Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    BauNVO § 14, 15 Abs. 1 S. 2

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO §§ 14 15 Abs. 1 S. 2
    Bebauungsrecht - Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage; Immissionen; Lärm; erhebliche Belästigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Standort-Alternativen

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage; Immissionen; Lärm; erhebliche Belästigung; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Standort-Alternativen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Altglascontainer im Wohngebiet zulässig - Anwohner müssen Standortwahl des Betreibers hinnehmen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Wertstoffbehälter im allgemeinen Wohngebiet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wertstoffcontainer in allgemeinen Wohngebieten? (IBR 1999, 227)

Verfahrensgang

  • VG Hannover, 10.10.1996 - 4 A 5506/95
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 6 L 1223/97
  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1275 (Ls.)
  • NZM 1999, 135
  • NJ 1999, 158
  • BauR 1999, 145
  • IBR 1999, 227
  • NVwZ 1999, 298
  • ZfBR 1999, 174 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (23)  

  • VG Augsburg, 27.05.2009 - Au 4 K 08.57  

    Nachbarklage gegen Wertstoffsammelstelle; reines Wohngebiet; keine unzumutbaren

    Sie sind grundsätzlich auch in allgemeinen und sogar reinen Wohngebieten zulässig (BVerwG vom 3.5.1996 BRS 58 Nr. 58 und vom 13.10.1998 NVwZ 1999, 298 f.).

    Insgesamt ist somit auch die Entleerung der Glascontainer als "sozialadäquat" hinzunehmen und damit zumutbar (vgl. BayVGH vom 27.11.1995 BayVBl 1996, 243 [245] und nachfolgend BVerwG vom 3.5.1996 a.a.O.).

    § 22 Abs. 1 BImSchG bietet ebenso wenig wie das Rücksichtnahmegebot oder § 906 Abs. 1 BGB eine Handhabe dafür, Geräuschimmissionen unterhalb der Schwelle der Erheblichkeit abzuwehren, selbst wenn nach dem Stand der Technik Lärmminderungsmaßnahmen möglich wären oder sich die Beeinträchtigung dadurch gänzlich vermeiden ließe, dass für die Anlage ein anderer Standort gewählt würde (BVerwG vom 3.5.1996 a.a.O., S. 188; BVerwG vom 13.10.1998 NVwZ 1997, 298).

  • BVerwG, 22.11.2010 - 7 B 58.10  

    Auswahl der Stellplätze für Wertstoffsammelbehälter

    Ergibt die Prüfung, dass die Belastungen an dem vom Bauherrn gewählten Standort für den Nachbarn im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zumutbar sind, so muss er die bauliche Anlage auch dann hinnehmen, wenn es einen besser geeigneten Alternativstandort gibt (stRspr, vgl. Beschluss vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 93.98 - juris Rn. 5 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 29 und Beschluss vom 26. Juni 1997 - BVerwG 4 B 97.97 - NVwZ-RR 1998, 357; VGH München, Beschluss vom 3. März 2006 - 1 CS 06.227 - juris Rn.31).

    Ob und wie die Beklagte, die den Containerstandort eingerichtet hat, als mögliche Zweckveranlasserin für dessen Nutzung nur innerhalb des in § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV vorgegebenen zeitlichen Rahmens Sorge zu tragen hat, richtet sich nach dem irrevisiblen Polizei- und Ordnungsrecht der Länder und kann somit nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens sein (Beschluss vom 13. Oktober 1998 a. a. O. Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 25.08.2005 - 1 B 889/04  

    Abweichung, Abstandsflächen, Bestandsschutz, Nutzungsänderung, Gebietsart,

    Sie hat das Vorhaben bereits im Bauantrag als einheitlichen "Um- und Neubau" zur Genehmigung gestellt (vgl. zur Erheblichkeit des Antragsinhalts BVerwG Beschl. v. 13.10.1998 - 4 B 93/98 -, NVwZ 1999, 298; BVerwG, Urt. v. 4.7.1980 - IC C 99/77 -, NJW 1981, 776 zu § 29 BauGB; SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2004 - 1 B 344/03 -).
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