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   BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99   

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BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99 (https://dejure.org/1999,273)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.1999 - 11 CN 3.99 (https://dejure.org/1999,273)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3.99 (https://dejure.org/1999,273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergnügungssteuer, Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen, sonstige Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit; Steuermaßstab der Stückzahl; verfassungsmäßige Aufwandsteuer; Steuergerechtigkeit; Vereinbarkeit mit europäischem Recht; keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 933
  • DVBl 2000, 913
  • DÖV 2000, 563
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    Praktikabilitätserwägungen können aber nur bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG von rechtfertigender Bedeutung sein, nicht hingegen, wenn es um verfassungsrechtliche Wertentscheidungen geht, die den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränken (BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - >Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28< mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Antragsgegnerin in ihrer Vergnügungssteuersatzung mit der Differenzierung nach Aufstellorten für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bereits den Anforderungen entsprochen hat, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 25. Januar 1995 (BVerwG 8 N 2.93, a.a.O.) formuliert hat.

    Besondere Bedeutung kommt dabei dem Umstand zu, daß das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 25. Januar 1995 (a.a.O.) für Automaten mit Gewinnmöglichkeit Einspielergebnisse von durchschnittlich 1 100 DM monatlich bei Gaststättenaufstellung und von 2 000 bis 2 500 DM (Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom 14. April 1998 gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Münster) bei Geräten in Spielhallen berichtet und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.

    Soweit der bis zum 31. Juli 1999 für das kommunale Steuerrecht zuständige 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - (Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28) hinsichtlich des Steuersatzes von 50 DM einen abweichenden Standpunkt zum Ausdruck gebracht haben sollte, hält der nunmehr zuständige erkennende Senat daran nicht fest.

  • BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 51.97

    Verfassungsrecht - Gleichartigkeit der Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    Sie erfüllt nicht die Merkmale einer Mehrwertsteuer und hat deshalb nicht den Charakter einer Umsatzsteuer im Sinne von Art. 33 der genannten Richtlinie (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - >Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 30<).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 21. März 1997 (BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 30 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen) entschieden.

    In Würdigung der dazu vorliegenden, bereits im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1997 (a.a.O.) berücksichtigten Rechtsprechung ist festzustellen, daß diese Voraussetzung verneint werden muß (vgl. ebenso BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Pelzl u.a.

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 11 CN 1.99 im einzelnen ausgeführt:.

    Dies deckt sich mit den in der Sache BVerwG 11 CN 1.99 von der Vorinstanz getroffenen tatsächlichen Feststellungen.

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Finanzausgleich II

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    Diese Besteuerungskompetenz hat der Landesgesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt durch § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes in einer hinreichend bestimmten Weise auf die Gemeinden übertragen (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997 S. 573/574).

    Die Zulässigkeit des Ersatzmaßstabes der Stückzahl hat das Bundesverfassungsgericht seit der genannten Entscheidung auch in der Folgezeit weiter betont, allerdings ohne auf die konkreten Sachumstände wie die Vergleichbarkeit der Einspielergebnisse oder die Zahl der Automatenaufsteller nochmals einzugehen (BVerfGE 31, 8 ff.; BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 ff.).

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    Die Zulässigkeit des Ersatzmaßstabes der Stückzahl hat das Bundesverfassungsgericht seit der genannten Entscheidung auch in der Folgezeit weiter betont, allerdings ohne auf die konkreten Sachumstände wie die Vergleichbarkeit der Einspielergebnisse oder die Zahl der Automatenaufsteller nochmals einzugehen (BVerfGE 31, 8 ff.; BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. - NVwZ 1997, 573 ff.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    Ist der Fragenkomplex somit in bezug auf das Problem des vorliegenden Verfahrens eindeutig und unmißverständlich geklärt, so entfällt die im Grundsatz nach Art. 234 EGV bestehende Vorlagepflicht (vgl. EuGH , Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - >Slg. IV 1982 S. 3415< - Cilfit).
  • EuGH, 08.06.1999 - C-338/97

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer sind danach: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so daß sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (vgl. EuGH , Urteil vom 8. Juni 1999 - Rs. C - 338/97 u.a. - EuZW 1999, 692 - Pelzl u.a.).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    a) In seinem Teilurteil vom 10. Mai 1962 (BVerfGE 14, 76 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht die Verwendung des Steuermaßstabes der Stückzahl mit der Erwägung begründet, die Anschaffungspreise für die Spielautomaten schwankten im allgemeinen zwischen 600 und 800 DM oder nach den Angaben der damaligen Kläger zwischen 560 und 805 DM; diese geringen Unterschiede der Erstanschaffungspreise deuteten darauf hin, daß an den Apparaten der verschiedenen Bauarten im Durchschnitt etwa gleich häufig gespielt werde.
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    Der Steuergesetzgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (vgl. BVerfGE 55, 274 >299<; 98, 106 >118<).
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 35.69
    Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
    Diese Auffassung steht mit dem Bundesrecht im Einklang, wobei Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch das Recht der Europäischen Union ist (vgl. BVerwGE 35, 277 f.).
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Finanzausgleich III

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Als Ersatzmaßstab ist bei einer Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten in der Vergangenheit, bis dies durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218 ) erheblich erschwert wurde, vielfach eine pauschalierende Bemessung der Steuer nach der Stückzahl der aufgestellten Automaten gewählt worden (vgl. neben der vom Finanzgericht vorgelegten Norm etwa die satzungsrechtlichen Vorschriften, die Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - vgl. BVerfG, NVwZ 1997, S. 573 - und des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 110, 237; 123, 218 ; BVerwG, Urteile vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 -, NVwZ 2000, S. 933, und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, S. 1322 - waren).

    Es ist schließlich nicht ersichtlich, dass ein wirklichkeitsnäherer Maßstab deswegen nicht zur Verfügung stünde, weil ein stärker am Aufwand der Spieler orientierter Maßstab mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. dazu BVerwGE 110, 237 ; BVerwG, NVwZ 2000, S. 933 ; BFHE 217, 280 ; BFH, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 -, NVwZ-RR 2008, S. 55 ).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Das Europäische Gemeinschaftsrecht stellt Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO dar (Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 35; Beschlüsse vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - juris Rn. 10; vom 10. Oktober 1997 - BVerwG 6 B 32.97 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 29 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG 7 C 35.69 - BVerwGE 35, 277 ).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    S. 128 für Musikapparate; BVerwG, Beschluss vom 22. März 1994 BVerwG 8 NB 3.93 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 S. 3; Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 11 f., wobei das BVerwG allerdings eine Differenzierung zwischen Spielhallen und anderen Aufstellorten forderte, und Urteil vom 22. Dezember 1999, a.a.O. S. 240 f.; Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 3.99 Buchholz 401.68 Nr. 35 S. 11 und Urteil vom 7. Juli 1970 BVerwG 7 C 18.68 BVerwGE 36, 16 für Musikapparate).
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