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   VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96   

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VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96 (https://dejure.org/1997,1589)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.1997 - 10 S 2815/96 (https://dejure.org/1997,1589)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 1997 - 10 S 2815/96 (https://dejure.org/1997,1589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarschutz durch Bauleitplanung: Bewahrung der Gebietsart

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Durch Bebauungsplan festgesetztes Gewerbegebiet, Nachbarschutz innerhalb eines gegliederten Gewerbegebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 439
  • VBlBW 1997, 384
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1996 - 10 S 2830/95

    (Nachbarschutz kraft Bundesrecht nur für dem bundesrechtlichen Typenzwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen lehnte der erkennende Senat mit Beschluß vom 05.03.1996 - 10 S 2830/95 - den Antrag der Kläger auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs ab.

    Auf diese Akten sowie auf die Akten des Senats im Berufungsverfahren und in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (10 S 2830/95 und 10 S 3036/96) wird wegen weiterer Einzelheiten Bezug genommen.

    Zwar läßt der Bebauungsplan mit der textlichen Festsetzung, daß Betriebe und Anlagen nach § 8 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 BauNVO zulässig sind, die das Wohnen nur unwesentlich stören, nur Gewerbebetriebe zu, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären, zumal - wie der Senat in seinem im Eilverfahren ergangenen Beschluß vom 05.03.1996 - 10 S 2830/95 (DVBl. 1996, 687 = NVwZ 1997, 401) - im einzelnen dargelegt hat - sich aus dem Zweck der Gliederung des Gewerbegebiets ergibt, daß im GE 1 der für Mischgebiete maßgebliche Immissionsrichtwert von 60 dB(A) tagsüber einzuhalten ist.

    Damit wird ein Großteil des Belästigungspotentials einer solchen Anlage, das insbesondere in Staub- und Lärmemissionen besteht, von vornherein in seinen Auswirkungen auf die Nachbarschaft begrenzt (vgl. auch Beschl. v. 05.03.1996, a.a.O., sowie den Beschl. des Senats v. 23.08.1996 - 10 S 1492/96 -, VBlBW 1997, 62).

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Insbesondere ist die Erheblichkeitsschwelle für die Annahme von schädlichen Umwelteinwirkungen nach § 3 Abs. 1 BImSchG auch im Rahmen des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots maßgeblich (BVerwG, Urt. v. 30.09.1983 - 4 C 74.78 -, BVerwGE 68, 58); andererseits bestimmt sich diese Erheblichkeitsschwelle auch für das Immissionsschutzrecht danach, was den Nachbarn einer Anlage nach Maßgabe der bauplanungsrechtlich zu bestimmenden Schutzwürdigkeit des Gebiets und des Rücksichtnahmegebots zugemutet werden kann (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 25.06.1996 - 10 S 200/96 -, UPR 1996, 396 = GewArch 1996, 435, und vom 14.11.1994 - 10 S 860/94 -, GewArch 1995, 211 = NVwZ-RR 1995, 509; zu den Wechselwirkungen zwischen Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.09.1992 - 7 C 7.92 -, DVBl. 1992, 111).

    Die vorrangige Prüfung der Vereinbarkeit der Genehmigung mit den Anforderungen des Bauplanungsrechts ist auch deshalb angezeigt, weil die Kläger - wie sie in der mündlichen Verhandlung nochmals betont haben - primär einen über den immissionsschutzrechtlich gewährleisteten Drittschutz hinausgehenden "erweiterten Nachbarschutz durch Bauleitplanung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1992, a.a.O.) geltend machen.

    Allein die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit im vereinfachten Verfahren führt nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht (mehr) dazu, daß schon bei typisierender Betrachtung die Anlage in dem Gebietstyp Gewerbegebiet grundsätzlich nicht zulässig ist (Urt. v. 24.09.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Es bestehen auch keine Anhaltspunkte für die Annahme, daß die Anlage den Immissionsrichtwert von 60 dB(A) von vornherein tatsächlich nicht einhalten kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1995 - 3 S 2514/94 -, VBlBW 1995, 481).

    Dies bedeutet, daß Änderungen der Rechtslage, die nach Erteilung der Baugenehmigung eintreten, nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sie für den Bauherrn günstig sind, nicht jedoch dann, wenn sie sich zu dessen Nachteil auswirken (BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - 4 C 96 u. 97.76 -, NJW 1979, 995; Urt. v. 19.09.1969 - 4 C 18.67 -, DÖV 1970, 135; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1995 - 3 S 2514/94 -, a.a.O.; Urt. v. 22.03.1989 - 5 S 3439/88 -, VBlBW 1989, 343; vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Auflage, § 108 Rn. 25).

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Ein durch Bebauungsplan festgesetztes Gewerbegebiet bleibt vom Typus her ein Gewerbegebiet, auch wenn in ihm nur Gewerbebetriebe zulässig sind, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären (im Anschluß an BVerwG, Beschl v 15.04.1987 - 4 B 71/87 -, NVwZ 1987, 970).

    Das GE 1 bleibt vielmehr vom Typus her ein Gewerbegebiet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.04.1987 - 4 B 71.87 -, NVwZ 1987, 970).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Wenn man mit dem Verwaltungsgericht davon ausgeht, daß die Festsetzung GE 1 in dem hier noch maßgeblichen (vgl. hierzu nachfolgend c) ursprünglichen Bebauungsplan vom 09.04.1981 auch zum Schutz der Kläger getroffen worden ist, führt dies weder dazu, daß diese durch die Erteilung der Genehmigung in einem von einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung unabhängigen Recht auf Bewahrung der festgesetzten Gebietsart (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151 = DVBl. 1994, 284) verletzt werden, noch dazu, daß sie in ihrem Recht, von konkreten mit der Gebietsart nicht zu vereinbarenden oder gleichwohl unzumutbaren Beeinträchtigungen verschont zu bleiben, verletzt werden; denn die Genehmigung widerspricht schon objektiv-rechtlich nicht der Gebietsfestsetzung GE 1 (a).

    Das Verwaltungsgericht kann seine Auffassung insbesondere nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.09.1993 (a.a.O.) stützen.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.1996 - 10 S 1492/96

    Kein baugebietsübergreifender Nachbarschutz von Festsetzungen über die Art der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Damit wird ein Großteil des Belästigungspotentials einer solchen Anlage, das insbesondere in Staub- und Lärmemissionen besteht, von vornherein in seinen Auswirkungen auf die Nachbarschaft begrenzt (vgl. auch Beschl. v. 05.03.1996, a.a.O., sowie den Beschl. des Senats v. 23.08.1996 - 10 S 1492/96 -, VBlBW 1997, 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1989 - 5 S 3439/88

    Baurecht: Nachbarklage - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Dies bedeutet, daß Änderungen der Rechtslage, die nach Erteilung der Baugenehmigung eintreten, nur dann berücksichtigt werden dürfen, wenn sie für den Bauherrn günstig sind, nicht jedoch dann, wenn sie sich zu dessen Nachteil auswirken (BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - 4 C 96 u. 97.76 -, NJW 1979, 995; Urt. v. 19.09.1969 - 4 C 18.67 -, DÖV 1970, 135; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.04.1995 - 3 S 2514/94 -, a.a.O.; Urt. v. 22.03.1989 - 5 S 3439/88 -, VBlBW 1989, 343; vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Auflage, § 108 Rn. 25).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Der Anwendung dieser für das Baurecht entwickelten Grundsätze zur Maßgeblichkeit von Rechtsänderungen, die nach Erteilung der Baugenehmigung eintreten, steht auch nicht entgegen, daß vorliegend eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Dritten angefochten ist und in derartigen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, also gegebenenfalls des Widerspruchsbescheids oder - wenn er wie hier unterblieben ist - der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend ist (Beschl. v. 11.01.1991 - 7 B 102.90 -, NvWZ-RR 1991, 236; Urt. v. 18.05.1982 - 7 C 42.80 -, BVerwGE 65, 313 = DVBl. 1982, 958).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Der Anwendung dieser für das Baurecht entwickelten Grundsätze zur Maßgeblichkeit von Rechtsänderungen, die nach Erteilung der Baugenehmigung eintreten, steht auch nicht entgegen, daß vorliegend eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Dritten angefochten ist und in derartigen Fällen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, also gegebenenfalls des Widerspruchsbescheids oder - wenn er wie hier unterblieben ist - der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend ist (Beschl. v. 11.01.1991 - 7 B 102.90 -, NvWZ-RR 1991, 236; Urt. v. 18.05.1982 - 7 C 42.80 -, BVerwGE 65, 313 = DVBl. 1982, 958).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1995 - 11 A 1089/91

    Baustofflager im faktisch allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 10 S 2815/96
    Anders als etwa in der Fallgestaltung, die dem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 21.03.1995, (NVwZ 1996, 921) zugrunde liegt, auf das das Verwaltungsgericht sich bezogen hat, handelt es sich vorliegend nicht lediglich um auf den Betriebsablauf bezogene, nur schwer kontrollierbare Auflagen für eine gewerbe- oder industriegebietstypische Einrichtung in einem Wohngebiet, sondern um weitgehend anlagenbezogene Maßnahmen für einen Gewerbebetrieb, der in einem Gewerbegebiet errichtet und betrieben werden soll.
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1994 - 10 S 860/94

    Klage eines Nachbarn gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 10 S 200/96

    Schutzwürdigkeit eines im Außenbereich gelegenen Wohngebäudes gegenüber

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Denn auch ein derartiges Gebiet entspricht seiner allgemeinen Zweckbestimmung nach dem Typus eines Gewerbegebiets (BVerwG, Beschluss vom 15.04.1987 - 4 B 71.87 - NVwZ 1987, 970; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.1997 - 10 S 2815/96 - NVwZ 1999, 439 (440)).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18

    Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre

    Ein durch Bebauungsplan festgesetztes Gewerbegebiet bleibt vom Typus her ein Gewerbegebiet, auch wenn in ihm nur Gewerbebetriebe zulässig sind, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären (VGH BW, Urt. v. 11.03.1997 - 10 S 2815/96 -, NVwZ 1999, 439).

    Es kann offenbleiben, ob gleichwohl wegen der bestandsgeschützten Wohnnutzung im Einzelfall die niedrigeren Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet maßgeblich sind (vgl. VG München, Beschluss vom 9. Juni 2016 - M 11 SN 15.266 - juris Rn. 101), denn ein durch Bebauungsplan festgesetztes Gewerbegebiet bleibt vom Typus her selbst dann ein Gewerbegebiet, wenn in ihm nur Gewerbebetriebe zulässig sind, die auch in einem Mischgebiet zulässig wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 1987 - 4 B 71.87 - juris Rn. 2; VGH BW, Urteil vom 11. März 1997 - 10 S 2815/96 - juris Rn. 29; Urteil des Senats vom 21. Februar 2018 - 2 K 87/16 - a.a.O. Rn. 113 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 10 S 44/99

    Zulässigkeit einer Anlage zum Brechen von Gestein in einem Gewerbegebiet;

    Ein konkretes, die Gebietsprägung beeinträchtigendes Störpotential kann nicht unterstellt werden, wenn die jeweilige Anlage in der Weise atypisch ist, daß sie nach ihrer Art und Betriebsweise von vornherein keine Störungen befürchten läßt und damit ihre Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (BVerwG, Urt. v. 24.9.1992, a.a.O.; Urt. des Senats v. 11.3.1997 - 10 S 2815/96 -, NVwZ 1999, 439 = VBlBW 1997, 384; zur Atypik vgl. auch Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 5, § 8 BauNVO, RdNr. 11 u. § 6 BauNVO, RdNrn. 23 - 27).
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