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   BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99   

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https://dejure.org/2000,224
BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99 (https://dejure.org/2000,224)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2000 - 9 C 28.99 (https://dejure.org/2000,224)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 9 C 28.99 (https://dejure.org/2000,224)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 16 a Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1
    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung; Rechtfertigung für staatliche Aufklärungsmaßnahmen ohne konkreten Tatverdacht; Gegenterror; Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht; "Üblichkeit" von Foltermaßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Terrorismusabwehr - Misshandlung in der Haft - Vermutung für politische Verfolgung - Rechtfertigung für staatliche Aufklärungsmaßnahmen ohne konkreten Tatverdacht - Gegenterror - Kausalzusammenhang zwischen politischer Verfolgung und Flucht - "Üblichkeit" von ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    Sri Lanka, Terrorismusbekämpfung, Tamilen, Bürgerkrieg, LTTE, Verdacht der Mitgliedschaft, Gegenterror, Haft, Folter, Politmalus, Verfolgungsbegriff, Verfolgungszusammenhang

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 334
  • NVwZ 2000, 1272
  • NVwZ 2000, 1426
  • DVBl 2001, 207
 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.02.2000 - 2 BvR 752/97

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Verkennung der verfassungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99
    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an asylerhebliche Merkmale, insbesondere die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 - InfAuslR 2000, 254 ; BVerwGE 87, 141 ).

    Dies kann auch die Möglichkeit einschließen, Unbeteiligte kurzfristig in Haft zu nehmen, um z.B. ihre Identität zu überprüfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O. S. 257 f.; BVerwGE 87, 141 ).

    Extralegale Maßnahmen und gravierende Menschenrechtsverletzungen werfen auch im Rahmen einer unnachsichtigen Bekämpfung des Terrors durch den Staat stets die Frage auf, ob damit nicht zumindest auch asylerhebliche Ziele verfolgt werden (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 257 f.; BVerwGE 87, 152 ).

    Den Asylbewerber trifft hierfür keine Darlegungs- und Beweislast (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 259).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99
    Ein Ausländer ist demnach regelmäßig nur dann als verfolgt ausgereist anzusehen, wenn er seinen Heimatstaat in nahem zeitlichen Zusammenhang mit der erlittenen Verfolgung verlässt (vgl. z.B. BVerwGE 87, 141 ).

    Geht es dabei um Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, so stellt generell jede derartige nicht ganz unerhebliche Maßnahme staatlicher Stellen, die an asylerhebliche Merkmale, insbesondere die politische Überzeugung oder Betätigung eines Betroffenen anknüpft, politische Verfolgung dar, ohne dass es insoweit noch auf eine besondere Intensität oder Schwere des Eingriffs ankommt (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000 - 2 BvR 752/97 - InfAuslR 2000, 254 ; BVerwGE 87, 141 ).

    Dies kann auch die Möglichkeit einschließen, Unbeteiligte kurzfristig in Haft zu nehmen, um z.B. ihre Identität zu überprüfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O. S. 257 f.; BVerwGE 87, 141 ).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99
    Dies kann auch die Möglichkeit einschließen, Unbeteiligte kurzfristig in Haft zu nehmen, um z.B. ihre Identität zu überprüfen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O. S. 257 f.; BVerwGE 87, 141 ).

    Extralegale Maßnahmen und gravierende Menschenrechtsverletzungen werfen auch im Rahmen einer unnachsichtigen Bekämpfung des Terrors durch den Staat stets die Frage auf, ob damit nicht zumindest auch asylerhebliche Ziele verfolgt werden (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 257 f.; BVerwGE 87, 152 ).

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99
    Extralegale Maßnahmen und gravierende Menschenrechtsverletzungen werfen auch im Rahmen einer unnachsichtigen Bekämpfung des Terrors durch den Staat stets die Frage auf, ob damit nicht zumindest auch asylerhebliche Ziele verfolgt werden (vgl. BVerfGE 80, 315 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Februar 2000, a.a.O., S. 257 f.; BVerwGE 87, 152 ).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99
    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht nämlich angenommen, dass die negative Feststellung des Bundesamts hierzu bestandskräftig geworden sei (vgl. zum Verhältnis der Klageanträge im Asylprozess BVerwGE 104, 260 ).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 21.00

    Politische Verfolgung durch staatsähnliche Organisation; quasi-staatliche

    Der Senat weist ferner darauf hin, dass das Berufungsgericht - sollte es den Machtbereich der Taliban wiederum als quasi-staatliche Herrschaftsorganisation ansehen - gegebenenfalls zusätzlich prüfen muss, ob den Klägerinnen zu 2 bis 4 und 6 bei einer Rückkehr politische Verfolgung durch die fundamentalistischen Taliban auch wegen ihres Geschlechts droht (vgl. zur Asylerheblichkeit dieses Merkmals das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehene Urteil des Senats vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 28.99 - UA S. 6, NVwZ 2000, 1426).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Deshalb spricht eine Vermutung dafür, dass die Verfolgungsmaßnahmen den Einzelnen zumindest auch wegen asylerheblicher Merkmale treffen und daher politische Verfolgung darstellen (vgl. Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 28.99 - BVerwGE 111, 334 ).
  • VGH Bayern, 31.08.2007 - 11 B 02.31724

    Russland, Tschetschenen, Tschetschenien, Anerkennungsrichtlinie,

    Denn die Bejahung einer Vorverfolgung setzt regelmäßig voraus, dass der Ausländer seinen Heimatstaat in nahem zeitlichem Zusammenhang mit einer erlittenen Verfolgung verlassen hat (BVerwG vom 20.11.1990 BVerwGE 87, 141/147; BVerwG vom 25.7.2000 BVerwGE 111, 334/337).

    Maßnahmen, die an ein asylerhebliches Merkmal (hier: die Volkszugehörigkeit, die regionale Herkunft oder das körperliche Erscheinungsbild des Betroffenen) anknüpfen, können gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen, wenn sie der staatlichen Selbstverteidigung oder dem Schutz von Rechtsgütern dienen (BVerwG vom 25.7.2000, a.a.O., S. 338 f.).

    Das gilt insbesondere für Maßnahmen, die der Staat im Bereich der Terrorismusabwehr ergreift, wenn und soweit er sich dabei auf die Abwehr des Terrorismus beschränkt und nicht unter dem Deckmantel behaupteter Terrorismusbekämpfung politische Verfolgung betreibt (BVerwG vom 25.7.2000, a.a.O., S. 339).

    Zu körperlichen Misshandlungen, die ein Indiz dafür sein können, dass das staatliche Vorgehen das angemessene Maß der Terrorbekämpfung übersteigt und in eine asylerhebliche Verfolgung umschlägt (BVerwG vom 25.7.2000, a.a.O., S. 340 f.), ist es nach Darstellung der Kläger zu 1) und 2) in Zusammenhang mit den geschilderten Festnahmen nicht gekommen.

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