Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 23.01.2001 | BVerfG, 18.01.2001

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,225
BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 (https://dejure.org/2001,225)
BVerfG, Entscheidung vom 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00 (https://dejure.org/2001,225)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 (https://dejure.org/2001,225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Nichtgewährung der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Schriftsatzeinreichung beim unzuständigen Gericht

  • verkehrslexikon.de

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Wiedereinsetzung bei Adressierung der Berufung an das unzuständige Ausgangsgericht

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Unzuständiges Gericht - Einmonatige Berufungsfrist - Unentgeltliche Auflassung - Ende der Berufungsfrist - Berufungseinlegung per Telefax - Versäumung der Berufungsfrist - Verschulden des Prozeßbevollmächtigten

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; ZPO § 516; ; ZPO § 222 Abs. 1 und 2; ; BGB § 188 Abs. 2 Alternative 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1343
  • NVwZ 2001, 668 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 827
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    Eine ins Gewicht fallende Belastung tritt dadurch nicht ein, weil dem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt ist und deshalb die Ermittlung des richtigen Adressaten, selbst wenn er im Schriftsatz nicht deutlich bezeichnet sein sollte, keinen besonderen Aufwand verursacht (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (vgl. BVerfGE 93, 99 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
    Der Richter muss das Verfahren so gestalten, wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten dürfen (vgl. BVerfGE 78, 123 m.w.N.).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 9/97

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Anwaltliche

    Auszug aus BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
    Nach den oben dargestellten Grundsätzen besteht von Verfassungs wegen schon für ein im vorausgegangenen Rechtszug mit der Sache befasst gewesenes Gericht keine Verpflichtung, die Partei oder ihre Prozessbevollmächtigten innerhalb der Berufungsfrist durch Telefonat oder Telefax von der Einreichung der Berufung beim unzuständigen Gericht zu unterrichten (so auch BAG, NJW 1998, S. 923 ; Greger, in: Zöller, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 233 Rn. 22 b).
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    (b) Dem steht nicht entgegen, dass nach älteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts die Fürsorgepflicht eines für die Berufung unzuständigen Gerichts von Verfassungs wegen auch dann keinen sofortigen Hinweis durch Telefonanruf oder Telefax erfordert, wenn die Unzuständigkeit am letzten Tag der Berufungsfrist vom Richter erkannt wird (hierzu BVerfG 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 15 und BAG 20. August 1997 - 2 AZR 9/97 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe; BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - Rn. 11, BAGE 163, 234; 22. August 2017 - 10 AZB 46/17 - Rn. 16; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99 ; BVerfG , NJW 2001, S. 1343).

    Die Abwägung zwischen den betroffenen Belangen fällt etwa dann zugunsten des Rechtsuchenden aus, wenn das angegangene Gericht zwar für das Rechtsmittelverfahren nicht zuständig ist, jedoch vorher mit dem Verfahren befasst war (vgl. BVerfGE 93, 99 ; BVerfG , NJW 2001, S. 1343; BVerfG , NJW 2005, S. 2137).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,737
BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00 (https://dejure.org/2001,737)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00 (https://dejure.org/2001,737)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 2 BvQ 42/00 (https://dejure.org/2001,737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Akteneinsicht - Vorbereitung von Parteiverbotsanträgen - Gelegenheit zur Stellungnahme - Verfassungswidrigkeit einer Partei - Parteiverbotsverfahren - Politische Partei

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 45; ; BVerfGG § 43 Abs. 1; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 1; ; GG Art. 21 Abs. 2; ; GG Art. 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BVerfGG §§ 20, 45, 32 Abs. 1; GG Art. 21 Abs. 2
    Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 103, 41
  • NJW 2001, 1407
  • NVwZ 2001, 668 (Ls.)
  • DVBl 2001, 557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (166)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95

    Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend Rechte von

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 92, 130 ).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 92, 130 ).
  • BVerfG, 27.06.2017 - 2 BvR 1333/17

    Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen

    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96, 1 BvR 501/98, 1 BvR 534/98, 1 BvR 550/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3734
BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96, 1 BvR 501/98, 1 BvR 534/98, 1 BvR 550/98 (https://dejure.org/2001,3734)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96, 1 BvR 501/98, 1 BvR 534/98, 1 BvR 550/98 (https://dejure.org/2001,3734)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 1 BvR 2216/96, 1 BvR 501/98, 1 BvR 534/98, 1 BvR 550/98 (https://dejure.org/2001,3734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anwartschaft - Rentenversicherung - Altersversorgung - DDR - Versorgungsüberleitung - Selbstablehnung - Befangenheit - Richterausschluß

  • Judicialis

    SGG § 114 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 18; ; BVerfGG § 19; ; BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 2; ; BVerfGG § 19 Abs. 2 Satz 3; ; BVerfGG § 93 c; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BVerfGG §§ 18, 19
    Besorgnis der Befangenheit und Verhinderung eines Verfassungsrichters

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1482
  • NVwZ 2001, 668 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94

    Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
    Insbesondere verweisen die Beschwerdeführer auf den Beschluss des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 (BVerfGE 98, 134), der die Selbstablehnung des Vizepräsidenten Papier für begründet erachtet hat.

    Für die Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass sich Vizepräsident Papier im Rahmen eines Rechtsgutachtens oder in sonstiger Weise (vgl. BVerfGE 98, 134 ) zu Verfassungsfragen geäußert hat, die durch die vorliegenden Verfahren aufgeworfen werden.

    b) Vizepräsident Papier war auch nicht durch den Beschluss des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 (BVerfGE 98, 134) rechtlich gehindert, an den oben genannten Entscheidungen mitzuwirken.

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
    Das Bundesverfassungsgericht legt diese Vorschrift in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinn aus (vgl. BVerfGE 82, 30 ).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
    Vizepräsident Papier war danach in Bezug auf die fraglichen Verfahren zu keiner Zeit in irgendeiner Weise tätig, die einen Ausschluss begründet (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 94, 241 ).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
    Vizepräsident Papier war danach in Bezug auf die fraglichen Verfahren zu keiner Zeit in irgendeiner Weise tätig, die einen Ausschluss begründet (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 94, 241 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
    Soweit die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden auf den Erkenntnissen der Urteile des Ersten Senats vom 28. April 1999 (vgl. BVerfGE 100, 1 ; 100, 104 ) beruht, hat die Kammer nach §§ 93 b, 93 c BVerfGG lediglich Senatsentscheidungen vollzogen, die ohne Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier ergangen sind.
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
    Sofern in Verfahren der Verfassungsbeschwerde - wie vorliegend - nicht mündlich verhandelt wurde, ist die Ablehnung nur bis zur Verkündung der Entscheidung zulässig, ohne dass es darauf ankommt, wann der Ablehnende vom Ablehnungsgrund Kenntnis erhalten hat (vgl. BVerfGE 2, 295 ; Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, Kommentar, § 19, Rn. 12 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
    Soweit die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden auf den Erkenntnissen der Urteile des Ersten Senats vom 28. April 1999 (vgl. BVerfGE 100, 1 ; 100, 104 ) beruht, hat die Kammer nach §§ 93 b, 93 c BVerfGG lediglich Senatsentscheidungen vollzogen, die ohne Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier ergangen sind.
  • LSG Berlin, 17.09.1996 - L 2 An 79/95

    Versorgung; Entgeltbescheid; Entgeltbegrenzung; Rentenversicherung;

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
    b) das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 17. September 1996 - L 2 An 79/95 -,.
  • BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15

    Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts

    Entscheidet der Senat ohne mündliche Verhandlung, muss der Ablehnungsantrag jedenfalls bis zur abschließenden Entscheidung in der Sache gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2001 - 1 BvR 2216/96 u.a. -, Rn. 9; Lechner/Zuck, in: dies., BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 19 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227

    Ablehnung einer Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Für die Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG (Ausschluss vom Richteramt) genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts demnach nicht, wenn sich einer seiner Richter im Rahmen eines Rechtsgutachtens oder in sonstiger Weise zu Verfassungsfragen geäußert hat, die durch ein Verfahren, an dem er mitwirkt, aufgeworfen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.1.2001, Az. 1 BvR 2216/96 u.a., NJW 2001, 1482).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht