Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Main, 01.03.2001

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99   

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https://dejure.org/2000,1413
BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99 (https://dejure.org/2000,1413)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2000 - III ZR 53/99 (https://dejure.org/2000,1413)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 (https://dejure.org/2000,1413)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kommunalaufsicht - Genehmigungspflicht - Öffentlich-rechtliche Zusagen - Belegung - Pflegesatzhöhe - Altenpflegeheim - Rechtsaufsichtsbehörde - Amtshaftung

  • Judicialis

    BGB § 839 Fe; ; DDR/ KommunalVerf § 45; ; DDR/ KommunalVerf § 95

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; DDR-KomVerfG § 45; DDR-KomVerfG § 95
    Amtspflicht zur Einholung der für gemachte Zusagen notwendigen Genehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; DDR: KommunalVerf §§ 45, 95
    Zusagen hinsichtlich Belegung und Pflegesatzhöhe eines zu errichtenden Altenheims

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 40 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 45 Abs. 2 u. 3, 95 KommVerf./DDR; § 839 BGB
    Belegung und Pflegesätze für Altenpflegeheim/öffentlich-rechtliche Zusagen/kommunalaufsichtliche Genehmigung/Amtshaftung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 40 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 45 Abs. 2 u. 3, 95 KommVerf./DDR; § 839 BGB
    Belegung und Pflegesätze für Altenpflegeheim/öffentlich-rechtliche Zusagen/kommunalaufsichtliche Genehmigung/Amtshaftung

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2402 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 709
  • NJ 2001, 203
  • VersR 2002, 55
  • WM 2001, 147
  • DVBl 2001, 80 (Ls.)
  • DÖV 2002, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Denn nach diesem Sorgfaltsmaßstab kommt es für die Beurteilung des Verschuldens auf Kenntnisse und Fähigkeiten an, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 274).

    Die Einstandspflicht der Behörde entfällt auch nicht ohne weiteres deshalb, weil auf der Antragstellerseite ein Unternehmen steht, das über rechtliche Kenntnisse und große Erfahrung auf dem in Frage stehenden Gebiet verfügt (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 279 zum atomrechtlichen Genehmigungsverfahren).

    Ob sie zugleich Grundlage für die Annahme eines haftungsrechtlich schutzwürdigen Vertrauens waren, das den Ersatz des negativen Interesses rechtfertigt, hängt auch von den subjektiven Kenntnissen und sich aufdrängenden Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers ab (vgl. Senatsurteil BGHZ 134, 268, 284).

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Der Genehmigungsvorbehalt dient zwar für sich gesehen nicht dem Interesse eines einzelnen, sondern will die kommunale Gebietskörperschaft vor weitreichenden, ihre Leistungsfähigkeit überschreitenden Geschäften schützen (vgl. hierzu BGHZ 142, 51, 54 f; Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99 - WM 2000, 1840, 1841).

    Denn das Berufungsgericht läßt - wie bereits zu II 5 b ausgeführt - den Gesichtspunkt unberücksichtigt, daß es primär Sache des Landrates war, die für ihn geltenden Kompetenzvorschriften und Genehmigungsvorbehalte zu kennen und zu beachten (vgl. BGHZ 142, 51, 65), und daß der Beklagte grundsätzlich darauf vertrauen durfte, der Landrat werde sich rechtmäßig verhalten.

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, der Bürger dürfe im allgemeinen auf Erklärungen und Belehrungen eines Beamten sowie darauf vertrauen, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1978 - III ZR 97/76 - NJW 1978, 1522, 1524; vom 18. Oktober 1990 - III ZR 260/88 - NVwZ-RR 1991, 171, 173; vom 5. Mai 1994 - III ZR 28/93 - NJW 1994, 2087, 2089).
  • OLG Braunschweig, 18.12.1997 - 1 U 30/97

    Zulässigkeit der Feststellungsklage; Verteilung der Darlegungs- und Beweislast;

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, 1. Zivilsenat, vom 18. Dezember 1998 - 1 U 30/97 - aufgehoben.
  • BGH, 23.02.1978 - III ZR 97/76

    Falschauskunft - Geschoßzahl eines Wohngebändes - Einholung eines Vorbescheids -

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, der Bürger dürfe im allgemeinen auf Erklärungen und Belehrungen eines Beamten sowie darauf vertrauen, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1978 - III ZR 97/76 - NJW 1978, 1522, 1524; vom 18. Oktober 1990 - III ZR 260/88 - NVwZ-RR 1991, 171, 173; vom 5. Mai 1994 - III ZR 28/93 - NJW 1994, 2087, 2089).
  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99

    Hinweis auf Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis bei Vertragsschluß durch

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Der Genehmigungsvorbehalt dient zwar für sich gesehen nicht dem Interesse eines einzelnen, sondern will die kommunale Gebietskörperschaft vor weitreichenden, ihre Leistungsfähigkeit überschreitenden Geschäften schützen (vgl. hierzu BGHZ 142, 51, 54 f; Urteil vom 6. Juni 2000 - XI ZR 235/99 - WM 2000, 1840, 1841).
  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Regelmäßig ist daher ein Schuldvorwurf gegen den Bürger nicht begründet, wenn er nicht klüger ist als die mit der Sache befaßten Beamten (vgl. Senatsurteil BGHZ 108, 224, 230).
  • BGH, 22.11.1979 - III ZR 186/77

    Gewährleistung einer Gemeinde für die Bebaubarkeit von ihr privat verkaufter

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Da die erteilten Zusagen jedoch geeignet und dazu bestimmt waren, für die Errichtung und den späteren Betrieb eines Altenpflegeheims eine Vertrauensgrundlage zu bilden, hatte der Landrat, der verpflichtet war, die Zulässigkeit seiner Verpflichtungserklärungen sorgfältig zu prüfen (vgl. Senatsurteil BGHZ 76, 16, 30), die Genehmigung auch im Interesse der Empfänger der Zusagen einzuholen, also für den Beklagten und den seinerzeit noch vorgesehenen Betreiber des Heims, an dessen Stelle in der Folgezeit die C. GmbH getreten ist.
  • BGH, 18.10.1990 - III ZR 260/88

    Amtspflichtverletzungen durch Amtsträger einer übergeordneten, weisungsbefugten

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, der Bürger dürfe im allgemeinen auf Erklärungen und Belehrungen eines Beamten sowie darauf vertrauen, daß die Behörden das ihnen Obliegende richtig und sachgemäß tun (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1978 - III ZR 97/76 - NJW 1978, 1522, 1524; vom 18. Oktober 1990 - III ZR 260/88 - NVwZ-RR 1991, 171, 173; vom 5. Mai 1994 - III ZR 28/93 - NJW 1994, 2087, 2089).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZR 86/92

    Wirksamkeit einer Zusage eines Grundstücksverkaufs ohne Berücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 26.10.2000 - III ZR 53/99
    Wollte man im Hinblick auf die vom Beklagten geltend gemachte Vorgeschichte eine Reduzierung des Ermessens des Klägers annehmen, das vom Beklagten errichtete Heim ohne Rücksicht auf andere Heimträger vollständig zu belegen, liefe dies auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der dem Beklagten aufgrund der nicht wirksam gewordenen Zusage gerade nicht zustünde (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; Senatsbeschluß vom 13. Juli 1993 - III ZR 86/92 - NVwZ 1994, 91).
  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 121/99

    Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 100/87

    Bindung der Gemeinde an eine formunwirksame Verpflichtungserklärung

  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 88/87

    Haftung der Gemeinde für die Bebaubarkeit eines noch zu beplanenden Geländes;

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Selbst wenn die Kläger Einsicht in die maßgeblichen Vorschriften der Gemeindeordnung genommen hätten, wozu sie aber keinen Anlaß hatten (vgl. RGZ 104, 191, 194 f), hätten sie sich wegen der im Einzelfall schwierigen Abgrenzung, ob ein Geschäft laufender Verwaltung vorliege, im Anwendungsbereich des § 179 BGB, also im Verhältnis zu dem Vertreter, darauf verlassen dürfen, daß der Beklagte die Grenzen seiner Vertretungsbefugnis beachtete (vgl. Senatsurteile BGHZ 92, 164, 175; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - WM 2001, 147, 149 im Zusammenhang mit hoheitlicher Tätigkeit des Vertretungsorgans).

    Unter Zugrundelegung des objektivierten Sorgfaltsmaßstabs, der im Rahmen des § 839 Abs. 1 BGB gilt und nach dem es für die Beurteilung des Verschuldens auf Kenntnisse und Fähigkeiten ankommt, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 134, 268, 274; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - WM 2001, 147, 149), ist ein Verschulden des Beklagten nach dem im Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Sachverhalt nicht zu verneinen.

  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Dies liefe auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der sich aus den erteilten - nicht rechtsverbindlichen - Auskünften für sie gerade nicht ergab (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 - NVwZ 1990, 403, 406; vom 26. Oktober 2000 - III ZR 53/99 - NVwZ 2001, 709, 712, jeweils zu Amtshaftungsansprüchen aus unverbindlichen Zusagen).
  • OLG Saarbrücken, 11.10.2018 - 4 U 84/17

    Schadensersatz bei unrichtiger unverbindlicher Renteninformation

    Im Fall einer unrichtigen unverbindlichen Renteninformation kann der Betroffene im Wege eines Amtshaftungsanspruchs grundsätzlich nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wäre die Auskunft richtig gewesen; dies liefe auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der sich aus der erteilten Auskunft gerade nicht ergibt (Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Juni 1989, III ZR 100/87, WM 1990, 407; BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000, III ZR 53/99, NVwZ 2001, 709, 712).(Rn.54).

    Denn dies liefe auf einen Erfüllungsanspruch hinaus, der sich aus den erteilten Auskünften gerade nicht ergab (BGH, Urteil vom 22.6.1989 - III ZR 100/87, Urteil vom 26.10.2000 - III ZR 53/99, NVwZ 2001, 709, 712), und begründete entgegen der vorstehend beschriebenen Rechtslage gleichsam automatisch einen Schadensersatzanspruch.

  • OLG Dresden, 11.07.2001 - 6 U 254/01

    Amtspflicht; Leasingvertrag; Genehmigungspflicht; Selbstverwaltungsgarantie

    Der Genehmigungsvorbehalt diene zwar nicht dem Interesse eines einzelnen, wolle aber die kommunale Gebietskörperschaft vor weitreichenden, ihre Leistungsfähigkeit überschreitenden Geschäften schützen (BGH, Urteil vom 26.10.2000, Az.: III ZR 53/99, WM 2001, 147 - 151).
  • OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02

    Aufhebung Baugenehmigung, Vertrauensschaden, Entschädigung, Mitverschulden,

    Diese Beurteilung beruht aber auf einer wertenden Betrachtung, die für das Verwaltungsgericht Dresden - zu Recht - eindeutig gewesen sein mag, aber nicht von vornherein jede andere Beurteilung als willkürlich und auf der Hand liegend rechtswidrig erscheinen lässt (vgl. BGH, Beschl. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 171 zum Amtshaftungsanspruch: Bürger darf regelmäßig auf Richtigkeit behördlicher Auskunft vertrauen, wenn er nicht klüger ist als der Beamte und keine besonderen Gründe für Zweifel bestehen; BGH, NVwZ 2001, 709: Bürger darf auf Rechtmäßigkeit der Verwaltung vertrauen; BGH, NVwZ 2004, 638: vor allem, wenn Wertungen wie bei § 34 BauGB möglich sind, haben Bauantragsteller und Architekt nicht klüger zu sein als Bauaufsichtsbehörde).
  • LG Wuppertal, 15.04.2010 - 5 O 342/06

    Schadensersatz wegen eines Brandschadens bei Verursachung des Brandes durch

    Der Anwendung des Anscheinsbeweises steht auch nicht die von den Beklagten herangezogene Rechtsprechung des OLG Hamms vom 20.11.1998, abgedruckt in Versicherungsrecht 2002, 55, entgegen.
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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 01.03.2001 - 1 G 429/01 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13896
VG Frankfurt/Main, 01.03.2001 - 1 G 429/01 (V) (https://dejure.org/2001,13896)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.03.2001 - 1 G 429/01 (V) (https://dejure.org/2001,13896)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. März 2001 - 1 G 429/01 (V) (https://dejure.org/2001,13896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Rechtsanspruch auf Unterlassung der Massenschlachtung von Rindern zur Marktentlastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Massentötung von Rindern zur Stützung des Rindfleischmarktes; Sachentscheidungsvoraussetzungen einer auf vorbeugende Unterlassung gerichteten einstweiligen Anordnung; Vermittlung subjektiver Rechte durch das Protokoll Nr. 5 zum Amsterdamer Vertrag über den Tierschutz und ...

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Massentötung von potentiellen BSE-Rindern ordnungsgemäß

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Rechtsanspruch auf Unterlassung der Massenschlachtung von Rindern zur Marktentlastung

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Rinder

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1295
  • NVwZ 2001, 709 (Ls.)
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