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   BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99   

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BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99 (https://dejure.org/1999,2510)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1999 - 4 B 58.99 (https://dejure.org/1999,2510)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1999 - 4 B 58.99 (https://dejure.org/1999,2510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Verkehrslärm - Nicht voraussehbare Wirkungen - Planergänzung - Nachträgliche Anordnung von Lärmschutz - Lärmschutz

  • Judicialis

    VwVfG § 75 Abs. 2 Satz 2; ; FStrG 1974 § 17 Abs. 6 Satz 2; ; BImSchG § 41; ; 16. BImSchV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Immissionsschutz: Grenzwertüberschreitung bei Fernstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1967 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 70
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77

    Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99
    Überschreiten die Verkehrslärmimmissionen einer Bundesfernstraße, die vor Inkrafttreten des Zweiten Fernstraßenänderungsgesetzes am 7. Juli 1974 unanfechtbar planfestgestellt worden ist, die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), so besteht auch dann kein Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen durch Planergänzung gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 (L)VwVfG (vormals § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974), wenn eine zur Überschreitung der Grenzwerte führende Verkehrsentwicklung seinerzeit nicht vorhersehbar war (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung im Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 74.77 - BVerwGE 61, 1).

    Ein Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Schallschutzmaßnahmen an einer Bundesfernstraße, die aufgrund eines vor Inkrafttreten des Zweiten Fernstraßenänderungsgesetzes am 7. Juli 1974 ergangenen unanfechtbaren Planfeststellungsbeschlusses gebaut worden sei, bestehe, wie bereits vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 61, 1) entschieden sei, nicht.

    Im Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 74.77 - (BVerwGE 61, 1) hat er im einzelnen dargelegt, daß die in dieser Vorschrift enthaltenen Regelungen über die nachträgliche Anordnung von Schutzeinrichtungen zur Abwehr nicht vorhersehbar eingetretener Wirkungen auf die vor ihrem Inkrafttreten unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschlüsse keine Anwendung finden.

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99
    Davon kann lediglich bei nachträglichen tatsächlichen Entwicklungen die Rede sein, mit denen die Beteiligten verständigerweise nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99
    Bei ihrer Anwendung unterliegt die Verwaltung jedoch den Bindungen, die sich aus dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 5 S 3318/96

    Kein Anspruch auf nachträgliche Lärmsanierung bestehender Straßen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99
    BVerwG 4 B 58.99 VGH 5 S 3318/96.
  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Im Übrigen bleibt es dabei, dass für Straßen, die vor dem Inkrafttreten von § 17 Abs. 6 Satz 2 bis 5 und Abs. 7 FStrG 1974 (am 7. Juli 1974) planfestgestellt worden sind, Nachbesserungsansprüche aufgrund einer rückwirkenden Anwendung dieser Vorschriften bzw. von § 75 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 VwVfG oder der Parallelnormen der Länder-Verwaltungsverfahrensgesetze ausgeschlossen sind (Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 74.77 - BVerwGE 61, 1 und Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 58.99 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 29 S. 41).

    Gemeint sind damit nachteilige Entwicklungen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten bei der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten (Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 zu § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974, ebenso Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7 und Beschluss vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41).

    Tragender Grund für die Regelung des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ist, dass die Betroffenen nicht schlechter dastehen sollen als sie stünden, wenn im Zeitpunkt der Planfeststellung die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits vorhergesehen worden wären (vgl. Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 11; ebenso Beschlüsse vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41 und vom 21. Januar 2004 - BVerwG 4 B 82.03 - NVwZ 2004, 618).

  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 11 A 2061/06

    Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen

    § 75 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG ist auch nicht mit rückwirkender Kraft erlassen worden (BVerwG, Urteil vom 07.03.2007 - 9 C 2.06 - Rdnr. 17; Hess. VGH, Urteil vom 23.12.2003 - 2 A 2815/01, Urteilsabdruck S. 22; siehe zur entsprechenden Regelung in § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974: BVerwG, Urteil vom 12.09.1980 - 4 C 74.77 -, BVerwGE 61, 1, 3 ff.; Beschluss vom 24.08.1999 - 4 B 58.99 -, NVwZ 2000, 70, 71 f.).

    Während die Lärmsanierungsansprüche, die grundsätzlich vor den Zivilgerichten geltend zu machen sind, ihre materielle Grundlage unmittelbar in den Grundrechten (Art. 14 Abs. 1 und 2 Abs. 2 GG) finden, knüpft § 75 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG an das frühere Planfeststellungsverfahren an und räumt den Betroffenen einen nachträglichen Anspruch wegen nicht voraussehbarer Folgen ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.08.1999, a.a.O., S. 71; Hess. VGH, Urteil vom 23.12.2003 - 2 A 2815/01 - Urteilsabdruck S. 23).

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 148/02

    Voraussetzungen für die Rechtswidrigkeit von Abfallgebührenbescheiden; Bemessung

    In seinem Beschluss vom 02. Dezember 1999 (4 B 58/99) habe das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass das Übersteigen der Leistungsgebühr durch die Grundgebühr bei geringstmöglicher Inanspruchnahme der Restabfallentsorgung rechtlich nicht zu beanstanden sei, solange (jedenfalls bezogen auf die Masse der Haushalte) vom Ansatz her 45 vom Hundert der Kosten über die Grundgebühr und 55 vom Hundert der Kosten über die Leistungsgebühr gedeckt würden.
  • VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01

    Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch

    Diese Fragen müssen allerdings aus Rechtsgründen ebenso wenig abschließend beantwortet werden wie die weitere Frage, ob der bereits am 23. März 1971 erlassene Planfeststellungsbeschluss - jedenfalls gegenüber der Klägerin - bereits vor dem Inkrafttreten des § 75 Abs. 2 und 3 HVwVfG (am 1. Januar 1977) unanfechtbar geworden ist mit der möglichen Folge, dass - für das Verhältnis der Beteiligten - diese Vorschriften über eine nachträgliche Planergänzung auf ihn keine Anwendung finden können (vgl. hierzu Beschluss des BVerwG vom 24. August 1999 - 4 B 58.99 -, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 29 = NVwZ 2000, 70 f. unter Hinweis auf BVerwGE 61, 1, 3 ff.).
  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 126.10

    Kein nachträglicher Lärmschutz an der Anhalter Bahn in Lichterfelde

    Auswirkungen, die im Zeitpunkt der Planungsentscheidung nicht vorhersehbar waren, sind nachteilige Entwicklungen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten bei der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 58.99 - NVwZ 2000, 70 ).

    Die Betroffenen sollen aber nicht schlechter dastehen, als sie stünden, wenn im Zeitpunkt der Planfeststellung die eingetretenen nachteiligen Wirkungen der Baumaßnahme bereits vorausgesehen worden wären (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 58.99 - NVwZ 2000, 70 ; BVerwG.

  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 136.10

    Wiederinbetriebnahme eines infolge der deutschen Teilung heruntergekommenen

    Auswirkungen, die im Zeitpunkt der Planungsentscheidung nicht vorhersehbar waren, sind nachteilige Entwicklungen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten bei der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 58.99 - NVwZ 2000, 70 ).

    Die Betroffenen sollen aber nicht schlechter dastehen, als sie stünden, wenn im Zeitpunkt der Planfeststellung die eingetretenen nachteiligen Wirkungen der Baumaßnahme bereits vorausgesehen worden wären (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1988 - 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 ; BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 58.99 - NVwZ 2000, 70 ; BVerwG.

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01

    Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel

    § 75 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG ist auch nicht mit rückwirkender Kraft erlassen worden (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974: BVerwG, Urteil vom 12. September 1980, BVerwGE 61, 1 ; Beschluss vom 24. August 1999, NVwZ 2000, 70 ).
  • VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01

    Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung;

    Diese Frage muss allerdings ebenso wenig abschließend beantwortet werden wie die weitere Frage, ob der am 23. März 1971 erlassene Planfeststellungsbeschluss - jedenfalls gegenüber den Klägern - bereits vor dem Inkrafttreten des § 75 Abs. 2 und 3 HVwVfG (am 1. Januar 1977) unanfechtbar geworden ist mit der möglichen Folge, dass - für das Verhältnis der Beteiligten - diese Vorschriften über eine nachträgliche Planergänzung auf sie keine Anwendung finden können (vgl. hierzu Beschluss des BVerwG vom 24. August 1999 - 4 B 58.99 -, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 29 = NVwZ 2000, 70 f. unter Hinweis auf BVerwGE 61, 1, 3 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 7 KS 158/04

    Nachträgliche Errichtung von Schallschutzbauten an einer Autobahn als potentiell

    Ist demgemäß an die "ursprünglichen" PfB'e aus den Jahren 1971 und 1973 anzuknüpfen, besteht ein Anspruch nach § 75 Abs. 2 S. 2 VwVfG schon deshalb nicht, weil die Straße dann vor Inkrafttreten von § 17 Abs. 6 S. 2 und Abs. 7 FStrG 1974, dem 07.07.1974, bestandskräftig planfestgestellt worden ist und eine rückwirkende Anwendung von § 17 Abs. 6 S. 2 FStrG 1974 oder von § 75 Abs. 2 S. 2 VwVfG nicht vorgesehen war oder ist (BVerwG, Urt. v. 12.09.1980 - 4 C 74.77 -, BVerwGE 61, 1 ; Beschl. v. 24.08.1999 - 4 B 58.99 -, NVwZ 2000, 70; Urt. v. 07.03.2007, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 14.07.2004 - 12 A 1517/01

    Fluglärm; passiver Schallschutz

    § 75 Abs. 2 Satz 2 HVwVfG ist auch nicht mit rückwirkender Kraft erlassen worden (vgl. zur entsprechenden Regelung in § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974: BVerwG, Urteil vom 12. September 1980, BVerwGE 61, 1 ; Beschluss vom 24. August 1999, NVwZ 2000, 70 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 KS 1/13

    Nachträgliche Gewährung von Lärmschutz beim Ausbau einer Autobahn

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2014 - 2 KS 1/12

    Genehmigung für Sylter Flughafen muss um Betriebsbeschränkungen zum Lärmschutz

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 3483/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

  • VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2777/02

    Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen

  • VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 828/01

    Nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung - Fluglärm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2001 - 7 A 3784/00

    Bauleitplanung: Lösung eines Nutzungskonflikts durch Festsetzung einer

  • VGH Hessen, 06.08.2002 - 2 A 3013/01

    Verkehrslandeplatz, Betriebsgenehmigung, Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung,

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