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   BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99   

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BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99 (https://dejure.org/2000,504)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 1 D 37.99 (https://dejure.org/2000,504)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 (https://dejure.org/2000,504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Beamten wegen Vornahme einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt und Verrichtung des Dienstes unter Restalkoholeinfluss - Pflicht zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten außerhalb des Dienstes - Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen Telekom AG; freigestellter Vertrauensmann der Schwerbehinderten übt bei der Deutschen Telekom AG kein Amt im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG aus; Pflichtwidrigkeit außerdienstlichen Verhaltens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 19
  • NJW 2001, 1080
  • NVwZ 2001, 572 (Ls.)
  • DVBl 2001, 137
  • DÖV 2001, 80
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.1970 - II D 19.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
    Die Rechtsprechung hat die vom Gesetzgeber zitierten gewandelten gesellschaftlichen Anschauungen zum außerdienstlichen Verhalten eines Beamten in der Folgezeit nicht nur bei der Prüfung der Frage berücksichtigt, ob ein Dienstvergehen im Sinne des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG vorliegt, sondern auch auf die Frage erstreckt, ob der Beamte überhaupt seine beamtenrechtlichen Pflichten aus § 54 Satz 3 BBG verletzt hat (vgl. Urteil vom 9. Mai 1968 - BVerwG III D 22.67 - Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG II D 19.70 -).

    Denn nicht jeder außerdienstliche Verstoß gegen die Rechtsordnung, nicht einmal jeder Verstoß gegen Strafgesetze, führt notwendigerweise zu einer Ansehens- und Vertrauensschädigung des Beamten in seiner dienstlichen Eigenschaft (so schon Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG II D 19.70 - <BVerwGE 43, 157>).

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
    Aufgabe des Berufsbeamtentums ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern, die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung zu verteidigen und durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darzustellen (BVerfGE 7, 155 ; 56, 146 ; 70, 69 ).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
    Aufgabe des Berufsbeamtentums ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern, die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung zu verteidigen und durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darzustellen (BVerfGE 7, 155 ; 56, 146 ; 70, 69 ).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
    Aufgabe des Berufsbeamtentums ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern, die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung zu verteidigen und durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darzustellen (BVerfGE 7, 155 ; 56, 146 ; 70, 69 ).
  • Drs-Bund, 28.04.1967 - BT-Drs V/1693
    Auszug aus BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99
    Insbesondere im Hinblick auf den Bereich der Straßenverkehrsdelikte sollte die disziplinare Verfolgung durch verschärfte tatbestandliche Anforderungen auf Fälle von besonderer Bedeutsamkeit beschränkt werden (vgl. Schriftlicher Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, BTDrucks V/1693 S. 10 zu Art. 11 § 2).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Das Vertrauen der Bürger, dass der Beamte dem Auftrag gerecht wird, als Repräsentant des demokratischen Rechtsstaates eine unabhängige, unparteiliche und gesetzestreue Verwaltung zu sichern, darf der Beamte auch durch sein außerdienstliches Verhalten nicht beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 ).

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten mehr als von jedem anderen Bürger (BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; hierzu auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 und vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 24).

    Private Straßenverkehrsdelikte etwa begründen daher in der Regel kein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 zur einmaligen Trunkenheitsfahrt).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 ; ähnlich bereits Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 ).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem anderen Bürger (BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 und vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 24).

    Außerdienstliche Straßenverkehrsdelikte etwa begründen daher in der Regel kein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 zur einmaligen Trunkenheitsfahrt).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

    Eine zweite außerdienstliche Straßenverkehrsgefährdung infolge alkoholbedingter Fahruntauglichkeit (§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB) stellt auch bei einem Beamten, der dienstlich nicht mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs betraut ist, eine Verletzung der ihm gemäß § 54 Satz 3 BBG obliegenden außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht dar, wenn eine vorhergehende, ebenfalls zu einem Schaden führende Trunkenheitsfahrt vor noch nicht langer Zeit strafrechtlich (hier: vor 30 Monaten) und disziplinar (hier: vor 6 Monaten) geahndet wurde (Fortbildung der mit Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - begründeten Rspr).

    Denn sie ist auch nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - ZBR 2001, 39 ff.) disziplinar ahndungswürdig; anderenfalls müsste sie bei der Bemessung außer Betracht bleiben (vgl. Urteil vom 6. März 2001 - BVerwG 1 D 6.00 -).

    Der Senat hatte in seinem Urteil vom 30. August 2000 (a.a.O.) über die erstmalige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen befassten Beamten zu entscheiden, die keinen Sach- oder Personenschaden zur Folge hatte (§ 316 StGB).

    Unter "Amt" im Sinne von § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG ist dabei das Amt im konkret-funktionellen Sinn zu verstehen (Urteil vom 30. August 2000, a.a.O., 41, m.w.N.).

    Zur Auslegung des § 54 Satz 3 BBG ist ergänzend auf Folgendes hinzuweisen: Ein Beamter handelt dem Wohlverhaltensgebot jedenfalls dann zuwider, wenn sein Verhalten zu einer Beeinträchtigung führt (vgl. z.B. Urteil vom 30. August 2000, a.a.O., 41): Sein Verhalten kann dem Gebot dann nicht "gerecht werden", wenn es entweder die Achtung oder das Vertrauen beeinträchtigt hat.

    Je näher der Bezug seines außerdienstlichen Fehlverhaltens zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, die Achtung und/oder das Vertrauen zu beeinträchtigen, die sein Beruf erfordert (vgl. auch Urteil vom 30. August 2000, a.a.O., 41).

    Vielmehr ist gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG weiter zu prüfen, ob das Verhalten (1) nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße zur Ansehens- und Vertrauensbeeinträchtigung geeignet ist und ob (2) diese Beeinträchtigung allgemein bedeutsam ist (Urteil vom 30. August 2000, a.a.O., 41).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Der geänderten Stellung der Beamten in der Gesellschaft, von denen außerdienstlich kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem Bürger erwartet wird, sollte Rechnung getragen werden (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 22 und 25 und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - Rn. 15).

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - a.a.O. S. 25, vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 -.

    Bei erstmaligem außerdienstlichem Fehlverhalten ist die Eignung zur Beeinträchtigung von Achtung und Vertrauen im Hinblick auf das Ansehen des Beamtentums bereits unter Hinweis auf die gesetzgeberischen Wertungen auch bei der Begehung einer Straftat zum Nachteil des Staates (vgl. § 48 Satz 1 Nr. 2 BBG a.F., § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG) oder der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlich begangenen schwerwiegenden Straftat (vgl. § 48 Satz 1 Nr. 1 BBG a.F., § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG) angenommen worden (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - a.a.O. S. 26 f. und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - Rn. 18).

  • VG Magdeburg, 17.10.2013 - 8 A 6/13

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage) - Begehung der außerdienstlichen Straftat der

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d. h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 12.12.2001, 1 D 4.01; Urt. v. 25.08.2009, 1 D 1.08; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10; Urt. v. 28.07.2011, 2 C 16.10; alle juris).

    Demnach werden Beamte nicht mehr als Vorbild in allen Lebenslagen angesehen, die besonderen Anforderungen an Moral und Anstand unterliegen (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Dies sollte in erster Linie für eine Vielzahl von Straßenverkehrsdelikten gelten (z. B. Trunkenheit im Verkehr; vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung, Schriftlicher Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucksache V/1693, zu Art. 2 § 2 Seite 10; BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 25.03.2010, 2 C 83.08; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10 und 13.10; juris).

    Das Vertrauen, dass der Beamte diesem Auftrag gerecht wird und dessen er zur Erfüllung seiner Aufgabe bedarf, darf der Beamte durch sein Verhalten nicht beeinträchtigen (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Ebenso die außerdienstliche Trunkenheitsfahrt eines Beamten, der auch dienstlich ein Kraftfahrzeug zu führen hat (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Ähnlich besteht der Dienstbezug bei einem Vermögensdelikt eines Beamten, dem dienstlich die Führung einer Kasse obliegt (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 25.03.2010, 2 C 83.08; beide juris) stellt klar, dass bereits bei erstmaligem außerdienstlichem Fehlverhalten die Eignung zu Beeinträchtigung von Achtung und Vertrauen im Hinblick auf das Ansehen des Beamtentums gegeben sein kann.

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Bereits zum Tatzeitpunkt ging die Rechtsprechung bei der Auslegung des Merkmals "Ansehen des Berufsbeamtentums" davon aus, dass es insoweit allein um die Erhaltung eines allgemeinen Vertrauens in eine rechtsstaatliche Verwaltung geht (Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 zu § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F.).

    Der geänderten Stellung der Beamten in der Gesellschaft, von denen außerdienstlich kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem Bürger erwartet wird, sollte Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 22 und 25 und vom 25. März 2010 a.a.O. Rn. 15).

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - a.a.O. S. 25, vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 1 D 4.01 -.

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Daher ist außerdienstliches Fehlverhalten nicht mehr generell geeignet, das Ansehen des Beamtentums in disziplinarrechtlich bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen (Urteile vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23 S. 22 f., vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 29 S. 37 ff. und vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 11 ).

    Ansonsten verstößt ein außerdienstliches Verhalten gegen berufliche Erfordernisse im Sinne von § 57 Satz 3 LBG NRW a.F., wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (Urteile vom 30. August 2000 a.a.O. bzw. S. 25, vom 8. Mai 2001 a.a.O. bzw. S. 39 f. und vom 25. März 2010 a.a.O. ).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    An der zu § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F. außerdienstliches Dienstvergehen vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Normstruktur (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 30. August 2000 BVerwG 1 D 37.99 BVerwGE 112, 19 ; fortführend Urteil vom 8. Mai 2001 BVerwG 1 D 20.00 BVerwGE 114, 212 ; zuletzt Urteil vom 19. Juni 2008 BVerwG 1 D 2.07 juris, m.w.N.) hat sich durch den Wegfall des Begriffs "Achtung" im neugefassten § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG nichts zugunsten eines Beamten geändert.

    Durch die Neufassung von Satz 2 hat das außerdienstliche Verhalten von Beamtinnen und Beamten nur noch insoweit Bedeutung für die Pflichten aus dem beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, als es um die Wahrung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Amtsführung geht." 52 Nach der Senatsrechtsprechung, die zu § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F. ergangen ist (grundlegend Urteil vom 30. August 2000 BVerwG 1 D 37.99 BVerwGE 112, 19 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 23; fortführend Urteil vom 8. Mai 2001 BVerwG 1 D 20.00 BVerwGE 114, 212 = Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 29 mit Äußerungen zur Kritik an dieser Rechtsprechung; zuletzt Urteil vom 19. Juni 2008 BVerwG 1 D 2.07 juris, m.w.N. ), stellt sich die Normstruktur des § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F. wie folgt dar: § 54 Satz 3 bildet den Grundtatbestand.

    Das Hauptmerkmal in § 54 Satz 3 BBG a.F. ("die sein Beruf erfordert") wird hinsichtlich außerdienstlicher Pflichtverletzungen durch § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F. inhaltlich näher konkretisiert, und zwar in dem Sinn, dass sich die Vertrauensbeeinträchtigung alternativ entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten (vgl. Urteile vom 30. August 2000 a.a.O. S. 23, 25 f. und vom 8. Mai 2001 a.a.O. S. 216 ff.), oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung (vgl. Urteile vom 30. August 2000 a.a.O. S. 26 und vom 12. Dezember 2001 BVerwG 1 D 4.01 Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 32) beziehen muss.

    Das außerdienstliche vermögensschädigende Verhalten des Beamten erlaubt nach der neueren Rechtsprechung des Senats (grundlegend Urteil vom 30. August 2000 a.a.O.) aber nur dann den Rückschluss auf eine Achtungs- und Vertrauensbeeinträchtigung in Bezug auf den konkreten Dienstposten oder auf eine Ansehensbeeinträchtigung des Beamtentums, wenn besondere qualifizierende Umstände vorhanden sind.

    60 Das Fehlverhalten des Beamten erfüllt auch die besonderen qualifizierenden Voraussetzungen des § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG a.F. Zwar wird von einem Beamten außerdienstlich kein wesentlich anderes Sozialverhalten erwartet als von jedem Bürger (Urteil vom 30. August 2000 a.a.O S. 26: Durchschnittsbürger).

  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 10/16

    Disziplinarrecht: Disziplinarklage gerichtet auf Aberkennung des Ruhegehalts

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d. h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 12.12.2001, 1 D 4.01; Urt. v. 25.08.2009, 1 D 1.08; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10; Urt. v. 28.07.2011, 2 C 16.10; alle juris).

    Demnach werden Beamte nicht mehr als Vorbild in allen Lebenslagen angesehen, die besonderen Anforderungen an Moral und Anstand unterliegen (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Dies sollte in erster Linie für eine Vielzahl von Straßenverkehrsdelikten gelten (z. B. Trunkenheit im Verkehr; vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung, Schriftlicher Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucksache V/1693, zu Art. 2 § 2 Seite 10; BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 25.03.2010, 2 C 83.08; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10 und 13.10; juris).

    Das Vertrauen, dass der Beamte diesem Auftrag gerecht wird und dessen er zur Erfüllung seiner Aufgabe bedarf, darf der Beamte durch sein Verhalten nicht beeinträchtigen (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Ebenso die außerdienstliche Trunkenheitsfahrt eines Beamten, der auch dienstlich ein Kraftfahrzeug zu führen hat (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Ähnlich besteht der Dienstbezug bei einem Vermögensdelikt eines Beamten, dem dienstlich die Führung einer Kasse obliegt (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 25.03.2010, 2 C 83.08; beide juris) stellt klar, dass bereits bei erstmaligem außerdienstlichem Fehlverhalten die Eignung zu Beeinträchtigung von Achtung und Vertrauen im Hinblick auf das Ansehen des Beamtentums gegeben sein kann.

  • VG Magdeburg, 15.11.2016 - 15 A 12/16

    Disziplinarverfahren wegen Dienstvergehen einer Polizeibeamtin; Entfernung aus

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d. h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 12.12.2001, 1 D 4.01; Urt. v. 25.08.2009, 1 D 1.08; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 13.10; Urt. v. 28.07.2011, 2 C 16.10; alle juris).

    Demnach werden Beamte nicht mehr als Vorbild in allen Lebenslagen angesehen, die besonderen Anforderungen an Moral und Anstand unterliegen (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Dies sollte in erster Linie für eine Vielzahl von Straßenverkehrsdelikten gelten (z. B. Trunkenheit im Verkehr; vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung, Schriftlicher Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucksache V/1693, zu Art. 2 § 2 Seite 10; BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 25.03.2010, 2 C 83.08; Urt. v. 19.08.2010, 2 C 5.10 und 13.10; juris).

    Das Vertrauen, dass der Beamte diesem Auftrag gerecht wird und dessen er zur Erfüllung seiner Aufgabe bedarf, darf der Beamte durch sein Verhalten nicht beeinträchtigen (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Ebenso die außerdienstliche Trunkenheitsfahrt eines Beamten, der auch dienstlich ein Kraftfahrzeug zu führen hat (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Ähnlich besteht der Dienstbezug bei einem Vermögensdelikt eines Beamten, dem dienstlich die Führung einer Kasse obliegt (BVerwG, Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 30.08.2000, 1 D 37.99; Urt. v. 25.03.2010, 2 C 83.08; beide juris) stellt klar, dass bereits bei erstmaligem außerdienstlichem Fehlverhalten die Eignung zu Beeinträchtigung von Achtung und Vertrauen im Hinblick auf das Ansehen des Beamtentums gegeben sein kann.

  • VG Münster, 19.03.2013 - 13 K 2930/12

    Entfernung einer Beamtin aus dem Dienst wegen privater Teilnahme an

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 25.14

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei

  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 5/14

    Disziplinarrecht: Kürzung der Dienstbezüge eines Polizeivollzugsbeamten wegen

  • VG Magdeburg, 29.09.2016 - 15 A 13/16

    Disziplinarrecht: Außerdienstliches Fehlverhalten eines Ehrenbeamten;

  • VG Magdeburg, 30.03.2017 - 15 A 16/16

    Disziplinarklage gegen Polizeibeamte; hier: Verwendung von Formularen aus dem

  • VG Magdeburg, 27.11.2014 - 8 A 6/14

    Kürzung der Dienstbezüge

  • VG Magdeburg, 15.04.2014 - 8 A 2/13

    Disziplinarmaß bei außerdienstlicher Untreuehandlung eines Rechtspflegers

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 4.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

  • BVerwG, 20.03.2014 - 2 WD 5.13

    Ernsthafte Beeinträchtigung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 2 SG; außerdienstliches

  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 214/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 6/19

    Verweis gegen einen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat -

  • VG Ansbach, 18.07.2016 - AN 13b D 16.00620

    Zurückstufung eines Polizeibeamten in das Eingangsamt wegen gefährlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2015 - DB 13 S 1634/15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines wegen Kindesmissbrauchs im Ausland verurteilten

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 19.14

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei

  • VG Magdeburg, 28.01.2020 - 15 A 4/19

    Disziplinarmaßnahme gegen Bundesbeamten wegen Äußerungen in AfD WhatsApp-Chat

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung;

  • VG Ansbach, 21.03.2019 - AN 13b D 18.00616

    Disziplinarverfahren wegen des Erwerbs eines Polizeibeamten von Betäubungsmitteln

  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 215/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17

    Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem

  • OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizist; Weitergabe von Informationen an

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 80 D 2.12

    Justizvollzugsamtsinspektor; Besitz kinderpornographischer Schriften (hier 3.434

  • VG Magdeburg, 05.06.2013 - 8 A 10/12

    Disziplinarrecht (Disziplinarklage); Entfernung

  • BVerwG, 23.01.2024 - 2 B 25.23
  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

  • BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18

    Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom;

  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

  • BVerwG, 16.03.2004 - 1 D 15.03

    In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes bei der Deutschen Post AG

  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 16b D 22.2183

    Disziplinarverfügung gegen dauerhaft erkrankten Beamten- (keine) Verstöße gegen

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 6 LD 4/11

    Aberkennung des Ruhegehalts gegenüber einem Polizeibeamten nach Begehen eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2017 - 14 LB 4/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verurteilung nach § 176 Abs 4 Nr 1,

  • BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 2257/96

    Zur Anwendung des § 77 BBG auf bei der Deutschen Telekom AG weiterbeschäftigte

  • VG Magdeburg, 28.02.2013 - 8 A 14/11

    Disziplinarrecht: Außerdienstliche unvorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen

  • VG Lüneburg, 23.11.2020 - 10 A 6/19

    Beziehung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Lehrer; minderjährig; negative

  • BVerwG, 22.12.2010 - 2 B 18.10

    Besitz kinderpornographischer Bild- und Videodateien; außerdienstliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 3d A 1572/10

    Aberkennen des Ruhegehalts bei Vorliegen eines schwerwiegenden außerdienstlichen

  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr;

  • VG Lüneburg, 12.11.2003 - 1 A 15/00

    Dienstvergehen; Entlassung; laufbahnrechtliche Probezeit; Lösungsbeschluss;

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

  • VG Magdeburg, 30.03.2017 - 15 A 17/16

    Disziplinarklage gegen einen Polizeivollzugsbeamten wegen inner- und

  • VG Ansbach, 02.05.2018 - AN 13b DS 17.02115

    Zur vorläufigen Dienstenthebung eines Polizeihauptmeisters wegen häuslicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2018 - 3d A 704/14
  • BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01

    "In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin

  • VGH Bayern, 15.07.2009 - 16a D 07.2692

    Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Beamten in

  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 16a D 04.3487

    Beamtenrecht - Beurlaubter Beamter manipuliert Vergabeverfahren

  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

  • VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 13b DS 16.00859

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten

  • BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2023 - 3 LD 10/22

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Justizvollzugsdienst; Psychologische

  • VG Regensburg, 20.01.2020 - RN 10A DB 18.1284

    Geldbuße wegen Verstoßes gegen innerdienstliche Weisung und monatelanger

  • BVerwG, 17.06.2019 - 2 B 82.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung eines verbeamteten

  • VG Berlin, 21.02.2012 - 80 K 61.10

    Disziplinarklage wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials

  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 49.00

    Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Trunkenheitsfahrt im Jahr 1997 und

  • VGH Bayern, 11.10.2012 - 3 ZB 10.1470

    Handlung, die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine Kürzung der Dienstbezüge

  • VG Berlin, 06.11.2012 - 80 K 30.10

    Vorliegen eines Dienstvergehens; Kürzung der Dienstbezüge; außerdienstliches

  • VG Magdeburg, 27.09.2018 - 15 A 41/16

    Disziplinarmaßnahme wegen Absingens von Wehrmachtsliedern durch

  • BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 59.09

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstliches Sexualdelikt gegen ein Kind;

  • OVG Sachsen, 20.01.2017 - 6 A 9/16

    Ruhegehaltsaberkennung, Änderung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen,

  • VG Meiningen, 20.06.2013 - 6 D 60005/12

    Abgrenzung innerdienstlicher von außerdienstlicher Dienstpflichtverletzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2006 - 6s E 1083/03

    Außerberufl. Fehlverhalten: Berufspflichtverletzung?

  • VG Sigmaringen, 12.11.2004 - DB 10 K 3/04

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst wegen Geldwäsche

  • BVerwG, 12.11.2003 - 1 D 6.03
  • VG Trier, 29.08.2017 - 3 K 3674/17

    Disziplinarische Ahndung eines alkoholkranken Polizisten; Entfernung aus dem

  • VG Düsseldorf, 18.07.2005 - 2 L 1237/05
  • VG Ansbach, 02.05.2018 - AN 13b DX 17.02115

    Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen Dienstenthebung eines Polizeibeamten wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2005 - 6 B 1389/05
  • BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05

    Verwertbarkeit der Beschuldigteneinlassung vor der Kriminalpolizei; Zollbeamter

  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 16b D 09.2749

    Außerdienstlicher sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

  • VG Wiesbaden, 31.01.2013 - 25 K 812/11

    Orientierungsrahmen für die Zumessungserwägungen bei außerdienstlicher

  • VGH Bayern, 19.04.2006 - 16a D 04.2853

    Disziplinarrecht; Steuerhinterziehung durch Finanzbeamten (gehobener Dienst);

  • VG Ansbach, 20.04.2012 - AN 12b D 10.00384

    Polizeibeamter (Innendienst); Kinderpornografie; Zurückstufung um zwei Stufen;

  • OVG Saarland, 03.11.2023 - 1 B 133/23

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 271/05

    Ende des Verlustes der Dienstbezüge; Prüfungsumfang des Gerichts bei bloß den

  • VG Schleswig, 03.05.2012 - 12 A 320/10

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Trunkenheit im Verkehr

  • VG München, 22.09.2008 - M 19B DK 08.2235

    Kinderpornographie; keine Milderungsgründe

  • BVerwG, 03.04.2003 - 2 WD 46.02

    Disziplinarrechtliche Einstufung; tatmildernde Umstände; Einstellung des

  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 15 A 17/17

    Mitarbeit des Beamten zur Aufklärung der in seiner Sphäre liegenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2001 - 6 B 1326/01

    Entlassung einer Polizeimeisterin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 3d A 427/20

    Aufnahme und Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit unter Kenntnis der

  • VG Minden, 20.10.2020 - 12 K 324/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2015 - 3d A 1179/13
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2008 - DB 16 S 4/07

    Disziplinarrechtliche Würdigung des Besitzes von Betäubungsmitteln, hier:

  • OVG Sachsen, 26.02.2003 - D 6 B 221/01

    Zulässigkeit der Berufung trotz unzulässiger Berufungsbeschränkung;

  • OVG Sachsen, 19.10.2009 - D 6 A 399/08

    Disziplinarverfahren; Anschuldigung; Berücksichtigung neuer Vorwürfe;

  • VG Wiesbaden, 11.09.2023 - 28 K 1476/21

    Zurückstufung wegen unerlaubten Anbaus und Herstellens von Cannabis in nicht

  • VGH Bayern, 23.07.2014 - 16b D 13.633

    Disziplinarrecht; Regierungsoberinspektor (BesGr. A 10) a. D.; außerdienstliches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2013 - 3d A 1184/11
  • VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zu den Voraussetzungen unter denen eine

  • VG Stuttgart, 10.08.2011 - DB 23 K 1060/11

    Disziplinarrecht - örtliche Zuständigkeit; Steuerhinterziehung; Kindergeld;

  • VG Meiningen, 17.08.2009 - 6 D 60009/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur disziplinarischen Ahndung von

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00

    Kürzung des Ruhegehaltes eines Beamten wegen wiederholter vorsätzlicher und

  • VG Meiningen, 19.11.2009 - 6 D 60015/08

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarmaßnahme bei Verschaffung und

  • BVerwG, 13.11.2001 - 1 D 55.00

    Dienstvergehen wegen wissentlicher falscher Abgabe von Einkommensteuererklärungen

  • VG Hannover, 24.10.2013 - 18 A 5986/13

    Disziplinarverfahren; Entfernung aus dem Dienst; Kinderpornografie; Lehrer;

  • VG Meiningen, 26.04.2010 - 6 D 60020/08

    Disziplinarmaßnahme bei schwerer Körperverletzung durch Polizisten im Zustand

  • OVG Saarland, 26.10.2004 - 7 R 2/03

    Übertragung von beamtenrechtlichen Aufgaben auf die Deutsche Bahn AG; Anfechtung

  • VG Münster, 19.09.2022 - 20 K 2878/20
  • VG Berlin, 03.02.2012 - 80 K 48.11

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung wegen Nichtüberschreitung der Bagatellgrenze

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 10 L 6/05

    Aberkennung des Ruhegehalts

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2001 - 3 A 10573/01

    Wiederholte Trunkenheitsfahrt eines Polizisten; Beamter; Entfernung aus dem

  • VG Berlin, 24.02.2012 - 80 K 27.11

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung wegen Nichtvorliegens eines Dienstvergehens

  • VG Stuttgart, 10.08.2011 - 23 K 1060/11

    Steuerhinterziehung als Dienstvergehen

  • VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60010/99

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Übergangsregelung;

  • VG Saarlouis, 25.01.2008 - 7 K 322/07

    Außerdienstliches Fehlverhalten eines Justizbeamten

  • BVerwG, 05.06.2003 - 1 D 35.02

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die Pflicht zu achtungsgerechtem und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2002 - 15d A 2342/00

    Angestelltenverhältnis bei der Deutschen Bundespost im

  • VG Düsseldorf, 10.04.2014 - 35 K 1858/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2002 - 12d A 2342/00

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst aufgrund des Begehens einer vorsätzlichen

  • VG Berlin, 26.09.2019 - 80 K 1.18
  • VG Meiningen, 28.11.2011 - 6 D 60007/09

    Einstellung des Disziplinarverfahrens, weil nach unanfechtbarem Strafurteil keine

  • VG Ansbach, 13.03.2009 - AN 13b D 08.01323

    Zurückstufung um eine Stufe auf A 14 (Pharmazieoberrat); außerdienstliches

  • VG Düsseldorf, 02.05.2005 - 35 K 2522/04

    Versicherungsbetrug Beihilfe Betrug Altfall Einstellung Bagatelldelikt

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1450
BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99 (https://dejure.org/2000,1450)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2000 - 2 C 23.99 (https://dejure.org/2000,1450)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 (https://dejure.org/2000,1450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 5, 3 Abs. 1; BeamtVG § 12 b Abs. 1, §§ 12, 67 Abs. 2
    Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger Zeiten in der DDR als -; Alimentationsgrundsatz, keine Verletzung des - durch Nichtberücksichtigung von Vorzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Ruhegehaltfähige Dienstzeit - Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung - Berücksichtigungsfähige Zeiten in der DDR - Alimentationsgrundsatz - Nichtberücksichtigung von Vorzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit - Gleichbehandlungsgrundsatz - Vertrauensschutz und ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BeamtVG § 12 b Abs. 1; ; BeamtVG § 12; ; BeamtVG § 67 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Beamtenversorgungsrecht - Ruhegehaltfähige Dienstzeit, Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger Zeiten in der DDR als -; Alimentationsgrundsatz, keine Verletzung des - durch Nichtberücksichtigung von Vorzeiten als ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 12, 12b Abs. 1, 67 Abs. 2 BeamtVG; Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG
    Versorgungsanspruch/Beamter/ruhegehaltfähige Dienstzeit/Nichtberücksichtigung von in der DDR zurückgelegten Zeiten/Gleichheitssatz

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 12, 12b Abs. 1, 67 Abs. 2 BeamtVG; Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG
    Versorgungsanspruch/Beamter/ruhegehaltfähige Dienstzeit/Nichtberücksichtigung von in der DDR zurückgelegten Zeiten/Gleichheitssatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 572 (Ls.)
  • NJ 2001, 159 (Ls.)
  • DVBl 2001, 735
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    Ihm verbleibt jedoch ein weiter Spielraum gesetzgeberischer Gestaltungsfreiheit, innerhalb dessen er die Versorgung der Beamten den besonderen Gegebenheiten, den tatsächlichen Notwendigkeiten sowie der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen kann (z.B. BVerfGE 76, 256 ).

    Nach Art. 33 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber den Alimentationsgrundsatz zu wahren (BVerfGE 3, 58 ; 21, 329 ; 76, 256 ; BVerwGE 101, 116 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 3; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 Nr. 19 S. 21 ff.), der dem Beamten eine amtsangemessene Versorgung garantiert (z.B. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 21, 329 ; BVerwGE 10, 116 m.w.N.).

    Zudem ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Versorgungsbezüge dem Beamten auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge seines letzten Amtes zu berechnen sind (BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ).

    Zudem kann sich der Dienstherr von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die ebenfalls dazu dienen, seine und seiner Familie Existenz zu sichern (BVerfGE 76, 256 ).

    33 Abs. 5 GG hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfGE 70, 69 ; 76, 256 ; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 32.70 - Buchholz 232 § 160 b BBG Nr. 1 S. 5).

    Neben der Garantie des Art. 33 Abs. 5 GG kommt diesem Prinzip keine selbständige Bedeutung zu (BVerfGE 55, 370 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    Es ist Korrelat zur Dienst- und Treuepflicht (z.B. BVerfGE 21, 329 ; 44, 249 ).

    Dass der Grundsatz der amtsgemäßen Mindestversorgung (vgl. BVerfGE 3, 288 ; 7, 155 ; 44, 249 ) verletzt sein könnte, ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    Nach Art. 33 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber den Alimentationsgrundsatz zu wahren (BVerfGE 3, 58 ; 21, 329 ; 76, 256 ; BVerwGE 101, 116 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 3; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 Nr. 19 S. 21 ff.), der dem Beamten eine amtsangemessene Versorgung garantiert (z.B. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 21, 329 ; BVerwGE 10, 116 m.w.N.).

    Zudem ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Versorgungsbezüge dem Beamten auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge seines letzten Amtes zu berechnen sind (BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    Nach Art. 33 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber den Alimentationsgrundsatz zu wahren (BVerfGE 3, 58 ; 21, 329 ; 76, 256 ; BVerwGE 101, 116 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 3; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 Nr. 19 S. 21 ff.), der dem Beamten eine amtsangemessene Versorgung garantiert (z.B. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 21, 329 ; BVerwGE 10, 116 m.w.N.).

    Es ist Korrelat zur Dienst- und Treuepflicht (z.B. BVerfGE 21, 329 ; 44, 249 ).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    Nach Art. 33 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber den Alimentationsgrundsatz zu wahren (BVerfGE 3, 58 ; 21, 329 ; 76, 256 ; BVerwGE 101, 116 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 3; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 Nr. 19 S. 21 ff.), der dem Beamten eine amtsangemessene Versorgung garantiert (z.B. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 21, 329 ; BVerwGE 10, 116 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung überschreitet der Gesetzgeber seine weitgehende Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, wenn die Ungleichbehandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 72, 39 ; BVerwGE 101, 116 ).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    Nach Art. 33 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber den Alimentationsgrundsatz zu wahren (BVerfGE 3, 58 ; 21, 329 ; 76, 256 ; BVerwGE 101, 116 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 3; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 Nr. 19 S. 21 ff.), der dem Beamten eine amtsangemessene Versorgung garantiert (z.B. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 21, 329 ; BVerwGE 10, 116 m.w.N.).

    Zudem ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Versorgungsbezüge dem Beamten auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge seines letzten Amtes zu berechnen sind (BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ).

  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    33 Abs. 5 GG hindert den Gesetzgeber nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerfGE 70, 69 ; 76, 256 ; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 32.70 - Buchholz 232 § 160 b BBG Nr. 1 S. 5).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    Nach ständiger Rechtsprechung überschreitet der Gesetzgeber seine weitgehende Gestaltungsfreiheit mit der Folge einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, wenn die Ungleichbehandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 72, 39 ; BVerwGE 101, 116 ).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwerten, sind prinzipiell verfassungsrechtlich zulässig (BVerfGE 67, 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.07.1979 - 6 B 56.79

    Wegfall klärungsbedürftiger Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Herabsetzung von

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2000 - 2 C 23.99
    Nach Art. 33 Abs. 5 GG hat der Gesetzgeber den Alimentationsgrundsatz zu wahren (BVerfGE 3, 58 ; 21, 329 ; 76, 256 ; BVerwGE 101, 116 ; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1979 - BVerwG 6 B 56.79 - Buchholz 232.5 § 48 BeamtVG Nr. 1 S. 3; Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - Buchholz 232 § 158 Nr. 19 S. 21 ff.), der dem Beamten eine amtsangemessene Versorgung garantiert (z.B. BVerfGE 11, 203 ; 61, 43 ; 76, 256 ; 21, 329 ; BVerwGE 10, 116 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.1980 - 1 BvL 50/80

    Unzuständigkeit des Rechtspflegers zur Richtervorlage

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit;

  • BVerwG, 24.02.1972 - II C 32.70

    Beurlaubung eines Beamten von den dienstlichen Aufgaben unter Dienstbezugswegfall

  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 3 ZB 15.1614

    Kein Zulassungsgrund für die Berufung bei Nichtanerkennung von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. November 2000 (2 C 23/99 - DVBl. 2001, 735) eingehend dargelegt, dass der mit Art. 21 BayBeamtVG inhaltlich vergleichbare § 12b BeamtVG im Einklang mit höherrangigem Recht steht, insbesondere mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG und dem Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

    Dem Gesetzgeber verbleibt jedoch ein weiter Spielraum gesetzgeberischer Gestaltungsfreiheit, innerhalb dessen er die Versorgung der Beamten den besonderen Gegebenheiten, den tatsächlichen Notwendigkeiten sowie der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen kann (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23/99 - juris Rn. 15).

    Die zwingend erforderliche Anknüpfung an das zuletzt innegehabte Amt und die im Beamtenverhältnis verbrachte Dienstzeit ermöglichen zwangsläufig Unterschiede, die durch die hergebrachten Grundsätze nicht ausgeschlossen werden (vgl. insgesamt BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. Rn. 18 - 20 zu § 12b BeamtVG).

    33 Abs. 5 GG hindert den Gesetzgeber auch nicht, das Besoldungs- und Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen (BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. Rn. 21 m.w.N.).

    Allein die Tatsache, dass § 12b BeamtVG bzw. Art. 21 BayBeamtVG erst nach der Ernennung des Klägers in Kraft getreten ist, verletzt die Garantie des Art. 33 Abs. 5 GG nicht (BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. Rn. 27).

    Für den Kläger sollte ursprünglich das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, in das er mit Beginn seines Berufslebens in der DDR eingetreten war, den rechtlichen Rahmen für sein gesamtes Arbeitsleben und den Ruhestand bilden, anders als bei den Beamten mit einem allein vom Bundes- und Landesbeamtenrecht geprägten Werdegang, bei denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis schon wegen der dafür geltenden Höchstaltersgrenzen in der Regel nur als vorübergehend vorgesehen war und deren ruhegehaltsfähige Dienstzeit deshalb zum überwiegenden Teil aus ihrer Beamtendienstzeit besteht (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. Rn. 25; BayVGH, B.v. 2.4.2014 a.a.O. Rn. 15).

    Bereits das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (2 L 620/97 - juris Rn. 8; nachgehend BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. und BVerfG, B.v. 24.3.2003 a.a.O.) im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Nichtanerkennung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger DDR-Vordienstzeiten darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung von Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet auch die erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte im Zuge der Wiedervereinigung zu berücksichtigen seien (vgl. in diesem Sinne auch: VG Meiningen, U.v. 5.2.1999 - 1 K 588/97 - juris Rn. 23: "Die Anrechenbarkeit aller Dienstzeiten im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR hätten für die öffentlichen Kassen zu nicht unerheblichen Steigerungen bei den Versorgungsaufwendungen geführt. Rückstellungen oder ähnliches wurden und konnten nicht gebildet werden. Die Haushalte vor allem der neuen Bundesländer hätten in eine verfassungsrechtlich nicht zu verantwortende Schieflage geraten können.").

    Neben der Garantie des Art. 33 Abs. 5 GG kommt diesem Prinzip keine selbständige Bedeutung für die Sicherung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. Rn. 27).

    Der 1986 im Gebiet der Bundesrepublik zum Beamten ernannte Kläger konnte insofern nicht schutzwürdig darauf vertrauen, dass eine entsprechende - der grundsätzlichen Entscheidung im Einigungsvertrag folgende - Regelung in aller Zukunft unterbleiben wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23.99 - DÖD 2001, 119; vgl. auch BayVGH, B.v. 10.3.2014 - 14 ZB 11.2108 - juris Rn. 19).

    Vielmehr hat es im Zusammenhang mit dem dortigen Sachverhalt ausdrücklich festgestellt, dass sogar die wenigen Personen, die bis zum 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet gelebt haben und bereits vor dem In-Kraft-Treten des § 12b BeamtVG von einem Dienstherrn im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vor dem 3. Oktober 1990 zu Beamten ernannt worden sind, nicht schutzwürdig darauf vertrauen konnten, dass eine allgemeine Vorschrift - wie sie in § 12b BeamtVG oder Art. 21 BayBeamtVG zu finden ist - in aller Zukunft unterbleiben wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. Rn. 28 zu § 12b BeamtVG).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich festgestellt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. Rn. 17), dass eine von Art. 33 Abs. 5 GG garantierte, den Alimentationsgrundsatz wahrende, amtsangemessene Versorgung das aufgrund der Dienstleistung als Beamter nach Maßgabe des zuletzt innegehabten Amts und der Dauer der Dienstzeit erdiente Ruhegehalt darstellt.

  • BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11

    Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von

    Eine verfassungsrechtliche Pflicht zur versorgungsrechtlichen Berücksichtigung geleisteter Dienstzeiten (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1, § 2 Satz 1 SVG) trifft den Gesetzgeber dabei aber nur im Hinblick auf diejenigen Dienstzeiten, in denen der Soldat oder Beamte dem deutschen Dienstherrn gegenüber einen systemgerechten Versorgungsanspruch "erdient" hat (vgl. Fürst, ZBR 1983, S. 319 ; vgl. zu Vordienstzeiten in diesem Zusammenhang Bayer, DVBl 2002, S. 80 m.w.N. sowie BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 2 C 23.99 -, juris, Rn. 16).
  • VGH Bayern, 02.04.2014 - 3 ZB 12.202

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanerkennung rentenrechtlich berücksichtigungsfähiger DDR-Vordienstzeiten (im Anschluss an BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23/99 -ZBR 2001, 210 - juris und BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157 - juris);.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. November 2000, 2 C 23/99, ZBR 2001, 210, juris, eingehend begründet, dass § 12b BeamtVG im Einklang mit höherem Recht steht, insbesondere mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. November 2000 (2 C 23/99, ZBR 201, 210, juris Rn. 24) einen zulässigen Differenzierungsgrund für die Ungleichbehandlung in dem Besitz einer auf Dienstzeiten in der ehemaligen DDR beruhenden und in die Rentenversicherung übergeleiteten Versorgungsanwartschaft gesehen.

    Dies hat u.a. zur Folge, dass viele dieser Personen, je nach Lebensalter bei dem Eintritt in das Beamtenverhältnis, eine Beamtendienstzeit nicht zu erreichen vermögen, deren Dauer zu der davor liegenden Zeit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in einem Verhältnis steht, wie es für das auf Lebenszeit ausgerichtete Beamtenverhältnis typisch ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23/99 - ZBR 2001, 210 - juris Rn. 25).

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (2 L 620/97, juris Rn. 8; nachgehend BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23/99 und BVerfG, B.v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01- beide juris) darauf hingewiesen, dass auch die erheblichen finanziellen Belastungen der öffentlichen Haushalte im Zuge der Wiedervereinigung zu berücksichtigen seien (vgl. in diesem Sinne auch: VG Meiningen, U.v. 5.2.1999 - 1 K 588/97 - juris Rn. 23: "Die Anrechenbarkeit aller Dienstzeiten im öffentlichen Dienst der ehemaligen DDR hätten für die öffentlichen Kassen zu nicht unerheblichen Steigerungen bei den Versorgungsaufwendungen geführt. Rückstellungen oder ähnliches wurden und konnten nicht gebildet werden. Die Haushalte vor allem der neuen Bundesländer hätten in eine verfassungsrechtlich nicht zu verantwortende Schieflage geraten können.").

    Diese Prinzipien sind von der Regelung des § 12b Abs. 1 BeamtVG nicht betroffen, da nur Zeiten ausgeschlossen werden, die außerhalb eines Beamtenverhältnisses verbracht wurden (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 -2 C 23/99 - ZBR 2001, 210 - juris m.w.N.).

    Der am 1. Mai 1992 zum Beamten ernannte Kläger konnte nicht schutzwürdig darauf vertrauen, dass eine entsprechende allgemeine Vorschrift in aller Zukunft unterbleiben wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23.99 - DÖD 2001, 119; vgl. auch BayVGH, B.v. 10.3.2014 - 14 ZB 11.2108 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Die Versorgung des Beamten und seiner Hinterbliebenen ist Korrelat zur Dienst- und Treuepflicht und in ihrem Kernbestand ein durch die Dienstleistung erworbenes Recht (vgl. Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 13 S. 3 f. m.w.N.).

    Allerdings hat er die tragenden Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums zu beachten (vgl. BVerfGE 55, 372 ; BVerfGE 61, 43 ; BVerfGE 76, 256 ; BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 14 ZB 11.2108

    (Anrechnung von vor dem 03.10.1990 im Gebiet der ehemaligen DDR erworbene

    10 aa) Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.11.2000 - 2 C 23.99 - DÖD 2001, 119) als auch das Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157) gehen von der Verfassungsmäßigkeit des § 12b Abs. 1 BeamtVG aus:.

    Diese Prinzipien sind von der Regelung des § 12b Abs. 1 BeamtVG nicht betroffen, da nur Zeiten ausgeschlossen werden, die außerhalb eines Beamtenverhältnisses verbracht wurden (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. m.w.N.).

    Der Besitz einer auf Dienstzeiten im Beitrittsgebiet beruhenden und in die Rentenversicherung übergeleiteten rentenrechtlichen Versorgungsanwartschaft ist ein zulässiger Differenzierungsgrund (BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 a.a.O. m.w.N.; BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O. m.w.N.).

    Hierdurch unterscheiden sie sich von den Beamten mit einem allein vom Bundes- und Landesbeamtenrecht geprägten Werdegang, bei denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis schon wegen der dafür geltenden Höchstaltersgrenzen in der Regel nur als vorübergehende vorgesehen war und deren ruhegehaltfähige Dienstzeit deshalb zum überwiegenden Teil aus ihrer Beamtendienstzeit besteht (BVerwG, U.v. 16.11.2000 a.a.O).

    bb) Die Ausführungen von Bundesverwaltungsgericht (U.v. 16.11.2000 - 2 C 23.99 - DÖD 2001, 119) und Bundesverfassungsgericht (Nichtannahmebeschluss v. 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 - DVBl 2003, 1157) zur Verfassungsmäßigkeit des § 12b Abs. 1 BeamtVG gelten auch für Fallgestaltungen wie die vorliegende.

    Der am 1. Mai 1992 zum Beamten ernannte Kläger konnte nicht schutzwürdig darauf vertrauen, dass eine entsprechende allgemeine Vorschrift in aller Zukunft unterbleiben wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.2000 - 2 C 23.99 - DÖD 2001, 119).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 2 C 18.06

    Berücksichtigung vordienstlicher Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige

    Das vorkonstitutionelle Beamtenrecht enthielt keine Bestimmung, dass Ausbildungszeiten oder förderliche Vordienstzeiten zu einer Erhöhung des Ruhegehalts beitragen müssen (Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 13 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2023 - 5 LC 130/21

    Ausbildungszeiten; Bestandsbeamter; einstufige Juristenausbildung;

    Es gibt keinen Grundsatz, dass Ausbildungszeiten oder förderliche Vordienstzeiten zu einer Erhöhung des Ruhegehalts beitragen müssen (vgl. zu § 12b BeamtVG : BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 16; Tegethoff, in: Plog/Wiedow, a.a.O., § 12 Rn. 14 m. w. N.).

    Diese Prinzipien sind allerdings dann nicht betroffen, wenn - wie hier - nur Zeiten ausgeschlossen werden, die außerhalb eines Beamtenverhältnisses verbracht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).

    Zudem hindert Art. 33 Abs. 5 GG den Gesetzgeber nicht, das Versorgungsrecht dergestalt zu verändern, dass Ansprüche für die Zukunft verkürzt werden oder entfallen ( BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 -, juris Rn. 107; so auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.3.2003 - 2 BvR 192/01 -, juris Rn. 3).

    Die dem Gesetzgeber insoweit gesetzten Grenzen sind hier nicht überschritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2000 - BVerwG 2 C 23.99 -, juris Rn. 21 ff. m. w. N.).

  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 192/01

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 12b Abs 1 BeamtVG - Keine Grundrechtsverletzung

    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 -,.

    Wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 28. April 1999 - 2 L 620/97 - und das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 23.99 - (ZBR 2001, S. 210) zutreffend ausgeführt haben, ist § 12 b Abs. 1 BeamtVG verfassungsgemäß.

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

    Versorgungsbezüge; Urt. v. 16.11.2000, 2 C 23.99, DVBl. 2001, 735, juris Rn. 27 ff. zur beamtenrechtl.
  • VG Bremen, 11.12.2023 - 7 K 2100/22

    Beamtenversorgung, Urteil vom 11.12.2023 - beschränkte Dienstfähigkeit;

    Es gibt keinen Grundsatz, dass Ausbildungszeiten oder förderliche Vordienstzeiten zu einer Erhöhung des Ruhegehalts beitragen müssen (vgl. zur bundesrechtlichen Regelung: BVerwG, Urteil vom 16. November 2000 - 2 C 23.99, juris Rn. 16).

    Diese Prinzipien sind allerdings dann nicht betroffen, wenn - wie hier - nur Zeiten ausgeschlossen werden, die außerhalb eines Beamtenverhältnisses verbracht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2000, a. a. O. Rn. 15 ff. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 21.03.2017 - 2 A 604/16

    Beamter; Versorgung; Ansprüche aus der Rentenversicherung; Ausbildungszeiten

  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

  • OVG Hamburg, 02.07.2018 - 4 Bs 50/18

    Vorläufiger Betrieb von Spielhallen ohne behördliche Genehmigung nach neuer

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 8.02

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerwG, 30.01.2018 - 2 B 43.17

    Verfassungsgemäßheit des § 12b ( Beamtenversorgungsgesetz ) BeamtVG im Kontext zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 3 A 1167/09

    Grundsätze zur Ruhegehaltfähigkeit und Anrechenbarkeit von sog. Vordienstzeiten

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 9.02

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerwG, 15.01.2004 - 2 B 27.03

    Qualifizierung von Vordienstzeiten als Ausbildungszeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2005 - 1 A 5012/04

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten; Handeln der kommunalen

  • VGH Hessen, 13.11.2007 - 1 UE 438/07

    Zur Anerkennung ruhegehaltsfähiger Vordienstzeiten eines Professors in der DDR

  • VG Münster, 04.09.2014 - 5 K 2391/13

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit, Ausbildungszeiten, Berechnung Zeit einer

  • VG Dresden, 04.04.2006 - 11 K 18/03

    Berechnung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten von ehemaligen DDR-Bediensteten;

  • VG Potsdam, 13.04.2011 - 2 K 1604/06

    Anrechnung von rentenrechtlichen Zeiten bei der Ermittlung der Beamtenversorgung

  • VG Regensburg, 17.02.2016 - RO 1 K 15.1306

    Versorgungsansprüche der Ehegatten - Wittwengeld

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.2023 - 5 Sa 140/22

    Versorgung - Beitrittsgebiet - Dienstordnungs-Angestellter

  • VG Berlin, 29.03.2012 - 5 K 76.11

    Berücksichtigungsfähigkeit von in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 1 L 134/11

    Verfassungskonformität von § 14 Abs. 5 BeamtVG, § 2 Nr. 9 BeamtVÜV -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 177.05

    Berücksichtigung der zu Zeiten der DDR erlangten beamtenrechtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2007 - 4 N 69.06

    Ruhegehaltfähige Dienstzeiten eines Beamten - Beschäftigungszeit an einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 1 A 1936/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegungsanforderungen an das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2241/16

    Anforderungen an eine Zulassung der Berufung bzgl. der Frage der Anerkennung

  • VG Kassel, 10.05.2007 - 1 E 227/07
  • VG Würzburg, 16.06.2015 - W 1 K 13.4

    Vordienstzeiten im Beitrittsgebiet - Keine Anrechnung als ruhegehaltfähige

  • VG Kassel, 12.05.2021 - 1 K 1162/20

    Berechnung des Ruhegehalts nach Reaktivierung und erneutem Eintritt in den

  • VG Kassel, 20.01.2020 - 1 K 4665/17

    Anrechnung von Vordienstzeiten in der DDR als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • OVG Sachsen, 05.10.2015 - 2 A 352/12

    Versorgungsbezüge; Verdienstzeiten; Beitrittsgebiet

  • VG Augsburg, 13.08.2015 - Au 2 K 15.49

    Recht der Landesbeamten; Hochschulausbildung; ruhegehaltsfähige Dienstzeit;

  • VG München, 11.08.2009 - M 21 K 07.3596

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit; Anerkennung eines Hochschulstudiums ...; Verhältnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2005 - 4 N 65.04

    Antrag auf Zulassung zur Berufung; Anerkennung der in der DDR an einer Hochschule

  • VG Augsburg, 26.02.2008 - Au 2 K 07.402

    Soldatenrecht; NVA-Vordienstzeit nicht ruhegehaltfähig

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1124
BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99 (https://dejure.org/2000,1124)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 2 C 27.99 (https://dejure.org/2000,1124)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 (https://dejure.org/2000,1124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BeamtVG F 1987 § 35; BeamtVG § 85 Abs. 8; SchwbG F 1979 § 3 Abs. 1; SchwbG § 4 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 5, Art. 3 Abs. 1
    Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits beeinträchtigte Beamte, Berechnung nach der sog. Subtraktionsmethode; Minderung der Erwerbsfähigkeit, Bewertung der dienstunfallbedingten - eines durch Vorschädigung bereits beeinträchtigten ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung des Unfallausgleichs für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit beeinträchtigte Beamte, Verfassungsmäßigkeit des § 85 Abs 8 BeamtVG

  • Wolters Kluwer

    Unfallausgleich für Beamte - Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit - Berechnung nach der Subtraktionsmethode - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes - Erwerbsfähigkeit nach BeamtVG - Erwerbsfähigkeit nach SchwbG - Stichtagsregelung - ...

  • Judicialis

    BeamtVG F 1987 § 35; ; BeamtVG § 85 Abs. 8; ; SchwbG F 1979 § 3 Abs. 1; ; SchwbG § 4 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beamtenversorgungsrecht - Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits beeinträchtigte Beamte, Berechnung nach der sog. Subtraktionsmethode; Minderung der Erwerbsfähigkeit, Bewertung der dienstunfallbedingten - eines durch Vorschädigung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 92
  • NVwZ 2001, 572 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 168
  • DVBl 2001, 732
  • DÖV 2001, 294
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Da es in solchen Fällen unmöglich ist, die unter dem alten Recht entstandenen und häufig schon abgewickelten Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, ist der Gesetzgeber berechtigt, Stichtage einzuführen (vgl. BVerfGE 49, 260 ).

    Härten, die darin gesehen werden können, dass die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die durch Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen gerade noch in den Genuss der Neuregelungen gelangen, sich nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzung fehlt, machen eine Stichtagsregelung nicht verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 49, 260 ).

  • BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Die Wahl des Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Stichtagsanknüpfung in Betracht kommenden Faktoren müssen am gegebenen Sachverhalt orientiert und sonst sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 - ; BVerfGE 44, 1 ; 13, 31 ).
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 44.83

    Zur Feststellung des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs sind die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes i.d.F. vom 8. Oktober 1979 (BGBl I S. 1649) - SchwbG 1979 - bzw. § 4 Abs. 1, 3 und 4 des Schwerbehindertengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. August 1986 (BGBl I S. 1421) - SchwbG 1986 - bindend für andere Verwaltungsbehörden bei der Prüfung inhaltsgleicher Tatbestandsvoraussetzungen für in anderen Gesetzen geregelte Vergünstigungen bzw. Nachteilsausgleiche (BVerwGE 66, 315 ; 72, 8 ; 90, 65 , jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 48.88

    Die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 und 4 SchwbG 1979

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs sind die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes i.d.F. vom 8. Oktober 1979 (BGBl I S. 1649) - SchwbG 1979 - bzw. § 4 Abs. 1, 3 und 4 des Schwerbehindertengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. August 1986 (BGBl I S. 1421) - SchwbG 1986 - bindend für andere Verwaltungsbehörden bei der Prüfung inhaltsgleicher Tatbestandsvoraussetzungen für in anderen Gesetzen geregelte Vergünstigungen bzw. Nachteilsausgleiche (BVerwGE 66, 315 ; 72, 8 ; 90, 65 , jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs).
  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Zudem sind bei der Bestimmung des Grades der Behinderung/der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Schwerbehindertengesetz auch die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung in den verschiedenen Bereichen des Lebens zu berücksichtigen (vgl. BTDrucks 10/3138 S. 14; BSG, Urteil vom 9. Oktober 1987 - 9 a RVs 5/86 - SozR 3870 § 3 SchwbG Nr. 26 S. 81).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs sind die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes i.d.F. vom 8. Oktober 1979 (BGBl I S. 1649) - SchwbG 1979 - bzw. § 4 Abs. 1, 3 und 4 des Schwerbehindertengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. August 1986 (BGBl I S. 1421) - SchwbG 1986 - bindend für andere Verwaltungsbehörden bei der Prüfung inhaltsgleicher Tatbestandsvoraussetzungen für in anderen Gesetzen geregelte Vergünstigungen bzw. Nachteilsausgleiche (BVerwGE 66, 315 ; 72, 8 ; 90, 65 , jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs).
  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 47.72

    Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Berufssoldaten - Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Auch aus den Urteilen vom 22. Mai 1969 - BVerwG 2 C 105.65 - (BVerwGE 31, 110) und vom 14. März 1974 - BVerwG 2 C 47.72 - (BVerwGE 45, 92) ergibt sich nicht, dass die sog. Substraktionsmethode, wie sie die hier anzuwendende Fassung des § 35 Abs. 2 BeamtVG vorsieht, verfassungswidrig ist.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1298/91
    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Er kann deshalb grundsätzlich nicht auf einen vor dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des neuen Rechts liegenden Termin festgelegt werden, zu dem er das neue Recht bereits hätte in Kraft setzen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1298/91 - ).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Die Wahl des Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Stichtagsanknüpfung in Betracht kommenden Faktoren müssen am gegebenen Sachverhalt orientiert und sonst sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 - ; BVerfGE 44, 1 ; 13, 31 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Die Wahl des Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Stichtagsanknüpfung in Betracht kommenden Faktoren müssen am gegebenen Sachverhalt orientiert und sonst sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 - ; BVerfGE 44, 1 ; 13, 31 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerwG, 22.05.1969 - II C 105.65

    Zur Bewertung der dienstunfallbedingten MdE eines durch Vorschädigung in der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15

    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und

    Maßstab ist damit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 27.99 -, und Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, Juris; Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - 4 S 898/13 -).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 2 C 14.14

    Unfallfürsorge; Unterhaltsbeitrag; früherer Beamter; Erwerbsbeschränkung;

    Maßstab ist vielmehr die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens - auch außerhalb des öffentlichen Dienstes - bieten, einen Erwerb zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92 ; Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 9).

    Es handelt sich hierbei um eine pauschale Entschädigung für einen abstrakt berechneten Erwerbsschaden durch unfallbedingte Erwerbseinbußen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - BVerfGK 18, 377 zur Verletztenrente nach § 56 SGB VII; BVerwG, Urteile vom 19. April 1996 - 8 C 3.95 - BVerwGE 101, 86 und vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2023 - 1 A 2107/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000- 2 C 27.99 -, juris, Rn. 26 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2008- L 3 U 1038/05 -, juris, Rn. 35; Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand:Oktober 2023, § 35 BeamtVG Rn. 36 m. w. N.; zur Bemessungsgrundlage der Minderung der Erwerbsfähigkeit siehe BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 6/07 R -, juris, Rn. 20.
  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

    Maßstab ist damit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92 = Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 4 S. 5).
  • VG Minden, 19.04.2018 - 12 K 4995/16
    vgl. BVerwG, Urteile Urteil vom 25. Februar 2016 - 2 C 14/14 -, juris Rn. 10 = BVerwGE 154, 190 und vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 -, = BVerwGE 112, 92; BVerwG Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 9.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 27/99 -, juris Rn. 21 = BVerwGE 112, 92.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 4 B 3.11

    Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; Lebensgefahr; Angriff; SEK-Beamter;

    Erwerbsfähigkeit ist die Kompetenz des Verletzten, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihm abstrakt im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 57.12 -, juris Rn. 9; Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 -, BVerwGE 112, 92, 97; Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, a.a.O. § 35 Rn. 33).
  • VG München, 23.03.2017 - M 12 K 16.2483

    Erfolglose Klage gegen die Rücknahme von Bescheiden über die Anerkennung von

    Sie schreibt dabei nahezu wortgleich die früher für die Feststellung des Grades der Behinderung nach § 69 SGB IX und der Voraussetzungen für den Unfallausgleich (vgl. BVerwG U.v. 21.9.2000 - 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92 = DÖD 2001, 68 = NVwZ-RR 2001, 168 = DÖV 2001, 294 = DVBl 2001, 732 = ZBR 2001, 251 = Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 4) heranziehbare, im Interesse der gleichmäßigen Beurteilung der Behinderungen anerkannte GdB/MdE-Tabelle der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX), Ausgabe 2008 (AHP 2008) fort.

    Der Beklagte ist an die Feststellungen des Versorgungsamtes nicht gebunden, da bei der Ermittlung des GdB abweichende Feststellungskriterien zugrunde gelegt werden und auch nicht unfallbedingte Körperschäden miteinbezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.2000, ZBR 2001, 251).

  • VG Kassel, 01.04.2003 - 7 E 561/99
    Es sollen also nach § 35 Abs. 2, Satz 1 BeamtVG die Relevanz und der Grad der Beeinträchtigung daran gemessen werden, "um wie viel die Befähigung zur üblichen, auf Erwerb gerichteten Arbeit und deren Ausnutzung im wirtschaftlichen Leben durch die als Folge eines Dienstunfalles anerkannten Körperschäden nicht nur vorübergehend beeinträchtigt sind" (BVerwG, U.v.21.09.2000 - 2 C 27.99 - ZBR 2001, 251, 252).

    Anders als etwa beim Schmerzensgeld nach § 847 Abs. 1 BGB, welches gezielt immaterielle Schäden erfasst, oder bei der Bestimmung des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz, der die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung in allen Lebensbereichen betrifft, sollen also nach § 35 Abs. 2, Satz 1 BeamtVG die Relevanz und der Grad der Beeinträchtigung nur daran gemessen werden, um wie viel die Befähigung zur üblichen, auf Erwerb gerichteten Arbeit und deren Ausnutzung im wirtschaftlichen Leben durch die als Folge eines Dienstunfalles anerkannten Körperschäden nicht nur vorübergehend beeinträchtigt sind (BVerwG, U.v.21.09.2000 - 2 C 27.99 - ZBR 2001, 251, 252).

  • VG Bremen, 05.04.2011 - 2 K 4075/08

    Anerkennung eines Dienstunfalls

    Im Gegensatz zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bewertet der GdB das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.2000 - 2 C 27/99 - juris Rdnr. 25 = BVerwGE 112, 92- 98 = NVwZ-RR 2001, 168-170; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.12.2008 - L 3 U 1038/05 - juris).

    Der Grad der MdE beurteilt sich daher auch nicht anhand der dienstunfallbedingten Einschränkungen bei Wahrnehmung des übertragenen Amtes im funktionellen oder statusrechtlichen Sinne, hier als Lehrerin, sondern allein nach dem Umfang der verbleibenden Arbeitsmöglichkeit auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.2000 - 2 C 27/99 - juris Rdnr. 25).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 1 L 89/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für sog. HPV-Schutzimpfungen

    Härten, die darin gesehen werden können, dass die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die durch Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen gerade noch in den Genuss der Neuregelungen gelangen, sich nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzung fehlt, machen eine Stichtagsregelung jedenfalls nicht verfassungswidrig ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 27.99 -, BVerwGE 112, 92 [m. w. N.] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 3 A 528/12

    Gesonderte Berücksichtigung des Verlust des Berufs bei der Feststellung der

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2008 - 5 LA 23/07

    Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 4 B 32.10

    Dienstunfall; Unfallausgleich; MdE; Gesamt-MdE; Anhaltspunkte für die ärztliche

  • VGH Bayern, 24.03.2017 - 3 C 16.859

    Ausschlussfrist und Beweislast für die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

  • BVerwG, 27.07.1999 - 2 B 23.99

    Zulassung der Revisioin wegen Eignung zur Klärung von sich bei der Auslegung des

  • VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen aus einem über vierzig Jahre zurückliegenden

  • VG München, 14.07.2016 - M 12 K 13.2743

    Kein Anspruch auf Unfallausgleich und Unfallruhegehalt bei nicht hinreichend

  • VG München, 05.11.2015 - M 12 K 14.5597

    Unfallfolgen eines anerkannten Dienstunfalls

  • VGH Bayern, 29.07.2010 - 3 B 09.659

    Unfallausgleich

  • VG Augsburg, 06.07.2017 - Au 2 K 15.1698

    Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Gewährung von Unfallausgleich

  • VG München, 15.12.2016 - M 12 K 16.2825

    Kein Anspruch auf höhere MdE

  • VG Bayreuth, 08.06.2011 - B 5 M 07.94

    Inhaltliche Anwendung des bei Klageerhebung anwendbaren Kostenrechts - offen

  • VG Bayreuth, 18.01.2022 - B 5 K 20.694

    Unfallausgleich, Festsetzung der dienstunfallbedingten Gesamt-MdE, Kausalität

  • VG München, 09.08.2018 - M 12 K 17.4882

    Anspruch auf Anerkennung weiterer Körperschäden als Dienstunfallfolge und auf

  • VG München, 19.05.2016 - M 12 K 15.5504

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTB) als weitere

  • VG Hannover, 22.11.2006 - 13 A 2316/03

    Annahme; Aufklärung; Bescheid; Bewertung; Einschränkung; Erledigung; Forderung;

  • VG Lüneburg, 16.11.2005 - 1 A 192/04

    Anrechnung; Ausgleichsbetrag; Beamtenversorgung; Berufsbeamtentum;

  • VG Göttingen, 22.03.2004 - 3 A 3231/01

    Bewilligung; Erwerbsfähigkeit; Minderung; Neubewertung; Neufeststellung;

  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 318/01

    Amtsarzt; Beeinträchtigung; Beschränkung; Beweiserhebung; Beweiserhebung;

  • VG Kassel, 19.09.2003 - 7 E 3229/99
  • VG Würzburg, 05.03.2013 - W 1 K 11.629

    Erhöhtes Unfallruhegehalt; Feststellung der Gesamt-MdE; (keine) Bindung an

  • VG Oldenburg, 15.09.2004 - 6 A 3453/00

    Cerebraler Schwindel; HWS-Schleudertrauma; Schwindel; Unfallausgleich; Wegeunfall

  • VG Düsseldorf, 24.07.2003 - 23 K 8777/00

    Ausgestaltung des beamtenversorgungsrechtlichen Unfallausgleichs für einen auf

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00   

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https://dejure.org/2001,344
BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00 (https://dejure.org/2001,344)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.2001 - 9 C 16.00 (https://dejure.org/2001,344)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 9 C 16.00 (https://dejure.org/2001,344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AuslG § 51 Abs. 1
    Nordirak; Abschiebungsschutz; inländische Fluchtalternative; Erreichbarkeit; Reisepapiere

  • Wolters Kluwer

    Nordirak - Abschiebungsschutz - Inländische Fluchtalternative - Erreichbarkeit - Reisepapiere

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1
    Irak, Kurden, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Illegale Ausreise, Antragstellung als Asylgrund, Interne Fluchtalternative, Nordirak, Erreichbarkeit, Reisewege, Reisedokumente, Transit-Visum, Türkei (A), Freiwillige Ausreise, Sachaufklärungspflicht

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 345
  • NVwZ 2001, 572
  • DVBl 2001, 667
  • DÖV 2001, 519
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00
    Ein Asylbewerber, dem in seinem Heimatstaat politische Verfolgung droht, kann nur dann auf das Gebiet einer inländischen Fluchtalternative verwiesen werden, wenn er es in zumutbarer Weise erreichen kann (im Anschluss an BVerwGE 110, 74 und 104, 265).

    Dies widerspreche auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - (BVerwGE 104, 265).

    Ergibt die im Asylverfahren anzustellende Prognose hingegen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, dass der Asylbewerber das sichere Gebiet in seinem Heimatstaat nicht zumutbar, insbesondere nicht ohne erhebliche Gefährdungen erreichen kann, steht ihm die festgestellte innerstaatliche Zufluchtsmöglichkeit nur theoretisch offen (vgl. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 ).

    Diese Grundsätze stehen entgegen der Auffassung des Bundesbeauftragten nicht in Widerspruch zum Urteil des 9. Senats vom 15. April 1997 (a.a.O. S. 277 ff.).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00
    Ein Asylbewerber, dem in seinem Heimatstaat politische Verfolgung droht, kann nur dann auf das Gebiet einer inländischen Fluchtalternative verwiesen werden, wenn er es in zumutbarer Weise erreichen kann (im Anschluss an BVerwGE 110, 74 und 104, 265).

    In seinem Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - (BVerwGE 110, 74) hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Anknüpfung an seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162, S. 389 und vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 ) ausgeführt, dass der Asylbewerber, dem politische Verfolgung in seinem Heimatstaat droht, nur dann auf das Gebiet einer inländischen Fluchtalternative verwiesen werden kann, wenn er es, sei es auch nur freiwillig, in zumutbarer Weise erreichen kann.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Urteil vom 16. November 1999 (a.a.O., S. 77) betont hat, ist es in erster Linie Sache des Asylbewerbers, substantiiert Tatsachen vorzutragen, die ausnahmsweise eine Rückkehr in verfolgungsfreie Orte des Heimatstaates als unzumutbar erscheinen lassen können.

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00
    In seinem Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - (BVerwGE 110, 74) hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Anknüpfung an seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162, S. 389 und vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 ) ausgeführt, dass der Asylbewerber, dem politische Verfolgung in seinem Heimatstaat droht, nur dann auf das Gebiet einer inländischen Fluchtalternative verwiesen werden kann, wenn er es, sei es auch nur freiwillig, in zumutbarer Weise erreichen kann.
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

    Auszug aus BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00
    In seinem Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - (BVerwGE 110, 74) hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Anknüpfung an seine bisherige Rechtsprechung (Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162, S. 389 und vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 ) ausgeführt, dass der Asylbewerber, dem politische Verfolgung in seinem Heimatstaat droht, nur dann auf das Gebiet einer inländischen Fluchtalternative verwiesen werden kann, wenn er es, sei es auch nur freiwillig, in zumutbarer Weise erreichen kann.
  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 32.99
    Auszug aus BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00
    Auf die Revision des Beigeladenen hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 32.99 - den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Zum anderen muss der aufgezeigte Weg dem Betroffenen angesichts der humanitären Intention des Asylrechts zumutbar sein, d.h. insbesondere ohne erhebliche Gefährdungen zum Ziel führen (Urteile vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162 S. 384 , vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 ; vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - BVerwGE 110, 74 und vom 16. Januar 2001 - BVerwG 9 C 16.00 - BVerwGE 112, 345 ).

    Die Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a GG ist erst gerechtfertigt, wenn feststeht, dass dem Betroffenen die Rückkehr in eine sichere Region des Heimatstaates, die auch sonst alle Anforderungen an eine inländische Fluchtalternative erfüllt, dauerhaft nicht zumutbar möglich ist (Urteil vom 16. Januar 2001 - BVerwG 9 C 16.00 - a.a.O. S. 348).

    Dabei ist es in erster Linie Sache des Asylbewerbers, substantiiert Tatsachen vorzutragen, die ausnahmsweise eine Rückkehr in verfolgungssichere Teile seines Heimatstaates als unzumutbar erscheinen lassen können (Urteile vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - a.a.O. und vom 16. Januar 2001 - BVerwG 9 C 16.00 - a.a.O. S. 349).

    Soweit Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Transitvisa entstehen, sind diese im Übrigen typischerweise behebbar (vgl. oben 2. d mit dem Hinweis auf das Urteil vom 16. Januar 2001 - BVerwG 9 C 16.00 - a.a.O. S. 348).

  • BVerwG, 26.04.2002 - 1 B 417.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Hierzu hätte angesichts der Tatsache, dass die Möglichkeit einer inländischen Fluchtalternative in Berg-Karabach in der Berufungsverhandlung ausdrücklich erörtert wurde, durchaus Veranlassung bestanden, zumal es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie Sache des Asylbewerbers ist, substantiiert Tatsachen vorzutragen, die ausnahmsweise eine Rückkehr in verfolgungsfreie Orte des Heimatstaates als unmöglich oder unzumutbar erscheinen lassen können (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Januar 2001 - BVerwG 9 C 16.00 - BVerwGE 112, 345, 349 [BVerwG 16.01.2001 - 9 C 16/00] in Anknüpfung an das Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - BVerwGE 110, 74, 77 [BVerwG 16.11.1999 - 9 C 4/99] m.w.N.).

    Auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur richterlichen Sachaufklärungspflicht im Zusammenhang mit dem Erfordernis der Erreichbarkeit des Gebiets der inländischen Fluchtalternative - gemeint ist dabei ersichtlich das oben bereits erwähnte Urteil vom 16. Januar 2001 a.a.O. - ist nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dargetan.

    Nur mit Blick auf diese Besonderheit hat das Bundesverwaltungsgericht die Annahme, dass Reisepapiere regelmäßig besorgt werden könnten, nicht für ausreichend gehalten (Urteil vom 16. Januar 2001 a.a.O. BVerwGE 112, 345, 349 [BVerwG 16.01.2001 - 9 C 16/00] und Urteil vom 16. November 1999 a.a.O. BVerwGE 110, 74, 77) [BVerwG 16.11.1999 - 9 C 4/99].

    Die erste Frage ist indes in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits eindeutig dahin entschieden, dass ein im Ausland befindlicher Asylbewerber, der bei seiner Rückkehr in den Heimatstaat die sicheren Landesteile zwar nicht vom Inland, aber unmittelbar vom Ausland aus erreichen kann, keinen asylrechtlichen Schutz beanspruchen kann (vgl. wiederum Urteil vom 16. Januar 2001 a.a.O. BVerwGE 112, 345, 348) [BVerwG 16.01.2001 - 9 C 16/00].

    Die zweite, die Abschiebung in einen Drittstaat betreffende Frage würde sich im Rahmen der hier streitigen Voraussetzung der Erreichbarkeit des Gebiets der inländischen Fluchtalternative nicht stellen, da es nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung hierfür ausreicht, dass das sichere Gebiet des Herkunftsstaates freiwillig erreichbar ist (vgl. wiederum Urteil vom 16. Januar 2001 a.a.O. BVerwGE 112, 345, 347 [BVerwG 16.01.2001 - 9 C 16/00] und Urteil vom 16. November 1999 a.a.O. BVerwGE 110, 74, 77 [BVerwG 16.11.1999 - 9 C 4/99] m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 31.08.2018 - A 2 K 7882/17

    Mitwirkungspflicht des Asylbewerbers bei der Rückreise in seine Herkunftsregion;

    Zu berücksichtigen sind dabei nicht nur bestehende Abschiebungsmöglichkeiten, sondern auch Varianten des Reisewegs bei freiwilliger Ausreise, wobei auch solche Orte als innerstaatliche Fluchtalternative in Betracht kommen, die der betroffene Ausländer zwar nicht vom Inland, aber unmittelbar vom Ausland aus erreichen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 10 C 11.07 -, BVerwGE 131, 186; Urt. v. 16.01.2011 - 9 C 16.00 -, BVerwGE 112, 345).

    55 Mit Blick auf den möglichen Einwand, dass dem Kläger im Falle einer Abschiebung nach Kabul eine hinreichend sichere Reise nach Herat oder Mazar-e-Sharif nicht möglich sei, verweist das Gericht auf die bereits erwähnte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Asylbewerber, der durch eigenes ihm zumutbares Verhalten - insbesondere durch freiwillige Rückkehr in einen für ihn auf sicherem Weg unmittelbar erreichbaren sicheren Landesteil - ihm im Zielstaat drohende Gefahren abwenden kann, keinen Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 10 C 11.07 -, BVerwGE 131, 186; Urt. v. 16.01.2011 - 9 C 16.00 -, BVerwGE 112, 345).

    Zwar bedarf es verlässlicher Tatsachenfeststellungen sowohl zur Prognose der tatsächlichen Erreichbarkeit als auch zur Bewertung einer realistisch eröffneten Reisemöglichkeit, damit sich die innerstaatliche Zufluchtsmöglichkeit nicht nur als theoretische Option, sondern als dem Asylbewerber praktisch eröffnete Möglichkeit internen Schutzes darstellt (BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 10 C 11.07 -, BVerwGE 131, 186; Urt. v. 16.01.2011 - 9 C 16.00 -, BVerwGE 112, 345).

    Soweit Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Transitvisa entstehen, sind diese im Übrigen typischerweise behebbar (BVerwG, Urt. v. 29.05.2008 - 10 C 11.07 -, BVerwGE 131, 186; Urt. v. 16.01.2011 - 9 C 16.00 -, BVerwGE 112, 345).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99   

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BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99 (https://dejure.org/2000,3720)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2000 - 3 C 29.99 (https://dejure.org/2000,3720)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2000 - 3 C 29.99 (https://dejure.org/2000,3720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Einigungsvertrag (EV) Art. 21 und 22 Abs. 1; VZOG § 1 Abs. 6 i. V. m. Abs. 1; § 10 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 3
    Zuordnung von Amts wegen; Mülldeponie; Antragserfordernis; Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von Amts wegen - Mülldeponie - Antragserfordernis - Verwaltungsvermögen - Finanzvermögen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kommunales Finanzvermögen; Zuordnung; Zuordnungsberechtigter; Selbstverwaltungsvermögen; Mülldeponie; Hausmüllentsorgung

  • Judicialis

    Einigungsvertrag (EV) Art. 21; ; Einigungsvertrag (EV) Art. 22 Abs. 1; ; VZOG § 1 Abs. 6; ; VZOG § 1 Abs. 1; ; VZOG § 10 Abs. 1; ; VZOG § 10 § 7 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz)

    Art. 21, 22 Abs. 1 EinigungsV; §§ 1 Abs. 1 u. 6, 10 Abs. 1 Satz 1 VZOG
    Vermögenszuordnung/Finanzvermögen/Mülldeponie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 349
  • NVwZ 2001, 572 (Ls.)
  • NJ 2001, 325 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92

    Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99
    Diese Rechtsprechung setzte nämlich erst ein mit dem Urteil vom 18. März 1993 (- BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218), konnte sich also erst nach dem oben erwähnten Schreiben auswirken.
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 26.98

    Gebäudeeigentum; LPG; Errichtung von Gebäuden; Bebauung.

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99
    Solche Unstimmigkeiten in der vorparlamentarischen Entstehungsphase können jedoch nicht mit Erfolg einer Gesetzesauslegung entgegengehalten werden, die sich - wie hier - auf den klaren Wortlaut der Bestimmungen und eine damit übereinstimmende Amtliche Begründung stützen kann (vgl. Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 26.98 -).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 42.94

    Galopprennbahn Hoppegarten kein Landeseigentum

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99
    Mit diesem Vermögensübergang als Umwandlungsfolge ist die Deponie - unbeschadet der dort zunächst fortgeführten Verwaltungsaufgabe "Abfallentsorgung" - aus dem Verwaltungsvermögen ausgeschieden, denn ein Privatrechtssubjekt kann nicht Eigentümer von Verwaltungsvermögen sein (vgl. Urteil vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 42.94 - BVerwGE 100, 62, 63 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 21.93

    Wiedervereinigung - Kommunalisierungsauftrag - Öffentliches Finanzvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 29.99
    Rechte eines Trägers öffentlicher Verwaltung an einem solchen Vermögensgegenstand - z.B. aufgrund des Kommunalisierungsgebots in § 1 KVG - beziehen sich somit auf Finanzvermögen, zu dessen Übertragung es - abgesehen von dem Sonderfall des Art. 22 Abs. 4 Sätze 1 - 3 EV - eines konstitutiven behördlichen Aktes bedarf (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295, 300).
  • BFH, 01.12.2004 - II R 46/02

    Unentgeltliche Übertragung von Grundstücken zwischen Körperschaften des

    Hierbei handelte es sich um einen Eigentumsübergang kraft Gesetzes (BVerwG-Urteile vom 3. August 2000 3 C 29.99, BVerwGE 111, 349, und vom 19. Oktober 2000 3 C 33.99, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 111, Art. 21 EV Nr. 42).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZR 98/17

    Führen der Veräußerung des zu restituierenden Vermögenswerts zum Erlöschen von

    Die nach Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EinigVtr restitutionsberechtigten Kommunen erlangen das Eigentum erst und nur auf Grund eines - dann konstitutiven - Zuordnungsbescheids (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 136/06, WM 2007, 2165 Rn. 7; BVerwGE 96, 231, 235; 111, 349, 350 f.; 118, 361, 367 f.).
  • VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 67.16

    Kommunaler Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Versorgungsbetrieb

    Daraus folgt, dass eine Zuordnung von Amts wegen gemäß § 1 Abs. 6 VZOG nicht in Betracht kommt, da diese Möglichkeit nur für die deklaratorische Feststellung des gesetzlichen Eigentumsübergangs von Verwaltungsvermögen vorsieht; Finanzvermögen unterliegt hingegen nur auf Antrag der (konstitutiven) Zuordnung (BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 29.99 -, BVerwGE 111, 349 = juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00

    Inhaber, einer stillgelegten Deponie; Betreiber, einer stillgelegten Deponie;

    Zwar hätte die Deponie u.U. als kommunales Finanzvermögen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV einer Kommune zugeordnet werden können, jedoch ist ein hierfür notwendiger Antrag eines möglichen Zuordnungsberechtigten offensichtlich nicht gestellt worden (vgl. zuletzt Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 29.99 -).
  • VG Berlin, 27.10.2016 - 29 K 205.14

    Anfechtung eines Vermögenszuordnungsbescheids durch privaten Dritten; Zuordnung

    Rechte eines Trägers öffentlicher Verwaltung an einem solchen Vermögensgegenstand - z.B. auf Grund des Kommunalisierungsgebots in § 1 KVG - beziehen sich somit auf Finanzvermögen, zu dessen Übertragung es - abgesehen von dem Sonderfall des Art. 22 Abs. 4 Sätze 1-3 EV - eines konstitutiven behördlichen Aktes bedarf (BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 29.99 -, BVerwGE 111, 349 = juris Rn. 13).
  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 8 A 681/16

    Zuordnung von Vermögenswerten nach dem VZOG, insbesondere Zuordnung eines

    Nur Finanzvermögen unterliegt einem Antragsbedürfnis und der konstitutiven Zuordnung (vgl.: BVerwG, Urteil v. 03.08.2000, 3 C 29.99; juris).
  • VG Potsdam, 10.10.2018 - 2 K 4865/15

    Aufhebung eines Zuordnungsbescheides

    BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 29.99 -, juris Rn. 12 f.
  • VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08

    Anspruch auf Auskehr der Pachterlöse; Bedeutung des Sammelzuordnungsbescheides

    Der Eigentumsübergang auf eine Trägers öffentlicher Verwaltung bedarf eines konstitutiven behördlichen Aktes (BVerwG, Urteil vom 3. August 2000 - 3 C 29/99 -, Juris), der hier aber nicht vorliegt.
  • VG Berlin, 22.03.2010 - 29 K 130.10

    Zuordnung öffentlicher Wege in Rechtsträgerschaft volkseigener Betriebe;

    Da das Grundstück gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 TreuhG auf das zum 1. Juli 1990 entstandene Privatrechtssubjekt H. GmbH übergegangen ist, war es kein Verwaltungsvermögen i.S.v. Art. 21 EV, sondern es konnte sich nur noch um der konstitutiven Zuordnung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 VZOG unterliegendes Finanzvermögen i.S.v. Art. 22 EV handeln (BVerwG, Urteile vom 3. August 2000 - 3 C 29.99 -, BVerwGE 111, 349 = juris Rdnr. 14, und vom 24. März 1994 - 7 C 34.93 -, BVerwGE 95, 301 = juris Rdnr. 10 ff.).
  • VG Karlsruhe, 19.06.2007 - 1 K 1637/07

    Zuständigkeit für die Konkretisierung einer asylrechtlichen Abschiebungsandrohung

    Mit der herrschenden Meinung (vgl. Hailbronner-Roth, § 34 AsylVfG Rdnr. 69 f. m. w. N.; offen gelassen vom BVerwG: vgl. Urteil vom 25.07.2000 - 9 C 42.99 - BVerwGE 111, 349 = InfAuslR 2001, 46) ist die erkennende Kammer (a.A.: 4. Kammer, Urteil vom 15.05.2006 - A 4 K 10788/05 - AuAS 2006, 190 = InfAuslR 2006, 434) der Auffassung, dass nicht die Ausländerbehörde, sondern allein das Bundesamt berechtigt ist, seine Abschiebungsandrohung vor der Abschiebung durch die Aufnahme des endgültigen Zielstaates zu ergänzen.
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