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   BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98   

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BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98 (https://dejure.org/1999,2680)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98 (https://dejure.org/1999,2680)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 1999 - 1 BvR 2310/98 (https://dejure.org/1999,2680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verletzung von Grundrechten durch Verbot politischer und religiöser Werbung an Taxen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1326
  • NVwZ 2000, 546 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 911 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    Die Schutzwürdigkeit des Taxenverkehrs ist ein wichtiges Gemeinschaftsgut, das den Gesetzgeber zu Eingriffen in die Berufsfreiheit berechtigt (vgl. BVerfGE 11, 168 [186 f.]).
  • VG Berlin, 12.12.1994 - 11 A 663.93

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer Werbung auf Taxen; Chancengleichheit

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der N ... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele, Holsteiner Ufer 22, Berlin - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. März 1998 - OVG 1 B 14.95 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 1994 - VG 11 A 663.93 -, d) den Widerspruchsbescheid der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom 24. August 1993 - II B -, e) den Bescheid des Landeseinwohnermeldeamts Berlin vom 30. Juni 1993 - III C 22 -, 2. mittelbar gegen § 26 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl I S. 1573), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Mai 1998 (BGBl I S. 1159), hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    Sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98

    Werbeverbot an Taxen; Taxi, politisches und religiöses Werbeverbot;

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der N ... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele, Holsteiner Ufer 22, Berlin - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. März 1998 - OVG 1 B 14.95 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 1994 - VG 11 A 663.93 -, d) den Widerspruchsbescheid der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom 24. August 1993 - II B -, e) den Bescheid des Landeseinwohnermeldeamts Berlin vom 30. Juni 1993 - III C 22 -, 2. mittelbar gegen § 26 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl I S. 1573), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Mai 1998 (BGBl I S. 1159), hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • OVG Berlin, 25.03.1998 - 1 B 14.95
    Auszug aus BVerfG, 04.11.1999 - 1 BvR 2310/98
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der N ... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hans-Christian Ströbele, Holsteiner Ufer 22, Berlin - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 25. März 1998 - OVG 1 B 14.95 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. Dezember 1994 - VG 11 A 663.93 -, d) den Widerspruchsbescheid der Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe vom 24. August 1993 - II B -, e) den Bescheid des Landeseinwohnermeldeamts Berlin vom 30. Juni 1993 - III C 22 -, 2. mittelbar gegen § 26 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vom 21. Juni 1975 (BGBl I S. 1573), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 26. Mai 1998 (BGBl I S. 1159), hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. November 1999 einstimmig beschlossen:.
  • OLG Bamberg, 29.06.2016 - 3 U 216/15

    Abgabepreis des Pharmagroßhandels von Fertigarzneimitteln an Apotheken

    Hierbei hat der Gesetz- und Verordnungsgeber einen weiten Regelungsspielraum (BVerfG NJW 1974, S. 1317; BVerfG, NJW 2000, S. 1326), der auch im Arzneimittelpreisrecht Anwendung findet (BVerfG, Beschluss vom 31.03.2016, Az.: 2 BvR 929/14 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.06.2005 - 3 C 24.04

    Berufsfreiheit und Werbeverbote; Eigenwerbung an Taxen; Fremdwerbung an Taxen.

    Diesem Verbot liegt die - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende - Einschätzung des Verordnungsgebers zu Grunde, dass politische und religiöse Werbung ein höheres Konfliktpotential in sich birgt als allgemeine Produktwerbung, weil es ihretwegen eher zu Konflikten kommen kann, die über eine geistige Auseinandersetzung hinausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 - NJW 2000, 1326; BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 - Buchholz 442.015 § 26 BOKraft Nr. 1).
  • OVG Hamburg, 05.03.2004 - 1 Bf 375/99

    Verbot von nach außen wirkender Eigenwerbung an Taxen; Berufsausübungsfreiheit

    Diese Art von Werbung ist, was das Konfliktpotential angeht, nicht mit werbenden politischen oder religiösen Aussagen vergleichbar, die nach § 26 Abs. 4 Satz 2 BOKraft unzulässig sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.11.1999, NJW 2000, S. 1326; BVerwG, Beschl. v. 28.10.1998, NJW 1999 S. 805).
  • VG Hamburg, 03.03.2005 - 15 K 87/03

    Linienverkehrsgenehmigung für die Durchführung von Stadtrundfahrten - Klage eines

    Gesetzliche Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, wobei die aus Gründen des Gemeinwohls notwendigen Beschränkungen des Grundrechts unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit stehen (z. B. BVerfG, Urteil vom 16.1.2002, BVerfGE 104, 357 ff.; speziell zum Personenbeförderungsrecht z.B. BVerfG, Beschluss vom 4.11.1999, NJW 2000, 1326).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 13 B 1616/19

    Versagung einer Taxigenehmigung

    vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1960 - 1 BvL 53/55 -, BVerfGE 11, 168 = juris, Rn. 68 f., sowie im Nachgang BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 -, NJW 2000, 1326 = juris, Rn. 3, und vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85 -, BVerfGE 81, 70 = juris, Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7, und Urteil vom 30. Juni 2005 - 3 C 24.04 -, BVerwGE 124, 26 = juris, Rn. 18.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - 13 A 196/18

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Erteilung

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 -, NJW 2000, 1326 = juris, Rn. 3, und vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85 -, BVerfGE 81, 70 = juris, Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7, und Urteil vom 30. Juni 2005 - 3 C 24.04 -, BVerwGE 124, 26 = juris, Rn. 18.
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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318   

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https://dejure.org/1999,3729
StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318 (https://dejure.org/1999,3729)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07.12.1999 - P.St. 1318 (https://dejure.org/1999,3729)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - P.St. 1318 (https://dejure.org/1999,3729)
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Hessisches Asylrecht

Art. 31, 142 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren auf Anerkennung als Asylberechtigte wegen drohender politischer Verfolgung im Heimatland; Antrag auf Anerkennung als ausländische Flüchtlinge; Abschiebungshindernisse nach dem Ausländergesetz (AuslG) bei Bedrohung des Lebens oder der Freiheit des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 911
  • NVwZ 2000, 911
  • DVBl 2000, 1055
  • DÖV 2001, 88
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Diese Verfassungsbestimmung ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 2.11.1998 - P.St. 1328 -).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vg. StGH, Beschluss vom 2.11.1998 - P.St. 1328 -).

  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414

    Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10. November 1999 - P.St. 1414 -).

    Eine unterschiedliche Rechtsanwendung überschreitet die Schwelle zum verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

  • VerfGH Saarland, 24.09.1998 - Lv 4/98
    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Demgemäß beschränkt sich die fachgerichtliche Kontrolle der bundesbehördlichen Anwendung von Bundesrecht - auch wenn die Überprüfung durch Gerichte eines Bundeslandes erfolgt - auf das von der Behörde angewendete Bundesrecht (vgl. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.1998 - Lv 4/98 -).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Aus den Entscheidungsgründen muss sich danach klar ergeben, weshalb das Gericht zu seinem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum also die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. etwa BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [193 f.]).
  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Ob Art. 2 Abs. 3 HV die genannten Anforderungen in gleicher Weise stellt wie Art. 19 Abs. 4 GG, was Voraussetzungen einer korrespondierenden Prüfungsberechtigung und -verpflichtung des Staatsgerichtshofs ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Aus den Entscheidungsgründen muss sich danach klar ergeben, weshalb das Gericht zu seinem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum also die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. etwa BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [193 f.]).
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1553

    Rechtsweggarantie; Rechtliches Gehör; Klagegegenstand; Prüfungsgegenstand;

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911).

    Demgemäß beschränkt sich die fachgerichtliche Kontrolle der bundesbehördlichen Anwendung von Bundesrecht - auch wenn die Überprüfung durch Gerichte eines Bundeslandes erfolgt - auf das von der Behörde angewendete Bundesrecht (vgl. StGH, Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911).

    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, a.a.O.).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, a.a.O.).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV durch das gerichtliche Verfahren, d. h. durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts, kann nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die dargelegte Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1412

    Willkürverbot; Rechtsweggarantie

    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts kann nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die dargelegte Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

  • StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609

    Verfassungsverstoß der Ablehnung der Zulassung einer Berufung durch

    - Ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, juris, Rn. 21; Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 - juris, Rn. 24; Beschluss vom 04.04.2000 - P.St. 1411 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 18.10.2000 - P.St. 1571 -, juris, Rn. 15 und Beschluss vom 12.03.2002 - P.St. 1438 - juris, Rn. 34 -.
  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1411

    Rechtsweggarantie

    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts kann nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die dargelegte Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1497

    Unzulässige Grundrechtsklage eines Strafgefangenen gegen außer Vollzug gesetzten

    2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St.1411-, StAnz. 2000, S. 2503, und vom 07.12.1999-P.St 1318-, StAnz. 2000, S. 1285).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 02.11.1998-P.St 1328-, vom 07.12.1999-P.St.1318-, a.a.0., und vom 04.04.2000-P.St 1411-, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1447

    Unzulässige Grundrechtsklage wegen fehlendem Vorbringen neuer, veränderter

    Art. 2 Abs. 3 HV garantiert zudem effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999-P.St 1318-, NVwZ 2000, 911 ).
  • StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380

    Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung

    Art. 2 Abs. 3 HV garantiert zudem effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999-P.St. 1318-, NVwZ 2000, 911 ).
  • VerfG Brandenburg, 17.05.2013 - VfGBbg 18/13

    Asylverfahren; Bundesbehörde; Fachgerichtliche Bestätigung;

    Bildet das Landesverfassungsrecht (einschließlich der Grundrechte der Landesverfassung) aber keinen Maßstab für die gerichtliche Überprüfung asylrechtlicher Entscheidungen des Bundesamtes, dann können Grundrechte der Landesverfassung nicht dadurch verletzt werden, dass das Verwaltungsgericht einen Bescheid des Bundesamtes materiell-rechtlich bestätigt (ebenso Staatsgerichtshof Hessen, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - P.St. 1318 -, ZAR 2000, 227 und vom 13. September 2000 - P.St. 1553 -, juris; vgl. ferner Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 17. September 1998 - Vf. 21-IV-98 -, NVwZ 1999, 33).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines

    Die Hessische Verfassung garantiert in Art. 2 Abs. 3 das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz dergestalt, dass Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht wirksam zu kontrollieren sind (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, StAnz. 2000, S. 1285 [1287] = NVwZ 2000, 911 [912], jeweils m.w.N.).
  • StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571

    Rechtsweggarantie

    Zudem garantiert Art. 2 Abs. 3 HV effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911 [912]).
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   VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99   

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https://dejure.org/2000,11995
VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99 (https://dejure.org/2000,11995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24.02.2000 - 37-IV-99 (https://dejure.org/2000,11995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 37-IV-99 (https://dejure.org/2000,11995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 35

    Art. 32 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf.; § 11 Abs. 2 EnergiewirtschaftsG v. 13.12.1935; § 12 Abs. 3 EnergiewirtschaftsG v. 24.4.1998; Anl. I, Kap. V, Sachg. D, Abschn. III Nr. 11 EinigungsV; § 116 BauGB
    Enteignungsrecht/vorzeitige Besitzeinweisung/Energieversorung/Eigentumsgarantie

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Besitzeinweisungsbeschluss; Rechtmäßigkeit einer Enteignung der Teilfläche eines Grundstücks ; Besitz als eine von der Eigentumsgarantie erfasste vermögenswerte Rechtsposition; Umfang der Eigentumsgarantie; Enteignungsmaßnahmen im ...

  • VerfGH Sachsen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 911 (Ls.)
  • NJ 2000, 534
  • DVBl 2000, 786
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    (1) Zwar begegnet es keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die für Enteignungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Energieversorgung notwendige gesetzliche Grundlage und die Festlegung von Art und Ausmaß der Entschädigung in verschiedenen Vorschriften geregelt werden, da auch ein Eingriffsgesetz die gesetzlichen Tatbestände nicht selbst enthalten muss, sondern auf andere Normen verweisen kann (vgl. BVerfGE 26, 338 [366]; 45, 297 [320]).

    Legt ein Gesetz nicht selbst die Eingriffsvoraussetzungen fest, sondern verweist auf andere Normen, muss aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit klar erkennbar sein, welche Vorschriften im Einzelnen maßgeblich sein sollen (vgl. BVerfGE 26, 338 [367]).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Um diese Budgetprärogative des Parlaments nicht zu umgehen, steht es weder der Exekutive noch der Judikative zu, eine vom Gesetz nicht ausdrücklich für diesen Fall zugebilligte Entschädigung zuzusprechen (vgl. BVerfGE 24, 367 [419]; 58, 300 [324]; Wieland in: Dreier, Grundgesetz, Band 1, 1996, Artikel 14 Rdnr. 101).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Um diese Budgetprärogative des Parlaments nicht zu umgehen, steht es weder der Exekutive noch der Judikative zu, eine vom Gesetz nicht ausdrücklich für diesen Fall zugebilligte Entschädigung zuzusprechen (vgl. BVerfGE 24, 367 [419]; 58, 300 [324]; Wieland in: Dreier, Grundgesetz, Band 1, 1996, Artikel 14 Rdnr. 101).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Da auch der Besitz zu den von der Eigentumsgarantie erfassten vermögenswerten Rechtspositionen zählt, wird durch eine vorzeitige Besitzeinweisung der Schutzbereich des Grundrechts berührt (vgl. Papier in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Stand: Mai 1994, Artikel 14 Rdnr. 200; BVerfGE 89, 1 [5 ff.]).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Eine Enteignung, d.h. ein staatlicher Zugriff auf das Eigentum, der auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen, die durch Artikel 31 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf geschützt sind, abzielt (vgl. BVerfGE 79, 174 [191]), ist nach Artikel 32 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf nur durch oder aufgrund eines Gesetzes gerechtfertigt, welches Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
  • BGH, 27.09.1973 - III ZR 131/71

    Abrücken des Begünstigten von seinem Angebot im Enteignungsverfahren; Ablehnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Die Streitwertfestsetzung des Landgerichts Chemnitz ist nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 61, 240 [252]).
  • VerfGH Bayern, 15.02.1984 - 13-VII-82
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    Sie ist auf die Entziehung eines von Artikel 31 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf geschützten Rechts gerichtet, da sie die Beschwerdeführerin vollständig aus ihrem Besitzstand verdrängt und in ihrer tatsächlichen Verfügungsbefugnis über das Grundstück einschränkt (vgl. § 116 Abs. 3 BauGB; Reisnecker in: Brügelmann, BauGB, Stand: April 1999, § 116 Rdnr. 3 m. w. N.; BayVerfGH NVwZ 1985, 106 [107]).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99
    (1) Zwar begegnet es keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die für Enteignungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Energieversorgung notwendige gesetzliche Grundlage und die Festlegung von Art und Ausmaß der Entschädigung in verschiedenen Vorschriften geregelt werden, da auch ein Eingriffsgesetz die gesetzlichen Tatbestände nicht selbst enthalten muss, sondern auf andere Normen verweisen kann (vgl. BVerfGE 26, 338 [366]; 45, 297 [320]).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12

    Vorübergehende Besitzeinweisung ist keine Enteigung gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1

    Eine Enteignung, d.h. ein staatlicher Zugriff auf das Eigentum, der auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver Rechtspositionen, die durch Artikel 31 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf geschützt sind, abzielt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - Vf. 37-IV-99), ist nach Artikel 32 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf nur durch oder aufgrund eines Gesetzes gerechtfertigt, welches Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.03.2004 - LVG 9/03
    Selbst wenn man in Bezug auf die befriedeten Bezirke eine Sperre des Landes-verfassungsgesetzgebers durch das Bundesjagdgesetz verneinen würde, entfällt eine Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts hier in Bezug auf Art. 20a GG, weil es nicht zur Auslegung und Anwendung von Bundesrecht befugt ist (so auch SächsVerfGH, Beschl. v. 24.02.2000 - Vf 37-IV-99 -, LVerfGE 11, 343 [345]; BerlVerfGH, Beschl. v. 07.09.1994 - VerfGH 69/94 -, LVerfGE 2, 64 [65], und Beschl. v. 20.08.1997 - VerfGH 101/97 -, LVerfGE 7, 2 [79]).
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