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   BVerwG, 07.03.2000 - 4 B 79.99   

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BVerwG, 07.03.2000 - 4 B 79.99 (https://dejure.org/2000,2415)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2000 - 4 B 79.99 (https://dejure.org/2000,2415)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2000 - 4 B 79.99 (https://dejure.org/2000,2415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 105, 124 a Abs. 3, § 173; ZPO §§ 159 - 165, 295 Abs. 1, § 314 Satz 1
    Berufungsverfahren; Berufungsbegründung; Monatsfrist; Termin zur mündlichen Verhandlung vor Eingang eines Berufungsbegründungsschriftsatzes; Erklärung der Berufungsbegründung zu Protokoll des Berufungsgerichts; Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung; ...

  • Wolters Kluwer

    Berufungsverfahren - Berufungsbegründung - Monatsfrist - Termin zur mündlichen Verhandlung vor Eingang eines Berufungsbegründungsschriftsatzes - Erklärung der Berufungsbegründung zu Protokoll des Berufungsgerichts - Beweiskraft des Protokolls über die mündliche ...

  • Judicialis

    VwGO § 105; ; VwGO § 124 a Abs. 3; ; VwGO § 173; ; ZPO § 159; ; ZPO § 160; ; ZPO § 161; ; ZPO § 162; ; ZPO § 163; ; ZPO § 164; ; ZPO § 165; ; ZPO § 295 Abs. 1; ; ZPO § 314 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsverfahren; Berufungsbegründung; Monatsfrist; Termin zur mündlichen Verhandlung vor Eingang eines Berufungsbegründungsschriftsatzes; Erklärung der Berufungsbegründung zu Protokoll des Berufungsgerichts; Beweiskraft des Protokolls über die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungsbegründung in mündlicher Verhandlung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3151 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 912
  • DÖV 2000, 603
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.1988 - XI ZR 5/88

    Erklärung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil in der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2000 - 4 B 79.99
    Wird die Berufungsbegründung in einem Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, der wie hier v o r Ablauf der einmonatigen Berufungsbegründungsfrist des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO stattfindet, durch den Prozeßbevollmächtigten des Berufungsführers zu richterlichem Protokoll erklärt, so ist diese Erklärung der Einreichung eines Berufungsbegründungsschriftsatzes gleichzusetzen, weil die Beweiskraft eines in der vorgeschriebenen Form (vgl. § 105 VwGO i.V.m. §§ 159 bis 165 ZPO) aufgenommenen Protokolls die von § 124 a Abs. 3 Satz 1 und 2 VwGO verlangte Schriftform der Berufungsbegründung ersetzt (vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Auflage 2000, Rn. 2 der Einführung vor §§ 159 bis 165 ZPO; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 21. Auflage 1994, Rn. 24 zu § 159 ZPO; vgl. ferner BGHZ 105, 197 ).

    Verfahrensvorschriften sind nicht Selbstzweck (vgl. auch BGHZ 105, 197 ).

  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2000 - 4 B 79.99
    Die Beteiligten haben zwar Anspruch darauf, daß Verhandlungstermine so festgesetzt werden, daß ihr Recht auf Gehör (einschließlich des Rechts auf sachgemäße Terminsvorbereitung) nicht verletzt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 7.73 - BVerwGE 44, 307 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99

    Nachbarschutz gegen erhebliche Störungen

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2000 - 4 B 79.99
    BVerwG 4 B 79.99 VGH 3 S 1393/99.
  • BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00

    Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung nach § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO regelmäßig genügt, wenn in dem hierfür einzureichenden Schriftsatz - ggf. auch nur durch Verweisung auf den Zulassungsantrag und den Zulassungsbeschluss wie im Ausgangsverfahren - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, ob und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - <NVwZ 2000, 315 = InfAuslR 2000, 98> unter Hinweis auf BVerwGE 107, 117, 121; ebenso Beschluss vom gleichen Tag - BVerwG 9 B 491.99 - ; vgl. ferner Beschlüsse vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - und vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - <NVwZ 2000, 912>).

    Die Bezugnahme auf den Zulassungsantrag und den Zulassungsbeschluss ist daher nicht - wie die Beschwerde vermutet - an das Vorbringen einer tatsächlichen Grundsatzfrage geknüpft, sondern lediglich daran, dass für das Berufungsgericht und alle Beteiligten zuverlässig feststeht, ob der Berufungskläger nach wie vor - nämlich nach Zulassung seiner Berufung - die Durchführung des Berufungsverfahrens erstrebt (Beschluss vom 8. September 2000, a.a.O., und vom 7. März 2000, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 10085/05

    Inanspruchnahme eines Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der Bekämpfung der

    Eine entsprechende Anwendung des § 86 Abs. 3 VwGO kommt deshalb nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht (mehr) in Betracht (Meyer-Ladwig/Rudisile in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 09/2004, § 124 a Rzn. 151, 49; Seibert, a.a.O. § 124 a Rz 299; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 124 a Rzn 69 f., 29; Happ in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 124 a Rz 58; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. März 2000, NVwZ 2000, 912).
  • BVerwG, 08.09.2000 - 11 B 50.00

    Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Berufungszulassung;

    Durch das in § 124 a Abs. 3 Sätze 1 und 2 VwGO enthaltene Erfordernis einer fristgebundenen Berufungsbegründungsschrift soll gewährleistet werden, dass für das Berufungsgericht und alle Beteiligten zuverlässig feststeht, ob der Berufungskläger nach wie vor - nämlich nach Zulassung seiner Berufung - die Durchführung des Berufungsverfahrens erstrebt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - NVwZ 2000, 912).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.2004 - 5 LC 171/03

    Gewährung von Reisekostenvergütung und Umzugskostenvergütung an Beamte auf

    Daher obliegt es dem Berufungskläger, fristgerecht zu prüfen und zu erklären, mit welcher Begründung die Berufung durchgeführt werden soll (BVerwG, Beschl. v. 7.3.2000 - 4 B 79.99 -, DÖV 2000, 603).
  • BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00

    Klage auf Erteilung von Vertriebenenausweisen - Zurechnung eines Bekenntnisses

    Dem Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung wird regelmäßig genügt, wenn in dem hierfür einzureichenden Schriftsatz - ggf. auch durch Verweisung auf den Zulassungsantrag - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, ob und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - BVerwG 9 B 499.99 - NVwZ 2000, 315 unter Hinweis auf BVerwGE 107, 117 ; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - NVwZ-RR 2001, 142 und vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 S. 14 = NVwZ 2000, 912).
  • BVerwG, 21.02.2001 - 9 B 8.01

    Anforderungen an eine Berufung in formeller Hinsicht - Sinn und Zweck einer

    Danach verlangt die Vorschrift des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO, dass der Rechtsmittelführer nach Zulassung der Berufung einen g e s o n d e r t e n Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreicht (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 8. September 2000 - BVerwG 11 B 50.00 - juris = DÖV 2001, 43 unter Hinweis auf BVerwGE 109, 336, 344 sowie auf den Beschluss vom 7. März 2000 - BVerwG 4 B 79.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 15 = NVwZ 2000, 912; die in einem früheren, von der Beschwerde angeführten Beschluss DVBl 1997, 1325> geäußerte abweichende Rechtsauffassung wurde ausdrücklich aufgegeben <BVerwGE 107, 117, 121>).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2000 - A 14 S 2235/98

    Berufungsbegründung: unzureichende Bezugnahme auf Zulassungsantrag

    Das Erfordernis einer selbständigen Berufungsbegründung dient neben der Klarstellung, ob und weshalb der Rechtsmittelführer am Berufungsverfahren festhalten will, dem Ziel einer Entlastung des Berufungsgerichts und der damit verbundenen Straffung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens (BVerwG, Besch. v. 23.9.1999, a.a.O.; Beschl. v. 7.3.2000 - 4 B 79.99 -, DÖV 2000, 603).
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