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   BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99   

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BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99 (https://dejure.org/1999,6858)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1999 - 9 B 171.99 (https://dejure.org/1999,6858)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1999 - 9 B 171.99 (https://dejure.org/1999,6858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit einer Versagung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist - Verschulden eines Prozessbevollmächtigten - Folgen eines Vertrauens der Beteiligten auf eine eindeutige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 970 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 66
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - (BVerwGE 107, 117 = NVwZ 1998, 1311) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hatte, daß in jedem Fall eine gesonderte Berufungsbegründung nach Zulassung der Berufung erforderlich sei, hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung der Kläger als unzulässig verworfen.

    Danach hat er mit Schriftsatz vom 26. Januar 1998 innerhalb der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO die versäumte Rechtshandlung nachgeholt; die Bezugnahme auf den Berufungszulassungsantrag war hier ausreichend (vgl. Urteil des Senats vom 30. Juni 1998 a.a.O. S. 121).

  • BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegründung in Asylsachen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Der Prozeßbevollmächtigte der Kläger machte daraufhin mit Schriftsatz vom 26. Januar 1998, eingegangen am gleichen Tag, u.a. geltend, sein Antrag auf Zulassung der Berufung habe bereits das für die Berufungsbegründung Erforderliche enthalten, diese Begründung müsse entsprechend einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 1997 - BVerwG 9 B 690.97 - (DVBl 1997, 1325) nicht noch einmal wiederholt werden.

    Soweit die Beschwerde meint, vor Bekanntgabe dieses Urteils habe noch der Beschluß des Senats vom 25. August 1997, a.a.O., "Bestand" gehabt, verkennt sie, daß eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich - und so auch hier - keine Änderung der Rechtslage herbeiführt, sondern nur klärt, wie die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen von vornherein auszulegen waren (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.11.1997 - 1 BvR 1023/96

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit darf es den Beteiligten nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn sie auf eine eindeutige Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts vertrauen und mit einer strengeren Handhabung von Verfahrensvorschriften nicht rechnen mußten (BVerfGE 79, 372 und BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. November 1997 - 1 BvR 1023/96 - NJW 1998, 1853).
  • BVerwG, 24.05.1995 - 1 B 60.95

    Kronkretisierung des Begriffes "Eingriff" in Art. 8 Abs. 2 MRK durch den

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Soweit die Beschwerde meint, vor Bekanntgabe dieses Urteils habe noch der Beschluß des Senats vom 25. August 1997, a.a.O., "Bestand" gehabt, verkennt sie, daß eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich - und so auch hier - keine Änderung der Rechtslage herbeiführt, sondern nur klärt, wie die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen von vornherein auszulegen waren (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 1 B 60.95 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99
    Aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit darf es den Beteiligten nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn sie auf eine eindeutige Rechtsprechung eines obersten Bundesgerichts vertrauen und mit einer strengeren Handhabung von Verfahrensvorschriften nicht rechnen mußten (BVerfGE 79, 372 und BVerfG, Kammerbeschluß vom 24. November 1997 - 1 BvR 1023/96 - NJW 1998, 1853).
  • BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05

    Asylberechtigter; Auslegung; Billigkeit; Einbürgerungsgebühr;

    Die Sorgfaltspflichten auch eines Prozessbevollmächtigten dürfen indes nicht überspannt werden (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1999 BVerwG 9 B 171.99 Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 27.04.2011 - 8 B 56.10

    Falsche Klagezielbestimmung führt zu fehlerhaftem Vollendurteil

    Dass das Beschwerdevorbringen dazu im Zusammenhang mit der Grundsatzrüge ausgeführt wird, hindert nicht, es als sinngemäße Rüge fehlerhafter Antragsauslegung zu berücksichtigen (vgl. zu einer solchen Umdeutung Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 9 B 171.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 11).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Nachdem der Senat aus den unter Nr. 2. dargelegten Erwägungen eine derartige Zustellung für nicht veranlasst ansieht und eine erfolgte Zustellung nunmehr für die Aufsichtsbehörde die Rechtsbeschwerdefrist nicht erneut in Lauf setzt, was entgegen der bisherigen Übung zur Verfristung der Rechtsbeschwerde vom 23.07.2002 führen würde, war dem Justizministerium insoweit unabhängig von dem im Schreiben vom 20.12.2002 gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung aufgrund der durch die Verfügung vom 11.12.2002 ersichtlichen Änderung der Rechtsprechung des Senats von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. auch BayVGH München BayVBl 1999, 637; BVerwG NVwZ 2000, 66; OVG Lüneburg NVwZ 2000, 1059).
  • VG Minden, 13.07.2023 - 12 K 2656/20

    Datumsvermerk über die Zustellung, Hinterbliebenenversorgung, Unterhaltsbeitrag,

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. August 1999 - 9 B 171/99 -, juris Rn. 4.
  • BVerwG, 22.01.2002 - 1 B 11.02

    Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auch in

    Nur für die Zeit davor hätte ein Verschulden der früheren Prozessbevollmächtigten verneint werden können (vgl. Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 9 B 171.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 11).
  • OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einlegungsort; Wiedereinsetzungsantrag;

    Eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, auf deren Anwendung der Kläger bei der Nachholung der versäumten Prozesshandlung vertrauen durfte, lag damit bei der Antragstellung nicht vor (zur Abgrenzung vgl. BVerwG, Beschl. v. 31. August 1999 - 9 B 171.99 -, juris Rn. 4).
  • BSG, 06.04.2021 - B 11 AL 14/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Begründungsfrist einer

    Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Rechtsirrtum vom Gericht oder einer Behörde verursacht worden ist (vgl BSG vom 25.3.2003 - B 1 KR 36/01 R - BSGE 91, 39 = SozR 4-1500 § 67 Nr. 1, RdNr 9) oder der Beteiligte auf eine bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung vertraut hat (vgl BVerwG vom 31.8.1999 - 9 B 171/99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 11 = juris RdNr 4 mwN); beides ist hier nicht der Fall.
  • VGH Bayern, 10.11.2017 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

    Nach dem Gebot eines fairen Verfahrens darf das Gericht in diesen Fällen zulasten eines Beteiligten keine Verfahrensnachteile ableiten und diesem kein Verschulden anrechnen (vgl. BVerfG, B.v. 4.5.2004 - 1 BvR 1892/03 - BVerfGE 110, 339 = juris Rn. 10 f.; BVerwG, B.v. 31.8.1999 - 9 B 171.99 - NVwZ 2000, 66 = juris Rn. 4; BAG, U.v. 19.3.2008 - 7 AZR 1100/06 - BAGE 126, 211 = juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 8 ZB 17.31817

    Zulassung der Berufung wegen nachträglicher Abweichung

    Nach dem Gebot eines fairen Verfahrens darf das Gericht in diesen Fällen zulasten eines Beteiligten keine Verfahrensnachteile ableiten und diesem kein Verschulden anrechnen (vgl. BVerfG, B.v. 4.5.2004 - 1 BvR 1892/03 - BVerfGE 110, 339 = juris Rn. 10 f.; BVerwG, B.v. 31.8.1999 - 9 B 171.99 - NVwZ 2000, 66 = juris Rn. 4; BAG, U.v. 19.3.2008 - 7 AZR 1100/06 - BAGE 126, 211 = juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2000 - A 14 S 2235/98

    Berufungsbegründung: unzureichende Bezugnahme auf Zulassungsantrag

    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist zwischenzeitlich geklärt (BVerwG, Urt. v. 30.6.1998 - 9 C 6.98 -, NVwZ 1998, 1311; Beschl. v. 31.8.1999 - 9 B 171.99 -, NVwZ 2000, 66; Beschl. v. 23.9.1999 - 9 B 372.99 -, NVwZ 2000, 67; Beschl. v. 4.10.1999 - 6 C 31.98 -, NVwZ 2000, 190; Beschl. v. 15.10.1999 - 9 B 499.99 -, NVwZ 2000, 315), dass § 124a Abs. 3 VwGO auch in einem Asylverfahren - wie hier - Anwendung findet, es mithin in einem Verfahren dieser Art zur Zulässigkeit der Berufung der Einreichung eines gesonderten Schriftsatzes zu deren Begründung bedarf und es andererseits aber unbedenklich ist, wenn im Begründungsschriftsatz statt einer bloßen Wiederholung früheren Vorbringens auf frühere Ausführungen, etwa aus dem Zulassungsverfahren, Bezug genommen wird.
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 38.01

    Rüge der rechtsfehlerhaften Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2004 - 2 L 193/03

    Berufungsbegründung auch dann notwendig, wenn sie sich inhaltlich mit derjenigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2000 - 8 A 1173/99

    Rechtmäßigkeit der satzungsmäßig festgelegten pauschalierten Kostenbeteiligung

  • BVerwG, 11.01.2001 - 1 B 215.00
  • VG Minden, 24.11.2005 - 7 K 7111/03

    Rücknahme der Bewilligung von Pflegewohngeld wegen eines dem Pflegebedürftigen

  • VG Minden, 03.11.2005 - 7 K 884/04

    Ausgestaltung der gerichtlichen Durchsetzung des sozialrechtlichen Anspruchs auf

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