Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.04.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00, 9 PKH 15.00   

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BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00, 9 PKH 15.00 (https://dejure.org/2000,2252)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 9 B 50.00, 9 PKH 15.00 (https://dejure.org/2000,2252)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 9 B 50.00, 9 PKH 15.00 (https://dejure.org/2000,2252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 60, 87 b, 130 a
    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren; Fristsetzung; Zurückweisung; Präklusion; Ermessensausübung; Begründungspflicht; Verspätung; Entschuldigung; Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer

    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß - Vereinfachtes Berufungsverfahren - Fristsetzung - Zurückweisung - Präklusion - Ermessensausübung - Begründungspflicht - Verspätung - Entschuldigung - Wiedereinsetzung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 87 b; VwGO § 130 a; VwGO § 60
    D (A), Verfahrensrecht, Berufung, Vereinfachtes Berufungsverfahren, Verspätetes Vorbringen, Fristen, Zurückweisung, Präklusion, Ermessen, Entschuldigung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 87 b; ; VwGO § 130 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 § 87b § 130a
    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren; Fristsetzung; Zurückweisung; Präklusion; Ermessensausübung; Begründungspflicht; Verspätung; Entschuldigung; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3368 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1042
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00
    Entsprechend dem auf Verfahrensbeschleunigung und Verfahrenskonzentration gerichteten Zweck der gesetzlichen Ermessensermächtigung kann sich die Begründung für die Zurückweisung schon aus der Darlegung ergeben, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 87 b VwGO vorliegen (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 -).

    Die Ausübung dieses Ermessens muß - wie das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Präklusion - ohne weiteres erkennbar oder nachvollziehbar dargelegt sein (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Senats vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 -).

  • BVerwG, 07.12.2004 - 1 C 14.04

    Kalif von Köln; zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; Foltergefahr;

    Allerdings entsprach die Zurückweisung nicht den verfahrensrechtlichen Anforderungen, weil das Berufungsgericht die ihm in § 87 b Abs. 3 VwGO eröffnete richterliche Ermessensentscheidung nicht - wie hier erforderlich - begründet hat (vgl. Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 9 B 50.00 - Buchholz 310 § 87 b VwGO Nr. 5).
  • VGH Hessen, 07.07.2006 - 7 UE 509/06

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000 - BVerwG 9 B 50.00 - NVwZ 2000, 1042 = Buchholz 310 § 87b VwGO Nr. 5; BVerwG, Urteil vom 07.12.2004 - BVerwG 1 C 14.04 - zit. n. juris) muss die Ausübung dieses Ermessens ohne weiteres erkennbar oder nachvollziehbar dargelegt sein.

    Entsprechend dem auf eine Verfahrenskonzentration und Verfahrensbeschleunigung gerichteten Zweck des § 87b VwGO kann sich die Begründung für die Zurückweisung unentschuldigt verspäteten, zu einer Verfahrensverzögerung führenden neuen Vorbringens schon aus der Darlegung ergeben, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Zurückweisung nach § 87b VwGO vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2017 - A 11 S 368/17

    Begründungsanforderungen bei Präklusion gemäß § 87b Abs. 3 Satz 1 VwGO im

    Die Anforderungen an eine ausreichende Begründung hängen von den Umständen des Einzelfalls ab, wobei der Begründungsbedarf regelmäßig mit dem Gewicht der Präklusionsfolgen für den Betroffenen steigt (im Anschluss an: BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000 - 9 B 50.00 -, NVwZ 2000, 1042 ).

    Die Anforderungen an eine ausreichende Begründung hängen von den Umständen des Einzelfalls ab, wobei der Begründungsbedarf regelmäßig mit dem Gewicht der Präklusionsfolgen für den Betroffenen steigt (BVerwG, Beschluss vom 06.04.2000 - 9 B 50.00 -, NVwZ 2000, 1042 ).

  • VGH Bayern, 13.06.2019 - 13a ZB 18.30460

    Präklusion im Asylrecht

    Durch die Präklusion drohende erhebliche Rechtsnachteile können etwa durch eine Verweisung auf eine unter Umständen tatsächlich so nicht existierende inländische Fluchtalternative entstehen (siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 6.4.2000 - 9 B 50.00 - BayVBl 2000, 599 - juris Rn. 6 f.; B.v. 27.3.2000 - 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 17.5.2018 - 20 ZB 18.30844 - juris Rn. 13; B.v. 25.8.2006 - 1 ZB 04.30718 - juris Rn. 7).

    Jedenfalls ist das Verwaltungsgericht vorliegend den Begründungsanforderungen hinsichtlich einer Zurückweisung von Beweisanträgen als verspätet nach § 87b Abs. 3 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 6.4.2000 - 9 B 50.00 - BayVBl 2000, 599 - juris Rn. 6 f.; B.v. 27.3.2000 - 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412 - juris Rn. 20) nicht gerecht geworden.

    Mit Blick auf das erhebliche Gewicht der Präklusionsfolgen für den Betroffenen im Asylprozess (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 6.4.2000 - 9 B 50.00 - BayVBl 2000, 599 - juris Rn. 7) ist in asylrechtlichen Streitigkeiten jedoch ganz regelmäßig eine einzelfallbezogene Begründung einer Zurückweisung zu fordern, die eine Auseinandersetzung des Verwaltungsgerichts mit den maßgeblichen Gesichtspunkten (u.a. Ausmaß der voraussichtlichen Verfahrensverzögerung, Grad des Verschuldens der Klagepartei, nachteilige Folgen für die Klagepartei) und insbesondere eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Zurückweisung erkennen lässt.

  • VerfGH Sachsen, 24.04.2020 - 11-IV-20
    Gleichwohl entziehen sich die Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer generellen Festlegung; sie hängen vielmehr von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, wobei der Begründungsbedarf regelmäßig mit dem Gewicht der Präklusionsfolgen für den Betroffenen steigen wird (BVerwG, Beschluss vom 6. April 2000 - 9 B 50/00 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. Mai 2010 - 8 B 112/09 - juris Rn. 10; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Februar 2017 - A 11 S 368/17 - juris Rn. 8; vgl. auch Seeger in: Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand: August 2019, § 74 AsylG Rn. 24; Marx, Ausländerrecht, 3. Aufl., § 10 Rn. 60; Funke-Kaiser in GKAsylG, Stand: November 2014, § 74 Rn. 71, 81).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 9 B 66.19

    Verspätetes Vorbringen im Sinne des § 6 UmwRG

    Bei der Zurückweisung von Vorbringen oder Beweismitteln nach § 87b VwGO handelt sich um eine Ermessensentscheidung, die einer Begründung bedarf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60 = juris Rn. 20 und vom 6. April 2000 - 9 B 50.00 - juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2022 - 1 A 3323/20

    Mindestanforderungen an die vorzulegenden Atteste für das Vorliegen einer PTBS

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 9 B 66.19 -, juris, Rn. 16; vom 6. April 2000 - 9 B 50.00 -, juris, Rn. 6, und vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 -, juris, Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020- 9 B 66.19 -, juris, Rn. 16, vom 27. Mai 2010- 8 B 112.09 -, juris, Rn. 10, und vom 6. April 2000- 9 B 50.00 juris, Rn. 6.

  • OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06

    Zur Frage eines Gehörsverstosses bei Anwendung des § 87b VwGO

    Für die Frage, ob die Verspätung des Vorbringens "genügend entschuldigt" ist, können die für Wiedereinsetzungsgründe gemäß § 60 Abs. 1 VwGO entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden; insbesondere treffen auch für die Einhaltung von Präklusionsfristen nach § 87 b VwGO den Rechtsanwalt die selben strengen Anforderungen wie für Rechtsmittelfristen hierzu BVerwG, Beschluss vom 6.4.2000 - 9 B 50/00 -, NVwZ 2000, 1042 ff.

    Die Anforderungen an eine ausreichende Begründung entziehen sich insoweit einer generellen Festlegung und hängen vielmehr von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab hierzu BVerwG, Beschluss vom 6.4.2000, a.a.O..

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 8 A 21.40033

    Zur zehnwöchigen Klagebegründungsfrist des § 6 UmwRG

    Wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 60 Abs. 1 VwGO) fehlt es daran, wenn der Kläger diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften Prozessführenden, der seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnimmt, geboten ist und die ihm nach den Umständen des Einzelfalls zugemutet werden kann (vgl. Bunge, UmwRG, 2. Aufl. 2019, § 6 Rn. 30; BVerwG, B.v. 6.4.2000 - 9 B 50.00 - NVwZ 2000, 1042 = juris Rn. 8 zu § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2021 - 18 A 3338/20

    Darlegen von gewichtigen Gründen zur Begründung der Anträge einer Partei auf

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020- 9 B 66.19 -, juris, Rn. 16, vom 27. Mai 2010- 8 B 112.09 -, juris, Rn. 10, und vom 6. April 2000- 9 B 50.00, u. a. -, juris, Rn. 6.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 2 L 168/09

    Zeugen- und Sachverständigeneigenschaft von Ärzten; Ablehnung der Vernehmung von

  • VG Trier, 20.11.2019 - 8 K 2669/19

    Rechtmäßigkeit einer tierschutzrechtlichen Anordnung

  • BVerwG, 27.05.2010 - 8 B 112.09

    Zurückweisung von Beweismitteln bei erheblicher Verzögerung

  • BVerwG, 12.07.2004 - 1 B 247.03

    Den Klägern ist die beantragte Prozesskostenhilfe nur zu bewilligen, soweit die

  • VGH Bayern, 24.09.2021 - 8 A 19.40006

    Teilweise erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 8 A 21.40034

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach Landesrecht für den

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg

  • BVerwG, 12.07.2004 - 1 PKH 80.03

    Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Ausländergesetz (AuslG) -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 9 A 4825/98
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 20 ZB 18.30844

    Berufungszulassung wegen rechtsfehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrags im

  • VG Düsseldorf, 09.11.2006 - 9 K 2784/02

    Nachbarklage gegen die Erteilung einer Nutzungsänderungsgenehmigung hinsichtlich

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21

    Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2003 - 18 B 2436/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ausweisung eines spielsüchtigen Ausländers;

  • VGH Hessen, 14.10.2002 - 3 UZ 3104/00

    Präklusion der Gehörsrüge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2022 - L 12 AS 827/21
  • BVerwG, 08.04.2002 - 1 B 84.02

    Deportation eritreischer Volkszugehöriger aus Äthiopien nach Eritrea als Folge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2011 - 12 A 1127/10

    Verlust der zuvor durch Geburt erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit durch

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erfordernis der Übereinstimmung von Berufungsgründen und Entscheidungsgründen - Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags - Vorliegen eines als unzulässig ablehnbaren ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1042
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00
    Ein als unzulässig ablehnbarer Ausforschungsbeweis liegt in bezug auf solche Tatsachenbehauptungen vor, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt werden, für die tatsächliche Grundlagen jedoch fehlen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00
    Zu Unrecht beruft sich die Beschwerde für die gegenteilige Annahme auf den Beschluß des Senats vom 23. September 1999 (BVerwG 9 B 372.99 - NVwZ 2000, 67 = InfAuslR 2000, 97).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2000 - 9 B 170.00
    Eine so begründete Ablehnung ist grundsätzlich zulässig (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 8 A 3053/08

    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör,

    BVerwG, Beschlüsse vom 27.3.2000 - 9 B 518.99 -, Buchholz 310 § 98 VwGO, Nr. 60, vom 19.4.2000 - 9 B 170.00 -, NVwZ 2000, 1042, und vom 30.1.2002 - 1 B 326.01 -, Buchholz 310 § 98 VwGO, Nr. 69, jeweils m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2005 - 9 S 109/03

    Jugendhilfe (Hilfe zur Erziehung) - Kostenerstattung; Rechtswidrigkeit der Hilfe

    Erforderlich aber auch ausreichend zur Begründung ist, dass die Berufungsbegründungsschrift Ausführungen dazu enthält, aus welchen Gründen die angefochtene Entscheidung für fehlerhaft gehalten wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.04.2000 - 9 B 170/00 -, NVwZ 2000, 1042).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2015 - A 11 S 106/15

    Zulässigkeit der Überstellung eines alleinstehenden Mannes nach Bulgarien zur

    Mit der ausdrücklichen Bezugnahme im Schriftsatz vom 26.01.2015 auf die Ausführungen im Zulassungsantrag, der selbst noch den Anforderungen des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO entsprochen hat, und den Zulassungsbeschluss des Senats vom 12.01.2015, in dem die Berufungszulassung mit den nach Erlass der angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ergangenen Senatsurteilen vom 10.11.2014 (A 11 S 1778/14 und A 11 S 1636/14) zum bulgarischen Asylsystem begründet worden ist, hat die Beklagte im konkreten Fall hinreichend deutlich dargelegt, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen sie das erstinstanzliche Urteil für fehlerhaft erachtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.04.2000 - 9 B 170/00 - juris; vgl. grundsätzlich zur Zulässigkeit von Bezugnahmen auf Zulassungsvorbringen Bader, u.a. VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124a Rn. 39; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 124, 354 ff. - jew. m.w.N.).
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