Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 18.12.1998

Rechtsprechung
   BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98   

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https://dejure.org/1999,749
BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98 (https://dejure.org/1999,749)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1999 - IV R 23/98 (https://dejure.org/1999,749)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - IV R 23/98 (https://dejure.org/1999,749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 76 Abs. 3, § 79 Abs. 1, § 79b Abs. 3; AO 1977 § 364b

  • Wolters Kluwer

    Ausschlußfrist - Versäumung der Ausschlußfrist - Entscheidungsreife - Tag der mündlichen Verhandlung

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 3; ; FGO § 79 Abs. 1; ; FGO § 79b Abs. 3; ; AO 1977 § 364b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumung der Präklusionsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Zurückweisung einer nach erfolgloser Fristsetzung gem. § 364 b AO mit Klageerhebung eingereichten Steuererklärung, wenn FG Vorbereitungsmaßnahmen nach § 79 Abs. 1 FGO unterläßt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 364 b, FGO § 79b Abs 3 Nr 1, FGO § 76 Abs 3
    Ausschlußfrist; Ermittlungspflicht; Mitwirkungspflicht; Steuererklärung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 3
  • NJW 1999, 3511
  • NVwZ 1999, 1383 (Ls.)
  • BB 1999, 1861
  • BB 1999, 1911
  • DB 1999, 1839
  • BStBl II 1999, 664
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.09.1998 - I R 31/98

    Zurückweisung nachgereichter Steuererklärungen

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
    Wenn das Gericht zu dieser Überzeugung kommt, liegt es in seinem pflichtgemäßen Ermessen, die Erklärungen oder Beweismittel zurückzuweisen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1997 I R 47/97, BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269; vom 19. März 1998 V R 7/97, BFHE 185, 134, BStBl II 1998, 399; vom 9. September 1998 I R 31/98, BFHE 186, 511, BStBl II 1999, 26).

    Wie der BFH mit seinem Urteil in BFHE 186, 511, BStBl II 1999, 26 entschieden hat, besteht auch im Fall einer versäumten Ausschlußfrist gemäß § 364b AO 1977 die Verpflichtung des Gerichts, die mündliche Verhandlung nach Maßgabe des § 79 Abs. 1 FGO vorzubereiten und alle prozeßleitenden Maßnahmen zu ergreifen, um den Rechtsstreit nach Möglichkeit bis zur mündlichen Verhandlung zur Entscheidungsreife zu bringen.

  • BFH, 19.03.1998 - V R 7/97

    Einreichung von Steuererklärungen im Klageverfahren

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
    Wenn das Gericht zu dieser Überzeugung kommt, liegt es in seinem pflichtgemäßen Ermessen, die Erklärungen oder Beweismittel zurückzuweisen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1997 I R 47/97, BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269; vom 19. März 1998 V R 7/97, BFHE 185, 134, BStBl II 1998, 399; vom 9. September 1998 I R 31/98, BFHE 186, 511, BStBl II 1999, 26).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
    Nach dem vom erkennenden Senat für maßgeblich erachteten absoluten Verzögerungsbegriff (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302, 316; Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juli 1979 VII ZR 284/78, BGHZ 75, 138; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 1997 2 K 79/97 K, EFG 1998, 389, rkr.; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 79b FGO Rz. 63 ff., m.w.N.) tritt eine Verzögerung dann ein, wenn der Rechtsstreit bei Zulassung der verspäteten Erklärungen oder Beweismittel länger als bei deren Zurückweisung dauern würde.
  • FG Brandenburg, 10.12.1997 - 2 K 79/97

    Anpruch auf Änderung eines nach Versäumung der Frist zur Abgabe der

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
    Nach dem vom erkennenden Senat für maßgeblich erachteten absoluten Verzögerungsbegriff (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302, 316; Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juli 1979 VII ZR 284/78, BGHZ 75, 138; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 1997 2 K 79/97 K, EFG 1998, 389, rkr.; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 79b FGO Rz. 63 ff., m.w.N.) tritt eine Verzögerung dann ein, wenn der Rechtsstreit bei Zulassung der verspäteten Erklärungen oder Beweismittel länger als bei deren Zurückweisung dauern würde.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
    Nach dem vom erkennenden Senat für maßgeblich erachteten absoluten Verzögerungsbegriff (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302, 316; Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juli 1979 VII ZR 284/78, BGHZ 75, 138; FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 1997 2 K 79/97 K, EFG 1998, 389, rkr.; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 79b FGO Rz. 63 ff., m.w.N.) tritt eine Verzögerung dann ein, wenn der Rechtsstreit bei Zulassung der verspäteten Erklärungen oder Beweismittel länger als bei deren Zurückweisung dauern würde.
  • BFH, 17.12.1997 - I R 47/97

    Ermessensausübung bei Präklusion

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
    Wenn das Gericht zu dieser Überzeugung kommt, liegt es in seinem pflichtgemäßen Ermessen, die Erklärungen oder Beweismittel zurückzuweisen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 1997 I R 47/97, BFHE 185, 21, BStBl II 1998, 269; vom 19. März 1998 V R 7/97, BFHE 185, 134, BStBl II 1998, 399; vom 9. September 1998 I R 31/98, BFHE 186, 511, BStBl II 1999, 26).
  • BFH, 06.08.1998 - IV R 67/97

    Bewertung von Vieh bei Land- und Forstwirten

    Auszug aus BFH, 10.06.1999 - IV R 23/98
    Der Ansatz der Tiere des Anlagevermögens zum 30. Juni 1993 mit den Durchschnittswerten ist grundsätzlich zulässig (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 6. August 1998 IV R 67/97, BFHE 186, 402, BStBl II 1999, 14).
  • FG Köln, 13.11.2003 - 15 K 3339/00

    Präklusion im FG-Verfahren und Kostentragungspflicht von Gerichtskosten nach

    Der Beklagte hält die von der Rechtsprechung des BFH in dessen Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 23/98 (BStBl II 1999, 664) aufgestellten Grundsätze zur Ermessensausübung im Rahmen des § 76 Abs. 3 FGO in Fällen der fruchtlosen Fristsetzung nach § 364b AO aus folgenden Gründen für unzutreffend:.

    Dabei folgt der erkennende Senat der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BStBl II 1999, 664 und vom 9. September 1998 I R 31/98, BStBl II 1999, 26), der sich die Finanzgerichte - jedenfalls soweit durch Veröffentlichung der Urteile ersichtlich - angeschlossen haben (vgl. Urteile des München vom 6. Juli 2000 13 K 829/97, EFG 2001, 60; des FG Nürnberg vom 22. Oktober 2002 VII 133/2002, Juris; des FG Baden-Württemberg vom 22. Oktober 2002 1 K 163/01, EFG 2003, 178; sowie des FG Köln vom 27. September 2001 13 K 7205/00, EFG 2002, 50, vom 19. September 2002, 3 K 2002/02, EFG 2003, 405; vom 20. Februar 2003 10 K 6499/02, Juris, und vom 29.Apri 2003 8 K 3505/02, EFG 2003, 1490, a.A: Brockmeyer in Klein, AO, 8. Auflage 2003, § 364b, Rz. 18, der die Rechtsprechung der FG als sehr unterschiedlich bezeichnet, jedoch als Belege dazu lediglich auf Aufsätze aus der Zeit vor dem Urteil des BFH in BStBl. II 1999, 664 verweist).

    a) Zum einen ist nämlich eine fehlende hinreichende Entschuldigung für die Versäumung der Frist nach § 364b AO gemäß § 79b Abs. 3 Nr. 2 FGO nicht alleinige, sondern neben denen der Nr. 1 und 3 dieser Norm lediglich kumulative Voraussetzung, um zur Zurückweisung der verspäteten Erklärung zu gelangen (BFH in BStBl. II 1999, 664; Gräber/von Groll, FGO, 5. Auflage 2002, § 79b, Rz.21).

    Vor diesem verfassungrechtlichen Hintergrund erscheint die durch die Rechtsprechung des BFH (in BStBl II 1999, 664 und 1999, 26) aufgezeigte Einschränkung des Verfahrensermessens im Rahmen des § 79b Abs. 3 Nr. 1 FGO als geboten, nach der keine Zurückweisung ermessensgerecht sein kann, wenn das Gericht seiner Verpflichtung zur Klärung des sachverhaltes bis zur mündlichen Verhanbdlung verletzt.

    Zu einer relevanten Verzögerung des Rechtsstreits für den Fall der Zulassung zunächst präkludierten Vorbringens kann es unter Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffs dann jedoch erst kommen, wenn eine Erledigung des Rechtstreits in der ersten vom FG nach pflichtgemäßem Ermessen terminierten mündlichen Verhandlung nicht möglich ist (BFH in BStBl II 1999, 664 m. w. Nachw.), also die ordnungsgemäß vorbereitete mündliche Verhandlung vertagt werden müsste, etwa weil Nachweise durch die Vernehmung von erst in der Verhandlung benannten und nicht präsenten Zeugen geführt werden sollen (vgl. BFH- Urteil vom 19. Juli 1994 VIII R 60/93 BFH/NV 1995, 717 m. w. Nachw.).

    Das Gericht hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob eine Verzögerung des finanzgerichtlichen Rechtsstreits durch die Zulassung nach Ablauf der Frist gemäß § 364 b AO vorgelegter Erklärungen und Beweismittel eintritt (Urteil des BFH in BStBl II 1999, 664; Beschluss des BFH vom 18. Dezember 2002 XI B 130/00 nv).

  • BFH, 19.10.2011 - X R 65/09

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der

    Ferner wird --auch wenn dies im Tatbestand des § 79b FGO nicht ausdrücklich angeordnet ist-- eine auf diese Vorschrift gestützte Fristsetzung angesichts des Verlusts grundlegender prozessualer Rechte, der mit einem ergebnislosen Fristablauf verbunden sein kann, im Regelfall voraussetzen, dass zuvor eine nicht präklusionsbewehrte "einfache" Aufklärungsanordnung nach § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FGO ergangen und erfolglos geblieben ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 9. September 1998 I R 31/98, BFHE 186, 511, BStBl II 1999, 26, und vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 79b FGO Rz 21, 100, Stand September 2009).
  • BFH, 13.05.2004 - IV B 230/02

    Ao. Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Trotz der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664) habe das FA auf einer Klageabweisung bestanden, anstatt der Klägerin die kostenfreie Rücknahme der Klage zu ermöglichen.

    Der BFH hat sich zur Auslegung des § 76 Abs. 3 FGO auf einen sog. absoluten Verzögerungsbegriff berufen, wonach eine Verzögerung nur dann eintritt, wenn der Rechtsstreit bei Zulassung der verspäteten Erklärungen oder Beweismittel länger als bei deren Zurückweisung dauern würde (Senatsurteil in BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664, unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 1987 1 BvR 903/85, BVerfGE 75, 302, 316).

  • BFH, 10.02.2020 - XI B 93/19

    Kein Rechtsmittel gegen Fristsetzung gemäß § 364b AO

    c) Diese Rechtsfrage ist jedoch nach der Rechtsprechung des BFH bereits dahin gehend geklärt, dass sie zu verneinen ist, weil ein Rechtsschutzinteresse für einen Einspruch gegen eine Fristsetzung nach § 364b AO nicht besteht (vgl. BFH-Urteil vom 10.06.1999 - IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664, Rz 28; BFH-Beschluss vom 24.06.2003 - IX B 139/02, BFH/NV 2003, 1436, Rz 3; s.a. Anwendungserlass zur Abgabenordnung Nr. 4 zu § 364b AO; Bartone in Gosch, AO § 364b Rz 99 f.; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 364b AO Rz 96 ff.; Braun in HHSp, § 33 FGO Rz 121; Klein/Rätke, AO, 14. Aufl., § 364b Rz 27; Nacke, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 3402; Sangmeister, Betriebs-Berater --BB-- 1994, 1679, 1682; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 364b AO Rz 38; ders. in Tipke/Lang, Steuerrecht, 23. Aufl., § 22 Rz 41; Stalbold in Gosch, FGO § 76 Rz 83, Fußnote 163; Tiedchen, BB 1996, 1033, 1041).
  • BFH, 03.06.2004 - VII B 295/03

    Gundsätzliche Bedeutung; Duldungsbescheid; AnfG

    Eine Berücksichtigung des verspäteten Vorbringens hätte mit Sicherheit dazu geführt, dass der Rechtsstreit länger gedauert hätte als bei Zurückweisung des Vorbringens (vgl. zu diesem Gesichtspunkt --absoluter Verzögerungsbegriff-- das BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664), denn der Rechtsstreit hätte schon deshalb nicht in der auf den 22. Juli 2003 anberaumten mündlichen Verhandlung erledigt werden können, weil es dem FA nicht zuzumuten gewesen wäre, innerhalb von nur sieben Tagen zum Schriftsatz der Klägerin mit den zahlreichen Beweisanträgen Stellung zu nehmen.

    Da schließlich der Sachverhalt mit geringem Aufwand auch nicht vom FG selbst bis zur Entscheidungsreife ermittelt werden konnte, weil die aufzuklärenden Umstände ausschließlich in den Wissensbereich der Klägerin fielen, waren alle Voraussetzungen des § 79b Abs. 3 FGO für eine Zurückweisung des verspäteten Vorbringens erfüllt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 3, BStBl 1999, 664, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2002 II B 21/01, BFH/NV 2002, 801).

  • BFH, 01.08.2005 - X B 28/05

    Präklusionsfrist des § 79b Abs. 3 FGO

    Eine Einvernahme der verspätet benannten Zeugen hätte mit Sicherheit dazu geführt, dass der Rechtsstreit länger gedauert hätte als bei Zurückweisung des Vorbringens (vgl. zu diesem Gesichtspunkt --absoluter Verzögerungsbegriff-- das BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664).

    Da schließlich der Sachverhalt mit geringem Aufwand auch nicht vom FG selbst bis zur Entscheidungsreife ermittelt werden konnte, weil die aufzuklärenden Umstände ausschließlich in den Wissensbereich der Kläger fielen, waren alle Voraussetzungen des § 79b Abs. 3 FGO für eine Zurückweisung des verspäteten Vorbringens erfüllt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 3, BStBl 1999, 664, und BFH-Beschluss vom 19. Februar 2002 II B 21/01, BFH/NV 2002, 801).

  • BFH, 30.06.2004 - III B 6/04

    Verspätetes Vorbringen

    Das FA berücksichtigt in keiner Weise die Bedeutung, die der BFH der eigenständigen Aufklärungspflicht des FG im Verhältnis zu dem Gebot der Verfahrensbeschleunigung beimisst (BFH-Urteile vom 9. September 1998 I R 31/98, BFHE 186, 511, BStBl II 1999, 26, und vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664).
  • FG Köln, 13.11.2003 - 15 K 1464/03

    Kostentragungspflicht von Gerichtskosten nach Präklusion im Einspruchsverfahren

    Dabei folgt der erkennende Senat der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BStBl II 1999, 664 und vom 9. September 1998 I R 31/98, BStBl II 1999, 26).

    Das Gericht hat in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob eine Verzögerung des finanzgerichtlichen Rechtsstreits durch die Zulassung nach Ablauf der Frist gemäß § 364 b AO vorgelegter Erklärungen und Beweismittel eintritt (Urteil des BFH vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664; Beschluss des BFH vom 18. Dezember 2002 XI B 130/00 nv).

  • BFH, 26.10.2011 - IV B 119/10

    Ausschlussfrist gemäß § 79b Abs. 2 FGO zur Einreichung der Steuererklärung -

    Eine Berücksichtigung der verspätet eingereichten Unterlagen hätte mit Sicherheit dazu geführt, dass der Rechtsstreit länger gedauert hätte als bei Zurückweisung der Unterlagen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt --absoluter Verzögerungsbegriff-- das BFH-Urteil vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664).
  • BFH, 17.02.2000 - I R 52/99

    Eine Zurückweisung verspäteten Vorbringens

    Für den letztgenannten Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) wiederholt entschieden, dass die Zurückweisung des verspäteten Vorbringens ermessensfehlerhaft sein kann, wenn trotz der eingetretenen Verspätung eine Verzögerung des Rechtsstreits durch eine rechtzeitige und sachgerechte Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hätte vermieden werden können (BFH-Urteile vom 9. September 1998 I R 31/98, BFHE 186, 511, BStBl II 1999, 26; vom 10. Juni 1999 IV R 23/98, BFHE 189, 3, BStBl II 1999, 664).
  • FG München, 06.07.2000 - 13 K 829/97

    Zurückweisung erst im Klageverfahren eingereichter berichtigter Erklärungen nach

  • FG Nürnberg, 22.10.2002 - VII 133/02

    Zurückweisung von nachträglich vorgebrachten Erklärungen und Beweismitteln durch

  • FG Köln, 19.09.2002 - 3 K 2002/02

    Rechtsgrundlage einer Ausschlussfrist zur Vorlage von Steuererklärungen im

  • BFH, 24.06.2003 - IX B 139/02

    NZB; Verfahrensmangel

  • BFH, 14.12.2006 - II B 23/06

    Ausschlussfrist nach § 79b FGO; rechtliches Gehör

  • BFH, 30.03.2005 - VI B 24/04

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Einspruchsverfahren - FG-Verfahren

  • BFH, 30.11.2004 - IX B 29/04

    Verspätetes Vorbringen; Ermessensentscheidung des FG

  • FG Sachsen, 19.08.2002 - 3 K 2321/00

    Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter

  • BFH, 29.09.2004 - IV B 58/03

    Zurückweisung der verspäteten Benennung eines ausländischen Zeugen als

  • BFH, 18.12.2002 - XI B 130/00

    Zurückweisung von Erklärungen und Beweismitteln - Abgabe von Erklärungen und

  • BFH, 17.02.2000 - I R 54/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Frsitversäumnis - Mündliche Verhandlung -

  • FG Köln, 29.04.2003 - 8 K 3505/02

    Bei Berücksichtigung im Einspruchsverfahren zulässigerweise ausgeschlossener

  • FG Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 1 K 163/01

    Kostenentscheidung bei Rechtsbehelfsbegründung erst im Klageverfahren nach

  • FG Nürnberg, 02.08.2000 - IV 219/99

    Ausschlußfrist nach § 364b AO bei Veranlagung

  • BFH, 17.02.2000 - I R 55/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Frsitversäumnis - Mündliche Verhandlung -

  • BFH, 17.02.2000 - I R 53/99

    Einkommensteuer - Zusammenveranlagung - Frsitversäumnis - Mündliche Verhandlung -

  • FG Sachsen, 15.05.2002 - 5 K 755/01

    Vermietung von üblicherweise als Freitzeitgegenstände eingesetzten Gegenständen

  • VG Potsdam, 18.04.2012 - 8 K 1748/09

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

  • FG Nürnberg, 04.06.2003 - V 232/02

    Berücksichtigung einer Steuererklärung, die nach Ablauf einer nach § 364b Abs. 1

  • FG Nürnberg, 04.06.2003 - V 227/02

    Zur Berücksichtigung von Erklärungen und Beweismitteln die nach Ablauf einer nach

  • FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2002 - 3 K 2321/00

    Vorsteuerabzug bei beabsichtigter, tatsächlich aber nicht realisierter

  • FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2002 - 5 K 755/01

    Vercharterung eines Sportflugzeugs durch eine GbR als Liebhaberei

  • FG Baden-Württemberg, 06.06.2000 - 4 K 131/97

    Ausübung des Veranlagungswahlrechts nach Ablauf einer Ausschlussfrist nach § 364b

  • FG Berlin, 08.09.2003 - 9 K 9163/03

    Verursachung der Urteilsgebühr durch das FA wegen verweigerten Erlass eines

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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97 E   

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https://dejure.org/1998,2688
FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97 E (https://dejure.org/1998,2688)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1998 - 11 K 9757/97 E (https://dejure.org/1998,2688)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1998 - 11 K 9757/97 E (https://dejure.org/1998,2688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Änderung eines Steuerbescheides wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen ; Besteuerung nach den §§ 24, 34 EStG (Einkommensteuergesetz) als Ausnahmetatbestand mit höheren Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht ; Umfang der behördlichen ...

  • rechtsportal.de

    Neue Tatsachen bei Abfindungszahlungen des Arbeitgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1383
  • EFG 1999, 260
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Deshalb seien sie ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen (BFH, BFHE 145, 487, BStBl. II 1986, 241, FG Saarland, EFG 1992, 4).

    Etwas anderes könne auch nicht unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 13. November 1985, BFHE 145, 487, BStBl. II 1986, 241 gelten.

  • FG Düsseldorf, 25.11.1997 - 11 V 7605/97

    Ermittlungsfehler des Finanzamts bei Abfindungszahlungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Nach ständiger Rechtsprechung darf die dort aufgeführte Änderung von Steuerbescheiden nur dann durchgeführt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen und - Ausfluß von Treu und Glauben - der Behörde nicht vorgehalten werden kann, daß sie diese Tatsachen bei gehöriger Erfüllung der ihr nach § 88 AO obliegenden Ermittlungspflicht schon vor der Steuerfestsetzung hätte feststellen können (vgl. zuletzt FG Düsseldorf, Beschluß vom 25. November 1997, 11 V 7605/97 A (E), rechtskräftig in EFG 1998, 527 m. w. N).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 54/94

    Ablösung eines Versorgungsanspruchs des Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob die spätere Kenntnis des Finanzamts vom Inhalt des Anstellungsvertrages eine nachträglich bekanntgewordene Tatsache im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO darstellt, weil sie zur Folge haben kann, daß eine Ermäßigung nach § 24 Nr. 1 a in Verbindung mit § 34 Abs. 1 EStG nicht in Betracht kommt (vgl. zur Problematik, insbesondere dem Erfordernis einer neuen Anspruchsgrundlage die ständige BFH-Rechtsprechung- etwa BFH-Urteil XI R 54/94 vom 07.03.1995 - nicht amtlich veröffentlicht - in DStR 1995, 1054 m.w.N. ).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87

    Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Die vor der Erstveranlagung gebotene Anforderung der gesamten vertraglichen Abreden gilt insbesondere auch deshalb, weil der 11. Senat des Bundesfinanzhofes noch 1991 klargestellt hatte, daß es entgegen einer im Jahre 1975 geäußerten Ansicht des früher zuständigen 6. Senates für die Beurteilung der Steuerermäßigung nicht unerheblich sei, ob die Ansprüche für den Verlust des Arbeitsplatzes bereits bei Abschluß des Arbeitsvertrages festgelegt worden seien ( vgl. BFH- Urteil vom 27.02.1991 XI R 8/87 in BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703 gegen BFH- Urteil vom 13.08.1975 VI R 164/71, BFHE 117, 40, BStBl II 1976, 38).
  • BFH, 13.08.1975 - VI R 164/71

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Zugesagte Altersversorgung - Verlust der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Die vor der Erstveranlagung gebotene Anforderung der gesamten vertraglichen Abreden gilt insbesondere auch deshalb, weil der 11. Senat des Bundesfinanzhofes noch 1991 klargestellt hatte, daß es entgegen einer im Jahre 1975 geäußerten Ansicht des früher zuständigen 6. Senates für die Beurteilung der Steuerermäßigung nicht unerheblich sei, ob die Ansprüche für den Verlust des Arbeitsplatzes bereits bei Abschluß des Arbeitsvertrages festgelegt worden seien ( vgl. BFH- Urteil vom 27.02.1991 XI R 8/87 in BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703 gegen BFH- Urteil vom 13.08.1975 VI R 164/71, BFHE 117, 40, BStBl II 1976, 38).
  • BFH, 24.06.1960 - VI 270/58
    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.1998 - 11 K 9757/97
    Insofern sei der vorliegende Streitfall mit dem bereits vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall vergleichbar, wonach die Finanzbehörde von sich aus weitere Ermittlungen anstellen müsse, indem sie etwa einen Übergabevertrag anzufordern habe, wenn ihr der Steuerpflichtige mitteile, er habe seinem Sohn den Betrieb übergeben (BFH-DB 1960, 1412; Tipke/Kruse § 173 AO Textziffer 28 b).
  • FG Köln, 18.07.2000 - 8 K 3485/99

    Änderung der Besteuerung von Leistungen im Zusammenhang mit einer

    Eine Besteuerung nach §§ 24, 34 EStG stelle laut Urteil des FG Düsseldorf vom 18.12.1998, EFG 1999, 260 , einen Ausnahmetatbestand dar, der per se höhere Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht des Finanzamtes stelle.

    Aus §§ 93, 97 AO folgt, daß der Steuerpflichtige zur Vorlage von Unterlagen nur verpflichtet ist, wenn er hierzu aufgefordert wird (ebenso FG Düsseldorf in EFG 1999, 260 ).

    Wird im Zusammenhang mit einer Entlassungsabfindung der ermäßigte Steuersatz nach §§ 24, 34 EStG geltend gemacht, verlangt dies von dem den Steuerfall bearbeitenden Sachbearbeiter nach Maßgabe des § 90 Abs. 1 Satz 3 AO eine besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 ).

  • FG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 K 3152/99

    Umfang der Mitwirkungs- und Ermittlungspflichten bei steuerbegünstigter

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  • BFH, 06.02.2013 - X B 164/12

    Absehen von einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in Anwendung der Grundsätze

    b) Dies gilt zunächst, soweit die Kläger sich auf Entscheidungen berufen, in denen die jeweiligen Gerichte bereits keine Verletzung von Mitwirkungspflichten auf Seiten des Steuerpflichtigen hatten feststellen können (Urteil des FG München vom 16. Juni 1982 IX 187/80 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1983, 55; Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Dezember 1998  11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260, unter 3.; Urteil des FG Bremen vom 13. Oktober 1999 499108, K 3, EFG 2000, 175, Revision gemäß § 126a FGO als unbegründet zurückgewiesen durch nicht veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Mai 2002 XI R 73/00; BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 17/01, BFH/NV 2003, 137; Urteil des Hessischen FG vom 3. April 2008  5 K 1766/05, juris; Urteil des FG München vom 26. Juni 2009  8 K 1338/07, EFG 2009, 1995, unter II.1.3., Revision als unbegründet zurückgewiesen durch BFH-Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 49/09, BFH/NV 2012, 692; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2011  3 K 2208/08, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2011, 1150, unter 2.c).
  • FG Köln, 14.02.2001 - 14 K 5161/00

    Verletzung der einem Finanzamt obliegenden Ermittlungspflicht durch Änderung

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  • FG Köln, 17.12.2002 - 9 K 4254/99

    Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen

    Zur Auskunft und zur Beibringung von Unterlagen ist der Steuerpflichtige - abgesehen von den rechnerischen Grundlagen der Gewinnermittlung (§ 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 25 Abs. 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) - nach § 93, 97 AO nur verpflichtet, wenn das Finanzamt dies von ihm in Erfüllung seiner behördlichen Amtsermittlungspflicht verlangt (vgl. FG Düsseldorf, EFG 1999, 260 und FG Köln, EFG 2001, 1016).

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil die Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den sogenannten Abfindungsfällen kontrovers ist (vgl. z.B. FG Köln, EFG 2001, 545 und 1016; EFG 1996, 1073; FG Düsseldorf EFG 1999, 260 einerseits und FG Münster, EFG 2319 und 1291 sowie FG Düsseldorf, EFG 2001, 186 andererseits) und der BFH über die bereits anhängigen Revisionen XI R 29/01, XI R 27/01 und XI R 12/00 noch nicht entschieden hat.

  • FG Köln, 14.02.2001 - 4 K 5161/00

    Verletzung der Ermittlungspflicht des Finazamtes bei Entschädigungsleistungen

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  • FG Köln, 18.01.2001 - 7 K 9214/98

    Ermittlungspflicht des FA und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei

    Insoweit ist kein rechtlicher Anknüpfungspunkt dafür ersichtlich, daß sich die Finanzbehörde auf die Rechtsauffassung Dritter - gleichgültig ob diese steuerrechtlich beraten sind oder nicht - in schutzwürdigem Maße verlassen darf (in diesem Sinne auch Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 ).

    Die Frage, inwieweit die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflichten verletzt und mithin an einer späteren Änderung der Steuerbescheide gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gehindert ist, wenn sie ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen die Angaben der Steuerpflichtigen zu den ermäßigt zu besteuernden Entschädigungsleistungen im Rahmen der vorbehaltlosen Einkommensteuerveranlagung übernimmt, und inwieweit hierbei möglicherweise eine Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflichtigen gegeben ist, wenn dieser keine weiteren Erläuterungen zu der Entschädigungszahlung abgibt bzw. diesbezüglichen Unterlagen nicht unaufgefordert vorlegt, wird von mehreren Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (für eine Änderungsmöglichkeit gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich ausgesprochen Finanzgericht Münster, Urteil vom 8. November 1999 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. August 2000 4 K 7318/98 E, EFG 2000, 1291 ; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2000 2 K 3152/99 E, EFG 2001, Heft 4; gegen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich hingegen ausgesprochen Finanzgericht Köln, Urteil vom 12. Juni 1996 10 K 1472/93, EFG 1996, 1073; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 ; Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13. Oktober 1999 499108 K 3, EFG 2000, 175; Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31. Januar 2000 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ).

  • FG Münster, 08.11.1999 - 4 K 154/98

    Voraussetzungen einer steuerbgünstigten Entschädigung

    Der auch mit Berufung auf ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 18.12.1998, 11 K 9757/87 E, EFG 1999, 260 ) vom Kl. geäußerten, gegenteiligen Auffassung folgt der Senat nicht.
  • FG Köln, 23.10.2013 - 4 K 1589/10

    Änderung von Steuerbescheiden: Ermittlungspflicht des FA bei Auslandssachverhalt

    Zur Auskunft und zur Beibringung von Unterlagen ist der Steuerpflichtige - abgesehen von den rechnerischen Grundlagen der Gewinnermittlung (§ 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 25 Abs. 3 EStG, §§ 56, 60 EStDV) - nach § 93, 97 AO nur verpflichtet, wenn das Finanzamt dies ausdrücklich von ihm in Erfüllung seiner behördlichen Amtsermittlungspflicht verlangt (vgl. FG Düsseldorf, EFG 1999, 260 und FG Köln, EFG 2001, 1016).
  • FG Düsseldorf, 18.07.2002 - 14 K 2661/99

    Abfindung; Zusammenballung von Einkünften; Arbeitsverhältnis; Sachbezug;

    Das Gericht folgt nicht dem Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf vom 18.12.1998 - 11 K 9757/97 E -, EFG 1999, S. 260, wonach bei Entschädigungsleistungen das Finanzamt stets verpflichtet sein soll, die vom Steuerpflichtigen nicht eingereichten vertraglichen Unterlagen anzufordern, und wonach im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflichten die Änderung des Steuerbescheides stets nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwehrt sein soll.
  • FG Köln, 31.01.2000 - 6 V 7375/99

    Treu und Glauben sperren die Änderung einer zunächst ohne weitere

  • FG Hamburg, 22.02.2002 - II 98/01

    Änderung eines Steuerbescheides nach Treu und Glauben

  • FG Düsseldorf, 29.11.2000 - 17 K 2101/98

    Tarifermäßigung bei Abfindungen

  • FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02

    Neue Tatsachen; Umfang der Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (hier:

  • FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98

    Grenzen einer Änderung wegen neuer Tatsachen

  • FG München, 25.08.2003 - 7 K 4735/00

    "Neue Tatsache" bei erstmaliger Aktivierung eines Geschäftswertes nach

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