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   BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98   

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https://dejure.org/1998,405
BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98 (https://dejure.org/1998,405)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1998 - 4 C 7.98 (https://dejure.org/1998,405)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1998 - 4 C 7.98 (https://dejure.org/1998,405)
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Bauvorhaben an der Gemeindegrenze

§ 34 Abs. 1 BauGB, Vorliegen eines "Ortsteils" ist nach der Bebauung im jeweiligen Gemeindegebiet zu beurteilen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Unbeplanter Innenbereich - Bebauungszusammenhang - Ortsteil - Gemeindegebiet - Gemeindegrenze - Gemarkungsgrenze - Planungshoheit - Siedlungsstruktur - Planersatz

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze; Gemarkungsgrenze; Planungshoheit; Siedlungsstruktur; Planersatz

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 1
    Baurecht; Bauplanungsrecht - Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze; Gemarkungsgrenze; Planungshoheit; Siedlungsstruktur; Planersatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unbeplanter Ortsteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt ein "Ortsteil" im Sinne von § 34 Abs. 1 BauGB vor? (IBR 1999, 133)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2296 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 527
  • DVBl 1999, 249
  • DÖV 1999, 240
  • DÖV 1999, 340
  • BauR 1999, 232
  • ZfBR 1999, 109
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98
    Die Möglichkeit, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB ein Übergreifen der Bebauung zu verhindern, würde häufig rechtlich am Verbot der "Negativplanung" (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 47) und faktisch an möglichen Entschädigungsforderungen nach § 42 BauGB scheitern, wenn der Ortsteilsbegriff gemeindegebietsübergreifend zu verstehen wäre.
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98
    Mit diesen Anforderungen soll die Abgrenzung zur unerwünschten Splittersiedlung erreicht werden (vgl. bereits Urteil vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 B 74.97

    Bauplanungsrecht - Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98
    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß wegen Wegfalls dieser Wendung in der jetzigen Fassung des § 34 Abs. 1 BauGB in einer abweichenden Auslegung der jetzigen Fassung keine Divergenz im Sinn von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegen "dürfte" (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1997 - BVerwG 4 B 74.97 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 184).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98
    Das Berufungsgericht weist zutreffend darauf hin, daß der Senat in seinem Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137) die Gemeindegebietsbezogenheit eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils aus der damaligen Formulierung des § 34 Abs. 1 BBauG gefolgert hat ("In Gebieten, für die die Gemeinde noch nicht beschlossen hat, einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 aufzustellen...").
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98
    Da das tatsächlich Vorhandene im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB den Maßstab für die Zulassung weiterer Bebauung darstellt, kommt es insoweit nur auf die äußerlich erkennbaren, also mit dem Auge wahrnehmbaren Gegebenheiten der vorhandenen Bebauung und der übrigen Geländeverhältnisse an (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 C 40.87 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 138 = ZfBR 1991, 126).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98
    Für die Frage aber, ob ein Bebauungskomplex nach seinem Gewicht als Ortsteil oder als Splittersiedlung anzusehen ist, kommt es auf die Siedlungsstruktur der jeweiligen Gemeinde an (vgl. Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 211 = BRS 42 Nr. 80).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Wenn eine aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken noch den Eindruck der Geschlossenheit vermittelt, ist - in einem nächsten Schritt - zu klären, ob der Bebauungszusammenhang nach seinem siedlungsstrukturellen Gewicht Ortsteilqualität hat; denn nur ein Bebauungszusammenhang, der auch Ortsteil ist, kann zu einem Baurecht nach § 34 BauGB führen (Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 7.98 - BRS 60 Nr. 81 S. 306).

    Während unter einem Ortsteil jeder Bebauungszusammenhang zu verstehen ist, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (Urteile vom 6. November 1968 - BVerwG 4 C 31.66 - BVerwGE 31, 22 und vom 3. Dezember 1998 a.a.O. S. 307), ist eine Splittersiedlung eine bloße Anhäufung von Gebäuden.

  • BVerwG, 07.06.2016 - 4 B 47.14

    Wochenendhaus im Landschaftsschutzgebiet; zu den Tatbestandsmerkmalen der §§ 34

    Das Oberverwaltungsgericht (UA Rn. 19 f.) ist - im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 4 C 7.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 193 S. 81) - davon ausgegangen, dass der Begriff des Ortsteils insoweit eine rechtliche Komponente hat, als sich darin auch die Beziehung des in § 34 BauGB normierten Zulassungstatbestandes zur Planungshoheit der Gemeinde ausdrückt, und dass es für die Frage, ob ein Bebauungskomplex nach seinem Gewicht als Ortsteil oder aber als Splittersiedlung anzusehen ist, auf die Siedlungsstruktur der jeweiligen Gemeinde ankommt.

    e) Neben der Sache liegt auch die Behauptung, die angegriffene Entscheidung weiche vom Urteil des Senats vom 3. Dezember 1998 - 4 C 7.98 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 193 S. 80) ab.

    Die Fortentwicklung der Bebauung nach dem "Planersatz" wird der Gemeinde gerade auch deshalb zugemutet, weil sie durch eigene aktive Bauleitplanung die Möglichkeit hat, die bauliche Entwicklung in eine andere Richtung zu steuern (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 4 C 7.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 193 = juris Rn. 11).

  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Diese teleologische Auslegung muss der Funktion des § 34 Abs. 1 BauGB im Sinne eines Planersatzes Rechnung tragen, der - im Gegensatz zu dem rein äußerlich und faktisch zu bestimmenden Begriff des Bebauungszusammenhangs - auch eine rechtliche Komponente hat, die in Beziehung zur Planungshoheit der Gemeinde steht (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 4 C 7.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 193, S. 81).
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