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   VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01   

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https://dejure.org/2001,7046
VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01 (https://dejure.org/2001,7046)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.2001 - 4 TZ 822/01 (https://dejure.org/2001,7046)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 2001 - 4 TZ 822/01 (https://dejure.org/2001,7046)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO, Art 14 GG
    Darlegung von Zulassungsgründen; fehlende Antragsbefugnis - Meldung eines FFH-Gebietes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungserfordernis bei Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Eindeutige Zuordnung des Vorbringens zu geltend gemachten Zulassungsgründen ; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung; Darlegung der Fehlerhaftigkeit der Entscheidung im Ergebnis; ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § ... 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 5 Satz 3; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 44 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1178
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97

    Zulassung der Beschwerde: zur Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01
    Das in der vorgenannten Vorschrift niedergelegte Darlegungserfordernis erfordert zunächst, dass der Antragsteller sich auf einen oder mehrere Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO beruft, wobei es der Senat als hinreichende Bezeichnung eines Zulassungsgrundes ansieht, wenn sich - auch ohne ausdrückliche Benennung eines Zulassungsgrundes - ein entsprechendes Vorbringen einem der in § 124 Abs. 2 Nrn. 1 - 5 VwGO genannten Zulassungsgründe eindeutig zuordnen lässt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97 -, NVwZ 1998, 649).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97 - a.a.O. bereits ausgeführt hat, ist es nämlich, da das Darlegungserfordernis vor allem der Entlastung der zweiten Instanz dienen soll, nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten.

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2000 - 3 M 439/00

    Beeinträchtigungsverbot; Bodenabbaugenehmigung; Bundesanzeiger; FFH-Gebiet;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es Antragstellern hinsichtlich einer begehrten Untersagung der Meldung von in ihrem Eigentum stehenden Gebieten an den Bundesumweltminister als FFH-Gebiet an der erforderlichen Antragsbefugnis und dem für den vorbeugenden Rechtsschutz erforderlichen qualifizierten Rechtsschutzbedürfnis fehle, steht darüber hinaus auch in Übereinstimmung mit der bisher veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 24.03.2000 und 12.07.2000, NuR 2000, 298 und 711).
  • VG Frankfurt/Main, 02.03.2001 - 3 G 501/01

    Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Beeinträchtigung von Eigentumsgrundrechten

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01
    Der Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 2. März 2001 - 3 G 501/01 (1) - wird abgelehnt.
  • VGH Hessen, 02.03.2020 - 3 A 1013/17

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Bei der Prüfung ernstlicher Zweifel ist das Gericht auf die in dem Zulassungsantrag dargelegten Gründe beschränkt (Hess. VGH, Beschl. v. 20.03.2003 - 4 TZ 822/01 -, NVwZ 2001, 1870; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, a.a.O., § 124a, Rdnr. 50).
  • VGH Hessen, 08.02.2021 - 3 A 1808/17

    Freiberuflich tätige Architekten

    Bei der Prüfung ernstlicher Zweifel ist das Gericht auf die in dem Zulassungsantrag dargelegten Gründe beschränkt (Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.2003 - 4 TZ 822/01 -, juris Rdnr. 5 ; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, a.a.O., § 124a, Rdnr. 50).
  • VGH Hessen, 11.07.2019 - 3 A 1621/17

    Taubenhaltung im allgemeinen Wohngebiet

    Bei der Prüfung ernstlicher Zweifel ist das Gericht auf die in dem Zulassungsantrag dargelegten Gründe beschränkt (Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.2003 - 4 TZ 822/01 -, NVwZ 2001, 1870; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124a Rdnr. 50).
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