Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 12.11.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96   

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BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96 (https://dejure.org/1999,1749)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96 (https://dejure.org/1999,1749)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 2 BvR 1292/96 (https://dejure.org/1999,1749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Schwerer Nachteil - Anspruch auf gerichtliches Verfahren - Präklusionsvorschriften - Prozeßbeschleunigung - Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht - Nichtberücksichtigung des Beweisangebots - Verzögerung der Erledigung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § ... 93c; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c Abs. 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263; ; ZPO § 523; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § 356; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 527; ; ZPO § 296 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 296, 356 ZPO; Art. 103 Abs. 1 GG
    Zivilprozessrecht, Zurückweisung unvollständigen Beweisangebots als Verletzung rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 945
  • NVwZ 2000, 548 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 65, 305 ; 69, 145 ; 81, 97 ; 81, 264 ).

    Erhebliche Beweisanträge muß das Gericht berücksichtigen (BVerfGE 69, 145 m.w.N.).

    Zwar hindert Art. 103 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfGE 69, 145 m.w.N.).

    Diese das rechtliche Gehör beschränkenden Vorschriften haben jedoch wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter (BVerfGE 69, 126 ; 69, 145 ; stRspr).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 69, 145 ).

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 65, 305 ; 69, 145 ; 81, 97 ; 81, 264 ).

    Eine Präklusion ist insbesondere dann nicht mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu vereinbaren, wenn eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht die Verzögerung mitverursacht hat (BVerfGE 81, 264 m.w.N.).

    Unter solchen Umständen wirkt die Sanktion sich als Versagung rechtlichen Gehörs aus und ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 81, 264 ).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 65, 305 ; 69, 145 ; 81, 97 ; 81, 264 ).

    Soweit das Oberlandesgericht bei seiner Präklusionsentscheidung dieser Auffassung folgen und damit von den Normen des einfachen Rechts in der Auslegung abweichen wollte, die diese durch die höchstrichterliche Rechtsprechung erfahren haben, hätte ihm jedoch die Darlegung oblegen, daß dies mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar war (BVerfGE 81, 97 ).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
    Diese das rechtliche Gehör beschränkenden Vorschriften haben jedoch wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter (BVerfGE 69, 126 ; 69, 145 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 65, 305 ; 69, 145 ; 81, 97 ; 81, 264 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung muß über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (BVerfGE 75, 302 ).
  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob die Partei die ladungsfähige Anschrift des Zeugen unverschuldet oder verschuldet nicht früher angegeben hat (vgl. BGH, NJW 1974, S. 188 f.; NJW 1993, S. 1926 ).
  • BGH, 31.03.1993 - VIII ZR 91/92

    Beibringungsfrist für ladungsfähige Anschrift

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob die Partei die ladungsfähige Anschrift des Zeugen unverschuldet oder verschuldet nicht früher angegeben hat (vgl. BGH, NJW 1974, S. 188 f.; NJW 1993, S. 1926 ).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

    Schon das Landgericht durfte die Vernehmung des Zeugen Rechtsanwalt W. nicht mangels Angabe einer ladungsfähigen Anschrift ablehnen, ohne dem Beklagten zuvor eine Frist gemäß § 356 ZPO gesetzt zu haben (BVerfG, Beschl. v. 26. Oktober 1999 - 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945, 946; BGH, Urt. v. 31. März 1993 - VIII ZR 91/92, NJW 1993, 1926, 1927 f.).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 89/16

    Rechtliches Gehör: Fehlerhafte Anwendung einer Präklusionsvorschrift beim

    a) Nach ständiger höchstrichterlicher und verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung liegt ein Gehörsverstoß dann vor, wenn der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2015 - VI ZR 305/15, NJW 2016, 3785 Rn. 11; vom 3. März 2015 - VI ZR 490/13, NJW-RR 2015, 1278 Rn. 7; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945, 946).
  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    a) Das Gebot aus Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör zu gewähren, ist jedenfalls dann verletzt, wenn das Berufungsgericht neues Vorbringen unter offensichtlich fehlerhafter Anwendung des § 531 Abs. 2 ZPO nicht zur Verhandlung zuläßt (vgl. BVerfG, NJW 2000, 945, 946 - zur Präklusion).

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Berufungsgericht jedoch dazu, neues Vorbringen dann zuzulassen, wenn eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht das Ausbleiben des Vorbringens in der Eingangsinstanz mitverursacht hat (vgl. BVerfG, NJW 2000, 945, 946).

  • BGH, 31.05.2016 - VI ZR 305/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei unzureichender

    Sollte es die unterlassene Auseinandersetzung mit diesem Vorbringen darauf stützen wollen, der Beklagte sei mit den Einwendungen gegen die erstinstanzliche Begutachtung auf S. 24-36 der Berufungsbegründung gemäß den §§ 529, 531 ZPO prozessual ausgeschlossen, hätte es die Voraussetzungen der Präklusionsvorschrift des § 531 ZPO offenkundig rechtsfehlerhaft - und damit unter Verletzung des Anspruchs des Beklagten auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfGE 69, 145, 149; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1999 - 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945) - bejaht.
  • BGH, 15.05.2008 - V ZR 204/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, erheblichen Vortrag zu berücksichtigen (BVerfGE 69, 145, 148; BVerfG, NJW 2000, 945, 946).

    Zwar hindert Art. 103 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozessbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfGE 69, 145, 149; BVerfG NJW 2000, 945, 946).

    Eine Präklusion ist indessen mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht mehr zu vereinbaren, wenn die Anwendung der Präklusionsvorschrift offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 69, 145, 149; BVerfG NJW 2000, 945, 946) oder wenn eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht die Verzögerung mitverursacht hat (BVerfGE 81, 264, 273).

  • BGH, 13.12.2017 - IV ZR 319/16

    Deckungsschutz in der Kfz-Kaskoversicherung wegen des Diebstahls eines Pkw:

    Die Überprüfung geht insoweit über eine bloße Willkürkontrolle hinaus (BVerfG NJW 2000, 945, 946, juris Rn. 12).
  • BGH, 29.05.2018 - VI ZR 370/17

    Aufklärungspflicht des Arztes über Risiken bzgl. Kenntnis im Zeitpunkt der

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145, 149; BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - 2 BvR 1292/96, NJW 2000, 945, juris Rn. 12 f.; vom 7. Oktober 2016 - 2 BvR 1313/16, juris Rn. 9; Senatsbeschluss vom 3. März 2015 - VI ZR 490/13, VersR 2015, 1313 mwN).
  • BFH, 19.10.2011 - X R 65/09

    Anforderungen an die Tatsachenfeststellung durch das FG; Verhältnis zwischen der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) stellt die Benennung eines Zeugen auch ohne Angabe der ladungsfähigen Anschrift einen den Anforderungen des § 373 ZPO genügenden beachtlichen Beweisantritt dar, sofern der Zeuge individualisierbar ist (Beschluss vom 26. Oktober 1999  2 BvR 1292/96, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 945, unter II.1.b; ebenso BFH-Beschluss vom 30. Mai 2011 XI B 90/10, BFH/NV 2011, 1479, unter 2.a).
  • BGH, 18.09.2018 - XI ZR 74/17

    Zahlung des Ausübungspreises Zug um Zug gegen Lieferung der verkauften Aktien;

    Die Überprüfung geht insoweit über eine bloße Willkürkontrolle hinaus (BVerfG, NJW 2000, 945, 946).
  • BGH, 06.05.2015 - VII ZR 53/13

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Konkretisierung eines schlüssigen

    Das Gebot aus Art. 103 Abs. 1 GG, rechtliches Gehör zu gewähren, ist dann verletzt, wenn das Berufungsgericht neues Vorbringen unter offensichtlich fehlerhafter Anwendung des § 531 Abs. 2 ZPO nicht zur Verhandlung zulässt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - VII ZR 339/12, NZBau 2014, 31 Rn. 8; Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624 f.; vgl. auch BVerfG, NJW 2000, 945, 946).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZN 195/05

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsrüge - Zurückverweisung

  • BGH, 20.05.2010 - V ZR 201/09

    Schadensersatzanspruch des Grundstückskäufers bei Mängeln eines bebauten

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2001 - 23 U 163/00

    Beweiskraft von Ablichtungen einer öffentlichen Urkunde; Rechtsnatur einer

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2004 - 17 U 180/03

    Verfahrensfehler wegen Missachtung von Präklusionsvorschriften

  • BGH, 15.07.2014 - VI ZR 145/14

    Kenntnisnahme und Berücksichtigung der Anträge der Prozessparteien i.R.d.

  • BGH, 17.11.2005 - V ZR 68/05

    Vernehmung von Zeugen nach Verwertung einer schriftlichen Zeugenaussage

  • OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08

    Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises

  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02

    Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Verkauft eines Hausgrundstücks;

  • BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10

    Verfahrensfehler wegen gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs

  • BGH, 17.12.2013 - II ZR 186/12

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung nicht neuen Vorbringens als

  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 238/15

    Klage auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Arglistanfechtung:

  • BGH, 02.06.2016 - V ZR 223/15

    Mangelnde Beheizbarkeit des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses als

  • BGH, 06.04.2016 - VII ZR 40/15

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Konkretisierung eines schlüssigen

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 180/04

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels rechtzeitigen Vortrags

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 RS 91/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 116/05

    Übergehen eines Beweisantritts mangels namentlicher Benennung eines Zeugen

  • BFH, 30.04.2002 - X B 132/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Sachaufklärungspflicht

  • BGH, 18.12.2001 - VI ZR 371/01

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 990/99

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Präklusion von Parteivorbringen, obwohl der

  • OLG Koblenz, 28.11.2002 - 5 U 265/02

    Verfahrensrecht - Fehlerhafte Anwendung der Präklusionsvorschriften

  • LG Lüneburg, 16.07.2012 - 4 T 12/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit einer

  • VerfGH Bayern, 27.01.2005 - 13-VI-04

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen; Frage der Präklusion von

  • LG München I, 30.08.2012 - 5 HKO 5699/11

    Wirtschaftliche Neugründung einer Aktiengesellschaft: Zahlungspflicht des

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 12.11.1999 - 35-VI-99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6611
VerfGH Bayern, 12.11.1999 - 35-VI-99 (https://dejure.org/1999,6611)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.11.1999 - 35-VI-99 (https://dejure.org/1999,6611)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. November 1999 - 35-VI-99 (https://dejure.org/1999,6611)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1636 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 548
  • DVBl 2000, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 28.16

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des

    Dementsprechend entscheidet die Volksvertretung bzw. der Petitionsausschuss autonom darüber, welchen Gebrauch sie von ihrem in Art. 17 GG verankerten Petitionsinformationsrecht gegenüber staatlichen Stellen machen, das für die Wahrnehmung der Behandlungskompetenz unerlässlich ist (BayVerfGH, Entscheidung vom 12. November 1999 - Vf. 35-VI-99 - NVwZ 2000, 548; Stettner, in: Bonner Kommentar, Grundgesetz, Art. 17 Rn. 82 f.; Vitzthum/März, JZ 1985, 809 ).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 16.16

    Kein Anspruch auf Veröffentlichung von Petitionen auf der Internetseite des

    Dementsprechend entscheiden die Volksvertretung bzw. der Petitionsausschuss autonom darüber, welchen Gebrauch sie von ihrem in Art. 17 GG verankerten Petitionsinformationsrecht gegenüber staatlichen Stellen machen, das für die Wahrnehmung der Behandlungskompetenz unerlässlich ist (BayVerfGH, Entscheidung vom 12. November 1999 - Vf. 35-VI-99 - NVwZ 2000, 548; Stettner, in: Bonner Kommentar, Grundgesetz, Art. 17 Rn. 82 f.; Vitzthum/März, JZ 1985, 809 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2008 - 11 PA 399/07

    Zulässigkeit der Delegation an Ausschüsse der Volksvertretung als

    Insbesondere ist es nicht Sinn und Zweck des Petitionsrechts, dem Petenten neben dem durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsweg zu den Gerichten ein Verfahren zu eröffnen, dass hinsichtlich der Art und Weise, des Umfangs der Sachaufklärung und der Vorbereitung der Entscheidungsfindung einem Verfahren nach den geltenden Prozessordnungen gleichkommt (vgl. Bay. VerfGH, Entscheid. v. 12.11.1999 - Vf.35-VI-99 -, NVwZ 2000, 548 f.).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2006 - 1 Ws 401/05

    Umfang des Petitionsrecht; Zum Vorwurf der Rechtsbeugung durch einen Richter

    Jeder Petent hat darauf einen Anspruch, den er auch einklagen kann (BVerfG NJW 1992, 3033; BVerwG NJW 1991, 936; BayVerfGH NVwZ 2000, 548).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2014 - 8 PA 146/14

    Verpflichtung des Niedersächsischen Landtags zur Sachverhaltsaufklärung in einem

    Eine weitergehende Aufklärung des Sachverhalts durch den Niedersächsischen Landtag, die hinsichtlich der Art und Weise sowie des Umfangs einer Vorbereitung der Entscheidungsfindung nach dem in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehenen Verfahren gleichkommt, kann der Kläger nicht beanspruchen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 -, NJW 1992, 3033; Bayerischer VerfGH, Entsch. v. 12.11.1999 - Vf. 35- VI 99 -, NVwZ 2000, 548).
  • VG München, 22.11.2018 - M 30 K 18.303

    Behandlung einer Petition

    Es ist jedoch nicht Sinn des Art. 115 BV, dem Petenten neben dem durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Rechtsweg zu den Gerichten ein Verfahren zu eröffnen, das hinsichtlich der Art und Weise sowie des Umfangs der Sachaufklärung und der Vorbereitung der Entscheidungsfindung den Verfahren nach den Prozessordnungen gleichkommt (BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - NVwZ 2000, 548; BayVerfGH, E.v. 29.7.1987 - Vf. 22-VII-85 - NVwZ 1988, 820; BayVGH, B.v. 30.7.2008 - 5 C 08.1993 - BeckRS 2010, 54189).

    Einen Anspruch auf eine weitergehende Aufklärung des Sachverhalts, Beweiserhebungen, eine Begründung und damit eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Petenten oder ähnliche Tätigkeiten des Petitionsadressaten sowie ein bestimmtes Tätigwerden in der Sache verleiht Art. 115 BV dem Petenten indes nicht (BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - NVwZ 2000, 548; BVerfG,B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - NJW 1992, 3033; BayVGH, B.v. 30.7.2008 - 5 C 08.1993 - BeckRS 2010, 54189).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 12 S 54.12

    Umweltinformationsrecht; Emissionshandel; Informationsanspruch; Durchsetzung im

    Insbesondere vermittelt das Petitionsrecht entgegen der Auffassung der Antragstellerin keinen Anspruch auf ein umfassendes "Befassungs-und Prüfungsrecht", das hinsichtlich des Umfangs der Sachaufklärung und der Vorbereitung der abschließenden Entscheidung einem Verfahren nach den geltenden Verfahrens- und Prozessordnungen gleichkommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 1990 - 7 B 85/90 - NJW 1991, 936; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 11 PA 399/07 - juris; BayVerfGH, Entscheidung vom 12. November 1999 - Vf. 35-VI-99 - juris).
  • VG München, 07.06.2017 - M 10 K 16.1998

    Keine Verletzung des Petitionsrechts

    Einen Anspruch auf eine weitergehende Aufklärung des Sachverhalts, Beweiserhebungen, schriftliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Petenten oder ähnliche Tätigkeiten des Petitionsadressaten verleiht Art. 115 BV dem Petenten indes nicht (BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - VerfGHE 52, 167; BVerfG, B.v. 15.5.1992 - 1 BvR 1553/90 - DVBl 1993, 32; BayVerfGH, E.v. 12.2.1982 - Vf 118-VI-80 - VerfGHE 35, 7 jeweils m.w.N.).
  • VG Minden, 22.12.2008 - 3 K 2425/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Bundesstraße; Anspruch auf

    Einen Anspruch auf eine bestimmte Vorbereitung der Entscheidungsfindung, weitergehende Aufklärung des Sachverhalts oder gar Beweiserhebungen begründet das Petitionsrecht hingegen nicht - vgl. Bay. VerfGH, Beschluss vom 12. November 1999 - Vf.35-VI-99 - - .
  • VG München, 22.06.2015 - M 16 K0 14.5821

    PKH-Antrag; kein Anspruch von Einzelperson auf rechtsaufsichtliche Maßnahmen

    Aus dem Petitionsrecht nach Art. 115 der Bayer. Verfassung ergibt sich lediglich ein Anspruch darauf, dass der Petitionsadressat sich mit der vom Petenten vorgetragenen Sache befasst und ihm eine Antwort gibt, aus der sich die Tatsache der Behandlung und die Art der Erledigung ergeben (vgl. BayVerfGH, E.v. 12.11.1999 - Vf. 35-VI-99 - juris; BayVGH, B.v. 30.7.2008 - 5 C 08.1993 - juris).
  • VG München, 04.07.2013 - M 17 E 13.2919

    Kein Anspruch des Petenten auf persönliche Anhörung

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