Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO § 42 Abs. 2; GG Art. 12; PBefG §§ 13, 25; BerufszugangsVO PBefG § 2
    Verkehrswirtschaftsrecht; - Personenbeförderungsgesetz-

  • Alpmann Schmidt

    Art. 12 GG; § 42 VwGO; §§ 13, 25 PBefG; § 2 BZV PBefG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers.

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2000, 1614
  • NVwZ 2001, 322



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Wird zitiert von ... (85)  

  • VGH Bayern, 07.12.2011 - 11 B 11.928  

    Auslegung eines Berufungsantrags

    Zur Begründung machte sie u. a. geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 6. April 2000 (DVBl 2000, 1614) zum Ausdruck gebracht, dass aus einem zur Genehmigung gestellten eigenwirtschaftlichen Linienverkehr zu erwartende Defizite weder im Rahmen der Prüfung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG noch in anderer Weise berücksichtigt werden dürften.

    Hinsichtlich des Anfechtungsteils der Klage ergibt sich die Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts aus dem Umstand, dass ein Anspruch auf Aufhebung einer belastenden Verwaltungsentscheidung ex tunc im Allgemeinen nur besteht, wenn diese behördliche Handlung im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens rechtswidrig war (BVerwG vom 6.4.2000, a.a.O., S. 1616).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof tritt dieser Rechtsauffassung aus den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2000 (a.a.O., S. 1616) dargelegten Gründen ebenfalls bei.

    Im Urteil vom 6. April 2000 (a.a.O., S. 1616 f.) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die fehlende Kostendeckung des zur Genehmigung gestellten Verkehrs bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bewerbers im Sinn von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG nicht in die Beurteilung einbezogen werden darf.

    b) Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 6. April 2000 (a.a.O., S. 1616 f.) die in § 2 der seinerzeit noch maßgeblichen Verordnung über den Zugang zum Beruf des Straßenpersonenverkehrsunternehmers (BZV-PBefG) vom 9. April 1991 (BGBl I S. 896) enthaltenen Regelungen offenbar als abschließende Konkretisierung des in § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG enthaltenen Begriffs der (finanziellen) Leistungsfähigkeit verstanden.

    Obwohl mithin schon damals ein rechtlicher Ansatzpunkt für eine zukunftsorientierte Betrachtung der Einnahme- und Vermögenssituation des Genehmigungsbewerbers vorhanden gewesen wäre, hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 6. April 2000 (a.a.O., S. 1616 f.) im Hinblick auf die in § 2 Abs. 2 und 3 BZV-PBefG enthaltenen, auf die Vermögenslage des Unternehmens in der Vergangenheit bzw. im Zeitpunkt der Antragstellung abstellenden Regelungen eine Prüfung der Frage, welches Defizit der zur Genehmigung gestellte Verkehr erwarten lässt und ob die zur Deckung dieser Verluste erforderlichen Mittel vorhanden sind, zumindest nicht "in jedem Fall" für geboten erachtet.

    Wenn es das Bundesverwaltungsgericht u. a. aus Gründen der Effektivität des Rechtsschutzes abgelehnt hat, ein Defizit, mit dessen Entstehen bei der Aufnahme des zu genehmigenden Linienverkehrs zu rechnen ist, in die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmers einzubeziehen (BVerwG vom 6.4.2000 DVBl 2000, 1614/1617), so kommt diesem Gesichtspunkt nach alledem Bedeutung auch für die Beantwortung der Frage zu, ob die nicht gesicherte Fähigkeit des Genehmigungsbewerbers, diese entstehende Unterdeckung auf Dauer zu tragen, ein der Genehmigungserteilung entgegenstehendes "öffentliches Verkehrsinteresse" darstellt.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07  

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Wenn diese Gefahr besteht, kann einer zusätzlichen - flankierenden - Anfechtungsklage gegen den Drittbescheid das Rechtsschutzbedürfnis nicht abgesprochen werden (vgl. Wahl/ Schütz in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO-Kommentar, Rn. 289, 303 zu § 42 Abs. 2 VwGO; zum Verhältnis der beiden Rechtsbehelfe für das Recht der Güterfernverkehrsgenehmigung Urteile vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 S. 13 f., 15 und vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 4 f.).
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03  

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Die Klage ist unzulässig, wenn unter Zugrundelegung dieses Vorbringens offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 Nr. 4 S. 5).
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