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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98   

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BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98 (https://dejure.org/1998,227)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 1 C 8.98 (https://dejure.org/1998,227)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 1 C 8.98 (https://dejure.org/1998,227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsbefugnis - Ehemals rumänische Staatsangehörige - Rechtmäßigkeit des Aufenthalts - Duldung - Ausreisepflicht - Unanfechtbare Ausreisepflicht - Aufgabe der Staatsangehörigkeit - Rückkehranspruch - Abschiebungshindernis - Antrag auf Wiedereinbürgerung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 30 Abs. 3; AuslG § 30 Abs. 4
    Rumänien, Rumänen, Aufenthaltsbefugnis, Staatenlose, Abschiebungshindernis, Vertretenmüssen, Roma, Zumutbarkeit, Wiedereinbürgerung, Antrag

  • Judicialis

    AuslG § 30 Abs. 1 bis 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 30 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5
    Ausländerrecht - Vertretenmüssen eines Ausreise- oder Abschiebungshindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 21
  • NVwZ 1999, 664
  • DVBl 1999, 546
  • DÖV 1999, 605
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Auch wenn sich Hindernisse ergeben, die eine erhebliche Verzögerung der Abschiebung nach sich ziehen, ist nach § 55 Abs. 2 AuslG zu verfahren (vgl. Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - BVerwGE 105, 232 = Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 2, S. 5 ff.).

    Denn es ist nicht geboten, für denjenigen Zeitraum eine Duldung zu erteilen, der üblicherweise erforderlich ist, um die Abschiebung durchzuführen (Urteil vom 25. September 1997, a.a.O.).

    Außerdem darf zur Annahme der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung unter Umständen ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden (Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 238 bzw. S. 7 f.; Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1).

  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    § 30 Abs. 1 AuslG kann schon deshalb keinen Anspruch der Kläger begründen, weil diese Vorschrift nicht für Ausländer gilt, die sich wie die Kläger bereits im Bundesgebiet aufhalten (Urteil vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - Buchholz 402.240 § 18 AuslG 1990 Nr. 1, S. 6).

    Der Kläger ist nicht mit einem mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilten Visum eingereist (vgl. dazu Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 7 f.).

    Mit diesem Merkmal wird an einen die Ausreisepflicht selbständig begründenden oder feststellenden Verwaltungsakt angeknüpft (Urteil vom 3. Juni 1997, a.a.O., S. 6).

  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Im vorliegenden Zusammenhang ist es ohne Bedeutung, wie die Aufgabe der Staatsangehörigkeit nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen - StlÜbK - zu beurteilen ist, denn dieses Abkommen läßt das Recht des Staates unberührt, die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts zu regeln (vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1996 - BVerwG 1 C 30.93 - BVerwGE 101, 295 = Buchholz 402.27, Art. 28 StlÜbK Nr. 4).

    Daß das Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen auch dann anwendbar ist, wenn der Staatenlose die Möglichkeit hat, seine frühere Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben und so seine Staatenlosigkeit zu beseitigen (vgl. dazu Urteil vom 16. Juli 1996, a.a.O., S. 299 bzw. S. 6), ist für die hier maßgebende aufenthaltsrechtliche Beurteilung ohne Bedeutung.

  • VGH Hessen, 30.07.1997 - 7 UE 1874/96

    Verweigerung einer Aufenthaltsbefugnis für einen Staatenlosen, der seine

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 30. Juli 1997 - VGH 7 VE 1874/96 - InfAuslR 1998, 25; OVG Hamburg, Beschluß vom 28. August 1996 - OVG Bs VI 153/96 - InfAuslR 1997, 72 ; Hailbronner, AuslR, § 30 AuslG Rn. 44; anders Dienelt, a.a.O., Rn. 128, 130; Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, § 30 AuslG Rn. 23; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, S. 545) fordert das Gesetz nicht, daß der Ausländer seit mindestens zwei Jahren eine Duldung besitzt.

    Ohne Bedeutung ist es dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. Hailbronner, AuslR, a.a.O., Rn. 44; Dienelt, a.a.O., Rn. 131 f.; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., § 30 AuslG Rn. 11; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 101; VGH Kassel, Beschluß vom 30. Juli 1997 - VGH 7 VE 1874/96 a.a.O.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. März 1996 VGH 13 S 1443/95 - VBlBW 1996, 309 ).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Die Klägerin ist aufgrund des bestandskräftig gewordenen Ablehnungsbescheides des Bundesamts vom 15. Januar 1990 unanfechtbar ausreisepflichtig (vgl. Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 - BVerwGE 104, 210 = Buchholz 402.240 § 30 AuslG 1990 Nr. 4, S. 6).

    Selbst wenn insoweit nicht nur die Ursächlichkeit eines Verhaltens maßgeblich ist (so wohl Dienelt, a.a.O., Rn. 110), sondern darüber hinaus ein vorwerfbares Verhalten zu fordern ist (vgl. Urteil vom 8. April 1997, a.a.O., S. 6), müssen die Kläger etwaige Hindernisse der bezeichneten Art vertreten.

  • BVerwG, 21.05.1996 - 1 B 78.96

    Fortbildung - Verfahrensmangel - Staatenloser - GG - Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Außerdem darf zur Annahme der tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung unter Umständen ein fehlgeschlagener Abschiebungsversuch vorausgesetzt werden (Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 238 bzw. S. 7 f.; Beschluß vom 21. Mai 1996 - BVerwG 1 B 78.96 - Buchholz 402.240 § 55 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Nach Art. 8 des Gesetzes über die rumänische Staatsangehörigkeit (Gesetz Nr. 21 vom 1. März 1991, abgedruckt bei Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, "Rumänien"), das das Oberverwaltungsgericht nicht geprüft hat und das deshalb vom Revisionsgericht angewandt werden darf (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ), können ehemals rumänische Staatsangehörige repatriiert werden; nach Art. 9 dieses Gesetzes kann die rumänische Staatsbürgerschaft einem Staatenlosen und einem früheren rumänischen Staatsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden.
  • OVG Hamburg, 26.08.1996 - Bs VI 153/96

    Ausländer; Aufenthaltsbefugnis; Bürgerkriegsflüchtling; Bosnien; Verlängerung;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso VGH Kassel, Beschl. v. 30. Juli 1997 - VGH 7 VE 1874/96 - InfAuslR 1998, 25; OVG Hamburg, Beschluß vom 28. August 1996 - OVG Bs VI 153/96 - InfAuslR 1997, 72 ; Hailbronner, AuslR, § 30 AuslG Rn. 44; anders Dienelt, a.a.O., Rn. 128, 130; Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, § 30 AuslG Rn. 23; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, S. 545) fordert das Gesetz nicht, daß der Ausländer seit mindestens zwei Jahren eine Duldung besitzt.
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Nach Art. 8 des Gesetzes über die rumänische Staatsangehörigkeit (Gesetz Nr. 21 vom 1. März 1991, abgedruckt bei Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht, "Rumänien"), das das Oberverwaltungsgericht nicht geprüft hat und das deshalb vom Revisionsgericht angewandt werden darf (BVerwGE 68, 220 ; 85, 108 ), können ehemals rumänische Staatsangehörige repatriiert werden; nach Art. 9 dieses Gesetzes kann die rumänische Staatsbürgerschaft einem Staatenlosen und einem früheren rumänischen Staatsangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 13 S 1443/95

    Aufenthaltsbefugnis nach AuslG 1990 § 30 für ausreisepflichtigen Ausländer, der

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98
    Ohne Bedeutung ist es dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. Hailbronner, AuslR, a.a.O., Rn. 44; Dienelt, a.a.O., Rn. 131 f.; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., § 30 AuslG Rn. 11; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 101; VGH Kassel, Beschluß vom 30. Juli 1997 - VGH 7 VE 1874/96 a.a.O.; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 7. März 1996 VGH 13 S 1443/95 - VBlBW 1996, 309 ).
  • VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Mitgliedschaft im Ausländerbeirat;

  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Der vom Begriff des Vertretenmüssens vorausgesetzte objektive Zurechnungszusammenhang zwischen zu verantwortendem Verhalten und Leistungsbezug erfordert aber, dass das Verhalten des Verantwortlichen für die Verursachung oder Herbeiführung des in Bezug genommenen Umstandes zumindest nicht nachrangig, sondern hierfür wenn schon nicht allein ausschlaggebend, so doch maßgeblich bzw. prägend ist (s. etwa Urteile vom 28. Januar 1965 - BVerwG 8 C 293.63 - BVerwGE 20, 211 , vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 - Buchholz 239.1 § 10 BeamtVG Nr. 12 und vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 ).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Dies hat der Senat bereits zu der Vorgängervorschrift im Ausländergesetz 1990 so entschieden (zu § 30 AuslG; vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - BVerwGE 108, 21 ).
  • BVerwG, 15.02.2001 - 1 C 23.00

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltsbefugnis; unanfechtbare

    Mit dem Tatbestandsmerkmal der Unanfechtbarkeit hat der Gesetzgeber an das Vorliegen eines die Ausreisepflicht selbständig begründenden oder feststellenden Verwaltungsakts angeknüpft, weil nur dieser anfechtbar ist und infolgedessen unanfechtbar werden kann (vgl. Urteile vom 3. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 - a.a.O. und vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - Buchholz 402.240 § 30 AuslG Nr. 9 S. 25).

    Diesem Erfordernis entspricht grundsätzlich ein bestandskräftiger Bescheid der zuständigen Behörde, in dem diese - nicht notwendig ausdrücklich - von der schon kraft Gesetzes bestehenden Ausreisepflicht des Ausländers ausgeht und ihm die Abschiebung androht (vgl. auch Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - a.a.O.).

    § 30 Abs. 4 AuslG erfordert freilich nicht, dass er bereits seit zwei Jahren förmlich geduldet wird (vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - a.a.O. S. 27 f.).

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 1 C 8.98 - a.a.O. S. 28).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97   

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BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 D 84.97 (https://dejure.org/1998,4399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermittlung eines tadelsfreien Persönlichkeitsbildes im Sinne von bisheriger Unbescholtenheit als Voraussetzung zur Anwendung des Milderungsgrundes der Offenbarung des Fehlverhaltens - Vorübergehende Veruntreuung dienstlich anvertrauter Kassengelder mit der ...

  • rechtsportal.de

    BBG § 54 S. 2, S. 3 § 77 Abs. 1 S. 1
    Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des Fehlverhaltens als Milderungsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 664 (Ls.)
  • DVBl 1999, 320
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Als gewichtigen Beleg für eine nicht nur irrtümlich unterbliebene Offenbarung des Gesamtbetrags (vgl. zu diesem Sonderfall Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - <IÖD 1998, 27 = DÖD 1998, 69> m.w.N.), auf die sich der Beamte selbst nicht beruft, können insbesondere die wiederholten, glaubhaften Aussagen der Zeugin angeführt werden.

    Entscheidend ist allein, daß es zu einer dienstlichen Reaktion (zumindest Zurechtweisung, Ermahnung etc. im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO) mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam (vgl. dazu Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - an einer solchen Reaktion fehlt es z.B. im Verfahren, das dem Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O. zugrunde liegt; vgl. auch Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -, wonach der Verdacht, dienstliche Verfehlungen begangen zu haben, allein nicht ausreicht, eine Bescholtenheit im Sinne des Milderungsgrundes anzunehmen).

  • BVerwG, 05.09.1995 - 1 D 69.94

    Unterschlagung entgegengenommener Nachnahmebeträge

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Entscheidend ist allein, daß es zu einer dienstlichen Reaktion (zumindest Zurechtweisung, Ermahnung etc. im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO) mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam (vgl. dazu Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - an einer solchen Reaktion fehlt es z.B. im Verfahren, das dem Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O. zugrunde liegt; vgl. auch Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -, wonach der Verdacht, dienstliche Verfehlungen begangen zu haben, allein nicht ausreicht, eine Bescholtenheit im Sinne des Milderungsgrundes anzunehmen).
  • BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93

    Dienstgradherabsetzung eines Postbeamten im Paketschalterdienst - Vorübergehende

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Entscheidend ist allein, daß es zu einer dienstlichen Reaktion (zumindest Zurechtweisung, Ermahnung etc. im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO) mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam (vgl. dazu Urteil vom 5. September 1995 - BVerwG 1 D 69.94 - an einer solchen Reaktion fehlt es z.B. im Verfahren, das dem Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - a.a.O. zugrunde liegt; vgl. auch Urteil vom 21. September 1994 - BVerwG 1 D 70.93 -, wonach der Verdacht, dienstliche Verfehlungen begangen zu haben, allein nicht ausreicht, eine Bescholtenheit im Sinne des Milderungsgrundes anzunehmen).
  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, stellt die dem Beamten zur Last gelegte vorübergehende Veruntreuung dienstlich anvertrauter Kassengelder nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - <BVerwGE 103, 1 [BVerwG 21.09.1993 - 1 D 39/92] = BVerwG DokBer B 1994, 7 = ZBR 1994, 81 = NVwZ-RR 1994, 218 = IÖD 1994, 41> m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 54 Sätze 2 und 3 BBG) dar, daß der Beamte grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats läßt die freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes der Deutschen Telekom AG zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses eines bisher unbescholtenen Beamten zu (z.B. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 D 68.96

    Dienstvergehen eines Postbeamten in Gestalt von eigennütziger Gebührenüberhebung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Der eingetretene Vertrauensverlust bleibt dadurch unberührt (vgl. z.B. Urteil vom 26. August 1997 - BVerwG 1 D 68.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.1995 - 1 D 45.94

    Dienstvergehen eines Beamten (Zollsekretär) - Zugriff und Veruntreuung amtlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Für die Frage der Bescholtenheit gilt, daß solche Pflichtverletzungen oder sonstige Umstände den Milderungsgrund ausschließen, die so gewichtig sind, daß trotz des Vorliegens der übrigen Voraussetzungen des Milderungsgrundes das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn als zerstört anzusehen ist (Urteil vom 9. August 1995 - BVerwG 1 D 45.94 -).
  • BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 36.92
    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Zwar ist der Beamte bisher, d.h. weder vor noch nach seiner Dienstverfehlung (vgl. zur letztgenannten Fallkonstellation Urteil vom 14. März 1989 - BVerwG 1 D 43.88 - ; Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 36.92 -) wegen einschlägigen Fehlverhaltens strafrechtlich verurteilt oder disziplinar gemaßregelt worden.
  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 D 43.88

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Entfernung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Zwar ist der Beamte bisher, d.h. weder vor noch nach seiner Dienstverfehlung (vgl. zur letztgenannten Fallkonstellation Urteil vom 14. März 1989 - BVerwG 1 D 43.88 - ; Urteil vom 12. Juli 1994 - BVerwG 1 D 36.92 -) wegen einschlägigen Fehlverhaltens strafrechtlich verurteilt oder disziplinar gemaßregelt worden.
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 32.97

    Steuerhehlerei und gewerbsmäßige Steuerhehlerei mit unverzollten und

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
    Dieser Sachverhalt, den der Beamte in der Hauptverhandlung vor dem Senat eingeräumt hat, ist als unstreitige Tatsache für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme von Bedeutung und verwertbar (vgl. dazu Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 D 32.97 - m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 29.10.2019 - 10 A 1/19

    Finanzbeamter; freiwillige Offenbarung vor Tatendeckung; innerdienstliches

    Ist nach alledem von einer Offenbarung aus freien Stücken auszugehen ist, kommt die disziplinare Höchstmaßnahme, die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis, nicht in Betracht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 -, juris Rn. 40), es sei denn, es handelt sich bei dem Betroffenen nicht um einen bisher unbescholtenen Beamten mit der Folge, dass ihm der Milderungsgrund schon deshalb nicht zugutekommt (zu diesem Erfordernis vgl.: BVerwG, Urt. v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 33; BVerwG, Urt. v. 30.9.1998 - 1 D 84.97 -, juris Rn. 15).

    Es genügt, wenn es zu einer dienstlichen Reaktion mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam, was schon in den Fällen einer Zurechtweisung oder Ermahnung im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO (a.F.) der Fall ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.2001 - 1 D 69/99 -, juris Rn. 19; Urt. v. 30.9.1998 - 1 D 84.97 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 04.04.2001 - 1 D 19.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptsekretärin; Abbuchung von 32.000 DM

    Die Beamtin ist disziplinarrechtlich und strafrechtlich nicht vorbelastet und hat auch in der Vergangenheit keinen Anlass zu einer dienstlichen Reaktion mit entsprechender Warnfunktion gegeben (vgl. dazu Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18).
  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98

    Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im

    Auch wenn die übrigen Voraussetzungen des Milderungsgrundes erfüllt sind, schließen sonstige Pflichtverletzungen oder Umstände den Milderungsgrund aus, die so gewichtig sind, daß das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn als zerstört anzusehen ist (vgl. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - BVerwG DokBerB 1999, 39 = DVBl 1999, 320 = IÖD 1999, 112 = DÖD 1999, 137 = ZBR 1999, 201).

    Die Tatsache, daß er sich dies nicht hat zur Warnung dienen lassen, sondern nur wenige Tage nach seiner Vernehmung in dem Vorermittlungsverfahren am 1. Dezember 1994 sowie nach Zustellung des wesentlichen Ergebnisses der Vorermittlungen am 15. März, 7. Juli und 10. Juli 1995 weitere Nachnahmebeträge zeitweise zurückbehalten und für eigene Zwecke verwendet hat, macht deutlich, daß ihm nicht mehr das notwendige Vertrauen entgegengebracht werden kann (vgl. Urteil vom 30. September 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von

    Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, bei dem nur bestimmte von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgründe die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses rechtfertigen können, ist ein "Geständnis" eines Beamten jedoch nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18 = ZBR 1999, 201 = DokBer B 1999, 39).
  • BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 69.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent a.D.; Schieben von

    Es genügt, wenn es zu einer dienstlichen Reaktion mit entsprechender Warnfunktion für den Beamten kam, was schon in den Fällen einer Zurechtweisung oder Ermahnung im Sinne des § 6 Abs. 2 BDO der Fall ist (vgl. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00

    Dienstvergehen wegen Stehlens einer Visa-Kreditkarte und Verwendung der bekannt

    Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, bei dem nur bestimmte, von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgründe die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses rechtfertigen können, ist ein "Geständnis" eines Beamten jedoch nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich u.a. als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18 = ZBR 1999, 201 = DokBer B 1999, 664 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 17.00

    Vorsätzliche Verletzung der Dienstpflichten des Ruhestandsbeamten zu

    Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, bei dem nur bestimmte, von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgründe die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei einem aktiven Beamten rechtfertigen können, ist ein "Geständnis" eines Beamten jedoch nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich u.a. als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18 = ZBR 1999, 201 = DokBerB 1999, 39 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98   

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https://dejure.org/1998,4880
BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98 (https://dejure.org/1998,4880)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1998 - 2 WDB 2.98 (https://dejure.org/1998,4880)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 2 WDB 2.98 (https://dejure.org/1998,4880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Antrags des Soldaten auf Aufhebung der von der Einleitungsbehörde angeordneten Einbehaltung eines Teils seiner Dienstbezüge bei mangelndem Rechtsschutzbedürfnis - Vereinbarkeit einer vereinbarten Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen mit dem ...

  • rechtsportal.de

    WDO § 76 Abs. 1 § 120 Abs. 2, Abs. 5 S. 2
    Recht der Soldaten - Neuerliche Anfechtung einer bereits für verhältnismäßig erachteten Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 241
  • NVwZ 1999, 664 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.09.1993 - 2 WDB 10.93

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Bestechlichkeit und fortgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Der Bundeswehrdisziplinaranwalt, der mit Schriftsatz vom 3. September 1993 den vom Wehrdisziplinaranwalt im Nachgang zu seiner Beschwerde vom 13. Juli 1993 mit Schriftsatz vom 31. August 1993 gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses der 3. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 15. Juni 1993 (BVerwG 2 WDB 10.93) zurückgenommen hat, hat diesen Antrag seinerseits als Vertretungsberechtigter beim Bundesverwaltungsgericht gestellt (BVerwG 2 WDB 12.93).

    Mit Beschluß vom 20. September 1993 (BVerwG 2 WDB 10.93, 12.93) hat der Senat beide Verfahren verbunden und den Beschluß der 3. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 15. Juni 1993 aufgehoben.

  • BVerwG, 02.06.1981 - 2 WD 22.80

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten aufgrund Bestechlichkeit -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Damit ist auch im Hinblick auf das nach der zwingenden Vorschrift des § 76 Abs. 1 WDO ausgesetzte disziplinargerichtliche Verfahren weiterhin von einem hinreichenden Tatverdacht auszugehen, der nach der Rechtsprechung des Senats zur Maßnahmebemessung bei nachgewiesener Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB die Prognose rechtfertigt, daß in der Regel die Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis zu erwarten ist (Urteil vom 2. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 22.80 - <BVerwGE 73, 194 [f.]>).
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 6. April 1995 (BVerwG 2 WDB 6, 94 <BVerwGE 103, 222 [f.] = NZWehrr 1995, 161> m.w.N.) hervorgehoben, daß bei Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 WDO sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der zeitlichen Dauer der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.
  • BVerwG, 06.04.1995 - 2 WDB 6.94

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen des Verdachts des

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 6. April 1995 (BVerwG 2 WDB 6, 94 <BVerwGE 103, 222 [f.] = NZWehrr 1995, 161> m.w.N.) hervorgehoben, daß bei Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge gemäß § 120 Abs. 2 Satz 1 WDO sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der zeitlichen Dauer der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.
  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 WDB 1.94

    Disziplinarrecht - Dienstbezüge - Nachzahlung - Verzinsung - Soldat

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Die Höhe des Nachzahlungsanspruchs bestimmt sich jeweils nach der Summe der tatsächlich einbehaltenen Beträge (Beschluß vom 28. April 1994 - BVerwG 2 WDB 1, 94 - <BVerwGE 103, 111 - NZWehrr 1994, 216> m.w.N.).
  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 645/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Überprüfbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Auf die Revision des Soldaten hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 1 StR 645/92 - das Urteil des Landgerichts Darmstadt mit den Feststellungen aufgehoben, das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, soweit dem Soldaten erfolgloses Verleiten zu einer Straftat (Betrug) zur Last gelegt worden ist, und im übrigem die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß der Schuldspruch wegen Bestechlichkeit nach den tatsächlichen Feststellungen nicht zu beanstanden wäre, das Landgericht hier jedoch Überlegungen angestellt hat, welche die Beweiswürdigung zu diesem Anklagepunkt insgesamt als widersprüchlich und fehlerhaft erscheinen lassen.
  • BVerwG, 19.10.1992 - 2 WDB 10.92

    Vorläufige Dienstenthebung eines Soldaten wegen des Verdachtes des fortgesetzten

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Ein am 29. August 1991 gestellter Antrag des Soldaten, die Einbehaltungsanordnung vom 31. Mai 1990 aufzuheben, wurde vom Befehlshaber TerrKdo Süd am 2. Oktober 1991, der Antrag des Soldaten auf gerichtliche Entscheidung von der 6. Kammer des Truppendienstgerichts Mitte mit Beschluß vom 21. Juli 1992 - M 6 GL 4/91 - und seine dagegen gerichtete Beschwerde mit Beschluß des Senats vom 19. Oktober 1992 - BVerwG 2 WDB 10.92 - als unbegründet zurückgewiesen.
  • BVerwG, 12.04.1988 - 2 WDB 22.87

    Anfechtbarkeit der Einstellungsverfügung - Disziplinargerichtliches Verfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1998 - 2 WDB 2.98
    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Senat mit Beschluß vom 12. April 1988 - BVerwG 2 WDB 22.87 - als unbegründet zurück.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1998 - 1 DB 31.98   

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BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1998 - 1 DB 31.98 (https://dejure.org/1998,15339)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1998 - 1 DB 31.98 (https://dejure.org/1998,15339)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 664 (Ls.)
 
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