Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1040
BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98 (https://dejure.org/1999,1040)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1999 - 4 B 68.98 (https://dejure.org/1999,1040)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1999 - 4 B 68.98 (https://dejure.org/1999,1040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bundesfernstraßenplanung - Neubau einer Bundesstraße - Wesentliche Änderung einer Bundesstraße - Schallschutz - Lärmschutz - Aktiver Lärmschutz - Passiver Lärmschutz - Kosten der Schutzmaßnahmen - Schutzzweck - Verhältnismäßigkeitsprüfung - Abwägung - Vorbelastung

  • Judicialis

    BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 41 Abs. 2; ; 16. BImschV § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; VwGO § 144 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenrecht; Immissionsschutzrecht - Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer Bundesstraße; Schallschutz; Lärmschutz, aktiver, passiver; Kosten der Schutzmaßnahmen; Schutzzweck; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Abwägung, Vorbelastung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 565
  • NZV 2000, 138
  • DVBl 2000, 215 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98
    Ob die Entscheidung, gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG passiven anstelle aktiven Lärmschutzes festzusetzen, weil die Kosten aktiver Schallschutzmaßnahmen außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden, Bestandteil der planerischen Abwägung ist (so BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123; DVBl 1997, 831; Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25) und nicht rechtlich (strikt) gebunden ist, unterliegt Zweifeln (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - DVBl 1999, 1288; UPR 1999, 268; ZfBR 1999, 219).

    Zwar mag die dem zugrundeliegende Rechtsauffassung, die auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123; DVBl 1997, 831; Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25) zugrunde liegt, zweifelhaft sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - DVBl 1999, 1288; UPR 1999, 268; ZfBR 1999, 219).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98
    Ob die Entscheidung, gemäß § 41 Abs. 2 BImSchG passiven anstelle aktiven Lärmschutzes festzusetzen, weil die Kosten aktiver Schallschutzmaßnahmen außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen würden, Bestandteil der planerischen Abwägung ist (so BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123; DVBl 1997, 831; Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25) und nicht rechtlich (strikt) gebunden ist, unterliegt Zweifeln (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - DVBl 1999, 1288; UPR 1999, 268; ZfBR 1999, 219).

    Zwar mag die dem zugrundeliegende Rechtsauffassung, die auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123; DVBl 1997, 831; Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25) zugrunde liegt, zweifelhaft sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - DVBl 1999, 1288; UPR 1999, 268; ZfBR 1999, 219).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 63.80 - (BVerwGE 71, 150) die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, weil nach den seinerzeitigen Feststellungen über die zu erwartenden erhöhten Lärmbeeinträchtigungen der Grundstücke der Kläger Maßnahmen des aktiven oder passiven Lärmschutzes in Betracht kamen.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98
    Daß es die Tatsache der ("nicht unerheblichen", übrigens auch der Höhe nach aus dem vorangegangenen berufungsgerichtlichen Verfahren bekannten) Vorbelastung bei der nach § 41 Abs. 2 BImSchG gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 11 B 100.95 - (NVwZ-RR 1997, 336 ) wertend mit herangezogen hat, liegt auf einer anderen - noch zu erörternden - Ebene.
  • VGH Bayern, 04.02.2004 - 8 A 95.40082

    Planergänzungsansprüche wegen von einer Autobahn ausgehender Immissionen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders

    In einem Beschluß vom 22. September 1999 - BVerwG 4 B 68.98 - hat der 4. Senat erneut auf die Unterschiede seiner Auffassung gegenüber der Auffassung des 11. Senats hingewiesen.
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    Diese Pflicht bestand ohne Rücksicht auf eventuelle Beschränkungen des nationalen Prozessrechts unter dem Gesichtspunkt des maßgeblichen Zeitpunkts; dieser bestimmt sich ohnehin primär nach dem zugrunde liegenden materiellen Recht (vgl. BVerwG vom 21.5.1976 BVerwGE 51, 15/24 ff.; vom 22.9.1999 NVwZ 2000, 565/566) und damit hier auch nach dem Gemeinschaftsrecht in der dargelegten Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht