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   BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97   

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BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97 (https://dejure.org/1998,423)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1998 - 4 C 16.97 (https://dejure.org/1998,423)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - 4 C 16.97 (https://dejure.org/1998,423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Hamburgischer Baustufenplan - Übergeleiteter Bebauungsplan - Auslegung - Baunutzungsverordnung - Vorgesehene Ausnahmen - Abweichung vom Bebauungsplan - Befreiung - Städtebauliche Vertretbarkeit - Asylbewerberunterkunft - Wohngebiet - Wohnbedürfnisse

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. ... 14 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; BBauG 1960 § 173 Abs. 3; ; BBauG/BauGB § 1; ; BBauG/BauGB § 9; ; BBauG/BauGB § 30 Abs. 1; ; BBauG/BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO 1990 § 3; ; BauNVO 1990 § 4; ; BauNVO 1990 § 15 Abs. 1; ; Hamburgische Baupolizeiverordnung vom 8. Juni 1938 (VBl S. 69) § 10 Abs. 4 und 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines übergeleiteten Bebauungsplans; Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe; im Bebauungsplan vorgesehene Ausnahmen; Abweichung vom Bebauungsplan; Befreiung; städtebauliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung übergeleiteter Vorschriften und Bebauungspläne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 190
  • NVwZ 1999, 981
  • DVBl 1999, 782
  • DÖV 1999, 559
  • BauR 1999, 603
  • ZfBR 1999, 160
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - (BVerwGE 101, 364) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Daß § 10 Abs. 9 BPVO als Regelung von nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen im Sinne des § 31 Abs. 1 BBauG/BauGB nicht in Betracht kommt, hat der Senat bereits in seinem zurückverweisenden Urteil vom 23. August 1996 BVerwG 4 C 13.94 (BVerwGE 101, 364) ausgeführt.

    Der erkennende Senat hatte bereits in seiner zurückverweisenden Entscheidung vom 23. August 1996 (a.a.O.) keinen Anlaß zu Zweifeln daran, auch wenn § 10 Abs. 9 BPVO an der Überleitung nicht teilhat.

    Zwar hat der Senat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 23. August 1996 (a.a.O., ) die in der Entscheidung vom 3. Juni 1971 vertretene Auffassung aufgegeben, § 10 Abs. 9 Satz 1 BPVO sei mit einem durch Auslegung zu konkretisierenden Inhalt übergeleitet worden.

    Der Senat hat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 23. August 1996 (insoweit in BVerwGE 101, 364 nicht abgedruckt) bereits zum Ausdruck gebracht, dagegen, daß das Berufungsgericht die Vereinbarkeit der beiden Asylbewerberunterkünfte mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen bejaht habe, sei revisionsrechtlich nichts einzuwenden.

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    § 173 Abs. 3 BBauG setzt für die Überleitung nicht voraus, daß die "bestehenden baurechtlichen Vorschriften" in gleicher Weise wie die Baunutzungsverordnung über die Zweckbestimmung der Baugebiete hinaus die in den Baugebieten allgemein und ausnahmsweise zulässigen Anlagen und Einrichtungen in Katalogen konkretisieren und abschließend aufzählen (vgl. Beschluß vom 15. August 1991 - BVerwG 4 N 1.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 14, S. 31 = NVwZ 1992, 879).

    Eine sich an den Nutzungsartenkatalogen der Baunutzungsverordnung orientierende Auslegung von übergeleiteten städtebaulichen Plänen hat der Senat auch nicht in seinen Entscheidungen vom 15. August 1991 - BVerwG 4 N 1.89 - (DVBl 1992, 32) und vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - (BVerwGE 90, 57), die in dem die Revision zulassenden Beschluß zitiert sind, ausgeschlossen.

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Zwar sei die Unterbringung von Asylbewerbern keine Wohnnutzung in dem vom Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 12) verstandenen Sinne.

    Wenn dieses auch nicht dem Typ des Wohnens im allgemeinen Verständnis (vgl. Beschluß vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 12) entspricht, so ist die Nutzung jedoch zumindest dem Wohnen (im engeren Sinne) ähnlich und mit ihm verträglich; das hat das Berufungsgericht im einzelnen ausgeführt.

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Eine sich an den Nutzungsartenkatalogen der Baunutzungsverordnung orientierende Auslegung von übergeleiteten städtebaulichen Plänen hat der Senat auch nicht in seinen Entscheidungen vom 15. August 1991 - BVerwG 4 N 1.89 - (DVBl 1992, 32) und vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 43.87 - (BVerwGE 90, 57), die in dem die Revision zulassenden Beschluß zitiert sind, ausgeschlossen.
  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Die Auslegung von Vorschriften geschieht regelmäßig vor dem Hintergrund des Verständnisses der Zeit, in der sie anzuwenden sind (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 9.97 - zur Anwendung des in § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO verwendeten Begriffs der "der Versorgung des Gebiets dienenden" Gaststätten).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.69

    Aufrechterhaltung von Ausnahmen bei Überleitung von Bebauungsplänen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97
    Der erkennende Senat hat bereits in dem ebenfalls einen hamburgischen Baustufenplan betreffenden Urteil vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 64.69 - (Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 8) betont, § 173 Abs. 3 BBauG gebiete im Interesse einer möglichst vollständigen Überleitung eine der Überleitung dienliche Auslegung des überzuleitenden Rechts.
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Sie ist für eine "dem Wandel der Zeiten" anpassungsfähige Auslegung offen (Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 16.97 - BVerwGE 108, 190 ).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Und dass eine solche Überschreitung auch städtebaulich vertretbar wäre, nämlich nach § 1 BauGB zulässiger Inhalt eines Bebauungsplans sein könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 C 16.97 - BVerwGE 108, 190 ), begegnet ebenfalls keinen Bedenken.
  • OVG Hamburg, 25.06.2019 - 2 Bs 100/19

    Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche im Bebauungsplan; Nachbarschutz;

    Diese Frage ist nicht abstrakt zu beurteilen, sondern anhand der konkreten Gegebenheiten und danach, ob das Leitbild einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gewahrt bleibt, das dem konkreten Plan zugrunde liegt, von dessen Festsetzungen abgewichen werden soll (BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, 4 C 16.97, BVerwGE 108, 190, juris Rn. 36).
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Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98, VGH B 6/98   

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https://dejure.org/1998,2387
VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98, VGH B 6/98 (https://dejure.org/1998,2387)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.1998 - VGH B 5/98, VGH B 6/98 (https://dejure.org/1998,2387)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 1998 - VGH B 5/98, VGH B 6/98 (https://dejure.org/1998,2387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Telemedicus

    Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

  • Telemedicus

    Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Finanzamt muss Informanten nicht preisgeben

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2264
  • NVwZ 1999, 981 (Ls.)
  • DVBl 1999, 309
  • DVBl 1999, 976
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Dies gilt keineswegs nur, wie der Beschwerdeführer meint, für Fälle schwerer Gewalt- und Rauschgiftkriminalität (einen solchen Fall betraf die Entscheidung BVerwGE 89, 14), sondern auch im steuerlichen Bereich: Die Finanzbehörden sind dem Gebot gleichmäßiger Besteuerung verpflichtet; sie haben die Aufgabe, die Steuergerechtigkeit zu fördern und der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken.

    Denn die Behörden können die für ihre Aufgabenerfüllung unentbehrlichen Informationen Dritter nur erwarten, wenn nicht schon jede geringe Nachlässigkeit des Informanten zu seiner Preisgabe führt (ebenso BVerwGE 89, 14 [19]).

  • BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92

    Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Aus diesem Grund sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 174, 197 = BStBl. 1994 II, S. 552) die Namen von Informanten auch durch das Steuergeheimnis geschützt.

    Denn der Staat macht seinen Steueranspruch selbst dann zu Recht geltend, wenn die Information, die die Finanzbehörde zum Tätigkeitwerden veranlasst hat, auf moralisch verwerflichen Motiven beruhen sollte (BFHE 174, 197 = BStBl. 1994 II, 552 [554]; Hetzer, NJW 1985, 2991 [2992]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Daraus ergeben sich auch Auskunftspflichten der Verwaltung gegenüber dem Bürger: Er hat grundsätzlich ein Recht zu erfahren, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß (grundlegend BVerfGE 65, 1 [43, 46]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.08.1994 - VGH B 15/93
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Die Beschwerdefrist (§ 46 Abs. 1 LGVerfGH) ist gewahrt: Obwohl sie an sich schon mit der Zustellung der beiden angegriffenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts zu laufen begann, wurde sie durch die Beschwerdeentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, mit denen der Rechtsweg sich erschöpfte, neu in Lauf gesetzt (s. VerfGH Rheinland-Pfalz, NJW 1995, 444).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Doch stand dies einer eigenständigen Würdigung und Bewertung der Strafakten in dem nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen (s. BVerfG, NJW 1991, 1530 [1532]).
  • VerfGH Bayern, 10.07.1998 - 130-VI-96
    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Das aber wäre nach Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 LGVerfGH nicht mehr zulässig (s. auch BVerfGE 77, 275[282]; BayVerfGH, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - Vf. 130-VI-96 -).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Gerichtliche Entscheidungen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, verletzten folglich Art. 1 Abs. 1 LV nur dann, wenn sie sich nicht auf eine gesetzliche Grundlage stützen können, die ihrerseits den Prinzipien der Verfassung entspricht, also insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt, oder wenn eine diesen Anforderungen genügende Regelung nicht in verfassungsgemäßer Weise, nämlich unter Beachtung des eingeschränkten Grundrechts, ausgelegt und angewandt worden ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 2 Abs. 1 GG: BVerfGE 7, 198 [206]; 95, 267 [306]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Gerichtliche Entscheidungen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, verletzten folglich Art. 1 Abs. 1 LV nur dann, wenn sie sich nicht auf eine gesetzliche Grundlage stützen können, die ihrerseits den Prinzipien der Verfassung entspricht, also insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt, oder wenn eine diesen Anforderungen genügende Regelung nicht in verfassungsgemäßer Weise, nämlich unter Beachtung des eingeschränkten Grundrechts, ausgelegt und angewandt worden ist (ständige Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 2 Abs. 1 GG: BVerfGE 7, 198 [206]; 95, 267 [306]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
    Das aber wäre nach Ablauf der Frist des § 46 Abs. 1 LGVerfGH nicht mehr zulässig (s. auch BVerfGE 77, 275[282]; BayVerfGH, Entscheidung vom 10. Juli 1998 - Vf. 130-VI-96 -).
  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 14/21

    Beschränktes Auskunftsrecht über die Herkunft von Daten (Schutz Dritter)

    Im Hinblick darauf, dass die Behörden in dem genannten Aufgabenbereich auf den Einsatz unerkannt bleibender Hinweisgeber angewiesen sein können, kann die im Rahmen dieser Bestimmung gebotene Abwägung im Einzelfall dazu führen, dass die Auskunft über den Hinweisgeber selbst bei objektiver Unrichtigkeit der Angaben verweigert wird (BVerwGE 89, 14, 18 ff., juris Rn. 23 ff. zu § 19 Abs. 4 Nr. 1 BDSG a.F.; vgl. auch VerfGH Rheinland-Pfalz, NJW 1999, 2264, 2265 f., juris Rn. 20-27).
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 48.02

    Akteneinsicht; Auskunftsanspruch; Behördeninformantin, Pflicht zur Benennung des

    Nach dieser Regelung, mit der der Gesetzgeber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; s.a. BVerfGE 65, 1 ) konkretisierend durch einen Akteneinsichtsanspruch ausgeformt und im überwiegenden Allgemeininteresse beschränkt hat (s.a. VerfGH Rheinland Pfalz, Entscheidung vom 4. November 1998 VGH 5 B 5/98, B 6/98 , DVBl 1999, S. 309 ff. ), ist die Behörde zur Gestattung der Aktensicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen; jedenfalls bei entgegenstehenden berechtigten Geheimhaltungsinteressen dritter Personen ist sie nicht berechtigt, Akteneinsicht zu gewähren.

    Jenseits dieser hier nicht einschlägigen ausdrücklichen gesetzlichen Übermittlungsbefugnisse käme allerdings ein überwiegendes Interesse des Klägers, zur Wahrung seines auch verfassungsrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechts die Identität der Behördeninformantin festzustellen (VerfGH Rheinland Pfalz, Entscheidung vom 4. November 1998 VGH 5 B 5/98, B 6/98 , DVBl 1999, S. 309 ), dann in Betracht, wenn ausreichende Anhaltspunkte für die Annahme vorlägen, dass die Behördeninformantin wider besseres Wissen und in der vorgefassten Absicht, den Ruf des Klägers zu schädigen, gehandelt oder der Stadt M. leichtfertig falsche Informationen übermittelt haben könnte (s. dazu BVerwGE 89, 14 ; Urteil vom 27. Februar 2003 BVerwG 2 C 10.02 , Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 9 = NWVBl 2003, 340 f.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Ob dieser aus Gerechtigkeitsgefühl oder aber aus weniger hehren Beweggründen gehandelt hat, ist für die Verwertung steuerlich relevanter Mitteilungen unerheblich (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 4. November 1998 - VGH B 5/98 -, AS 27, 199 [205 ff.]).
  • VG Frankfurt/Main, 02.11.2011 - 7 K 1621/10

    Kein Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht nach § 1 IFG und § 29 VwVfG

    Der Auskunftsanspruch, der eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, welches die informationelle Selbstbestimmung umfasst, gibt dem Grundrechtsträger aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein Recht auf Auskunft nicht nur über den Inhalt personenbezogener Daten, sondern auch auf deren Quelle (vgl. dazu: RhpfVerfGH, Entscheidung vom 04.11.1998 - VGH B 5/98 und 6/98; NJW 1999, S. 2264).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Beruht der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit - wie hier - auf einer Rechtsnorm, erstreckt sich die verfassungsgerichtliche Prüfung auch auf die Frage, ob die zur Nachprüfung gestellte Vorschrift insgesamt formell und materiell mit der Landesverfassung in Einklang steht (vgl. VerfGH Rh-Pf, AS 27, 199 [204]; BVerfGE 6, 32 [38] und 41; 80, 137 [153]; Gusy, in: Grimm/Caesar, LV-Kommentar, 2000, Art. 1 Rn. 18).
  • VG Neustadt, 26.07.2021 - 5 K 1113/20

    Hundehalter hat keinen Anspruch auf namentliche Benennung von Anzeigenden

    Die Offenbarung des Namens von Hinweisgebern ohne ihre Zustimmung ist geeignet, die Tätigkeit der Beklagten im Bereich der Gefahrenabwehr spürbar zu beeinträchtigen, weil weniger Personen bereit wären, entsprechende Hinweise zu geben, wenn ihre Anonymität nicht mehr gewährleistet wäre (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 03. August 2011 - 20 F 23.10 -, Rn. 9, juris; vom 01. Dezember 2015 - 20 F 9/15 -, Rn. 8, juris; vom 15. März 2019 - 20 F 7.17 -, Rn. 8, juris; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 1998 - VGH B 5/98 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Informantenschutz ist weder abhängig von der ausdrücklichen Bitte um vertrauliche Behandlung noch von der begründeten Befürchtung, sich im Fall einer Offenlegung möglichen Repressalien ausgesetzt zu sehen (VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 1998 - B 5/98, B 6/98 - NJW 1999, 2264 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04

    Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten

    Prüfungsmaßstab ist in erster Linie das in Art. 4 a Abs. 1 LV gewährleistete Recht auf Selbstbestimmung über personenbezogene Daten (Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung", vgl. hierzu bereits: VerfGH Rh-Pf, AS 27, 199 [203]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.07.2012 - VGH B 10/12

    Verhängung von Ungehorsamsarrest gegen einen Jugendlichen wegen Nichtbefolgung

    Die Entscheidungen der zuständigen Fachgerichte, namentlich die Feststellung und Würdigung des Tatbestands sowie die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall, sind grundsätzlich der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (VerfGH RP, Beschluss vom 14. Juni 1996 - VGB B 4/96; VerfGH RP, DVBl. 1999, 309 [310]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 1/05

    Kommunaler Finanzausgleich für ausländische Stationierungskräfte

    Die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen einen Hoheitsakt wird dann neu in Lauf gesetzt, wenn der Beschwerdeführer einen nicht offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat, um die geltend gemachte verfassungsrechtliche Beschwer abzuwenden (VerfGH Rh-Pf, NJW 1995, 444; AS 27, 199 [202]).
  • VG Aachen, 24.03.2022 - 8 K 1116/18

    Rechtsweg; abdrängende Sonderzuweisung; Finanzgericht; Akteneinsicht in

  • OLG Stuttgart, 10.12.2020 - 13 U 278/20

    Anspruch auf Auskunft und Schmerzensgeld nach der DSGVO Begriff der

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 8/00

    Prozessstandschaftliche Klage- und Beschwerdebefugnis des Gemeinderates - keine

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 21/08

    Vereinbarkeit der Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit von Lehrern

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des

  • VG Hamburg, 27.01.2016 - 17 K 295/15

    Zugang zu Informationen, die die Stadt Hamburg im Rahmen der Tätigkeit der sog.

  • OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Schuldbeitritt

  • VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08

    Finanzaufsicht - keine Offenbarung der Identität eines Informanten

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.07.2002 - VGH B 5/02
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 14.04.1999 - 4-VII-97   

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https://dejure.org/1999,14292
VerfGH Bayern, 14.04.1999 - 4-VII-97 (https://dejure.org/1999,14292)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.1999 - 4-VII-97 (https://dejure.org/1999,14292)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 1999 - 4-VII-97 (https://dejure.org/1999,14292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Gleichstellung staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Bautechnik sowie Handwerksmeistern des Baufachs und Zimmererfachs bezüglich der Bauvorlageberechtigung mit Architekten mit dem Gleichheitssatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 981 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1293 (Ls.)
 
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