Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 12290/98.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 12290/98.OVG (https://dejure.org/1999,3221)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.05.1999 - 7 A 12290/98.OVG (https://dejure.org/1999,3221)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98.OVG (https://dejure.org/1999,3221)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot des Parkens auf schmalen Fahrbahnen gegenüber von Grundstückseinfahrten und Grundstücksausfahrten; Antrag auf Erstattung von Abschleppkosten; Begriff der "schmalen Fahrbahn"; Verhältnismäßigkeit der Umsetzung eines Fahrzeugs

  • RA Kotz

    Parken vor einer Grundstücksausfahrt auf der gegenüberliegenden Seite

  • RA Kotz

    Abschleppkosten - Parken vor einer Grundstücksausfahrt auf der gegenüberliegenden Seite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Kfz-Umsetzungsgebühren - Parken in schmaler Straße gegenüber Grundstücksausfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3573
  • NVwZ 2000, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 25.02.1994 - Ss (Z) 227/93

    Eine Fahrbahn ist im Sinne des StVO § 12 Abs 3 Nr 3 dann schmal, wenn die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 12290/98
    "Schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist eine Straße danach dann, wenn einem auch nur wenig geübten Kraftfahrer das Ein- bzw. Ausfahren nur aufgrund eines mehrmaligen Rangierens ("mehr als zweimaliges Vor- und Zurücksetzen des Kraftfahrzeugs") gelingt (vgl. Urteil des Senats vom 20. November 1988 - 7 A 73/87 - OLG Saarbrücken, NZV 94, 328).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1999 - 7 A 12148/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 12290/98
    Der Umfang der aus Verhältnismäßigkeitsgründen zu fordernde Nachforschungs- und Wartepflicht ist aber vor dem Hintergrund der Bedeutung des Verkehrsverstoßes und der mit dem Abschleppen verbundenen, eher niedrigen Kostenfolgen zu bestimmten (vgl. Urteil des Senats vom 2. Februar 1999, 7 A 12148/98.OVG).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Insoweit ist festzustellen, dass seit Einfügen der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 3 in die Straßenverkehrs-Ordnung zahlreiche Instanz- und Obergerichte eine Auslegung des Begriffs "schmal" vorgenommen haben (vgl. Urteil des Senats vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 -, VRS 104 (2003), 71, und vom 28. Februar 2002 - 5 S 1121/00 -, ESVGH 52, 149; OLG Hamm, Beschluss vom 13. April 1978 - 4 Ss OWi 1962/77 - VRS 55 (1978), 459; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7. Dezember 1977 - 1 U 210/77 -, VRS (1978) 55, 249, und Beschluss vom 15. Oktober 1981 - 4 Ss 137/81 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 1980 - 1 Ws (B) 26/80 OWiG -, VRS 58 (1980), 368; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Februar 1994 - Ss (Z) 227/93 -, VRS 87 (1994), 225; Bay. VGH, Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96.2895 -, VRS 98 (2005), 157; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, NJW 1999, 3573; VG Hamburg, Urteil vom 17. Juni 2015 - 5 K 1454/12 -, juris, m. w. N.).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz geht in seinem Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, NJW 1999, 3573 von einer "schmalen" Fahrbahn im Sinne des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO aus, wenn einem auch nur wenig geübten Kraftfahrer das Einfahren beziehungsweise Ausfahren nur aufgrund eines mehrmaligen Rangierens gelingt, wobei es die Grenze bei einem mehr als zweimaligen Vorsetzen und Zurücksetzen des Kraftfahrzeugs zieht.

  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 429/00

    "bei Störung bitte anrufen, komme sofort"

    Hingegen kann die Benachrichtigung des verantwortlichen Fahrers geboten sein, wenn er selbst den Ermittlungsaufwand reduziert und gleichzeitig die Erfolgsaussichten dadurch vergrößert, dass er einen konkreten Hinweis auf seine Erreichbarkeit und seine Bereitschaft zum umgehenden Entfernen des verbotswidrig geparkten Fahrzeugs gibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.1989, NJW 1990 S. 931; VGH Kassel, Urt. v. 11.11.1997, NVwZ-RR 1999 S. 23, 25; OVG Koblenz, Urt. v. 22.5.1990, NVwZ-RR 1991 S. 28; Urt. v. 11.5.1999, NJW 1999 S. 3573, 3574; OVG Hamburg, Urt. v. 28.3.2000, NJW 2001 S. 168, 169; Klenke, NWVBl 1994 S. 288, 290; Vahle, DVP 2001 S. 58, 63).

    Ergibt die Nachricht etwa, dass der Verantwortliche das Fahrzeug im engsten Nahbereich vor seinem derzeitigen Aufenthaltsort geparkt hat, ist es dem eingesetzten Beamten im Regelfall zumutbar, die entsprechende Örtlichkeit aufzusuchen und den Störer zum Wegfahren aufzufordern (vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 20.11.1984, DAR 1985 S. 127, 128; OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.1999, NJW 1999 S. 3573, 3574; VG Hamburg, Urt. v. 17.12.1998 -- 20 VG 3197/98).

  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    hat, daß er leicht, kurzfristig und zuverlässig erreichbar ist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 11.11.1997, NVwZ-RR 1999 S. 23, 25, m.w.N.; OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.1999, NJW 1999, S. 3573, 3574; i.d.S. auch - unter Betonung der Umstände des Einzelfalles - OVG Hamburg, Beschl. v. 30.3.1995 - OVG Bs VII 71/95; Beschl. v. 26.2.1999 - 3 Bf 85/99), fehlt es vorliegend jedenfalls an den Voraussetzungen für eine derartige Ausnahme.
  • VG Gelsenkirchen, 06.04.2023 - 14 K 1133/22

    Garage, Zufahrt, Parkverbot, schmale Straße, verkehrslenkende Maßnahme, Rangieren

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 -, juris, VG Würzburg, Urteil vom 20. August 2014 - W 6 K 13.854 -, juris unter Verweis auf BayVGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 11 ZB 12.199 -, juris; Urteil vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 - , juris; Beschluss vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 - juris; Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96.2895 -, BayVBl. 1998, 341; siehe auch VG Saarland, Urteil vom 25. April 2013 - 10 K 777/12 - juris und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, juris.
  • VGH Bayern, 21.12.2005 - 11 CS 05.1329

    Zu den Voraussetzungen für die Anbringung des Zeichens 299 nach der StVO;

    Was unter "schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO zu verstehen ist, muss anhand des Zwecks dieser Vorschrift sowie unter Berücksichtigung ihres systematischen Zusammenhangs mit anderen Regelungen der Straßenverkehrsordnung bestimmt werden (OVG Koblenz vom 11.5.1999 NJW 1999, 3573).

    Nicht gefolgt werden kann ferner der Auffassung, eine Straße sei stets dann "schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, wenn ein angrenzendes Grundstück nur unter mehrmaligem Rangieren mit einem Kraftfahrzeug ("mehr als zweimaliges Vor- und Zurücksetzen") erreicht oder verlassen werden kann (so aber OVG Koblenz vom 11.5.1999, a.a.O., S. 3574; für regelmäßige Unzumutbarkeit bereits eines mehr als einmaligen Rangierens OLG Frankfurt a. Main vom 18.2.1980, a.a.O., S. 372).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 108/02

    Verkehrsrechtliche Anordnung zugunsten Straßenanliegers - Zugänglichkeit der

    Ob darunter bereits ein mehr als zweimaliges Vor- und Zurücksetzen des Fahrzeugs fällt (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.05.1999 - 7 A 12290/98 - NJW 1999, 3573 m.w.N.) oder ob auch ein zweimaliges Rangieren beim Einfahren und ein dreimaliges Rangieren beim Ausfahren als noch zumutbar anzusehen sind (so Bay. VGH, Urt. v. 12.01.1998 - 11 B 96.2895 - Bay. VBl. 1998, 341), kann dahinstehen.
  • VG Aachen, 08.02.2011 - 2 K 1680/09

    Zum Anspruch auf Parkverbot gegenüber einer Grundstückseinfahrt

    Die widerstreitenden Interessen sind dadurch auszugleichen, dass einerseits eine Grundstücksein- bzw. -ausfahrt nicht schlechthin unmöglich gemacht werden darf andererseits dem jeweiligen Benutzer zuzumuten ist, dass er rangieren muss, um in die bzw. aus der Grundstückseinfahrt zu gelangen, vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, DAR 1999, 421; Bay.VGH, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 11 CS 05.1329 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 8. März 1993 - 13 A 403/92 -, juris, m.w.Nw.

    In der Rechtsprechung wird die Zumutbarkeitsgrenze teilweise als überschritten angesehen, wenn eine Benutzung der Garage für einen durchschnittlichen Fahrer nur durch mehr als ein- bis zweimaliges Vor- und Zurücksetzen des Fahrzeugs möglich ist, vgl. mehr als einmaliges Rangieren unzumutbar: OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 1980 - 1 Ws (B) 26/80 - VRS 58, 368; mehr als zweimaliges Rangieren unzumutbar: OVG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98 -, a.a.O., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 -, a.a.O.; Bay.VGH, Beschluss vom 9. April 2010 - 11 ZB 09.2801 -, juris; offen gelassen, ob ein- oder zweimaliges Rangieren unzumutbar: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1993 - 13 A 403/92 -, a.a.O.

  • VG Neustadt, 13.03.2006 - 3 K 723/05

    Kein Recht des Straßenanliegers auf Beibehaltung einer unveränderten Zufahrt

    Gewisse Unbequemlichkeiten bei der Einfahrt in ein Grundstück können dem Anlieger zugemutet werden, auch wenn er es nicht hinnehmen muss, dass sein Grundstück nur nach mehrmaligem Rangieren erreicht werden kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 199 - 7 A 12290/98 -, NJW 1999, 3573 ff.).

    Ob bereits ein mehr als zweimaliges Vor- und Zurücksetzen des Fahrzeugs eine unzumutbare Beeinträchtigung der Zufahrt darstellt (so OVG Rheinland-Pfalz betreffend die Zumutbarkeit des Rangierens bei einer schmalen Straße im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98.OVG -, NJW 1999, 3573 und ESOVGRP) oder ob auch ein bis zu dreimaliges Rangieren als noch zumutbar anzusehen ist (so BayVGH, Urteil vom 12. Januar 1998 - 11 B 96/2895 -, BayVBl. 1998, 341 ff. und juris) bedarf vorliegend aus den nachfolgenden Gründen keiner abschließenden Klärung:.

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann bei einer Abschleppmaßnahme zudem grundsätzlich in Betracht kommen, wenn die Behörde unter Anwendung zumutbarer Ermittlungsmaßnahmen zuverlässig hätte sicherstellen können, dass der Fahrer binnen kürzester Zeit den Verkehrsverstoß selbst beseitigt und ggf. sein Auto entfernt (vgl. zum Parken an einem Taxistand: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 16 ff.; zum Parken vor einer Bordsteinabsenkung, an der ein Fußweg einmündet: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122 [2123]; zum Parken auf einem Behindertenparkplatz: VGH BW, Urteil vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 2003, 558; zum Parken vor einer Grundstückszufahrt: OVG RP, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98.OVG -, NJW 1999, 3573).
  • VG Neustadt, 21.01.2002 - 3 K 1178/01

    Parkbucht - Entfernung

    § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO dient dem Ausgleich zwischen diesen beiden gegenläufigen Interessen; über das Tatbestandsmerkmal "schmal" soll der Anlieger bei Beeinträchtigungen der Zugänglichkeit seines Grundstücks von der Straße her bzw. umgekehrt der Straße vom Grundstück aus geschützt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.Mai 1999, 7 A 12290/98 in: DAR 1999, S. 421 ff.).

    Aufgrund dieses Fahrversuches steht fest, dass es dabei keinesfalls eines mehrmaligen Rangierens (mehr als zweimaligen Vor- und Zurücksetzens des Kraftfahrzeuges) bedarf - was der Kläger auch selbst nicht behauptet hat - was nach der Rechtsprechung eine nicht mehr zumutbare Belastung bei der Benutzung einer Ein- oder Ausfahrt wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.05.1999, 7 A 12290/99 in: DAR 1999, S. 421 f.).

  • VG Saarlouis, 25.11.2015 - 5 K 489/15

    Erlass einer verkehrsrechtlichen Regelung zum "problemlosen" Einfahren auf das

  • VG Neustadt, 16.06.2011 - 4 K 228/11

    Straßenrecht: Anspruch auf Neugestaltung einer Grundstückszufahrt

  • AG Ibbenbüren, 07.09.2015 - 3 C 267/15

    Falschparker in Spielstraße bei Unfällen ohne Mitschuld

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19

    Abschleppkosten

  • VG Düsseldorf, 25.09.2023 - 14 K 2723/22

    Abschleppen, Verhältnismäßigkeit, Anrufmöglichkeit, Erreichbarkeit des

  • AG Mannheim, 18.02.2011 - 3 C 472/10

    Eigentumsstörung bzw. betriebsbezogener Eingriff: Kurzfristiges Parken und

  • VG Aachen, 26.09.2006 - 2 K 4433/04

    Anspruch auf Beseitigung einer zur Straßengestaltung eingelassenen Stahlschlange

  • VG Gera, 10.05.2005 - 1 K 2093/04

    Ordnungsrecht; Umsetzung eines Pkw; 5 m Kreuzungsabstand

  • VG München, 14.11.2012 - M 7 K 12.2431
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96   

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https://dejure.org/1999,4794
VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 (https://dejure.org/1999,4794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 (https://dejure.org/1999,4794)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 (https://dejure.org/1999,4794)
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Demolierter Opel Manta

Kfz-Sicherstellung, Unverhältnismäßigkeit

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Haftung des Eigentümers für Kosten des Abschleppens eines gestohlenen und ungesichert abgestellten Kraftfahrzeugs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3793
  • NVwZ 2000, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Die Sicherstellung nach § 61 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 SOG M-V ist ein Verwaltungsakt, der die Anordnung an den Pflichtigen enthält, eine Sache herauszugeben (vgl. VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 - NJW 1999, 3793).
  • VG Frankfurt/Main, 08.06.2000 - 5 E 287/00

    Sicherstellung eines mit geöffneten Fenstern geparkten Fahrzeugs

    Erforderlich ist für die Durchführung einer solchen Sicherstellungsmaßnahme, dass eine konkrete Gefahr der (weiteren) Beeinträchtigung von Eigentumsrechten besteht (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96; Hornmann, HSOG, 1997, § 40 Rdnr. 50).

    Im Hinblick darauf, dass das Fahrzeug des Klägers im zentralen Ortskern von Frankfurt am Main-Unterliederbach zur Tageszeit abgestellt war, bestand, anders als in dem vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 18.05.1999 (a. a. O.) entschiedenen Fall, nicht die konkrete Gefahr, dass das Fahrzeug an abgelegener Stelle ausgeschlachtet würde, zumal in jenem Fall das Fahrzeug für andere Personen frei zugänglich war.

  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 2477/05
    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 -3 B 48.99-, BayVBl. 2000, 380; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, NJW 1999, 3793; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 23. Juni 1999 -M 17 K 97/8084-, DAR 1999, 569; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 -3 S 111/95-, …

    Dies unterscheidet den hier zur Entscheidung stehenden Fall von den Fällen, in denen aus einer eingeschlagenen Seitenscheibe und etwaigen weiteren Beschädigungen oder Hinweisen auf einen (versuchten) Aufbruch deutlich wird, dass ein Angriff gegen das Eigentum bereits stattgefunden hat, vgl. zu solchen Fällen etwa die Urteile der erkennenden Kammer vom 30. August 2006 -6 K 1664/05-, abrufbar im Internetportal der Justiz NRW unter www.nrwe.de, und vom 9. Februar 2000 -6 K 2331/97- (unveröffentlicht); HessVGH, Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, a.a.O.; VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2001 -1 A 291.00-, ; OLG Hamm, Urteil vom 13. März 1998 -11 U 186/97-, NJW-RR 1999, 755.

  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 11 UE 537/98

    Preise für das Abschleppen

    Nachdem der Beschädiger oder Dieb das Fahrzeug wieder verlassen hatte, hatte der Eigentümer jedenfalls wieder die tatsächliche Gewalt über das Kraftfahrzeug (vgl. zur Bejahung der Zustandshaftung des Eigentümers nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HSOG, wenn der unberechtigte Inhaber der tatsächlichen Gewalt diese z. B. nach dem Diebstahl eines Kraftfahrzeugs durch Abstellen des Fahrzeugs an einer anderen Stelle wieder aufgibt: Hess. VGH, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793).

    Für Situationen wie die vorliegende bedeutet dies, dass die Polizeibehörde sachgerecht einer sofortigen Beseitigung der Gefahrenlage für das Eigentum des Klägers den Vorzug vor dem Versuch geben darf, den Eigentümer zu erreichen, damit dieser selbst Maßnahmen zum Schutz seines Eigentums ergreifen könnte (Hess. VGH, U. v. 18.08.1999 - 11 UE 4648/96 -, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 L 364/05

    Sicherstellung eines PKW zur Eigentumssicherung

    Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre (BVerwG, B. v. 03.05.1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl 2000, 380 = NZV 2000, 514; VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793; OVG Bautzen, U. v. 12.10.1995 - 3 S 111/95 -, …

    Im Übrigen kommt es auch hier wesentlich darauf an, dass von einem Polizeibeamten vor Ort eine präzise wertmäßige Beurteilung eines Fahrzeugs nicht erwartet werden kann; maßgebend ist, ob auch ihm ein deutliches Missverhältnis zwischen Restwert des Fahrzeuges und den zu erwartenden Sicherstellungskosten erkennbar sein musste (vgl. VGH Kassel, U. v. 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2018 - 3 L 166/18

    Heranziehung zu den Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach einem

    Aus den gleichen Gründen vermag sich die Beklagte auch nicht mit Erfolg auf die von der Rechtsprechung behandelten Fälle der Haftung eines Fahrzeughalters für die mit der Sicherstellung oder Umsetzung seines gestohlenen Fahrzeugs verbundenen Kosten zu berufen (etwa Hess. VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, juris).
  • VG Münster, 30.11.2007 - 1 K 1481/06

    Kosten der Sicherstellung und Verwahrung eines Kraftfahrzeugs; Notwendigkeit der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 -, 3 C. 48.99 - BayVBl. 2000, 380; Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, DÖV 1999, 916 = NJW 1999, 3793.

    vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, a.a.O.; VG Minden, Urteil vom 30. August 2006 - 6 K 1664/05 -, juris.

  • VG Aachen, 20.07.2011 - 6 K 1228/10

    Heranziehung des Eigentümers eines Kleinkraftrades zu den Kosten der

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl. 2000, 380; vgl. ebenso die instanzgerichtliche Rechtsprechung: u.a. Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 15. Mai 2008 - 20 K 2953/07 -, ; VG Münster, Urteil vom 30. November 2007 - 1 K 1481/06 -, ; VG Aachen, Urteil vom 30. August 2006 - 6 K 2477/05 -, ; VG München, Urteil vom 23. Juni 1999 - M 17 K 97/8084 -, DAR 1999, 569; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 4648/96 -, NJW 1999, 3793; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 - 3 S 111/95 -, …
  • VG Aachen, 30.08.2006 - 6 K 1664/05
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die Sicherstellung objektiv nützlich ist, wenn sie also von einem besonnenen und vernünftigen Eigentümer als sachgerecht beurteilt worden wäre, vgl. hierzu im Einzelnen: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 3. Mai 1999 -3 B 48.99-, BayVBl. 2000, 380; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Urteil vom 18. Mai 1999 -11 UE 4648/96-, NJW 1999, 3793; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 23. Juni 1999 -M 17 K 97/8084-, DAR 1999, 569; Sächsisches Oberverwaltungsgericht (SächsOVG), Urteil vom 12. Oktober 1995 -3 S 111/95-, …
  • VG Köln, 02.06.2023 - 20 K 934/20
    vgl. hierzu VG Aachen, a.a.O.; VGH Hessen, Urteil vom 18.05.1999 - 11 UE 4648/96 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 16.05.2001 - 1 A 291.00 -, juris.
  • VG Mainz, 26.04.2004 - 1 K 1038/03

    Handynummer an der Windschutzscheibe schützt nicht vor Abschleppung

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1806
OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96 (https://dejure.org/1998,1806)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.06.1998 - 2 L 22/96 (https://dejure.org/1998,1806)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 (https://dejure.org/1998,1806)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Benutzungsgebühr; Öffentliche Einrichtung; Restabfall; Kostenüberschreitungsverbot; Nachsorgemaßnahme; Abfalldeponie; Überdeckung; Unterdeckung; Gebührenkalkulation

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 194/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 102
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1993 - 2 K 9/91

    Auwendungen; Abfallzwischenlager; Kosten; Rechnungsperiode; Kostenunterdeckung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    als "Unterrdeckung" berücksichtigt werden (insoweit Abweichung vom Urteil v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 - SchlHA 1994, 71 Die Gemeinde 1994, 134).

    Sofern bei Ablauf der jeweiligen Rechnungsperiode Abweichungen von den getroffenen Annahmen eintreten - das wird angesichts der Vielzahl der Einflußfaktoren regelmäßig der Fall sein -, sind daraus sich ergebende (ungewollte) Über- oder Unterdeckungen - auch ohne dahingehende landesgesetzliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen (Urt. d. Senats v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, SchlHA 1994, 71, 72 = Die Gemeinde 1994, 134, 136; a.A. OVG NW, Urt. v. 01.02.1997 - 9 A 3016/94 -, NVwZ-RR 1998, 390).

    Soweit der Senat im Urteil vom 13.12.1993 (a.a.O.) bezüglich irrtümlicher Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für absehbare Nachsorgemaßnahmen eine andere Auffassung vertreten und die Einstellung in die nachfolgende Kalkulationsperiode für zulässig gehalten hat, wird daran nicht festgehalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 2 L 149/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Diese liegt auch dann vor, wenn die auf dem angeschlossenen Grundstück angefallenen Restabfälle nicht über den zur Verfügung gestellten Abfallbehälter, sondern auf andere Weise der öffentlichen Einrichtung zugeführt und entsorgt werden (im Anschluß an Urt. v. 19.11.1991 - 2 L 149/91 - KStZ 1992, 133).

    Eine danach erforderliche tatsächliche Inanspruchnahme liegt aber schon dann vor, wenn Materialien aus dem Haushalt eines an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücks über öffentliche Altlasten- oder Altpapiercontainer der Wiederverwertung zugeführt werden (Urt. v. 19.11.1991 - 2 L 149/91 -, KStZ 1992, 133, 134).

  • VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Es bedarf deshalb der Überprüfung, ob die Wahl des jeweiligen Berechnungszeitraumes noch ermessensfehlerfrei und sachgerecht ist und im Ergebnis nicht zu einer Kostenüberdeckung führt (so für das hessische Landesrecht HessVGH, Beschl. v. 28.03.1996 - 5 N 269/92 -, GHH 1988, 88, 91; siehe auch BayVGH, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1997 - 9 A 3016/94

    Eigenbetriebsverordnung; Kommunalabgabenrecht; Verlustvorträge;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Sofern bei Ablauf der jeweiligen Rechnungsperiode Abweichungen von den getroffenen Annahmen eintreten - das wird angesichts der Vielzahl der Einflußfaktoren regelmäßig der Fall sein -, sind daraus sich ergebende (ungewollte) Über- oder Unterdeckungen - auch ohne dahingehende landesgesetzliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen (Urt. d. Senats v. 13.12.1993 - 2 K 9/91 -, SchlHA 1994, 71, 72 = Die Gemeinde 1994, 134, 136; a.A. OVG NW, Urt. v. 01.02.1997 - 9 A 3016/94 -, NVwZ-RR 1998, 390).
  • VGH Bayern, 29.03.1995 - 4 N 93.3641
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Etwas anderes gilt lediglich bei bewußt fehlerhaften Kalkulationen, etwa aufgrund beabsichtigter Überschüsse (Gewinne) oder Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. hierzu OVG NW,. Urt. v. 05.08.1994 - 9 A 1248/92 KStZ 1994, 213, 220; BayVGH, Urt. v. 29.03.1995 - 4 N 93.3641 BayVBl. 1996, 532, 533).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1997 - 2 L 304/95

    Benutzungsgebühr; Kosten; Kostenbegriff; Umweltschutzanforderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Während - anteilige - Rückstellungen für abschätzbare Nachsorgemaßnahmen noch in Betrieb befindlicher Abfalldeponien - unabhängig von der diesbezüglichen Regelung des § 5 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) LAbfWG - als periodenbezogener Wertverzehr anzusehen sind, obwohl die Ausgaben erst später anfallen (vgl. BayVGH, a.a.0.), knüpfen die Aufwendungen für Nachsorgemaßnahmen bei alten Deponien an abgeschlossene Sachverhalte an und dürfen nicht in die Kalkulation für künftige Rechnungsperioden eingestellt werden (Urt. d. Senats v. 25.11.1997 - 2 L 304/95 -) Das betrifft hier die ausgewiesenen Unterhaltungskosten in Höhe von 14.000,--DM.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Etwas anderes gilt lediglich bei bewußt fehlerhaften Kalkulationen, etwa aufgrund beabsichtigter Überschüsse (Gewinne) oder Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. hierzu OVG NW,. Urt. v. 05.08.1994 - 9 A 1248/92 KStZ 1994, 213, 220; BayVGH, Urt. v. 29.03.1995 - 4 N 93.3641 BayVBl. 1996, 532, 533).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
    Daraus ergibt sich - neben einem Kostendeckungsgebot - ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, daß nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl. Urt. d. Senats v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

    Kosten, die nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, können nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als "Unterdeckung" berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, Leitsatz 5, Juris).

    Es fehlt jeweils an einer durch das Rechnungsergebnis auszuweisenden Unterdeckung, die in die nächste Periode übertragen werden könnte; vielmehr würde in solchen Fällen an abgeschlossene Sachverhalte angeknüpft werden (Senatsurteil vom 24. Juni 1998, a.a.O., Juris Rn. 29).

    Ist der Gebührensatz für die Periode nach dem Grundsatz der Veranschlagungsmaxime ordnungsgemäß ermittelt worden, bleibt er rechtsgültig, auch wenn sich aufgrund der tatsächlichen Kostenentwicklung im weiteren Verlauf der Rechnungsperiode bei seiner Anwendung Abweichungen ergeben, solange der Gebührensatz sich nur im Rahmen des dem Normgeber der Gebührensatzung einzuräumenden Einschätzungsspielraums hält (Senatsurteil vom 24. Juni 1998, a.a.O., Juris Rn. 31; so auch Thiem/Böttcher § 6 KAG, Rn. 171).

    Unzulässig ist lediglich die Saldierung vergessener Kosten mit überhöhten Kostenansätzen in der Kalkulation, ohne dass sich das für die Gebührenbemessung zuständige Gremium dies zu eigen gemacht hat, und die Einstellung von in früheren Rechnungsperiode vergessenen Kosten - unter Verstoß gegen den Grundsatz der Periodengerechtigkeit - in nachfolgenden Kalkulationen für spätere Rechnungsperioden (Urteil des Senats vom 22. Oktober 2003 - 2 LB 148/02 unter Hinweis auf Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -).

    Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom 24. Juni 1998 (2 L 22/96, NordÖR 1998, 351) dahingehend modifiziert, dass Kosten, die nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als Unterdeckung berücksichtigt werden können.

    Dieser zeitliche Ablauf klärt, warum der Senat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13. Dezember 1993 (a.a.O.) im Urteil vom 24. Juni 1998 (a.a.O.) unter Verwendung auch des Plurals ausgeführt hat, ungewollte Über- und Unterdeckungen seien - auch ohne dahingehende landesrechtliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14

    Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das

    Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.) auch die umfängliche Übertragung der Aufgabenerfüllung der Abfallentsorgung auf einen privaten Dritten als zulässig erachtet.

    Zwar führt nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung, die aus der Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten resultiert, zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Etwas anderes gilt allerdings bei Überschüssen (Gewinn) oder bei der Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

    Nach der Rechtsprechung des OVG S. (Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -) gestatte § 5 Abs. 2 Nr. 3 b LAbfWG eine Vorfinanzierung von Planungs- und Untersuchungskosten, was nicht zwangsläufig zur Folge habe, dass diese Kosten allein in dem Jahr in die Kalkulation einzusetzen seien, in dem sie voraussichtlich anfallen würden.

    Unzulässig ist lediglich die Saldierung vergessener Kosten mit überhöhten Kostenansätzen in der Kalkulation, ohne dass sich das für die Gebührenbemessung zuständige Gremium dies zu eigen gemacht hat, und die Einstellung von in früheren Rechnungsperioden vergessenen Kosten - unter Verstoß gegen den Grundsatz der Periodengerechtigkeit - in nachfolgenden Kalkulationen für spätere Rechnungsperioden (vgl. Urteil des Senats vom 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass das Betriebsergebnis durch nicht gebührenfähige Kosten, Kosten, die nach der maßgeblichen Kalkulation nicht zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 349), und durch den Vortrag von Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren beeinflusst sein kann.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2001 - 2 L 29/00

    Abwassergebühr, Gebührenbescheid, erlassene Behörde, Kalkulation,

    Der Senat habe in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1993 (2 K 9/91) und 24. Juni 1998 (2 L 22/96) ausgeführt, dass Über- oder Unterdeckungen in die folgenden Rechnungsperioden einzubeziehen seien.

    Diese Rechtsprechung hat er mit Urteil vom 24. Juni 1998 (2 L 22/96, NordÖR 1998, 351) dahingehend modifiziert, dass Kosten, die nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als Unterdeckung berücksichtigt werden können.

    Dieser zeitliche Ablauf klärt, warum der Senat unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 13. Dezember 1993 (a.a.O.) im Urteil vom 24. Juni 1998 (a.a.O.) unter Verwendung auch des Plurals ausgeführt hat, ungewollte Über- und Unterdeckungen seien - auch ohne dahingehende landesrechtliche Regelung - in die folgende(n) Rechnungsperiode(n) einzubeziehen.

    Auch diese Kosten können nicht erstmals in folgenden Rechnungsperioden als "Unterdeckung" berücksichtigt werden (vgl. Urt. des Senats vom 24.06.1998, 2 L 22/96 a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Auch irrtümlich oder versehentlich nicht berücksichtigte Kosten sind nicht als Unterdeckungen ansatzfähig (so auch Driehaus, a.a.O. Bd. II § 6 Rdnr. 726e; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102 f. zu Abfallgebühren).

    Es ist allgemein anerkannt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ein laufender Kalkulationszeitraum unterbrochen, ein neuer Kalkulationszeitraum festgelegt und mit einer neuen Satzung für die Zukunft Gebühren festgesetzt werden dürfen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102, 104; Rosenzweig/Freese, a.a.O. § 5 Rdnr. 77; Driehaus, a.a.O. Bd. II, § 6 Rdnr. 726c m.w.N.).

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 CN 1.18

    Normenkontrolle gegen eine Abfallgebührensatzung; Verfahren bei der

    aa) Der Verwaltungsgerichtshof zieht - ohne Begründung - als Maßstab für die Kostenüberschreitung nicht den prozentualen Anteil der fehlerhaft angesetzten Kosten an den zulässigerweise ansatzfähigen Gesamtkosten (so etwa OVG Münster, Urteil vom 19. Mai 1995 - 9 A 560/93 - StuGR 95, 315 , vgl. hierzu Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2019, Teil III § 6 Rn. 261, und OVG Schleswig, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 - juris Rn. 22), sondern den prozentualen Anteil der fehlerhaft angesetzten Kosten an den ursprünglich (und damit unter Umständen überhöht) ermittelten Gesamtkosten heran (ebenso OVG Saarlouis, Urteil vom 25. Mai 2009 - 1 A 325/08 - juris Rn. 217, kritisch zu diesem Ansatz Vetter, in: Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht 2016, D Rn. 61): Der Antragsgegner habe in seiner auf vier Jahre angelegten Gebührenberechnung zu verteilende Kosten von insgesamt knapp 24 Mio. Euro ermittelt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

    Deshalb hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.) auch die umfängliche Übertragung der Aufgabenerfüllung der Abfallentsorgung auf einen privaten Dritten als zulässig erachtet.

    Zwar führt nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung, die aus der Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten resultiert, zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Etwas anderes gilt allerdings bei Überschüssen (Gewinn) oder bei der Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Nach der Rechtsprechung des Senats führen die Unsicherheiten, die sich aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Frage der Gebührenfähigkeit von Kosten ergeben, dazu, dass nicht jede geringfügige Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten die Nichtigkeit des Gebührensatzes zur Folge hat (Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351 = NVwZ-RR 2000, 102).

    Etwas anderes gilt hier nicht auf Grund fehlerhafter Kalkulation, etwa in der Weise, dass nicht einrichtungsbezogene Kosten bewusst zugeordnet oder Gewinn angestrebt worden wäre (vgl. dazu Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

    (OVG Schleswig, Urteil vom 24.6.1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102; Urteil vom 24.10.2007 - 2 LB 34/06 -, Juris) Dies wird damit begründet, dass die Unsicherheiten, die aus den in Rechtsprechung und Literatur bestehenden unterschiedlichen Auffassungen zur Frage der Gebührenfähigkeit von Kosten resultieren, dazu führen, dass nicht jede geringfügige Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten die Nichtigkeit des Gebührensatzes zur Folge hat.

    Das gilt sowohl, wenn man die prozentuale Überschreitung der ansatzfähigen Gesamtkosten betrachtet (so OVG Münster, Teilurteil vom 24.6.2008 - 9 A 373/06 -, KStZ 2009, 12; Urteil vom 5.8.1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213; OVG Bautzen, Urteil vom 11.12.2002 - 5 D 13/02 -, NVwZ-RR 2003, 890; OVG Schleswig, Urteil vom 24.6.1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102) , als auch, wenn man die (wegen der bei der Neuberechnung konstant bleibenden Verbrauchsmenge bzw. versiegelten Fläche abweichende) prozentuale Überschreitung der Gebührensätze in den Blick nimmt und damit entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 4.9.2008 - 9 B 2.08 -, NVwZ 2009, 253) die Auswirkung des Kalkulationsfehlers auf die konkrete Gebührenhöhe prüft.

  • VG Schleswig, 18.09.2018 - 4 A 311/16

    Niederschlagswassergebühren; wasserführender Graben als Teil der öffentlichen

    Zwar führt wegen der sich daraus für die Träger öffentlicher Einrichtungen ergebenden Unsicherheiten nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung, die aus der Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten resultiert, zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).

    Etwas anderes gilt allerdings bei bewusst fehlerhaften Kalkulationen, bei der beabsichtigten Erzielung von Überschüssen (Gewinnen) oder bei der Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 L 19/04

    Anschluss- und Benutzungszwang; Gebühr; willentliche Inanspruchnahme

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

  • VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15

    Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 9 LB 146/09

    Eine Abwasserbeseitigung darf den Aufwand für die im Kalkulationszeitraum

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13

    Rechtsbegriff der Einrichtung; Bestimmungsrecht bezüglich des Abgabegegenstandes;

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2000 - 2 M 59/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

  • VG Cottbus, 13.01.2014 - 6 K 690/12

    Abfallgebühren

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99

    Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot;

  • OVG Saarland, 03.12.2012 - 1 A 6/12

    Kalkulation von Benutzungsgebühren im Friedhofsrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - 9 A 693/09

    Berechnung eines Verbrennungsentgeltes eines Betreibers einer überdimensionierten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2004 - 2 L 274/03

    Rücklagen für Nachsorgekosten bis zur Rechtsänderung 2003 nur für noch im Betrieb

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 9 A 1579/08

    Ausgleichspflicht bei Berechnung eines zu hohen Verbrennungsentgelts aufgrund der

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08

    Mautpflicht für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs

  • VG Cottbus, 15.04.2010 - 6 K 1127/07

    (Kein) abfallfreies Grundstück; Abfallgebühren Stadt Cottbus; Abweichung von der

  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 263/04
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
  • VG Schleswig, 07.03.2019 - 4 B 105/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Benutzungsgebühren für eine

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1738

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

  • VG Düsseldorf, 28.11.2005 - 5 K 4179/02

    Kosten der Straßensinkkästen

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1774

    Betriebliche Altersversorgung

  • VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09

    Abfallgebühr; Drittleistungsentgelt; Fehlertoleranzgrenze; Fremdleistungsentgelt;

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 2/04

    Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Inanspruchnahme, Niederschlagswasser,

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1737

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensionssicherungsverein auf

  • VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 3 K 13.1736

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzsicherung; Pensions-Sicherungs-Verein

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.07.2003 - 2 KN 4/02

    Rechtmäßigkeit eines in einer Satzung über die Erhebung von Hafengebühren

  • VG Koblenz, 30.08.2004 - 7 K 543/04
  • VG Schleswig, 26.08.2002 - 4 A 226/01
  • VG Frankfurt/Oder, 16.06.2011 - 5 K 596/08

    Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung und Berücksichtigung von Kosten

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4972
VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98 (https://dejure.org/1999,4972)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.05.1999 - 11 UE 343/98 (https://dejure.org/1999,4972)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 11 UE 343/98 (https://dejure.org/1999,4972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 StVZO, § 27 Abs 3 S 1 StVZO
    Haftung des früheren Eigentümers für Kosten des Abschleppens eines nicht mehr zugelassenen Kraftfahrzeugs

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abschleppkostenbescheid gegenüber früherem Halter

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HessSOG § 6; HessSOG § 8; StVZO § 16; StVZO § 27 Abs. 3
    Keine Haftung des früheren Halters für Abschleppkosten L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3650
  • NVwZ 2000, 102 (Ls.)
  • VersR 2000, 908 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Da es insoweit an einer Grundverfügung fehlt, kommt eine Ersatzvornahme nach § 49 Abs. 1 HSOG nicht in Betracht (vgl. zu dieser Abgrenzung zwischen § 8 HSOG und § 49 Abs. 1 HSOG grundsätzlich: Hess. VGH, U. v. 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 1999, 23 = JMBl. 1998, 412).

    Zur Ermittlung des Fahrers, Halters oder Eigentümers eines rechtswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges ist die Behörde zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen der Beseitigung der praktischen Auswirkungen des Verkehrsverstoßes grundsätzlich nicht verpflichtet, wenn der Pflichtige nicht ausnahmsweise leicht erreichbar ist (VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, DVBl. 1991, 1370; Hess. VGH, U. v. 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1996 - 5 S 2104/95

    Berufungszulassung - Klagehäufung - Beschwerdewert; Anordnung zum Entfernen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Sie hat dazu auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg vom 19. Januar 1996 - 5 S 2104/95 - verwiesen und zudem die Auffassung vertreten, der Kläger habe hinsichtlich der Erfüllung seiner Pflicht zur Mitteilung der Adresse des Erwerbers an die Zulassungsstelle seine Sorgfaltspflicht dadurch verletzt, dass er sich keinen gültigen Ausweis von dem Käufer habe zeigen lassen.

    Demgegenüber kann die Ursächlichkeit eines Verstoßes gegen § 27 Abs. 3 Satz 1 StVZO für das spätere straßenrechtswidrige Abstellen eines Kraftfahrzeugs nicht rein "normativ" begründet werden (so VGH Baden-Württemberg, U. v. 19.01.1996 - 5 S 2104/95 -, DVBl. 1996, 1055).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1991 - 1 S 2967/90

    Abschleppkosten - Parken im Halteverbot - kein Vertrauensschutz bei

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Zur Ermittlung des Fahrers, Halters oder Eigentümers eines rechtswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges ist die Behörde zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen der Beseitigung der praktischen Auswirkungen des Verkehrsverstoßes grundsätzlich nicht verpflichtet, wenn der Pflichtige nicht ausnahmsweise leicht erreichbar ist (VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, DVBl. 1991, 1370; Hess. VGH, U. v. 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 20.05.1996 - 3 S 342/95

    Störereigenschaft; Voreigentümer; PKW; Verletzung der Anzeigepflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Das Verhalten des Klägers war für diese Gefahr somit polizeirechtlich nicht ursächlich (vgl. zu der vergleichbaren Fallgestaltung, dass die Übermittlung der Adresse des Erwerbers an die Zulassungsstelle völlig unterlassen wurde: Sächsisches OVG, U. v. 20.05.1996 - 3 S 342/95 -, NJW 1997, 2253).
  • VG Frankfurt/Main, 09.01.1997 - 5 E 2395/95
    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - 5 E 2395/95 (2) - vom 9. Januar 1997 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BGH, 05.02.1980 - VI ZR 169/79

    StVZO § 29 d Abs 1 ist kein Schutzgesetz iS von BGB § 823 Abs 2.

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem auch von dem VGH Baden-Württemberg herangezogenen Urteil vom 21. Februar 1974 (- VI ZR 234/72 -, NJW 1974, 1086) festgestellt, dass der frühere Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn er schuldhaft ihm als Veräußerer obliegende Meldepflichten nach § 27 Abs. 3 Satz 1 StVZO verletze, die der BGH in diesem Zusammenhang als Schutzgesetz qualifiziert hat (a. M. BGH, U. v. 05.02.1980 - VI ZR 169/79 -, NJW 1980, 1792), einem später beim Betrieb des veräußerten Fahrzeugs Geschädigten auf Schadensersatz hafte, soweit dieser seinen ihm durch den Zusammenstoß mit dem veräußerten Fahrzeug erwachsenen Schadensersatzanspruch aus § 7 Straßenverkehrsgesetz deshalb nicht verwirklichen könne, "weil infolge der Pflichtverletzung Name und Anschrift des Kfz- Halters unbekannt blieben".
  • BGH, 21.02.1974 - VI ZR 234/72

    Sachherrschaft - Gebrauchsgestattung - Schutzgesetz - Überordnung - Meldepflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 18.05.1999 - 11 UE 343/98
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in dem auch von dem VGH Baden-Württemberg herangezogenen Urteil vom 21. Februar 1974 (- VI ZR 234/72 -, NJW 1974, 1086) festgestellt, dass der frühere Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn er schuldhaft ihm als Veräußerer obliegende Meldepflichten nach § 27 Abs. 3 Satz 1 StVZO verletze, die der BGH in diesem Zusammenhang als Schutzgesetz qualifiziert hat (a. M. BGH, U. v. 05.02.1980 - VI ZR 169/79 -, NJW 1980, 1792), einem später beim Betrieb des veräußerten Fahrzeugs Geschädigten auf Schadensersatz hafte, soweit dieser seinen ihm durch den Zusammenstoß mit dem veräußerten Fahrzeug erwachsenen Schadensersatzanspruch aus § 7 Straßenverkehrsgesetz deshalb nicht verwirklichen könne, "weil infolge der Pflichtverletzung Name und Anschrift des Kfz- Halters unbekannt blieben".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2002 - 5 A 4177/00

    Verantwortlichkeit des Fahrzeugveräußerers, der seiner Meldeplicht zuwider

    Sächs. OVG; Urteil vom 20.5.1996 - 3 S 342/95 -, NJW 1997, 2253, 2254; Hess. VGH, Urteil vom 18.5.1999 - 11 UE 343/98 -, NJW 1999, 3650, 3652; Hamb. OVG, Beschluss vom 18.2.2000 - 3 Bf 670/98 -, NJW 2000, 2600, 2601; Drews/Wacke/ Vogel/Martens, a.a.O., S. 311.
  • VGH Hessen, 14.02.2005 - 11 UZ 1879/04

    Kraftfahrzeug; Verkauf; Mitteilung des Erwerbers; polizeiliche Verantwortlichkeit

    Unterlässt es der Veräußerer eines Fahrzeugs entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 StVZO, der Zulassungsstelle den Namen und die Anschrift des Erwerbers anzuzeigen, trifft ihn grundsätzlich keine polizeirechtliche Verantwortlichkeit für das spätere rechtswidrige Abstellen des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 18. Mai 1999 - 11 UE 343/98 -, NJW 1999, 3650).

    Die Vorinstanz hat sich in ihrer Entscheidung auf das Urteil des Senats vom 18. Mai 1999 - 11 UE 343/98 -, NJW 1999, 3650, gestützt.

  • VG Kassel, 10.03.2004 - 2 E 1346/02

    Keine Kostenerstattungspflicht des Kfz-Verkäufers bei Verletzung der Pflicht aus

    Es kann offen bleiben, ob die Beseitigung und Verwertung des Fahrzeugs und dementsprechend die Kostenerstattungsforderung zu Recht auf §§ 42 f. HSOG gestützt worden ist oder ob die Beseitigung und Verwertung des Fahrzeugs eine Rechtsgrundlage vielmehr in § 8 HSOG findet (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 18.05.1999 - 11 UE 343/98 -, NJW 1999, 3650).

    Für diese Konstellation hält der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 18.05.1999 (a. a. O.), auf das das Gericht in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat, fest: "Nach der im Polizeirecht von der herrschenden Meinung zugrunde gelegten Theorie der unmittelbaren Verursachung verursacht nur die Person verantwortlich eine Gefahr, die mit ihrem Handeln selbst die Grenze zur konkreten Gefahr unmittelbar überschreitet ... Dies setzt in jedem Fall voraus, dass das Verhalten des vermeintlichen Störers, hier das Unterlassen des Kl. der Zulassungsstelle die richtige Adresse des Erwerbers mitzuteilen, jedenfalls äquivalent kausal für den Eintritt der Gefahr ist.

  • VG Arnsberg, 14.07.2000 - 7 K 643/99

    Erstattung von Sicherstellungskosten sowie Standkosten und Verwertungskosten

    vgl. VGH Kassel, Urteil vom 18. Mai 1999 - UE 343/98 -, in: NJW 1999, S. 3650 (3652); OVG Bautzen, Urteil vom 20. Mai 1996 - 3 S 342/95 -, in: NJW 1997, S. 2253 (2254).
  • VG Saarlouis, 07.03.2008 - 10 L 47/08

    Verwaltungsgebühr; Verkauf eines Kraftfahrzeugs; Meldepflicht des Halters;

    OVG Münster, Beschluss vom 11.11.2002, 5 A 4177/00, DAR 2003, S. 136; VGH Kassel, Urteil vom 18.05.1999, 11 UE 343/98, NJW 1999, S. 3650 ff.
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