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   BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98   

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BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98 (https://dejure.org/1999,155)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1999 - 9 C 23.98 (https://dejure.org/1999,155)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1999 - 9 C 23.98 (https://dejure.org/1999,155)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Eingrenzung des Asylgrundrechts durch einen "Terrorismusvorbehalt"; Fortsetzen des politischen Kampfes mit terroristischen Mitteln vom Boden der Bundesrepublik; Erstmalige Aufnahme von politischem Kampf mit terroristischen Mitteln in Deutschland; Tätigkeit als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylVfG 28; AuslG § 51 Abs. 3; StGB § 129 a
    Türkei, Kurden, Straftäter, terroristische Vereinigung, Mitglieder, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Ausbürgerung, Exilpolitische Betätigung, PKK, Funktionäre, Terrorismusvorbehalt, Asylausschluss, Revision, Rechtliches Gehör, Situation bei Rückkehr, ...

  • Judicialis

    GG Art. 16 a Abs. 1; ; GFK Art. 1 A; ; AuslG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1; GFK Art. 1 A; AuslG § 51
    Asylrecht; Ausländerrecht - Terrorismusvorbehalt; Asylgrundrecht; aktive Unterstützung terroristischer Organisationen; terroristische Mittel; Funktionärstätigkeit für die PKK; Abschiebungsschutz; Gefährdung der inneren Sicherheit durch terroristische Vereinigung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

  • nomos.de PDF, S. 61 (Kurzinformation)

    Ausländerrecht/Asylgrundrecht/Terrorismusvorbehalt/Gefahr für innere Sicherheit/Funktionärstätigkeit für PKK

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 12
  • NVwZ 1999, 1349
  • NJ 1999, 552
  • NJ 2001, 280
  • DVBl 1999, 1209
  • DÖV 1999, 876
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    Wie der Senat in seinem gleichzeitig verkündeten Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 31.98 (ebenfalls zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) ausgeführt hat, erfaßt diese Bestimmung auch den Asylanspruch und konkretisiert in verfassungsrechtlich zulässiger Weise verfassungsimmanente Schranken des Asylgrundrechts.

    Zur Auslegung dieser Bestimmung verweist der Senat auf sein zugleich verkündetes Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 31.98.

    Das Berufungsgericht hat auch die erforderliche Wiederholungsgefahr ausdrücklich und mit Erwägungen bejaht, welche dem anzuwendenden Prüfungsmaßstab (vgl. das Urteil im Verfahren BVerwG 9 C 31.98) genügen.

  • BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94

    Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    Dieser Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich gefolgt (vgl. Urteil vom 20. November 1990 BVerwG 9 C 72.90 BVerwGE 87, 141 und Urteil vom 10. Januar 1995 BVerwG 9 C 276.94 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 175).

    Es hat sie auch auf solche Handlungen der Vorfeldunterstützung des Terrorismus im Herkunftsland übertragen, welche der Asylbewerber erst im Rahmen seiner exilpolitischen Aktivitäten in Deutschland aufgenommen hat (Urteil vom 10. Januar 1995, a.a.O. S. 37 f.; vgl. ferner BVerfG, Kammer-Beschluß vom 25. April 1991, a.a.O.).

    Es bedarf hier keiner Prüfung, ob und ggf. unter welchen Umständen ein (ehemaliger) Funktionär, der sich von der PKK abgewandt und die aktive Unterstützung des Terrorismus endgültig aufgegeben hat, den vom Asylgrundrecht vermittelten Schutz und Frieden wieder finden könnte (vgl. das Urteil des Senats vom 10. Januar 1995, a.a.O.).

  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    Wie in der Revisionsverhandlung erörtert, kann auch die Kammer-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere den Beschluß vom 25. April 1991 2 BvR 1437/90 InfAuslR 1991, 257) entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht anders verstanden werden.

    Es hat sie auch auf solche Handlungen der Vorfeldunterstützung des Terrorismus im Herkunftsland übertragen, welche der Asylbewerber erst im Rahmen seiner exilpolitischen Aktivitäten in Deutschland aufgenommen hat (Urteil vom 10. Januar 1995, a.a.O. S. 37 f.; vgl. ferner BVerfG, Kammer-Beschluß vom 25. April 1991, a.a.O.).

    Nach der Kammer-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann es an einer in diesem Sinne terroristischen Prägung des Gesamtverhaltens fehlen, wenn sich die Betätigung auf Geldspenden, Verteilung von Zeitungen und Flugblättern, Teilnahme an friedlichen Demonstrationen, an Hungerstreiks und nicht gewalttätigen Besetzungsaktionen beschränkt (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 25. April 1991, a.a.O. und vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94 , DVBl 1995, 34).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    Seinem Asylanspruch steht, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelte, den Schutzbereich des Asylrechts begrenzende "Terrorismusvorbehalt" entgegen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 2 BvR 958/86 BVerfGE 81, 142 unter Bezugnahme auf BVerfGE 80, 315 ; ferner Kammer-Beschluß vom 8. Oktober 1990 2 BvR 508/86 InfAuslR 1991, 18 ).

    In seiner grundlegenden Entscheidung vom 20. Dezember 1989 a.a.O. hat das Bundesverfassungsgericht hierzu zunächst ausgeführt, die Betätigung der politischen Überzeugung unter Einsatz terroristischer Mittel werde von der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit der von ihr mitgetragenen Völkerrechtsordnung grundsätzlich mißbilligt.

    Wird die Unterstützung terroristischer Aktivitäten zur Verfolgung politischer Ziele im Heimatstaat erst in Deutschland aufgenommen, ist allerdings besonders sorgfältig zu prüfen, inwieweit das Handeln des Asylbewerbers geprägt ist durch die Betätigung in oder für Organisationen und Vereinigungen, die ihrerseits die Durchführung oder Unterstützung solcher terroristischer Aktivitäten zum Ziel haben (vgl. BVerfGE 81, 142 ).

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Vereinsrecht - Vereinsverbot, Umfang der Erstreckung eines Vereinsverbots auf

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    So hat die PKK am Tag vor der Revisionsverhandlung in dieser Sache mit Anschlägen in türkischen Urlaubsorten gedroht und Touristen davor gewarnt, ihre Ferien dort zu verbringen (vgl. FAZ vom 16. März 1999; vgl. im übrigen auch schon Beschluß vom 6. Juli 1994 - BVerwG 1 VR 10.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 17, S. 10).

    Das Berufungsgericht hat sich hierzu nicht nur auf die bestandskräftige Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 22. November 1993 gegenüber der PKK berufen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Juli 1994 a.a.O., vom 6. September 1995 - BVerwG 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 und Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 A 13.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 26), sondern auch auf die weitreichenden Feststellungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 28. Mai 1997 verwiesen.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    Dies entspricht der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten nicht notwendig abschließenden und insbesondere durch § 28 Satz 2 AsylVfG zu ergänzenden Leitlinie für die asylrechtliche Beachtlichkeit derartiger subjektiver Nachfluchttatbestände (vgl. BVerfGE 74, 51 ).

    Das Asylrecht hat zu seinem Grundgedanken, demjenigen Zuflucht zu gewähren, der sich wegen (ihm drohender) politischer Verfolgung in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfGE 74, 51 ).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    Seinem Asylanspruch steht, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelte, den Schutzbereich des Asylrechts begrenzende "Terrorismusvorbehalt" entgegen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. Dezember 1989 2 BvR 958/86 BVerfGE 81, 142 unter Bezugnahme auf BVerfGE 80, 315 ; ferner Kammer-Beschluß vom 8. Oktober 1990 2 BvR 508/86 InfAuslR 1991, 18 ).

    Als terroristisch sieht der Senat in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 80, 315 ) dabei jedenfalls den Einsatz gemeingefährlicher Waffen und Angriffe auf das Leben Unbeteiligter an.

  • BVerwG, 20.10.1994 - 1 B 84.94

    Ausweisungsschutz eines nicht asylberechtigten Ausländers wegen der Gefahr

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    Weder die Ausgangserlaubnis zur Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins noch die Unterbringung im offenen Vollzug setzen nämlich eine günstige Sozialprognose voraus (vgl. etwa Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 1998, § 10 Rn. 8 und § 36 Rn. 1), wie sie für eine Strafaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB erforderlich ist und eine Wiederholungsgefahr in Frage stellt (vgl. Beschluß vom 22. Oktober 1994 BVerwG 1 B 84.94 Buchholz 402.240 § 51 AuslG 1990 Nr. 7).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies früher zu § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 (vgl. BVerwGE 49, 202 ) gefordert und damit begründet, das folge "schon unterhalb der Schwelle verfassungsrechtlicher Erwägungen" aus dem präventiven Charakter der Abschiebung als Maßnahme der polizeilichen Gefahrenabwehr.
  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98
    Das Berufungsgericht hat sich hierzu nicht nur auf die bestandskräftige Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern vom 22. November 1993 gegenüber der PKK berufen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Juli 1994 a.a.O., vom 6. September 1995 - BVerwG 1 VR 2.95 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 und Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 A 13.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 26), sondern auch auf die weitreichenden Feststellungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 28. Mai 1997 verwiesen.
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 A 13.93

    Tauglichkeitsstreit - Verpflichtungsklage auf Feststellung der

  • BVerfG, 08.10.1990 - 2 BvR 508/86

    Asylrechtsbegründungsfähigkeit von Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

  • OVG Niedersachsen, 18.11.1997 - 11 L 4327/97
  • BVerwG, 15.04.1997 - 8 C 20.96

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Tamilen

  • BVerwG, 14.10.2008 - 10 C 48.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Refoulementverbot; Ausschluss; Terrorismus;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht geklärt, dass als terroristisch jedenfalls der Einsatz gemeingefährlicher Waffen und Angriffe auf das Leben Unbeteiligter zur Verfolgung politischer Ziele anzusehen sind (vgl. Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - BVerwGE 109, 12 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315 ; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - BVerwG 1 C 26.03 - BVerwGE 123, 114 ).

    Dies gilt auch für den, der erstmals von Deutschland aus im Rahmen exilpolitischer Aktivitäten den politischen Kampf mit terroristischen Mitteln aufnimmt(Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - BVerwGE 109, 12 ) - sog. Terrorismusvorbehalt.

  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Darüber hinaus gewähren das Ausländerrecht in §§ 32, 32 a, 33, 53, 54 und 55 AuslG sowie Art. 3 EMRK einen Schutz gegen Abschiebung (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwGE 99, 331; 101, 328, 340; 102, 249; 104, 260; 104, 265; 109, 1, 5f.; 109, 12, 17; vgl. auch Beschluss vom 23. Februar 2000 - BVerwG 9 B 65.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 30).

    Das setzt aber grundsätzlich voraus, dass dem Revisionsgericht eine abschließende Sachentscheidung ermöglicht wird und die Nichtberücksichtigung mit der Prozessökonomie in so hohem Maße unvereinbar wäre, dass ihr der Vorrang vor dem Grundsatz der Unbeachtlichkeit neuer Tatsachen im Revisionsverfahren eingeräumt werden darf (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - BVerwGE 91, 104, 105 ff. m.w.N.; zu Asylverfahren ferner Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - BVerwGE 109, 12, 21 f.; Urteil vom 6. August 1996 a.a.O. BVerwGE 101, 328, 340; Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 9 C 8.92 - InfAuslR 1993, 235; Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; vgl. auch Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 = NVwZ 1993, 781).

  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

    Sie gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für diejenigen, die erstmals von Deutschland aus im Rahmen exilpolitischer Aktivitäten den politischen Kampf mit terroristischen Mitteln aufnehmen (Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - BVerwGE 109, 12 ; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 2 BvR 1280/99 - InfAuslR 2001, 89).

    Denn Grund für die normative Begrenzung ist, dass eine derartige Betätigung von der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit der von ihr mitgetragenen Völkerrechtsordnung grundsätzlich missbilligt wird (vgl. Urteil vom 30. März 1999 a.a.O. Rn. 17).

    Die hier noch erforderliche aktuelle Gefahr (oder auch Wiederholungsgefahr - vgl. hierzu Urteil vom 30. März 1999 a.a.O. Rn. 22 unter Hinweis auf Urteil vom 10. Januar 1995 - BVerwG 9 C 276.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 175, juris Rn. 23) ist im Fall des Klägers aufgrund der Feststellungen des Berufungsgerichts gegeben, da er weiterhin Präsident der FDLR ist und diese - wie im Haftbefehl ausgeführt - auch während des Berufungsverfahrens ihre einschlägigen Aktivitäten fortgesetzt hat.

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