Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1549
VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98 (https://dejure.org/1999,1549)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.1999 - 1 S 2214/98 (https://dejure.org/1999,1549)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 1999 - 1 S 2214/98 (https://dejure.org/1999,1549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Hundehaltungsverordnung II

Art. 3 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde - Umfang zulässiger Typisierung und Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Kurzinformation)

    Auch Kampfhunde dürfen nicht diskriminiert werden!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 215
  • NVwZ 1999, 1016
  • DVBl 1999, 1233 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    Eine Regelung in einer Polizeiverordnung, wonach alle Hunde bestimmter Rassen normativ abschließend und im Einzelfall nicht widerlegbar als gefährlich eingestuft werden und an die für den Hundehalter nachteilige Folgerungen geknüpft werden, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn demgegenüber Hunde anderer Rassen, die in der abstrakten Gefährlichkeit den in der Verordnung ausdrücklich aufgeführten vergleichbar sind, nur dann als gefährlich gelten, wenn dies die Polizeibehörde individuell anhand von allgemeinen rasseunabhängigen Merkmalen positiv festgestellt hat und dem Halter eines solchen Hundes der Beweis des Gegenteils nicht verwehrt ist (im Anschluß an Normenkontrollurteil des Senats vom 18.08.1992 - 1 S 2550/91).

    Die ordnungsgemäß zustande gekommene und verkündete Polizeiverordnung der Antragsgegnerin kollidiert nicht mit der - höherrangigen - Polizeiverordnung des Ministeriums Ländlicher Raum für das Halten gefährlicher Hunde vom 28.8.1991 in der geltenden Fassung (vgl. insoweit Normenkontrollurteil des erkennenden Senats vom 18.8.1992 - 1 S 2550/91 -, NVwZ 1992, 1105).

    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Normenkontrollurteil des Senats vom 18.8.1992, a.a.O., OVG Bremen, Normenkontrollurteil vom 6.10.1992, DÖV 1993, 576ff., Bay. VerfGH, Urteil vom 12.10.1994, BayVBl. 1995, 76ff.).

    Eine ähnliche Regelung in der Polizeiverordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde vom 28.8.1991 hat der Senat schon in seinem Normenkontrollurteil vom 18.8.1992 (a.a.O.) mit der Begründung für nichtig erklärt, daß keine sachlichen Gründe ersichtlich sind, welche die dort vorgenommene Auswahl der kategorisch als gefährlich eingestuften Hunderassen rechtfertigen können.

  • OVG Bremen, 06.10.1992 - 1 N 1/92

    Kampfhundeverordnung (Maulkorb- und Leinenzwang) - Polizeiverordnung; Kampfhunde;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Normenkontrollurteil des Senats vom 18.8.1992, a.a.O., OVG Bremen, Normenkontrollurteil vom 6.10.1992, DÖV 1993, 576ff., Bay. VerfGH, Urteil vom 12.10.1994, BayVBl. 1995, 76ff.).

    Auch das OVG Bremen (Urteil vom 6.10.1992, DÖV 1993, S. 576) hat eine vergleichbare Regelung in einer Polizeiverordnung als unvereinbar mit dem Gleichheitssatz bewertet, weil es für das mehr oder weniger zufällige Herausgreifen einiger abstrakt gefährlicher Hunderassen sachlich einleuchtende Gründe nicht erkennen konnte.

  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. Normenkontrollurteil des Senats vom 18.8.1992, a.a.O., OVG Bremen, Normenkontrollurteil vom 6.10.1992, DÖV 1993, 576ff., Bay. VerfGH, Urteil vom 12.10.1994, BayVBl. 1995, 76ff.).

    Gesichtspunkte, die im vorliegenden Fall eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten, ergeben sich für den Senat weder aus veränderten tatsächlichen Erkenntnissen bei der Einschätzung der Gefahrenlage noch aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 12.10.1994 (BayVBl 1995, S. 76ff. und S. 109ff.), der eine bayerische Verordnung mit einer vergleichbaren Differenzierung, wie sie in der Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28.8.1991 enthalten war, als vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG angesehen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95

    Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    Von einem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis ist u.a. dann auszugehen, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung durch die begehrte Entscheidung nicht verbessern kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollbeschluß vom 19.12.1996 - 4 S 3419/95 -, VBlBW 1997, 183).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    Was im Lichte des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachverhalts feststellen, der geregelt werden soll (BVerfGE 75, 108 (157)).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 4, 144 (155); 78, 104 (121), jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich oder wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 4, 144 (155); 78, 104 (121), jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    Dabei genügt es zur Rechtfertigung einer vom Normgeber vorgenommenen unterschiedlichen Behandlung zweier Sachverhalte nicht, auf die eine oder andere Verschiedenheit zwischen ihnen hinzuweisen; es muß vielmehr ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Unterschieden und der differenzierenden Regelung bestehen (BVerfGE 42, 374 (388)).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95

    Kampfhund; Hundesteuer; Steuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    In der neueren Kynologie wird somit zunehmend auf eine individualisierte Betrachtungsweise abgestellt (vgl. insbesondere Hamann, NVwZ 1997, 753 m.w.N.; ferner Karst, NVwZ 1999, 244).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98
    Der Gestaltungsspielraum des Normgebers endet jedoch dort, wo eine ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist und mangels einleuchtender Gründe als objektiv willkürlich beurteilt werden muß (BVerfGE 33, 171 (189)).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    b) Die demnach entscheidende Frage, ob es einen sachlichen Grund dafür gibt, die in § 4 Abs. 3 Satz 2 HStS aufgeführten Hunde ausnahmslos als Kampfhunde einzustufen, ist im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso VGH Mannheim, NVwZ 1992, S. 1105 ff. und NVwZ 1999, S. 1016 ff.; OVG Bremen, DÖV 1993, S. 576 ff., OVG Saarlouis, OVGE 24, S. 412 ff.) zu bejahen (im Ergebnis ebenso: BayVerfGH, BayVBl 1995, S. 76 ff.; VGH München, NVwZ 1997, S. 819 f.; OVG Lüneburg, NVwZ 1997, S. 816 ff.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Das Bestehen einer abstrakten Gefahrenlage durch das Halten von Hunden im Sinne von § 1 Abs. 2 GefAbwV wird demgemäß auch in der Rechtsprechung allgemein bejaht (vgl. etwa: VGH BW, NVwZ 1999, 1016 [1017]; HessVGH, NVwZ 2000, 1438 [1439]; OVG Bremen, NVwZ 2000, 1435 [1436]; OVG Schl.-Hol., Urteil vom 29. Mai 2001 - 4 K 8/00 -, S. 14 d.U.; OVG Nds., a.a.O., S. 16 f. d.U.) und auch von den Beschwerdeführern nicht geleugnet.

    Gerade im Recht der Gefahrenabwehr verlangt der Gleichheitssatz nicht, dass die Ordnungsbehörden auf alle ähnlich gelagerten Gefahrenlagen nur einheitlich und mit einem in allen Einzelheiten abgestimmten Konzept vorgehen (vgl. etwa: BVerwG, BauR 1999, 734; Drews/Wacke, a.a.O., S. 383 ff. [388]; a.A. für den Bereich der Hundehaltung: VGHBW, NVwZ 1992, 1105 [1107]; ders. NVwZ 1999, 1016; OVG Schl.-Hol., a.a.O. S. 21 d.U., Ziekow, a.a.O., S. 48).

    Vielmehr will der Verordnungsgeber auf das von ihm erkannte generelle Gefahrenpotential dieser Hunde - unabhängig von einer Missbrauchsabsicht der Halter - und auf die allgemeine Erkenntnis reagieren, dass das Halten dieser Hunde besondere Anforderungen an die Befähigung und das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter stellt (vgl. nur: Fleig, Kampfhunde ... wie sie wirklich sind!, 1999, S. 212 f., 217, 228 - speziell zu den Rassen gemäß § 1 Abs. 2 GefAbwV - ebenso: VGH BW, NVwZ 1999, 1016 [1017]; OVG Nds., a.a.O., S. 17 d.U.).

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Der in der Haltung solcher Hunde liegenden abstrakten Gefahrenquelle kann er durch sicherheitsrechtliche Vorschriften, die die Haltung zum Schutz der Allgemeinheit bestimmten Anforderungen unterwerfen, entgegentreten (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 N 1/92 - DOV 1993, 576; Beschluss vom 21. September 2000 - 1 B 291/00 - NVwZ 2000, 1435 ; VGH Mannheim, Urteil vom 26. April 1999 - 1 S 2214/98 - NVwZ 1999, 1016 ; VGH Kassel, Beschluss vom 8. September 2000 - 11 NG 2500/00 - NVwZ 2000, 1438 ).

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind entsprechende Regelungen daher teilweise als gleichheitswidrig beanstandet worden, da es keine Gründe für die Annahme einer höheren Aggressivität bestimmter Hunderassen gebe, die ausschließlich und durchgängig rassebedingt sei (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 1992, 1105 sowie NVwZ 1999, 1016 ; OVG Bremen DÖV 1993, 576 ).

    cc) Der Einwand der Beschwerdeführer, der Verordnungsgeber habe es gleichheitswidrig unterlassen, über die im einzelnen aufgeführten Hunderassen hinaus noch andere, möglicherweise ebenso gefährliche Hunde - wie Deutsche Dogge, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder Deutschen Schäferhund - in die Regelung des § 3 Abs. 1 HundeVO Bln aufzunehmen, kann den Verfassungsbeschwerden ebenfalls nicht zum Erfolg verhelfen (wie hier BayVerfGH, NVwZ-RR 1995, 262 ; BVerwGE 110, 265 ; OVG Koblenz, NVwZ 2001, 228 ; a. A. VGH Mannheim, NVwZ 1992, 1105 sowie NVwZ 1999, 1016 ; OVG Bremen, DÖV 1993, 576 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 1. Dezember 1993 - 3 N 3/93 - OVGE 24, 412 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 4 K 8/00

    Gefahrhundeverordnung, Gleichheitssatz, Übermaßverbot, Hunderasse, Kampfhund

    Dass diese abstrakte Gefahr auch von den in § 3 Gefahrhundeverordnung genannten Hunden ausgehen kann, wird von den Antragstellern selbst nicht in Frage gestellt und ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. Urteil des VGH Mannheim vom 18.08.1992, a.a.O., sowie Urteil vom 26.04.1999 - 1 S 2214/98, NvWZ 1999, 1016, 1017; BayVerfGH, Urteil vom 12.10.1994, NvWZ-RR 1995, 262; OVG Bremen, Urteil vom 06.10.1992, DÖV 1993, 576; Beschluss vom 21.09.2000 - 1 B 291/00 -, NvWZ 2000, 1435, 1436).

    Eine Gleichbehandlung der Halter von Hunden der Rasseliste mit den übrigen Haltern abstrakt gefährlicher Hunde bewirkt der Antragsgegner durch die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Gefahrhundeverordnung demgemäß nicht (s. dazu auch Urt. d. VGH Mannheim v. 26.04.1999 - 1 S 2214/98 -, NVwZ 1999, 1016, 1017).

    v. 12.10.1994 - Vf.16-VII-92 u.a. -, NVwZ-RR 1995, 262, 266; VGH Mannheim, Urt. v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 -, NVwZ 1992, 1105, 1106; OVG Bremen, Urt. v. 06.10.1992 - 1 N 1/92 -, DÖV 1992, 576, 577; OVG Saarlouis, Urt. v. 01.12.1993 - 3 N 3/93 -, juris online Dokumentennummer MWRE105149400, S. 18, VGH Mannheim, Urt. v. 26.04.1999 - 1 S 2214/98 -, NVwZ 1999, 1016, 1018; OVG Magdeburg, Urt. v. 18.03.1998 - A 2 S 317/96 -, NVwZ 1999, 321, 323 lediglich nach der Evidenzkontrolle).

    Dies schließt es aus, allein aus der Rassezugehörigkeit eines Hundes zugleich zwingend dessen Gefährlichkeit herzuleiten (so auch das Urt. d. VGH Mannheim v. 26.04.1999 - 1 S 2214/98 -, NVwZ 1999, 1016, 1018).

    Dennoch stehen dem Antragsgegner auf der Grundlage einer Vielzahl fachwissenschaftlicher Untersuchungen und Begutachtungen ausreichende Erkenntnisgrundlagen zur Verfügung, um die Sachgerechtigkeit der angegriffenen Regelung zu überprüfen und diese als nicht gegeben zu erkennen (vgl. dazu auch das Urt. d. VGH Mannheim v. 26.04.1999 - 1 S 2214/98 -, NVwZ 1999, 1016, 1018; VGH Kassel, Beschl. v. 08.09.2000 - 11 NG 2500/00 -, NVwZ 2000, 1438, 1439).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 1 S 1667/00

    Einstufung als gefährlicher Hund - Typisierungsbefugnis - Widerlegbarkeit der

    Seinerzeit wurde § 1 Abs. 2 Satz 2 mit Normenkontrollurteil des Senats vom 26.04.1999 (1 S 2214/98) für nichtig erklärt.

    a) Der Senat sieht in der geänderter Fassung der Polizeiverordnung der Antragsgegnerin - noch - keinen Verstoß gegen das sich aus der Bindungswirkung des Normenkontrollbeschlusses des Senats vom 26.04.1999 (1 S 2214/98, ESVGH 49, 215) ergebende Normwiederholungsverbot.

    Dies gilt insbesondere für Hunde ab einer gewissen Größe und Stärke (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteile vom 18.08.1992 - 1 S 2250/91 -, ESVGH 43, 15 und vom 26.04.1999 - 1 S 2214/98 -, ESVGH 49, 215), wozu auch die in § 1 Buchst. a PolVO aufgeführten Tiere gehören.

    Diese Einschätzung hat der Senat in seinen Normenkontrollurteilen vom 26.04.1999 (a.a.O.) und vom 16.10.2001 (a.a.O.) bestätigt.

    Die Regelung des § 9 PolVO, wonach von den Vorschriften der Verordnung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zugelassen werden können, bezieht sich allgemein auf die in der Verordnung enthaltenen Einschränkungen, lässt aber nicht erkennen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Hund, der auf Grund seiner Rassezugehörigkeit nach § 1 Buchst. a PolVO als gefährlich eingestuft ist, ausnahmsweise als ungefährlich angesehen werden kann (vgl. das Normenkontrollurteil des erkennenden Senats vom 26.04.1999 zur Polizeiverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden im Stadtkreis der Antragsgegnerin in der Fassung vom 28.07.1998 - 1 S 2214/98 -, ESVGH 49, 215).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2001 - 1 S 2346/00

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde

    Dies gilt - wie der Senat entschieden hat (Normenkontrollurteile vom 18.08.1992 - 1 S 2550/91 -, ESVGH 43, 15 und vom 26.04.1999 - 1 S 2214/98 -, ESVGH 49, 215) - insbesondere für Hunde ab einer gewissen Größe und Stärke, wozu auch die in § 1 Abs. 2 und 3 PolVOgH aufgeführten Tiere gehören.

    Allerdings stellt dies - wie der Senat entschieden hat (Urteil vom 26.04.1999, a.a.O.) - den Verordnungsgeber nicht von der Verpflichtung frei, sein Handeln an einem schlüssigen Konzept auszurichten, das den erkennbaren sachlichen Gegebenheiten des jeweiligen Regelungsbereichs Rechnung trägt.

    Diese Einschätzung hat der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 26.04.1999 (a.a.O.) bestätigt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2007 - 5 A 1.06

    Brandenburgische Hundehalterverordnung rechtmäßig

    Die Rechtsprechung habe inzwischen bereits erkannt, dass die unwiderlegbare Gefährlichkeitsvermutung unverhältnismäßig sei und entsprechende Vorschriften nichtig seien (Hinweis auf VGH Kassel, Urteil vom 29. August 2001 - 11 N 2497/00 -, NVwZ-RR 2002, 650; OVG Lüneburg, Urteil vom 30. Mai 2001 - 11 K 2877/00 - VGH Mannheim, Urteil vom 26. April 1999 - 1 S 2214/98 -).

    Deshalb ist bei generell-abstrakter Betrachtungsweise davon auszugehen, dass von Hunden artspezifische Gefahren ausgehen, die im Einzelfall Schäden an Leib und Leben von Menschen und Tieren nach sich ziehen können (ebenso VGH Mannheim, NVwZ 1999, 1016, 1017; VBlBW 2002, 292, 293; RhPfVerfGH, NVwZ 2001, 1273, 1274; OVG Schleswig, NVwZ 2001, 1300, 1301 f.).

    Von der Aufnahme weiterer Rassen in die Listen des § 8 Abs. 2 und 3 HundehV konnte der Verordnungsgeber aber mit der sachlichen Begründung absehen, dass die nicht aufgenommenen Hunderassen wie der Deutsche Schäferhund seit langem in Deutschland weit verbreitet sind, in der Allgemeinheit eine höhere Akzeptanz genießen und als Schutz- und Gebrauchshunde für vielerlei Zwecke, besonders bei Polizei, Grenzschutz, Schutzdiensten und traditionell als Wach-, Such- und Blindenhunde verwendet werden (ebenso BerlVerfGH, NVwZ 2001, 1266, 1270; vgl. auch BVerwG, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 79 S. 75 [82]; a.A. VGH Mannheim, NVwZ 1999, 1016, 1018).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2020 - 1 S 1263/20

    Einstufung als Kampfhund - Halteruntersagung - Beschlagnahmeanordnung

    Diese Annahmen des Verordnungsgebers sind, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urt. v. 16.10.2001 - 1 S 2346/00 - VBlBW 2002, 292, v. 26.04.1999 - 1 S 2214/98 - NVwZ 1999, 1016 und v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 - VBlBW 1993, 99).

    In der Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, dass der Verordnungsgeber diese abstrakte Gefahr zum Anlass nehmen durfte, den präventiven Schutz von Menschen und Tieren vor schwerwiegenden Verletzungen durch gefährliche Hunde durch normative Regelungen wie die in der Verordnung enthaltenen zu verbessern, weil die gefahrlose Haltung von Hunden der genannten Rassen besondere Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein und die Befähigung des jeweiligen Halters stellt, und davon ausgegangen werden muss, dass solche Hunde ohne gefahrenabwehrrechtliche normative Vorgaben auch von Personen gehalten werden, die nicht die Gewähr für ein gefahrloses Verhalten der Tiere bieten (vgl. Senat, Urt. v. 26.04.1999, a.a.O.).

    Er hat deshalb - anders als in früheren und vom Senat beanstandeten Verordnungen (vgl. dazu Senat, Urt. v. 26.04.1999, a.a.O., und v. 18.08.1992, a.a.O.) - die Kampfhundeeigenschaft in § 1 Abs. 2 und 4 PolVOgH als widerlegliche Vermutung ausgestaltet.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 1619/08

    Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier

    Insbesondere habe der Verordnungsgeber bei den als Kampfhunden bezeichneten Rassen American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Pit Bull Terrier im Vergleich zur Mehrzahl anderer Hunde von einer gesteigerten abstrakten Gefahr im Sinne des Polizeirechts ausgehen dürfen (ebenso schon Normenkontrollurteile vom 18.08.1992 - 1 S 2550/91 - ESVGH 43, 15 und vom 26.04.1999 - 1 S 2214/98 - ESVGH 49, 215).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

    vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 26. April 1999 - 1 S 2214/98 -, NVwZ 1999, 1016 (1017) und vom 10. März 1995 - 14 S 779/94 -, NVwZ-RR 1995, 517 (523).
  • VGH Hessen, 29.08.2001 - 11 N 2497/00

    Gefährlichkeitsvermutung für bestimmte Hunderassen; Voraussetzung für Erlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 14 S 237/99

    Erlass einer Sperrzeitverordnung - Zuständigkeit des Gemeinderates

  • VGH Hessen, 08.09.2000 - 11 NG 2500/00

    Halten und Führen gefährlicher Hunde; zur Gültigkeit der Gefahrenabwehrverordnung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2001 - 4 K 32/00

    Ermessen; Gefahrenabwehr; Gesetzgebungskompetenz; Gestaltungsermessen;

  • OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00

    Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in

  • OVG Hamburg, 11.12.2000 - 2 Bs 306/00

    Anordnung zur Vorführung eines Hundes beim Amtstierarzt; Konflikt zwischen zwei

  • OVG Hamburg, 11.12.2000 - 2 Bs 311/00

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Haltens eines Hundes; Zulässigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 4333/00

    Dobermann; gefährlicher Hund; Gefährlichkeit; Hund; Hunderasse; Kampfhund;

  • VG Hamburg, 01.09.2003 - 5 VG 3300/00

    Nichtigkeit einer Hundeverordnung wegen Überschreitens der

  • OVG Brandenburg, 20.10.2000 - 4 B 155/00

    Gültigkeit und Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und

  • VG Karlsruhe, 08.02.2023 - 2 K 2392/22

    Heranziehung zu Hundesteuer für einen gefährlichen Hund; Bullterrier bzw.

  • VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02

    Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier Mischling trotz

  • VG Magdeburg, 02.04.2012 - 2 A 13/11

    Hundesteuer: Rassemerkmale Miniatur-Bullterier; gefährliche Rasse

  • VG Berlin, 21.04.2005 - 11 A 925.04

    Maulkorbzwang für "Kampfhunde" rechtmäßig

  • VG Hamburg, 27.06.2005 - 5 K 2332/02

    Nichtigkeit einer Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das

  • VG Hamburg, 01.09.2003 - 5 VG 3300/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - 2 K 204/02

    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des Ministerium des Innern des Landes

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3279
VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98 (https://dejure.org/1998,3279)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.1998 - 14 S 2844/98 (https://dejure.org/1998,3279)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 (https://dejure.org/1998,3279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Adventsöffnungszeiten Stuttgart

§ 16 LSchlG;

§ 47 Abs. 6 VwGO, grundsätzlich erfolgt eine erfolgsunabhängige Abwägung, Interesse der Allgemeinheit an einer Aussetzung der streitbefangenen Norm bleibt grds. außer Betracht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fehlender "schwerer Nachteil" für eine vorläufige Außervollzugsetzung einer Verordnung über die Ladenschlußzeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Begriff des "schweren Nachteils" im Recht des Ladenschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vorläufiger Rechtsschutz

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 158 (Ls.)
  • NJW 1999, 1569
  • NJW 99 1569
  • NVwZ 1999, 1016 (Ls.)
  • VBlBW 1999, 147
  • DÖV 1999, 260
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 14 S 32/94

    Erfolglose einstweilige Anordnung gegen die Vorverlegung der Sperrzeit für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98
    Bei der rechtlichen Prüfung, ob es geboten ist, eine bereits in Kraft gesetzte Norm im Wege einer einstweiligen Anordnung außer Vollzug zu setzen, ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 21.2.1994 - 14 S 32/94 -, GewArch. 1994, 207; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 17.7.1997 - 3 S 1488/97; NKB v. 4.1.1996 - 2 S 2890/95; Beschluß v. 29.11.1983 - 9 S 2917/83; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß v. 24.10.1997, DZWir 1998, 116) mithin ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

    Insoweit sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber im Ergebnis gleichwohl Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die aufträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag im Ergebnis aber erfolglos bliebe (Beschluß d. Senats v. 21.2.1994 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 18.12.1981 - 2 S 2262/81- VBlBW 1982, 131; Beschluß v. 9.12.1986 - 9 S 3025/86 -, VBlBW 1987, 185).

    Der Erlaß der begehrten einstweiligen Anordnung kommt im Ergebnis nur dann in Betracht, wenn die für die einstweilige Anordnung sprechenden Gründe so schwerwiegend sind, daß der Erlaß der Anordnung unabweisbar erscheint (VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 4.1.1996 - 2 S 2890/95; Beschluß d. Senats v. 21.2.1994 a.a.O. m.w.N.).

    Die Erfolgsaussichten eines gestellten Normenkontrollantrags sind bei der Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutzantrag nur dann in die Bewertung mit einzubeziehen, wenn sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder als offensichtlich ungültig erweist (Beschluß d. Senats v. 21.2.1994 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 23.3.1992 - 1 S 2551/91 -, NVwZ-RR 1992, 418).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 2 S 2890/95

    Normenkontrollverfahren bezüglich der Gebührensätze einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98
    Bei der rechtlichen Prüfung, ob es geboten ist, eine bereits in Kraft gesetzte Norm im Wege einer einstweiligen Anordnung außer Vollzug zu setzen, ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 21.2.1994 - 14 S 32/94 -, GewArch. 1994, 207; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 17.7.1997 - 3 S 1488/97; NKB v. 4.1.1996 - 2 S 2890/95; Beschluß v. 29.11.1983 - 9 S 2917/83; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß v. 24.10.1997, DZWir 1998, 116) mithin ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

    Der Erlaß der begehrten einstweiligen Anordnung kommt im Ergebnis nur dann in Betracht, wenn die für die einstweilige Anordnung sprechenden Gründe so schwerwiegend sind, daß der Erlaß der Anordnung unabweisbar erscheint (VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 4.1.1996 - 2 S 2890/95; Beschluß d. Senats v. 21.2.1994 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1997 - 3 S 1488/97

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - schwerer Nachteil des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98
    Bei der rechtlichen Prüfung, ob es geboten ist, eine bereits in Kraft gesetzte Norm im Wege einer einstweiligen Anordnung außer Vollzug zu setzen, ist nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß v. 21.2.1994 - 14 S 32/94 -, GewArch. 1994, 207; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 17.7.1997 - 3 S 1488/97; NKB v. 4.1.1996 - 2 S 2890/95; Beschluß v. 29.11.1983 - 9 S 2917/83; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß v. 24.10.1997, DZWir 1998, 116) mithin ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

    Bei dieser Würdigung sind allerdings auch nur die Belange des Antragstellers und nicht, wie dieser meint, das Interesse der Arbeitnehmerschaft als ganze in den Blick zu nehmen, da es ihm im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens grundsätzlich verwehrt ist, sich zum Sachverwalter der Interessen Dritter oder von Allgemeininteressen zu machen (VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 17.7.1997 - 3 S 1488/97).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1992 - 1 S 2551/91

    Polizeiverordnung zur Kampfhundehaltung - Normenkontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98
    Die Erfolgsaussichten eines gestellten Normenkontrollantrags sind bei der Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutzantrag nur dann in die Bewertung mit einzubeziehen, wenn sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder als offensichtlich ungültig erweist (Beschluß d. Senats v. 21.2.1994 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 23.3.1992 - 1 S 2551/91 -, NVwZ-RR 1992, 418).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1981 - 2 S 2262/81

    Einstweilige Anordnung; Untersagung des Vollzugs einer Feuerwehrabgabesatzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98
    Insoweit sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber im Ergebnis gleichwohl Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die aufträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag im Ergebnis aber erfolglos bliebe (Beschluß d. Senats v. 21.2.1994 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 18.12.1981 - 2 S 2262/81- VBlBW 1982, 131; Beschluß v. 9.12.1986 - 9 S 3025/86 -, VBlBW 1987, 185).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.1983 - 9 S 2817/83

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung berufsregelnder

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98
    Der Senat läßt dahinstehen, ob die für den Erfolg des dahingehenden Antrags des Antragstellers erforderliche Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 29.11.1983 - 9 S 2817/83) vorliegend gegeben ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1986 - 9 S 3025/86

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen Prüfungsstofferweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98
    Insoweit sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber im Ergebnis gleichwohl Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die aufträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Normenkontrollantrag im Ergebnis aber erfolglos bliebe (Beschluß d. Senats v. 21.2.1994 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 18.12.1981 - 2 S 2262/81- VBlBW 1982, 131; Beschluß v. 9.12.1986 - 9 S 3025/86 -, VBlBW 1987, 185).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00

    Eignung; Feststellung; Gebot der Unfruchtbarmachung; Gefahrtier; gefährlicher

    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die (potenziellen) Hundehalter in den Blick genommen werden, an deren Verantwortungsbewusstsein und Befähigung die Haltung der in § 1 Abs. 1 GefTVO aufgeführten Hunde unstreitig besondere Anforderungen stellt, unter denen sich aber immer auch Personen befinden werden, die nicht die Gewähr für ein gefahrloses Verhalten ihrer Hunde bieten (so der Ansatz von: VGH Mannheim, Urt. v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, NVwZ 1999, 1016, 1017; VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2000, a.a.O., 1439; OVG Bremen, Beschl. v. 21.9.2000 - 1 B 291/00 -, NVwZ 2000, 1435, 1436).

    In diesem Zusammenhang muss der Problematik nicht näher getreten werden, ob nach den durch das Bundesverwaltungsgericht für das Hundesteuerrecht aufgestellten Maßstäben zur Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG, den Normgeber auch im Gefahrenabwehrrecht keine strikte Verpflichtung trifft, in einen Rassekatalog alle Hunderassen mit vergleichbarem Gefahrenpotenzial aufzunehmen, und welche Bedeutung insoweit den Gesichtspunkten der experimentellen Regelung und der vorgeblich größeren sozialen Akzeptanz bestimmter Hunderassen zukommt (für eine Verpflichtung zu vollständiger Regelung: OVG Bremen, Urt. v. 6.10.1992, a.a.O., 576 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 18.8.1992, a.a.O., 1107 u. Beschl. v. 23.11.1998, a.a.O., 1018; OVG Saarlouis, Urt. v. 1.12.1993, a.a.O., 424 f.; Felix/Hofmann, a.a.O., 345 ff.; Ziekow, a.a.O., S. 48 ff; ablehnend: BayVerfGH, Entsch.

    Die Ansicht, derartige Defekte seien vor dem Hintergrund des allgemeinen Gleichheitssatzes nur dann relevant, wenn sie das Bild der jeweiligen Rassen prägten (in diesem Sinne: OVG Bremen, Urt. v. 6.10.1992, a.a.O., 577 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 23.11.1998, a.a.O., 1018), geht ersichtlich zu weit und verneint den Gestaltungs- und Typisierungsspielraum, der dem Verordnungsgeber zusteht, vollständig.

  • VGH Hessen, 10.05.2001 - 8 NG 1310/01

    Klage eines Beschäftigten gegen Verlängerung der Ladenöffnungszeit

    Die Freigabe von fünf Stunden zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an einem Wochenende durch eine auf § 16 LadSchlG gegründete Verordnung stellt für einen Beschäftigten im Einzelhandel regelmäßig keinen "schweren Nachteil" dar, der es "dringend gebietet", die Verordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260 = GewA 1999, 172 = NJW 1999, 1569).

    Insofern sind die Erfolgsaussichten eines gestellten Normenkontrollantrags bei der Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutzantrag dann mit in die Bewertung einzubeziehen, wenn sich die angegriffene Norm bereits im Eilverfahren als offensichtlich gültig oder als offensichtlich ungültig erweist (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260 = GewA 1999, 172 = NJW 1999, 1569).

    Die Freigabe von fünf Stunden zusätzlicher Ladenöffnungszeiten an einem Wochenende durch eine auf § 16 LadSchlG gegründete Verordnung stellt für einen Beschäftigten im Einzelhandel regelmäßig keinen "schweren Nachteil" dar, der es "dringend gebietet", die Verordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorläufig außer Vollzug zu setzen (vgl. VGH Mannheim, vom 23. November 1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - GRS 1/08

    Besetzung der Richterbank in vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend eine

    Bei dieser Abwägung sind die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs nicht notwendigerweise erheblich (vgl. etwa die Beschlüsse vom 07.10.2008 - 3 S 73/08 -, vom 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, Juris, vom 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, Juris, und vom 23.03.1992 - 1 S 2551/91 -, NVwZ-RR 1992, 418, jeweils m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2006 - 3 M 94/06

    Keine Aussetzung des Bebauungsplans Nr. 12 für den Marina Ferienpark in

    d) Erleidet der Antragsteller durch den Vollzug des Bebauungsplanes keine schweren Nachteile, kommt es auf die von ihm geltend gemachte offensichtliche Begründetheit des Normenkontrollantrages nicht an (OVG Greifswald, B. v. 23.12.2005 - 3 M 145/05; vgl. auch OVG Münster, B .v. 24.03.2005 - 10 B 2003/04.NE; dasselbe, B. v. 15.02.2005 - 10 B 515/04.NE; dasselbe, B. v. 16.10.2003 - 10a B 2515/02.NE ; VGH Kassel, B. v. 26.11.1999 - 4 NG 1902/99, NVwZ-RR 2000, 655; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage Rn. 615; a.A. VGH Mannheim, B .v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98, NJW 1999, 1569; OVG Weimar, B. v. 29.09.2000 - 2 N 804/00 , NVwZ-RR 2001, 234; wohl auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 47 Rn. 153, wie hier aber Rn. 154 jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Der Senat kann offen lassen, ob für das Vorliegen wichtiger Gründe verlangt werden muss, dass sich diese allein aus den Belangen des Antragstellers ergeben (so aber VGH Mannheim, B. v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98, NJW 1999, 1569; in diese Richtung deutend OVG Greifswald, B. v. 15.07.2004 - 3 M 77/04).

  • OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03

    Bebauungsplan für Windkraftanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage;

    2001, 149; ThürOVG, Beschluss vom 28. November 2002 - 4 N 563/02 - Leitsätze in juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 -, NJW 1999, 1569 = DÖV 1999, 260).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12

    Bettensteuer in Schleswig-Holstein

    Ob die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO zur Abwehr schwerer Nachteile Dritter ergehen kann, ist umstritten (verneinend: OVG Saarland, Beschl. v. 18.09.2009 - 2 B 431/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, NJW 1999, 1569; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.01.2000 - 4 aB 1390/99.NE -, juris; von Albedyll in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Komm., 5. Aufl., § 47 Rn. 141; so wohl auch Schoch, a.a.O., Rn. 166; bejahend: Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 17 Aufl., § 47 Rn. 152; Sodan/Ziekow, VwGO, Komm., 3. Aufl., § 47 Rn. 393).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 M 61/16

    Antragsbefugnis einer Gewerkschaft - erweiterte Ladenöffnungszeiten nach der

    Erleidet der Antragsteller durch den Vollzug der angegriffenen Normen keinen schweren Nachteil und liegen keine anderen wichtigen Gründe vor, kommt es auf die von ihm geltend gemachte Begründetheit des Normenkontrollantrages nicht an (vgl. OEufach0000000005, Beschluss vom 23.12.2005 - 3 M 145/05 -, zitiert nach juris; OVG Münster, Beschlüsse vom 24.03.2005 - 10 B 2003/04.NE - und vom 15.02.2005 - 10 B 515/04.NE - VGH Kassel, Beschluss vom 26.11.1999 - 4 NG 1902/99 - NVwZ-RR 2000, 655; Dombert in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage, Rdn. 594; a. A. VGH Mannheim, Beschluss vom 23.11.1998 - 14 S 2844/98, NJW 1999, 1569; OVG Weimar, Beschluss vom 29.09.2000 - 2 N 804/00, NVwZ-RR 2001, 234; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 47 Rdn. 154 m.w.N).
  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 22 NE 13.659

    Verkaufsoffener Sonntag in Eching am 14. April 2013 darf stattfinden

    Deshalb und da die Außervollzugsetzung einer Norm in der Regel über den Rechtskreis des Antragstellers hinaus Wirkungen zum Vor- oder Nachteil einer großen Zahl von Personen zeitigt, ist an die Prüfung der Voraussetzungen des § 47 Abs. 6 VwGO ein strenger Maßstab anzulegen (BayVGH, B.v. 18.8.1998 - 22 NE 98.2233; B.v. 1.7.2004 - 22 NE 03.3026 - juris Rn. 3; OVG RhPf, B.v. 14.10.1994 - 11 B 12552/94.OVG - GewArch 1995, 36/37; VGH BW, B.v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98 - DÖV 1999, 260; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 47, Rn. 396); die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe müssen so schwer wiegen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheint (BayVGH, B.v. 1.7.2004, a.a.O.; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 47, Rn. 106; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 47, Rn. 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 5 S 2757/10

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festlegung eines

    Bei der gebotenen Abwägung haben die Gründe, die der um vorläufigen Rechtsschutz Nachsuchende für die Unwirksamkeit der Norm anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag erweist sich in der Sache bereits von vornherein als offensichtlich erfolgreich bzw. als offensichtlich nicht erfolgreich (vgl. Senat, Beschl. v. 19.01.2009 - 5 S 2007/08 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.10.2008 - 3 S 73/08 -, Beschl. v. 18.12.2000 - 1 S 1763/00 -, Beschl. v. 02.09.2010 - 8 S 1954/10 -, Beschl. v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, VBlBW 1999, 147).
  • OVG Thüringen, 29.09.2000 - 2 N 804/00

    Gewerberecht einschl. der beruflichen Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht);

    Die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag später aber Erfolg hätte, sind denjenigen gegenüberzustellen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung erginge, der Normenkontrollantrag aber später erfolglos bliebe (vgl. nur VGH BW, Beschluss vom 23. November 1998 - 14 S 2844/98 -, NJW 1999, 1569 [zitiert nach Juris]).
  • OVG Thüringen, 17.08.2005 - 1 EN 835/05
  • OVG Thüringen, 17.08.2005 - 1 EN 841/05
  • OVG Thüringen, 17.08.2005 - 1 EN 843/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6404
OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97 (https://dejure.org/1998,6404)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.12.1998 - 3 S 768/97 (https://dejure.org/1998,6404)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 3 S 768/97 (https://dejure.org/1998,6404)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6404) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreiber von Verkaufsstellen; Rüge ; Verletzung; Rechtsverordnung; Konkurrent; Verkürzung der allgemeinen Ladenschlußzeiten; Antragsbefugnis; Wettbewerbsfreiheit; Teilnahme am Wettbewerb; Staatliche Maßnahme; Unternehmer; Beeinträchtigung in der wirtschaftlichen ...

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2539
  • NVwZ 1999, 1016 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97
    Diese Ergänzung war notwendig geworden, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, (Urt. v. 23.3.1982, BVerwGE 65, 167 ff.) die Verkürzung der allgemeinen Ladenschlußzeiten auf Bahnhöfen zur Versorgung von Reisenden mit Gebrauchswaren nicht auf den nur befristete Ausnahmen ermöglichenden § 23 Abs. 1 Satz 1 LadschlG gestützt werden kann.

    In Anbetracht der Tatsache, daß es für das Gericht nicht auf der Hand liegt, daß die gesamten geltend gemachten Umsatzeinbußen gerade auf die verkürzten Ladenschlußzeiten für die Geschäfte im Leipziger Hauptbahnhof und nicht zumindest auch auf die allgemeine konjunkturelle Entwicklung irn Einzelhandel und die Eröffnung des Einkaufszentrums an sich zurückgeführt werden können, ist damit aber eine mögliche Verletzung der grundgesetzlich geschützten Wettbewerbsfreiheit derzeit ausgeschlossen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, BVerwGE 65, 167 ff, BayVGH, Urt. v. 30.8.1984, NJW 1985, 1180 [1181]).

    Denn der Antragsgegner hat die angegriffene Ladenschlußänderungsverordnung auf der Grundlage von § 8 Abs. 2 a LadschIG erlassen und sich dabei, wenngleich nur im Ansatz, von sachlichen Erwägungen leiten lassen, ob er dabei den vorgegebenen Mindestinhalt geregelt oder aber mit der festgesetzten Verkaufsfläche in zu beanstandener Weise den erforderlichen Flächenumfang überschritten hat, wäre zwar für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verordnung von Belang; eine willkürliche Ungleichbehandlung ist hierin aber noch nicht zu sehen (vgl. zur Abgrenzung von willkürlicher zu "schlicht" rechtswidriger Vorgehensweise in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, BVerwGE 65, 167 [173 f.]).

  • VGH Bayern, 30.08.1984 - 22 N 84 A.1515
    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97
    Denn unabhängig davon, ob der gesetzgeberische Zweck des Ladenschlußgesetzes weiterhin vorrangig der Arbeitnehmer- oder - wie hier - der Verbraucherschutz ist, dem Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen aber nur eine nachgeordnete, gleichsam reflexartige Wirkung zukommt (so insbesondere Stober, LadschlG, Einführung RdNr. 37 ff), oder aber ob zumindest heute die Gewährleistung von Wettbewerbsneutralität ein weiterer dem Ladenschlußgesetz innewohnender eigenständiger gesetzlicher Zweck ist (so insbesondere Schunder, Das Ladenschlußgesetz - heute, 31 ff.), bietet § 8 Abs. 2 a LadschlG damit noch nicht einen in verwaltungsrechtlichen Verfahren durchsetzbaren Schutz eines Konkurrenten vor gegebenenfalls rechtswidriger Bevorzugung eines Mitkonkurrenten (so aber Schunder aaO, 127 ff, wie hier Stober, LadschlG, § 3 RdNr. 83, Zmarzlik/Roggendorff, LadschlG, § 23 RdNr. 9, insoweit wohl auch übereinstimmend Probant, GewArch 1985, 191 [194]; BayVGH, Urt. v. 30.8.1984, NJW 1985, 1180 f).

    In Anbetracht der Tatsache, daß es für das Gericht nicht auf der Hand liegt, daß die gesamten geltend gemachten Umsatzeinbußen gerade auf die verkürzten Ladenschlußzeiten für die Geschäfte im Leipziger Hauptbahnhof und nicht zumindest auch auf die allgemeine konjunkturelle Entwicklung irn Einzelhandel und die Eröffnung des Einkaufszentrums an sich zurückgeführt werden können, ist damit aber eine mögliche Verletzung der grundgesetzlich geschützten Wettbewerbsfreiheit derzeit ausgeschlossen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 23.3.1982, BVerwGE 65, 167 ff, BayVGH, Urt. v. 30.8.1984, NJW 1985, 1180 [1181]).

  • BVerwG, 05.03.1985 - 1 C 16.84

    Geldwechselgeschäft - Ladenschlusszeiten - Geldsorten - Waren

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97
    Daran, daß die Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten im öffentlichen Interesse ermöglichenden Vorschriften des Ladenschlußgesetzes Inhabern einer Verkaufsstelle nicht Schutz vor der - ggf. rechtswidrigen - Begünstigung eines Mitkonkurrenten gewähren, hat sich damit durch die Einfügung von § 8 Abs. 2 a LadschIG nichts geändert (grundlegend zu § 23 LSchlG BVerwG aaO; vgl. zur wettbewerbsrechtlichen Zielsetzung des Ladenschlußgesetzes BVerwG, Urt. v. 5.3.1985, NJW 1985, 2042 f; zum Wettbewerbszweck des Ladenschlußgesetzes allgemein auch BVerfG, Urt. v. 9.2.1982, BVerfGE 59, 336 [354 f); kritisch hierzu Wahl/Schütz in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 RdNr. 320 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 935/90

    Zulassung eines privaten entgegen dem Landesrundfunkgesetz nicht im gesamten

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97
    Zu einer Beeinträchtigung der Antragstellerinnen zu 1 bis 6 kann es allenfalls dann kommen, wenn sie durch die staatlichen Maßnahmen in ihrer Fähigkeit, sich als Unternehmer wirtschaftlich zu betätigen, in unerträglichem Maße eingeschränkt bzw. unzumutbar geschädigt werden würden (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. v. 11.12.1990, NJW 1991, 1943 sowie OVG Münster, Urt. v. 22.9.1982, NVwZ 1984, 1522 [1523], Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 42 RdNr. 65a m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97
    Daran, daß die Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten im öffentlichen Interesse ermöglichenden Vorschriften des Ladenschlußgesetzes Inhabern einer Verkaufsstelle nicht Schutz vor der - ggf. rechtswidrigen - Begünstigung eines Mitkonkurrenten gewähren, hat sich damit durch die Einfügung von § 8 Abs. 2 a LadschIG nichts geändert (grundlegend zu § 23 LSchlG BVerwG aaO; vgl. zur wettbewerbsrechtlichen Zielsetzung des Ladenschlußgesetzes BVerwG, Urt. v. 5.3.1985, NJW 1985, 2042 f; zum Wettbewerbszweck des Ladenschlußgesetzes allgemein auch BVerfG, Urt. v. 9.2.1982, BVerfGE 59, 336 [354 f); kritisch hierzu Wahl/Schütz in: Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Abs. 2 RdNr. 320 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 17.03.2011 - 3 B 62/11

    Antragsbefugnis, Normenkontrolle, Ladenöffnung, Konkurrenzschutz, Drittwirkung,

    Dem stehe auch die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht entgegen, das mit Urteil vom 2. Dezember 1998 (NJW 1999, 2539 = SächsVBl. 1999, 70) entschieden habe, in vergleichbaren Konkurrenzsituationen sei im Bereich des Ladenschlusses die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ausgeschlossen.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 2. Dezember 1998, SächsVBl. 1999, 70 = NJW 1999, 2539), ermöglichen ladenschlussrechtliche Regelungen es den Betreibern von Verkaufsstellen nicht, mit der Rüge einer Verletzung dieser Vorschriften gegen eine Rechtsverordnung vorzugehen, durch die Konkurrenten in den Genuss einer Verkürzung der allgemeinen Ladenschlusszeiten kommen (so auch BayVGH, Urt. v. 30. August 1984, NJW 1985, 1180; NdsOVG, Beschl. v. 26. April 2001, NVwZ-RR 2001, 584).

    Darüber hinaus erfordert die Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung in eigenen Rechten Erläuterungen dazu, dass hoheitliches Handeln zu schweren und unzumutbaren Beeinträchtigungen grundrechtlich geschützter Positionen führt (Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Stand Februar 2003, Art. 19 Abs. 4 Rn. 126; SächsOVG, Urt. v. 2. Dezember 1998, NJW 1999, 2539) oder hoheitliches Handeln doch zumindest eine konkrete und greifbare Einschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit bewirkt (BVerfG, a. a. O.), weil nicht jede und ggf. auch nur reflexhafte Auswirkung auf grundrechtlich geschützte Positionen einen Grundrechtseingriff darstellt.

    Insbesondere bedarf es keiner Entscheidung, ob an dem im Urteil des Senats vom 2. Dezember 1998 (NJW 1999, 2539) gebildeten Maßstab festzuhalten ist.

  • OVG Bremen, 04.09.2001 - 1 D 307/01

    Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlußzeiten durch Verordnung; Voraussetzungen

    Nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (NJW 1999, 2539) ist es ausgeschlossen, daß eine Verordnung zur Verlängerung der Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Bahnhöfen nach § 8 Abs. 2a LSchlG die Rechte von Betreibern konkurrierender Verkaufsstellen verletzen kann.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99

    Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel

    Auch wenn man die Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität als weiteren dem Ladenschlußgesetz innewohnender Zweck unterstellt (vgl. OVG Bautzen, Urt.v. 02.12.1998 - 3 S 768/97 -, NJW 1999, 2539), könnten die Antragsteller zu 3. bis 5. sich hierauf nicht berufen, da sie durch die Allgemeinverfügung nicht von den erweiterten Ladenöffnungszeiten ausgeschlossen wurden.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 7 MN 1524/01

    Antragsbefugnis; Arbeitsschutz; Berufsfreiheit; Drittschutz; einstweilige

    Nach dieser neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein beachtlicher Grundrechtseingriff unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsfreiheit zwar nicht erst dann vor, wenn durch die hoheitliche Maßnahme die Fähigkeit des Betroffenen, sich als verantwortlicher Unternehmer wirtschaftlich zu betätigen, beeinträchtigt wird (anders nach wie vor zu § 8 Abs. 2 a LadSchlG OVG Bautzen, Urt. v. 02.12.1998 - 3 S 768/97 -, NJW 1999, 2539); die berufliche Betätigungsfreiheit muss aber jedenfalls in schwerwiegender Weise berührt werden.
  • VG Leipzig, 09.08.1999 - 5 K 1436/99
    Denn es besteht die Möglichkeit, dass die Allgemeinverfügung unter Verstoß gegen Vorschriften des LadSchlG, die dem Arbeitnehmerschutz und damit auch dem Schutz des Antragstellers dienen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.12.1999, 3 S 768/97; BayVGH, Urt. V. 17.9.1998, GewArch 1999, 170; BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, GewArch 1999, 168), erlassen wurde.
  • VG Dresden, 07.09.1999 - 1 K 2575/99

    Durchführung des Ladenschlußgesetzes hier: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

    Denn es besteht die Möglichkeit, dass die Allgemeinverfügung unter Verstoß gegen Vorschriften des LadSchlG, die dem Arbeitnehmerschutz und damit auch dem Schutz des Antragstellers dienen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2.12.1999, 3 S 768/97; BayVGH, Urt. V. 17.9.1998, GewArch 1999, 170; BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, GewArch 1999, 168), erlassen wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 12.04.1999 - 24 ZS 99.741   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15153
VGH Bayern, 12.04.1999 - 24 ZS 99.741 (https://dejure.org/1999,15153)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.1999 - 24 ZS 99.741 (https://dejure.org/1999,15153)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 1999 - 24 ZS 99.741 (https://dejure.org/1999,15153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,15153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1016 (Ls.)
  • NZM 1999, 718
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 13.04.2000 - 24 C 00.943

    Streitwertbestimmung bei Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des

    Der Senat geht bei der Räumungsanordnung vom Regelstreitwert aus, weil die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller nicht messbar ist (vgl. Beschluss des 24. Senats v. 18.4.1996 Az. 24 CS 95.3908; Beschluss v. 12.4.1999 Az. 24 ZS 99.741).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.1999 - B 1 S 43/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15977
OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.1999 - B 1 S 43/99 (https://dejure.org/1999,15977)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.04.1999 - B 1 S 43/99 (https://dejure.org/1999,15977)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. April 1999 - B 1 S 43/99 (https://dejure.org/1999,15977)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,15977) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2538
  • NVwZ 1999, 1016 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 02.06.1999 - 7 M 1875/99

    Ausnahme von Ladenschlusszeiten bei Musikfest; Ladenschluss; Musikfest;

    Zu Unrecht verweist die Antragstellerin zur Unterstützung ihrer Auffassung schließlich auf den Beschluss des OVG Magdeburg vom 23.4.1999 - B 1 S 43/99 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht