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   BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98   

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BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98 (https://dejure.org/1999,81)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 4 A 12.98 (https://dejure.org/1999,81)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 (https://dejure.org/1999,81)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Art der Finanzierung eines Straßenbauvorhabens als Regelungstatbestand eines Planfeststellungsbeschlusses - Privatfinanzierung von Straßenbauvorhaben - Auswirkungen von Verfahrensfehlern bei der Planfeststellung - Fehlerhafte Bekanntmachung eines Vorhabens - ...

  • Judicialis

    FStrG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17 Abs. 1
    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; Planrechtfertigung; Mangel der Finanzierbarkeit; Realisierbarkeit des Vorhabens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Finanzierbarkeitsmangel eines Straßenbauvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 555
  • NZV 1999, 525 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1514
  • DÖV 1999, 1012 (Ls.)
  • BauR 1999, 1156
  • ZfBR 2000, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Ob Gutachten und Umweltverträglichkeitsstudien dazu gehören, beurteilt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Er konkretisiert zugleich die Zielsetzungen des § 1 Abs. 1 FStrG, indem er ein bestimmtes, wenn auch grobmaschiges "zusammenhängendes Verkehrsnetz" für "einen weiträumigen Verkehr" darstellt, das dem prognostizierten Bedarf gerecht wird (§ 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 FStrAbG; vgl. Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Das bedeutet auch, daß der Gesetzgeber es als möglich hinnimmt, eine von ihm vorgesehene Trasse werde sich hinsichtlich der konkreten Linienführung im einzelnen im Planfeststellungsverfahren nicht als abwägungsgerecht durchsetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Der Senat hat in dem vorgenannten Urteil vom 12. Dezember 1996 (a.a.O. S. 344) ausgeführt, daß die Annahme einer derartigen Befugnis im Hinblick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung jeder fachplanerischen Entscheidung immerhin bedenklich wäre.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 , stRspr).

    Der Beklagte war somit befugt, die Alternative B 15 schon in einem frühen Verfahrensstadium als ungeeignet auszuscheiden, ohne sie einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen zu haben (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 m.w.N.).

    Die Kritik der Kläger berücksichtigt ferner nicht, daß sich die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nur auf das konkrete, vom Vorhabenträger zur Prüfung gestellte Projekt bezieht, nicht jedoch auf die von der Planfeststellungsbehörde erörterten Trassenvarianten; der Planungsbehörde ist es nicht verwehrt, die Umweltverträglichkeitsprüfung auf diejenige Variante zu beschränken, die nach dem jeweils aktuellen Planungsstand noch ernsthaft in Betracht kommt (Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Einer Planung, die nicht realisierbar ist, fehlt es an der erforderlichen Rechtfertigung; sie ist rechtswidrig (stRspr, vgl. Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

    Das ergibt sich aus den vom Bundesverwaltungsgericht zum Fernstraßenrecht entwickelten Grundsatz, daß eine Planung, die zu verwirklichen nicht beabsichtigt oder die objektiv nicht realisierungsfähig ist, rechtswidrig ist (vgl. Urteil vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

    In seinem Urteil vom 24. November 1989 (a.a.O. S. 128 f.) hat der Senat für den Fall einer gestuften Ausbauplanung (sog. längsgeteilte Bundesautobahn) den Zeitrahmen des § 18 b Abs. 2 FStrG (heute § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG) herangezogen.

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Ob Gutachten und Umweltverträglichkeitsstudien dazu gehören, beurteilt sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 ; Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Diese Bindung gilt auch für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).

    In seinem Urteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.95 - (BVerwGE 98, 339 ) hat der Senat im einzelnen ausgeführt und begründet, daß die Gerichte bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Planfeststellung nicht von jeglicher Pflicht zur Überprüfung der gesetzgeberischen Bedarfsfeststellung enthoben sind und daß der Bedarfsplan nicht bereits eine abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung trifft, der kraft gesetzgeberischer Entscheidung feststehende Bedarf vielmehr in der fachplanerischen Abwägung durch entgegenstehende öffentliche oder private Belange überwunden werden kann.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß durch die Immissionsgrenzwerte des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV in Gebieten, die durch eine Wohnnutzung geprägt sind, sichergestellt wird, daß auch zu Zeiten überdurchschnittlicher Inanspruchnahme der Straße nach dem derzeitigen Kenntnisstand Gesundheitsgefährdungen nicht zu besorgen sind (vgl. etwa Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 S. 39).

    In der Rechtsprechung des Senats ist jedoch bereits geklärt, daß der Lärmschutz im Straßenbau sich grundsätzlich nicht an möglichen Spitzenbelastungen, sondern nur an der vorausschätzbaren Durchschnittsbelastung auszurichten braucht (Urteil vom 21. März 1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97

    Verbindliche Festschreibung des Verkehrsbedarfs der Eisenbahn in Gesetzesform

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Daran ist festzuhalten (vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1998, 1060).

    Der Planfeststellungsbeschluß regelt daher nicht, auf welche Weise ein Straßenbauvorhaben zu finanzieren ist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschluß vom 26. März 1998 - BVerwG 11 B 27.97 - BayVGH, DVBl 1997, 842 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 8. Juni 1998, NVwZ 1998, 1060 ).

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Der danach erforderliche Kausalzusammenhang ist nur dann gegeben, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. Urteil vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256; Urteil vom 28. Februar 1996 - BVerwG 4 A 27.95 - Buchholz 407.7 § 17 FStrG Nr. 110 S. 78 m.w.N.).

    Insofern greifen die spezielleren Regelungen des § 17 Abs. 3 b Satz 3 FStrG und des § 3 Abs. 2 Satz 2 VerkPBG ein, die die Einhaltung einer Wochenfrist zwischen Auslegung und vorheriger Bekanntmachung nicht vorsehen (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1996, a.a.O., S. 83 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.03.1998 - 11 B 27.97

    Verkehrsbedarfsplanung und Eigentumsgarantie - Ausbau des Schienennetzes

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Der Planfeststellungsbeschluß regelt daher nicht, auf welche Weise ein Straßenbauvorhaben zu finanzieren ist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschluß vom 26. März 1998 - BVerwG 11 B 27.97 - BayVGH, DVBl 1997, 842 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 8. Juni 1998, NVwZ 1998, 1060 ).
  • VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Der Planfeststellungsbeschluß regelt daher nicht, auf welche Weise ein Straßenbauvorhaben zu finanzieren ist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschluß vom 26. März 1998 - BVerwG 11 B 27.97 - BayVGH, DVBl 1997, 842 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 8. Juni 1998, NVwZ 1998, 1060 ).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98
    Sie haben vielmehr nur einen Anspruch auf Planaufhebung, wenn und soweit ein Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kausal für ihre Eigentumsinanspruchnahme ist (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 ).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • BVerwG, 27.06.1995 - 4 C 4.95

    Einstellung des Revisionsverfahrens aufgrund der Rücknahme

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Für den Bereich des Fernstraßenbaus hat der erkennende Senat entschieden, dass die Art der Finanzierung nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154, S. 29, 30 ff. = NVwZ 2000, 555, 556).

    Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb bei der Planaufstellung vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen würden (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - a.a.O. und vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123, 128).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Die Art der Finanzierung ist nicht Gegenstand des fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 30 f.).

    Die Planfeststellungsbehörde hat deshalb bei der Planaufstellung vorausschauend zu beurteilen, ob dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31 f. und vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    Die Zulassungsanträge hätten wohl schon aus diesem Grund abgelehnt werden können (vgl. zur fehlenden Planrechtfertigung BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12/98 -, juris).
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