Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.03.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99, 2 BvL 9/99, 2 BvL 10/99, 2 BvL 11/99, 2 BvL 12/99, 2 BvL 13/99, 2 BvL 14/99, 2 BvL 15/99   

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BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99, 2 BvL 9/99, 2 BvL 10/99, 2 BvL 11/99, 2 BvL 12/99, 2 BvL 13/99, 2 BvL 14/99, 2 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,850)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.2000 - 2 BvL 8/99, 2 BvL 9/99, 2 BvL 10/99, 2 BvL 11/99, 2 BvL 12/99, 2 BvL 13/99, 2 BvL 14/99, 2 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,850)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 2000 - 2 BvL 8/99, 2 BvL 9/99, 2 BvL 10/99, 2 BvL 11/99, 2 BvL 12/99, 2 BvL 13/99, 2 BvL 14/99, 2 BvL 15/99 (https://dejure.org/2000,850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Stufe

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige, den Begründungsanforderungen nicht genügende Richtervorlage zu BhV NW § 12a - nach Besoldungsgruppen gestaffelte beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsgruppe - Beihilfe - Kostendämpfungspauschale - Beamter - Vorlage - Haushaltssicherungsgesetz

  • Judicialis

    NWBVO § 12 a; ; BVerfGG § 81 a; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BhV § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 74 a; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 70 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1036
  • DVBl 2000, 1117
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Das Verwaltungsgericht belegt den von ihm angewendeten Maßstab mit drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 98, 83 ff.; 98, 106 ff.; 98, 265 ff.) zu Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung.

    Zum einen hätte das vorlegende Gericht bei der maßstäblichen Heranziehung dieser verfassungsgerichtlichen Entscheidungen berücksichtigen müssen, dass die Gefahr "gegenläufiger Regelungen", "die die Rechtsordnung widersprüchlich machen" (vgl. BVerfGE 98, 83 ; 98, 265 ) hier womöglich deshalb anders zu beurteilen ist, weil die angegriffene Regelung des § 12a NWBVO in der Fassung des Haushaltssicherungsgesetzes 1998 den Bereich der Leistungs- und nicht, wie in den angeführten Entscheidungen, den der Eingriffsverwaltung betrifft.

  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Dem genügt eine Richtervorlage nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm näher begründet und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen umfassend und nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 86, 52 ; 88, 198 ; zuletzt: Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98 -, NJW 1999, S. 1098 ).

    Eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen für eine Vorlage gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist schon deshalb geboten, weil das vorlegende Gericht mit der Aussetzung des Verfahrens den Beteiligten zunächst eine Entscheidung zur Sache verwehrt und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert (vgl. BVerfGE 78, 165 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98 -, NJW 1999, S. 1098 ).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat - freilich in anderem Zusammenhang - eine mittelbare Beeinflussung zwischen einer Beihilfekürzung und der Höhe der Dienstbezüge ausdrücklich verneint (vgl. BVerfGE 83, 89 ).

    Der dort als Motiv genannte Aspekt der sozialen Gerechtigkeit ist auch im Rahmen der Beihilfegewährung, die in der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht wurzelt und auf einen angemessenen Ausgleich von krankheitsbedingten Mehrbelastungen unter Berücksichtigung der jeweils zumutbaren Eigenbelastung des Beamten gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 89 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, DVBl 1992, S. 1590; BayVGH, aaO), ein grundsätzlich legitimes Bemessungskriterium.

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Das Verwaltungsgericht belegt den von ihm angewendeten Maßstab mit drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 98, 83 ff.; 98, 106 ff.; 98, 265 ff.) zu Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung.

    Zum einen hätte das vorlegende Gericht bei der maßstäblichen Heranziehung dieser verfassungsgerichtlichen Entscheidungen berücksichtigen müssen, dass die Gefahr "gegenläufiger Regelungen", "die die Rechtsordnung widersprüchlich machen" (vgl. BVerfGE 98, 83 ; 98, 265 ) hier womöglich deshalb anders zu beurteilen ist, weil die angegriffene Regelung des § 12a NWBVO in der Fassung des Haushaltssicherungsgesetzes 1998 den Bereich der Leistungs- und nicht, wie in den angeführten Entscheidungen, den der Eingriffsverwaltung betrifft.

  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Für den hier vorliegenden Fall der Kollision von Sachkompetenzen eines Landes einerseits mit ebensolchen des Bundes andererseits hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit dagegen wiederholt entschieden, dass unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit und Bundestreue die Ausübung einer Sachkompetenz nur im Falle des offenbaren Missbrauchs unzulässig ist (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 14, 76 ; 61, 149 ; zustimmend: Rengeling in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band IV, § 100 Rn. 11).
  • BVerfG, 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beihilfe für Aufwendungen für die

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Der dort als Motiv genannte Aspekt der sozialen Gerechtigkeit ist auch im Rahmen der Beihilfegewährung, die in der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht wurzelt und auf einen angemessenen Ausgleich von krankheitsbedingten Mehrbelastungen unter Berücksichtigung der jeweils zumutbaren Eigenbelastung des Beamten gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 89 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, DVBl 1992, S. 1590; BayVGH, aaO), ein grundsätzlich legitimes Bemessungskriterium.
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Das Verwaltungsgericht belegt den von ihm angewendeten Maßstab mit drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 98, 83 ff.; 98, 106 ff.; 98, 265 ff.) zu Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzordnung.
  • VGH Bayern, 15.09.1995 - 3 B 94.2210
    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Demgegenüber hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits durch Beschluss vom 15. September 1995 - 3 B 94.2210 - (zitiert nach: Schütz, Beamtenrecht, ES/C IV 2, Nr. 97, S. 332 ) den beihilferechtlichen Kostendämpfungsvorschriften des Bundes keine besoldungsrechtliche Relevanz beigemessen.
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Dem genügt eine Richtervorlage nur, wenn das Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm näher begründet und die für seine Überzeugung maßgeblichen Erwägungen umfassend und nachvollziehbar darlegt (vgl. BVerfGE 65, 308 ; 86, 52 ; 88, 198 ; zuletzt: Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1999 - 1 BvL 14/98 -, NJW 1999, S. 1098 ).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
    Für den hier vorliegenden Fall der Kollision von Sachkompetenzen eines Landes einerseits mit ebensolchen des Bundes andererseits hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit dagegen wiederholt entschieden, dass unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit und Bundestreue die Ausübung einer Sachkompetenz nur im Falle des offenbaren Missbrauchs unzulässig ist (vgl. BVerfGE 4, 115 ; 14, 76 ; 61, 149 ; zustimmend: Rengeling in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band IV, § 100 Rn. 11).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

  • VG Düsseldorf, 10.09.1999 - 26 K 2951/99
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Lediglich mittelbare Auswirkungen einer kompetenzgemäßen Regelung eines Landes auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung wären nur im Falle eines offenbaren Missbrauchs des Gesetzgebungsrechts durch das Land erheblich (vgl. BVerfGE 4, 115 [140]; 14, 76 [99]; 61, 149 [205]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2000 - 2 BvL 8/99 u. a. -, ZBR 2001, S. 206 [207]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - 1 A 4955/05

    Kostendämpfungspauschale im Beihilferecht des Landes NRW seit 2003

    BVerwG, Urteil vom 3.7.2003 - 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277; OVG B.-B., Beschluss vom 21.12.2006 - 4 N 108.05 -, Juris; OVG NRW, Urteile vom 12.11.2003 - 1 A 4755/00 u. a. -, a. a. O.; im Zusammenhang mit einer relevanten Verfälschung des Spannungsverhältnisses zwischen den Besoldungsgruppen bei Auswirkungen durch die Kostendämpfungspauschale von weniger als 1 % auch BVerfG, Beschluss vom 9.3.2000 - 2 BvL 8/99 u. a. -, NWVBl. 2000, 249.
  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02

    Stufe

    Zu einer Sachentscheidung war es jedoch nicht gekommen, weil die Vorlagen nicht ausreichend begründet waren (vgl. Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2000 - 2 BvL 8/99 u.a. -, NWVBl. 2000, S. 249).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99   

Zitiervorschläge
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BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99 (https://dejure.org/2000,2460)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99 (https://dejure.org/2000,2460)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2 BvR 1508/99 (https://dejure.org/2000,2460)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Versagung einer zusätzlichen, über die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehenden Altersversorgung für antragsgemäß vorzeitig aus dem Dienst geschiedene Richter auf Lebenszeit

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Nachversicherung - Rentenversicherung - Altersvorsorge - Richter - Beamter - Gleichheitssatz - Gleichbehandlungsgebot

  • Judicialis

    RGG § 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 18; ; Beam... tVG § 66; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; HmbRiG § 8; ; HmbBG § 39; ; HmbRGG § 2; ; BBG § 34

  • rechtsportal.de

    Altersversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1854 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1036
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Der Beamte ist seinem Dienstherrn, im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, in anderer, besonderer Weise umfassend verpflichtet (vgl. BVerfGE 52, 303 ).

    Die ungleiche Behandlung indes ist gerechtfertigt, weil sich das gesetzlich geregelte Beamten- und Richterverhältnis von dem durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Angestelltenverhältnis grundlegend unterscheidet (vgl. BVerfGE 52, 303 ).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Eine gesetzliche Differenzierung verstößt jedenfalls in dem Sach- und Regelungsbereich des Besoldungs- und Versorgungsrechts nicht schon dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn der Gesetzgeber unter mehreren gerechten Lösungen im konkreten Falle nicht die "zweckmäßigste", "vernünftigste" oder "gerechteste" gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden lässt (BVerfGE 4, 144 ; 76, 256 ; 81, 108 ; 84, 348 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor, weil der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist.
  • OVG Hamburg, 14.07.1999 - 1 Bf 645/98
    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    a) den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1999 - 1 Bf 645/98 -,.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ) liegen nicht vor, weil der Verfassungsbeschwerde weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt noch ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt ist.
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Das Beamtenverhältnis ebenso wie das Richterdienstverhältnis orientiert sich grundsätzlich am Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 146 ).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Grundlage des Anspruchs auf Ruhegehalt und der entsprechenden Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn (vgl. zuletzt: BVerfGE 99, 300 ) ist die mit der Berufung in das öffentliche Dienstverhältnis verbundene Pflicht des Beamten und Richters, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 71, 255 ).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Grundlage des Anspruchs auf Ruhegehalt und der entsprechenden Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn (vgl. zuletzt: BVerfGE 99, 300 ) ist die mit der Berufung in das öffentliche Dienstverhältnis verbundene Pflicht des Beamten und Richters, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 71, 255 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Grundlage des Anspruchs auf Ruhegehalt und der entsprechenden Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn (vgl. zuletzt: BVerfGE 99, 300 ) ist die mit der Berufung in das öffentliche Dienstverhältnis verbundene Pflicht des Beamten und Richters, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - seine volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerfGE 21, 329 ; 71, 255 ).
  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 1508/99
    Das Beamtenverhältnis ebenso wie das Richterdienstverhältnis orientiert sich grundsätzlich am Lebenszeitprinzip (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 56, 146 ).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Es besteht kein Anspruch der Klägerin als Angestellte auf Gleichbehandlung zB mit Beamten, die bei einer länger als sechs Wochen andauernden Erkrankung nicht Krankengeld beziehen, sondern weiterhin ihre Dienstbezüge erhalten; die Vergleichsgruppen sind nicht wesentlich gleich, weil sich das gesetzlich geregelte Beamten- und Richterverhältnis von dem durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Angestelltenverhältnis grundlegend unterscheidet (vgl BVerfG Beschluss vom 2.3.2000 - 2 BvR 1508/99 - juris RdNr 5; BVerfGE 52, 303, 345) .
  • VG Düsseldorf, 16.04.2015 - 23 K 6871/13

    Beamtenversorgungsrecht auf dem Prüfstand vor dem EuGH

    Diesen Anspruch hat der Gesetzgeber - so die nationale Rechtsprechung - mit der Anordnung der Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte in § 8 SGB VI erfüllt (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -, unter: bverfg.de, Rn. 4, und vom 20. Februar 2008 - 2 BvR 1843/06 -, unter: bverfg.de, Rn. 16; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. August 2000 - 12 A 179/00 -, unter: nrwe.de, Rn. 63, 65, 75).
  • LAG Köln, 01.12.2015 - 12 Sa 708/15

    Rechtsfolgen des vorzeitigen Ausscheidens eines Arbeitnehmers auf Grund

    Es bleibt allein bei der gesetzlich vorgesehenen - aber ausreichenden - Nachversicherung in der gesetzlichen Altersversicherung, § 8 SGB VI. Auch an der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes muss der Beamte nicht teilhaben (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -).

    Der Arbeitnehmer ist ausreichend durch § 8 SGB VI geschützt (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -).

    Es bleibt allein bei der gesetzlich vorgesehenen - aber ausreichenden - Nachversicherung in der gesetzlichen Altersversicherung, § 8 SGB VI. Auch an der Zusatzversorgung für Angestellte des öffentlichen Dienstes muss der Beamte nicht teilhaben (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -) .

    a) Der Kläger ist ausreichend durch § 8 SGB VI geschützt (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 -) .

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 8/10 R

    Elterngeld - Gesetzgebungsrecht und Gesetzgebungskompetenz des Bundes -

    Es besteht kein Anspruch der Klägerin als Arbeitnehmerin auf Gleichbehandlung zB mit Beamten, die bei einer dienstunfallbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht Verletztengeld beziehen, sondern weiterhin ihre Dienstbezüge erhalten; die Vergleichsgruppen sind nicht wesentlich gleich, weil sich das gesetzlich geregelte Beamten- und Richterverhältnis von dem durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Angestelltenverhältnis grundlegend unterscheidet (vgl BVerfG Beschluss vom 2.3.2000 - 2 BvR 1508/99 - juris RdNr 5; BVerfGE 52, 303, 345) .
  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 84/03

    Betriebliche Altersversorgung - Vordienstzeiten

    Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis ist die Pflicht des Beamten verbunden, seine ganze Persönlichkeit für den Dienstherrn einzusetzen und diesem - grundsätzlich auf Lebenszeit - die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen (BVerfG 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, zu 1 der Gründe und - 2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036, zu 1 der Gründe).

    Auch diese Ungleichbehandlung ist wegen der grundlegenden Unterschiede zwischen Beamten- und Angestelltenverhältnis gerechtfertigt (BVerfG 7. November 1979 - 2 BvR 513, 558/74 - BVerfGE 52, 303, 345; 2. März 2000 - 2 BvR 951/98 - ZTR 2000, 481, zu 2 der Gründe und - 2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036, zu 2 der Gründe).

  • LAG Hamburg, 05.09.2002 - 7 Sa 39/02

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 des Hamburgischen 1. Ruhegeldgesetzes

    So habe auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, die ungleiche Behandlung von Beamten und Arbeitnehmern sei gerechtfertigt, weil sich das gesetzlich geregelte Beamtenverhältnis von dem durch privatrechtlichen Vertrag begründeten Angestelltenverhältnis grundlegend unterscheide (BVerfG vom 02. März 2000, 2 BvR 1508/99).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 12 A 179/00

    Voraussetzungen des Vorliegens eines zusatzversorgungsrechtlichen

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 2. März 2000, a.a.O.; Beschluss vom 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 - OVG Hamburg, Beschluss vom 14. Juli 1999 - 1 Bf 645/98 - BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 1997 - 3 ZB 97.1613 -, DÖD 1998, 94; sowie ferner: Oberstes Schiedsgericht der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Schiedsspruch vom 12. August 1994 - OS 51/92 - Stegmüller, Beamtenversorgungsgesetz, Kommentar, Stand Februar 2000, Rz. 4 zu § 15; Gilbert/Hesse/Bischoff, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Kommentar, Stand Januar 2000, Anm. 2 zu § 30 der VBL-Satzung.
  • BSG, 02.10.2008 - B 5 KN 19/07 B
    8 Der Kläger selbst verweist vielmehr im Zusammenhang mit der aufgestellten Rechtsfrage auf einen Beschluss des BVerfG vom 2.3.2000 (2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036), mit dem seiner Auffassung nach die Rechtsfrage allerdings nicht entschieden sei, da der Beschluss insoweit nicht wirksam sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2007 - L 2 KN 28/07
    Diesen Anspruch hat der Gesetzgeber mit der Anordnung der Nachversicherung für ausgeschiedene Beamte in den §§ 8, 181 ff. SGB VI erfüllt (vgl. BVerfG, B.v. 2. März 2000 - 2 BvR 1508/99 - NVwZ 2000, 1036 m.w.N.).
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