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   BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00   

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https://dejure.org/2000,3413
BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00 (https://dejure.org/2000,3413)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2000 - 11 C 10.00 (https://dejure.org/2000,3413)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 (https://dejure.org/2000,3413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    VwGO § 60 Abs. 1, § 139 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; Revisionsbegründungsfrist; Prozessvertreter einer Behörde

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationsverschulden - Revisionsbegründungsfrist - Prozessvertreter einer Behörde

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 139 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1 § 139 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; Revisionsbegründungsfrist; Prozessvertreter einer Behörde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 430
  • DÖV 2001, 790
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
    Ein diese Sorgfaltspflichten verletztendes Organisationsverschulden fällt einem Prozessbevollmächtigten immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschlusss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202 m.w.N.).

    Weitere, vom Aktenlauf und dem etwaigen persönlichen Wissen unabhängige Vorkehrungen (z.B. Fristenbuch mit entsprechender Fristenüberwachung), denen eine besondere, sich von gewöhnlichen Wiedervorlagen abhebende Warnfunktion zukommen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1995 - a.a.O.), bestanden offensichtlich nicht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 12160/99
    Auszug aus BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
    BVerwG 11 C 10.00 12 A 12160/99.OVG.
  • BVerwG, 07.09.2000 - 11 B 44.00
    Auszug aus BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 7. September 2000 (BVerwG 11 B 44.00) die Revision zugelassen.
  • BVerwG, 14.02.1992 - 8 B 121.91

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessvertreters

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
    Die für eine Prozessvertretung durch Rechtsanwälte vor dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze gelten sinngemäß auch für den Fall der Prozessvertretung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden durch den in § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO genannten Personenkreis (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    a) Eine den Verschuldensvorwurf auslösende Verletzung der von einem Bevollmächtigten zu wahrenden Sorgfaltspflicht fällt diesem unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens insbesondere dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Weisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 -, JURIS; Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202).
  • BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    aa) Eine den Verschuldensvorwurf auslösende Verletzung der von einem Bevollmächtigten zu wahrenden Sorgfaltspflicht fällt diesem unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens insbesondere dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Weisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 -, JURIS; Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202).
  • BVerwG, 30.10.2023 - 4 A 10.21

    Ablehnung des Antrags auf Berichtigung des Tatbestands

    Die urlaubsbedingte Abwesenheit der für die Prozessführung zuständigen Mitarbeiterin in einer großen Landesbehörde schließt angesichts der Obliegenheit, durch zweckmäßige organisatorische Vorkehrungen wie insbesondere eine taugliche Vertretungsregelung das Erforderliche zur Verhinderung von Fristversäumnissen zu veranlassen, ein dem Beklagten in entsprechender Anwendung des § 85 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 173 Satz 1 VwGO zuzurechnendes Organisationsverschulden nicht aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1992 - 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176 S. 48 und vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237 S. 28).
  • BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Der Bevollmächtigte hat offenbar nicht durch allgemeine Weisung im Rahmen der ihm obliegenden Organisation dafür Sorge getragen, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfrist zuverlässig rechtzeitig bemerkt wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; s. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, S. 430, und Beschluss vom 24. August 1995, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 202).
  • BVerwG, 30.10.2023 - 4 A 11.21
    Die urlaubsbedingte Abwesenheit der für die Prozessführung zuständigen Mitarbeiterin in einer großen Landesbehörde schließt angesichts der Obliegenheit, durch zweckmäßige organisatorische Vorkehrungen wie insbesondere eine taugliche Vertretungsregelung das Erforderliche zur Verhinderung von Fristversäumnissen zu veranlassen, ein dem Beklagten in entsprechender Anwendung des § 85 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 173 Satz 1 VwGO zuzurechnendes Organisationsverschulden nicht aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1992 - 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176 S. 48 und vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237 S. 28).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01

    Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im

    Beweissicherungsmaßnahmen sind danach nur erforderlich, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (wie BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 430).

    Die Voraussetzungen eines Auflagenvorbehalts nach § 74 Abs. 3 VwVfG sind gegeben, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 430).

  • BVerwG, 29.11.2004 - 5 B 105.04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozessvertreter einer Behörde;

    Denn in Bezug auf § 60 VwGO gelten die für die Prozessvertretung durch Rechtsanwälte entwickelten Grundsätze für die Prozessvertretung durch die in § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO genannten Personen entsprechend (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 6 A 3495/20

    Begründung der Berufung i.R.d. Frist; Besondere Sorgfalt zur Wahrung der

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.11.2004 - 5 B 105.04 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 = juris Rn. 3, vom 22.12.2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237 = juris Rn. 7, und vom 6.6.1995 - 6 C 13.93 -, NVwZ-RR 1996, 60 = juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 11.7.1990 - 24 B 3064/89 -, NVwZ 1991, 490; OVG Berlin-Bbg., Urteile vom 1.6.2022 - 10 B 3.17 -, juris Rn. 27, und Beschluss vom 28.4.2021 - 2 B 23/20 -, juris Rn. 6; OVG S.-A., Beschluss vom 10.7.2008 - 3 L 163/08 -, juris Rn. 9.
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2667/01

    Beweissicherung; Containerterminal; Eigengesellschaft; Kausalität;

    Beweissicherungsmaßnahmen sind danach nur erforderlich, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (wie BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 430).

    Die Voraussetzungen eines Auflagenvorbehalts nach § 74 Abs. 3 VwVfG sind gegeben, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 430).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06

    Wiedereinsetzung in die Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

    Dabei sind an eine Behörde wie die Beklagte zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.2004 - 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 und 22.12.2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237).

    Denn diese Vorschrift bezweckt in keinem Fall eine Besserstellung der Behörde gegenüber einer anwaltlich vertretenen Privatperson (BVerwG, Beschl. v. 22.12.2000, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 10.07.2008 - 3 L 163/08 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - 3 L 163/08

    Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt verwirft Berufungen in Sachen

  • BVerwG, 25.02.2004 - 5 B 15.04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17

    Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

  • BVerwG, 28.05.2003 - 1 B 126.03

    Wiedereinsetzung ohne Glaubhaftmachung unverschuldeten Nichteinhaltens der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 11 A 156/17

    Abgelehnte Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist bei einem

  • VGH Bayern, 18.09.2014 - 20 B 14.30191

    Verwerfung einer nicht fristgerecht begründeten Berufung; keine

  • VGH Bayern, 09.09.2009 - 3 B 09.196

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verfristeter Berufungsbegründung;

  • OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15

    Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628

    Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist;

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 11/12

    Verwaltungsverfahren: Öffentliche Bekanntmachung einer aufsichtlichen

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