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   OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98 (https://dejure.org/1999,7206)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.07.1999 - 2 L 264/98 (https://dejure.org/1999,7206)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 2 L 264/98 (https://dejure.org/1999,7206)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 7 A 245/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1059
  • NVwZ 2000, 577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.1999 - 2 L 26/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
    Dagegen sind dieselben Rechtsbehelfe gegeben wie gegen "echte" Verwaltungsakte (vgl. Urteil des Senats vom 12.05.1999, 2 L 26/98, UA, Seite 7; OVG Magdeburg, Beschluß vom 12.01.1998, B 2 S 432/97, JMBl.LSA 1998, 332/334; VGH Mannheim, NVwZ 1991, 1195/1196; a.A. Borchert, NJW 1972, 854/855).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.1998 - B 2 S 432/97

    Dreimonatsfrist; Vorverfahren; Aussetzung; Behörde; Bearbeitungsfrist; Nicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
    Dagegen sind dieselben Rechtsbehelfe gegeben wie gegen "echte" Verwaltungsakte (vgl. Urteil des Senats vom 12.05.1999, 2 L 26/98, UA, Seite 7; OVG Magdeburg, Beschluß vom 12.01.1998, B 2 S 432/97, JMBl.LSA 1998, 332/334; VGH Mannheim, NVwZ 1991, 1195/1196; a.A. Borchert, NJW 1972, 854/855).
  • BVerwG, 12.10.1995 - 3 C 33.94

    Recht der Landwirtschaft: Wiederbepflanzung nach Rebrodung, Länge der Meldefrist

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
    Maßgeblich ist insoweit das innerstaatliche Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.1995, 3 C 33.94, BVerwGE 99, 315/319/320).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1990 - 10 S 2466/90

    Voraussetzungen der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
    Dagegen sind dieselben Rechtsbehelfe gegeben wie gegen "echte" Verwaltungsakte (vgl. Urteil des Senats vom 12.05.1999, 2 L 26/98, UA, Seite 7; OVG Magdeburg, Beschluß vom 12.01.1998, B 2 S 432/97, JMBl.LSA 1998, 332/334; VGH Mannheim, NVwZ 1991, 1195/1196; a.A. Borchert, NJW 1972, 854/855).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - 6 A 4105/18

    Probezeit Beamter Hinausschieben Verlängerung Ausfallzeiten Bewährung

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 6 B 1483/12 -, NWVBl 2013, 291 = juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2. August 2012 - 1 S 618/12 -, VBlBW 2012, 473 = juris Rn. 31; OVG SH, Urteil vom 7. Juli 1999 - 2 L 264/98 -, NJW 2000, 1059 = juris Rn. 18; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 35 Rn. 16, jeweils m. w. N.
  • FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11

    Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen

    Auf die Tatsache, dass der Beklagte die verbindliche Auskunft in der äußeren Form eines Verwaltungsaktes, insbesondere mit Rechtsbehelfsbelehrung, gegeben und auch in der Einspruchsentscheidung sachlich über das Begehren der Klägerin entschieden hat und daher die Entscheidung des Beklagten auch aus diesem Grund als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. zur Auslegung nicht eindeutiger Verwaltungserklärungen als Verwaltungsakte z. B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980; Oberverwaltungsgericht Schleswig, Urteil vom 7. Juli 1999 2 L 264/98, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2000, 1059), kommt es daher im vorliegenden Verfahren nicht entscheidend an.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 1 S 618/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer an einen Versammlungsleiter gerichteten

    31 Das Mitführungsverbot in Ziffer 7 Satz 2 der Verfügung vom 09.02.2011 ist ein Verwaltungsakt und nicht lediglich ein Hinweis auf die Gesetzeslage, denn es erweckt unabhängig von seinem tatsächlichen rechtlichen Gehalt zumindest den Eindruck einer abschließenden Einzelfallregelung (OVG Schlesw.-Holst., Urt. v. 07.07.1999 - 2 L 264/98 - NJW 2000, 1059; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 35 Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2011 - 10 B 14.09

    Zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters durch feststellenden Verwaltungsakt

    Dies folgt schon daraus, dass der Beklagte seine Ausführungen und Erklärungen in diesem Schreiben in die äußere Form eines Verwaltungsaktes gekleidet hat, indem er sie mit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf die Möglichkeit der Erhebung eines Widerspruchs "gegen die vorgenommene Ermittlung" versehen hat, und zudem den von der Klägerin erhobenen Widerspruch mit dem Widerspruchsbescheid vom 14. November 2006 als unbegründet zurückgewiesen hat, so dass jedenfalls ein formeller Verwaltungsakt vorliegt (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 15. November 2002 - 3 CS 02.2258 -, BayVBl. 2003, 212, juris Rn. 30; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Juli 1999 - 2 L 264/98 -, NJW 2000, 1059, juris Rn. 21; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 35 Rn. 16; Ziekow, VwVfG, 2. Aufl. 2010, § 35 Rn. 9; Wolff/Brink in Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, § 35 Rn. 36).
  • VG Köln, 13.11.2020 - 9 K 8224/17
    Unabhängig davon, wäre die Anfechtungsklage hier jedenfalls aus Gründen der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zuzulassen, bei Vorliegen eines Rechtsscheins eines Verwaltungsakts: BVerwG, Urteil vom 20. März 1964 - VII C 10.61 -, juris Rn. 16 f. zum Fall von Anfechtungsklagen gegen nichtige oder unzulässige Verwaltungsakte oder bei Zweifeln an der öffentlich-rechtlichen Natur der umstrittenen Maßnahme und zur Maßgeblichkeit der äußeren Merkmale eines Verwaltungsaktes; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Juli 1999 - 2 L 264/98 -, juris Rn. 21 m.w.N.; Bayrischer VGH, Beschluss vom 15. November 2002 - 3 CS 02.2258 -, juris Rn. 30; allgemein: Pietzcker/Marsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2020, § 42 Rn. 19 m.w.N. und Rn. 20 m.w.N., sodass es auf den zuletzt noch geäußerten Willen des Beklagten an dieser Stelle nicht ankommt, vgl. dazu konkret: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Juli 1999 - 2 L 264/98 -, juris Rn. 21 m.w.N.
  • VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18

    Aufenthaltstitel für Mitglieder von Schiffsbesatzungen

    Gegen einen solchen ist nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich die Anwendbarkeit der gleichen Rechtsbehelfe wie gegen "echte" Verwaltungsakte anzunehmen (mwN: OVG Schleswig, Urteil vom 07.07.1999 - 2 L 264/98 -, Rn. 21, und [zumindest für die Anfechtungsklage] BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 37/03 - Rn. 14, beide zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 19/19

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Erneute Auslösung der Antragsfrist bei

    Es ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin insoweit auf Situationen abhebt, in denen Maßnahmen den Anschein erwecken, Verwaltungsaktqualität zu haben, bei objektiver Betrachtung die Voraussetzungen des § 35 VwVfG bzw. § 106 LVwG jedoch nicht erfüllen und - unabhängig von der Frage, ob sie insoweit als "Scheinverwaltungsakt" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 -, Rn. 9, juris) oder als formeller Verwaltungsakt (vgl. hierzu Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 15 f.) zu qualifizieren sind -, gerichtlich wie materielle Verwaltungsakte aufgehoben werden (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 7. Juli 1999 - 2 L 264/98 -, Rn. 21, juris; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 7 C 17.09 -, Rn. 32, juris).
  • VG Trier, 07.12.2016 - 6 L 9992/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen polizeiliche Anordnung der sicheren Verwahrung

    Entsteht aber - wie hier - der Rechtsschein einer wirksamen Zwangsmittelandrohung, gegen die Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 20 AGVwGO keine aufschiebende Wirkung haben, so muss zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes [GG]) auch hiergegen derselbe Rechtsbehelf statthaft sein wie gegen eine wirkliche Zwangsmittelandrohung (vgl. etwa OVG Schleswig, Urteil vom 7. Juli 1999 - 2 L 264/98 -, juris, Rn. 17 ff.).
  • VG Trier, 18.06.2018 - 2 K 1089/18

    Ärztekammerbeitrag 2017

    Eine Anfechtbarkeit des "Beitragsbescheides" vom 13. Februar 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17. Januar 2018 ergibt sich jedenfalls auch, weil der Bescheid äußerlich in der Gestalt eines Verwaltungsaktes ergangen ist und damit den Rechtsschein eines Verwaltungsaktes begründet (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - 9 S 1253/17 -, juris - m. w. N., Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 07. Juli 1999 - 2 L 264/98 -, juris Rn. 21, Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 16. Aufl. 2015, § 35 VwVfG, Rn. 3a; a. A. Eyermann/Happ, VwGO, Kommentar, 13. Auflage 2010, § 42 VwGO Rn. 4).
  • VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08

    Nichtraucherschutzgesetz: Keine Raucherabende mehr im Stammlokal

    Ergeht das Schreiben äußerlich in der Form eines Verwaltungsakts und erweckt es den Rechtsschein, eine abschließende Entscheidung zu treffen, so ist dagegen derselbe Rechtsbehelf gegeben wie gegen "echte" Verwaltungsakte (s. z.B. OVG Schleswig-Holstein, NJW 2000, 1059).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 6 B 1483/12

    Beschwerde eines Fachhochschulprofessors gegen die Untersagung der Labornutzung

  • VG Neustadt, 21.11.2011 - 4 K 817/11

    Klage gegen Zensus 2011 abgewiesen - Gericht hat keine Bedenken an der

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18

    Akteneinsichtsrecht des Kreistagsabgeordneten in Rechnungsprüfungsunterlagen über

  • VG Neustadt, 07.12.2011 - 5 K 742/11

    Ermittlung des Stellplatzbedarfs; Verpflichtung der Ausgangsbehörde durch

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.1999 - 2 L 253/98

    Zahlung eines angemessenen Kostenausgleichs; Betreuung von Kindern; Richtiger

  • VG Hannover, 08.06.2007 - 6 B 8296/06

    Studienbeitrag; Studienbeitragserhebung; Studiengebühr; Studium; UN-Sozialpakt;

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - 3 Kart 101/10

    Zulässigkeit der periodenübergreifenden Saldierung

  • VG Minden, 19.02.2015 - 9 K 2598/11
  • VG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 2059/11

    Anspruch auf Neubewertung der Aufsichtsarbeit "Ökonomische Analyse des Rechts

  • VG Minden, 22.01.2009 - 2 K 120/08

    Erhebung eines Eigenanteils für Schülermonatskarten anstelle von kostenlosen

  • VG Köln, 29.09.2022 - 4 K 5884/21
  • VG Aachen, 27.02.2018 - 5 K 5751/17

    Erstattungsrechtsverhältnis; Verwaltungsaktsbefugnis; Gleichordnungsverhältnis;

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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7912
OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99 (https://dejure.org/1999,7912)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 11.08.1999 - 4 B 56/99 (https://dejure.org/1999,7912)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 (https://dejure.org/1999,7912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Pflicht zum Unterlassen jeder der Verwirklichung eines Verwaltungsakts dienenden Maßnahme als Folge des Bestehens einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Verwirklichungsverbot und Ausnutzungsverbot durch die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht BT, Faktischer Vollzug bei Rückabwicklung eines zweistufigen Subventionsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 577
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 31.08.1995 - VII R 58/94

    Keine Aufrechnung nach Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
    Die Ag. hat bereits dadurch gegen das ihr auf Grund der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 21.8.1998 (§ 80 1 VwGO) obliegende umfassende Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot (vgl. dazu BFHE 178, 306 [309] = NJW 1996, 215 L; OVG Koblenz, NVwZ-RR 1989, 508 = DVBI 1989, 890 [891]) hinsichtlich des Widerrufsbescheides vom 9.6.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4.8.1998 verstoßen, dass sie am 15.2.1999 - und zwar unter ausdrücklichem Hinweis auf den Widerrufsbescheid - den Darlehensvertrag teilweise gekündigt hat, der auf der Grundlage des Bewilligungsbescheides vom 22.12.1993 / 6.4.1995 am 22.12.1993 bzw. 19.1.1994 zwischen beiden Beteiligten geschlossen worden war.

    Ob an der Auffassung des BVerwG allerdings noch festzuhalten ist, nachdem der BFH, der zuvor die Aufrechnung ebenfalls für keine Vollziehung gehalten hatte (BFHE 151, 304 [310 f.]), an dieser Auffassung jedenfalls für den Bereich des Steuerrechts mit Blick auf einen weiten Vollziehungsbegriff, der auch die freiwillige Zahlung aufgrund eines Steuerbescheids erfasst (BFHE 178, 11 [14] - NJW 1995, 3008 L; ähnlich BVerwG, NJW 1961, 90; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 179), nicht mehr festhält (BFHE 178, 306 [310] = NJW 1996, 215 L), kann dahinstehen; denn - wie dargestellt - liegt die faktische Vollziehung bereits in der (Teil)Kündigung des Darlehensvertrags vom 15.2.1999.

  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
    Dieser Auffassung ist zwar vom BVerwG für einen Aufrechnungsfall widersprochen worden (BVerwGE 66, 218 [221] - NJW 1983, 776).

    Ob an der Auffassung des BVerwG allerdings noch festzuhalten ist, nachdem der BFH, der zuvor die Aufrechnung ebenfalls für keine Vollziehung gehalten hatte (BFHE 151, 304 [310 f.]), an dieser Auffassung jedenfalls für den Bereich des Steuerrechts mit Blick auf einen weiten Vollziehungsbegriff, der auch die freiwillige Zahlung aufgrund eines Steuerbescheids erfasst (BFHE 178, 11 [14] - NJW 1995, 3008 L; ähnlich BVerwG, NJW 1961, 90; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 179), nicht mehr festhält (BFHE 178, 306 [310] = NJW 1996, 215 L), kann dahinstehen; denn - wie dargestellt - liegt die faktische Vollziehung bereits in der (Teil)Kündigung des Darlehensvertrags vom 15.2.1999.

  • BVerwG, 09.09.1960 - V C 4.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
    Das aus dem Fehlen der Vollziehbarkeit ableitbare Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot betrifft nicht nur Maßnahmen im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsrechts (BVerwG, NJW 1961, 90 [91]), sondern bewirkt, dass während der Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes die Verwirklichung jeder Maßnahme zu unterlassen ist, die der Verwirklichung des Verwaltungsaktes dient (OVG Koblenz, NJW 1977, 595 [596]).

    Ob an der Auffassung des BVerwG allerdings noch festzuhalten ist, nachdem der BFH, der zuvor die Aufrechnung ebenfalls für keine Vollziehung gehalten hatte (BFHE 151, 304 [310 f.]), an dieser Auffassung jedenfalls für den Bereich des Steuerrechts mit Blick auf einen weiten Vollziehungsbegriff, der auch die freiwillige Zahlung aufgrund eines Steuerbescheids erfasst (BFHE 178, 11 [14] - NJW 1995, 3008 L; ähnlich BVerwG, NJW 1961, 90; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 179), nicht mehr festhält (BFHE 178, 306 [310] = NJW 1996, 215 L), kann dahinstehen; denn - wie dargestellt - liegt die faktische Vollziehung bereits in der (Teil)Kündigung des Darlehensvertrags vom 15.2.1999.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1988 - 1 B 60/87
    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
    Die Ag. hat bereits dadurch gegen das ihr auf Grund der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 21.8.1998 (§ 80 1 VwGO) obliegende umfassende Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot (vgl. dazu BFHE 178, 306 [309] = NJW 1996, 215 L; OVG Koblenz, NVwZ-RR 1989, 508 = DVBI 1989, 890 [891]) hinsichtlich des Widerrufsbescheides vom 9.6.1997 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4.8.1998 verstoßen, dass sie am 15.2.1999 - und zwar unter ausdrücklichem Hinweis auf den Widerrufsbescheid - den Darlehensvertrag teilweise gekündigt hat, der auf der Grundlage des Bewilligungsbescheides vom 22.12.1993 / 6.4.1995 am 22.12.1993 bzw. 19.1.1994 zwischen beiden Beteiligten geschlossen worden war.
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
    Ob an der Auffassung des BVerwG allerdings noch festzuhalten ist, nachdem der BFH, der zuvor die Aufrechnung ebenfalls für keine Vollziehung gehalten hatte (BFHE 151, 304 [310 f.]), an dieser Auffassung jedenfalls für den Bereich des Steuerrechts mit Blick auf einen weiten Vollziehungsbegriff, der auch die freiwillige Zahlung aufgrund eines Steuerbescheids erfasst (BFHE 178, 11 [14] - NJW 1995, 3008 L; ähnlich BVerwG, NJW 1961, 90; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 80 Rdnr. 179), nicht mehr festhält (BFHE 178, 306 [310] = NJW 1996, 215 L), kann dahinstehen; denn - wie dargestellt - liegt die faktische Vollziehung bereits in der (Teil)Kündigung des Darlehensvertrags vom 15.2.1999.
  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 6.60

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
    Danach kann ein Bewilligungsbescheid nicht durch eine bürgerlich-rechtliche Willenserklärung hier also die Kündigung des Darlehensvertrages - gegenstandslos werden, sondern setzt seine vorherige Änderung - hier seine Aufhebung durch Verwaltungsakt - voraus (vgl. BVerwGE 13, 47 [52] = NJW 1962, 170).
  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61

    Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
    Die Einordnung der Kündigung des Darlehensvertrages vom 15.2.1999 als eine durch die Ag. vorgenommene Vollziehung wird auch nicht durch die Rechtsauffassung des BGH in Frage gestellt, wonach der Abschluss eines Darlehensvertrages in Ausfüllung eines öffentlich-rechtlichen Bewilligungsbescheides Letzteren bereits vollzieht und - demnach jede nachfolgende Änderung - auch die Aufhebung der Bewilligung - nur .noch auf privatrechtlicher Ebene, also durch Kündigung des Darlehensvertrages erfolgen können (BGHZ 40, 206 [211] = NJW 1964, 46 = LM § 607 BGB Nr. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.05.1976 - 1 B 2/76

    Aufschiebende; Wirkung; Rechtsbehelf; Verwaltungsakt; Genehmigung; Aufhebung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
    Das aus dem Fehlen der Vollziehbarkeit ableitbare Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot betrifft nicht nur Maßnahmen im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsrechts (BVerwG, NJW 1961, 90 [91]), sondern bewirkt, dass während der Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes die Verwirklichung jeder Maßnahme zu unterlassen ist, die der Verwirklichung des Verwaltungsaktes dient (OVG Koblenz, NJW 1977, 595 [596]).
  • VGH Bayern, 15.05.1985 - 12 CS 84 A.2718
    Auszug aus OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99
    Demnach dürfen auch aus mit Widerspruch oder Anfechtungsklage angefochtenen Aufhebungsentscheidungen in Bezug auf die Bewilligung von Geldleistungen keine rechtlichen Schlussfolgerungen gezogen werden, sondern es ist vielmehr der zurückgenommene Bewilligungsbescheid als fortbestehend anzusehen (VGH München, NVwZ 1985, 663).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2004 - L 11 B 17/03

    Klage gegen Sicherungseinbehalt des Honorars; Pflicht zur Auskehr einbehaltener

    Der Senat folgt der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Auffassung, wonach das Gericht die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs feststellen kann, wenn die Behörde sie missachtet (OVG Brandenburg, NVwZ 2000, 577 f.; Bayerischer VGH, NVwZ 1999, 1363; Hessischer VGH, GewArch 1999, 38 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1998, 1969 f.; OVG Berlin, NVwZ 1995, 399; OVG Bremen, NZV 1990, 367; LSG Niedersachsen, Beschl. v. 08.07.1997 - L 1 Rlw 20/97 eR - SGb 1998, 584 (Ls); , vgl. auch Meyer-Ladwig, SGG, 7. Aufl. (2002) § 86b Rdnr. 15 m.w.N.).
  • VG Mainz, 07.08.2017 - 1 L 754/17

    Zuständigkeit für glücksspielrechtliche Aufsichtsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz;

    Es geht mithin um ein umfassendes Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 12 B 360/02, NVwZ-RR 2003, 124 [125]; OVG Brandenburg, Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99, NVwZ 2000, 577; OVG RP, Beschluss vom 10. November 1988 - 1 B 60/87, NVwZ-RR 1989, 508 [510]; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier/Schoch, VwGO, 32. EL Oktober 2016, § 80, Rn. 101).

    Es wäre hier vielmehr eine gegebenenfalls zurückgenommene Erlaubnis als fortbestehend anzusehen (OVG Brandenburg, Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99, NVwZ 2000, 577; BayVGH, Beschluss vom 15. Mai 1985 - 12 CS 84 A.2718, NVwZ 1985, 663).

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2006 - 10 ME 189/06

    Abgrenzung des Begriffs der "Vollziehung" von dem der "Vollstreckung" eines

    Da jede Verwirklichung des Regelungsgehaltes eines Verwaltungsaktes dessen Vollziehung darstellt, wird auch durch eine Aufrechnung mit einer durch Verwaltungsakt konstitutiv begründeten Gegenforderung dieser Verwaltungsakt vollzogen (ebenso BFH, Urteil vom 14. November 2000 - VII R 85/99 -, BFHE 193, 254 mit weiteren Nachweisen seiner Rechtsprechung; OVG Brandenburg, Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577 und Beschluss vom 23. März 2005 - 4 B 29/04 -, juris; Puttler, a.a.O., § 80 Rdnr. 39; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung - Stand April 2006 -, § 80 Rdnr. 94; Jörg Schmidt, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung - 12. Aufl., 2006 -, § 80 Rdnr. 7; Kopp/Schenke, VwGO - 14. Aufl., 2005 -, § 80 Rdnr. 30; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung - 3. Auflage, 2005 -, § 80 Rdnr. 7).
  • OVG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 B 29/04

    Antrag auf Aufnahme einer privaten Kindertagesstätte in den Bedarfsplan;

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Beschluss vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577) begründet die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels gem. § 80 Abs. 1 VwGO ein umfassendes Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot, das nicht nur Maßnahmen im Sinne des Verwaltungsvollstreckungsrechts betrifft (BVerwG, Beschluss vom 9. September 1960 - V C 4.60 -, NJW 1961, 90, 91), sondern bewirkt, dass während der Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustandes jede Maßnahme zu unterlassen ist, die der Verwirklichung des Verwaltungsaktes dient (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Mai 1976 - 1 B 2/76 - NJW 1977, 595, 596).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 82/05

    Widerruf der Bewilligung der Subventionierung eines Wohnheimes wegen Verstoßes

    Das demnach für den vorliegenden Altfall übergangsweise noch fort geltende II. WoBauG enthält weder ausdrücklich noch sinngemäß eine zwingende Regelung mit dem vom Kläger unter Bezugnahme auf eine Literaturmeinung (Heix, in: Fischer-Dieskau u. a., Wohnungsbaurecht, a. a. O., § 102 II. WoBauG, S. 12; vgl. für ein "Wiederaufbaudarlehen" nach landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften ebenso: BGH, Urt. v. 7.11.1963 - VII ZR 189/61 -, BGHZ 40, 206 ff.; a. A.: OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 11.8.1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577 f.) reklamierten Inhalt, dass sich ein Bewilligungsbescheid nach Abschluss des Darlehensvertrages und Auszahlung des gewährten Darlehens erledige, sich dementsprechend die Rückabwicklung des Subventionsverhältnisses ausschließlich privatrechtlich nach Maßgabe des Darlehensvertrages richte und folglich eine Aufhebung des Bewilligungsbescheides weder nötig noch überhaupt möglich sei.
  • OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04

    Androhung der Abschiebung zur Durchsetzung einer kraft Gesetzes bestehenden

    Aus der aufschiebenden Wirkung folgt - unabhängig von der strittigen dogmatischen Begründung (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 80 Rdnr. 22 ff. m. w. N.) - das Verbot, Konsequenzen tatsächlicher oder rechtlicher Art aus dem Inhalt eines Verwaltungsaktes zu ziehen (Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot, vgl. Beschluss des Senats vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577).
  • VG Meiningen, 03.07.2007 - 1 E 314/07

    Recht der Landesbeamten; vorläufiger Rechtsschutz bei drohender faktischer

    Hat also ein Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid aufschiebende Wirkung, dann ist es den Behörden verwehrt, aus der Aufhebung Konsequenzen zu ziehen, die in Widerspruch zu dem aufgehobenen Verwaltungsakt stehen (BVerwG, B. v. 17.04.1997 - 3 C 2/95 -, zitiert nach Juris; OVG Brandenburg, B. v. 11.08.1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577ff.).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472   

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VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 (https://dejure.org/1999,11306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 (https://dejure.org/1999,11306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 1 ZB 99.1472 (https://dejure.org/1999,11306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1131
  • NVwZ 2000, 577 (Ls.)
  • AnwBl 2000, 455
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 19.05.1992 - 13 TP 2474/91

    Kontrolle der Einhaltung von Fristen anhand der Eignungsbestätigung des Gerichts

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
    Diese Überprüfung muss der Rechtsanwalt - jedenfalls in den Fällen, in denen die Klageschrift am letzten Tag der Frist übermittelt worden ist und in denen für den Rechtsanwalt deshalb eine besondere Sorgfaltspflicht besteht, - selbst vornehmen (vgl. VGH Kassel vom 19.5.1992 NJW 1993, 748/749).
  • BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
    Dieser Abgleich dient der Kontrolle, ob die Klagefrist gewahrt wurde und ob ggf. schon zu diesem Zeitpunkt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist beantragt werden muss (vgl. BVerfG vom 25.11.1994 NJW 1995, 711/712).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1995 - 25 A 4760/95

    Klagefrist; Klageschrift; Übermittlung per Telefax; Terminverlegung; Erkrankung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
    Die am 18.3.1997 mittels Telefax beim Verwaltungsgerichtshof eingegangene Klageschrift stellt keine wirksame Klageerhebung dar (§ 81 Abs. 1 S. 1 VwGO) und wahrt deshalb die Klagefrist nicht (OVG Münster vom 29.8.1995 NJW 1996, 334; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 8 zu § 74; Rennert in Eyermann, VwGO, 10. Aufl., Rdnr. 9 zu § 74).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2009 - 7 D 13/08

    Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    vgl. zur Eintragung einer Rechtsmittelfrist: BayVGH, Beschluss vom 29. Juli 1999 - 1 ZB 99.1472 -, NJW 2000, 1131.
  • VG Stuttgart, 08.06.2020 - 4 K 7503/19

    Zu den Sorgfaltsplichten eines Rechtsanwalts bei der Einhaltung von

    Die Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO beginnt zu laufen, wenn der Prozessführende erkennt oder wenn er bei Anwendung der Sorgfalt, die für einen gewissenhaften Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles zumutbar war, hätte erkennen müssen, dass die Klagefrist versäumt worden ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 - NJW 2000, 1131 - in juris Rn. 6).

    Die Eingangskontrolle anhand einer zugesandten Eingangsmitteilung ist eine Sorgfaltspflicht, die den Beteiligten unabhängig davon trifft, ob und zu welchem Zeitpunkt das Gericht in der Lage ist, die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.01.2003 - 2 BvR 447/02 - NJW 2003, 1516 - in juris Rn. 8; VGH München, Beschl. v. 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 - NJW 2000, 1131 - in juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschl. v. 19.05.1992 - 13 TP 2474/91 - NJW 1993, 748 - in juris Rn. 6; OVG Münster, Beschl. V. 13.05.1998 - 8 A 2610/96 - in juris Rn. 7).

  • VG München, 26.07.2019 - M 31 K 18.5116

    PKH-Entscheidung nach Vergleich in Streitverfahren wegen Subventionsrückforderung

    Die Antragsfrist beginnt zu laufen, wenn der Prozessführende erkennt oder bei Anwendung der Sorgfalt, die für einen gewissenhaften Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles zumutbar war, hätte erkennen müssen, dass die Klagefrist versäumt worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.1999 - 1 ZB 99.1472 - juris Rn. 6).

    Dieser Abgleich dient der Kontrolle, ob die Klagefrist gewahrt wurde und ob ggf. schon zu diesem Zeitpunkt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist beantragt werden muss (BayVGH, B.v. 29.7.1999 - 1 ZB 99.1472 - juris Rn. 7).

  • VG Ansbach, 07.08.2008 - AN 2 K 07.00458

    Versäumung der Klagefrist und der Frist für die Stellung eines

    Die Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO beginne zu laufen, wenn der Prozessführende erkenne oder wenn er bei Anwendung der Sorgfalt, die für einen gewissenhaften Prozessführenden geboten und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Einzelfalles zumutbar sei, hätte erkennen müssen, dass die Klagefrist versäumt worden ist (BayVGH, B.v. 29.07.1999, NJW 2000 S. 1131).

    Diese Überprüfung muss der Rechtsanwalt selbst vornehmen (vgl. BayVGH, B.v. 29.07.1999, NJW 2000, 1131).

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 12 LA 265/05

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlgeschlagener

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Kläger zwar die jeweils geltenden Rechtsbehelfsfristen ausnutzen kann, ihn bei Absendung eines Rechtsbehelfs kurz vor Ablauf der zu wahrenden Frist aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft und er mit Fehlern oder Verzögerungen bei der Übersendung rechnen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.7.1980 - 6 B 63/79 -, DÖV 1981, 180; BayVGH, Beschluss vom 29.7.1999 - 1 ZB 99.1472 -, NJW 2000, 1131).
  • OVG Hamburg, 20.08.2018 - 4 Bf 59/16

    Zugang eines Rechtsbehelfs beim (Ober-)Verwaltungsgericht per Telefax;

    Dies ist der Fall, sobald der Prozessbeteiligte (bzw. sein Prozessbevollmächtigter) Kenntnis von der Fristversäumung erhalten hat oder bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte haben können (vgl. z.B. BFH, Beschl. v. 22.7.1997, III R 9/97, juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 29.7.1999, 1 ZB 99.1472, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.12.1994, 1 S 3532/94, NVwZ-RR 1995, 377, juris Rn. 4; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 60 Rn. 26 m.w.N.; Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 110 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2007 - 1 O 14/07

    Beginn der Wiedereinsetzungsantragsfrist bei unrichtigen Angaben über das Datum

    Dann kann von einer vermeidbaren Gleichgültigkeit gesprochen werden, falls solche sich aufdrängenden Zweifel nicht zum Anlass von Erkundigungen genommen werden (BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89 -, NJW 1992, 38/39; VGH München, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472 -, NJW 2000, 1131/1132; vgl. auch BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 -, NJW 1995, 711, 712).
  • VGH Bayern, 19.12.2011 - 2 ZB 11.1171

    Wiedereinsetzungsantrag; Benachrichtigung des Mandanten

    Auch besteht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der fristwahrende Schriftsatz am letzten Tag der Frist eingereicht werden soll, eine besondere Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts selbst (vgl. BayVGH vom 29.7.1999 NJW 2000, 1131; vom 27.4.2010 Az. 8 CS 09.2806 - juris; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 8 CS 09.2806

    Versäumte Beschwerdebegründungsfrist; keine Wiedereinsetzung;

    Zudem besteht in Fällen wie dem vorliegenden, in denen der fristwahrende Schriftsatz am letzten Tag der Frist übermittelt werden soll, eine besondere Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts selbst (vgl. BayVGH vom 29.7.1999 NJW 2000, 1131; Kopp/Schenke a.a.O. RdNr. 17 m.w.N.).
  • VG München, 15.11.2011 - M 4 K 11.701

    Ausweisung eines in Österreich lebenden türkischen Staatsangehörigen

    In diesem Fall muss er auch bei Erhalt der Eingangsbestätigung des Gerichts selbst prüfen, ob die Frist gewahrt worden ist (BayVGH v. 29.7.1999, Az. 1 ZB 99.1472, NJW 2000, 1131 = BayVBl 2000, 734).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.07.1999 - 2 S 379/99   

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OVG Sachsen, 22.07.1999 - 2 S 379/99 (https://dejure.org/1999,13335)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.07.1999 - 2 S 379/99 (https://dejure.org/1999,13335)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 2 S 379/99 (https://dejure.org/1999,13335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 3, § 49 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Widerrufsvorbehalts bei einem Subventionsbescheid; Voraussetzungen für einen Widerruf des Subventionsbescheides nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (WdG)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1057
  • NVwZ 2000, 577 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04

    bauaufsichtliche Zustimmung, Freigängerhaus, Justizvollzugsanstalt, offener

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 15.7.1999, SächsVBl. 1999, 275; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, NVwZ 1999, 415) führt der Umstand, dass eine im Nachbarrechtsstreit angefochtene Baugenehmigung aufgrund einer Rechtsänderung nicht mehr erforderlich ist, nicht zur Erledigung der Nachbarklage, weil der Nachbar ein Rechtsschutzbedürfnis dafür besitzt, den Eintritt der formellen Legalität des Bauvorhabens zu verhindern.
  • VG Leipzig, 06.12.2016 - 4 L 883/16

    Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus

    Denn zum einen gehört die Einhaltung der Abstandsflächen nicht zum Prüfprogramm des hier durchgeführten vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens (vgl. $ 63 Sächsische Bauordnung - SächsBO -), hat mithin auf die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Baugenehmigung auch keine Auswirkungen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.7.1999, SächsVBl. 1999, 275).
  • OVG Sachsen, 10.01.2000 - 2 BS 538/99

    Zulassung einer Beschwerde; Beamter auf Lebenszeit; Anspruch auf statusgerechte

    Nur der erklärte Wille ist maßgebend, also nur das, was als Wille für denjenigen erkennbar ist, für den die Erklärung bestimmt ist und wie er ihn auffassen durfte (BVerwG, Urt.v. 28.2.1961, BVerfGE 12, 87 [91]; Beschl. des Senats v. 22.7.1999, SächsVBl. 1999, 275 [277]).
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