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   VGH Hessen, 31.05.1999 - 11 TG 1961/98   

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VGH Hessen, 31.05.1999 - 11 TG 1961/98 (https://dejure.org/1999,11118)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.05.1999 - 11 TG 1961/98 (https://dejure.org/1999,11118)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 1999 - 11 TG 1961/98 (https://dejure.org/1999,11118)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 3 AO, § 14 Abs 3 VwVfG
    (Kein subjektives Recht des Bevollmächtigten auf Einhaltung der in VwVfG § 14 Abs 3 enthaltenen Verfahrensverpflichtung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 155.79

    Bevollmächtigung - Informationsanspruch - Benachrichtigungspflicht - Rechtsanwalt

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.1999 - 11 TG 1961/98
    Er folgt nunmehr im Ergebnis der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sich aus § 14 Abs. 3 VwVfG kein subjektives Recht des Bevollmächtigten auf Einhaltung der dort geregelten Verpflichtung der Behörde herleiten lässt (BVerwG, U. v. 10.07.1984 - 1 C 155/79 -, NJW 1985, 339, zu § 14 Abs. 3 Satz 3 VwVfG).

    Es ist § 14 Abs. 3 VwVfG nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber hinsichtlich des Vorliegens eigener Rechte des Bevollmächtigten danach differenzieren wollte, ob es sich um Rechtsanwälte oder andere Bevollmächtigte handelte (so im Ergebnis auch BVerwG, U. v. 10.07.1984 - 1 C 155/79 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.1999 - 11 TG 1961/98
    Dies ergibt sich auch daraus, dass die Zustellung eines Bescheides an einen Beteiligten, auch wenn dieser einen Bevollmächtigten bestellt hat, wirksam ist (gemäß § 41 Abs. 1 VwVfG, der insoweit als Sonderregelung § 14 Abs. 3 VwVfG vorgeht: Hess. VGH, U. v. 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, NVwZ-RR 1993, 432; dieser Auffassung hat sich das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich mit Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 35.96 -, BayVBl. 1998, 374, angeschlossen).
  • VGH Hessen, 09.04.1984 - 11 UE 149/84

    Information des Verfahrensbevollmächtigten durch die Behörde über direkte

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.1999 - 11 TG 1961/98
    Der Senat gibt seine früher zugrunde gelegte Auffassung auf, der Bevollmächtigte könne aus eigenem Recht eine Feststellungsklage gegenüber der Verwaltungsbehörde auf Einhaltung der Verpflichtung der Behörde nach § 14 Abs. 3 VwVfG erheben (Hess. VGH, U. v. 09.04.1984 - 11 UE 149/84 -, NVwZ 1984, 802).
  • VGH Hessen, 10.08.1992 - 12 UE 2254/89

    Ausweisung wegen strafgerichtlicher Verurteilungen Bekanntgabe eines

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.1999 - 11 TG 1961/98
    Dies ergibt sich auch daraus, dass die Zustellung eines Bescheides an einen Beteiligten, auch wenn dieser einen Bevollmächtigten bestellt hat, wirksam ist (gemäß § 41 Abs. 1 VwVfG, der insoweit als Sonderregelung § 14 Abs. 3 VwVfG vorgeht: Hess. VGH, U. v. 10.08.1992 - 12 UE 2254/89 -, NVwZ-RR 1993, 432; dieser Auffassung hat sich das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich mit Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 35.96 -, BayVBl. 1998, 374, angeschlossen).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.1999 - 11 TG 1961/98
    Während das Bundesverfassungsgericht davon ausgeht, dass insbesondere die Ausgestaltung der Befugnisse des Rechtsanwaltes zur Strafverteidigung Teil seines Rechts auf freie Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ist (BVerfG, B. v. 08.04.1975 - 2 BvR 207/75 -, BVerfGE 39, 238), kann davon auf der dargestellten normativen Grundlage des § 14 Abs. 3 VwVfG im Hinblick auf den "Jedermann-Bevollmächtigten" nach § 14 VwVfG nicht ausgegangen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2004 - 8 S 1145/04

    NABU unterliegt im Messestreit auch beim VGH

    Dieses Vorbringen rechtfertigt schon deshalb nicht die Zulassung der Berufung, weil es sich an keiner Stelle mit der auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.10.1997 3 C 35.96 BVerwGE 105, 288) gestützten Argumentation des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt, dass § 41 Abs. 1 LVwVfG eine Sonderregelung darstelle, die für die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 LVwVfG verdränge (ebenso: Hess. VGH, Urteil vom 10.8.1992 12 UE 2254/89 NVwZ-RR 1993, 432; Beschluss vom 31.5.1999 11 TG 1961/98 NVwZ 2000, 207; BSG, Urteil vom 21.2.1985 11 RA 6/84 NVwZ 1986, 421).
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