Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1992
BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98 (https://dejure.org/1999,1992)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 11 VR 8.98 (https://dejure.org/1999,1992)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 11 VR 8.98 (https://dejure.org/1999,1992)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1992) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausbau eines Schienenweges - Planfeststellung - Anfechtungsklage - Aufschiebende Wirkung - Antragsfrist für Abänderungsantrag - Später eintretende Tatsachen - Einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der Hauptsache - Unzumutbare Nachteile - Schutzvorkehrungen

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 7; ; VwGO § 123; ; AEG § 20 Abs. 5; ; VwVfG § 74 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einstweilige Anordung wenn Abwarten d. Entscheidung unzumutbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 650
  • DVBl 1999, 870 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluß vom 26. August 1998 BVerwG 11 VR 4.98 die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage der Antragsteller gegen den ihnen am 9. Mai 1998 zugestellten Planfeststellungsbeschluß der Antragsgegnerin vom 30. April 1998 für den Abschnitt 26 des Ausbaus der Bahnstrecke Uelzen Stendal durch die Beigeladene insoweit angeordnet, als darin der Einbau einer Überleitverbindung vor dem Grundstück der Antragsteller sowie die dingliche Sicherung von Aufwuchsbeschränkungen auf diesem Grundstück vorgesehen ist; im übrigen hat es den Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage abgelehnt.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 26. August 1998 (a.a.O., BA S. 18 f.) ausgeführt hat, plant die Beigeladene, zunächst durchgehend nur das vorhandene Gleis instand zu setzen und die Brückenbauwerke südöstlich der bestehenden Bundesstraße 4 zu sanieren.

    Denn soweit sie trotz Anhängigkeit eines entsprechenden Klageverfahrens unter Ausnutzung der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses das Vorhaben ins Werk setzt und ihr deshalb infolge einer der Klage danach stattgebenden Entscheidung nutzlose Aufwendungen entstehen, handelt sie wirtschaftlich gesehen auf eigenes Risiko (vgl. Beschluß des Senats vom 26. August 1998, a.a.O., BA S. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98
    Einem solchen Antrag ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise stattzugeben, nämlich dann, wenn das Abwarten in der Hauptsache für die Antragsteller unzumutbar wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1989 BVerwG 2 ER 301.89 Buchholz 310 § 123 Nr. 15 S. 2).
  • VG Osnabrück, 04.02.2022 - 3 B 4/22

    Bestimmtheit; Corona; Covid-19 Virus; Genesenennachweis; Verfassungswidrigkeit

    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 11 VR 8/98 -, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris Rn. 24 f.; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Solchen, die Hauptsache vorweg nehmenden Anträgen ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann stattzugeben, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - BVerfGE 46, 166 ; BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 a.a.O.; vom 21. Januar 1999 - BVerwG 11 VR 8.98 - Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 26 S. 2 f.; vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 2 ER 301.89 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 S. 2; und vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 ER 310.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 57 S. 128 f.).
  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 12 CE 14.1833

    Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme unbegleitet eingereister (asylsuchender)

    Eine (unzulässige) Vorwegnahme der Hauptsache liegt insoweit nicht inmitten, da die einstweilige Anordnung zeitlich befristet - bis zur endgültigen Klärung des Alters - und damit lediglich vorläufig erfolgt, die Maßnahme der Existenzsicherung dient und dem Antragsteller ein Abwarten bis zur Entscheidung im familiengerichtlichen Verfahren bzw. im Hauptsacheverfahren aufgrund des damit (möglicherweise) verbundenen Rechtsverlustes nicht zumutbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.1.1999 - 11 VR 8/98 -, NVwZ 1999, 650; siehe auch Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 123 Rn. 14; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 123 Rn. 104 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht