Weitere Entscheidung unten: VG Göttingen, 03.09.1999

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4579
VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99 (https://dejure.org/1999,4579)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.1999 - 5 S 2014/99 (https://dejure.org/1999,4579)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 5 S 2014/99 (https://dejure.org/1999,4579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbarschutz - Grenzbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauNVO §§ 15, 23 Abs. 2
    Nachbarschützende Wirkung einer straßenseitigen Baulinie

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grenzgarage: Hat straßenseitige Baulinie eine nachbarschützende Wirkung? (IBR 2000, 137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 348
  • NVwZ-RR 2000, 348
  • VBlBW 1999, 5 (Ls.)
  • VBlBW 2000, 112
  • BauR 2000, 612
  • ZfBR 2000, 214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1997 - 5 S 1252/96

    Nachbarschutz: zur baulichen Anlage und zur Einhaltung von Abstandsflächen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99
    Dieser Grundsatz ist zwar begründeten Abweichungen im Einzelfall gegenüber offen (Senatsurteil v. 14.08.1997 - 5 S 1252/96 -, BauR 1998, 517), zumal die von den landesrechtlichen Abstandsvorschriften berührten nachbarlichen Belange auch städtebauliche Bedeutung haben.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99
    Gleichwohl wird das Rücksichtnahmegebot zumindest aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht verletzt sein, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Urt. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, DÖV 1999, 558).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 1475/92

    Keine nachbarschützende Wirkung der straßenseitigen Baugrenze oder Baulinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99
    Nur dann, wenn aus dem Bebauungsplan im Einzelfall zu entnehmen ist, daß mit der Baulinien- oder Baugrenzenfestsetzung - auch - ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis begründet und nach dem Willen des Ortsgesetzgebers ein gegenseitiges Verhältnis der Rücksichtnahme geschaffen werden sollte, wird einer vorderen, straßenseitigen Baugrenze oder Baulinie nachbarschützende Wirkung beizumessen sein (vgl. Senatsurteil v. 10.11.1992 - 5 S 1475/92 -, ESVGH 43, 81 = NVwZ-RR 1993, 347 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99
    Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles kommt es dabei wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    53 Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs entfalten indes seitliche und hintere Baugrenzen und Baulinien regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten der ihnen gegenüberliegenden Nachbargrundstücke (vgl. Beschlüsse vom 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112, und vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -, BRS 59 Nr. 126).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19

    Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen

    Nur dann, wenn dem Bebauungsplan im Einzelfall zu entnehmen ist, dass mit dieser Festsetzung - auch - ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis begründet und nach dem Willen des Ortsgesetzgebers ein gegenseitiges Verhältnis der Rücksichtnahme geschaffen werden sollte, kann einer vorderen, straßenseitigen Baugrenze nachbarschützende Wirkung beizumessen sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112; Senatsbeschluss vom 17.12.2009 - 8 S 1669/09 -, VBlBW 2010, 160).
  • VG Freiburg, 26.11.2014 - 4 K 2303/14

    Nachbarschützende Wirkung; Baugrenze; Befreiung

    Da die südliche Grenze des Grundstücks der Antragstellerin der nördlichen Baugrenze auf diesem Grundstück unmittelbar gegenüber liegt, erzeugt die nach den vorstehenden Ausführungen nachbarschützende Festsetzung auch gerade ihr gegenüber Wirkung ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.1999, a.a.O., sowie Beschlüsse vom 01.10.1999, NVwZ-RR 2000, 348, und vom 09.03.1995, a.a.O. ).
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 03.09.1999 - 3 B 3239/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19630
VG Göttingen, 03.09.1999 - 3 B 3239/99 (https://dejure.org/1999,19630)
VG Göttingen, Entscheidung vom 03.09.1999 - 3 B 3239/99 (https://dejure.org/1999,19630)
VG Göttingen, Entscheidung vom 03. September 1999 - 3 B 3239/99 (https://dejure.org/1999,19630)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs. 1 AuslG; § 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG
    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1284 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 348
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Auszug aus VG Göttingen, 03.09.1999 - 3 B 3239/99
    In diesem Zusammenhang gibt es nach Auffassung der Kammer keinen Grundsatz des Inhalts, dass zwischen einem (mit-)sorgeberechtigten ausländischen Elternteil und seinem nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden minderjährigen Kind gleichsam automatisch eine familiäre Lebensgemeinschaft - d. h. eine von Art. 6 GG geschützte Lebens- und Erziehungsgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft - vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.1998 - 1 C 28.96 -, NVwZ 1998, 745/747; VG Göttingen, Beschluss vom 18.03.1999 - 3 B 3050/99 -).

    Hierbei ist zu beachten, dass es nach§ 70 Abs. 1 AuslG auch künftig dem Antragsteller obliegen wird, seine Belange und für ihn günstigen Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände gegenüber dem Antragsgegner geltend zu machen und soweit möglich, erforderliche Nachweise beizubringen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.01.1998 - 1 C 28.96 -, NVwZ 1998, 745/747; VG Göttingen, aaO.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1996 - 18 B 339/95

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Personensorge; Ausländer; Ehescheidung;

    Auszug aus VG Göttingen, 03.09.1999 - 3 B 3239/99
    Damit besteht zwischen dem Antragsteller und seinem Sohn wohl eine dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG unterfallende familiäre Verbundenheit, die die Voraussetzungen einer familiären Lebensgemeinschaft im Sinne des§ 17 Abs. 1 AuslG erfüllen dürfte; die Widerspruchsbehörde wird deshalb im Widerspruchsverfahren diese Sachlage zu berücksichtigen und ggf. weiter aufzuklären haben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 23.05.1996 - 18 B 339/95 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2002 - 1 S 1381/01

    Aufenthaltserlaubnis für sorgeberechtigten Elternteil

    Es ist daher einhellige Auffassung in der Rechtsprechung, dass der sorgeberechtigte ausländische Elternteil eines minderjährigen deutschen Kindes die Personensorge grundsätzlich nur dann nach §§ 23 Abs. 1 Nr. 3, 17 Abs. 1 AuslG für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft ausübt, wenn er das Sorgerecht (bzw. die ihm korrespondierende Sorgepflicht) auch aktiv wahrnimmt, indem er einen hinreichenden tatsächlichen Erziehungs- und Betreuungsbeitrag für das Kind erbringt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.11.2001, EzAR 020 Nr. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.9.2000 - 11 M 2929/00 -, InfAuslR 2001, 75 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.9.2000 - 1 M 3199/00 -, InfAuslR 2001, 78 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.4.2000 - 11 M 1343/00 -, NVwZ-RR 2000, 833 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.4.1999, NVwZ 2000, 105 ff.; OVG Koblenz, Beschluss vom 10.4.2000, InfAuslR 2000, 388 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 7.12.1999, NurdÖR 2000, 116 ff.; VG Göttingen, Beschluss vom 3.9.1999, NVwZ 2000, 348 ff.).
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