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   OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99   

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OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99 (https://dejure.org/1999,2382)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.1999 - 2 U 7/99 (https://dejure.org/1999,2382)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 2 U 7/99 (https://dejure.org/1999,2382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Autoverwertung durch Städte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GO -NW § 107 Abs. 1, 2 Nr. 4; UWG § 1
    Verwertung von Altautos durch eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke einer Gebietskörperschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 111
  • DVBl 2000, 284
  • DÖV 2000, 157
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99
    Dieser Vorteil ist gesetzlich vorgesehen, wie sich aus § 107 GO ergibt (vgl. BGH GRUR 1987, 116 und 119 -Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I und II; Köhler/Piper, UWG, § 1, Rn 238 und 253).

    Solche Umstände können auch darin liegen, daß sich die Gemeinde sittenwidriger Mittel bedient, beispielsweise unter Mißbrauch ihrer Stellung als öffentlichrechtlicher Körperschaft, oder daß sie sonst aus der Verbindung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Interessen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren Mitbewerbern erlangt oder erstrebt (BGH GRUR 1987, 116; Schönberger a.a.O. S. 661 ff m.w.N.).

  • VK Düsseldorf, 21.09.1999 - VK-12/99

    Vergabe vom Leistungen zum Einsammeln und Befördern von Abfällen im Stadtgebiet;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99
    Zwar hat der Senat - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1965, 373, 374 f - Blockeis II, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung) folgend - die Auffassung vertreten, daß § 107 GO auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung gleichzeitig als sittenwidrig i.S. des § 1 UWG gewertet werden kann (NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht; ebenso OLG Hamm NJW 1998, 3504; zustimmend Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff; vgl. auch den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. September 1999, VK -12/99-L, S. 13 ff); hieran hält der Senat trotz der in der Literatur erhobenen Kritik auch für § 107 GO in der Fassung des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV Bl. NW Nr. 27 vom 13. Juli 1999) fest, zumal die Gesetzesbegründung (Drucksache 12/3730, Bes. Teil, Ziff. 2.1.1 zu Art. 1, S. 105) durchaus die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt.

    Soll te sich aus den Ausführungen der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf auf S. 14 des Beschlusses vom 21. September 1999 (a.a.O.) etwas anderes ergeben, so könnte der Senat dem nicht folgen.

  • OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung eines kommunalen Gartenbaubetriebs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99
    Zwar hat der Senat - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1965, 373, 374 f - Blockeis II, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung) folgend - die Auffassung vertreten, daß § 107 GO auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung gleichzeitig als sittenwidrig i.S. des § 1 UWG gewertet werden kann (NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht; ebenso OLG Hamm NJW 1998, 3504; zustimmend Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff; vgl. auch den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. September 1999, VK -12/99-L, S. 13 ff); hieran hält der Senat trotz der in der Literatur erhobenen Kritik auch für § 107 GO in der Fassung des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV Bl. NW Nr. 27 vom 13. Juli 1999) fest, zumal die Gesetzesbegründung (Drucksache 12/3730, Bes. Teil, Ziff. 2.1.1 zu Art. 1, S. 105) durchaus die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt.
  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 16/92

    Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst - Verstoß gegen Berufsregeln;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99
    Doch liegen hier, wie ausgeführt wurde, besondere Umstände vor (vgl. auch BGH GRUR 1994, 443, 445 - Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst), die es rechtfertigen, die rechtsverbindliche Zusicherung der Beklagten zu 2), die vornehmlich in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger gehandelt hat, als ausreichend anzuerkennen.
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 82/92

    Fahrtkostenerstattung I - Handelsübliche Nebenleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit auch bereits betont, daß zugaberechtlich Erlaubtes im allgemeinen wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BGH GRUR 1995, 163, 164 - Fahrtkostenerstattung).
  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99
    Zwar hat der Senat - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1965, 373, 374 f - Blockeis II, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung) folgend - die Auffassung vertreten, daß § 107 GO auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung gleichzeitig als sittenwidrig i.S. des § 1 UWG gewertet werden kann (NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht; ebenso OLG Hamm NJW 1998, 3504; zustimmend Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff; vgl. auch den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. September 1999, VK -12/99-L, S. 13 ff); hieran hält der Senat trotz der in der Literatur erhobenen Kritik auch für § 107 GO in der Fassung des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV Bl. NW Nr. 27 vom 13. Juli 1999) fest, zumal die Gesetzesbegründung (Drucksache 12/3730, Bes. Teil, Ziff. 2.1.1 zu Art. 1, S. 105) durchaus die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt.
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96

    Angebot von Nachhilfeunterricht in Volkshochschulen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99
    Zwar hat der Senat - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1965, 373, 374 f - Blockeis II, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung) folgend - die Auffassung vertreten, daß § 107 GO auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung gleichzeitig als sittenwidrig i.S. des § 1 UWG gewertet werden kann (NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht; ebenso OLG Hamm NJW 1998, 3504; zustimmend Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff; vgl. auch den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. September 1999, VK -12/99-L, S. 13 ff); hieran hält der Senat trotz der in der Literatur erhobenen Kritik auch für § 107 GO in der Fassung des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV Bl. NW Nr. 27 vom 13. Juli 1999) fest, zumal die Gesetzesbegründung (Drucksache 12/3730, Bes. Teil, Ziff. 2.1.1 zu Art. 1, S. 105) durchaus die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt.
  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63

    Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99
    Zwar hat der Senat - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1965, 373, 374 f - Blockeis II, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung) folgend - die Auffassung vertreten, daß § 107 GO auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung gleichzeitig als sittenwidrig i.S. des § 1 UWG gewertet werden kann (NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht; ebenso OLG Hamm NJW 1998, 3504; zustimmend Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff; vgl. auch den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. September 1999, VK -12/99-L, S. 13 ff); hieran hält der Senat trotz der in der Literatur erhobenen Kritik auch für § 107 GO in der Fassung des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV Bl. NW Nr. 27 vom 13. Juli 1999) fest, zumal die Gesetzesbegründung (Drucksache 12/3730, Bes. Teil, Ziff. 2.1.1 zu Art. 1, S. 105) durchaus die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.03.2000 - VGH N 12/98
    Zwar sind auch diese Einrichtungen, soweit es mit ihrem öffentlichen Zweck vereinbar ist, nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwalten; von den strengen Voraussetzungen  des § 85 Abs. 1 GemO sind sie aber freigestellt, und zwar auch insoweit, als sie  rein tatsächlich Teil der kommunalen Wirtschaftstätigkeit sind (Gabler/Oster,  GemO Rh-Pf, § 85, Anm. 1.2; s. auch OLG Düsseldorf, DVBl. 2000, 284 [285]).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Aus diesem Gesetzeszweck folgt ferner, daß die Interessen privatwirtschaftlicher Unternehmen, die durch eine gegen § 107 GO NW verstoßende Ausweitung kommunaler Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt werden, in den Schutzbereich der Norm mit einbezogen sind (ebenso: 2. Zivilsenat des OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.1999 - 2 U 7/99).

    Die Bestimmungen in § 107 GO NW sind (auch) bieterschützend (vgl. oben II. 1.a) und OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1999 - 2 U 7/99).

    Hierzu hat der 2. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 28.10.1999 (2 U 7/99) zu Recht ausgeführt, daß Einrichtungen zwar grundsätzlich nicht in der Absicht geführt werden dürfen, einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abzuwerfen.

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (OLG Düsseldorf NVwZ 2000, 111).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Nach dem vom Landesgesetzgeber mit § 107 GO NRW verfolgten Zweck, bei der Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten auch den Interessen der privatwirtschaftlichen Unternehmen gerecht zu werden, so dass der Norm eine den Wettbewerb regelnde Funktion zukommt, muss die Aufnahme einer kommunalwirtschaftlichen Betätigung, die die Schranken des § 107 GO NRW nicht beachtet, nach wie vor auch als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG bewertet werden, ohne dass weitere Unlauterkeitsmerkmale hinzutreten müssen (ebenso: OLG Düsseldorf - 2. Zivilsenat - NVwZ 2000, 111 f.; OLG Düsseldorf - 20. Zivilsenat - NWVBl. 2001, 443, 444 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 152/00

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde

    Diese Auffassung entspricht auch der Spruchpraxis mehrerer Senate des Oberlandesgerichts Düsseldorf (ähnlich OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht - OLG Düsseldorf Urteil vom 28.10.1999 - 2 U 7/99 - OLG Düsseldorf, Beschluß vom 12. Januar 2000 - Verg 3/99, NZBau 2000, 155 -).
  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Verg 5/03

    Benennung geforderter Eignungsnachweise bei EU-weiter Ausschreibung

    Anknüpfungspunkt für die Bejahung des bieterschützenden Charakters dieser Vorschriften könnte die in § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A normierte Pflicht der Vergabestelle, wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen zu bekämpfen, sein (so OLG Düsseldorf NVwZ 2000, 111; NVwZ 2000, 714 ­ ,,Awista" ­ und NZBau 2002, 626 ­ ,,DAR" ­ für § 107 GO NW sowie OLG Celle VergabeR 2001, 207 für § 108 NGO; wohl auch VK Magdeburg, Beschluss vom 8. Juni 2000, VK-09/00-MD; vgl. auch Übersicht bei Leimkühler VergabeR 2001, 353, 369-371 sowie Glahs/Külpmann VergabeR 2002, 555, 557-559; Roth in: Müller-Wrede, VOL/A, 2001, § 2 Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2001 - 4 LB 2665/01

    Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 AsylbLG für die entsprechende Anwendbarkeit des

    Dies bedeutet aber nicht, dass tatsächliche Gründe nicht zugleich die Annahme eines humanitären, persönlichen oder rechtlichen Grundes rechtfertigen können (vgl. Hohm, Voraussetzungen einer leistungsrechtlichen Besserstellung nach § 2 Abs. 1 AsylbLG , NVwZ 2000, S. 772, 773) [OLG Düsseldorf 28.10.1999 - 2 U 7/99] .
  • VK Niedersachsen, 19.11.2008 - VgK-40/08

    Verstoß gegen das Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen gemäß § 16 Nr.

    Selbst wenn man aber mit der von der Antragstellerin zitierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 13.08.2008, Az.: VII-Verg 42/07) sowie der vor der Entscheidung des BGH ergangenen Rechtsprechung die Auffassung vertritt, dass die Beteiligung eines kommunalen Unternehmens an einem Wettbewerb durchaus unlauter im Sinne des § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A sein kann, wenn diese Teilnahme am Wettbewerb nicht durch die entsprechende Gemeindeordnung (im vorliegenden Fall § 108 Abs. 1 NGO) gedeckt ist (vgl. LG München I, Urteil vom 19.05.1999, 1 HK O 3922/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.1999, Az.: 2 U 7/99; Beschluss vom 12.01.2000, Az.: Verg 3/1999 = ZVgR 3/2000, S. 3 ff.), ist die Errichtung der Beigeladenen und ihre Beteiligung am vorliegenden Vergabeverfahren durch § 108 Abs. 1 NGO gedeckt.
  • VG Aachen, 03.11.2006 - 9 K 3236/04

    Stadt Aachen darf sich weiterhin um "Blaue Tonne" sorgen

    Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 15 B 1873/04 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl) 2005, 133; OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2005 - 15 B 123/05 -, NWVBl 2005, 343; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 2 U 7/99 -, NWVBl 2000, 75.
  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/00

    Marktauftritt der Düsseldorfer Stadtwerke-Tochter Innovatio verstößt gegen § 107

    Vielmehr läßt sich der Gesetzesbegründung (Landtags-Drucksache 12/3730, S. 105 f.) durchaus entnehmen, daß der Gesetzgeber die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt und daß nach seinem Willen die Norm gerade auch der Abgrenzung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten und dem Interessenausgleich zwischen kommunalen und privatwirtschaftlichen Interessen dient, so daß die Interessen privatwirtschaftlicher Unternehmen in den Schutzbereich des § 107 GO NW nach wie vor einbezogen sind (so auch OLG Düsseldorf, Urt. vom 28.10.1999 = 2 U 7/99 - und OLG Düsseldorf, Beschluß v. 12.1.2000 - Verg 3/99).
  • VK Niedersachsen, 10.02.2004 - 203-VgK-43/03

    Vergaberechtliche Zulässigkeit der Einschaltung eines kommunalen, exterritorial

  • VK Düsseldorf, 15.03.2002 - VK-2/02

    Begriff der rechtsverbindlichen Unterschrift; Übertragung der Grundsätze zur

  • VK Niedersachsen, 07.10.2003 - 203-VgK-19/03

    Vergabeverfahren zu Sammlung und Transport von Hausmüll, Bioabfall, Sperrmüll,

  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/20

    Angebot von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gebäudemanagements ; Unzulässige

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