Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98   

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VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98 (https://dejure.org/2000,1579)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14.07.2000 - 40-VIII-98 (https://dejure.org/2000,1579)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 14. Juli 2000 - 40-VIII-98 (https://dejure.org/2000,1579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungswidrigkeit des Heuersdorfgesetz (HeudG); Rechtliche Auflösung einer Gemeinde als Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht; Freigabe des Gemeindegebiets für Zwecke des Braunkohleabbaus als eigenständiger Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht; ...

  • VerfGH Sachsen

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen die Inanspruchnahme des Gebietes der Gemeinde Heuersdorf zum Zwecke der Rohstoff- und Energieversorgung (Braunkohleabbau) und deren Eingliederung in die Stadt Regis-Breitingen

  • unibe.ch PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Umweltschutz durch Gemeindebestandsschutz - Das Heuersdorf-Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Prof. Dr. Axel Tschentscher; ZUR 3/2001, S. 192 - 198)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 88 Abs. 1 u. 2 SächsVerf.; HeuersdorfG v. 8.4.1998
    Kommunale Selbstverwaltung/Auflösung von Gemeinden/Braunkohleabbau/Anhörungsrecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 37 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 88 Abs. 1 u. 2 SächsVerf.; HeuersdorfG v. 8.4.1998
    Kommunale Selbstverwaltung/Auflösung von Gemeinden/Braunkohleabbau/Anhörungsrecht

  • unibe.ch PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Umweltschutz durch Gemeindebestandsschutz - Das Heuersdorf-Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs (Prof. Dr. Axel Tschentscher; ZUR 3/2001, S. 192 - 198)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 193 (Ls.)
  • NJ 2000, 592 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1445
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Sachsen, 10.11.1994 - 29-VIII-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    Um dem Zweck der Anhörung zu genügen, muß die Anhörung zu dem Gesetzgebungsvorhaben ergebnisoffen durchgeführt werden und die Stellungnahmen der Gebietskörperschaften in die Entscheidungsfindung eingehen (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 2, 110 [119 f.]).

    Darüber hinaus dient es der Information des Gesetzgebers, der durch die Anhörung die Möglichkeit einer umfassenden und zuverlässigen Kenntnis von allen abwägungserheblichen Belangen rechtlicher und tatsächlicher Art erhält (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG, 2, 61 [72]; SächsVerfGH, JbSächsOVG 2, 110 [120]; SächsVerfGH, SächsVBl 1999, 237 [238]).

    Die Anhörung verliert ihren Wert, wenn sie sich in einem allgemeinen Gespräch auflöst und nicht mehr bestimmbar ist, ob und wann dem Anhörungsrecht genüge getan ist (zum Ganzen bereits SächsVerfGH, JbSächsOVG 2, 110 [127 f.]).

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    In diesem Sinne läßt sich durchaus weiterhin davon sprechen, daß die Gewährleistung der Energieversorgung ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt (vgl. BVerfGE 30, 292 [323 f.]; 66, 248 [258]; vgl. auch BVerfGE 91, 186 [206]).

    An dem öffentlichen Zweck ändert sich nichts dadurch, daß der Staat - nach der Liberalisierung des Strommarktes verstärkt - die Erreichung der öffentlichen Zwecke den privaten Unternehmen überläßt, denen bestimmte Gemeinwohlverpflichtungen auferlegt werden (vgl. bereits BVerfGE 66, 248 [57 f.] zu Art. 14 Abs. 3 GG).

  • VerfGH Sachsen, 02.12.1998 - 72-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 40-VIII-98

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    Die Antragstellerin hat zudem den Erlaß einer einstweiligen Anordnung beantragt, über den der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 6. November 1998 entschieden hat (SächsVerfGH, Beschluß vom 6. November 1998 - Vf 72-VIII-98 -).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    Zwar bewirkt die Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Gesetzes grundsätzlich nicht die Nichtigkeit des gesamten Gesetzes (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; std. Rspr. vgl. etwa BVerfGE 65, 325 [358]).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    Allenfalls können in solchen Fällen Sicherungen der öffentlichen Zweckbindung erforderlich werden, wenn das Verhalten Privater nicht schon aus sich heraus die Verfolgung der öffentlichen Zwecke gewährleistet (vgl. zu Art. 14 Abs. 3 GG BVerfGE 74, 264 [285 f.]).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    Nicht nur, dass die ausreichende Versorgung des Marktes mit Bodenschätzen, die der öffentlichen Energieversorgung dienen, von dem Gesetz als zu verfolgender öffentlicher Zweck ausgezeichnet wurde, die privaten Unternehmen verwirklichen mit dem Lagerstättenabbau die öffentlichen Zwecke auch unmittelbar (vgl. BVerwGE 87, 241 [249]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    In diesem Sinne läßt sich durchaus weiterhin davon sprechen, daß die Gewährleistung der Energieversorgung ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt (vgl. BVerfGE 30, 292 [323 f.]; 66, 248 [258]; vgl. auch BVerfGE 91, 186 [206]).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    In diesem Sinne läßt sich durchaus weiterhin davon sprechen, daß die Gewährleistung der Energieversorgung ein Gemeinschaftsinteresse höchsten Ranges darstellt (vgl. BVerfGE 30, 292 [323 f.]; 66, 248 [258]; vgl. auch BVerfGE 91, 186 [206]).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    Sodann ist darüber zu erkennen, ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflußt ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).
  • StGH Baden-Württemberg, 08.09.1972 - GR 6/71

    Kreisreform - Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.07.2000 - 40-VIII-98
    Seine Entscheidung kann verfassungsgerichtlich nur beanstandet werden, wenn die Prognose darauf beruht, daß nicht alle mit vertretbarem Aufwand zugänglichen Entscheidungsgrundlagen ausgeschöpft worden sind, wenn unvertretbare tatsächliche Annahmen zur Grundlage gemacht worden sind, wenn in der Anwendung der Methoden Fehler gemacht wurden oder wenn die Prognose sonst eindeutig fehlerhaft war (vgl. SächsVerfGH, SächsVBl 1999, 236 [238]; StGH Bad.-Württ., ESVGH 23, 1 [7 f.]).
  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 119-VIII-04

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Inanspruchnahme der

    Durch Urteil vom 14. Juli 2000 - Vf. 40-VIII-98 (SächsVBl. 2000, 239ff.) hat der Verfassungsgerichtshof das Gesetz insgesamt für nichtig erklärt.

    Auch wenn § 1 HeudG lediglich als "Kann"-Vorschrift ausgestaltet ist, besteht kein Zweifel, dass das Gesetz die Grundlage für die durch exekutive Planungsmaßnahmen vorbereitete Inanspruchnahme des Gemeindegebietes schafft und damit gegenwärtige und unmittelbare Auswirkungen für die Antragstellerin hat (vgl. hierzu schon: SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2000 - Vf. 40-VIII98, SächsVBl. 2000, 239 [241]).

    Insoweit handelt es sich bei dem vom Ausschuss in seine Begründung aufgenommenen Hinweis auf die erheblichen Mehrbelastungen einer Umfahrung von Heuersdorf ersichtlich um eine Vertiefung der bisherigen Argumentation, die weder an den Zielen, an dem normativen Regelungsgehalt (vgl. SächsVerfGH, SächsVBl. 2000, 239 [242]) noch den abwägungsrelevanten.

    aa) Wie bereits in der Entscheidung zum ersten Heuersdorfgesetz ausgeführt (SächsVerfGH, SächsVBl. 2000, 239 [243]), werden mit der Inanspruchnahme der Gemeinde für den Braunkohleabbau auch nach Liberalisierung der Strommärkte legitime Gemeinwohlziele verfolgt.

    Die Entscheidung des Gesetzgebers, die einzelnen Neugliederungsmaßnahmen außerhalb einer umfassenden Konzeption der kommunalen Neugliederung zu verfolgen, ist zu überprüfen, ob diese Entkoppelung willkürlich erfolgt ist (SächsVerfGH, SächsVBl. 2000, 239 [242]).

  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 62-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Gesetzes zur

    Auf dem Gebiet der Arbeitsmarkt-, Sozialund Wirtschaftsordnung gebührt dem Gesetzgeber dabei ein besonders weitgehender Einschätzungs- und Prognosevorrang (SächsVerfGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - Vf. 40-VIII-98 - vgl. BVerfGE 87, 363 [383]).

    Dessen verfassungsrechtliche Grenzen sind erst überschritten, wenn die Prognose darauf beruht, dass nicht alle mit vertretbarem Aufwand zugänglichen Entscheidungsgrundlagen ausgeschöpft worden sind, wenn unvertretbare tatsächliche Annahmen zur Grundlage gemacht, in der Anwendung der Methoden Fehler gemacht wurden oder die Prognose sonst eindeutig fehlerhaft war (SächsVerfGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - Vf. 40-VIII-98 - vgl. SächsVerfGH, SächsVBl. 1999, 236 [238]; StGH BW, ESVGH 23, 1 [7 f.]).

    Soweit der Gesetzgeber seine Entscheidung auf Prognosen stützt, erstreckt sich die Überprüfung darauf, ob die mit vertretbarem Aufwand zugänglichen Entscheidungsgrundlagen ausgeschöpft, vertretbare tatsächliche Annahmen zu Grunde gelegt, Fehler in der Anwendung der Methoden vermieden wurden und die Prognose auch im Übrigen keine eindeutigen Fehler aufweist (SächsVerfGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - Vf. 40-VIII-98 -).

  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 101/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Beschwerdebefugnis

    Eine erneute Anhörung ist nur geboten, wenn es zu einer wesentlichen Änderung kommt (vgl. BVerfGE 50, 195, 203; SächsVerfGH LVerfGE 11, 356, 386; NdsStGH NJW 1979, 2301; StGH BW DÖV 1976, 245; VerfGH NW OVGE 26, 306).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99   

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https://dejure.org/2000,4247
BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99 (https://dejure.org/2000,4247)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99 (https://dejure.org/2000,4247)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99 (https://dejure.org/2000,4247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Wegfalls der Beschwer in der Hauptsache aufgrund Abhilfe durch die öffentliche Gewalt - Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Verfahrensdauer

  • Wolters Kluwer

    Auslagenerstattung - Auslagen - Erstattungsanspruch - Verfassungsbeschwerde - Erledigung - Erfolgsaussichten - Rechtswegerschöpfung

  • Judicialis

    EStG § 52 Abs. 20 b; ; EStG § ... 52 Abs. 20 Satz 1; ; EStG § 52 Abs. 20 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 18; ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 216
  • NVwZ 2001, 193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Der Maßstab für diese Entscheidung ergibt sich aus § 34a Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Dabei kommt insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Maßgeblich kann etwa sein, ob die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt, ob eine Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder ob die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichliegen den Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungs-Verfahren regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Dabei kommt insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).

    Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungs-Verfahren regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Das Gebot der Rechtswegerschöpfung dient dazu, dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung auch die Fallanschauung der Fachgerichte, insbesondere der obersten Gerichtshöfe des Bundes, zu vermitteln (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Lediglich in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn nämlich der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage herbeizuführen, bereits erreicht ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ), kann eine solche Verfassungsbeschwerde zulässig sein.
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Lediglich in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn nämlich der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage herbeizuführen, bereits erreicht ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ), kann eine solche Verfassungsbeschwerde zulässig sein.
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
    Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungs-Verfahren regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
  • EGMR, 29.04.2004 - 75529/01

    SÜRMELI contre l'ALLEMAGNE

    En conséquence, l'intéressé a retiré son recours et a obtenu le remboursement de ses frais de procédure pour l'introduction de son recours dans la mesure où celui-ci se rapportait à la durée (no 2 BvR 2189/99 du 26 mai 2000).
  • BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 990/00

    Zur Auslagenerstattung nach BVerfGG § 34 a Abs 3 - keine Prozesskostenhilfe ohne

    Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, die das Gericht womöglich nötigen würde, zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen aufgrund einer lediglich kursorischen Prüfung Stellung zu nehmen, findet dagegen im Rahmen der Entscheidung über die Erstattung von Auslagen regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99 -, NJW 2001, S. 216).
  • EGMR, 05.10.2006 - 75204/01

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens

    Die Regierung verwies insoweit auf eine Rechtssache, in der das Finanzgericht - bei dem das Verfahren acht Jahre anhängig gewesen war - eine mündliche Verhandlung durchführte, nachdem der Beschwerdeführer die überlange Verfahrensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht gerügt hatte (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2189/99).
  • BFH, 08.10.2001 - VIII B 22/01

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernisse - Gewerblich

    Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG-- rügt, das Finanzgericht (FG) sei von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Mai 2000 2 BvR 2189/99 (nicht veröffentlicht --NV--) abgewichen, genügt die Beschwerdeschrift nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.; sie lässt insbesondere nicht erkennen, dass das erstinstanzliche Urteil auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der von einem --gleichfalls abstrakten-- Rechtssatz in der genannten Entscheidung des BVerfG abweicht (vgl. hierzu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 63).
  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 21/02

    Zurückweisung eines Antrags auf Anlagenerstattung für ein durch

    Diese Entscheidung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. allgemein - zur entsprechenden Rechtslage nach § 34a Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfG NJW 2001, 216): Für die hier zugrundeliegende Konstellation greift das erkennende Gericht auf die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Entscheidung vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 - (BVerfGE 85, 117, 122 ff.) entwickelten Grundsätze zurück.
  • VerfGH Thüringen, 02.05.2012 - VerfGH 17/09

    Normen des Thüringer Beamtenrechts

    Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den angegriffenen Akt, so kann es angemessen sein, sie an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Antragsteller seine Auslagen in gleicher Weise wie im Fall des Obsiegens zu erstatten (vgl. zu Kostenentscheidungen nach § 34 a Abs. 3 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99, juris Rn. 5; 6. Oktober 1994 - 2 BvR 856/81, juris Rn. 2 = BVerfGE 91, 146 f.; 19. November 1991 - 1 BvR 1521/89, juris Rn. 19 f. = BVerfGE 85, 109 ff.; zur ausnahmsweisen Orientierung an den Erfolgaussichten bei bereits geklärter Verfassungsrechtslage: Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a., juris Rn. 9 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 35/01

    Auslagenerstattung; Pilotverfahren

    Diese Entscheidung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. allgemein - zur entsprechenden Rechtslage nach § 34a Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfG NJW 2001, 216).
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Rechtsprechung
   VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH A 11/00   

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https://dejure.org/2000,7671
VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH A 11/00 (https://dejure.org/2000,7671)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.11.2000 - VGH A 11/00 (https://dejure.org/2000,7671)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 (https://dejure.org/2000,7671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 747 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 193
  • DÖV 2001, 210
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH A 11/00
    Unter dem Gesichtspunkt der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde weist zwar das Ministerium der Justiz zutreffend darauf hin, dass ein Verfassungsbeschwerdeführer nach dem in § 44 Abs. 3 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich gehalten ist, über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverstöße zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (VerfGH Rh-Pf, Beschluss vom 12. April 1995 - VGH B 1/95 - BVerfGE 77, 381, 401).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH A 11/00
    Vielmehr hat der Verfassungsgerichtshof die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (VerfGH Rh-Pf, Beschluss vom 13. April 1972 - VGH 3/72 - BVerfGE 91, 252, 257 f.).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.2000 - VGH A 11/00
    Aber auch gegenüber den vom Antragsteller mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen, ohne weiteren behördlichen Vollzugsakt unmittelbar eintretenden Rechtswirkungen der Gefahrenabwehrverordnung käme fachgerichtlicher Rechtsschutz in Form einer vorbeugenden Feststellungsklage mit ihm zugeordnetem einstweiligen Rechtsschutz in Betracht (§§ 43 Abs. 1, 123 Abs. 1 VwGO; BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 31; BVerwGE 80, 355, 362; Eyermann/Happ, VwGO, 11. Auflage, § 43 Rn. 9; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., 2000, § 43 Rn. 8).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Die Beschwerdeführer sind entsprechend § 44 Abs. 3 Satz 2 VerfGHG nicht auf die Anfechtung von Vollzugsakten bzw. die vorbeugende Feststellungsklage hinsichtlich der unmittelbar eintretenden Rechtswirkungen zu verweisen, weil die Klärung der mit den Verfassungsbeschwerden aufgeworfenen Fragen wegen der großen Zahl Betroffener und der ansonsten in jedem Einzelfall auftretenden Anwendungsprobleme von allgemeiner Bedeutung ist (vgl. bereits: VerfGH Rh-Pf, NVwZ 2001, 193 [194]).

    Sie ermöglicht generell eine bessere Kontrolle und kann dadurch eine verhaltenssteuernde Wirkung entfalten, indem sie die Hundehalter zur Erfüllung ihrer Pflichten anhält (vgl. bereits VerfGH Rh-Pf, NVwZ 2001, 193 [194]).

  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Es handelt sich daher nicht um eine bloße, die Rechtssphäre der Beschwerdeführer noch nicht berührende Obliegenheit (vgl. zur landesrechtlichen Regelung in Rheinland-Pfalz: RhPfVerfGH, Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 - NVwZ 2001, 193 ), sondern um eine bußgeldbewehrte Rechtspflicht, die unmittelbar auf die Rechtsstellung der Beschwerdeführer einwirkt.

    Eine Vorabentscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist mithin geeignet, über den Einzelfall hinaus in einer großen Zahl gleichgelagerter Fälle Klarheit über die Rechtslage zu schaffen und eine Klärung der aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in überschaubarem Zeitraum zu ermöglichen, ohne dass es der Ausschöpfung des unter Umständen langwierigen fachgerichtlichen Instanzenzuges bedarf (vgl. RhPfVerfGH, NVwZ 2001, 193 ).

    Sie ermöglicht in Anbetracht der besseren Identifizierungsmöglichkeiten der Hunde und damit auch ihrer Halter aber eine wirksamere Kontrolle und kann somit eine verhaltenssteuernde Wirkung entfalten, die in der Verordnung normierten Halteranforderungen - insbesondere die Leinen- und Maulkorbpflicht - zu beachten (vgl. RhPfVerfGH, NVwZ 2001, 193 ; OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 20. Oktober 2000 - 4 B 155/00.NE - NVwZ 2001, 223 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2021 - VGH A 39/21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf einstweilige

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 19a Abs. 1 VerfGHG gegeben sind, ist wegen der meist weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen (VerfGH RP, Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 -, NVwZ 2001, 193 f.; Beschluss vom 5. November 2018 - VGH A 19/18 -, AS 46, 365 [367]; Beschluss vom 23. April 2021 - VGH A 33/21 -, juris Rn. 2; vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 2 BvR 701/80 -, BVerfGE 55, 1 [3]; Beschluss vom 10. Juli 1990 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 82, 310 [312]; zuletzt Kammerbeschluss vom 31. Mai 2021 - 1 BvR 794/21 -, juris Rn. 4, zu § 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht - BVerfGG -).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00

    Eignung; Feststellung; Gebot der Unfruchtbarmachung; Gefahrtier; gefährlicher

    Wenn der sicherheitstechnische Vorteil dieser Kennzeichnung in Frage gestellt wird (so durch: VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2000, a.a.O., 1440; Ziekow, a.a.O., S. 85), ist dem entgegenzuhalten, dass die Kennzeichnung Kontrollzwecken dient und im Übrigen auch eine verhaltenssteuernde Wirkung entfaltet, indem sie die Hundehalter zur Erfüllung ihrer Pflichten anhält (RhPfVerfGH, Beschl. v. 20.11.2000 - VGH A 11/00 -, NVwZ 2001, 193, 194).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - VGH B 6/06

    Verfassungsrecht, Strafprozessrecht

    Zwar war er gemäß dem allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gehalten, die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken (VerfGH RP, NVwZ 2001, 193 [194]; vgl. BVerfGE 70, 180 [186]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.04.2021 - VGH A 33/21

    Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren auf einstweilige Aussetzung von

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 19a Abs. 1 VerfGHG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (VerfGH RP, Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 -, NVwZ 2001, 193 f.; Beschluss vom 5. November 2018 - VGH A 19/18 -, AS 46, 365 [367]; vgl. entsprechend BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1980 - 2 BvR 701/80 -, BVerfGE 55, 1 [3]; Beschluss vom 10. Juli 1990 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 82, 310 [312]; zuletzt Kammerbeschluss vom 9. April 2021 - 1 BvQ 39/21 -, juris Rn. 2, zu § 32 BVerfGG).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH B 18/17

    Anhörung, Anhörungsrüge, Berufung, Berufungszulassung, effektiver Rechtsschutz,

    Dies ist Ausdruck des verfassungsprozessualen Gebots der materiellen Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache verfügbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS 25, 194 [197]; Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 14. April 2010 - VGH B 76/09 - Beschluss vom 12. März 2012 - VGH B 26/11 - Beschluss vom 21. Januar 2016 - VGH B 29/15 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1985 - 1 BvR 700/83 -, BVerfGE 68, 384 [388 f.]; Beschluss vom 26. Januar 1988 - 1 BvR 1561/82 -, BVerfGE 77, 381 [401]; Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 [414]; Beschluss vom 9. November 2004 - 1 BvR 684/98 -, BVerfGE 112, 50 [60], stRspr.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - VGH B 14/16

    Verfassungsrecht, Glücksspielrecht

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert, dass ein Beschwerdeführer - über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus (vgl. § 44 Abs. 3 VerfGHG) - vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 13. Oktober 1995 - VGH N 4/93 -, AS 25, 194 [197]; Beschluss vom 20. November 2000 - VGH A 11/00 -, NVwZ 2001, 193 [194]; Urteil vom 22. Juni 2004 - VGH B 2/04 -, AS 31, 348 [351]; Beschluss vom 17. Dezember 2013 - VGH B 23/13 -, AS 42, 101 [105 f.]).
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Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00   

Zitiervorschläge
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LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00 (https://dejure.org/2000,12707)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.08.2000 - LVG 1/00 (https://dejure.org/2000,12707)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. August 2000 - LVG 1/00 (https://dejure.org/2000,12707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer

    "Annahme-Entscheidungen" als Gegenstand von "Beschwerdeverfahren" nach dem Volksabstimmungsgesetz (LSA-VAbstG); Erfassung des § 52 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes (LSA-VerfGG) alle nach Art. 75 Nr. 2 der Landesverfassung (LSA-Verf) statthaften Verfahren; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 193 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Insoweit gilt für das Landesverfassungsrecht nichts anderes als für das Bundesverfassungsrecht (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 15.6.1983 - 1 BvR 1025/79 -, BVerfGE 64, 229 [242], m. w. Nachw.; Urt. v. 24.4.1985 - 2 BvF 2-4/83, 2/84 -, BVerfGE 69, 1 [55]).

    Eine Grenze für die Auslegung bildet nur der Wortlaut (BVerfG, Beschl. [des Plenums] v. 11.6.1980 - 1 PBvU 1/79 -, BVerfGE 54, 277 [299/300]; BVerfGE 69, 1 [55]), der hier indessen gerade für eine verfassungskonforme Auslegung streitet.

  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Das Landesverfassungsgericht schließt sich hierbei der zur "Organstreitigkeit" entwickelten Auffassung des Bundesverfassungsgerichts an, die es wegen der oben aufgezeigten Ähnlichkeit beider Verfahrensarten für übertragbar hält (vgl. deshalb: BVerfG, Urt. v. 13.6.1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 [210]; Urt. v. 16.7.1991 - 2 BvE 1/91 -, BVerfGE 84, 304 [320]).
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Dies entspricht den Grundsätzen des Bundesrechts zur Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, dessen Rechtsprechung deshalb übertragbar ist (BVerfG, Urt. v. 30.7.1952 - 1 BvF 1/52 -, BVerfGE 1, 396 [408/409]: keine Befugnis des Verfassungsgerichts, sich als Hüter der Verfassung über die gesetzliche Regelung hinaus für zuständig zu halten]; BVerfG, Beschl. v. 18.10.1967 - 1 BvR 248/63, 216/67 -, BVerfGE 22, 293 [298]: keine außergerichtliche Zuständigkeit bei noch so dringendem rechtspolitischem Bedürfnis; ebenso: BVerfG, Beschl. v. 22.10.1974 - 1 BvL 3/72 -, BVerfGE 38, 121 [127]).
  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Dies entspricht den Grundsätzen des Bundesrechts zur Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, dessen Rechtsprechung deshalb übertragbar ist (BVerfG, Urt. v. 30.7.1952 - 1 BvF 1/52 -, BVerfGE 1, 396 [408/409]: keine Befugnis des Verfassungsgerichts, sich als Hüter der Verfassung über die gesetzliche Regelung hinaus für zuständig zu halten]; BVerfG, Beschl. v. 18.10.1967 - 1 BvR 248/63, 216/67 -, BVerfGE 22, 293 [298]: keine außergerichtliche Zuständigkeit bei noch so dringendem rechtspolitischem Bedürfnis; ebenso: BVerfG, Beschl. v. 22.10.1974 - 1 BvL 3/72 -, BVerfGE 38, 121 [127]).
  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Das Landesverfassungsgericht schließt sich hierbei der zur "Organstreitigkeit" entwickelten Auffassung des Bundesverfassungsgerichts an, die es wegen der oben aufgezeigten Ähnlichkeit beider Verfahrensarten für übertragbar hält (vgl. deshalb: BVerfG, Urt. v. 13.6.1989 - 2 BvE 1/88 -, BVerfGE 80, 188 [210]; Urt. v. 16.7.1991 - 2 BvE 1/91 -, BVerfGE 84, 304 [320]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99

    Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Dies gilt für Verfassungsbeschwerden (vgl. Art. 75 Nrn. 6, 7 LSA-Verf und § 49 LSA-VerfGG sowie verweisend § 51 Abs. 2 LSA-VerfGG) ebenso wie für die Organstreitigkeit des Art. 75 Nr. 1 LSA-Verf (vgl. dazu auch § 36 Abs. 1 LSA-VerfGG); soweit dort auf die eigenen "Zuständigkeiten" abgestellt ist, welche der Verfassungsverstoß berührt, hat das Landesverfassungsgericht dies wiederholt mit einer Verletzung in eigenen Rechten gleichgesetzt (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 29.5.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [292], zuletzt: LVerfG LSA, Urt. v. 7.1.2000 - LVG 6/99 -).
  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Insoweit gilt für das Landesverfassungsrecht nichts anderes als für das Bundesverfassungsrecht (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 15.6.1983 - 1 BvR 1025/79 -, BVerfGE 64, 229 [242], m. w. Nachw.; Urt. v. 24.4.1985 - 2 BvF 2-4/83, 2/84 -, BVerfGE 69, 1 [55]).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Eine Grenze für die Auslegung bildet nur der Wortlaut (BVerfG, Beschl. [des Plenums] v. 11.6.1980 - 1 PBvU 1/79 -, BVerfGE 54, 277 [299/300]; BVerfGE 69, 1 [55]), der hier indessen gerade für eine verfassungskonforme Auslegung streitet.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96

    Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Dies gilt für Verfassungsbeschwerden (vgl. Art. 75 Nrn. 6, 7 LSA-Verf und § 49 LSA-VerfGG sowie verweisend § 51 Abs. 2 LSA-VerfGG) ebenso wie für die Organstreitigkeit des Art. 75 Nr. 1 LSA-Verf (vgl. dazu auch § 36 Abs. 1 LSA-VerfGG); soweit dort auf die eigenen "Zuständigkeiten" abgestellt ist, welche der Verfassungsverstoß berührt, hat das Landesverfassungsgericht dies wiederholt mit einer Verletzung in eigenen Rechten gleichgesetzt (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 29.5.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [292], zuletzt: LVerfG LSA, Urt. v. 7.1.2000 - LVG 6/99 -).
  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.08.2000 - LVG 1/00
    Dies entspricht den Grundsätzen des Bundesrechts zur Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, dessen Rechtsprechung deshalb übertragbar ist (BVerfG, Urt. v. 30.7.1952 - 1 BvF 1/52 -, BVerfGE 1, 396 [408/409]: keine Befugnis des Verfassungsgerichts, sich als Hüter der Verfassung über die gesetzliche Regelung hinaus für zuständig zu halten]; BVerfG, Beschl. v. 18.10.1967 - 1 BvR 248/63, 216/67 -, BVerfGE 22, 293 [298]: keine außergerichtliche Zuständigkeit bei noch so dringendem rechtspolitischem Bedürfnis; ebenso: BVerfG, Beschl. v. 22.10.1974 - 1 BvL 3/72 -, BVerfGE 38, 121 [127]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05

    Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich

    Diese Lücke lässt sich nicht im Weg verfassungskonformer Auslegung schließen; denn sie kommt nur in Betracht, wenn eine Gesetzesauslegung nach den üblichen Methoden (Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte) zu widerstreitenden Ergebnissen führt; dann kann nur diejenige Auslegung gelten, welche der Verfassung entspricht, wie das Landesverfassungsgericht in Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (LVerfG LSA, Urt. v. 29.08.2000 - LVG 1/00 -, LVerfGE 11, 462 [475], unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 15.06.1983 - 1 BvR 1012/79 -, BVerfGE 64, 229 [242], m. w. Nachw.; Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2-4/83, 2/84 -, BVerfGE 69, 1 [55]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig

    Diese Lücke lässt sich nicht im Weg verfassungskonformer Auslegung schließen; denn sie kommt nur in Betracht, wenn eine Gesetzesauslegung nach den üblichen Methoden (Wortlaut, Systematik, Entstehungsgeschichte) zu widerstreitenden Ergebnissen führt; dann kann nur diejenige Auslegung gelten, welche der Verfassung entspricht, wie das Landesverfassungsgericht in Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (LVerfG LSA, Urt. v. 29.08.2000 - LVG 1/00 -, LVerfGE 11, 462 [475], unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 15.06.1983 - 1 BvR 1012/79 -, BVerfGE 64, 229 [242], m. w. Nachw.; Urt. v. 24.04.1985 - 2 BvF 2-4/83, 2/84 -, BVerfGE 69, 1 [55]).
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