Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.04.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 60, 87 b, 130 a
    Verwaltungsprozeßrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 87 b; VwGO § 130 a; VwGO § 60
    D (A), Verfahrensrecht, Berufung, Vereinfachtes Berufungsverfahren, Verspätetes Vorbringen, Fristen, Zurückweisung, Präklusion, Ermessen, Entschuldigung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 § 87b § 130a
    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren; Fristsetzung; Zurückweisung; Präklusion; Ermessensausübung; Begründungspflicht; Verspätung; Entschuldigung; Wiedereinsetzung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren; Fristsetzung; Zurückweisung; Präklusion; Ermessensausübung; Begründungspflicht; Verspätung; Entschuldigung; Wiedereinsetzung.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 3368 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1548
  • NVwZ 2000, 1042



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04  

    Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr;

    Allerdings entsprach die Zurückweisung nicht den verfahrensrechtlichen Anforderungen, weil das Berufungsgericht die ihm in § 87 b Abs. 3 VwGO eröffnete richterliche Ermessensentscheidung nicht - wie hier erforderlich - begründet hat (vgl. Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 9 B 50.00 - Buchholz 310 § 87 b VwGO Nr. 5).
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06  

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000 - BVerwG 9 B 50.00 - NVwZ 2000, 1042 = Buchholz 310 § 87b VwGO Nr. 5; BVerwG, Urteil vom 07.12.2004 - BVerwG 1 C 14.04 - zit. n. juris) muss die Ausübung dieses Ermessens ohne weiteres erkennbar oder nachvollziehbar dargelegt sein.

    Entsprechend dem auf eine Verfahrenskonzentration und Verfahrensbeschleunigung gerichteten Zweck des § 87b VwGO kann sich die Begründung für die Zurückweisung unentschuldigt verspäteten, zu einer Verfahrensverzögerung führenden neuen Vorbringens schon aus der Darlegung ergeben, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Zurückweisung nach § 87b VwGO vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000, a. a. O.).

  • OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06  

    Zur Frage eines Gehörsverstosses bei Anwendung des § 87b VwGO

    Für die Frage, ob die Verspätung des Vorbringens "genügend entschuldigt" ist, können die für Wiedereinsetzungsgründe gemäß § 60 Abs. 1 VwGO entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden; insbesondere treffen auch für die Einhaltung von Präklusionsfristen nach § 87 b VwGO den Rechtsanwalt die selben strengen Anforderungen wie für Rechtsmittelfristen hierzu BVerwG, Beschluss vom 6.4.2000 - 9 B 50/00 -, NVwZ 2000, 1042 ff.

    Die Anforderungen an eine ausreichende Begründung entziehen sich insoweit einer generellen Festlegung und hängen vielmehr von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab hierzu BVerwG, Beschluss vom 6.4.2000, a.a.O..

mehr
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 L 168/09  

    Wirksame Fristsetzung bei fehlender Konkretisierung der Terminsladung

    Unabhängig von den vom Kläger gerügten Mängeln bei der Anwendung des § 87b VwGO gilt im Übrigen: Weist ein Gericht Beweismittel nach § 87b Abs. 3 VwGO als verspätet zurück, muss die Entscheidung erkennen lassen, welche Gründe für die Ausübung des ihm in dieser Vorschrift eingeräumten Ermessens maßgebend waren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000 - 9 B 50.00 -, NVwZ 2000, 1042 ).

    Die nach § 87b VwGO zu treffende Ermessensentscheidung und die Gründe dafür können sich zwar auch aus der Darlegung ergeben, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Zurückweisung vorliegen (BVerwG, Beschl. v. 06.04.2000, a.a.O.; Beschl. v. 27.05.2010 - 8 B 112.09 -, [...]).

  • BVerwG, 12.07.2004 - 1 B 247.03  

    Den Klägern ist die beantragte Prozesskostenhilfe nur zu bewilligen, soweit die

    Das Berufungsgericht hätte indessen die Zurückweisung des Vorbringens der Kläger zu ihren Erkrankungen in dem Schriftsatz vom 13. Juni 2003 unter den vorliegenden Umständen zumindest im Hinblick auf die Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 87 b Abs. 3 VwGO erläutern und begründen müssen (vgl. Beschluss vom 27. März 2000 BVerwG 9 B 518.99 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 und Beschluss vom 6. April 2000 BVerwG 9 B 50.00 Buchholz 310 § 87 b VwGO Nr. 5 = NVwZ 2000, 1042).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 8 B 112.09  

    Folgen eines verfristeten Einreichens eines erforderlichen Erbscheins für den

    Die nach § 87b Abs. 3 VwGO zu treffende Ermessensentscheidung und die Gründe dafür können sich auch aus der Darlegung ergeben, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Zurückweisung vorliegen (Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 9 B 50.00, 9 PKH 15.00 - Buchholz 310 § 87b VwGO Nr. 5).
  • VG Düsseldorf, 09.11.2006 - 9 K 2784/02  
    vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 6. April 2000 - 9 B 50.00 -, NVwZ 2000, S. 1042 (1043 f.) sowie OVG NRW, Urteil vom 19. April 1994 - 11 A 799/04 - , NVwZ 1995, S. 396 f.
  • BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 84.02  
    Gegen die weiteren Feststellungen und Ausführungen des Berufungsgerichts dazu, dass die Voraussetzungen für eine Präklusion im Übrigen vorgelegen haben (vgl. dazu insbesondere die Beschlüsse vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = InfAuslR 2000, 412 und vom 6. April 2000 - BVerwG 9 B 50.00 - Buchholz 310 § 87 b VwGO Nr. 5 = InfAuslR 2000, 418), erhebt die Beschwerde keine Einwendungen.
  • VGH Hessen, 14.10.2002 - 3 UZ 3104/00  

    Präklusion der Gehörsrüge

    Auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass wegen des auf Verfahrensbeschleunigung gerichteten Zwecks des § 87 b VwGO nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte darauf geschlossen werden kann, dass das durch die Vorschrift eröffnete Ermessen in einer dem Sinn und Zweck der Vorschrift widersprechenden Weise ausgeübt worden ist (vgl. BVerwG, B. v. 06.04.2000 - 9 B 50/00 - NVwZ 2000, 1042; Hess. VGH, B. v.09.06.1995 - 13 UZ 1015/95 - NVwZ-RR 1996, 364), hätte hier angesichts der damals bereits erreichten Dauer des bereits seit 1995 anhängigen Verfahrens und der im Vergleich dazu nicht ohne weiteres als erheblich erkennbaren Verzögerung durch Anberaumung eines neuen Verhandlungstermins Anlass bestanden, die Ermessensausübung zu erläutern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 9 A 4825/98  
    Gegen die gleichzeitig ausgesprochene Nichtzulassung der Revision hat der Beigeladene Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben, das den Beschluss des Senats mit Beschluss vom 6. April 2000 (9 B 50.00) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hat.
  • BVerwG, 12.07.2004 - 1 PKH 80.03  
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2011 - 12 A 1127/10  

    Verlust der zuvor durch Geburt erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit durch

  • VG Sigmaringen, 14.02.2002 - A 8 K 12152/00  

    Türkei, Kurden, Aleviten, Gruppenverfolgung, Interne Fluchtalternative,

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 13 S 2453/97
  • BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 2000, 1042



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Wird zitiert von ... (7)  

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2005 - 9 S 109/03  

    Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) - Kostenerstattung; Rechtswidrigkeit der Hilfe

    Erforderlich aber auch ausreichend zur Begründung ist, dass die Berufungsbegründungsschrift Ausführungen dazu enthält, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung für fehlerhaft gehalten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.04.2000 - 9 B 170/00 -, NVwZ 2000, 1042).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 388/04  
    - 9 B 518.99 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, vom 19. April 2000 - 9 B 170.00 -, NVwZ 2000, 1042, und vom 30. Januar 2002 - 1 B 326.01 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69 jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 8 A 3053/08  

    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör,

    BVerwG, Beschlüsse vom 27.3.2000 - 9 B 518.99 -, Buchholz 310 § 98 VwGO, Nr. 60, vom 19.4.2000 - 9 B 170.00 -, NVwZ 2000, 1042, und vom 30.1.2002 - 1 B 326.01 -, Buchholz 310 § 98 VwGO, Nr. 69, jeweils m. w. N.
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