Rechtsprechung
   BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvR 1329/00, 1 BvR 1345/00   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen unzulässig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden gegen Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen unzulässig

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 2079 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1407



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Wird zitiert von ... (8)  

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00  

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin <juris: HuHV

    Letztlich bedarf jedoch weder diese Frage noch die weitergehende Frage, ob die Beschreitung des Verwaltungsrechtswegs den Beschwerdeführern unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes zumutbar ist (vgl. zur Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen, die - anders als die HundeVO Bln - für das Halten bestimmter Hunde eine Erlaubnispflicht vorsieht: BVerfG, Beschluss vom 18. August 2000 - BvR 1329/00 u.a. - NVwZ 2000, 1407 ), keiner abschließenden Entscheidung.
  • BVerfG, 11.11.2002 - 1 BvR 2145/01  

    Zur Besetzung des Aufsichtsrats der nordrhein-westfälischen Universitätsklinika

    Dies gilt auch bei Verordnungen eines Landes, das von der Ermächtigung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 18. August 2000 - 1 BvR 1329/00 -, NVwZ 2000, S. 1407 f.).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06  

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    Insoweit dient der Grundsatz der Subsidiarität einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen den Fachgerichten und dem Verfassungsgerichtshof (Urteil vom 31. Oktober 1996, a. a. O., S. 53) und trägt dazu bei, die besondere Funktion und die Funktionsfähigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit zu erhalten (Urteil vom 1. November 2004, a. a. O., S. 45; zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 122 ; 86, 382 ; BVerfG, NVwZ 2000, 1407 ).
mehr
  • VerfGH Berlin, 01.11.2004 - VerfGH 120/03  

    Auflösung des freiwilligen, ehrenamtlichen Polizeidienstes verstößt nicht gegen

    Unter diesen Voraussetzungen trägt der Grundsatz der Subsidiarität dazu bei, die besondere Funktion und die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs zu erhalten (vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 69, 122 ; 86, 382 ; BVerfG, NVwZ 2000, 1407 ).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 97/05  

    Wegen Bestehens der rechtlichen Möglichkeit der Beantragung einer

    Daraus folgt für den Fall, dass ein Eingriffsakt auf einer nach Auffassung des Beschwerdeführers grundrechtsverletzenden Regelung beruht, die Ausnahmen vorsieht, dass der Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde versuchen muss, die Beseitigung der Beschwer unter Berufung auf die Ausnahmeregelung zu erwirken, soweit dies nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 78, 58 ; BVerfG, DAR 1999, 498; NVwZ 2000, 1407 ; NJW 2001, 2009; BVerfGE 6, 182 ).
  • VG Regensburg, 02.12.2010 - RO 5 K 09.1350  

    Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von tschechischen Grundstücken durch

    Letztere Klage kann nicht auf § 43 VwGO gestützt werden, denn sie würde kein Rechtsverhältnis zum Gegenstand haben, sondern sie würde auf eine prinzipale Normenkontrolle hinauslaufen, die bei nachkonstitutionellen Gesetzen im formellen Sinn dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten ist (BVerfG, Urteil vom 20.03.1952, BVerfGE 1, 184; Beschluss vom 12.12.1994, BVerfGE 68, 319; Nichtannahmebeschluss vom 18.8.2000, NVwZ 2000, 1407; st. Rspr.).
  • VG Gelsenkirchen, 22.06.2005 - 16 K 668/02  
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972 - I C 33.68 -, BVerwGE 38, S. 247 ff. zu einem ähnlich gelagerten Fall eines Streits über eine gesetzlich angeordnete Erlaubnispflicht; BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 1329/00 und 1 BvR 1345/00 -, NVwZ 2000, S. 1407 - 1408 (Juris-Dok.).
  • VG Köln, 16.10.2003 - 20 K 654/02  
    dazu BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), NVwZ 2000, S. 1407 (1408).
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