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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98   

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https://dejure.org/1999,715
BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98 (https://dejure.org/1999,715)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1999 - 6 C 20.98 (https://dejure.org/1999,715)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 (https://dejure.org/1999,715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren - Durchführung und Reichweite - Grundsatz der Chancengleichheit - Prüfungsverfahren bei Neubewertung - Beibehaltung des Prüfungsergebnisses trotz Rücknahme eines Korrekturmangels - Nachteilige Einzelbewertung - Neue nachteilige ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1
    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsverfahren bei Neubewertung der Prüfungsleistung; Beibehaltung des Prüfungsergebnisses trotz Rücknahme eines Korrekturmangels; neue nachteilige Einzelbewertung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neubewertung von Prüfungsleistungen - Chancengleichheit - Änderung des Bewertungssystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 211
  • NJW 2000, 1055
  • NVwZ 2000, 915 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1594
  • DÖV 2000, 78
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98
    Das bedeutet insbesondere, daß ein Prüfer bei einer aufgrund eines erkannten Bewertungsfehlers erforderlichen Neubewertung nicht seine Bewertungskriterien ändern darf, nach denen er im Rahmen des ihm zustehenden Bewertungsspielraums die Prüfungsleistung ursprünglich bewertet hat (Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 272, 279).

    Wird die Note in einem solchen Fall dennoch verschlechtert, kann dies nur auf einer Änderung des Bewertungssystems beruhen, was aber aus den genannten Gründen nicht zulässig ist (Urteil vom 24. Februar 1993, a.a.O., S. 279, 280).

    Vielmehr ist es Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, daß und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (Urteil vom 24. Februar 1993, a.a.O., S. 278).

    cc) Die Beibehaltung einer Note trotz Rücknahme eines Korrekturfehlers darf ferner auch nicht darauf beruhen, daß die Prüfer im Rahmen der Neubewertung "beliebige Gründe" nachschieben (Urteil vom 24. Februar 1993, a.a.O., S. 278).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98
    Er darf mit anderen Worten bei der Neubewertung das der ursprünglichen Bewertung der Prüfungsarbeiten aller Prüflinge zugrunde gelegte Bewertungssystem, soweit es rechtmäßig ist, nicht verändern (Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 141, 142).

    In diesem Sinne hat es der Senat auch schon bisher nicht als Änderung des Bewertungssystems angesehen, daß die Prüfer beispielsweise ihre Kritik an Teilen einer Hausarbeit nicht mehr als den Vorwurf eines Relationsfehlers aufrechterhalten, sondern nunmehr als den der Unübersichtlichkeit und Unzweckmäßigkeit des Aufbaus modifiziert haben (Beschluß vom 11. Juni 1996, a.a.O., S. 143).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98
    Eine Verpflichtung zur erneuten Durchführung eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens nach Abschluß des gerichtlichen Verfahrens entspräche auch nicht dem Sinn und Zweck dieses Kontrollverfahrens, der darin besteht, schon im Verwaltungsverfahren einen effektiven Schutz des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG sicherzustellen (BVerfGE 84, 34, 45/46; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313, S. 261).

    So wäre es beispielsweise mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar, wenn einzelne Kandidaten, indem sie einen Verwaltungsgerichtsprozeß anstrengten, die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängigen Bewertung erhielten (BVerfGE 84, 34, 52).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98
    Eine Verpflichtung zur erneuten Durchführung eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens nach Abschluß des gerichtlichen Verfahrens entspräche auch nicht dem Sinn und Zweck dieses Kontrollverfahrens, der darin besteht, schon im Verwaltungsverfahren einen effektiven Schutz des Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG sicherzustellen (BVerfGE 84, 34, 45/46; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313, S. 261).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98
    Denn die Rüge des Beklagten, diese Feststellung des Berufungsgerichts gehe fehl, richtet sich der Sache nach gegen die Beurteilung einer Fachfrage des Prüfungsrechts (zum Begriff der Fachfrage: Beschluß vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 55.97 - DVBl 1998, 407).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1997 - 22 A 3025/94
    Auszug aus BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98
    BVerwG 6 C 20.98 OVG 22 A 3025/94.
  • BVerwG, 09.06.1993 - 6 B 35.92

    Richtergesetz - Prüfung - Gespaltetene Notenskala - Juristische Prüfung -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98
    Denn der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, alle Prüflinge gleich zu behandeln, was sich nicht zuletzt in einer gleichmäßigen Benotung niederschlägt (Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 6 B 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 315, S. 280, 281).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23

    Richtige Klageart gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen; Überdenkensverfahren,

    Die Beschwerde entnimmt des Weiteren den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314) und vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 - (BVerwGE 109, 211) den Rechtssatz, dass eine Notenänderung im Überdenkensverfahren bei im Wesentlichen gleichbleibender Prüferkritik und nicht gegebenen sachlichen Änderungen nur auf einer unzulässigen Veränderung des Bezugssystems beruhen könne.

    Der Prüfer darf zwar keine vom Vergleichsrahmen unabhängige Bewertung vornehmen und seine prüfungsspezifischen Bewertungskriterien nicht ändern (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 ).

    Schließlich sucht die Beschwerde eine zur Revisionszulassung führende Divergenz durch den Hinweis darzutun, dass es nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. a. - (BVerfGE 84, 34) und denjenigen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20.98 - (BVerwGE 109, 211) mit dem Grundsatz der Prüfungsgerechtigkeit unvereinbar sei, wenn einzelne Prüflinge die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängigen Bewertung erhielten, indem sie einen Verwaltungsgerichtsprozess anstrengten.

  • BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 8.11

    Prüfungsrecht; Regelungsqualität der Bewertung einzelner Prüfungsleistungen;

    Der Senat ist an die Würdigung des Berufungsgerichts, wonach die Bewertungsbegründungen von Erst- und Zweitprüfer keine auf eine Unbestimmtheit der Frage 1 c) hindeutenden Verständnisunterschiede offenbaren würden, gemäß § 137 Abs. 2 VwGO gebunden (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 S. 275 f., vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 309, vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 396 S. 28 und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 6 C 14.01 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 400 S. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere

    Gegenstände des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums, in den die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen dürfen, sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.11.1997 - 6 C 11.96 -, BVerwGE 105, 328, 333f., und vom 14.07.1999 - 6 C 20.98 -, BVerwGE 109, 211, 216; Beschluss vom 13.05.2004 - 6 B 25.04 -, juris Rn. 11; Senatsurteile vom 21.03.2012 - 9 S 764/11 -, vom 06.07.2015, juris Rn. 30 und vom 26.11.2019 - 9 S 1126/19 -, juris Rn. 16).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt und die auch das Verwaltungsgericht seinen Ausführungen zu Grunde gelegt hat, ist es den Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 20.98 -, BVerwGE 109, 211; Beschluss vom 28.04.2000 - 6 B 6.00 -, juris Rn. 7; Senatsbeschluss vom 04.02.2013 - 9 S 346/13 - Senatsurteil vom 06.07.2015 - 9 S 2062/14 -, juris Rn. 35).

    Dabei darf die Beibehaltung des Prüfungsergebnisses weder auf einer Änderung des Bewertungssystems noch auf dem Nachschieben beliebiger Gründe beruhen (BVerwG, Urteil vom 14.07.1999, a.a.O.).

    Ferner liegt eine Änderung des Bewertungssystems nicht schon ohne weiteres in der erstmaligen Berücksichtigung eines neu erkannten Fehlers oder einer anderweitigen an die Stelle der fehlerhaften Korrektur tretenden nachteiligen Einzelwertung (BVerwG, Urteil vom 14.07.1999, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99   

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https://dejure.org/2000,2186
BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99 (https://dejure.org/2000,2186)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2000 - 3 C 14.99 (https://dejure.org/2000,2186)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 3 C 14.99 (https://dejure.org/2000,2186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    StVO § 39 Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Nr. 6, § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm; Straßenverkehrslärm, Schutz von Anliegern vor -; Zone von Anliegerstraßen; Netz von Anliegerstraßen; Kette von Anliegerstraßen; Ermessen der Straßenverkehrsbehörde beim Einschreiten zugunsten von ...

  • Wolters Kluwer

    Anlieger - Anliegerverkehr - Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm - Zone von Anliegerstraßen - Netz von Anliegerstraßen - Kette von Anliegerstraßen - Ermessen der Straßenverkehrsbehörde beim Einschreiten zugunsten von Anliegern - Lärmvorbelastung - Autofreie Orte - ...

  • Judicialis

    StVO § 39 Abs. 2 Satz 1; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 6; ; StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zum Anliegerbereich gehörende angrenzende oder einmündende Straßen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Straßenverkehrsrecht, Begriff des Anliegers iSd StVO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2121
  • NVwZ 2000, 915 (Ls.)
  • NZV 2000, 435
  • DVBl 2000, 1611
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 3 C 11.97

    Großflächige Anwohnerparkzone in Köln nicht zulässig

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
    aa) Das Straßenverkehrsrecht definiert den Anlieger - ebensowenig im übrigen wie den Anwohner (vgl. hierzu Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 3 C 11.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 37) - nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 - BGHSt 20, 242 ; BayObLG, Beschluß vom 8. Oktober 1980 - 2 Ob OWi 327/80 - VRS 60, 152; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.).
  • VGH Bayern, 26.11.1998 - 11 B 95.2934
    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
    BVerwG 3 C 14.99 VGH 11 B 95.2934.
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
    Die Vorschrift des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO ermöglicht den Straßenverkehrsbehörden, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen zu beschränken oder zu verbieten und den Verkehr umzuleiten (vgl. zu ihr zuletzt Urteil vom 15. April 1999 - BVerwG 3 C 25.98 - BVerwGE 109, 29 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.1989 - 1 Ss 73/89
    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
    aa) Das Straßenverkehrsrecht definiert den Anlieger - ebensowenig im übrigen wie den Anwohner (vgl. hierzu Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 3 C 11.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 37) - nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 - BGHSt 20, 242 ; BayObLG, Beschluß vom 8. Oktober 1980 - 2 Ob OWi 327/80 - VRS 60, 152; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
    Maßgeblich sind auch andere Besonderheiten des Einzelfalles; als eine solche Besonderheit ist es im Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 7 C 76.84 - (BVerwGE 74, 234 ) beurteilt worden, daß eine Ortserschließungsstraße entgegen ihrer eigentlichen Funktion zunehmend vom überörtlichen Verkehr als sogenannter Schleichweg in Anspruch genommen wurde und damit Lärmbelästigungen ausgelöst worden sind, die von den Anliegern reiner Wohnstraßen üblicherweise nicht hingenommen werden müssen.
  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 191/65

    Begriffe "Anlieger" und "Anliegerverkehr" - Erlaubnis zur Benutzung eines an

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
    aa) Das Straßenverkehrsrecht definiert den Anlieger - ebensowenig im übrigen wie den Anwohner (vgl. hierzu Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 3 C 11.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 37) - nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 - BGHSt 20, 242 ; BayObLG, Beschluß vom 8. Oktober 1980 - 2 Ob OWi 327/80 - VRS 60, 152; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.).
  • BayObLG, 08.10.1980 - 2 ObOWi 327/80
    Auszug aus BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99
    aa) Das Straßenverkehrsrecht definiert den Anlieger - ebensowenig im übrigen wie den Anwohner (vgl. hierzu Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 3 C 11.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 37) - nicht (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1965 - 4 StR 191/65 - BGHSt 20, 242 ; BayObLG, Beschluß vom 8. Oktober 1980 - 2 Ob OWi 327/80 - VRS 60, 152; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Mai 1989 - 1 Ss 73/89 - NJW 1989, 2483 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14

    Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs

    Vielmehr genügt, dass eine ausreichende Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsnetz überhaupt besteht; eventuelle Umwege aufgrund einer (Teil-)Einziehung sind hinzunehmen (Beschluss des Senats vom 22.2.1999 - 5 S 172/99 -, VBlBW 1999, 313; s. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15.2.2000 - 3 C 14.99 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 8 A 1247/16

    Streit um die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung verkehrsbeschränkender

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2000 - 3 C 14.99 -, NJW 2000, 2121 = juris Rn. 20 f.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 1. Juni 2005 - 8 A 2350/04 -, ZUR 2006, 28 = juris Rn. 53 f., vom 6. Dezember 2006 - 8 A 4840/05 -, VRS 112, 223 = juris Rn. 64 f. und vom 29. Oktober 2008 - 8 A 3743/06 -, DVBl. 2009, 458 = juris Rn. 50 f., jeweils m. w. N.; siehe auch BVerwG, Urteile vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13, und vom 15. Februar 2000 - 3 C 14.99 -, NJW 2000, 2121 = juris Rn. 15.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2000 - 3 C 14.99 -, NJW 2000, 2121 = juris Rn. 15 a. E.; OVG NRW, Urteile vom 29. Oktober 2008 - 8 A 3743/06 -, DVBl. 2009, 458 = juris Rn. 52, und vom 6. Dezember 2006 - 8 A 4840/05 -, VRS 112, 223 = juris Rn. 66.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 2000 - 3 C 14.99 -, NJW 2000, 2121 = juris Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 8 A 3743/06 -, DVBl. 2009, 458 = juris Rn. 56.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2004 - 5 S 682/03

    Zusatzschild zum Verkehrszeichen 260 der StVO - Anspruch auf Widmungserweiterung

    Der Hauptantrag ist als Verpflichtungsantrag auch dann statthaft, wenn man ihn dahin versteht, die Klägerin begehre der Sache nach die Wiederanbringung des Zusatzschildes "Anlieger frei", freilich beschränkt auf Anlieger ihres Grundstücks (vgl. Senatsurt. v. 16.05.1997 - 5 S 1842/95 - VBlBW 1998, 28; zum Anliegerbegriff vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.2000 - 3 C 14.99 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 40 = NJW 2000, 2121).
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   BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,721
BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98 (https://dejure.org/1999,721)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1999 - 6 C 13.98 (https://dejure.org/1999,721)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1999 - 6 C 13.98 (https://dejure.org/1999,721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 Satz 2
    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von fachlichen Korrekturfehlern; prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum; Kausalität von Prüfungsfehlern, Grenzen der gerichtlichen Kausalitätsprüfung; Neubewertung durch andere Prüfer und ...

  • Wolters Kluwer

    Prüfer (Qualifikation) - Prüfungsfehler - Umgang des Prüfers mit seinen Fehlern - Nachkorrektur

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2914 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 915
  • DVBl 1999, 1599 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Läßt sich dies mit der erforderlichen Gewißheit feststellen, so folgt - wie bei unwesentlichen Verfahrensfehlern - aus dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG), daß ein Anspruch auf Neubewertung nicht besteht (vgl. Urteil vom 12. November 1997 BVerwG 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 384; BVerfGE 84, 34, 55).

    Daraus folgt, daß eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch bewertet werden darf (BVerfGE 84, 34, 55).

    Er ist jedoch erlaubt, insbesondere ist er auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1998 - BVerwG 6 B 44.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 390 mit weiteren Nachweisen, u.a. auf BVerfGE 84, 34, 55; die gegen den Beschluß erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluß vom 4. Februar 1999 - 1 BvR 1652/98 ).

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Läßt sich dies mit der erforderlichen Gewißheit feststellen, so folgt - wie bei unwesentlichen Verfahrensfehlern - aus dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG), daß ein Anspruch auf Neubewertung nicht besteht (vgl. Urteil vom 12. November 1997 BVerwG 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 384; BVerfGE 84, 34, 55).

    Sie dürfen in den prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum der Prüfer weder zugunsten des Prüflings noch zu seinen Lasten eindringen, müssen sich insoweit einer wertenden Einschätzung und hier insbesondere einer eigenständigen Gewichtung positiver oder negativer Leistungsaspekte enthalten (Urteil vom 12. November 1997, a.a.O.).

    Er betrifft etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Gewichtung des Schwierigkeitsgrades einzelner Aufgaben wie auch verschiedener Aufgaben im Verhältnis zueinander, die Würdigung der sprachlichen Qualität, der Überzeugungskraft und der Angemessenheit der Darstellung nach ihrem Umfang - in einzelnen Abschnitten wie auch in der Gesamtschau - oder die Bestimmung von Stärken und Schwächen einer Bearbeitung einschließlich des Stellenwerts eines Fehlers (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313, vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 3 und vom 12. November 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß eine solche Rüge nur dann zulässig vorgebracht ist, wenn der Revisionskläger die nach seiner Meinung den Mangel begründenden Tatsachen in einer Weise vorträgt, die dem Revisionsgericht eine (abschließende) Beurteilung ermöglicht (Beschlüsse vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - und vom 21. Dezember 1994 BVerwG 1 B 176.93 - Buchholz § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 24 und Nr. 32; Beschluß vom 27. Juni 1995 - BVerwG 5 B 53.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 9).

    Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den Einzelheiten der Geschäftsverteilung sowie ggf. die Einholung von Auskünften des Gerichts und notfalls eigene Ermittlungen, um sich über das Vorgehen des Gerichts hinreichende Gewißheit zu verschaffen; die Auseinandersetzung mit der Geschäftsverteilung muß gegebenenfalls einschließen, daß ein zur Mitwirkung berufener, tatsächlich aber nicht herangezogener Richter nicht verhindert war (Beschluß vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - a.a.O.).

    Eine Veranlassung für das Revisionsgericht, den Sachverhalt ausnahmsweise von Amts wegen weiter aufzuklären (vgl. dazu Beschluß vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 8 CB 83.80 - a.a.O.), ist hier nicht gegeben.

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Das Gericht vermißt also ein substantiiertes Vorbringen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 S. 263; Niehues, Prüfungsrecht, 3. Aufl., Rn. 394).

    Er betrifft etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Gewichtung des Schwierigkeitsgrades einzelner Aufgaben wie auch verschiedener Aufgaben im Verhältnis zueinander, die Würdigung der sprachlichen Qualität, der Überzeugungskraft und der Angemessenheit der Darstellung nach ihrem Umfang - in einzelnen Abschnitten wie auch in der Gesamtschau - oder die Bestimmung von Stärken und Schwächen einer Bearbeitung einschließlich des Stellenwerts eines Fehlers (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313, vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 3 und vom 12. November 1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Durch Urteil vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788) hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit an das nunmehr zuständige Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Im übrigen wird auch die fachliche Richtigkeit der Auffassung der Prüfer angegriffen, die auch vom Berufungsgericht im Rahmen einer fachlichen "Vollprüfung" geteilt worden ist (zu B. II. 1.4 und 1.5, 1.6, 1.9, 1.10, 1.12 und 1.13 der Urteilsgründe) und dies vom Revisionsgericht nicht abweichend gewürdigt werden kann (vgl. hierzu schon das im Verfahren gleichen Rubrums ergangene Urteil des Senats vom 30. Januar 1995 - BVerwG 6 C 1.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788).

  • BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98

    Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen; Sachverständigenbeweis im

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Er ist jedoch erlaubt, insbesondere ist er auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1998 - BVerwG 6 B 44.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 390 mit weiteren Nachweisen, u.a. auf BVerfGE 84, 34, 55; die gegen den Beschluß erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluß vom 4. Februar 1999 - 1 BvR 1652/98 ).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Er betrifft etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Gewichtung des Schwierigkeitsgrades einzelner Aufgaben wie auch verschiedener Aufgaben im Verhältnis zueinander, die Würdigung der sprachlichen Qualität, der Überzeugungskraft und der Angemessenheit der Darstellung nach ihrem Umfang - in einzelnen Abschnitten wie auch in der Gesamtschau - oder die Bestimmung von Stärken und Schwächen einer Bearbeitung einschließlich des Stellenwerts eines Fehlers (vgl. Urteile vom 24. Februar 1993 BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313, vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 3 und vom 12. November 1997, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1995 - 22 A 1834/90

    Begutachtung der häuslichen Arbeit; Zweitprüfer; Randbemerkungen; Erste

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Auch der jetzt gegebene Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung des OVG Münster (NVwZ 1995, 800, 801 f.) geht fehl.
  • BGH, 26.03.1986 - III ZR 114/85

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Berufungsgerichts; Mitwirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Jedenfalls hätten die Widersprüche dem Kläger Anlaß zu weiteren Erkundigungen durch Einholung amtlicher Auskünfte über die Grundlagen der Besetzung der Richterbank geben müssen, die dann der Revisionsbegründung als Nachweise hinzuzufügen gewesen wären; bei einem Fehlschlag derartiger Bemühungen hätte die Revision zumindest darlegen müssen, daß sie eine zweckentsprechende Aufklärung des internen Vorgangs gesucht hat (vgl. BGH, Beschluß vom 26. März 1986 - III ZR 114/85 - NJW 1986, 2115; Urteil vom 20. Juni 1991 - VII ZR 11/91 - NJW 1992, 512).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wird nicht schon verletzt, wenn ein Gericht ein unzulässiges oder offensichtlich unbegründetes Ablehnungsgesuch nicht ausdrücklich beschieden hat (BVerfGE 11, 1, 6).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 19.95

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89

    Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und

  • BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit -

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Fälschliche Annahme

  • BVerwG, 21.12.1994 - 1 B 176.93

    Aufgestellte Rechtssatz - Revision - Oberverwaltungsgericht - Abweichung -

  • BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65

    Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 11/91

    Beweiskraft eines unklaren Empfangsbekenntnisses

  • BVerwG, 18.01.1983 - 7 CB 55.78

    Zweite juristische Staatsprüfung - Ausbildung eines Gerichtsreferendars -

  • BVerwG, 17.07.1997 - 6 AV 3.97

    Ablehnung eines Richters am Oberverwaltungsgericht wegen Befangenheit -

  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 84.62
  • BVerwG, 09.05.1972 - IV CB 30.69

    Rügelose Einlassung und Richterablehnung; Begriff der "natürlichen Eigenart der

  • BVerwG, 06.07.1972 - VI B 66.71

    Geltendmachung von in § 133 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) aufgeführten

  • OVG Saarland, 05.04.2004 - 3 Q 36/03

    Zulässigkeit der Nachbesserung von Prüferbeurteilungen im Gegensatz zur

    BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 14 bis 17.

    BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 16.

    BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 -, DVBl. 1991, 801 - 804; zur konkreten Überprüfung gewichtiger Argumente BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 12/13; Beschlüsse des Senats vom 22.11.2000 - 3 W 6/00 - und vom 15.1.2003 - 3 Q 38/02 -.

    BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 12/13.

    Zur Herleitung BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 -, DVBl. 1991, 801, 802; zur Anwendung auf Fachfragen BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 10.

    BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 10 und S. 12/13.

    BVerwG, Urteil vom 4.5.1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, Buchholz 421.0 Nr. 395, S. 15.

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraumes sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 6 C 11.96 - BVerwGE 105, S. 328 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 384 m.w.N.; Beschluss vom 13. März 1998 - BVerwG 6 B 28.98 - Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395 = NVwZ 2000, S. 915 ; Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 396 ).

    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben, etwa weil sie von falschen Tatsachen ausgegangen sind oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (Beschluss vom 13. März 1998, a.a.O.; Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Der Prüfling hat keinen Anspruch auf eine Neubewertung, wenn mit der erforderlichen Gewissheit auszuschließen ist, dass sich der Bewertungsfehler auf das Ergebnis ausgewirkt haben kann (vgl. zur Kausalitätsprüfung und deren Grenzen: BVerwG, Urteile vom 12.11.1997 - 6 C 11.96 -, BVerwGE 105, 328, vom 27.04.1999 - 2 C 30.98 -, juris, und vom 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris; Beschlüsse vom 13.03.1998 - 6 B 28.98 -, juris, und vom 14.09.2012 - 6 B 35.12 -, juris; Senatsurteil vom 21.11.2006 - 9 S 987/06 -, juris; Senatsbeschluss vom 19.08.2020 - 9 S 1005/20 - Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 679, 887).

    Zudem dürfen sich die Gerichte die geforderte Gewissheit über die Unerheblichkeit eines Korrekturfehlers nur anhand objektiver Kriterien und im Wertungsbereich allenfalls noch in Evidenzfällen verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1999, a.a.O.).

    Dass die Korrekturfehler "evident unerheblich" (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1999, a.a.O., Rn. 49) für die Bewertung gewesen sind, kann mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht angenommen werden.

    Ein Prüfer ist nicht nur dann von der nochmaligen Bewertung einer Prüfungsleistung auszuschließen, wenn er sich von vornherein darauf festgelegt hat, seine Benotung nicht zu ändern, sondern auch dann, wenn es ihm an der Fähigkeit gebrechen sollte, eigene Fehler zu erkennen und einzuräumen, oder auch nur, diese mit dem ihnen objektiv gebührenden Gewicht zu bereinigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 58; Bay. VGH, Beschluss vom 04.11.2005 - 7 ZB 05.1999 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 21.05.2012 - 9 A 1156/11 -, juris).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 2.99   

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https://dejure.org/1999,1994
BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 2.99 (https://dejure.org/1999,1994)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1999 - 3 A 2.99 (https://dejure.org/1999,1994)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - 3 A 2.99 (https://dejure.org/1999,1994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    EV Art. 26 Abs. 1 und 2; Anl. I Kap. XI Sachgebiet A Abschnitt III 3b; Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz § 1; GG Art. 87 a. F. Abs. 1; ö. r. Erstattungsanspruch; ö. r. GoA; StVertrag Art. 26 Abs. 2
    S-Bahn; S-Bahn in West-Berlin; Bundeseisenbahnen; Aufwendungsersatz für Betriebsinvestitionen; S-Bahn als Nahverkehrsmittel

  • Wolters Kluwer

    S-Bahn - S-Bahn in West-Berlin - Bundeseisenbahnen - Aufwendungsersatz für Betriebsinvestitionen - S-Bahn als Nahverkehrsmittel - ö. r. GoA - ö. r. Erstattungsanspruch

  • Judicialis

    GG Art. 87 a.F. Abs. 1; ; EV Art. 26 Abs. 1 und 2; ... ; EV Anl. I Kap. XI Sachgebiet A Abschnitt III 3 b; ; StVertrag Art. 26 Abs. 2; ; GoA ö.r.; ; Erstattungsanspruch ö.r.; ; Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz § 1

  • rechtsportal.de

    Verkehrswirtschaft - S-Bahn; S-Bahn in West-Berlin; Bundeseisenbahnen; Aufwendungsersatz für Betriebsinvestitionen; S-Bahn als Nahverkehrsmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Berlin braucht S-Bahn-Schulden nicht zu bezahlen

  • nomos.de PDF, S. 54 (Leitsatz)

    Art. 87 aF GG; §§ 670, 677, 683 BGB; Art. 26 Abs. 1 u. 2, Anl. I, Kap XI, Sachg. A, Absch. III 3 b EinigungsV
    Berliner S-Bahn-Betrieb/Aufgabe des Landes Berlin/Investitionsaufwendungsersatz/Bundeseisenbahnvermögen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 87 ff GG
    Staatshaftungsrecht, Haftung des Bundes für S-Bahn-Investitionen des Landes Berlin aus der Zeit vor der Wiedervereinigung?

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 180
  • NVwZ 2000, 915 (Ls.)
  • NZV 2000, 477 (Ls.)
  • NJ 2000, 329 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1450
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 2.99
    Ob auf dieses nach § 4 des Bundeseisenbahn-Neugliederungsgesetzes parteifähige Sondervermögen § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO anzuwenden ist, wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 50 Rn. 3; Bier in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 50 Rn. 8; offen gelassen in: BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 1 A 23.85 - BVerwGE 79, 110 ).

    Diese Frage bedarf hier aber keiner Klärung, da der Verweisungsbeschluß des Verwaltungsgerichts nach § 83 VwGO i.V.m. § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG das Bundesverwaltungsgericht bindet (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1988, a.a.O.).

  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6557/03

    Erstattung von Kosten für die Bergung von Munition auf einem

    vgl. BVerwG, Urt. vom 16.12.1999 - 3 A 2.99 -, VRS 99, 298ff.

    vgl. BVerwG, Urt. vom 16.12.1999 - 3 A 2.99 -, VRS 99, 298ff.

    vgl. BVerwG , Urt. vom 16. Dezember 1999 - 3 A 2.99 -, VRS 99, 298 und vom 30. November 1995 - 7 C 56/93 -, BVerwGE 100, S. 56.

  • VerfGH Berlin, 13.05.2013 - VerfGH 32/12

    Unzulässigkeit des Volksbegehrens über die Verbesserung des Berliner

    Hiervon ist auch das Schienennetz der S-Bahn betroffen, das - auch soweit zum Vermögen der früheren Reichsbahn gehörend - auf der Grundlage des Einigungsvertrags (vgl. Art. 26 Einigungsvertrag vom 31. August 1990, BGBl. 1990 II S. 889) letztlich auf den Bund übergegangen ist (vgl. auch BVerwGE 110, 180).
  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 7178/03

    Herstellung eines funktionsfähigen und dem wachsenden Straßenverkehr angemessenen

    vgl. BVerwG, Urt. vom 16.12.1999 - 3 A 2.99 -, VRS 99, 298ff.

    vgl. BVerwG , Urt. vom 16. Dezember 1999 - 3 A 2.99 -, VRS 99, 298 und vom 30. November 1995 - 7 C 56/93 -, BVerwGE 100, S. 56.

  • BVerwG, 12.12.2002 - 3 A 1.02

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG; Bund-Länder-Streitigkeit; nicht

    Selbst wenn - entgegen den vorstehenden Darlegungen - der Bund auch über ein Sondervermögen an einem (verfassungsrechtlichen) Bund-Länder-Streit beteiligt sein könnte, müsste davon ausgegangen werden, dass sich im Streitfall die Beteiligten lediglich als Vermögensträger auf fiskalischer Ebene gegenüberstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. November 1982 - 2 BvH 1/79 - BVerfGE 62, 295 ), was gleichfalls einer erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts entgegensteht; im Streitfall geht es im Kern nämlich darum, ob ein nach den Maßstäben des Urteils vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 3 A 2.99 - (BVerwGE 110, 180) an sich gegebener Anspruch auf Freistellung verjährt ist.
  • VG Köln, 22.04.2005 - 11 K 6556/03

    Erstattung der in den Jahren 1986 bis 1992 durch die Renovierung des Fernbahnhofs

    vgl. BVerwG, Urt. vom 16.12.1999 - 3 A 2.99 -, VRS 99, 298ff.

    vgl. BVerwG , Urt. vom 16. Dezember 1999 - 3 A 2.99 -, VRS 99, 298 und vom 30. November 1995 - 7 C 56/93 -, BVerwGE 100, S. 56.

  • VG Münster, 27.04.2012 - 7 K 1552/09

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, Dortmund-Ems-Kanal,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 16. Dezember 1999 3 A 2.99 , BVerwGE 110, 180 = juris, Rn. 60, stellt einen solchen Rechtsgrund bereits eine rechtlich begründete Befugnis dar.
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