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   OVG Berlin, 09.07.2001 - 5 SN 14.01   

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https://dejure.org/2001,11461
OVG Berlin, 09.07.2001 - 5 SN 14.01 (https://dejure.org/2001,11461)
OVG Berlin, Entscheidung vom 09.07.2001 - 5 SN 14.01 (https://dejure.org/2001,11461)
OVG Berlin, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 5 SN 14.01 (https://dejure.org/2001,11461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außer Kraft Treten der 2. Zweckentfremdungsverbotsordnung (ZwVbVO) durch Entspannung des Wohnungsmarktes in Berlin; Bestehen von "erheblichen Anhaltspunkten" gegen die Weitergeltung des Zweckentfremdungsverbots

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine sofortige Wiederzuführungsanordnung bei Zweckentfremdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1426
  • NZM 2001, 912
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 253.02

    Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit;

    Unabhängig davon, ob in der mündlichen Verhandlung die Bedenken des Berufungsgerichts gegen den Fortbestand der Voraussetzungen für ein Zweckentfremdungsverbot im Allgemeinen oder Einwendungen gegen die von dem Beklagten vorgelegte Wohnungsbestandsprognose erörtert worden sind, sind Anhaltspunkte für eine sog. Überraschungsentscheidung hier schon deswegen nicht erkennbar, weil der Fortbestand der Wohnungsmarktmangellage in der Sache den zentralen Streitpunkt des Verfahrens bildete und das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Bewertung dahin, dass diese Mangellage offensichtlich entfallen (gewesen) sein könnte, in vorangegangenen Entscheidungen zumindest angedeutet hatte (s. etwa Beschluss vom 9. Juli 2001 - OVG 5 SN 14/01 - NVwZ 2001, 1426; s.a. VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 - VerfGH 95/00 -, Beschlussabdruck S. 7 ).
  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 22.01

    Wohnungsrecht - Fortgeltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin?

    Nachdem allerdings der zuständige Senator öffentlich erklärt hatte, dass aufgrund des negativen Wanderungsverhaltens und des Sterbeüberschusses in Berlin selbst bei einer Zuwanderung von 200 000 Personen aus dem Ausland auf Dauer mit einem Leerstand von 100 000 Wohnungen zu rechnen sei, hat der Senat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass nun nicht mehr generell ein Überwiegen des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Wiederzuführungsanordnung angenommen werden könne; dies gelte umso mehr, als die Auswirkungen des Umzugs von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat von Bonn nach Berlin auf den Berliner Wohnungsmarkt inzwischen weitgehend abgeschlossen sein dürften (Beschluss vom 9. Juli 2001 - OVG 5 SN 14.01 - NVwZ 2001, 1426).
  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 18.01

    Bescheinigung eines Gemeinwohlinteresses an einer Zahnarztpraxis in einem

    Nachdem allerdings der zuständige Senator öffentlich erklärt hatte, dass auf Grund des negativen Wanderungsverhaltens und des Sterbeüberschusses in Berlin selbst bei einer Zuwanderung von 200 000 Personen aus dem Ausland auf Dauer mit einem Leerstand von 100 000 Wohnungen zu rechnen sei, hat der Senat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass nun nicht mehr generell ein Überwiegen des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Wiederzuführungsanordnung angenommen werden könne; dies gelte umso mehr, als die Auswirkungen des Umzugs von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat von Bonn nach Berlin auf den Berliner Wohnungsmarkt inzwischen weitgehend abgeschlossen sein dürften (Beschluss vom 9. Juli 2001 - OVG 5 SN 14.01 - NVwZ 2001, 1426).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 256.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

    Unabhängig davon, ob in der mündlichen Verhandlung die Bedenken des Berufungsgerichts gegen den Fortbestand der Voraussetzungen für ein Zweckentfremdungsverbot im Allgemeinen oder Einwendungen gegen die von dem Beklagten vorgelegte Wohnungsbestandsprognose erörtert worden sind, sind Anhaltspunkte für eine sog. Überraschungsentscheidung hier schon deswegen nicht erkennbar, weil der Fortbestand der Wohnungsmarktmangellage in der Sache den zentralen Streitpunkt des Verfahrens bildete und das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Bewertung dahin, dass diese Mangellage offensichtlich entfallen (gewesen) sein könnte, in vorangegangenen Entscheidungen zumindest angedeutet hatte (s. etwa Beschluss vom 9. Juli 2001 OVG 5 SN 14/01 NVwZ 2001, 1426; s.a. VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 VerfGH 95/00 , Beschlussabdruck S. 7 ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 254.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

    Unabhängig davon, ob in der mündlichen Verhandlung die Bedenken des Berufungsgerichts gegen den Fortbestand der Voraussetzungen für ein Zweckentfremdungsverbot im Allgemeinen oder Einwendungen gegen die von dem Beklagten vorgelegte Wohnungsbestandsprognose erörtert worden sind, sind Anhaltspunkte für eine sog. Überraschungsentscheidung hier schon deswegen nicht erkennbar, weil der Fortbestand der Wohnungsmarktmangellage in der Sache den zentralen Streitpunkt des Verfahrens bildete und das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Bewertung dahin, dass diese Mangellage offensichtlich entfallen (gewesen) sein könnte, in vorangegangenen Entscheidungen zumindest angedeutet hatte (s. etwa Beschluss vom 9. Juli 2001 OVG 5 SN 14/01 NVwZ 2001, 1426; s.a. VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 VerfGH 95/00 , Beschlussabdruck S. 7 ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 257.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

    Unabhängig davon, ob in der mündlichen Verhandlung die Bedenken des Berufungsgerichts gegen den Fortbestand der Voraussetzungen für ein Zweckentfremdungsverbot im Allgemeinen oder Einwendungen gegen die von dem Beklagten vorgelegte Wohnungsbestandsprognose erörtert worden sind, sind Anhaltspunkte für eine sog. Überraschungsentscheidung hier schon deswegen nicht erkennbar, weil der Fortbestand der Wohnungsmarktmangellage in der Sache den zentralen Streitpunkt des Verfahrens bildete und das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Bewertung dahin, dass diese Mangellage offensichtlich entfallen (gewesen) sein könnte, in vorangegangenen Entscheidungen zumindest angedeutet hatte (s. etwa Beschluss vom 9. Juli 2001 OVG 5 SN 14/01 NVwZ 2001, 1426; s.a. VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 VerfGH 95/00 , Beschlussabdruck S. 7 ).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 5 B 255.02

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung;

    Unabhängig davon, ob in der mündlichen Verhandlung die Bedenken des Berufungsgerichts gegen den Fortbestand der Voraussetzungen für ein Zweckentfremdungsverbot im Allgemeinen oder Einwendungen gegen die von dem Beklagten vorgelegte Wohnungsbestandsprognose erörtert worden sind, sind Anhaltspunkte für eine sog. Überraschungsentscheidung hier schon deswegen nicht erkennbar, weil der Fortbestand der Wohnungsmarktmangellage in der Sache den zentralen Streitpunkt des Verfahrens bildete und das Berufungsgericht die Möglichkeit einer Bewertung dahin, dass diese Mangellage offensichtlich entfallen (gewesen) sein könnte, in vorangegangenen Entscheidungen zumindest angedeutet hatte (s. etwa Beschluss vom 9. Juli 2001 OVG 5 SN 14/01 NVwZ 2001, 1426; s.a. VerfGH Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 VerfGH 95/00 , Beschlussabdruck S. 7 ).
  • VG Berlin, 27.04.2016 - 6 L 246.16

    (Keine) Vorläufige Zweckentfremdungserlaubnis für Ferienwohnung

    Eine vollständige Überprüfung kann nur nach eingehenderen Tatsachenermittlungen und -bewertungen im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens getroffen werden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24. Juni 2015 - VG 1 L 65.15 -, S. 4 f. unter Verweis auf OVG Berlin, Beschluss vom 9. Juli 2001 - OVG 5 SN 14/01 -, NVwZ 2001, 1426 f.; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 2.79 -, juris; OVG Berlin, Urteil vom 13. Juni 2002 - OVG 5 B 22.01 -, juris Rn. 18).
  • SG Berlin, 02.10.2008 - S 130 AS 27001/08

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - zeitweilige

    Darüber hinaus ist auch darauf hinzuweisen, dass gerichtsbekannt ist, dass auf dem derzeit entspannten Berliner Wohnungsmarkt - wie aus regelmäßigen Mitteilungen in den Medien ersichtlich ist - ausreichend billiger Wohnraum, vor allem in den in industrieller Bauweise errichteten Neubauten in den östlichen Bezirken der Stadt ("Plattenbauten") und gegebenenfalls auch in Altbauten zur Verfügung steht (vgl. hierzu etwa OVG Berlin, Beschlüsse vom 9. Juli 2001 - OVG 5 SN 14.01 - VG Berlin, Beschluss vom 22. November 2001 - 32 A 594.01 - sowie vom 3. April 2003 - 32 A 124.03 -).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 13 B 530/01   

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https://dejure.org/2001,12003
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 13 B 530/01 (https://dejure.org/2001,12003)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.04.2001 - 13 B 530/01 (https://dejure.org/2001,12003)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. April 2001 - 13 B 530/01 (https://dejure.org/2001,12003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Eilantrags zur Verpflichtung eines Landesministeriums zum Erlass einer Verordnung zur Impfung des Klauentierbestandes von Landwirten gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS); Ausgestaltung der europaweiten tierseuchenrechtlichen Impfpolitik; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierseuchen - Klauentiere

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 7 L 838/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 13 B 530/01

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 1426
  • DVBl 2001, 1229
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Düsseldorf, 02.04.2001 - 7 L 822/01

    Ausnahmetatbestände von dem bestehenden Impfverbot gegen die Maul- und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 13 B 530/01
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2001 - 25 ZE 01.926 -, VG Münster, Beschluss vom 6. April 2001 - 6 L 316/01 -, VG Aachen, Beschluss vom 5. April 2001 - 8 L 240/01 - und VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. April 2001 - 7 L 822/01 -.
  • VGH Bayern, 11.04.2001 - 25 ZE 01.926

    Antrag zur Genehmigung einer vorbeugenden Impfung gegen Maul- und Klauenseuche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2001 - 13 B 530/01
    vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. April 2001 - 25 ZE 01.926 -, VG Münster, Beschluss vom 6. April 2001 - 6 L 316/01 -, VG Aachen, Beschluss vom 5. April 2001 - 8 L 240/01 - und VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. April 2001 - 7 L 822/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2001 - 13 B 566/01

    Impfstoff zur Impfung der Maulseuche und Klauenseuche

    Der Senat, der in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts weiterhin von der Gültigkeit von § 2 MKS-VO (und einem weiterhin dem Erlass einer einstweiligen Anordnung entgegenstehenden Ermessensspielraum des Antragsgegners im Zusammenhang mit § 11 a MKS-VO) sowie von der Vereinbarkeit des zugrunde liegenden Richtlinien-Rechts mit primärem Gemeinschaftsrecht ausgeht, vgl. Beschluss vom 24. April 2001 - 13 B 530/01 - ebenso inzwischen VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. April 2001 - 1 B 23/01 -, braucht in dieser Situation nicht zu entscheiden, ob sich bei veränderten Umständen seine Befugnis zum Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO aus der Rechtsprechung des EuGH im Sinne des Urteils vom 9. November 1995 - C 465/93 - , Slg. 1995, I-3761 = DVBl. 1996, 247 = LRE 32, 168 schlechthin ergeben würde, oder ob und inwieweit einer solchen Möglichkeit das Urteil des EuGH vom 26. November 1996 - C 68/95 -, Slg. 1996, I-6065 = LRE 34, 162 = NJW 1997, 1225 entgegenstehen würde.
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