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   BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98   

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BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98 (https://dejure.org/1999,6660)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1999 - 4 CN 18.98 (https://dejure.org/1999,6660)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1999 - 4 CN 18.98 (https://dejure.org/1999,6660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltung der drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) gegenüber Satzungen über einen Vorhabenplan und Erschließungsplan - Anforderungen an die Geltendmachung einer Antragsbefugnis wegen Verletzung des Rechts auf gerechte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 987
  • BauR 2000, 243
  • ZfBR 1999, 344
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98
    Der erkennende Senat hat in seinemUrteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - (DVBl 1999, 100 = NJW 1999, 592 [BVerwG 24.09.1998 - 4 CN 2/98]) entschieden, daß das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange habe, die für die Abwägung erheblich sind, und damit anerkannt, daß § 1 Abs. 6 BauGB den von der Planung Betroffenen einen Anspruch auf gerechte Abwägung ihrer Belange verleihen kann.

    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige Interessen sowie solche Interessenlagen, auf deren Beachtung kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. Senatsurteil vom 24. September 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98
    Im Verfahren der Normenkontrolle eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist die Beiladung Dritter nicht zulässig(Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131;Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 14.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 78).

    Im umfang der materiellen Rechtskraft sollen weitere Prozesse über das streitige Rechtsverhältnis und zugleich auch die Möglichkeit einander widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand ausgeschlossen werden (Beschluß vom 12. März 1982 a.a.O. S. 135 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 2.86 - BVerwGE 77, 102 [BVerwG 12.03.1987 - 3 C 2/86]).

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten(Urteil vom 10. März 1998 - BVerwG 4 CN 6.97 - <NVwZ 1998, 732 = UPR 1998, 348 = ZfBR 1998, 205>).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98
    Im umfang der materiellen Rechtskraft sollen weitere Prozesse über das streitige Rechtsverhältnis und zugleich auch die Möglichkeit einander widersprechender Entscheidungen über denselben Streitgegenstand ausgeschlossen werden (Beschluß vom 12. März 1982 a.a.O. S. 135 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 2.86 - BVerwGE 77, 102 [BVerwG 12.03.1987 - 3 C 2/86]).
  • BVerwG, 07.05.1993 - 4 NB 14.93

    Normenkontrolle - Beiladung - Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98
    Im Verfahren der Normenkontrolle eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist die Beiladung Dritter nicht zulässig(Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131;Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 14.93 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 78).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung;

    Demgegenüber ist der erkennende Senat im Anschluss an seinen Beschluss vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - (BVerwGE 65, 131) in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass im Verfahren der Normenkontrolle eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO eine (einfache oder notwendige) Beiladung durch den Plan nachteilig betroffener Grundeigentümer nicht zulässig ist (vgl. z.B. Beschluss vom 7. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 14.93 - NVwZ-RR 1994, 235 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 78; Urteil vom 5. März 1999 - BVerwG 4 CN 18.98 - NVwZ 1999, 987 ).
  • VGH Bayern, 27.02.2024 - 22 A 23.40047

    Landeshauptstadt München muss Dieselfahrverbot ausweiten

    Eine Beiladung ist ihrem Wesen und ihrer prozessualen Funktion nach auf Rechtsstreitigkeiten über konkrete Rechtsverhältnisse zugeschnitten (vgl. BVerwG, U.v. 5.3.1999 - 4 CN 18.98 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Unter diesen Umständen wäre die Beiladung nur einzelner ("herausgegriffener") Betroffener nicht von den Sacherwägungen bestimmt, unter denen die Beiladung eine Drittbeteiligung im Verwaltungsstreitverfahren ermöglicht (vgl. dazu betreffend einen Antrag nach § 47 VwGO bezüglich eines Bebauungsplans BVerwG, B.v. 12.3.1982 - 4 N 1.80 - juris Rn. 6 ff., 10, 14; U.v. 5.3.1999 - 4 CN 18.98 - juris Rn. 8).

  • VGH Hessen, 11.06.2018 - 3 C 1892/14

    Notfallzentrum und nachbarliche Abwehrrechte

    Da das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - juris), genügt es für die Antragsbefugnis im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, dass ein Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 05.03.1999 - 4 CN 18.98 - juris).
  • VGH Hessen, 28.03.2011 - 4 C 2708/09
    Da das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, a. a. O.), reicht es für die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus, dass die Antragstellerin Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung ihrer Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 5. März 1999 - BVerwG 4 CN 18.98 - NVwZ 1999, 987).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24. September 1998 und 5. März 1999, a. a. O.) sind nicht abwägungsbeachtlich unter anderem geringwertige Interessen sowie solche, auf deren Beachtung kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren.

  • VGH Hessen, 07.04.2014 - 3 C 914/13

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Da das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.), reicht es für die Antragsbefugnis im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus, dass ein Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 05.03.1999 - 4 CN 18.98 - NVwZ 1999, 987).
  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 3 N 2180/99

    Nachbar gegen Terrassenhäuser

    Da das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, a.a.O.), reicht es für die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, U. v. 05.03.1999, NVwZ 1999, 987 - einen Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 7 Abs. 1 BauGBMaßnG betreffend -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 24.09.1998 u.v. 05.03.1999, a.a.O., sowie vom 26.02.1999, BauR 99, 1128) sind nicht abwägungsbeachtlich u.a. geringwertige Interessen sowie solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren.

  • OVG Sachsen, 07.06.2001 - 1 D 417/98
    Dies gilt nicht nur für Bebauungspläne (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998, BVerwGE 107, 215 = NJW 1999, 592; BVerwG, Urt. v. 5.11.1999, BVerwGE 110, 36 = NVwZ 2000, 806), sondern auch für Satzungen über Vorhaben- und Erschließungspläne i.S.v. § 7 Abs. 1 BauGB-MaßnG, die nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BauGB-MaßnG insbesondere mit § 1 Abs. 6 BauGB vereinbar sein müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.3.1999, NVwZ 1999, 987; OVG Bbg, NK-Urt. v. 26.8.1999, NVwZ-RR 2000, 563 [564]).

    Damit bedarf es auch keiner zusätzlichen Anhörung (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.3.1999, NVwZ 1999, 987) - oder gar Beiladung (vgl. BVerfG, [Kammer-]Beschl. v. 19.7.2000, BauR 2000, 1720 [1721]) - der Vorhabenträgerin.

  • VGH Hessen, 21.07.2003 - 3 N 2168/98

    Befangenheit eines Ratsmitgliedes wegen Grundeigentum im Plangebiet

    Dazu reicht es aus, dass Tatsachen vorgetragen werden, die eine fehlerhafte Behandlung der Belange der Antragsteller in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (BVerwG, U. v. 5. März 1999 - 4 CN 18/98 - NVwZ 1999, 987).
  • BVerwG, 16.01.2002 - 4 BN 27.01

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im

    Es handelt sich im Übrigen um einen der Fälle, in denen sich auch nach der bisherigen Auffassung des beschließenden Senats, der eine Beiladung im Normenkontrollverfahren bislang nicht für zulässig gehalten hat, die Anhörung des Vorhabenträgers anbot und möglicherweise auch im Rahmen der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht geboten war (vgl. hierzu Urteil vom 5. März 1999 - BVerwG 4 CN 18.98 - NVwZ 1999, 987 = Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 132 = BRS 62 Nr. 54).
  • VGH Hessen, 14.01.2014 - 3 C 2295/12

    Antragsbefugnis einer auf Vermietung und Verwaltung von Grundstücken beschränkten

    Da das in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter hinsichtlich solcher privater Belange hat, die für die Abwägung erheblich sind (BVerwG, Urteil vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 - a.a.O.), reicht es für die Antragsbefugnis im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO aus, dass ein Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 05.03.1999 - 4 CN 18.98 - NVwZ 1999, 987).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05
  • VGH Hessen, 05.07.2016 - 3 C 1439/14

    Unerheblichkeit von Belangen bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

  • VGH Hessen, 07.07.2009 - 3 C 1203/08
  • VGH Hessen, 13.02.2014 - 3 C 833/13

    Konkurrenzschutz im Bauleitplanverfahren

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2013 - 12 MN 290/12

    Vorliegen einer Antragsbefugnis eines sog. Planaußenliegers; Begehren einer

  • VGH Hessen, 08.07.2004 - 3 N 1894/02

    Keine Antragsbefugnis eines Anwohners gegen entfernt liegendes Gewerbegebiet

  • VGH Hessen, 24.11.2020 - 3 C 2071/18

    Etikettenschwindel und Antragsbefugnis bei Bebauungsplänen

  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 C 722/13

    Rechtsschutzmaßstäbe im Normenkontrollrecht und baunachbarlichen Rechtsstreit

  • VGH Bayern, 17.06.2010 - 14 N 09.229

    Landschaftsschutzgebieteverordnung; Änderung nach erstmaliger öffentlicher

  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 14 N 09.2434

    Zur Antragsbefugnis von Eigentümern außerhalb des Plangebietes liegender

  • BVerwG, 12.11.2003 - 4 BN 59.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Förmliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Ermittlung von Lärm- und

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 8 S 779/00

    Normenkontrollverfahren - Verzicht auf mündliche Verhandlung; Antragsbefugnis

  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 14 N 06.1716

    Normenkontrolle; Bebauungsplan für Geflügelzuchtanlage; Sondergebiet; Abwägung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 K 6/02

    Anforderungen an eine Bestandsaufnahme bei der Überplanung einer ehemaligen

  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 14 N 10.1240

    Klagefrist bei Normenkontrolle, die sich gegen einen Bebauungsplan wendet, der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2009 - 3 K 11/08

    Gemeindevertretungsbeschlussunfähigkeit bei Anwesenheit von weniger als drei

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