Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.03.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,47
BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99 (https://dejure.org/2000,47)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 11 C 13.99 (https://dejure.org/2000,47)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 (https://dejure.org/2000,47)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,47) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verlegung der Abflugstrecke

Art. 19 Abs. 4 GG, gegen Bundesrechtsverordnungen (für die § 47 VwGO nicht gilt) kann der Betroffene im Wege der Feststellungsklage (§ 43 VwGO) vorgehen, Anforderungen an das Feststellungsinteresse;

§§ 29b Abs. 2, 32 LuftVG, Abwägungsgebot bei der Fachplanung, Schutznormcharakter

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1, ... Art. 19 Abs. 4; LuftVG § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 2, §§ 29 b, 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 71 Abs. 1; LuftVO § 27 a; VwGO § 42 Abs. 2, §§ 43, 47, 48 Abs. 1 Nr. 6, § 52 Nr. 1, § 83; VwVfG § 75 Abs. 2
    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; drittschützende Wirkung; Rechtsverordnung, Rechtsschutz gegen -; Feststellungsklage; Klagebefugnis

  • Wolters Kluwer

    Flugverfahren - Abflugroute - Abflugstrecken - Abwägungsgebot - Schutznorm - Drittschützende Wirkung - Rechtsverordnung - Rechtsschutz gegen Feststellungsklage - Klagebefugnis

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs... . 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; LuftVG § 6 Abs. 2; ; LuftVG § 9 Abs. 2; ; LuftVG § 29 b; ; LuftVG § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; LuftVG § 71 Abs. 1; ; LuftVO § 27 a; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 43; ; VwGO § 47; ; VwGO § 48 Abs. 1 Nr. 6; ; VwGO § 52 Nr. 1; ; VwGO § 83; ; VwVfG § 75 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm; drittschützende Wirkung; Rechtsverordnung, Rechtsschutz gegen -; Feststellungsklage; Klagebefugnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsschutz gegen An- und Abflugstrecken an Flugplätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 20 Abs. 3 GG; §§ 42 Abs. 2, 43, 48 Abs. 1 Nr. 6 VwGO; 29b LuftVO
    Verwaltungsrecht, Rechtsschutz gegen Festlegung von An- und Abflugstrecken durch VO des Bundes

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen die Festlegung von Flugrouten am Beispiel des Flughafens Zürich-Kloten (RA Dr. Caspar David Hermanns)

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtschutz gegen Flugrouten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 276
  • NJW 2000, 3584
  • NVwZ 2001, 71 (Ls.)
  • DVBl 2000, 1858
  • DÖV 2000, 1005
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (350)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Ebenfalls zutreffend ist es davon ausgegangen, dass eine Verletzung subjektiver Rechte des Klägers ausscheidet, wenn er sich nicht auf eine Norm stützen kann, die - zumindest auch - dem Schutz von Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, dass die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (BVerwGE 107, 215 m.w.N.).

    Dagegen kommt dem Abwägungsgebot nach der Entscheidung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1998 (BVerwGE 107, 215) drittschützender Charakter hinsichtlich aller abwägungserheblichen privaten Belange zu, ohne dass diese selbst rechtlich geschützt sein müssen.

  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, kann dem System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes nicht entnommen werden, dass außerhalb des § 47 VwGO die Überprüfung von Rechtsetzungsakten ausgeschlossen sein soll (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982 - BVerwG 5 C 103.81 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78).

    Von einer "Umgehung" des § 47 VwGO kann deswegen nur dann die Rede sein, wenn mit einem auf eine andere Klageart gestützten Rechtsschutzbegehren lediglich die Klärung einer abstrakten Rechtsfrage aufgrund eines nur erdachten oder eines solchen Sachverhalts erreicht werden soll, dessen Eintritt noch ungewiss ist; in einem solchen Fall würde der Rechtsstreit nicht der Durchsetzung von konkreten Rechten der Beteiligten, sondern dazu dienen, Rechtsfragen gleichsam um ihrer selbst willen rechtstheoretisch zu lösen (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1982, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Das Abwägungsgebot folgt vielmehr bereits aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung und gilt dementsprechend allgemein (vgl. etwa BVerwGE 56, 110 m.w.N.).

    Es begrenzt die planerische Gestaltungsfreiheit, die einerseits unerlässlich ist, um entgegengesetzte private und/oder öffentliche Belange auszugleichen (BVerwGE 55, 220 m.w.N.), andererseits im Rechtsstaat nicht schrankenlos, sondern nur rechtlich gebunden und gerichtlich kontrollierbar sein kann (BVerwGE 56, 110 ).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Dieses subjektive Recht konnte sich nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings nur auf rechtlich geschützte Belange des Betroffenen beziehen (vgl. bereits BVerwGE 48, 56 ).

    Dass diese Belange "nach Lage der Dinge" (vgl. etwa BVerwGE 48, 56 ) in die Abwägungsentscheidung einzustellen sind, liegt auf der Hand und wird von der Beklagten auch in dieser Weise gehandhabt.

  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Das lässt eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung jedenfalls nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen (vgl. im Einzelnen insbesondere BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 ; BVerwGE 107, 313 ).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Das lässt eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung jedenfalls nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen (vgl. im Einzelnen insbesondere BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 ; BVerwGE 107, 313 ).
  • BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96

    Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Ein (Teil-)Widerruf der Flughafengenehmigung kommt selbst dann in Betracht, wenn die Planfeststellungsfiktion nach § 71 Abs. 1 Satz 1 LuftVG für den Flughafen Köln/Bonn eingreifen und der Rückgriff auf die Widerrufsvorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG hierdurch ausgeschlossen sein sollte (vgl. BVerwGE 105, 6).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98

    Recht des Schienenverkehrs - Änderung des Schienennetzes und gemeindliche

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt.
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99
    Der Gesichtspunkt der Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 43 Abs. 2 VwGO) steht nicht entgegen, weil eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75

    Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG;

  • BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Fluglärmbeeinträchtigung

  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Das gilt für Normen, die das geschützte Recht sowie einen bestimmten und abgrenzbaren Kreis der hierdurch Berechtigten erkennen lassen ("Schutznormtheorie", BVerwGE 156, 180 Rn. 27; 131, 129 Rn. 19; 111, 276, 280; 98, 118, 120; Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG [September 2017], Art. 19 Abs. 4 Rn. 136 ff. mwN; verfassungsrechtlich unbedenklich: vgl. etwa BVerfGK 18, 74, 80 ff.; Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG [September 2017], Art. 19 Abs. 4 Rn. 127 ff. mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 13 B 238/17

    Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Europarecht

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ; vom 23. August 2007 - 7 C 2.07 - BVerwGE 129, 199 Rn. 20 und - 7 C 13.06 - NVwZ 2007, 1311 = Juris Rn. 20, und Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 19.09 - BVerwGE 136, 54 Rn. 25; Nds. OVG, Be-schluss vom 26. Mai 2008 - 13 ME 77/08 - Juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2016 - 4 B 504/16 - NVwZ-RR 2016, 868 = Juris Rn. 11; Happ, in: Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 14. Auflage 2014, § 43 Rn. 9, 9a; Pietzcker, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichts-ordnung, Loseblattsammlung, Stand: 17. Ergän-zungslieferung Oktober 2008, § 43 Rn. 25.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 15 A 4753/18

    Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook

    vgl. zu dem letztgenannten Erfordernis im Rahmen der Feststellungsklage beispielsweise BVerwG, Urteile vom 13. September 2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 14, vom 27. Mai 2009- 8 C 10.08 -, juris Rn. 24, und vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 32.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,130
BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97 (https://dejure.org/2000,130)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 11 A 42.97 (https://dejure.org/2000,130)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 11 A 42.97 (https://dejure.org/2000,130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BImSchG § 41; 16. BImSchV § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 2, Tabelle C der Anlage 2 zu § 3; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; DIN 4150 Teil 2; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 7
    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders überwachtes Gleis"; Gleispflegeabschlag; Schallschutz; Vorrang aktiven Lärmschutzes; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Abwägung; Vorbelastung; Lärmsanierung; Einsparung an Kosten für den passiven ...

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Änderung eines Schienenweges - Besonders überwachtes Gleis - Gleispflegeabschlag - Schallschutz - Vorrang aktiven Lärmschutzes - Verhältnismäßigkeitsprüfung - Abwägung - Vorbelastung - Lärmsanierung - Einsparung an Kosten für den passiven Lärmschutz - ...

  • Judicialis

    BImSchG § 41; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2; ; 16. BImSchV § 2 Abs.... 1 Nr. 2; ; 16. BImSchV Tabelle C der Anlage 2 zu § 3; ; VwVfG § 74 Abs. 2 Satz 2; ; DIN 4150 Teil 2; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; AEG § 20 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders überwachtes Gleis"; Gleispflegeabschlag; Schallschutz; Vorrang aktiven Lärmschutzes; Verhältnismäßigkeitsprüfung; Abwägung; Vorbelastung; Lärmsanierung; Einsparung an Kosten für den passiven ...

  • ibr-online

    Umweltrecht - Immissionsschutz: Schallschutz entlang einer Bahnstrecke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 370
  • NVwZ 2001, 71
  • DVBl 2000, 1342
  • DÖV 2000, 1013 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Aufgrund von § 41 Abs. 2 BImSchG ist immer zugleich die Kostenfrage aufzuwerfen mit der möglichen Folge, daß Abschläge gegenüber einer optimalen Lösung, d.h. der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung, im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gerechtfertigt erscheinen können (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 26).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - (UA S. 24 f.) für den benachbarten Planfeststellungsabschnitt die dort angegebene Lärmminderung um ca. 9,5 dB(A) als nicht nachvollziehbar bezeichnet, weil die durch den Ausbau erzielte Erhöhung der Streckenkapazität nicht in die Berechnung eingegangen sei.

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 -.

    So ist etwa auf eine Einrechnung des kapitalisierten Erhaltungsaufwands verzichtet worden, obwohl nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 11 A 50.97 - UA S. 18) der Erhaltungsaufwand durchaus anzusetzen gewesen wäre.

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG vollzieht sich auf der Grundlage einer Abwägung (im Anschluß an BVerwGE 104, 123 ; gegen BVerwGE 108, 248 ).

    Nachdem der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 = UPR 1997, 295 = NuR 1997, 435 = DVBl 1997, 831) das Schallschutzkonzept des für den benachbarten Streckenabschnitt V a erlassenen Planfeststellungsbeschlusses beanstandet und die Beklagte verpflichtet hatte, über den Schallschutz ohne Berücksichtigung eines Gleispflegeabschlags von 3 dB(A) neu zu entscheiden, gab die DB AG erneut eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag.

    1.4.1 In seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (BVerwGE 104, 123 ff.) hat der Senat den Standpunkt vertreten, die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden.

    Es wäre ein Mißverständnis, wenn man der Aussage, die Verhältnismäßigkeitsprüfung sei untrennbar mit der allgemeinen fachplanerischen Abwägung verbunden (BVerwGE 104, 123 ), Gegenteiliges entnehmen wollte.

  • BVerwG, 16.12.1998 - 11 A 44.97

    Klageerhebung ohne bestimmten Antrag; wesentliche Änderung eines Schienenweges;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    1.2 Die Bedenken, die die Klägerin ursprünglich gegen die der Planfeststellung zugrundeliegende Lärmprognose geäußert hat, greifen aus den im Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24) genannten Gründen nicht durch.

    Zumindest darf aber bei einer Streusiedlung im Außenbereich (vgl. § 35 BauGB), die zudem durch Verkehrslärm vorbelastet ist, der Aufwand für eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand eher als unverhältnismäßig eingestuft werden als in einem Baugebiet i.S. von § 34 BauGB (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24).

    Der Senat hat bereits in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß beim Bau von 4 bis 5 m hohen Schallschutzwänden Erschwernisse im Bereich vorhandener Verstärkungs- und Rückleitungen der Oberleitungen kostensteigernd wirken.

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 41 Abs. 2 BImSchG vollzieht sich auf der Grundlage einer Abwägung (im Anschluß an BVerwGE 104, 123 ; gegen BVerwGE 108, 248 ).

    Sie beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des 4. Senats des erkennenden Gerichts, wonach § 41 BImSchG insgesamt striktes Recht enthält (vgl. BVerwGE 108, 248 ).

    Der 4. Senat hat sich in seinem Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 CN 5.98 - (BVerwGE 108, 248) gegen diese Auffassung des erkennenden Senats ausgesprochen.

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Trotz ihrer Vorbelastung können die Streckenanlieger sich im Falle der Grenzwertüberschreitung nunmehr darauf berufen, durch den zu erwartenden Lärmanstieg schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt zu sein (vgl. Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367 ).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Denn eine vorgefundene, rechtmäßig verursachte Vorbelastung muß an sich grundsätzlich als zumutbar hingenommen werden (stRspr; z.B. Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 ).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Der 4. Senat hat zudem schon in seinem Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 69.78 - (BVerwGE 64, 270 ) zutreffend ausgeführt, in seinem Anwendungsbereich trage "das Abwägungsgebot in einer für planerische Entscheidungen spezifischen Weise dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung, dem bei planerischen Entscheidungen gerade durch die Beachtung des Abwägungsgebots genügt werde".
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Das bloße Bestreiten, daß Kosten in dieser Höhe anfallen, steht der - unzulässigen - Behauptung einer Tatsache gleich, für deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6).
  • BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98

    Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    In einem Beschluß vom 22. September 1999 - BVerwG 4 B 68.98 - hat der 4. Senat erneut auf die Unterschiede seiner Auffassung gegenüber der Auffassung des 11. Senats hingewiesen.
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
    Da der 4. Senat seine Auffassung nicht in einem entscheidungstragenden Teil seiner Urteils- und Beschlußbegründungen verlautbart hat, kommt eine Vorlage an den Großen Senat nach § 11 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 16, 273 ; 47, 330 ).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 201/13

    Arbeitgeberinsolvenz: Direktversicherung der Arbeitnehmer mit "unwiderruflichem

  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1508
  • Drs-Bund, 14.02.1973 - BT-Drs 7/179
  • Drs-Bund, 23.03.1978 - BT-Drs 8/1671
  • Drs-Bund, 14.01.1974 - BT-Drs 7/1513
  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 254.95

    Fernstraßenrecht Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung in der

  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2710
  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    o Indes hat das Bundesverwaltungsgericht aus dem - gesetzlich vorgegebenen - Vorrang des aktiven Schallschutzes auch gefolgert, dass die Unverhältnismäßigkeit aktiven Schallschutzes jedenfalls nicht aus einer bestimmten Kostenrelation zwischen aktivem und passivem Schallschutz abgeleitet werden darf (BVerwG, Urt. v. 15. März 2000, Az.: 11 A 42/97 - juris Rn. 81 ff.; ebenso m.w.N. Bracher, in: Landmann/Rohmner, Umweltrecht, 52. EL. 2007, § 41 Rn. 70 m.w.N., vgl. aber auch Rn. 71 zur Kombination von aktivem und passivem Schallschutz).
  • VGH Bayern, 23.02.2007 - 22 A 01.40089

    Planfeststellung für den viergleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke

    - Ein zusätzlicher Korrekturwert nach der Fußnote (Amtl. Anm.) zu Tabelle C der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV in Höhe von 3 dB(A) für die Maßnahme "Besonders überwachtes Gleis (BüG)" kann nach wie vor gerechtfertigt sein (Anschluss an BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370 sowie an BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140 und vom 15.1.2001 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 65).

    So haben sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch der Bayer. Verwaltungsgerichtshof einen Gleispflegeabschlag von im Mittel 3 dB(A) als nachgewiesen angesehen, soweit klotzgebremste Nahverkehrszüge nicht mehr verkehren; sie sind dabei aber bisher - ebenso wie die Beklagte und die Beigeladene - von einer arithmetischen Berechnung dieses Mittelungsbetrages ausgegangen (vgl. hierzu BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; BayVGH vom 15.1.2001 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 65; vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140, Urteilsabdruck S. 30 ff.).

    Der Nachweis einer dauerhaften Lärmminderung erfordert nicht, dass eine Eingriffsschwelle festgelegt wird, die jede Schwankung in der Lärmbelastung vermeidet, wichtig ist nur, dass ein bestimmter Gleispflegeabschlag nicht überschritten wird (BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O.).

    Daraus ergäbe sich ein weiterer anzurechnender Lärmminderungseffekt von ca. 0,6 dB(A) (vgl. auch BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 34).

    Der Nachweis einer dauerhaften Lärmminderung erfordert nicht, dass eine Eingriffsschwelle festgelegt wird, die jede Schwankung in der Lärmbelastung vermeidet; die Eingriffsschwelle muss nur sicherstellen, dass die Schleifarbeiten durchgeführt werden, bevor durch eine Verriffelung der Schienen der lärmmindernde Effekt des BüG verloren geht (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O.).

    Dies ist der Sinn der Fußnotenregelung in Tabelle C der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370).

    Bei der Zugrundelegung eines solchen Durchschnittswerts von 51 dB(A) nimmt der Verordnungsgeber in Kauf, dass es Schienenzustände gibt, die hinsichtlich der Fahrgeräuschpegel im Vergleich zu einer glatten oder auch durchschnittlich guten Schiene (weit) erhöhte dB(A)-Werte aufweist (theoretisch gegenüber der glatten Schiene um 15 dB(A) und mehr [vgl. BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O. m.w.N.]).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in Kenntnis der Tatsache, dass die Schleifabstände mehrere Jahre betragen können, den Nachweis einer dauerhaften Lärmminderung durch das BüG als geführt angesehen, und zwar nach Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 a.a.O.).

    Das Verfahren einer Messung mit einem Schallmesswagen ist auch seitens des Umweltbundesamts anerkannt (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; ferner Vorbemerkung der gutachterlichen Stellungnahme vom 15.12.2004).

    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des planfestgestellten Lärmschutzkonzepts geht der Verwaltungsgerichtshof entsprechend seiner früheren Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140, Urteilsabdruck S. 37 ff.) und im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; ferner Urteil vom 3.3.2004 UPR 2004, 275) von folgenden Grundsätzen aus: Beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Eisenbahnen ist sicherzustellen, dass durch diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden können, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind (§ 41 Abs. 1 BImSchG), wobei prinzipiell ein Anspruch auf Vollschutz durch aktive Schallschutzmaßnahmen besteht.

    Demgemäß ist beim Ausbau einer vorhandenen Strecke der Vorbelastung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung in angemessener Weise Rechnung zu tragen (BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; vgl. auch VGH BW vom 11.2.2004 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 74).

    Ein solches Lärmschutzkonzept hat die Rechtsprechung wiederholt im Grundsatz gebilligt, sei es auf der streitgegenständlichen Strecke (vgl. BayVGH vom 12.4.2002 a.a.O., Urteilsabdruck S. 37 ff.), sei es auf Eisenbahnstrecken, auf denen zumindest Lärmschutzwände mit Wandhöhen von 4 m erreicht wurden (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; VGH BW vom 11.2.2004 BImSchG-Rspr § 41 Nr. 74), und zwar teilweise bei weit gravierenderen Überschreitungen des nächtlichen Grenzwertes um bis zu 18 dB(A) (vgl. VGH BW vom 11.2.2004 a.a.O.).

    Das vom Bundesverwaltungsgericht statuierte Erfordernis der "schrittweisen Abschläge" ist nicht so zu verstehen, dass - unabhängig von dem Ergebnis der Variantenuntersuchung - für jeden Meter oder gar halben Meter Wandhöhe eine Kosten-Nutzen-Analyse geliefert werden muss (vgl. BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370).

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG vom 15.3.2000 BVerwGE 110, 370; vgl. auch die obigen einführenden Ausführungen).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    Für die Dauer der ersten Bauphase wären damit derart umfangreiche und aufwendige Maßnahmen zur Lärmsanierung (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ) erforderlich, dass das gesamte Ausbaukonzept überprüft werden müsste und Rückwirkungen auch auf die Variantenauswahl nicht ausgeschlossen werden könnten.

    Im Falle der wesentlichen Änderung einer vorhandenen Straße ist daher Schutz nicht nur vor dem ausbaubedingten Lärmzuwachs zu gewähren, vielmehr besteht hinsichtlich des von der Straße bereits verursachten Verkehrslärms nach Maßgabe der Grenzwerte eine Pflicht zur Lärmsanierung (Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

    Dabei sind in Baugebieten dem durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten der Maßnahme gegenüberzustellen und zu bewerten (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 sowie - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85 und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63).

    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383 und vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 64).

    Bei der Ermittlung derjenigen Variante aktiven Lärmschutzes, bei der mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation zu erzielen ist, können solche Varianten als wirtschaftlich unverhältnismäßig ausgeschieden werden, bei denen einerseits die Kosten im Vergleich zu anderen Varianten stark ansteigen, andererseits aber nur noch eine geringe Zahl von Wohneinheiten zusätzlich geschützt wird (sog. Sprungkosten; vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 33 S. 80 f. [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 110, 370]).

    Stehen bestimmte Maßnahmen aktiven Lärmschutzes nicht zur Auswahl, weil bereits aufgrund einer Grobprüfung feststeht, dass sie nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ) oder - wie hier die Verwendung offenporigen Asphalts und einer lärmmindernden Wandverkleidung - in jedem Fall ausgeführt werden sollen, ist der Aufwand für diese Maßnahmen für den Kosten-Nutzen-Vergleich der noch offenen Varianten ohne Bedeutung.

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 20.11

    Bauarbeiten; Bauzeit; Lärm; Staub; Erschütterungen; AVV Baulärm; Lärmprognose;

    Bei der Ermittlung derjenigen Variante aktiven Lärmschutzes, bei der mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation zu erzielen ist, können solche Varianten ausgeschieden werden, bei denen weit höhere Kosten mit einer nur geringfügig besseren Schutzwirkung einhergehen (sog. Sprungkosten; im Anschluss an Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 33 S. 80 f.).

    Dabei sind in Baugebieten dem durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten der Maßnahme gegenüberzustellen und zu bewerten (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 sowie - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85 und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63).

    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383 und vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 64).

    Bei der Ermittlung derjenigen Variante aktiven Lärmschutzes, bei der mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation zu erzielen ist, können solche Varianten als wirtschaftlich unverhältnismäßig ausgeschieden werden, bei denen einerseits die Kosten im Vergleich zu anderen Varianten stark ansteigen, andererseits aber nur noch eine geringe Zahl von Wohneinheiten zusätzlich geschützt wird (sog. Sprungkosten; vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 33 S. 80 f. [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 110, 370]).

    Stehen bestimmte Maßnahmen aktiven Lärmschutzes nicht zur Auswahl, weil bereits aufgrund einer Grobprüfung feststeht, dass sie nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ) oder - wie hier die Verwendung offenporigen Asphalts und einer lärmmindernden Wandverkleidung - in jedem Fall ausgeführt werden sollen, ist der Aufwand für diese Maßnahmen für den Kosten-Nutzen-Vergleich der noch offenen Varianten ohne Bedeutung.

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Mit dieser Funktion hat das Bundesverwaltungsgericht den Nachweis einer Emissionsminderung aus dem Gleis-Rad-Kontakt als erbracht angesehen (BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 42.97 - NVwZ 2001, 71 ).

    Für Mischverkehre auf einer auszubauenden Strecke, denen die Bestandsstrecke bisher gedient hat und weiter dienen soll, spricht die DIN 4150-2 ihren Anhaltswerten selbst die Eignung als Zumutbarkeitskriterien ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ).

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 18.11

    Vereinigung; Klagebefugnis; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutz;

    Dabei sind in Baugebieten dem durch die Maßnahme insgesamt erreichbaren Schutz der Nachbarschaft grundsätzlich die hierfür insgesamt aufzuwendenden Kosten der Maßnahme gegenüberzustellen und zu bewerten (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 sowie - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85 und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 72.07 - BVerwGE 134, 45 Rn. 63).

    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383 und vom 13. Mai 2009 a.a.O. Rn. 64).

    Bei der Ermittlung derjenigen Variante aktiven Lärmschutzes, bei der mit gerade noch verhältnismäßigem Aufwand eine maximale Verbesserung der Lärmsituation zu erzielen ist, können solche Varianten als wirtschaftlich unverhältnismäßig ausgeschieden werden, bei denen einerseits die Kosten im Vergleich zu anderen Varianten stark ansteigen, andererseits aber nur noch eine geringe Zahl von Wohneinheiten zusätzlich geschützt wird (sog. Sprungkosten; vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 33 S. 80 f. [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 110, 370]).

    Stehen bestimmte Maßnahmen aktiven Lärmschutzes nicht zur Auswahl, weil bereits aufgrund einer Grobprüfung feststeht, dass sie nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ) oder - wie hier die Verwendung offenporigen Asphalts und einer lärmmindernden Wandverkleidung - in jedem Fall ausgeführt werden sollen, ist der Aufwand für diese Maßnahmen für den Kosten-Nutzen-Vergleich der noch offenen Varianten ohne Bedeutung.

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09

    Zurücktreten eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen

    Dem Eigentumsschutz des Nachbarn wird dadurch Genüge getan, dass die Planfeststellungsbehörde sich mit der Frage der erforderlichen aktiven oder passiven Schutzmaßnahmen (§ 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG) bezogen auf das benachbarte Eigentum umfassend auseinandersetzen und solche Maßnahmen oder eine Entschädigungspflicht (§ 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG) anordnen muss, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen zu erwarten sind (vgl. BVerwGE 84, 31, 38 f.; 110, 370, 392; 123, 23, 36).

    In einem solchen Fall muss die Planfeststellungsbehörde dem Träger des Vorhabens Schutzmaßnahmen, etwa die Errichtung eines Lärmschutzwalls oder den Einbau von Schallschutzfenstern, auferlegen (§ 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG; vgl. BVerwGE 110, 370, 392 sowie Jarass, DÖV 2004, 633, 634 f.).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht es nicht den Vorgaben des § 41 BImSchG, die Unverhältnismäßigkeit der Kosten aktiven Lärmschutzes allein daraus herzuleiten, dass die nach § 42 Abs. 2 BImSchG zu leistenden Entschädigungen für passiven Lärmschutz - wie regelmäßig - erheblich billiger wären (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 und - BVerwG 11 A 46.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 34 S. 85).

    Ziel der Bewertung der Kosten hinsichtlich des damit erzielbaren Lärmschutzeffekts muss eine Lärmschutzkonzeption sein, die auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen vertretbar erscheint (vgl. Urteile vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 382, vom 24. September 2003 - BVerwG 9 A 69.02 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 39 S. 103 und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 A 15.03 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 40 S. 113).

    So wird bei einer stark verdichteten Bebauung noch eher ein nennenswerter Schutzeffekt zu erzielen sein als bei einer aufgelockerten Bebauung, die auf eine entsprechend geringe Zahl von Bewohnern schließen lässt (vgl. Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - a.a.O. S. 383).

  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

    a) Seine Auslegung der Vorschrift des § 41 Abs. 2 BImSchG hat der Senat in den zum Fall "Aumühle" ergangenen Entscheidungen (u.a. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 ) verlautbart.

    Die von der Klägerin gegen die Variantenuntersuchung erhobenen Einwände mögen zwar nichts daran ändern, dass eine Grobanalyse - mehr ist nicht zu fordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., S. 388) - eine Kostensteigerung in einer Größenordnung erwarten lässt, die es angesichts der plangegebenen Vorbelastung des Gebiets, die schutzmindernd zu berücksichtigen ist, rechtfertigt, auf einen "Vollschutz" der Hochhäuser in sämtlichen Stockwerken zu verzichten.

    Im Übrigen sind Wohnzwecken dienende Hochhäuser als ein Sonderfall der "stark verdichteten Bebauung" mit der Folge einzuordnen, dass näher zu prüfen ist, ob durch eine weitere Erhöhung der Lärmschutzwand deswegen ein nennenswerter Schutzeffekt erzielt werden kann, weil die Zahl der Lärmbetroffenen besonders hoch sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., S. 383).

    Andererseits entfällt aber die - sich gerade beim Lärmschutz von Hochhäusern aufdrängende - Möglichkeit, die "Verhältnismäßigkeitsschwelle" für die Kosten einer weiteren Wanderhöhung aus dem Auftreten von sog. Sprungkosten abzuleiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 11 A 44.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24, S. 76; Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., S. 391).

    Da es Ziel der Lärmschutzkonzeption auch sein muss, dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der Lärmbetroffenen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2000, a.a.O., S. 382), mag etwa durch eine vergleichende Gegenüberstellung aufgezeigt werden können, dass die für den Schutz einer ähnlich "stark verdichteten Bebauung" aufzuwendenden Kosten in anderen Bereichen des Planfeststellungsabschnitts erheblich geringer ausfallen bzw. bei gleich hohen Kosten der aktiven Lärmschutzmaßnahmen nur noch unbedeutende Lärmminderungseffekte eintreten.

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose,

  • BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 50.02

    Nichtbeachtung von Spitzenpegeln im Rahmen der Verkehrslärmschutzverordnung;

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2001 - 20 D 74/98

    Anspruch auf Maßnahmen des verbesserten aktiven Lärmschutzes ; Beurteilung der

  • BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 49.02

    Rüge der mangelnden richterlichen Aufklärung im Verwaltungsgerichtsverfahren;

  • OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06

    Straßenausbau; Verkehrslärm; Immissionsschutz; Lärmschutzwand; Lärmsanierung

  • VGH Bayern, 04.02.2004 - 8 A 95.40082

    Planergänzungsansprüche wegen von einer Autobahn ausgehender Immissionen;

  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 A 15.03

    Abwägungsspielraum; Alternativenvergleich; Auswahlentscheidung; besonders

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2001 - 20 D 75/98

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses; Anordnung eines

  • OVG Thüringen, 16.08.2018 - 1 O 169/11

    Kein Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um Auflagen für

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 384/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

  • BVerwG, 22.08.2007 - 9 B 8.07

    Besonders überwachtes Gleis; Lärmminderung; Korrekturwert; Gleispflegeabschlag;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2015 - 8 S 2322/12

    Bindungsumfang des Normenkontrollgerichts bei Ablauf der Frist aus BauGB § 215

  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - 1 K 17/13

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee -

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 386/03

    Lärmschutz bei eisenbahnrechtlicher Planfeststellung

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2023 - 7 LB 19/21

    Abwägungsfehler; Abweichungen von RASt 06; erhebliche Beeinträchtigung;

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 24.18

    Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 74.07

    Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06

    Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 43.08

    Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesstraße B 96 in

  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 11 D 45/06

    Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 in Bochum abgewiesen

  • BVerwG, 25.01.2013 - 7 B 21.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 46.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 8 C 11025/08

    Veränderter Schallschutz an der ICE-Strecke Köln - Frankfurt/M. bei Görgeshausen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2001 - 3 S 2574/99

    Befangenheit eines Gemeinderates - Verlassen der Sitzung; Lärmschutzkonzept;

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2016 - 7 KS 41/13

    Dokumentationserfordernis; Eisenbahn; Fehlerfolg; Planfeststellung;

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2008 - 7 MS 171/08

    Vorläufiger Rechtsschutz für den Fall potentiell in das Grundgefüge einer Planung

  • OVG Bremen, 21.11.2006 - 1 D 79/06

    Schwachhauser Heerstraße; Planfeststellung für den Ausbau des "Concordia-Tunnels"

  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 25 N 04.642

    Sparen bei Lärmschutz kann Bebauungsplan nichtig machen

  • BVerwG, 19.03.2014 - 7 A 24.12

    Planfeststellungsbeschluss; Neubaustrecke; Baustelle; Baustellenlärm; AVV

  • BVerwG, 22.01.2013 - 7 B 20.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05

    Wasserrechtliche Erlaubnis auch im Planfeststellungsverfahren erforderlich;

  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050

    Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40019

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • BVerwG, 12.02.2019 - 9 B 47.18

    Klage von Grundstückseigentümern auf Gewährung zusätzlicher aktiver

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - 2 A 7.05

    Normenkontrollanträge zur Straßenplanung in Oranienburg erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03

    Gemeinde; Eisenbahntunnel; Planfeststellung; Planungsmängel; Ausbruchmaterial;

  • VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00

    Bebauungsplan: Bürgerbeteiligung - Auslegung; Landschaftsschutzgebiet - Ausnahmen

  • BVerwG, 23.10.2002 - 9 A 22.01

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Planrechtfertigung;

  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 126.10

    Kein nachträglicher Lärmschutz an der Anhalter Bahn in Lichterfelde

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99

    Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante -

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 136.10

    Wiederinbetriebnahme eines infolge der deutschen Teilung heruntergekommenen

  • VGH Bayern, 16.12.2003 - 1 N 01.1845

    Erstellung eines verkehrstechnischen und schalltechnischen Gutachtens zur Planung

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss;

  • VGH Bayern, 23.06.2009 - 8 A 08.40001

    Bund-Naturschutz-Klage gegen den Kramertunnel in Garmisch-Partenkirchen (B 23)

  • VGH Bayern, 17.06.2002 - 1 Ne 02.1158

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen nach Durchführung eines ergänzenden

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 20 D 94/19

    Planfeststellung; Straßenbahn; Stadtbahn; Ausbaumaßnahme; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 25.00

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an die

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 23.00
  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 24.00

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an die

  • BVerwG, 09.01.2006 - 9 B 21.05

    Verhältnis von aktivem und passivem Schallschutz; Hinweispflicht des Vorsitzenden

  • BVerwG, 10.11.2000 - 11 A 26.00

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an die

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40023

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40027

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40033

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40049

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40054

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40034

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40032

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40051

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40041

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40036

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40022

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40046

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40039

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40053

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 AS 01.40067

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40056

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40043

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40025

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40035

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40052

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40038

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40044

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40020

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40021

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40045

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40026

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40037

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40048

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40050

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40031

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40040

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40030

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40042

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40057

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • BVerwG, 23.10.2002 - 9 A 12.02

    Begehren von Schallschutz bei dem Bau eines Schienenweges - Begriff der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2000 - 7a D 162/98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Abwägung hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen)

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40047

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • VGH Bayern, 05.03.2001 - 8 ZB 00.3490

    Optimierung einer Straßentrasse im Hinblick auf den Schutz von Wohngebieten nach

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40007

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente

  • BVerwG, 03.04.2007 - 9 PKH 2.06

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau einer

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 8.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40006

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente

  • VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 06.40004

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Bundesstraße B 15; Westtangente

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 8 AS 08.40008

    Vorläufiger Rechtsschutz; fernstraßenrechtliche Planfeststellung; Abwägung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2008 - 7 D 68/07

    Überplanung von im Eigentum stehenden Grundstücken durch einen Bebauungsplan

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2002 - 8 C 11774/01
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2001 - 7a D 93/97

    Streit um einen Bebauungsplan; Aktiver Lärmschutz in Form einer Lärmschutzwand;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 5 S 1769/05

    Einzelfall einer Straßenplanung durch planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 7 KS 64/03

    Planfeststellung für den Neubau einer Ortsumgehung; Umfang der gerichtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2005 - 20 D 19/03

    Änderung der Betriebsgenehmigung für den Verkehrsflughafen Dortmund fehlerhaft

  • VGH Bayern, 03.12.2002 - 20 A 01.40055

    Luftverkehrsrecht, neue Nachtflugregelung für den Flughafen München,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2000 - 7a D 56/97

    Normenkontrollantrag von Anliegern gegen eine im Einwirkungsbereich ihres

  • OVG Bremen, 01.10.2014 - 1 D 22/12

    Ertüchtigung eines Verkehrsknotens - Verlängerung Gleis 1 - aktiver Lärmschutz;

  • VG München, 09.02.2010 - M 2 K 08.6250

    Planfeststellung; Umfahrung ...; Planrechtfertigung; Lärmbetroffenheit; Abwägung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht