Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 21.06.2000 | EuGH, 14.09.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98   

Alcan II

Art. 88 Abs. 3 EG, Art. 14 GG, § 48 VwVfG, § 90 BVerfGG, Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gerichtsurteil, das maßgeblich durch eine Vorabentscheidung des EuGH geprägt ist, Art. 234 EG

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • rws-verlag.de

    Verfassungsmäßigkeit der Rückforderung EG-rechtswidrig gezahlter Beihilfen ("Alcan")

  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung einer nationalen, gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßenden Beihilfe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eingeschränkter Vertrauensschutz bei Rückzahlungspflicht für gemeinschaftsrechtswidrig erhaltene Beihilfen ("Alcan")

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission, hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Grundegesetz, Art. 2 Abs. 1, 14 Abs. 1, 20 und 38 ; Verwaltungsverfahrensgesetz, § 48 ; Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 93a Abs. 2
    Wettbewerb, Staatliche Beihilfen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2015
  • ZIP 2000, 633
  • EuZW 2000, 445
  • WM 2000, 621
  • DVBl 2000, 900
  • NVwZ 2000, 789 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 907 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (36)  

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05  

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Gleiches gilt auch für den Fall einer an die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Entscheidung nach Art. 249 Abs. 4 EG, beispielsweise im Falle eines Beihilferückforderungsverlangens der Kommission (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 -, NJW 2000, S. 2015).
  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95  

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Hinzu kam noch ein Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 17. Februar 2000 2 BvR 1210/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 2015).

    Deshalb ist das mitgliedstaatliche öffentliche Interesse an der Wiederherstellung eines mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbaren Zustands in Bezug auf das InvZulG 1991 a.F. zusammen mit dem öffentlichen Interesse der Europäischen Gemeinschaft an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (s. oben unter 1. c) abzuwägen gegen Vertrauensschutzgesichtspunkte, die möglicherweise im Fall des Klägers die Rücknahme der 12 %igen Investitionszulage auf 8 % verbieten (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).

    d) Das BVerfG hat den Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung einer bereits gewährten Beihilfe schon dann versagt, wenn es dem Beihilfebegünstigten möglich war, die formelle Gemeinschaftswidrigkeit der Beihilfe (wegen fehlender Notifizierung) zu erkennen (BVerfG-Beschluss in NJW 2000, 2015).

  • BGH, 04.04.2003 - V ZR 314/02  

    Bodenreform - § 3a AusglLeistG ist verfassungskonform

    Bei der Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger nationaler Beihilfen tritt neben das öffentliche Interesse der Mitgliedstaaten an einer Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands ein öffentliches Interesse der Europäischen Union an der Durchsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsordnung (BVerfG NJW 2000, 2015; BVerwGE 92, 81, 85 f; 106, 328, 336; BFH NVwZ 2001, 715, 718).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 60; VwGO § 173; ZPO § 85 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4
    D (A), Türken, Kurden, Asylbewerber, Fristen, Fristversäumnis, Anwaltsverschulden, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfassungsmäßigkeit, Rechtsweggarantie, Bundesamt, Zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Prüfungskompetenz, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

Verfahrensgang

  • VG Hannover, 26.05.1997 - 10 A 6606/96
  • OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 11 L 3070/97
  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 3488 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1279
  • NVwZ 2000, 907



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Wird zitiert von ... (91)  

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01  

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Dabei gelten, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, nicht die strengeren Maßstäbe für Asylfolgeanträge nach § 71 AsylVfG (vgl. Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77; Urteil vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 6.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20 = NVwZ 2000, 204; vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989/97 - NVwZ 2000, 907 = DVBl 2000, 1279).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02  

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

    Soweit die Beschwerde schließlich die Frage aufwirft, ob dem Asylbewerber im Asylrechtsstreit das Verschulden seines Anwalts auch dann zuzurechnen ist, wenn materiellrechtlich nur noch das Vorliegen von Abschiebungshindernissen gemäß § 53 AuslG zu prüfen ist, und ob dies einen Verstoß gegen Art. 1 und 2 GG darstellt, bedarf es ebenfalls nicht der Durchführung eines Revisionsverfahrens, weil diese Frage bereits geklärt ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Juni 2000 - 2 BvR 1989.97 - NJW 2000, 907 = DVBl 2000, 1279).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00  

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach anwaltlich verschuldeter Bestandskraft der

    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 173 VwGO, wonach das Verschulden des Bevollmächtigten dem Verschulden des Beteiligten gleich steht, im Rahmen eines von einem Asylbewerber angestrengten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzverfahrens nicht mit den Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten aus Art. 16a Abs. 1, Art. 2 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbar ist, wenn die Anwendung jener Bestimmungen, trotz der fehlenden Möglichkeit, sich bei dem Bevollmächtigten für die Folgen einer Fristversäumnis in wirksamer Weise schadlos zu halten, nicht zu schlechterdings unerträglichen Ergebnissen führt (BVerfG, Beschluss vom 20.4.1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253, 299 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11.12.1992 - 2 BvR 1471/92 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21.6.2000 - 2 BvR 1989/97 -, NVwZ 2000, 907-909).

    Denn für dieses Schutzersuchen gilt die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.6.2000, a.a.O.; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.9.1999 - 1 C 6.99 -, InfAuslR 2000, 16 ff; BVerwG, Urteil vom 21.3.2000 - 9 C 41.99 - Beschluss des 14. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 4.1.2000 - A 14 S 786/99 -, NVwZ-RR 2000, 261 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 24.1.2000 - 11 A 10006/00.OVG -, juris).

    Der bloße Anspruch des betroffenen Asylbewerbers auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber, ob das Verfahren nach § 51 Abs. 5 i.V.m. § 48 Abs. 1 LVwVfG wieder aufgegriffen wird oder nicht, verdichtet sich infolge einer Ermessensreduzierung auf Null zu einem Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, wenn dem betroffenen Ausländer kein eigenes Verschulden an der Fristversäumnis anzulasten ist, substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der bestandskräftigen Entscheidung geltend gemacht werden und durch die bestandskräftige Entscheidung unmittelbar verfassungsrechtlich begründete, einer Abschiebung entgegenstehende Rechtspositionen aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 GG betroffen wären (BVerfG, Beschluss vom 21.6.2000, a.a.O. m.w.Nachw.).

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Rechtsprechung
   EuGH, 14.09.1999 - C-310/97 P   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Drittwirkung eines Nichtigkeitsurteils

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

  • rechtsportal.de

    EG-Satzung Art. 49; Entscheidung 85/202/EWG
    1 Nichtigkeitsklage - Nichtigkeitsurteil - Tragweite - Keine Verpflichtung, eine der für nichtig erklärten Handlung ähnliche, nicht angefochtene Entscheidung zu überprüfen

  • Judicialis

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1999, I-5363
  • NJW 2000, 1933
  • EuZW 1999, 660
  • NVwZ 2000, 303 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 907 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (51)  

  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00  
    In Beantwortung einer Frage des Richters der einstweiligen Anordnung hat die Kommission Zweifel daran geäußert, ob das Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P (Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, im Folgenden: Urteil AssiDomän) die Auslegung von Artikel 108 der Verfahrensordnung beeinflussen könne.

    In der Rechtssache, die zum Urteil AssiDomän geführt habe, hätten Unternehmen beantragt, die Wirkungen eines Urteils zu einer an sie gerichteten Entscheidung, das in einem Verfahren ergangen sei, an dem sie sich nicht beteiligt hätten, auf sie zu erstrecken.

    Der andere wichtige Unterschied zwischen dem vorliegenden Verfahren und der Rechtssache, die zum Urteil AssiDomän geführt habe, bestehe in der Existenz einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage in der Verfahrensordnung.

    Nach ständiger Rechtsprechung wird eine Entscheidung, die vom Adressaten nicht innerhalb der Fristen des Artikels 230 EG angefochten worden ist, ihm gegenüber bestandskräftig (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92, TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833, Randnr. 13, und Urteil AssiDomän, Randnr. 57).

    Andernfalls könnte er sich nämlich der Bestandskraft entziehen, die die Entscheidung nach Ablauf der Klagefrist ihm gegenüber erlangt hat (Urteil AssiDomän, Randnr. 60).

    Dies erklärt, weshalb es nach der Rechtsprechung ausgeschlossen ist, dass ein Nichtigkeitsurteil des Gerichtshofes oder des Gerichts "einen neuen Umstand dar[stellt], der die Klagefristen erneut in Gang setzt" (vgl. Urteil AssiDomän, Randnr. 62, und die dort genannte Rechtsprechung).

    Wie der Gerichtshof ausführt, beruht diese Rechtsprechung namentlich auf dem Erfordernis, die Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit zu gewährleisten, der dem zwingenden Charakter der Klagefristen zugrunde liegt (Urteil AssiDomän, Randnrn. 61 und 63).

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission können die besonderen Umstände der Rechtssache, die zum Urteil AssiDomän geführt hat, die Tragweite des vom Gerichtshof in diesem Urteil bestätigten Grundsatzes der Rechtssicherheit nichteinschränken.

    Da die Klagefristen unabdingbar sind und der Grundsatz der Rechtssicherheit ein allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist, kann das Argument der Kommission, sie befinde sich in einer anderen Situation als die Klägerinnen in der Rechtssache, die zum Urteil AssiDomän geführt habe, da sie am vorliegenden Rechtsstreit von Anfang an beteiligt gewesen sei, nicht als Rechtfertigung für eine eingeschränkte Anwendung des genannten Grundsatzes im vorliegenden Fall ausreichen.

  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04  

    Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11 Absatz 1 - Auf

    Durch die Beachtung dieses Grundsatzes lässt sich verhindern, dass Handlungen der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfalten, unbegrenzt in Frage gestellt werden können (vgl. entsprechend Urteil vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 61).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99  

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Polyvinylchlorid (PVC) - Artikel 85 Absatz 1

    Sie kann nur insoweit für nichtig erklärt werden, als die Adressaten mit ihrer Klage vor dem Gemeinschaftsrichter obsiegt haben, und hat für die Adressaten Bestand, die keine Nichtigkeitsklage eingereicht haben (in diesem Sinne auch Urteil vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P, Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnrn. 49 ff.).
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