Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 16.05.2001 - 2 Bs 124/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14458
OVG Hamburg, 16.05.2001 - 2 Bs 124/01 (https://dejure.org/2001,14458)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2001 - 2 Bs 124/01 (https://dejure.org/2001,14458)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 2 Bs 124/01 (https://dejure.org/2001,14458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,14458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Haltungsuntersagung und die Sicherstellung eines gefährlichen Hundes; Viereinhalbjährige Verweildauer des Hundes in der Familie als berechtigtes Interesse an der Haltung; Auswirkungen einer Haltung des gefährlichen Hundes vor Inkrafttreten der ...

  • archive.org

    Streit über Halten eines gefährlichen Hundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 11.12.2000 - 2 Bs 311/00

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Haltens eines Hundes; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.05.2001 - 2 Bs 124/01
    An die Rasse- oder Gruppenzugehörigkeit eine Vermutung der Gefährlichkeit zu knüpfen und dies zum Anlaß für haltungsbeschränkende Regelungen zu nehmen, war zwar nach der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, bei der Ausgestaltung der Haltungsbeschränkungen hatte der Verordnungsgeber jedoch die Grundrechte und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. den Beschluß v. 11.12.2000 -2 Bs 311/00-, NordÖR 2001, S. 122).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2003 - 1 S 411/03

    Ermächtigungsgrundlage für HuV BW - polizeiliche Generalklausel

    Da der Antragsteller erst nach Inkrafttreten der PolVOgH Halter eines Kampfhundes wurde, stellt sich insbesondere auch nicht die Frage, ob sich ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes auch dann bejahen lässt, wenn eine vor Einführung der Erlaubnispflicht begonnene Hundehaltung fortgesetzt werden soll (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschluss vom 16.5.2001, NVwZ 2001, 1309 ff.).
  • VG Sigmaringen, 17.05.2004 - 8 K 1499/03

    Wiederholung der Verhaltensprüfung nach der Kampfhundeverordnung

    Dies erscheint unverhältnismäßig nicht nur im Hinblick auf die Grundrechte des Hundehalters, nämlich sein Eigentum (Art. 14 GG) und die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Interessen am Fortbestand der sozialen Beziehungen zu seinem Tier (so Hamburgisches Oberverwaltungsgericht in NVwZ 2001, 1309), sondern maßgeblich auch aus Tierschutzgründen.
  • OVG Hamburg, 24.10.2001 - 2 Bs 271/01

    Vorläufige Erlaubnis der Haltung eines gefährlichen Hundes für die Dauer eines

    Innerhalb eines Familienverbandes kann die Auswahl dieser Person nämlich zufällig und ohne entscheidende Bedeutung für die wirkliche Betreuung des Hundes, die Verantwortung für ihn und die Beziehungen zu ihm gewesen sein (vgl. den Beschluß des Senats v. 16.5.2001 - 2 Bs 124/01 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht