Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1224
BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99 (https://dejure.org/2001,1224)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.2001 - 1 C 18.99 (https://dejure.org/2001,1224)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 2001 - 1 C 18.99 (https://dejure.org/2001,1224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Abkömmling - Einbürgerung - Ermessenseinbürgerung - Folgenbeseitigungslast - Erlebensgeneration - Mehrstaatigkeit - Sammeleinbürgerung

  • Judicialis

    GG Art. 116 Abs. 2; ; RuStAG § 4 Abs. 1; ; RuStAG § 25 Abs. 1; ; StAG § ... 8; ; StAG § 13; ; StAG § 14; ; 1. StAngRegG § 1; ; 1. StAngRegG § 11; ; 1. StAngRegG § 12; ; Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 in der Fassung der Verordnung vom 31. Januar 1942 (RGBl 1941 I S. 118; 1942 I S. 51) - Volkslistenverordnung - § 1; ; Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 in der Fassung der Verordnung vom 31. Januar 1942 (RGBl 1941 I S. 118; 1942 I S. 51) - Volkslistenverordnung - § 4; ; Verordnung zur Regelung von Staatsangehörigkeitsfragen vom 20. Januar 1942 (RGBl I S. 40) § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abkömmlinge; Danzig; Einbürgerung; Erlebensgeneration; Ermessenseinbürgerung; Folgenbeseitigungslast; Juden; Mehrstaatigkeit; Nichtigkeit; rassisch Verfolgte; Sammeleinbürgerung; Wiedergutmachung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 195
  • NVwZ 2001, 121
  • FamRZ 2001, 1452 (Ls.)
  • DVBl 2002, 47
  • DÖV 2001, 998
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    In Fällen der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts hat die Behörde diesen Gesichtspunkt im Rahmen ihres Ermessens angemessen zu berücksichtigen, und zwar auch im Zusammenhang mit der Frage der Hinnahme einer etwa eintretenden Mehrstaatigkeit (vgl. auch Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - BVerwGE 85, 108, 119).

    Der Nichterwerb der Staatsangehörigkeit aus rassischen Gründen kam nämlich einer Entziehung der Staatsangehörigkeit aus solchen Gründen sehr nahe (vgl. auch Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - a.a.O. S. 115 zur entsprechenden Anwendung des Art. 116 Abs. 2 GG).

    Sollten sich danach keine die Einbürgerung ausschließenden Umstände ergeben, muss der Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit zurücktreten (vgl. auch Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 5.87 - a.a.O. S. 119).

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Das Berufungsgericht nimmt zu Recht Bezug auf die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 herangezogenen Maßstäbe (BVerfGE 23, 98).

    In diesem Zusammenhang ist ferner von Bedeutung, dass es für viele Betroffene - insbesondere im Falle des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit - nachteilig hätte sein können, wenn sie von der Bundesrepublik kraft Gesetzes als deutsche Staatsangehörige in Anspruch genommen worden wären (vgl. auch BVerfGE 23, 98, 107; 54, 53, 69).

    Dieser Schluss ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht infolge der Statuierung des Einbürgerungsanspruchs nach § 11 1. StAngRegG gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 23, 98, 108) zur parallelen Problematik bei Art. 116 Abs. 2 GG).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verordnung als von Anfang an nichtig angesehen, weil die dort angeordnete Ausbürgerung und Vermögenseinziehung dazu beitragen sollten, die zur Emigration gezwungenen Juden ins Elend zu stürzen und so auch jenseits der Grenzen des nationalsozialistischen Machtbereichs zu vernichten; damit widersprach die Verordnung evident fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit (a.a.O. S. 105 f.; vgl. auch BVerfGE 54, 53, 68 f. zur Nichtigkeit einer Ausbürgerung auf Grund von § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 ).

    In diesem Zusammenhang ist ferner von Bedeutung, dass es für viele Betroffene - insbesondere im Falle des Erwerbs einer anderen Staatsangehörigkeit - nachteilig hätte sein können, wenn sie von der Bundesrepublik kraft Gesetzes als deutsche Staatsangehörige in Anspruch genommen worden wären (vgl. auch BVerfGE 23, 98, 107; 54, 53, 69).

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, stellten sich die Verhältnisse hinsichtlich der (ehemaligen) Danziger als besonders schwierig dar, weil das Bundesverfassungsgericht die Wirksamkeit der Kollektiveinbürgerungen davon abhängig gemacht hatte, dass die betreffenden Personen von dem Staat, dessen Gebiet annektiert worden war, als seine Staatsangehörigen nicht mehr in Anspruch genommen wurden (vgl. BVerfGE 1, 322, 331).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 1 B 102.85

    Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Dieser findet seine Schranken insbesondere in den Grundentscheidungen der Verfassung einschließlich der Grundrechte und der sich aus ihnen ergebenden Wertentscheidungen (vgl. BVerfGE 37, 217, 239 f.; BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 1 B 102.85 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 26 S. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 4.62

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einbürgerung - Vorliegen eines besonderen

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Abgesehen davon, dass der im Nachhinein erkannten Nichtigkeit einer vorkonstitutionellen staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelung den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets entsprechend nicht notwendig dadurch Rechnung zu tragen ist, dass sie als nicht ergangen angesehen wird, blieben die unmittelbar aus der Nichtigkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1 Volkslistenverordnung folgenden rechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen deshalb offen, weil die Frage der Rechtswirksamkeit der Sammeleinbürgerungen in den vom Deutschen Reich völkerrechtswidrig annektierten Gebieten lange Zeit äußerst umstritten war (vgl. Urteile 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - BVerwGE 20, 155, 157 und vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - BVerwGE 97, 93, 95; Renner, in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., Einl. B Rn. 29, Vorbem. zu D, § 1 StAngRegG Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 463.93

    Staatsangehörigkeit - Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Abgesehen davon, dass der im Nachhinein erkannten Nichtigkeit einer vorkonstitutionellen staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelung den Besonderheiten dieses Rechtsgebiets entsprechend nicht notwendig dadurch Rechnung zu tragen ist, dass sie als nicht ergangen angesehen wird, blieben die unmittelbar aus der Nichtigkeit des § 4 Abs. 2 Satz 1 Volkslistenverordnung folgenden rechtlichen Konsequenzen für die Betroffenen deshalb offen, weil die Frage der Rechtswirksamkeit der Sammeleinbürgerungen in den vom Deutschen Reich völkerrechtswidrig annektierten Gebieten lange Zeit äußerst umstritten war (vgl. Urteile 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 4.62 - BVerwGE 20, 155, 157 und vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 463.93 - BVerwGE 97, 93, 95; Renner, in: Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., Einl. B Rn. 29, Vorbem. zu D, § 1 StAngRegG Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 25.92

    palästinensische Mandatszugehörigkeit - 'Drei-Elemente-Lehre'

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Diese stellte bezogen auf § 25 Abs. 1 RuStAG in der damals geltenden Fassung keine ausländische Staatsangehörigkeit dar (Urteil vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 25.92 - BVerwGE 94, 185).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1999 - 8 A 4522/98

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Ermessen; Reduzierung auf Null; Danzig

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    BVerwG 1 C 18.99 OVG 8 A 4522/98.
  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 02.05.2001 - 1 C 18.99
    Da die Vorschrift nicht auf § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 StAG Bezug nimmt, hängt die Einbürgerung nicht davon ab, dass der Einbürgerungsbewerber sich im Inland niederlässt und dort seine Angehörigen zu ernähren imstande ist (vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1999 - BVerwG 1 C 16.98 - BVerwGE 109, 142, 145 ff. = Buchholz 130 § 8 StAG Nr. 54).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Insbesondere kennt das Grundgesetz kein allgemeines antinationalsozialistisches Grundprinzip (vgl. so aber in der Sache: Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121 ; OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 -, NJW 2001, S. 2111), das ein Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts erlaubte.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Das Oberverwaltungsgericht geht in seiner Rechtsprechung, auf die sich auch die Versammlungsbehörde beruft, davon aus, dass Versammlungen mit demonstrativen Äußerungen neonazistischer Meinungsinhalte unter Berufung auf verfassungsimmanente Beschränkungen beziehungsweise zum Schutz der öffentlichen Ordnung verboten werden können, wenn die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall nicht erreicht ist (vgl. OVG NRW, NJW 2001, S. 2111; NJW 2001, S. 2113; NJW 2001, S. 2114; NJW 2001, S. 2986 ; DVBl 2001, S. 584; grundsätzlich übereinstimmend Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121; dies., NJW 2001, S. 2051).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Deren Sperrwirkung steht einer Interpretation der öffentlichen Ordnung als Mittel zur Bekämpfung der neonazistischen Ideologie entgegen (vgl. Rühl, NVwZ 2003, S. 531 , m.w.N.; a. M. Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, S. 121 ; dies., NJW 2001, S. 2051 , m.w.N.).
  • VG Köln, 22.10.2008 - 10 K 2939/06

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Einbürgerung in den deutschen

    Der Sohn der Klägerin sowie seine 1990 geborene Tochter, die Enkelin der Klägerin, wurden nach Ablehnung ihres Einbürgerungsantrags durch die Beklagte, Zurückweisung des Widerspruchs, klageabweisendem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 22.07.1998, klagestattgebendem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen vom 15.06.1999 und Bescheidungsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.05.2001 (1 C 18.99) gemäß § 13 StAG in den den deutschen Staatsverband eingebürgert.

    Dass der Grundsatz der Einheitlichkeit der Staatsangehörigkeit in der Familie nur bei einem Daueraufenthalt in Deutschland zum Tragen kommen solle, widerspreche dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.05.2001 in dem Verfahren ihrer Familienangehörigen (1 C 18.99).

    Schließlich kann hier dahinstehen, ob ein solcher Umstand auch auf das im Rahmen des § 14 StAG - anders als bei § 13 StAG -, vgl. dazu: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem den Sohn und die Enkelin der Klägerin betreffenden Urteil vom 02.05.2001 - 1 C 18.99 -, S. 15 des Entscheidungsabdrucks, gebundene Tatbestandsmerkmal der Bindungen an Deutschland" Auswirkungen haben kann, etwa in Form von dem Wiedergutmachungsgedanken geschuldeten verminderten Anforderungen bei der Ausfüllung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs.

    Urteil vom 02.05.2001 - 1 C 18.99 - gebunden, weil die dortigen Ausführungen allein auf ihre Abkömmlinge speziell unter dem Gesichtspunkt deren Eigenschaft als Abkömmlinge ihres Ehemanns bezogen sind und in diesem Zusammenhang der Rechtsgedanke des Art. 116 Abs. 2 GG maßgeblich ist, der indes allein Abkömmlinge, nicht aber Ehegatten betrifft.

    vom 02.05.2001 - 1 C 18.99 - führt der Gedanke der Wiedergutmachung auch nicht dazu, dass eine Einbürgerung nur unter besonderen Umständen abgelehnt werden kann, eine Einbürgerung der Klägerin also nahe liegt.

    vom 02.05.2001 - 1 C 18.99 - für ihre minderjährige Enkelin in Bezug auf ihren Vater, den Sohn der Klägerin.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01

    Verbot des Einmarsches

    Im vorliegenden Zusammenhang ist dies neben dem der Völkerverständigung dienenden verfassungsrechtlichen Friedensgebot (Art. 1 Abs. 2, 24 Abs. 2 und 26 Abs. 1 GG) vor allem die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), die als höchster Wert und oberstes Verfassungsprinzip im Mittelpunkt der grundgesetzlichen Ordnung steht und in dieser Eigenschaft nicht nur Bedeutung für die Auslegung der übrigen Verfassungsbestimmungen hat, sondern auf die gesamte Rechtsordnung ausstrahlt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1971 - 1 BvR 387/65 -, BVerfGE 32, 98 (108); Beschluss vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/77 -, BVerfGE 50, 166 (175); OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 1994 - 5 B 1263/93 -, NWVBl. 1994, 167 f.; vgl. auch Battis/Grigoleit, Neue Herausforderungen für das Versammlungsrecht?, NVwZ 2001, 121 ff.

    vgl. auch Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, 121, 125.

    vgl. auch Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, 121, 123.

    vgl. Battis/ Grigoleit, NVwZ 2001, 121, 123.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 5 B 585/01

    Verbot einer für den 1. Mai in Essen angemeldeten NPD-Versammlung

    Dieses historische Gedächtnis der Verfassung, das in der ausdrücklichen Erwähnung der zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften in Art. 139 GG seinen weiteren verfassungsrechtlichen Niederschlag gefunden hat, vgl. dazu ausführlich Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, 121, 124 f., wird übergangen, wenn man das öffentliche Eintreten für nationalsozialistisches Gedankengut als politisch unerwünscht und missliebig bagatellisiert und wie jede andere Meinungsäußerung als Ausübung eines für die Demokratie konstituierenden Freiheitsrechts einstuft.
  • VG Gelsenkirchen, 01.06.2006 - 14 L 817/06

    Versammlungsverbot am 10. Juni 2006 verfassungsrechtlich unzulässig

    vgl. Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsrecht, a.a.O., § 15, Rdn. 174 m.w.Nw.; Wiefelspütz - Aktuelle Probleme des Versammlungsrechts in der Hauptstadt Berlin, DÖV 2001, 21 (26 f); differenzierend: Battis/Grigoleit, Neue Herausforderungen für das Versammlungsrecht?, NVwZ 2001, 121 (126 f) ; wohl verneinend: VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2000 - VG 1 A 81.00 -, Hoffmann-Riem, in AK-GG, 3. Auflage, Art. 8, RdNr. 64 Fn. 230 (zitiert nach Beljin, Neonazistische Demonstrationen in der aktuellen Rechtsprechung, DVBl. 2002, 15 (21, Fn. 71).

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. März 2000 - VG 1 A 81.00 - vgl. auch Wiefelspütz - Aktuelle Probleme des Versammlungsrechts in der Hauptstadt Berlin, a.a.O., wonach eine im Ausland negative Wirkung von in Deutschland stattfindenden Versammlungen nicht Maßstab und Grenze der Ausübung eines Grundrechts sein könne; so im Ergebnis auch mit überzeugenden Ausführungen: Battis/Grigoleit, Neue Herausforderungen für das Versammlungsrecht?, NVwZ 2001, 121 (127) und das von dem Antragsteller vorgelegte Gutachten Grimm vom 22. August 2000, S. 32 ff, insbesondere S. 35.

  • OVG Brandenburg, 12.11.2004 - 4 B 317/04

    Versammlungsrecht, Halbe 2004, Motto: "Ruhm und Ehre dem deutschen

    "Das OVG geht in seiner Rechtsprechung, auf die sich auch die Versammlungsbehörde beruft, davon aus, dass Versammlungen mit demonstrativen Äußerungen neonazistischer Meinungsinhalte unter Berufung auf verfassungsimmanente Beschränkungen bzw. zum Schutz der öffentlichen Ordnung verboten werden können, wenn die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall nicht erreicht ist (vgl. OVG Münster, NJW 2001, 2111; NJW 2001, 2113; NJW 2001, 2114; NJW 2001, 2986 [2987]; DVBl 2001, 584; grds. übereinstimmend Battis/Grigoleit, NVwZ 2001, 121; dies, NJW 2001, 2051).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 13 S 2125/03

    Keine deutsche Staatsangehörigkeit bei Adoption durch einen vertriebenen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Frage, ob eine Erwachsenenadoption im Vertreibungsgebiet die Abkömmlingseigenschaft i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG vermittelt, soweit ersichtlich noch nicht entschieden (schon das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil zutreffend darauf hingewiesen, dass es in denjenigen obergerichtlichen Entscheidungen, die sich mit dem Abkömmlingsbegriff i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG befassen, nicht um das Problem der Adoption, geschweige denn der Erwachsenenadoption geht, vgl. BVerwG, Urt. v. 02.05.2001 - 1 C 18.99 -, DVBl. 2002, 47; Urt. v. 11.01.1994 - 1 C 35.93 -, NJW 1994, 2167; Urt. v. 12.05.1992 - 1 C 54.89 -, E 90, 173 = NJW 1993, 2004).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4404/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unverschuldete Rechtsunkenntnis eines

    Mit der "Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten" vom 4. März 1941 (RGBl. I S. 118) wurde in den annektierten Gebieten die "Deutsche Volksliste" eingeführt (vgl. zu allem Folgendem auch BT-Drs. 12/2816 sowie Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 2. Mai 2001 - 1 C 18/99 -, juris, Rz. 15 ff., allerdings bezogen auf Danzig).
  • VG Freiburg, 25.09.2002 - 4 K 1421/00

    Deutsche Staatsbürgerschaft eines von einem Statusdeutschen adoptierten

  • VG Köln, 21.02.2018 - 10 K 5602/15
  • VG Köln, 18.05.2005 - 10 K 815/04

    Ermessensfehlerfreiheit der Ablehnung einer Einbürgerung eines ecuadorianischen

  • OVG Thüringen, 13.02.2002 - 3 EO 123/02

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht, Verwaltungsprozessrecht; Versammlung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - 12 A 1870/09

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach Maßgabe des § 13 StAG a.F.;

  • VG Minden, 23.02.2005 - 11 K 6990/03
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4011/17
  • VG Köln, 27.10.2010 - 10 K 3151/09

    Anspruch auf Einbürgerungszusicherung einer jemenitischen Staatsangehörigen nach

  • VG Köln, 09.01.2008 - 10 K 1099/07

    Anspruch eines Ausländers auf Einbürgerung; Ablehnung eines Einbürgerungsantrags

  • VG Köln, 05.06.2007 - 10 K 1102/06

    Ermessensentscheidung der Einbürgerungsbehörde bei einem Antrag auf Einbürgerung

  • VG Gießen, 17.10.2003 - 10 E 2503/03

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 89/03

    Abstammung; Ausbildungsförderung; Ausbürgerung; Auswanderung; Einbürgerung;

  • VG Köln, 05.07.2013 - 10 K 33/12

    Ausrichtung des Ermessens nach § 13 StAG am Maßstab des öffentlichen Interesses

  • VG Köln, 22.07.2009 - 10 K 6834/08

    Anspruch auf Einbürgerung oder erneute Bescheidung eines Einbürgerungsantrags

  • VG Köln, 26.05.2010 - 10 K 7008/08

    Anspruch eines im Ausland lebenden Ausländers auf Einbürgerung in den deutschen

  • VG Köln, 25.04.2007 - 10 K 1274/06

    Einbürgerung eines mexikanischen Staatsangehörigen in den deutschen

  • VG Köln, 10.08.2005 - 10 K 9015/04

    Einbürgerung einer marokkanischen Staatsangehörigen in den deutschen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht