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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00   

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https://dejure.org/2001,114
BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2001,114)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.2001 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2001,114)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 (https://dejure.org/2001,114)
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Hessische Wahlprüfung

Art. 28 GG, landesrechtliches Wahlprüfungskriterium "Verstoß gegen die guten Sitten";

Art. 92 GG, gegen die Entscheidungen des hessischen Wahlprüfungsgerichts muß ein Rechtsmittel gegeben sein

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen über die Prüfung der Wahl zum Hessischen Landtag: enge Auslegung des Wahlfehlertatbestands der sittenwidrigen Wahlbeeinflussung - Wahlprüfungsgericht und Begriff der rechtsprechenden Gewalt

  • Wolters Kluwer

    Wahlprüfungsrechtliche Spruchpraxis - Gute Sitten - Beeinflussung des Wahlergebnisses - Sittenwidrige Wahlbeeinflussung - Wahlprüfungsrechtliche Entscheidung - Wahlfehler - Rechtsprechende Gewalt - Rechtsprechende Tätigkeit

  • Judicialis

    WahlPrüfG § 1; ; WahlPrüfG § 17; ; WahlPrüfG § 15; ; WahlPrüfG § 2; ; WahlPrüfG § 17; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; StGB § 108b; ; StGB §§ 107 ff.; ; BetrVG § 74 Abs. 2; ; BVerfGG § 35; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 41; ; GG Art. 28 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 97; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Anforderungen aus dem Grundgesetz und Verfassungsautonomie der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Wahlprüfungsgesetzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag "Wahlprüfung Hessen" teilweise erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag "Wahlprüfung Hessen" teilweise erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 28 Abs. 1, 92 GG
    Verfassungsrecht, Grundgesetzliche Anforderungen an Wahlprüfung nach Landesverfassungsrecht

Sonstiges

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 111
  • NJW 2001, 1048
  • NVwZ 2001, 551 (Ls.)
  • DVBl 2001, 463
  • DVBl 2001, 888
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als Rechtsprechung im Sinne von Art. 92 GG anzusehen ist, hängt wesentlich von verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie von traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierungen ab (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 64, 175 ; 76, 100 ).

    Sinn und Zweck des IX. Abschnitts des Grundgesetzes, der für den Bereich der Rechtsprechung eine besondere Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Willensbildung im System der Gewaltenteilung gewährleisten will (vgl. BVerfGE 22, 49 ), entspräche es nicht, allein aus der Besetzung eines staatlichen Gremiums mit unabhängigen Richtern auf die Ausübung rechtsprechender Gewalt zu schließen.

    Um Rechtsprechung in einem materiellen Sinn handelt es sich, wenn bestimmte hoheitsrechtliche Befugnisse bereits durch die Verfassung Richtern zugewiesen sind oder es sich von der Sache her um einen traditionellen Kernbereich der Rechtsprechung handelt (vgl. BVerfGE 22, 49 ).

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
    Dieser Rechtsgedanke liegt den wahlprüfungsrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Grunde (vgl. BVerfGE 89, 243 ) und ist in der wahlprüfungsrechtlichen Rechtsprechung der Länder allgemein anerkannt (vgl. OVG Schleswig, NVwZ 1994, S. 179; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, DVBl 2000, S. 627).

    Andererseits schließt das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfGE 89, 243 ), das seine rechtliche Grundlage im Demokratiegebot findet, es zumindest aus, Wahlbeeinflussungen einfacher Art und ohne jedes Gewicht schlechthin zum Wahlungültigkeitsgrund zu erheben.

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
    Er gibt den Ländern kraft des Demokratiegebots auf, ein Verfahren zur Prüfung ihrer Parlamentswahlen einzurichten; auch hierfür sind die in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG aufgeführten Wahlrechtsgrundsätze verbindlich (vgl. BVerfGE 85, 148 ; 99, 1 ).

    Einem Land, das sich entschließt, das materielle Wahlprüfungsrecht gesetzlich zu regeln, steht dementsprechend eine umfangreiche Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 90, 60 ; 98, 145 ; 99, 1 ).

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Welcher Grad an Bestimmtheit geboten ist, lässt sich nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betreffenden Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; 123, 39 ).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Neben der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG) ist es wesentliches Kennzeichen der Rechtsprechung im Sinne des Grundgesetzes, dass die richterliche Tätigkeit von einem "nicht beteiligten Dritten" ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 21, 139 ; 27, 312 ; 48, 300 ; 87, 68 ; 103, 111 ).

    Diese Vorstellung von neutraler Amtsführung ist mit den Begriffen "Richter" und "Gericht" untrennbar verknüpft (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 60, 175 ; 103, 111 ).

    Die richterliche Tätigkeit erfordert daher unbedingte Neutralität gegenüber den Verfahrensbeteiligten (BVerfGE 21, 139 ; 103, 111 ).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Es besteht jedoch ein unabwendbares Bedürfnis nach einer einheitlichen, abstrakt-generellen Regelung (vgl. auch BVerfGE 39, 1; 48, 127; 84, 9; 88, 203; 99, 341; 101, 106 ; 103, 111; 109, 256), da das grundrechtlich garantierte Existenzminimum sonst nicht gesichert ist.
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Rechtsprechung
   EuGH, 07.12.2000 - C-79/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1312
EuGH, 07.12.2000 - C-79/99 (https://dejure.org/2000,1312)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2000 - C-79/99 (https://dejure.org/2000,1312)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - C-79/99 (https://dejure.org/2000,1312)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Regelung des Zugangs zum juristischen Vorbereitungsdienst im Land Hessen - Vorrang von Bewerbern, die eine Wehr- oder Ersatzdienstpflicht erfüllt haben

  • Europäischer Gerichtshof

    Schnorbus

  • EU-Kommission PDF

    Schnorbus

    Richtlinie 76/207 des Rates
    1 Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Richtlinie 76/207 - Geltungsbereich - Nationale Vorschriften, die den Zeitpunkt der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für eine Beschäftigung im ...

  • EU-Kommission

    Schnorbus

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung; Regelung des Zugangs zum juristischen Vorbereitungsdienst im Land Hessen; Vorrang von Bewerbern, die eine Wehr- oder Ersatzdienstpflicht erfüllt haben

  • Judicialis

    Richtlinie 76/207/EWG

  • rechtsportal.de

    1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Richtlinie 76/207- Geltungsbereich - Nationale Vorschriften, die den Zeitpunkt der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für eine Beschäftigung im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.12.2000)

    Europarichter billigen Bevorzugung von Männern wegen Wehrdienst // Frauendiskriminierung als Nachteilsausgleich gerechtfertigt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 234 EG; RL 76/207/EWG (Gleichbehandlung)
    Mittelbare Diskriminierung von Bewerberinnen beim Zugang zum juristischen Referendariat; Rechtfertigungsgrund

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - Auslegung der Artikel 1, 2 Absätze 1 und 4 sowie 6 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1045
  • NVwZ 2001, 551 (Ls.)
  • EuZW 2001, 58
  • NZA 2001, 141
  • DVBl 2001, 116
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Insoweit genügt der Hinweis, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen, ob eine Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, und 17. November 1998 in der in der Rechtssache C-228/96, Aprile, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 11).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Ideal tourisme, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).

  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Vorschriften dieser Art fallen daher unter die Richtlinie, die für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gilt (Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, und vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18).
  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Vorschriften dieser Art fallen daher unter die Richtlinie, die für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gilt (Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, und vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18).
  • EuGH, 13.07.2000 - C-36/99

    Idéal tourisme

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn offensichtlich ist, dass die erbetene Auslegung in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteile Bosman, Randnr. 61, und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-36/99, Ideal tourisme, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Nach den vom Gerichtshof aufgestellten Kriterien können nur solche Vorschriften, die nicht gleichermaßen für Frauen und Männer gelten, als eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts betrachtet werden (vgl. u. a. Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96, Grant, Slg. 1998, I-621, Randnr. 28).
  • EuGH, 17.11.1998 - C-228/96

    Aprile

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Insoweit genügt der Hinweis, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen, ob eine Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, und 17. November 1998 in der in der Rechtssache C-228/96, Aprile, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 11).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-79/99
    Im Übrigen ist es nicht Sache des Gerichtshofes, zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Verfahren entspricht (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Es ist aber weder Sache des Gerichtshofs, diese Beurteilung in Frage zu stellen, die im Rahmen des vorliegenden Verfahrens in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil Lucchini, C-119/05, EU:C:2007:434, Rn. 43), noch hat er zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das gerichtliche Verfahren entspricht (vgl. Urteil Schnorbus, C-79/99, EU:C:2000:676, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Zwar geht es bei der unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts um einen Grund, der ausschließlich Arbeitnehmer eines der beiden Geschlechter betrifft (EuGH 18. März 2014 - C-167/12 - [CD] Rn. 46 f.; 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997) .
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    a) Nur Vorschriften, die nicht gleichermaßen für Männer und Frauen gelten, können unmittelbar diskriminierende Wirkung wegen des Geschlechts entfalten (EuGH 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche

    Dort gilt aber ein anderer Arbeitnehmerbegriff (vgl. EuGH 19. März 2002 - C-476/99 - [Lommers] Slg. 2002, I-2891; 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Slg. 2000, I-10997) .
  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    14 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-79/99 (Schnorbus, Slg. 2000, I-10997, Randnr. 28) festgestellt hat, ist der in Deutschland vorgesehene juristische Vorbereitungsdienst ein Ausbildungsabschnitt und eine notwendige Voraussetzung für den Zugang zum Richteramt oder zu einem Amt der Laufbahn des höheren Dienstes im Beamtenverhältnis.
  • EuGH, 11.03.2003 - C-186/01

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER NICHT ENTGEGEN

    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-79/99 (Schnorbus, Slg. 2000, I-10997) weist es darauf hin, dass die Ableistung des Wehrdienstes jedenfalls zu einem verspäteten Zugang der Männer zur Beschäftigung und Berufsausbildung führe und damit eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 76/207 darstellen könnte.
  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15

    Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht

    Zwar enthält die Bestimmung keine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts, da sie gleichermaßen für Männer und Frauen gilt (vgl. zu diesem Aspekt EuGH 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997) und für das Ruhen der jeweils betragsmäßig niedrigeren Versorgung nicht an geschlechtsbezogene Merkmale, sondern an einen Anspruch auf ein Ruhegeld und eine Hinterbliebenenversorgung nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz für denselben Zeitraum anknüpft.
  • EuGH, 06.10.2021 - C-487/19

    Nicht einvernehmliche Versetzungen von Richtern an andere Gerichte oder zwischen

    Insoweit genügt jedoch der Hinweis, dass es nach ständiger Rechtsprechung weder Sache des Gerichtshofs ist, im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das gerichtliche Verfahren entspricht (Urteil vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), noch hat er insbesondere zu prüfen, ob ein bei einem vorlegenden Gericht anhängiger Antrag nach diesen Vorschriften zulässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Dezember 2000, Schnorbus, C-79/99, EU:C:2000:676, Rn. 21 und 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE

    Des Weiteren habe der Gerichtshof im Urteil Schnorbus über die Vereinbarkeit von Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht entschieden, die nicht die Wehrpflicht als solche, sondern deren Folgen für das potenzielle Dienstverhältnis zwischen Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst und der diesen Dienst anbietenden Verwaltung betrafen.

    Der Gerichtshof habe im Urteil Schnorbus die Vereinbarkeit der nationalen Vorschriften mit dieser Richtlinie nur billigen können, weil er die in der Wehrpflicht liegenden Beschränkungen nicht als Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht angesehen habe.

    6: - Urteil des Gerichtshofes vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-79/99 (Schnorbus, Slg. 2000, I-10997).

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Nur Vorschriften, die nicht gleichermaßen für Männer und Frauen gelten, entfalten unmittelbar diskriminierende Wirkung wegen des Geschlechts (EuGH 7. Dezember 2000 - C-79/99 - [Schnorbus] Rn. 33, Slg. 2000, I-10997).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99

    Beförderungsähnliche Maßnahme; Besoldungsgruppe; Diskriminierungsverbot;

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-220/02

    Österreichischer Gewerkschaftsbund

  • EuGH, 08.06.2004 - C-220/02

    Österreichischer Gewerkschaftsbund

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen -

  • LSG Bayern, 06.08.2003 - L 12 KA 89/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2002 - C-187/00

    Kutz-Bauer

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99

    Griesmar

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2005 - C-109/04

    Kranemann - Auslegung von Artikel 39 EG im Hinblick auf eine nationale

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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00   

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BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 2 BvR 999/00 (https://dejure.org/2000,4981)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 2 BvR 999/00 (https://dejure.org/2000,4981)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Andienungspflicht für Sonderabfälle - Entsorgung von Sonderabfällen - Zentrale Stelle - Sonderabfall-Management-Gesellschaft - Mittelständischer Entsorgungsbetrieb - Andiensungspflichtige Stoffe - Grundrechtsverletzung - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 4 Satz 4; ; AbfG § 3 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Andienungspflicht für Sonderabfälle

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 551
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 47.98

    Andienungspflichten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle in

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 -,.

    Die Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen (NVwZ 2000, S. 1175).

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    Die mit ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 98, 83 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96 - NVwZ 2000, S. 1160).

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungsfreiheit des Entsorgungspflichtigen ausdrücklich unter den Vorbehalt landesrechtlicher Benutzungs-, Andienungs- oder Überlassungspflichten gestellt (vgl. BVerfGE 98, 83 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.11.1998 - 8 A 11595/96

    Andienungspflicht; Sonderabfälle; Andienungsregelung; Sonderabfallentsorgung;

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. November 1998 - 8 A 11595/96.OVG -,.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage abgewiesen (NuR 1999, S. 463).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 1.98

    Andienungspflichten für Sonderabfälle

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    Der Rheinland-Pfälzische Landesgesetzgeber durfte 1993 eine Andienungspflicht erlassen, weil das Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz - AbfG) vom 27. August 1986 (BGBl I S. 1410) im Bereich der Organisation der Sonderabfallentsorgung nicht als abschließende Regelung zu verstehen war (vgl. BVerwGE 109, 236 ).
  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    Die mit ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 98, 83 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96 - NVwZ 2000, S. 1160).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2000 - 2 BvR 999/00
    Die mit ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 98, 83 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 29. März 2000 - 2 BvL 3/96 - NVwZ 2000, S. 1160).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 10 S 1405/99

    Sonderabfall - Andienungspflicht

    Nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben besteht für die Länder gemäß Art. 72 Abs. 1 GG keine Sperrwirkung zur Regelung der sogenannten Sonderabfallentsorgung (BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 13.12.2000, NVwZ 2001, 551, 552; BVerwG, Urt. v. 29.07.1999, BVerwGE 109, 236, 240; Unruh, ZUR 2000, 83, 87).

    Die Gesetzgebungsgeschichte weist aus, dass eine Einigung über eine bestimmte Organisation der Sonderabfallentsorgung gerade nicht stattgefunden hat (so ausdrücklich auch BVerfG, Beschl. v. 13.12.2000, a.a.O.).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat unlängst noch einmal bestätigt, dass die Beschränkungen wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit von Abfallerzeugern und -besitzern auf gesetzlicher Grundlage durch Benutzungs-, Andienungs- und Überlassungspflichten vorgenommen werden dürfen (BVerfG, Beschl. v. 13.12.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

    Dieser Eingriff in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern ist jedoch aus Gründen der umweltverträglichen Abfallbeseitigung gerechtfertigt (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 13.12.2000 - 2 BvR 999/00 - NVwZ 2001, 551, 552; Senatsurteil vom 22.05.2001 - 10 S 1405/99 - ZUR 2002, 51, 53).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2015 - 6 K 1327/13

    Zuweisung vorbehandelter gefährlicher Abfälle zur Sonderabfalldeponie; nicht

    In wettbewerblicher Hinsicht stellt sich die Zuweisung zur SAD B. daher als grundsätzlich neutral dar (vgl. hierzu bereits Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 13.12.2000 - 2 BvR 999/00, Rdnr. 9; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 22.05.2001 - 10 S 1405/99, Rdnr. 49 ).
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