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   BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97   

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BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97 (https://dejure.org/1998,2629)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1998 - 8 C 20.97 (https://dejure.org/1998,2629)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 (https://dejure.org/1998,2629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 133 Abs. 3 § 135 Abs. 5
    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Billigkeitserlaß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendung des § 135 Abs. 5 BauBG auf Vorausleistungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 543
  • ZMR 1999, 289
  • DVBl 1999, 404
  • DÖV 1999, 516
  • ZfBR 1999, 165
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist zwar der Anspruch auf Erlaß des Erschließungsbeitrags aus Billigkeitsgründen aufgrund eines entsprechenden Antrags in einem selbständigen Erlaßverfahren zu betreiben und ggf. im Wege der Verpflichtungsklage gerichtlich zu verfolgen (Urteil vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 25 S. 21 = BVerwGE 70, 96 ).

    Dennoch begründet § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB unter Umständen eine Pflicht, einen Beitragspflichtigen von vornherein nur unter Berücksichtigung des Betrags heranzuziehen, dessen Erlaß die Vorschrift gebietet (Urteil vom 12. September 1984 BVerwG 8 C 124.82 - a.a.O., S. 23 bzw. S. 97), auch wenn ein Verstoß gegen diese Berücksichtigungspflicht nicht zur Aufhebbarkeit des Beitragsbescheids nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO führt (Urteil vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - a.a.O., S. 24 ff. bzw. S. 99 ff.).

  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97
    Es handelt sich um eine vorläufige Leistung auf den Erschließungsbeitrag (Urteile vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 26.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 50 S. 51 und vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz a.a.O. Nr. 55 S. 15 ).

    In dem Zeitpunkt, in dem die Erschließungsbeitragspflicht entsteht, tritt die der Vorausleistung gesetzlich wesenseigene und von vornherein zugedachte Erfüllungswirkung ein (Urteil vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - a.a.O. S. 20).

  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97
    Die in § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgesehene Möglichkeit der Gemeinde, für ein Grundstück, für das eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfange entstanden ist, unter bestimmten Voraussetzungen Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag zu verlangen, dient der vorgezogenen Finanzierung (Urteil vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 30 S. 27 = BVerwGE 56, 238 ).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97
    Soweit die Vorausleistung durch Bescheid angefordert wird, teilt sie den Rechtscharakter des Erschließungsbeitrags als öffentliche Last nach § 134 Abs. 2 BauGB (Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 10 ).
  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 26.73

    Rückerstattung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1998 - 8 C 20.97
    Es handelt sich um eine vorläufige Leistung auf den Erschließungsbeitrag (Urteile vom 13. Dezember 1974 - BVerwG IV C 26.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 50 S. 51 und vom 5. September 1975 - BVerwG IV CB 75.73 - Buchholz a.a.O. Nr. 55 S. 15 ).
  • VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist

    Die mit der Erhebung einer Vorausleistung verbundene etwaige Verminderung von Zinszahlungen hingegen ist lediglich ein Nebeneffekt, der auch bei Erhebung eines endgültigen Beitrags eintreten kann, wenn hierdurch höhere Zuführungen zum Vermögenshaushalt ermöglicht werden können (wie hier zum dortigen Landesrecht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. Januar 2003 - 3 A 835/00 -, juris Rn. 13ff.; so auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 124a, wonach die Beitragsvorausleistung in erster Linie der vorgezogenen Finanzierung des entstandenen und noch zu erwartenden Aufwands diene; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 -, KSTZ 1999, 116, wonach auch die Vorausleistung eine Beitragsleistung darstelle, die im Unterschied zur endgültigen Beitragserhebung lediglich vorgezogen sei; ausdrücklich offenlassend OVG Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 2 A 102/02.Z -, S. 6 des E.A. ).

    Dies ist der Fall, wenn der materielle Rechtsgrund für die Vorausleistung weggefallen ist, weil die Entstehung der endgültigen Beitragspflicht ausgeschlossen ist (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 31 Rn. 41ff. für den Ausschluss der Entstehung der endgültigen Beitragspflicht) und deshalb deren Zweck, nämlich die Tilgung des endgültigen Beitrags (vgl. zur Tilgung des endgültigen Beitrags BVerwG, Urteil vom 18. November 1998, a.a.O.) nicht erreicht werden kann.

  • VGH Bayern, 16.11.2018 - 6 BV 18.445

    Vorleistungen auf den Erschließungsbeitrag

    Denn bei letzteren handelt es sich nach der gesetzlichen Ausgestaltung um eine wegen § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB auf die endgültige Beitragspflicht ausgerichtete, zeitlich vorgezogene "Beitragsleistung", die - wie der endgültige Beitrag selbst - auf Geld gerichtet ist, die als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht (Art. 5a Abs. 9 KAG i.V.m. § 134 Abs. 2 BauGB) und auf die auch im Übrigen die allgemeinen Vorschriften über den Erschließungsbeitrag gelten (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.1998 - 8 C 20.97 - NVwZ 1999, 543 f.; BayVGH, B.v. 29.4.2016 - 6 CS 16.58 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 10 S 21.08

    Erhebung von Vorausleistungen bei nichtigem Erschließungsvertrag, bei Zahlungen

    Dies gilt auch, wenn der angefochtene Beitragsbescheid nicht die endgültige Heranziehung, sondern eine Vorausleistung nach § 133 Abs. 3 BauGB betrifft (BVerwG, Urteil vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 -, juris).

    Denn selbst wenn ein Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB geboten wäre, so führte dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Vorausleistungsbescheide, weil - auch soweit es um Vorausleistungsbescheide geht - die Prüfung von Billigkeitsgründen einem selbständigen, auf Antrag des Beitragspflichtigen einzuleitenden Erlassverfahren vorbehalten ist (BVerwG, Urteile vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, 1. August 1986 - 8 C 54.85 -, 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 - und 18. November 1998 - 8 C 20.97 - alle zitiert nach juris; Driehaus a.a.O. § 26 RN 40 ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2005 - 8 S 314/03

    Zum Anspruch auf Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts für die Entnahme von

    Vielmehr ist der Anspruch auf Ermäßigung aufgrund eines entsprechenden Antrages in einem selbständigen Erlassverfahren (vgl. § 227 AO) zu betreiben und gegebenenfalls im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgen (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 12.9.1984 - 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96, 97 ff.; Urteil vom 1.8.1986 - 8 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 27 S. 33, 36 f.; Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22.92 - NVwZ 1995, 1213, 1215; Urteil vom 18.11.1998 - 8 C 20.97 - NVwZ 1999, 543; Urteil des Senats vom 2.10.2001 - 8 S 399/01 - ZfW 2002, 179).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2008 - 10 S 25.08

    Erschließungsbeitragspflicht der Grundstückseigentümer bei Insolvenz des

    Dies gilt auch, wenn der angefochtene Beitragsbescheid nicht die endgültige Heranziehung, sondern eine Vorausleistung nach § 133 Abs. 3 BauGB betrifft (BVerwG, Urteil vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 -, juris).

    Selbst wenn aber - was eine offene Frage ist - ein Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB geboten wäre, so führte dies nicht zur Rechtswidrigkeit des Vorausleistungsbescheides, weil - auch soweit es um Vorausleistungsbescheide geht - die Prüfung von Billigkeitsgründen einem selbständigen, auf Antrag des Beitragspflichtigen einzuleitenden Erlassverfahren vorbehalten ist (BVerwG, Urteile vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 -, 1. August 1986 - 8 C 54.85 -, 17. Juni 1994 - 8 C 22.92 - und 18. November 1998 - 8 C 20.97 - alle zitiert nach juris; Driehaus a.a.O. § 26 RN 40 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 3629/98

    Anforderungen an den Bebauungszusammenhang; Bebauung innerhalb der im

    vgl. zur Anwendbarkeit des § 135 Abs. 5 BauGB auf Vorausleistungen: BVerwG, Urteil vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2001 - 8 S 399/01

    Ermäßigung des Wasserentnahmeentgeltes

    Vielmehr ist der Anspruch auf ihre Ermäßigung aufgrund eines entsprechenden Antrages in einem selbständigen Erlassverfahren (vgl. § 227 AO) zu betreiben und gegebenenfalls im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 12.9.1984 - 8 C 124.82 - BVerwGE 70, 96/97 ff.; Urteil vom 1.8.1986 - 8 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 27 S 33/36 f.; Urteil vom 17.6.1994 - 8 C 22.92 - NVwZ 1995, 1213/125; Urteil vom 18.11.1998 - 8 C 20.97 - NVwZ 1999, 543).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 6 A 10778/02

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistungsbescheid, Vorfinanzierung,

    Danach stellt die Vorausleistung ebenfalls eine Beitragsleistung dar, die zum Unterschied zur endgültigen Beitragserhebung lediglich zeitlich vorgezogen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1998 - 8 C 20.97 - KStZ 1999, 116).
  • OVG Saarland, 31.08.2005 - 1 W 10/05

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag - Widmungsfiktion - Geschäft der

    Über den Wortlaut der Bestimmung hinausgehend es auch als unstatthaft anzusehen, Vorausleistungen zu erheben, wenn die endgültige Beitragspflicht allein wegen des Unterlassens der Widmung noch nicht entstanden ist so OVG Koblenz, Urteil vom 1.4.2003 - 6 A 10778/02 - KStZ 2003, 199; die von den Antragstellern in diesem Zusammenhang weiterhin ins Feld geführten Entscheidungen - BVerwG, Urteil vom 18.11.1998 - 8 C 20.97 -, KStZ 1999, 116, und VGH München, Urteil vom 4.10.1991 - 23 B 88.2143 -, BayVBl. 1992, 401 - sind zu dem angeführten Problem unergiebig, überzeugt nicht.
  • VG Augsburg, 12.04.2010 - Au 4 S 10.194

    Baubeseitigungsanordnung; Vorgartenfestsetzung als Grundzug der Planung

    § 31 Abs. 2 BauGB erfasst grundsätzlich nur solche Fallgestaltungen, für die der Ortsgesetzgeber sich regelmäßig keine oder jedenfalls keine genauen Vorstellungen darüber gemacht hat, ob trotz der bauplanerischen Festsetzungen zur sachgemäßen Verfolgung der städtebaulichen Ziele im Sinne gebotener Einzelfallgerechtigkeit ein Abweichen von den Festsetzungen sachnäher ist (vgl. BVerwG BayVBl 1999, 313).
  • VG Potsdam, 02.07.2002 - 3 K 632/01

    Anspruch auf Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz; Kostenerstaz für die

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