Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.01.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,175
BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97 (https://dejure.org/1998,175)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.1998 - 2 BvL 2/97 (https://dejure.org/1998,175)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 1998 - 2 BvL 2/97 (https://dejure.org/1998,175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Berliner Inkompabilitätsregelung

Abgeordnetenmandat, Ruhen der Organstellung, Gesetzgebungskompetenz, Abgrenzung, Art. 137 GG

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit der Inkompatibilitätsregelung in WahlG BE: Berechtigung zur Vorlage gem GG Art 100 Abs 1 allein durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen - Unvereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Tätigkeit in einem von der öffentlichen Hand beherrschten ...

  • Wolters Kluwer

    Landesgesetzgebungskompetenz - Landeswahl- und Landesabgeordnetenrecht - Befugnis zur Ermächtigung - Inkompatibilität - Anordnung - Einschätzungsraum des Gesetzgebers - Generalisierte Tatbestände - Konfliktlage

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Inkompatibilitätsregelung in § 26 Abs. 1 Nr. 6 des Berliner Landeswahlgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Inkompatibilitätsregelung (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat) im Berliner Landeswahlgesetz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Inkompatibilitätsregelung (Unvereinbarkeit von Amt und Mandat) im Berliner Landeswahlgesetz

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 20 Abs. 2; 28; 31; 137 GG
    Inkompatibilität der Geschäftsführer von Eigengesellschaften

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 98, 145
  • NJW 1999, 1095
  • NVwZ 1999, 520 (Ls.)
  • DVBl 1998, 1358 (Ls.)
  • DÖV 1999, 69
  • NZG 1998, 942
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Der Gesetzgeber muß daher - jedenfalls außerhalb des kommunalen Bereichs - Folgeregelungen treffen, die die Nachteile der Unvereinbarkeitsregelung für den Betroffenen auffangen und ihm eine Wahlmöglichkeit belassen (vgl. BVerfGE 48, 64 ).

    Er schließt es aus, einem gewählten Bewerber die Annahme und Ausübung des errungenen Mandats zu verwehren, soweit nicht aus der Verfassungsordnung hierfür eine ausreichende Ermächtigung entnommen werden kann (vgl. BVerfGE 48, 64 ; 57, 43 ; stRspr; zuletzt BVerfGE 93, 373 ).

    aa) Als Ermächtigung für derartige Beschränkungen der Wählbarkeit kommt allein Art. 137 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 48, 64 ).

    Insbesondere kann der Gesetzgeber die Ermächtigung des Art. 137 Abs. 1 GG durch generalisierende Tatbestände ausschöpfen, die an die Wahrscheinlichkeit einer Konfliktlage anknüpfen (vgl. BVerfGE 18, 172 ; 40, 296 ; 48, 64 ; 58, 177 ).

  • BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74

    Inkompatibilität/Landtagsmandat

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Wenn dann noch § 34 Abs. 2 Satz 1 LAbgG anordnet, daß die §§ 28 ff. LAbgG für Angestellte des öffentlichen Dienstes sinngemäß gelten, so liegt es nahe, daß das Gesetz in diese Regelung auch die Personen einbezieht, die zwar in einem Rechtsverhältnis zu einem privatrechtlichen Unternehmen stehen, die aber wegen dessen Verflochtenheit mit dem Staat öffentlich-rechtlichen Bediensteten gleichstehen, soweit es darum geht, Interessenkollisionen zu vermeiden (vgl. BVerfGE 38, 326 ).

    Das gilt insbesondere für das Landeswahlrecht sowie für das Landesparlaments- und das Statusrecht der Landtagsabgeordneten (vgl. auch BVerfGE 24, 300 ; 38, 326 ).

    Hiervon sind auch Vorschriften erfaßt, die regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen das Land von der Ermächtigung des Art. 137 GG Gebrauch macht (vgl. auch BVerfGE 38, 326 ; 58, 177 ).

    So soll der Gefahr von Entscheidungskonflikten und Verfilzungen entgegengewirkt werden (vgl. BVerfGE 38, 326 ).

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Dem Betroffenen muß jedenfalls die Wahl zwischen Mandat und Beibehaltung seiner beruflichen Tätigkeit verbleiben (BVerfGE 18, 172 ; 58, 177 ; stRspr).

    Hiervon sind auch Vorschriften erfaßt, die regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen das Land von der Ermächtigung des Art. 137 GG Gebrauch macht (vgl. auch BVerfGE 38, 326 ; 58, 177 ).

    Insbesondere kann der Gesetzgeber die Ermächtigung des Art. 137 Abs. 1 GG durch generalisierende Tatbestände ausschöpfen, die an die Wahrscheinlichkeit einer Konfliktlage anknüpfen (vgl. BVerfGE 18, 172 ; 40, 296 ; 48, 64 ; 58, 177 ).

  • BVerfG, 27.10.1964 - 2 BvR 319/61

    Inkompatibilität/Oberstadtdirektor

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Dem Betroffenen muß jedenfalls die Wahl zwischen Mandat und Beibehaltung seiner beruflichen Tätigkeit verbleiben (BVerfGE 18, 172 ; 58, 177 ; stRspr).

    Insbesondere kann der Gesetzgeber die Ermächtigung des Art. 137 Abs. 1 GG durch generalisierende Tatbestände ausschöpfen, die an die Wahrscheinlichkeit einer Konfliktlage anknüpfen (vgl. BVerfGE 18, 172 ; 40, 296 ; 48, 64 ; 58, 177 ).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Im Rahmen der Bestimmungen, die das Grundgesetz den Verfassungen der Länder vorgibt, können die Länder ihr Verfassungs- und Staatsorganisationsrecht selbst ordnen (vgl. BVerfGE 96, 345 ).

    31 GG ist eine Kollisionsnorm, die bestimmt, welches Recht gilt, wenn kompetenzgemäßes und auch sonst verfassungsgemäßes Bundes- und Landesrecht je denselben Sachverhalt regeln (vgl. BVerfGE 26, 116 ; 36, 342 ; 96, 345 ).

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Anders als bei dem Einzelrichter eines mit mehreren Berufsrichtern besetzten Spruchkörpers spielt es bei dieser Ausübung des Ermessens keine maßgebende Rolle, ob der Rechtsstreit schwierige oder grundsätzliche Rechtsfragen aufwirft (vgl. für die Frage der Vorlageberechtigung des Einzelrichters beim Senat eines Finanzgerichts gemäß § 79a Abs. 3 und 4 FGO die Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 1998 - 1 BvL 23/97 - und - 1 BvL 24/97 - ).

    Die Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 1998 (a.a.O.), die zur Unzulässigkeit der Vorlage auch auf diesen Gesichtspunkt verweisen, betreffen die Vorlage des Einzelrichters eines mit zwei ehrenamtlichen und drei Berufsrichtern besetzten Kollegialgerichts (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 1 FGO), nicht aber die Verfahrenslage des vorliegenden Falls.

  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80

    Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Er schließt es aus, einem gewählten Bewerber die Annahme und Ausübung des errungenen Mandats zu verwehren, soweit nicht aus der Verfassungsordnung hierfür eine ausreichende Ermächtigung entnommen werden kann (vgl. BVerfGE 48, 64 ; 57, 43 ; stRspr; zuletzt BVerfGE 93, 373 ).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Zugleich sichert Art. 48 GG, dessen Anforderungen auch die Länder im Rahmen des Art. 28 Abs. 1 GG zu beachten haben (vgl. dazu BVerfGE 42, 312 ), das passive Wahlrecht.
  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Zuständigkeit des konsentierten Einzelrichters

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Anders als bei dem Einzelrichter eines mit mehreren Berufsrichtern besetzten Spruchkörpers spielt es bei dieser Ausübung des Ermessens keine maßgebende Rolle, ob der Rechtsstreit schwierige oder grundsätzliche Rechtsfragen aufwirft (vgl. für die Frage der Vorlageberechtigung des Einzelrichters beim Senat eines Finanzgerichts gemäß § 79a Abs. 3 und 4 FGO die Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 1998 - 1 BvL 23/97 - und - 1 BvL 24/97 - ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
    Art. 137 Abs. 1 GG stellt sich damit als eine Spezialregelung gegenüber der von Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit dar, eine Tätigkeit im gewählten Beruf aufzugeben oder weiter auszuüben (vgl. dazu BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

  • BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95

    Gemeinderat

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

  • BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem

  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

  • BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67

    Wahlkampfkostenpauschale

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Es ist Aufgabe des Parlaments, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Regierung auch hinsichtlich der Betätigung der öffentlichen Hand im Rahmen ihrer Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen zu kontrollieren (vgl. BVerfGE 98, 145 ).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Es kann entscheidungserhebliche Vorfragen des einfachen Rechts selbst in vollem Umfang prüfen und darüber als Ausgangspunkt für die verfassungsrechtliche Würdigung entscheiden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 18, 70 ; 30, 129 ; 35, 263 ; 51, 304 ; 80, 244 ; 98, 145 ; 110, 412 ; 135, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    c) Eine Nichtigkeitswirkung kommt dem kollidierenden Bundesrecht letztlich nur zu, soweit es seinerseits kompetenzgemäß erlassen und auch sonst verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfGE 98, 145 ; Huber, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 31 Rn. 12; Hellermann, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, 34. Ed. 2017, Art. 31 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,367
BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97 (https://dejure.org/1999,367)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.1999 - 2 BvR 929/97 (https://dejure.org/1999,367)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 (https://dejure.org/1999,367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Fernmeldeleitungen

Art. 28 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch unentgeltliche Nutzungsberechtigung an öffentlichen Verkehrswegen für die Durchleitung von Telekommunikationslinien gem TKG § 50

  • Wolters Kluwer

    Öffentliche Verkehrswege - Unentgeltliche Nutztungsberechtigung - Telekommunikationslinien - Durchleitung - Gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie - Kommunalverfassungsbeschwerde

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mehrerer Kommunen im Zusammenhang mit unentgeltlicher Nutzung von Verkehrswegen für Telekommunikationslinien

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mehrerer Kommunen im Zusammenhang mit unentgeltlicher Nutzung von Verkehrswegen für Telekommunikationslinien

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren Schutz

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Telekommunikationsgesetz

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1952 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 520
  • NJ 1999, 305
  • MMR 1999, 355
  • DVBl 1999, 697
  • K&R 1999, 176
  • DÖV 1999, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    Für den Kreis ihrer örtlichen Angelegenheiten können die Gemeinden durch staatliche Reglementierungen, die die Art und Weise der Aufgabenerledigung nach Maßgabe der Gesetze betreffen, in ihrer Selbstverwaltungsgarantie betroffen sein (vgl. BVerfGE 83, 363 ).

    Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet in diesem Bereich Eigenverantwortlichkeit nicht nur bezüglich bestimmter Sachaufgaben, sondern für die gesamte Verwaltung (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 91, 228 ).

    Eine spezifische Betroffenheit in diesem Sinn kann vorliegen, wenn der Gesetzgeber unmittelbar regelnde Vorgaben für die Art und Weise der Aufgabenerfüllung setzt oder zielgerichtet auf die Erfüllung der Aufgabe Einfluß nimmt (vgl. BVerfGE 83, 363 ; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370, 371).

    Sie ist vielmehr dem gemeindeinternen, auf die Erfüllung bestimmter Aufgaben nicht unmittelbar bezogenen Bereich der Eigenverantwortlichkeit der Gemeindeverwaltung zuzuordnen, zu dem neben der Organisationshoheit und der Personalhoheit auch die Finanzhoheit zählt (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 91, 228 ).

    (3) Ob - über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus - zur kommunalen Finanzhoheit auch eine angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen (vgl. BVerfGE 26, 172 ; 71, 25 ; 83, 363 ).

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    Die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sichert den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich zu (BVerfGE 26, 228 ; 91, 228 ).

    Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet in diesem Bereich Eigenverantwortlichkeit nicht nur bezüglich bestimmter Sachaufgaben, sondern für die gesamte Verwaltung (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 91, 228 ).

    Denn die Verwaltung des gemeindeeigenen Vermögens ist keine sachliche Aufgabe der Gemeinden im Sinne von Art. 28 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 91, 228 ).

    Sie ist vielmehr dem gemeindeinternen, auf die Erfüllung bestimmter Aufgaben nicht unmittelbar bezogenen Bereich der Eigenverantwortlichkeit der Gemeindeverwaltung zuzuordnen, zu dem neben der Organisationshoheit und der Personalhoheit auch die Finanzhoheit zählt (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 91, 228 ).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    Aber auch außerhalb des Kernbereichs ist er nicht frei (BVerfGE 79, 127 ):.

    Eine Aufgabe mit relevantem örtlichen Charakter darf der Gesetzgeber den Gemeinden nur aus Gründen des Gemeininteresses entziehen (vgl. BVerfGE 79, 127 ).

    Aber selbst bei einer selbständigen Verwaltungsaufgabe hätte der Gesetzgeber diese Aufgabe verfassungsrechtlich unbedenklich im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative (vgl. BVerfGE 79, 127 ) als staatliche Angelegenheit einordnen dürfen.

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    (2) Die Finanzhoheit gewährleistet den Kommunen eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (BVerfGE 26, 228 ; 71, 25 ).

    (3) Ob - über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus - zur kommunalen Finanzhoheit auch eine angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen (vgl. BVerfGE 26, 172 ; 71, 25 ; 83, 363 ).

  • BVerfG, 27.11.1986 - 2 BvR 1241/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    Hiermit ist aber nur garantiert, daß den Kommunen das eigene Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben nicht aus der Hand genommen wird (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1986 - 2 BvR 1241/82 -, NVwZ 1987, S. 123, sowie Beschluß derselben Kammer vom 15. November 1993 - 2 BvR 1199/91 -, ThürVBl 1994, S. 83 f.).

    In diesem Sinn hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Finanzhoheit sei nicht betroffen, wenn den Gemeinden einzelne, kostenträchtige Aufgaben auferlegt werden (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1986 - 2 BvR 1241/82 -, NVwZ 1987, S. 123, sowie Beschluß derselben Kammer vom 15. November 1993 - 2 BvR 1199/91 -, ThürVBl 1994, S. 83 f.).

  • BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85

    Haftendes Eigenkapital von kommunalen Sparkassen und Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    Eine spezifische Betroffenheit in diesem Sinn kann vorliegen, wenn der Gesetzgeber unmittelbar regelnde Vorgaben für die Art und Weise der Aufgabenerfüllung setzt oder zielgerichtet auf die Erfüllung der Aufgabe Einfluß nimmt (vgl. BVerfGE 83, 363 ; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370, 371).

    Da die angegriffenen Regelungen schon den Schutzbereich der Selbstverwaltungsgarantie nicht berühren, ist es den Gemeinden verwehrt, diese Regelungen im Verfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG einer Prüfung am Maßstab der grundgesetzlichen Kompetenzordnung oder des Willkürverbots zuzuführen; dieses Verfahren räumt kein Recht auf eine umfassende Normenkontrolle ein (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370, 371, m. w. N.).

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    c) Die Beschwerdeführerinnen sind des weiteren nicht in ihrer Planungshoheit betroffen, die von Art. 28 Abs. 2 GG geschützt wird (vgl. BVerfGE 56, 298 ; 76, 107 ; 95, 1 ).

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die Gemeinden bei Eingriffen in ihre Planungshoheit einen verfassungskräftigen Anspruch auf Anhörung und Berücksichtigung ihrer Interessen haben (vgl. BVerfGE 56, 298 (320 ff.(; 95, 1 ; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 -, NVwZ 1996, S. 261).

  • BVerfG, 15.11.1993 - 2 BvR 1199/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 31 Thür.GTfK

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    Hiermit ist aber nur garantiert, daß den Kommunen das eigene Wirtschaften mit Einnahmen und Ausgaben nicht aus der Hand genommen wird (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1986 - 2 BvR 1241/82 -, NVwZ 1987, S. 123, sowie Beschluß derselben Kammer vom 15. November 1993 - 2 BvR 1199/91 -, ThürVBl 1994, S. 83 f.).

    In diesem Sinn hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Finanzhoheit sei nicht betroffen, wenn den Gemeinden einzelne, kostenträchtige Aufgaben auferlegt werden (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1986 - 2 BvR 1241/82 -, NVwZ 1987, S. 123, sowie Beschluß derselben Kammer vom 15. November 1993 - 2 BvR 1199/91 -, ThürVBl 1994, S. 83 f.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    c) Die Beschwerdeführerinnen sind des weiteren nicht in ihrer Planungshoheit betroffen, die von Art. 28 Abs. 2 GG geschützt wird (vgl. BVerfGE 56, 298 ; 76, 107 ; 95, 1 ).

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, daß die Gemeinden bei Eingriffen in ihre Planungshoheit einen verfassungskräftigen Anspruch auf Anhörung und Berücksichtigung ihrer Interessen haben (vgl. BVerfGE 56, 298 (320 ff.(; 95, 1 ; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 -, NVwZ 1996, S. 261).

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97
    Die Gewährleistung des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sichert den Gemeinden einen grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfassenden Aufgabenbereich sowie die Befugnis zur eigenverantwortlichen Führung der Geschäfte in diesem Bereich zu (BVerfGE 26, 228 ; 91, 228 ).

    (2) Die Finanzhoheit gewährleistet den Kommunen eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (BVerfGE 26, 228 ; 71, 25 ).

  • BVerwG, 17.02.1992 - 4 B 232.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beeinträchtigung der

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61

    Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Ist die Selbstverwaltungsgarantie durch eine angegriffene Regelung nicht berührt, kann eine Überprüfung am Maßstab der grundgesetzlichen Kompetenzordnung im Verfahren der Kommunalverfassungsbeschwerde nicht erreicht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370 [371]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 -, NVwZ 1999, S. 520 [522]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2000 - 2 BvR 860/95 -, BayVBl 2000, S. 721 [722]).

    ee) Schließlich berühren Vorgaben des SGB II über das Zusammenwirken von kommunalen Trägern der Grundsicherung und der Bundesagentur auch die kommunale Finanzhoheit (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 -, NVwZ 1999, S. 520).

  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Zu dem Bereich der eigenverantwortlichen Gemeindeverwaltung zählt insbesondere die Finanzhoheit, die den Gemeinden eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens und eine eigenverantwortliche Verwaltung ihres Vermögens gewährleistet (BVerfGE 125, 141, 159; BVerfG, NVwZ 1999, 520, 521).
  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Sie besteht unabhängig davon, ob für die telekommunikative Übertragung fremde oder eigene Grundstücke bzw. Verkehrswege in Anspruch genommen werden (so auch BVerfG NVwZ 1999, 520).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht