Rechtsprechung
BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 a, Art. 106, 107; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33
Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; Steuermaßstab der Stückzahl; verfassungsmäßige Aufwandsteuer; Steuergerechtigkeit; Vereinbarkeit mit europäischem Recht - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Verwendung eines Steuermaßstabes - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Feststellung der Nichtigkeit der Regelung über den Steuersatz für das Halten von Automaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen in einer ...
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 105 Abs. 2 a; ; GG Art. 106; ; GG Art. 107; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgabenrecht; Kommunales Steuerrecht; Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer - Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; Steuermaßstab der Stückzahl; verfassungsmäßige Aufwandsteuer; Steuergerechtigkeit; Vereinbarkeit mit europäischem Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Spielautomatensteuer rechtmäßig
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Stückzahlmaßstab für Spielautomatensteuer grundsätzlich zulässig
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 K 3/95
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Papierfundstellen
- BVerwGE 110, 237
- NVwZ 2000, 936
- DVBl 2000, 910
- DÖV 2000, 550
Wird zitiert von ... (183) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 51.97
Verfassungsrecht - Gleichartigkeit der Vergnügungssteuer
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Daß § 3 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß der Vergnügungssteuersatzung der Antragsgegnerin darstellt, hat bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 1. März 1997 (a.a.O. S. 574 rechte Spalte unten) ausgeführt.Vielmehr ist die Steuerkompetenz ausreichend (BVerfG, Beschluß vom 1. März 1997 a.a.O.; BFHE 160, 61 ff.).
Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 21. März 1997 (BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 30 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen) entschieden.
In Würdigung der dazu vorliegenden, bereits im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. März 1997 (a.a.O.) berücksichtigten Rechtsprechung hängt die Frage, ob eine Steuer, Abgabe oder Gebühr den Charakter einer Umsatzsteuer im Sinne von Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG hat, vor allem davon ab, ob sie das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigt, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belastet, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist.
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
Spielautomatensteuer rechtmäßig
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Unter Anlegung dieses verfassungsrechtlichen Maßstabs erweist sich die Verwendung des Steuermaßstabs der Stückzahl bei der Besteuerung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen als nach wie vor verfassungsgemäß (ebenso Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 11 CN 3.99).In seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 11 CN 3.99 hat der Senat daran ausdrücklich festgehalten.
- BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93
Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten …
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Praktikabilitätserwägungen können aber nur bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG von rechtfertigender Bedeutung sein, nicht hingegen, wenn es um verfassungsrechtliche Wertentscheidungen geht, die den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränken (BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Antragsgegnerin in ihrer Vergnügungssteuersatzung mit der Differenzierung nach Aufstellorten für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bereits den Anforderungen entsprochen hat, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 25. Januar 1995 (BVerwG 8 N 2.93, a.a.O.) formuliert hat.
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 K 3/95
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
OVG Schleswig vom 22.04.1998 - Az.: OVG 2 K 3/95 -.BVerwG 11 CN 1.99 OVG 2 K 3/95.
- EuGH, 08.06.1999 - C-338/97
Pelzl u.a.
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Wesentliche Merkmale der Mehrwertsteuer sind danach: Allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so daß sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Juni 1999 - Rs. C - 338/97 u.a. - EuZW 1999, 692 - Pelzl u.a.). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Der Gesetzgeber hat einen weitgehenden Gestaltungsspielraum, bestehende Gesetze zu ändern und neue Pflichten zu begründen; dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer (vgl. BVerfGE 30, 250 ; 38, 61 ) und die Änderung eines Steuertarifs (vgl. BVerfGE 13, 274 ). - BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Der Gesetzgeber hat einen weitgehenden Gestaltungsspielraum, bestehende Gesetze zu ändern und neue Pflichten zu begründen; dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer (vgl. BVerfGE 30, 250 ; 38, 61 ) und die Änderung eines Steuertarifs (vgl. BVerfGE 13, 274 ). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Ist der Fragenkomplex somit in bezug auf das Problem des vorliegenden Verfahrens eindeutig und unmißverständlich geklärt, so entfällt die im Grundsatz nach Art. 234 EGV bestehende Vorlagepflicht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - - Cilfit). - BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Der Gesetzgeber hat einen weitgehenden Gestaltungsspielraum, bestehende Gesetze zu ändern und neue Pflichten zu begründen; dies gilt auch für die Schaffung einer zusätzlichen Steuer (vgl. BVerfGE 30, 250 ; 38, 61 ) und die Änderung eines Steuertarifs (vgl. BVerfGE 13, 274 ). - BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98
Finanzausgleich III
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99
Doch steht dem Gesetzgeber zur Neuregelung des Finanzausgleichssystems ein Anpassungsspielraum zu, der zum Erlaß eines Maßstäbegesetzes bis zum 31. Dezember 2002 und zum Erlaß einer Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes auf der Grundlage des Maßstäbegesetzes bis zum 31. Dezember 2004 zu nutzen ist (BVerfG, Urteil vom 11. November 1999 - BVerfG 2 BvF 2/98 u.a. -). - BFH, 21.02.1990 - II B 98/89
Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
- BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in …
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
- BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 9.99
Finanzausgleich II
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
'Leberpfennig'
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
Die Spielgerätesteuer wird auch in Rechtsprechung (…vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, S. 573 ; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 25; Beschluss vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 26; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 30; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFH…, Beschluss vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 -, NVwZ 1990, S. 903 f.;… Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 312 ; BFHE 217, 280 ) und Literatur (…vgl. etwa Heintzen, in: v. Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 4./5. Aufl. 2003, Art. 105 Rn. 57;… Jachmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 5. Aufl. 2005, Art. 105 Rn. 61;… Englisch, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl. 2008, § 16 Rn. 17;… Wolff, NVwZ 2005, S. 1241 ) übereinstimmend als Unterfall der Vergnügungsteuer und damit als Aufwandsteuer verstanden.Eigentliches Steuergut ist gleichwohl der Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers, weil die Vergnügungsteuer darauf abzielt, die mit der Einkommensverwendung für das Vergnügen zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu belasten (vgl. BVerfGE 16, 64 ; 49, 343 ; 65, 325 zur Aufwandsteuer; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ).
Jedenfalls muss der Ersatzmaßstab einer Spielgerätesteuer einen zumindest lockeren Bezug zu dem Vergnügungsaufwand des Spielers aufweisen, der die Erfassung seines Vergnügungsaufwands wenigstens wahrscheinlich macht (vgl. BVerfGE 14, 76 ; ferner BVerfGE 31, 119 ; 49, 343 ; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 28 S. 13 f.; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFHE 217, 280 ).
Als Ersatzmaßstab ist bei einer Vergnügungsteuer auf Geldspielautomaten in der Vergangenheit, bis dies durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2005 (BVerwGE 123, 218 ) erheblich erschwert wurde, vielfach eine pauschalierende Bemessung der Steuer nach der Stückzahl der aufgestellten Automaten gewählt worden (vgl. neben der vom Finanzgericht vorgelegten Norm etwa die satzungsrechtlichen Vorschriften, die Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - vgl. BVerfG, NVwZ 1997, S. 573 - und des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwGE 110, 237; 123, 218 ;… BVerwG, Urteile vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 -, NVwZ 2000, S. 933, …und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 8.04 -, NVwZ 2005, S. 1322 - waren).
Die Verwendung derartiger Ersatzmaßstäbe wurde und wird mit Gesichtspunkten der Verwaltungspraktikabilität (vgl. etwa BVerfGE 14, 76 ; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ) und dem Hinweis darauf begründet, dass der jeweilige Vergnügungsaufwand der Automatennutzer nicht zuverlässig erfasst werden könne (vgl. BVerwGE 123, 218 m.w.N.).
Die durch den Stückzahlmaßstab erzwungene Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte ist bisher in der Rechtsprechung stets als durch Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität gerechtfertigt angesehen worden (vgl. etwa BVerfGE 14, 76 ; 31, 8 ; BVerwGE 110, 237 ).
Es ist schließlich nicht ersichtlich, dass ein wirklichkeitsnäherer Maßstab deswegen nicht zur Verfügung stünde, weil ein stärker am Aufwand der Spieler orientierter Maßstab mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar wäre (vgl. dazu BVerwGE 110, 237 ;… BVerwG, NVwZ 2000, S. 933 ; BFHE 217, 280 ; BFH…, Urteil vom 26. Februar 2007 - II R 2/05 -, NVwZ-RR 2008, S. 55 ).
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Der in einer Vergnügungssteuersatzung verwendete Erhebungsmaßstab nach der Stückzahl der Spielautomaten weist nicht den durch Art. 105 Abs. 2a GG gebotenen zumindest lockeren Bezug zum Vergnügungsaufwand der Spieler auf, wenn Einspielergebnisse von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten im Satzungsgebiet abweichen (Fortführung von BVerwGE 110, 237).In Übereinstimmung damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Spielautomatensteuer ausdrücklich einen zumindest lockeren Bezug zwischen dem gewählten Maßstab und dem Vergnügungsaufwand für erforderlich gehalten (Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 BVerwGE 110, 237 ; vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 1995 BVerwG 8 N 2.93 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28 S. 13 f. m.w.N.).
Dieser Sichtweise hat sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 240 f.; bereits ebenso unter Berufung auf die nach der Lebenserfahrung zu erwartende Beziehung zwischen Erstanschaffungspreis des Automaten und Benutzerhäufigkeit Urteile vom 7. März 1958 BVerwG 7 C 84.57 BVerwGE 6, 247 ; vom 26. Mai 1967 BVerwG 7 C 92.65 BVerwGE 27, 146 ; vom 7. Februar 1975 BVerwG 7 C 68.72 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 19 S. 3).
Vor diesem Hintergrund ging auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. November 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 241 f.) davon aus, dass "unter den jetzigen technischen Bedingungen mit Hilfe elektronischer Datenerfassung die Feststellung der exakten Einspielergebnisse der Spielautomaten, die früher nur durch Auszählung der Münzen möglich gewesen wäre, erleichtert ist." Die grundsätzliche Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs brauchte das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung gleichwohl nicht in Frage zu stellen, weil nach den es bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die Einspielergebnisse der Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen lediglich zwischen 2 000 und 2 500 DM monatlich schwankten und das Bundesverwaltungsgericht danach den erforderlichen lockeren Bezug zwischen dem Stückzahlmaßstab und dem Vergnügungsaufwand noch gewahrt sah.
Die Beklagte beruft sich hierfür auf das Urteil des Senats vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99, a.a.O. S. 240;… ebenso OVG Lüneburg, a.a.O., und OVG Koblenz, a.a.O. juris Rn. 26).
32 (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 242) Schwankungen in den monatlichen Einspielergebnissen von Automaten mit Gewinnmöglichkeit zwischen 2 000 und 2 500 DM für jedenfalls vereinbar mit dem Stückzahlmaßstab angesehen und sich für diese Erkenntnis auf den vom Bundesverfassungsgericht in seinem Teilurteil aus dem Jahre 1962 akzeptierten relativ größeren Unterschied zwischen damals 600 und 800 DM im Anschaffungspreis der Geräte berufen.
Dies setze freilich voraus, dass sich die Unternehmen nicht wesentlich voneinander unterschieden (…vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O. S. 103;… Beschluss vom 18. Mai 1971, a.a.O. S. 130; BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 13 f.; Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 241).
Praktikabilitätserwägungen können aber nur bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG von rechtfertigender Bedeutung sein, nicht hingegen, wenn es um verfassungsrechtliche Wertentscheidungen geht, die den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränken (BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 12; Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 239 f.).
Auch der Senat vermag den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nichts zu entnehmen, was den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 ( BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 242 f.) für den Stückzahlmaßstab erkannten Praktikabilitätsvorsprung in Frage stellte.
- OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02
Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 22.12.1999 (- 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [938]; und - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933 [934]) Steuersätze von 600, 00 DM/Monat bzw. 400, 00 DM/Monat für einen in einer Spielhalle aufgestellten Apparat mit Gewinnmöglichkeit und von 200, 00 DM/Monat für einen dort aufgestellten Apparat ohne Gewinnmöglichkeit sowie von 150, 00 DM/Monat bzw. 200, 00 DM/Monat für einen an sonstigen Orten aufgestellten Apparat mit Gewinnmöglichkeit und von 70, 00 DM/Monat bzw. 50, 00 DM/Monat für einen dort aufgestellten Apparat ohne Gewinnmöglichkeit unbeanstandet gelassen."Die hiermit verbundene Typisierung und Pauschalierung ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nach wie vor durch Praktikabilitätserwägungen gerechtfertigt (Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).
Diese Kontrollen würden die kommunalen Verwaltungen mangels entsprechend geschulten Personals überfordern (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).
All dies ist mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand verbunden (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]).".
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.12.1999 (- 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 f.) unter Aufhebung der gegenteiligen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein im Urteil vom 22.04.1998 (- 2 K 3/95 -, NVwZ 1999, 1371 ff. = KStZ 1999, 55 ff.) ausführlich begründet, dass - bezogen auf das Jahr 1998 - Praktikabilitätserwägungen unverändert die Anwendung des Stückzahlmaßstabes rechtfertigen.
Besteuert wird dabei der Vermögensaufwand des Spielers für das Vergnügen an den Spielgeräten, weil dieser Aufwand Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Spielers ist (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962 - 1 BvL 31/58 -, BVerfGE 14, 76 [95 f.]; Beschluss vom 01.04.1971, BVerfGE 31, 8 [19 f.]; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936; SächsOVG, Urteil vom 23.06.2004 - 5 B 278/02 -, zitiert nach Juris).
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, die Anknüpfung der Spielautomatensteuer an den Vergnügungsaufwand des Spielers bleibe auch dann eine pauschale Anknüpfung, wenn das Einspielergebnis der Geräte als Bemessungsgrundlage für die Steuer gewählt werde (BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936).
Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerfG, Beschluss vom 26.04.1978 - 1 BvL 29/76 -, BVerfGE 48, 227 [239]; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936).
Mit Blick auf die Vergnügungssteuer wird allgemein weiter verlangt, dass der für die Pauschalierung gewählte Ersatzmaßstab bei der Steuerbemessung zumindest einen lockeren Bezug zu dem Vergnügungsaufwand der Spieler als eigentlichem Ziel der Vergnügungssteuer aufweist (BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]; zur Anknüpfung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen an der Raumgröße der Veranstaltungsstätte vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2004 - 9 C 3/03 -, DÖV 2004, 705 [708]).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22.12.1999 (- 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936 [937]) entschieden, der für die Rechtfertigung der Spielautomatensteuer als Pauschalsteuer erforderliche lockere Bezug zwischen dem Stückzahlmaßstab und dem Vergnügungsaufwand sei jedenfalls gewahrt, wenn für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen Einspielergebnisse zwischen 2.000,00 und 2.500,00 DM monatlich zu verzeichnen seien.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität; …
Insoweit sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936, zu verweisen.Im Hinblick auf eine zulässige Pauschalierung der Spielgerätesteuer sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 - zu verweisen.
Da dies auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237; Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933), weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch insoweit nicht von einer nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO relevanten gerichtlichen Entscheidung ab.
Im Grundsatz gilt: Die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem historisch gewachsenen und verfassungsgemäßen Stückzahlmaßstab nach der Zahl der Automaten entspricht auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit (so BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237, unter Aufhebung der Vorinstanz OVG Schleswig, Urteil vom 22. April 1998 - 2 K 3/95 -).
Dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237, entschiedenen Fall lag der Sachverhalt zugrunde, dass das Oberverwaltungsgericht festgestellt hatte, dass die Einspielergebnisse pro Gerät mit Gewinnmöglichkeit um bis zu 25 von Hundert differierten.
Durchbrechungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).
Dass die Steuererhebung wegen der Festschreibung der Höhe der Spielsätze in der Spielverordnung nicht auf jeden einzelnen Spielteilnehmer abgewälzt werden kann, führt nicht zwangsläufig dazu, dass die Grenze einer verfassungsmäßigen Berufsausübungsregelung überschritten wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).
Die Vergnügungsteuersatzung verstößt auch nicht gegen Art. 106, 107 GG (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).
Die Erhebung der Spielautomatensteuer verstößt insbesondere nicht gegen Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/680/EWG (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237; OVG Weimar, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 4 EO 489/02 -, DÖV 2004, 254; OVG Schleswig im Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95; FG Bremen, Urteil vom 09. Juli 2003 - 2 K 105/03 -, JURIS).
- VGH Hessen, 12.08.2004 - 5 N 4228/98
Erhebung von Spielapparatesteuer nach dem "Stückzahlmaßstab"
Bezogen auf das im Verlauf des Normenkontrollverfahrens ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Unbedenklichkeit der Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs für die Bemessung der Spielautomatensteuer, soweit der nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erforderliche "lockere Bezug" zwischen Steuermaßstab und Vergnügungsaufwand noch gewahrt sei (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.12.1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl. 2000, 910 = DÖV 2000, 255 = NVwZ 2000, 936), macht die Antragstellerin geltend: Das Bundesverwaltungsgericht habe die maßgebliche Rechtsfrage nicht abschließend entschieden.Auch das Bundesverwaltungsgericht stelle in seinem die Weiterverwendung des Stückzahlmaßstabs billigenden Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 - (…a. a. O.) maßgeblich auf den mit einer Besteuerung auf der Grundlage der Einspielergebnisse verbundenen Verwaltungsaufwand ab, der die Kommunen mangels entsprechend geschulten Personals überfordere und ihnen nicht zumutbar sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (- 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 = DVBl. 2000, 910 = NVwZ 2000, 936) für die nach dem Stückzahlmaßstab erhobene Spielautomatensteuer ebenfalls die Gleichwertigkeit der Umsatzsteuer verneint und insoweit ausgeführt: Die wesentlichen Merkmale dieser als Mehrwertsteuer erhobenen Steuer bestünden nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in (1) der allgemeinen Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen bezogenen Geschäfte, (2) der Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhalte, (3) der Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze, sowie (4) dem Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird.
Zu der Frage, wie sich die heute mögliche elektronische Erfassung der Einspielergebnisse bei den entsprechend ausgerüsteten Geldspielgeräten auf die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs auswirkt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (a.a.O.) entschieden, dass der Stückzahlmaßstab im Prinzip nach wie vor zugrunde gelegt werden könne.
Die in der Rechtsprechung zuweilen unternommenen Versuche, auch die an den tatsächlichen Spielereinsätzen/Einspielergebnissen orientierte Steuerbemessung auf die Bedeutung eines bloßen Wahrscheinlichkeitsmaßstabes zu reduzieren (dazu tendierend: BVerwG , U.v. 22.12.1999, BVerwGE 110, 237, 240 = DVBl. 2000, 910, 911 = NVwZ 2000, 936, 936/937; OVG Koblenz, U.v. 04.12.2001 - 6 A 11301/99 - juris S. 3/4) und sie insoweit auf eine Stufe mit dem Stückzahlmaßstab zu stellen, gehen fehl.
Der "Wirklichkeitscharakter" der Steuerbemessung wird auch nicht etwa dadurch in Frage gestellt, dass die Steuer "indirekt" beim Automatenaufsteller und nicht bei dem den Aufwand betreibenden Spieler selbst erhoben wird (anderer Ansicht in diesem Punkt anscheinend das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999, a.a.O.;… ferner OVG Koblenz, a.a.O.).
Der Senat nimmt in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 (a.a.O.) an, dass dem Stückzahlmaßstab ungeachtet der seit 1. Januar 1997 gesicherten Ausstattung zumindest sämtlicher Gewinnspielgeräte mit Erfassungssoftware bzw. Zählwerken, die die genaue Feststellung der investierten Spieleinsätze ermöglichen, nach wie vor ein Praktikabilitätsvorsprung zuzubilligen ist.
Daran anknüpfend ist auch die Argumentation mit dem traditionellen Charakter der Spielapparatesteuer als Pauschsteuer mit festen Steuersätzen (so etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.12.1999, a.a.O.) hinfällig.
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Steuergut der Vergnügungsteuer in der Form der Spielautomatensteuer ist der vom einzelnen Spieler für das Spielvergnügen erbrachte Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ).In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers (…BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 a.a.O. S. 93; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 …und vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 971; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 239 f. und Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 28 S. 12, 15).
Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden (Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 30 S. 21 f.; Urteile vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 35 S. 12 und - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ).
Da der Charakter der Umsatzsteuer für die Vergnügungsteuer zweifelsfrei verneint werden kann, bedarf es einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - Slg. IV 1982 S. 3415; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 248).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03
Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat
Bei seiner Entscheidung vom 22. Dezember 1999 (- 11 CN 1.99 -) habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass zwischen dem Maßstab und den konkreten Einspielergebnissen zumindest eine lockere Beziehung bestehen müsse.Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschl. v. 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, a.a.O.) ist geklärt, dass die durch Landesrecht auf die Gemeinden übertragene Steuerkompetenz nicht nur das Erheben einer der Einkommenserzielung dienenden Abgabe, sondern auch die mit der Steuererhebung einhergehende Lenkungswirkung (den Edukationszweck) bei der Auswahl des Steuergegenstandes deckt (ebenso BVerwG, Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, E 110, 237 = DVBl. 2000, 910 = DÖV 2000, 555 = KStZ 2000, 154 = NVwZ 2000, 936).
Die Frage, ob eine Steuer, Abgabe oder Gebühr den Charakter einer Umsatzsteuer in Sinne des Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG hat, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1/99 -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen auf frühere Entscheidungen) vor allem davon ab, ob sie das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems beeinträchtigt, indem sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie kommerzielle Umsätze so belastet, wie es für die Mehrwertsteuer kennzeichnend ist.
Diese Merkmale sind bei einer nach der Stückzahl erhobenen Automatensteuer nicht erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Urt., v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, a.a.O.; vgl. auch Urt. des Europäischen Gerichtshofes v. 5.5. 1994 - C-38/93 -, BStBl. 1994 11, 548).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. Dezember 1999 (- 11 CN 1.99 -, a.a.O.) unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, der dem Steuergesetzgeber im Grundsatz zustehende Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auswahl des Steuermaßstabes könne nur dann als überschritten angesehen werden, wenn der Normgeber sich für seine Entscheidung, als Steuermaßstab nach wie vor die Stückzahl zu wählen, nicht länger auf eine wenigstens lockere Beziehung zwischen diesem Maßstab und den konkreten Einspielergebnissen berufen könne.
Nach der angesprochenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, a.a.O.) soll der lockere Bezug jedenfalls dann gegeben sein, wenn die Abweichungen der Einspielergebnisse der Geräte mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen nicht mehr als 25 v.H. betragen.
Die von der Klägerin vorgelegten Daten machen deutlich erkennbar, dass die in den einschlägigen Entscheidungen stets formulierte Annahme, dass "für Geräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen Einspielergebnisse zwischen 2.000,-- und 2.500,-- DM zu verzeichnen sind" (BVerwG, Urt. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -, a.a.O.;… OVG RP, Urt. v. 04.12. - 6 A 11301/99 -), im Tatsächlichen unzutreffend ist.
- VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 25 L 909/05
Zahlung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Erhebung von …
In Übereinstimmung damit hat auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Spielautomatensteuer ausdrücklich einen zumindest lockeren Bezug zwischen dem gewählten Maßstab und dem Vergnügungsaufwand für erforderlich gehalten (Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ; vgl. auch Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28 S. 13f. m.w.N.).Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (…BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O. S. 93; Urteil vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 341, 8 ;… vgl. auch Kammerbeschluss vom 3. Mai 2001, a.a.O. S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999, a.a.O. S. 239, 242 …und Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 12, 15).
Vor diesem Hintergrund ging auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. November 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 241 f.) davon aus, dass "unter den jetzigen technischen Bedingungen mit Hilfe elektronischer Datenerfassung die Feststellung der exakten Einspielergebnisse der Spielautomaten, die früher nur durch Auszählung der Münzen möglich gewesen wäre, erleichtert ist." Die grundsätzliche Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs brauchte das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung gleichwohl nicht in Frage zu stellen, weil nach den es bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts die Einspielergebnisse der Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen lediglich zwischen 2.000 und 2.500 DM monatlich schwankten und das Bundesverwaltungsgericht danach den erforderlichen lockeren Bezug zwischen dem Stückzahlmaßstab und dem Vergnügungsaufwand noch gewahrt sah.
Die Beklagte beruft sich hierfür auf das Urteil des Senats vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99, a.a.O. S. 240;… ebenso OVG Lüneburg, a.a.O., und OVG Koblenz, a.a.O. juris Rn. 26).
(1) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 1999 (BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 242) Schwankungen in den monatlichen Einspielergebnissen von Automaten mit Gewinnmöglichkeit zwischen 2.000 und 2.500 DM für jedenfalls vereinbar mit dem Stückzahlmaßstab angesehen und sich für diese Erkenntnis auf den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Teilurteil aus dem Jahre 1962 akzeptierten relativ größeren Unterschied zwischen damals 600 und 800 DM im Anschaffungspreis der Geräte berufen.
Praktikabilitätserwägungen können aber nur bei der Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG von rechtfertigender Bedeutung sein, nicht hingegen, wenn es um verfassungsrechtliche Wertentscheidungen geht, die den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum des Art. 3 Abs. 1 GG einschränken (BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 12; Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 239 f.).
Auch der Senat vermag den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nichts zu entnehmen, was den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 (- BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 242 f.) für den Stückzahlmaßstab erkannten Praktikabilitätsvorsprung in Frage stellte.
- BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 13.08
Verfassungsmäßigkeit der Leipziger Vergnügungsteuersatzung weiterhin offen
Steuergut der Vergnügungsteuer in der Form der Spielautomatensteuer ist der vom einzelnen Spieler für das Spielvergnügen erbrachte Aufwand als Indiz seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ).In jedem Fall verlangt der Grundsatz der Belastungsgleichheit einen zumindest lockeren Bezug des Steuermaßstabs zum Vergnügungsaufwand des Spielers (…BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962 a.a.O. S. 93; Beschlüsse vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 …und vom 4. Februar 2009 a.a.O. S. 971; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 239 f. und Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 28 S. 12, 15).
Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden (Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 30 S. 21 f.; Urteile vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 3.99 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 35 S. 12 und - BVerwG 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237 ).
Da der Charakter der Umsatzsteuer für die Vergnügungsteuer zweifelsfrei verneint werden kann, bedarf es einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - Slg. IV 1982 S. 3415; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 11 CN 1.99 - a.a.O. S. 248).
- VG Schleswig, 07.04.2003 - 4 A 191/99
Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Maßstab, …
In seiner Entscheidung vom 22.12.1999 (11 CN 1.99 - NVwZ 2000, 936) habe das BVerwG ausgeführt, dass zwischen dem Maßstab und den konkreten Einspielergebnissen zumindest eine lockere Beziehung bestehen müsse, diese sei bei (den seinerzeit festgestellten) Einspielergebnissen zwischen 2000 und 2500 DM im Monat noch gegeben gewesen.Das ist der Fall, wenn ein "lockerer Bezug zwischen dem Stückzahlmaßstab und dem Vergnügungsaufwand" nicht mehr besteht (BVerwG, U. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - DÖV 2000, 550 u.a.).
In der genannten Entscheidung hat das BVerwG (U. v. 22.12.1999 aaO) ausgeführt, dass dieser Bezug bei einer Schwankung der Einspielergebnisse bei Geräten mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen zwischen 2000, 00 DM und 2500, 00 DM noch gegeben sei.
Der Umstand, dass auch ein umsatzorientierter Maßstab den Aufwand eines Spielers nur indirekt erfassen kann und daher auch pauschaliert (BVerwG - 11 CN 1.99 - aaO: und damit unverändert die herkömmliche Pauschalierung rechtfertige), ist kein Argument gegen einen wirklichkeitsnäheren Maßstab, da es hier um eine Abwägung geht, also um eine Gewichtung der gegensätzlichen Momente.
Dies wird auch vom BVerwG (11 CN 1.99) nicht festgestellt.
In der bisherigen Rechtsprechung ist geklärt, dass die pauschal erhobene Steuer nicht gegen Art. 33 der Richtlinie 77/388 EWG i.d.F. der Richtlinie 91/680 EWG v. 16.12.1991 (ABl. EG Nr. L 376 Nr. 1) verstößt (BVerwG, U. v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - aaO und - 11 CN 3.99 -, DVBl. 2000, 913;… BVerfG, B. v. 1.3.1997 aaO).
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
- FG Bremen, 09.07.2003 - 2 K 105/03
Vergnügungsteuer 2001 und 2002; Kein Verstoß des Vergnügungsteuergesetzes der …
- BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03
Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier …
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 8.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 2 S 1010/12
Vergnügungssteuer; Erdrosselungswirkung; Steuersatz 18% des Einspielergebnisses
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
- BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 11/04
Bruttokasse, erdrosselnde Wirkung, Gewinnmöglichkeit, Rückwirkung, …
- OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99
Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der …
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99
Vergnügungssteuer, Spielautomatensteuer, Besteuerung von Gewaltspielautomaten; …
- OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02
Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit, …
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit nach dem …
- BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …
- FG Berlin, 01.11.2004 - 8 K 8052/01
Festsetzung von Vergnügungssteuer auf Grundlage des Berliner Gesetzes über eine …
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 1671/16
Vergnügungssteuer auf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 1367/09
Rechtsgrundlage für die Steuerveranlagung von Gewinnspielgeräten zur Heranziehung …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
- BFH, 01.02.2007 - II B 51/06
Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß
- BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
Grundsteuer; Einheitswert; Steuermessbetrag; Steuermesszahl; Gemeindegruppen; …
- BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2006 - 2 LB 13/04
Bemessung der Vergnügungssteuer für Unterhaltungsspiele in Spielhallen mit …
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 9.04
Stückzahlmaßstab bei der Spielautomatensteuer
- FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99
Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der …
- VG Lüneburg, 29.07.2002 - 5 A 107/01
Einzelfallgerechtigkeit; Pauschalsteuer; Spielautomaten; Spielgeräte; …
- VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 930/09
- VG Lüneburg, 29.07.2002 - 5 A 117/01
Einzelfallgerechtigkeit; Pauschalbesteuerung; Pauschalsteuer; Spielautomaten; …
- VG Düsseldorf, 08.12.2004 - 25 K 5699/04
Anfechtung der Heranziehung zu Vergnügungssteuern für den Betrieb von …
- BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09
Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH; …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11
Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der …
- BFH, 01.02.2007 - II B 58/06
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes
- VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Stückzahlmaßstab bei Spielapparatesteuer wird nicht durch umsatzbezogene …
- VGH Hessen, 28.11.2007 - 5 N 150/06
Stückzahlmaßstab für die Besteuerung des Spielens an Spielapparaten
- BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 8.05
Kein Erlass der gestaffelten Grundsteuer in eingemeindeten Kommunen der neuen …
- VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 7334/03
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Vergnügungssteuerbescheiden gegenüber einem …
- BVerwG, 23.09.2004 - 10 B 4.04
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
- OVG Saarland, 21.05.2003 - 1 W 11/03
System der Erhebung von Vergnügungssteuern; Erdrosselnde Wirkung von …
- OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08
Vergnügungssteuer; Spieleinsatz; Kalkulation; Einspielergebnis
- VG Düsseldorf, 03.12.2004 - 25 K 8401/03
Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Automaten ohne …
- VG Düsseldorf, 15.10.2004 - 25 K 4203/04
Unternehmen zur Aufstellung von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in …
- VG Düsseldorf, 03.12.2003 - 25 K 5622/03
- VG Arnsberg, 03.03.2005 - 5 L 1637/04
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vergnügungssteuerbescheides; Ausgestaltung der …
- VG Düsseldorf, 27.08.2004 - 25 L 1504/04
Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen …
- VG Stade, 26.08.2004 - 1 A 2230/03
Rechtmäßigkeit einer satzungsmäßigen Regelung der Erhebung einer …
- VG Düsseldorf, 12.07.2004 - 25 K 3018/04
Erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer im Sinne der Rechtsprechung des …
- VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 6368/03
Unternehmen zur Aufstellung von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - 14 A 3967/99
- VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
(Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer …
- OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 266/08
Wiedereinsetzung; Erdrosselungswirkung; Mindeststeuersatz; Veranlagungsverfahren; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06
Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: Erhebung für einen …
- FG Bremen, 18.08.2010 - 2 K 19/10
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 VergnStG BR a.F. in Hinblick auf Art. 3 Abs. …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des …
- VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2085/06
Umstellung auf einspielergebnisbezogene Bemessung der Spielapparatesteuer
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 L 29.07
summarisches Verfahren; Stückzahlmaßstab; Bemessungsgrundlage; Satzung; …
- VG Düsseldorf, 25.09.2006 - 25 K 4880/06
Vergnügungssteuer
- VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 677/09
Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von …
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2012 - 2 S 2995/11
Ablauf der Willensbildung beim Satzungsgeber für Rechtmäßigkeit einer …
- VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06
Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2008 - 9 S 41.07
Maßstab für Erhebung von Vergnügungssteuer auf Glückspielautomaten
- VG Minden, 30.08.2006 - 11 K 4192/04
- VG Arnsberg, 12.10.2007 - 5 K 2838/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte; …
- VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 2291/06
Anfechtung eines Steuerbescheids über die Erhebung von Vergnügungssteuern; …
- VG Minden, 16.08.2006 - 11 K 3813/04
Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Aufstellung von …
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 2.99
Spielautomatensteuer rechtmäßig
- VG Minden, 16.08.2006 - 11 K 4030/04
Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Einstellung eines …
- VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10
Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2001 - 6 A 11301/99
- BFH, 06.11.2001 - II B 85/01
AdV; verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit eines Gesetzes
- OVG Niedersachsen, 28.01.2005 - 13 ME 526/04
Geeignetheit des Einspielergebnisses als Grundlage für die Bemessung der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
- BVerwG, 25.05.2011 - 9 B 34.11
Doppelbesteuerung von Glücksspielen; Nebeneinander von Vergnügungsteuer für …
- VG Arnsberg, 18.09.2008 - 5 K 2324/07
Spielapparatesteuer mit Differenzierung nach Aufstellungsort und Mindeststeuer …
- VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 3272/06
Vergnügungssteuer
- VG Münster, 16.05.2007 - 9 K 770/03
Besteuerung von Geldspielgeräten in der Stadt Greven rechtmäßig
- VG Düsseldorf, 25.09.2006 - 25 K 4289/06
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Aufstellen von …
- OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 1011/05
Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Spielapparate; …
- VG Oldenburg, 30.11.2006 - 2 A 3383/03
Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten
- VG Halle, 21.04.2004 - 5 A 578/02
- BVerwG, 01.06.2011 - 9 B 35.11
Jedes Glücksspiel darf durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union entweder …
- OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09
Bemessung der Rechtmäßigkeit einer Steuersatzhöhe bei Übereinstimmung mit …
- VG Lüneburg, 25.07.2005 - 5 B 29/05
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen …
- FG Hamburg, 30.06.2004 - VII 4/01
Spielgerätesteuer: Keine erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer
- VG Gießen, 29.01.2007 - 8 G 2486/06
Rechtmäßigkeit der Bemessungsgrundlage bei der Erhebung einer …
- BVerwG, 15.11.2004 - 10 B 61.04
Revisionszulassung zur Klärung der Anforderungen, die an eine lockere Beziehung …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz …
- OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 13 LC 450/04
Heranziehung zu Vergnügungssteuern für zwei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit …
- FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 87/06
AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2002 - 14 A 3968/99
- BVerwG, 12.01.2005 - 10 BN 2.04
Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage nach den Anforderungen an die von …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2003 - 1 M 180/03
Wirksamkeit einer Kanalbaubeitragssatzung; Erhebung von Kanalbaubeiträgen; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 24/99
Angabe des Ausgabetages eines amtlichen Bekanntmachungsblattes als Erfordernis …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 187/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
Zur erdrosselnden Wirkung bei einer Spielautomatensteuer
- FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09
Hamburgische Spielvergnügungsteuer - Aussetzung der Vollziehung
- VG Karlsruhe, 30.06.2020 - 1 K 10440/18
Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte in Spielhallen; …
- BVerwG, 15.11.2004 - 10 B 62.04
Festlegung der Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung einer …
- OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LB 2100/01
Aufwandsteuer; besonderer Aufwand; Diskothek; Kartensteuer; Vergnügungssteuer
- VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13
Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 9/99
Benutzungsgebühren für Abwasseranlage; Berechnung nach Abwassermenge; Erhebung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 14 A 3009/01
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines gemeindlichen Vergnügungssteuerbescheides …
- VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom …
- OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 383/08
Vergnügungssteuer; Steuermaßstab; Berichtigung Beshcluss durch …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 191/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 190/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- OVG Thüringen, 01.11.2005 - 4 EO 871/05
Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 9 A 515/01
Klage gegen einen Kostenbescheid für eine Untersuchung des Gesundheitszustandes …
- VG Arnsberg, 07.08.2008 - 5 K 2686/07
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte; …
- VG Arnsberg, 07.08.2008 - 5 K 2751/07
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte; …
- VG Gelsenkirchen, 24.01.2008 - 2 K 1261/06
Verbrauchssteuerrichtlinie, Sprachvergleich
- VG Arnsberg, 21.10.2010 - 5 K 3777/09
Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuerheranziehung auf der Bemessungsgrundlage des …
- VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06
Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2006 - 1 M 27/06
Vergnügungsteuer; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnisse; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 9 A 514/01
Heranziehung eines einen Import und Export sowie Großhandel mit Schlachtgeflügel …
- VG Gelsenkirchen, 28.07.2011 - 2 L 1442/10
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte, Steuermaßstab, Spieleraufwand, Ersatzmaßstab, …
- VG Arnsberg, 21.10.2010 - 5 K 3598/09
Bestimmtheit der Definition eines Einspielergebnisses und Vereinbarkeit einer …
- VG Gelsenkirchen, 07.10.2010 - 2 K 3396/10
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Abwägung; Satzung
- VG Gelsenkirchen, 09.03.2010 - 2 K 1155/09
Vergnügungssteuern, Geldspielgeräte
- VG Arnsberg, 18.09.2008 - 5 K 2955/07
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit …
- VG Arnsberg, 12.10.2007 - 5 K 2614/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte; …
- VG Arnsberg, 12.10.2007 - 5 K 2286/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Vergnügungssteuer für Gewinnspielgeräte; …
- OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 BS 146/07
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; 7,5 % des …
- VG Gelsenkirchen, 27.07.2009 - 2 L 461/09
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; "unbeanstandete …
- VG Oldenburg, 29.11.2007 - 2 A 940/05
Auswurfmöglichkeit; Dauerveranlagung; durchschnittliche Einnahmen; …
- VG Arnsberg, 12.10.2007 - 5 K 2717/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 9 A 512/01
Gebührenbescheid über amtsärztliche Untersuchungen von Schlachtgeflügel; Wirksame …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 109/11
Höhe der Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche …
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2012 - 2 K 3413/11
- VG Gelsenkirchen, 17.11.2011 - 2 K 2300/09
- VG Gelsenkirchen, 06.10.2010 - 2 K 5024/09
Vergnügungssteuer, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Verhältnismäßigkeit, …
- VG Gelsenkirchen, 06.11.2008 - 2 K 3765/07
Vergnügungssteuer, Geldspielgerät, Gewinnmöglichkeit, erdrosselnde Wirkung, …
- VG Frankfurt/Main, 01.03.2005 - 10 E 5594/02
GESELLSCHAFTSSPIEL; SPIELAPPARATESTEUER; VERGNÜGUNGSSTEUER
- OVG Niedersachsen, 26.01.2004 - 13 LA 397/03
Abwälzbarkeit; Abwälzung; Aufsteller; Aufwandssteuer; Aufwandsteuer; …
- VG Arnsberg, 08.06.2001 - 3 K 2272/99
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Vergnügungssteuerbescheids; Ausgestaltung …
- VG Magdeburg, 13.09.2011 - 4 A 38/11
Beiträge zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- VG Greifswald, 07.09.2011 - 3 A 402/10
Heranziehung zu einem Wasseranschlussbeitrag; Abgrenzung von Innen- und …
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09
Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- VG Münster, 03.05.2007 - 9 K 1190/06
Erhebung einer Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; …
- FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
Spielvergnügungsteuer: AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2005 - 4 M 80/05
Vergnügungssteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2004 - 14 B 2386/03
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Spielautomatensteuer
- VG Oldenburg, 22.10.2009 - 2 A 233/09
Gerichtliche Kontrolle einer Satzung über Spielgerätesteuer
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09
Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- VG Gießen, 08.08.2007 - 8 E 1937/06
Aufstellen von Spielapparaten; Heranziehung zur Vergnügungssteuer; …
- VG Münster, 16.05.2007 - 9 K 769/03
Besteuerung von Geldspielgeräten in der Stadt Greven rechtmäßig
- OVG Niedersachsen, 10.11.2004 - 13 ME 447/04
Erhebungsmethode; Gerätesteuer; Manipulationssicherheit; Pauschalierung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2003 - 1 M 188/03
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Spielautomaten; …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
- VG Gelsenkirchen, 28.12.2007 - 2 K 1561/06
Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit; Vergnügungssteuer
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2007 - 1 M 175/06
Rechtmäßigkeit eines Stückzahlmaßstabes im Vergnügungssteuerrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - 9 A 2667/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2002 - 14 B 1403/00
Erhebung einer Vergnügungssteuer
- VG Münster, 16.05.2007 - 9 K 808/03
Besteuerung von Geldspielgeräten in der Stadt Greven rechtmäßig
- VG Münster, 03.05.2007 - 9 K 2196/05
Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Telgte für Spielapparate mit …
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 4179/03
Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstab, Rückwirkung, Vergnügungssteuer
- VG Stade, 19.10.2006 - 1 A 1441/06
Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheides; Bestimmung des richtigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 14 B 1033/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 14 B 1716/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 L 439/00
Vergnügungssteuer, Spielautomat, Wirklichkeitsmaßstab, …
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 2160/04
Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstab, Rückwirkung, Vergnügungssteuer
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 5599/03
Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstäbe, Rückwirkung, Vergnügungssteuer
- VG Düsseldorf, 08.12.2006 - 25 K 3905/06
Heranziehung zu Vergnügungssteuern für Personalcomputer in einem sog. …
- VG Düsseldorf, 09.04.2003 - 25 K 6438/01
Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheides auf Grund der Aufstellung von …
- VG Düsseldorf, 30.10.2001 - 25 K 529/99
Steuerrechtliche Qualifizierung der Vergnügungssteuer in der Form der …
- VG Gelsenkirchen, 08.03.2007 - 2 K 4477/03
Spielautomat, Gewinnmöglichkeit, Steuermaßstab, Rückwirkung, Vergnügungssteuer
- VG Karlsruhe, 13.08.2002 - 8 K 2139/99
- VG Köln, 23.11.2001 - 20 L 1755/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2003 - 1 L 243/02
- VG Karlsruhe, 13.09.2002 - 8 K 2139/99
- VG Hannover, 13.02.2002 - 1 A 3772/00
Vergnügungssteuer
- VG Leipzig, 11.06.2001 - 6 K 1222/97