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   VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98   

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VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98 (https://dejure.org/1999,2926)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.1999 - 8 TG 3140/98 (https://dejure.org/1999,2926)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 1999 - 8 TG 3140/98 (https://dejure.org/1999,2926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 AbfG, § 13 KrW-/AbfG, § 23 KrW-/AbfG, § 24 KrW-/AbfG, § 3 Abs 9 VerpackV
    Erfassung und Verwertung von Verpackungsabfällen - duales System - Schutz gegen Alternativsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unter Berücksichtigung der Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) herzuleitender öffentlich-rechtlicher Abwehrabspruch gegen rechtswidrige hoheitliche Eingriffe in den Systembetrieb des Betreibers eines dualen Systems; Behördliche Systemfeststellung gemäß § 6 Abs. 3 ...

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Ausstieg aus dem Dualen System

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 34
  • NVwZ 2000, 92
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 29.07.1994 - 14 TG 2482/93

    Keine Anwendung des Abfallgesetzes auf das Duale System Deutschland;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    1994 S. 145 ff.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1994 -- 14 TG 2482/93 -- NVwZ 1995 S. 299 f., und vom 26. Januar 1995 -- TL 2313/94 --; vgl. auch VG München, Urteil vom 11. November 1997 -- M 16 K 93.629 -- NVwZ 1998 S. 543).

    Dabei können die Sonderfälle der Eigenverwertung gemäß Abs. 1 und der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen gemäß Abs. 3 Nrn. 2 und 3 der Vorschrift als hier nicht erheblich außer Betracht bleiben, weil duale Erfassungs- und Verwertungssysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen gemäß § 6 Abs. 3 VerpackV -- entgegen der zu dem früheren § 1 Abs. 7 AbfG vertretenen Auffassung (vgl. u.a. Hess. VGH, Beschluss vom 29. Juli 1994 a. a. O.) -- angesichts der Regelung in Abs. 3 Nr. 1 schon aus systematischen Gründen nicht als "gewerbliche Sammlungen" im Sinne von Nr. 3 anzusehen sind.

  • VGH Hessen, 26.01.1995 - TL 2313/94

    Kein Mitbestimmungsrecht nach PersVG HE § 81 Abs 1 bei abschließender

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    1994 S. 145 ff.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1994 -- 14 TG 2482/93 -- NVwZ 1995 S. 299 f., und vom 26. Januar 1995 -- TL 2313/94 --; vgl. auch VG München, Urteil vom 11. November 1997 -- M 16 K 93.629 -- NVwZ 1998 S. 543).

    Die den kommunalen Körperschaften im Rahmen der Abstimmung eingeräumte Verfahrensposition ist durch eine Beschränkung auf örtliche Interessen sowie durch die normative Vorgabe des Bundesgesetzgebers gebunden, der Privatwirtschaft den Aufbau eines Ersatzsystems zu erlauben (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26. Januar 1995, a.a.O., S. 11/12 des Beschlussabdrucks).

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    Da der Wegfall einer gesetzlichen Verordnungsermächtigung grundsätzlich nicht zum Wegfall der darauf beruhenden Verordnung führt und die §§ 23, 24 KrW-/AbfG ähnliche Verordnungsermächtigungen enthalten wie früher § 14 AbfG, galt die Verpackungsverordnung 1991 bis zum Inkrafttreten ihrer Neufassung fort (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1997 -- 11 C 4.90 -- UPR 1997 S. 373; BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 -- 2 BvR 1991 und 2004/95 -- DVBl. 1998 S. 705 (708)).

    Es widerspricht aber der Konzeption der Verpackungsverordnung und damit der bundesstaatlichen Kompetenzordnung (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 a. a. O. zur kommunalen Verpackungssteuer; OVG NW, Urteil vom 10. August 1998 -- 22 A 5429/96 -- NVwZ 1999 S. 91 f. zur kommunalen Anordnung einer Überlassungspflicht für Bioabfälle), wenn ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger -- möglicherweise auch in Reaktion auf derartige "Fehlwürfe" -- die von ihm betriebene öffentliche Abfallentsorgung dadurch "optimiert", dass er -- wie der Antragsgegner -- in diese ein System zur gezielten Erfassung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher integriert.

  • VG Gießen, 31.01.2001 - 6 E 1972/97
    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    Die Antragstellerin und die Firma Schneider haben am 17. Dezember 1997 beim Verwaltungsgericht Gießen gegen die vom Antragsgegner beabsichtigte Änderung des Abfallerfassungssystems und die entsprechende Beeinflussung der Abfallerzeuger und -besitzer Feststellungs- bzw. Unterlassungsklage -- 6 E 1972/97 -- erhoben, über die noch nicht entschieden ist, und haben am 18. Dezember 1997 im vorliegenden Verfahren den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Untersagung der Inbetriebnahme von Einrichtungen zur getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen aus privaten Haushaltungen und/oder aus anderen Herkunftsbereichen im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners beantragt.

    Bei einem Weiterbetrieb des konkurrierenden Landbellsystems bis zu einem rechtskräftigen Urteil in dem derzeit beim Verwaltungsgericht Gießen anhängigen Klageverfahren -- 6 E 1972/97 -- erscheint es angesichts der vorgelegten zahlreichen Presseveröffentlichungen nicht unwahrscheinlich, dass die Endverbraucher das mit der öffentlichen Abfallentsorgung im Bereich des Antragsgegners nicht mehr abgestimmte System der Antragstellerin in weiter zunehmendem Umfang nicht mehr annehmen und dass darüber hinaus angesichts des landes- und bundesweiten Medieninteresses weitere hessische Landkreise, die auch das Trockenstabilatverfahren anwenden wollen (vgl. die bereits vorliegenden Abstimmungserklärungen der Landkreise Gießen und Kassel), und sogar öffentlichrechtliche Entsorgungsträger aus anderen Bundesländern dem Beispiel des Antragsgegners folgen könnten und damit die von der Kooperation der Endverbraucher und der öffentlichen Entsorgungsträger abhängige Existenz der Antragstellerin landes- oder sogar bundesweit ernsthaft gefährdet wäre.

  • VG Gießen, 02.04.1998 - 6 G 1980/97
    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    Mit Beschluss vom 2. April 1998 -- 6 G 1980/97 (2) -- hat das Verwaltungsgericht Gießen den Antrag der Antragstellerin und der Firma Schneider auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs zurückgewiesen und dies im Wesentlichen wie folgt begründet: Die Antragstellerin könne aus der "Abstimmungserklärung" vom 18. März 1992 keine eigenen subjektiven Rechte herleiten.

    dem Antragsgegner unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gießen vom 2. April 1998 -- 6 G 1980/97 (2) -- im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zu untersagen, in seinem Zuständigkeitsbereich.

  • BVerfG, 06.10.1993 - 1 BvR 1500/93

    Keine einstweilige Anordnung gegen Vorschriften der Verpackungs-Verordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    Der "zugunsten des Entsorgungssystems" getroffenen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1993 -- 1 BvR 1500/93 -- NVwZ 1994 S. 261) behördlichen Systemfeststellung kommt deshalb die Wirkung einer Systemanerkennung bzw. -zulassung zu, denn sie verleiht einem konkreten Systembetrieb die besondere rechtliche Qualifikation, dass die -- auch der Feststellung nachfolgende -- Beteiligung von Herstellern und Vertreibern zum Aufgabenübergang und damit bei diesen zur "Freistellung" und bei dem Erfassungs- und Verwertungssystem zur "Berechtigung" des Systembetriebs führt.
  • VG Köln, 24.01.1997 - 4 L 3105/96
    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    Deshalb und im Hinblick auf die Gefahr eines Widerrufs der behördlichen Systemzulassung gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 3 HVwVfG wegen des nachträglichen Wegfalls insbesondere der Voraussetzungen der Flächendeckung bzw. flächendeckenden Abstimmung ist dem Systembetreiber, also hier der Antragstellerin, schon im Vorfeld ein Abwehranspruch gegen eine solche rechtswidrige Störung und Gefährdung des eingerichteten, abgestimmten und zugelassenen Systems zuzubilligen (vgl. auch VG Köln, Beschluss vom 24. Januar 1997 -- 4 L 3105/96 -- NVwZ 1998 S. 315 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1998 - 22 A 5429/96

    Selbstkompostierer brauchen keine Bio-Tonne

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    Es widerspricht aber der Konzeption der Verpackungsverordnung und damit der bundesstaatlichen Kompetenzordnung (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 a. a. O. zur kommunalen Verpackungssteuer; OVG NW, Urteil vom 10. August 1998 -- 22 A 5429/96 -- NVwZ 1999 S. 91 f. zur kommunalen Anordnung einer Überlassungspflicht für Bioabfälle), wenn ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger -- möglicherweise auch in Reaktion auf derartige "Fehlwürfe" -- die von ihm betriebene öffentliche Abfallentsorgung dadurch "optimiert", dass er -- wie der Antragsgegner -- in diese ein System zur gezielten Erfassung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher integriert.
  • VG Köln, 27.06.1997 - 4 L 3117/96
    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    Da der Antrag von vornherein nur auf die Erfassung von Verpackungsabfällen gerichtet war und das Gericht gemäß § 88 VwGO daran gehindert ist, über das Rechtsschutzbegehren hinauszugehen, bedurfte es keiner Entscheidung, ob die von der "Gemeinsamen Erklärung" vom 20. Dezember 1991 weiterhin erfassten "anderen Wertstoffe", also hier insbesondere die in der blauen Tonne gesammelten Druckerzeugnisse, ebenfalls in die im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesprochene vorläufige Untersagung einzubeziehen waren, etwa weil eine nach papierhaltigen Verpackungsabfällen und anderen Wertstoffen der PPK-Fraktion getrennte Erfassung -- wie allerdings im "..." vorgesehen -- unmöglich oder jedenfalls unsinnig wäre (so VG Köln, Beschluss vom 27. Juni 1997 -- 4 L 3117/96 -- auf Seite 16 des nicht veröffentlichten Beschlussabdrucks).
  • VG München, 11.11.1997 - M 16 K 93.629
    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1999 - 8 TG 3140/98
    1994 S. 145 ff.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 29. Juli 1994 -- 14 TG 2482/93 -- NVwZ 1995 S. 299 f., und vom 26. Januar 1995 -- TL 2313/94 --; vgl. auch VG München, Urteil vom 11. November 1997 -- M 16 K 93.629 -- NVwZ 1998 S. 543).
  • VG Potsdam, 26.04.1994 - 1 K 54/93

    Isolierte Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmung zu Allgemeinverfügung;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2012 - 10 S 2554/10

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gegen einen

    Hintergrund des geltenden Rechts ist die mit der Verpackungsverordnung getroffene konzeptionelle Entscheidung, die Aufgabe der Entsorgung gebrauchter Verpackungen aus dem Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung herauszunehmen und der Privatwirtschaft zuzuordnen, die die Erfassung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher (sowie die Verwertung der Abfälle) einem behördlich festgestellten System überträgt, das verordnungsrechtlich einem abfallrechtlichen Sonderregime untersteht (HessVGH, Beschl. v. 20.8.1999 - 8 TG 3140/98 - NVwZ 2000, 92, 94 und 95; HessVGH, Urt. v. 16.7.2003 - 6 UE 3127/01 - GewArch 2004, 36, 37 = ZUR 2004, 42, 43).

    Die Systemfeststellung, die rechtsdogmatisch einen begünstigenden Verwaltungsakt darstellt (HessVGH, Beschl. v. 20.8.1999 - 8 TG 3140/98 - NVwZ 2000, 92, 93 f.; Roder a.a.O. § 6 RdNr. 70), bleibt wirksam (§ 43 Abs. 2 LVwVfG), solange sie nicht widerrufen ist (vgl. § 6 Abs. 6 VerpackV 2008).

    Im Rechtssinne wird das auf die Verpackungsverordnung gemünzte "Kooperationsprinzip" seit jeher als generelles Leitbild und allgemeine Ordnungsidee verstanden (vgl. BVerfG, Urt. v. 7.5.1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - E 98, 106, 130 f.; VG Gießen, Urt. v. 31.1.2001 - 6 E 1972/97 - NVwZ 2002, 238, 239); das gilt ebenso für § 6 Abs. 4 VerpackV 2008 (vgl. HessVGH, Beschl. v. 20.8.1999 - 8 TG 3140/98 - NVwZ 2000, 92, 97).

  • VGH Hessen, 16.07.2003 - 6 UE 3127/01

    Freistellung systembeteiligter Verpackungshersteller von Pflichten nach VerpackV

    Auf die (zugelassene) Beschwerde der Klägerin gab der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs mit Beschluss vom 20. August 1999 (8 TG 3140/98) dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt und untersagte dem beklagten Landkreis vorläufig, in seinem Zuständigkeitsbereich (1.) Einrichtungen zur getrennten Erfassung von Verpackungsabfällen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe zu betreiben oder sich an einem nicht zugelassenen Erfassungs- und Verwertungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen zu beteiligen und (2.) die Erzeuger von Abfällen aus privaten Haushaltungen zu veranlassen, Verkaufsverpackungen über die graue Restmülltonne der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des streitgegenständlichen Hauptsacheverfahrens (5 Bände), der Gerichtsakten des Eilverfahrens 8 TG 3140/98 (6 Bände) sowie des vom beklagten Landkreis eingereichten Verwaltungsvorgangs (1 Ordner).

    Infolgedessen ist das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil vom 31. Januar 2001 von seiner Auffassung abgerückt und hat der Klägerin - im Anschluss an die Rechtsprechung des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Beschluss v. 20.08.1999 - 8 TG 3140/98 -, ESVGH 50, 34 = ZUR 2000, 276 ff.) - aufgrund der Neufassung des § 6 Abs. 3 VerpackV ein subjektiv-öffentliches Recht als Systembetreiberin zugebilligt.

  • VG Stuttgart, 30.09.2010 - 2 K 639/09

    Rücknahme von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton - PPK

    Die Beklagte hat durch die Feststellung nach § 6 Abs. 3 VerpackV eine öffentlich-rechtliche Rechtsposition erworben, die ihr unter anderem Abwehransprüche gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern verleiht (so zu Recht Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.1999 - 8 TG 3140/98 -, NVwZ 2000, 92 und Urteil vom 16.07.2003 - 6 UE 3127/01 -, DöV 2004, 132).

    Zwar ist durch die Verpackungsverordnung betreffend die von ihr erfassten Gegenstände neben die öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht der Entsorgungsträger eine Privatisierung der Einsammel- und Entsorgungspflicht getreten (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.1999 a.a.O.), die aber entgegen der Auffassung der Beklagten nicht zu einer vollständigen Entlassung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus der Verpflichtung zur Entsorgung auch von Verkaufsverpackungen geführt hat.

    Diese bleiben vielmehr zu deren Entsorgung verpflichtet, wenn sie ihnen überlassen werden (Baars in Fluck a.a.O.), wozu die Endverbraucher nach wie vor berechtigt sind (so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.1999 a.a.O.).

  • VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2624/08

    Gewerbliche Altpapiersammlung; Beauftragung durch einen Systembetreiber

    Da im Bereich der Verkaufsverpackungen auch die Beigeladene keine gesetzliche Auffangzuständigkeit besitzt, da dieser Bereich vollständig durch die Verpackungsverordnung in private Hände übergeben wurde (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20.8.1999, 8 TG 3140/98, juris, zu Abwehransprüchen privater Systembetreiber ggü. öff.-rechtl. Entsorgungsträger; VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005, W 4 K 05.411, juris), ist es allein Aufgabe der Systembetreiber, die vertraglich zugesicherte Quote ordnungsgemäße verwerteter Verpackungen nachzuweisen - in Zeiten fallender Altpapierpreise gegen höheres Entgelt von den Herstellern und Vertreibern.

    Im Gegenteil: Die Entsorgung gebrauchter Verpackungen wurde - wie oben bereits angesprochen - nach der gesetzlichen Konzeption den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bewusst entzogen und auf die Privatwirtschaft übertragen (HessVGH, Beschluss vom 20.8.1999, 8 TG 3140/98, juris, zu Abwehransprüchen privater Systembetreiber ggü. öff.-rechtl. Entsorgungsträger; VG Würzburg, Urteil vom 25.10.2005, W 4 K 05.411, juris).

    Diese Gefahr könnte entstehen, wenn Unternehmen, die nicht in ein anerkanntes System eingebunden sind, z.B. in besonders lukrativen Gebieten an der haushaltsnahen Erfassung von Verkaufsverpackungen teilnehmen und wesentliche Teile der PPK-Verpackungen dem System entziehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.3.2006, 7 C 9/05, BVerwGE 125, 337; Hess. VGH, Beschluss vom 20.8.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 9.05

    Verpackungsverordnung; Verkaufsverpackungen; Überlassungspflicht;

    Die Funktionsfähigkeit eines flächendeckenden Systems würde gefährdet, wenn eine haushaltsnahe Erfassung von Verkaufsverpackungen durch örtlich begrenzte Systeme zugelassen würde, die Verkaufsverpackungen nur an ausgewählten, wirtschaftlich lukrativen Standorten zurücknehmen (vgl. Hess. VGH, NVwZ 2000, 92 ff.).
  • OLG Köln, 12.06.2007 - 24 U 4/06

    Treuwidrige Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen des

    Der unmittelbare Regelungsgehalt der behördlichen Entscheidung gemäß § 6 Abs. 3 S. 11 VerpackV ist die (allgemein-) verbindliche Feststellung der obersten Landesbehörde, dass das von einem privatwirtschaftlichen Betreiber flächendeckend in dem Gebiet des jeweiligen Bundeslandes (§ 3 Abs. 9 VerpackV) nach Abstimmung mit allen entsorgungspflichtigen Körperschaften dieses Landes eingerichtete Erfassungs- und Verwertungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen die in § 6 Abs. 3 VerpackV sowie die im Anhang I zu dieser Verordnung genannten Anforderungen erfüllt (Hess.VGH NVwZ 2000, 92; GewArch 2004, 37).
  • VG Schleswig, 23.02.2006 - 12 A 147/04

    Untersagung der Erfassung und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten;

    Ob dem Begriff der gewerblichen Sammlung in § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 KrW-/AbfG auch die vertragliche Überlassung von Abfällen zur Verwertung an Dritte bei einer auf Gewinnerzielungsabsicht gerichteten gewerblichen Verwertung der Abfälle durch diese Dritten unterfällt, lässt die Kammer ebenso offen wie die Frage, ob bei einem Einsammeln von Verpackungsmaterial aus Papier, Pappe oder Karton durch die Klägerin wegen deren fehlender Einbindung in das nach der VerpackV festgestellte zulässige System ein Verstoß gegen die VerpackV vorliegt, weil ein Alternativsystem zur Erfassung und zur Verwertung von Verpackungsabfällen errichtet wird (vgl. hierzu VGH Kassel, Beschluss vom 20.08.1999 NVwZ 2000, 92 ff.), weil der Ausnahmetatbestand jedenfalls aus anderen Gründen zu verneinen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2019 - 3 M 85/19

    Zum maßgeblichen Kenntnisstand der Behörde im Fahreignungs- und Bewertungssystem

    Denn ein solcher kann nach der Rechtsprechung auch fehlen, wenn das Unterlassen eines Verwaltungsaktes zugesichert wird, dessen Erlass die Behörde aufgrund einer Fehleinschätzung der Rechtslage für rechtlich ausgeschlossen hält (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 1999 - 8 TG 3140/98 -, juris; Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl. 2018, § 38 Rn. 22).
  • OVG Berlin, 21.11.2001 - 2 S 6.01

    Bekanntgabe der Nacherhebungsergebnisse über Mehrweganteile von

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  • VG Köln, 21.06.2011 - 14 L 839/11

    Streitigkeiten über das Aufstellen und Leeren von Sammelbehältern für

    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 20. August 1999 - 8 TG 3140/98 -, NVwZ 2000, 92 und Urteil vom 16. Juli 2003 - 6 UE 3127/01 -, DÖV 2004, 132; VGH München, Urteil vom 28. Februar 1994 - 15 B 91.3638 -, NVwZ-RR 1995, 650.
  • VG Kassel, 02.03.2005 - 2 G 229/05

    Gelbe Säcke nicht auf die Gehwege

  • VG Düsseldorf, 24.11.2004 - 17 L 3190/04

    Rechtmäßigkeit einer abfallrechtlichen Ordnungsverfügung hinsichtlich der

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 12 K 5403/11

    Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; Rechtsschein; Zusicherung; Rechtsbindungswille

  • VG Trier, 20.10.2004 - 1 L 1216/04

    Verwaltungsgericht Trier lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 12 K 5402/11

    Anfechtungsklage; Verwaltungsakt; Rechtsschein; Zusicherung; Rechtsbindungswille

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