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   BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99   

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https://dejure.org/1999,297
BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99 (https://dejure.org/1999,297)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1999 - 4 B 5.99 (https://dejure.org/1999,297)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1999 - 4 B 5.99 (https://dejure.org/1999,297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1110
  • BauR 1999, 1280
  • ZfBR 1999, 283
 
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Wird zitiert von ... (315)

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Die Befreiung kann nicht als Vehikel dafür herhalten, die von der Gemeinde getroffene planerische Regelung beiseite zu schieben (BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 5.99 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39 S. 2).

    Ob die Kritik der Beigeladenen an der Beschreibung des Planungskonzepts berechtigt ist, muss der Senat nicht entscheiden; denn er ist an die vorinstanzliche Auslegung des Bebauungsplans nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 560 ZPO gebunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1999 - 4 B 5.99 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39 S. 3).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht der Planung eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung in der Planungskonzeption nahe, die nur im Wege der (Um-)Planung möglich ist (Urteil vom 9. Juni 1978 a.a.O.; Beschlüsse vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 5.99 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39 S. 2 und vom 19. Mai 2004 - BVerwG 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Der Gesetzgeber stellt mit der Abweichung nach § 31 Abs. 2 BauGB ein Instrument zur Verfügung, das im Interesse der Einzelfallgerechtigkeit und der Wahrung der Verhältnismäßigkeit für Vorhaben, die den Festsetzungen eines Bebauungsplans zwar widersprechen, sich mit den planerischen Vorstellungen aber gleichwohl in Einklang bringen lassen, ein Mindestmaß an Flexibilität schafft (Beschluss vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 5.99 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 39).
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