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   BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00   

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https://dejure.org/2001,842
BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00 (https://dejure.org/2001,842)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2001 - 4 C 8.00 (https://dejure.org/2001,842)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 4 C 8.00 (https://dejure.org/2001,842)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Büroräume - Freiberuflich Tätiger - Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Nutzungsänderung - Wohnung - Wohngebiet

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Büroräume in reinem Wohngebiet; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Nutzungsänderung; Wohnung

  • Judicialis

    BauNVO § 3; ; BauNVO § 13

  • BRAK-Mitteilungen

    Büroräume - zu den Zulässigkeitsgrenzen von Büroräumen für freiberuflich Tätige im Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO §§ 3, 13
    Bauplanungsrecht - Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Nutzungsänderung; Wohnung; Wohngebiet.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnis Wohnungs-/ Berufsausübungsräume

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die 50%-Grenze im Rahmen des § 13 BauNVO zwingend? (IBR 2001, 644)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1285 (Ls.)
  • NJW 2002, 1285 L
  • NVwZ 2001, 1284
  • DVBl 2001, 1458
  • DÖV 2001, 956
  • BauR 2001, 1556
  • ZfBR 2001, 491
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00
    Zur Begründung bezieht sich das Berufungsgericht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1984 BVerwG 4 C 56.80 (BVerwGE 68, 324 ).

    In seinem Urteil vom 20. Januar 1984 BVerwG 4 C 56.80 (BVerwGE 68, 324) ist der Senat bei der Auslegung des Begriffs "Räume" in § 13 BauNVO von dem in dieser Vorschrift enthaltenen Gegensatzpaar "Räume" und "Gebäude" ausgegangen.

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00
    Die Regel, dass die nach § 13 BauNVO in Wohngebieten zulässigen Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger insgesamt nicht größer sein dürfen als eine Wohnung (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 BVerwG 4 C 34.81 NJW 1986, 1004; Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4), ist nicht rechtssatzartig anzuwenden, sondern hat als "Faustregel" nur eine im konkreten Fall widerlegbare indizielle Aussagekraft.

    In dem an diese Grundsatzentscheidung anknüpfenden Urteil vom 25. Januar 1985 BVerwG 4 C 34.81 (NJW 1986, 1004 = ZfBR 1985, 143) hat der Senat den wesentlichen Inhalt des § 13 BauNVO im Hinblick auf die Wohngebiete gemäß §§ 2 bis 4 BauNVO wie folgt zusammengefasst: Entscheidend sei, ob bei der Nutzung von "Räumen" durch freie oder ähnliche Berufe der Charakter des Plangebiets verloren gehe.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 L 2869/98

    Freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet;; Tätige, freiberuflich; Räume

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00
    BVerwG 4 C 8.00 OVG 1 L 2869/98.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1999 - 1 K 2869/97

    Vertikale Gliederung, § 1 Abs. 7 BauNVO;; Geschossbegriff; Gliederung, vertikale;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00
    Auf den Normenkontrollantrag der Ehefrau des Klägers, die inzwischen Eigentümerin des Grundstücks ist, wurde der Plan mit Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1999 1 K 2869/97 (ZfBR 2000, 59) für teilnichtig erklärt, soweit er eine vertikale Gliederung im reinen Wohngebiet festsetzt.
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Mit der Begrenzung auf Räume trägt § 13 BauNVO zugleich den Anforderungen dieser Gebiete an die Wohnruhe Rechnung (Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 4 C 8.00 - NVwZ 2001, 1284 ).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Dem hat sich auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - BVerwG 4 C 8.00 - NVwZ 2001, 1284 = DVBl 2001, 1458; Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140 ; Beschluss vom 30. Juli 2001 - BVerwG 4 BN 41.01 - NVwZ 2002, 87; Beschluss vom 3. September 1998 - BVerwG 4 B 85.98 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 13 = NJW 1998, 3792; Beschluss vom 15. Juli 1996 - BVerwG 4 NB 23.96 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 11 = NVwZ-RR 1997, 9; Beschluss vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 5 = NVwZ 1991, 267).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17

    Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer

    Diesem Ziel dient der Grundsatz, dass die Büronutzung regelmäßig nicht mehr als die Hälfte der Wohnungen und auch nicht mehr als die Hälfte der Wohnfläche umfassen darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 17, vom 25.1.1985 - 4 C 34/81 - VBlBW 1985, 382, juris Rn. 11 und vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 14).

    Büros, die größer als eine Wohnung sind, drängen die Wohnnutzung übermäßig zurück und lassen das Gebäude als ein gewerblich genutztes Gebäude erscheinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 17).

    In der Regel ist die Büronutzung auch auf eine einzige Wohnung beschränkt und zwar so, wie sie im Zeitpunkt des Beginns der Nutzung für den freien Beruf vorgefunden wurde (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 16 f., und vom 20.1.1984 - 4 C 56/80 - BVerwGE 68, 324, juris Rn. 13).

    So führe die Zusammenlegung von zwei Ein-Zimmer-Wohnungen in einem Gebäude mit Wohnungen unterschiedlicher Größen immer noch zu einer Einheit, die kleiner sei als einzelne andere Wohnungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.5.2001 - 4 C 8/00 - DVBl. 2001, 1458, juris Rn. 18; zum Ganzen auch: Arnold in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl., § 13 Rn. 27 f.; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl., § 13 Rn. 20 ff.).

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