Rechtsprechung
BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem BVerfGG § 93 Abs 2
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderung - Frist - Begründungsfrist - Wiedereinsetzung
- Judicialis
ZPO § 222 Abs. 1; ; ZPO § ... 222 Abs. 2; ; BGB §§ 187 ff.; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz; ; BVerfGG § 93 Abs. 2 Satz 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2, § 92, § 93 Abs. 2
Begründung der Verfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 16.06.1999 - 1 A 382/99
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2000 - 2 L 213/99
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1567
- NVwZ 2001, 797 (Ls.)
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 88, 40 ).Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84
Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung - …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Diese Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, dass er die Wahrung der Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwGE 74, 289 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
Dies schließt es freilich nicht aus, dass sich der Rechtsanwalt im Allgemeinen darauf verlassen darf, dass eine damit beauftragte erfahrene Hilfsperson den Fristenkalender ordentlich führt und entsprechend den erteilten allgemeinen Anweisungen im Einzelfall die maßgeblichen Fristen beachtet (BVerwGE 74, 289 ).
- BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86
Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis im Übrigen nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), bzw. die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen.Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die fristgemäße Begründung erfordert insbesondere, dass die angegriffene Entscheidung selbst vorgelegt oder doch wenigstens ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt oder sich mit diesem Inhalt auseinandergesetzt wird (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 88, 40 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55
Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG in einer den Darlegungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz, 92 BVerfGG entsprechenden Weise substantiiert begründet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 88, 40 ).Eine gesteigerte Aufmerksamkeit (vgl. etwa auch BVerwGE 74, 289 für die Revisionsbegründungsfrist) erfordert die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können.
- BGH, 27.09.1994 - XI ZB 9/94
Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Bei der normalen und regelmäßigen Überwachung ist u.a. durch eine geeignete Büroorganisation eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 1994 - XI ZB 9/94 -, NJW 1994, S. 3235;… Beschluss vom 26. September 1994 - II ZB 9/94 -, NJW 1994, S. 3171). - BGH, 26.09.1994 - II ZB 9/94
Anforderungen an die Ausgangskontrolle in einer Anwaltskanzlei
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Bei der normalen und regelmäßigen Überwachung ist u.a. durch eine geeignete Büroorganisation eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze zu gewährleisten (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. September 1994 - XI ZB 9/94 -, NJW 1994, S. 3235; Beschluss vom 26. September 1994 - II ZB 9/94 -, NJW 1994, S. 3171). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Nur so wird der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt (vgl. BVerfGE 81, 208 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und ihre Annahme daher mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; …
- BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95
Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des …
- BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2078/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der …
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2). - BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2182/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der …
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2). - BVerfG, 22.01.2024 - 1 BvR 2171/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerden mehrerer Heilpraktiker gegen das Verbot der …
Nimmt die Verfassungsbeschwerde auf Ausführungen in anderweitigen Schriftsätzen oder Dokumenten Bezug, ist dem Formerfordernis nur genügt, wenn diese beigefügt werden (vgl. BVerfGE 78, 320 ), beziehungsweise die Begründungsfrist nur dann eingehalten, wenn die Schriftsätze dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Frist vorliegen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, Rn. 2).
- VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17 Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 - juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - juris Rn. 6).
- BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Der Bevollmächtigte hat offenbar nicht durch allgemeine Weisung im Rahmen der ihm obliegenden Organisation dafür Sorge getragen, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfrist zuverlässig rechtzeitig bemerkt wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 -, nicht veröffentlicht, und vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; s. auch Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, S. 430, und Beschluss vom 24. August 1995, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 202).Mit ihr muss sich der Bevollmächtigte befassen, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001, a.a.O.).
- VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10 Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (…vgl. SächsVerfGH, a.a.O.; BVerfG…, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465 - juris Rn. 5; Beschluss vom 21. Februar 2001, NJW 2001, 1567 [1568]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, BVerfGE 88, 40 [45]; st. Rspr.).
- BVerfG, 23.10.2008 - 1 BvR 2147/08
Mangels fristgerechter Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - zu den …
Die Einhaltung der Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG erfordert eine gesteigerte Aufmerksamkeit, da das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert (vgl. BVerfGE 78, 320 ) ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, JURIS, Rn. 5).Allerdings ist er gehalten, bei der normalen und regelmäßigen Überwachung unter anderem durch eine geeignete Büroorganisation und damit verbundene allgemeine Anweisungen eine wirksame End- oder Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, JURIS, Rn. 5).
- BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1465/10
Mangels Fristwahrung und nicht hinreichender Substantiierung erfolglose …
Nur so kann der die behauptete Grundrechtsverletzung enthaltende Vorgang vollständig in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise aus sich heraus verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2001 - 1 BvR 859/01 -, juris;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 -, NJW 2002, S. 955).Ob darüber hinaus auch die verfristete Vorlage der weiteren Schriftsätze zur Unzulässigkeit führt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ), kann dahinstehen.
- BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
Unzureichende Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags bei fehlendem Vortrag zur …
Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, zitiert nach Juris, Ziff. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - zitiert nach Juris, Ziff. 6). - BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den …
Dies ergibt sich vor allem daraus, dass das fristgebundene Begründungserfordernis gemäß § 92 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz BVerfGG maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 18, 85 ; 78, 320 ; 88, 40 ; 93, 266 ) konkretisiert ist, mit der sich der Bevollmächtigte befassen muss, um die Einhaltung der Frist sicherstellen zu können (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 f.). - BVerfG, 05.05.2004 - 1 BvR 341/04
Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 06.06.2001 - 1 BvR 859/01
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen …
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 110-IV-18
- VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH 22/13
§ 29 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 10)
- BFH, 28.10.2008 - VI B 53/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen an die …
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
- BVerfG, 12.12.2002 - 2 BvR 1632/02
Verfristung einer "wiederholten" Verfassungsbeschwerde - Ablehnung einer …
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 154-IV-15
- BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 1745/02
- VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH X B 222/13
- VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 72-IV-17
- VerfGH Sachsen, 31.05.2016 - 18-IV-16
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 1-IV-16
- VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 114-IV-10
- VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 2-IV-18
- VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 49-IV-16
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 48-IV-17
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 163-IV-16
- VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 45-IV-17
- VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 50-IV-11
- VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 58-IV-10
- VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 164-IV-16
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 155-IV-15
- VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 150-IV-15
- VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 87-IV-17
- VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628
Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; …
- VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 61-IV-00
- VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 80-IV-00
Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 3 Abs. 1 Satz 1; LV, Art. 6 Abs. 1; LV, Art. 22 Abs. 3; VerfGGBbg, § 13 Abs. 1; VerfGGBbg, § 59 Abs. 1; GG, Art. 38 Abs. 1 Satz 1; GG, Art. 28 Abs. 1 Satz 2; VwGO, § 57 Ab... s. 1; VwGO, § 58; BWahlG, § 6; BWahlG, § 48 Abs. 1; BbgWahlG, § 1 Abs. 2; BbgwahlG, § 1 Abs. 3; BbgWahlG, § 1 Abs. 5; BbgWahlG, § 43 Abs. 1 Satz 1; WPrüfG, § 13 Abs. 2; WPrüfG, § 13 Abs. 1; WPrüfG, § 12 Abs. 2
Wahlrecht; Beschwerdebefugnis; Beschwerdefrist; Unmittelbarkeit der Wahl; Demokratieprinzip; Überhangmandat; Rechtsschutzgarantie - wahlrecht.de
Überhangmandat - Nachrücker
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de , S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Art. 3 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1, 22 Abs. 3 LV Bbg.; §§ 6, 48 Abs. 1 BWG; § 1 Abs. 2, §§ 3, 5 Abs. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 BbgLWahlG; §§ 3, 11, 12 Abs. 2 WPrüfG; §§ 13 Abs. 1, 59 Abs. 1 VerfGGBbg
Wahlkreisabgeordnete/Überhangmandat/Nachfolge bei Ausscheiden eines Abgeordneten/Wahlprüfungsbeschwerde/Frist
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Art. 3 Abs. 1 Satz 1, 6 Abs. 1, 22 Abs. 3 LV Bbg.; §§ 6, 48 Abs. 1 BWG; § 1 Abs. 2, §§ 3, 5 Abs. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 BbgLWahlG; §§ 3, 11, 12 Abs. 2 WPrüfG; §§ 13 Abs. 1, 59 Abs. 1 VerfGGBbg
Wahlkreisabgeordnete/Überhangmandat/Nachfolge bei Ausscheiden eines Abgeordneten/Wahlprüfungsbeschwerde/Frist
Verfahrensgang
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
- VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 19/00
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 797 (Ls.)
- NJ 2001, 94 (Ls.)
- DVBl 2001, 67
- DVBl 2001, 800
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvC 28/96
Überhang-Nachrücker
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96 - (BVerfGE 97, 317) würden Überhangmandate nicht auch von dem Zweitstimmenergebnis getragen und verdrängten keinen Listenplatz im Wege der Anrechnung auf das Sitzkontingent der Liste.Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 26. Februar 1998 - 2 BvC 28/96 -, BVerfGE 97, 317) setzt eine Nachfolgeregelung für aus dem Parlament ausscheidende Bewerber voraus, daß die nachrückenden Listenbewerber schon bei der Wahl als Ersatzleute mitgewählt werden.
Das Brandenburgische Landeswahlgesetz sieht ebensowenig wie das Bundeswahlgesetz vor, daß für Wahlkreisbewerber Ersatzleute aufgestellt werden, die am Wahltag mit der Erststimme mitgewählt werden, um im Fall des Ausscheidens des erfolgreichen Wahlkreisbewerbers an seine Stelle treten zu können (vgl. BVerfGE 97, 317, 326).
Unter diesen Umständen wäre das Nachrücken eines Landeslisten-Bewerbers mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 97, 317, 326 f.).
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52
Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 1952 (BVerfGE 1, 430, 431) zugrunde liegenden Fall seien vorliegend nicht einmal Datum und Fundstelle des die weiteren Voraussetzungen regelnden Gesetzes angegeben gewesen.Es widerspräche dem objektiven Charakter des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu etwa BVerfGE 1, 430, 433; 66, 369, 378; 79, 47, 48), wenn ein durch zulässigen Einspruch eingeleitetes Wahlprüfungsverfahren wegen des späteren Wegfalls persönlicher Voraussetzungen bei dem Beschwerdeberechtigten keiner Sachentscheidung mehr zugeführt werden könnte.
Da ein erhebliches öffentliches Interesse an der alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 im Zusammenhang mit der Wahlprüfungsbeschwerde nach § 48 BVerfGG) besteht und die Wahlprüfungsbeschwerde in erster Linie dem Schutz des objektiven Wahlrechts im Interesse der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments dient (vgl. BVerfGE 1, 430, 432 f.; 66, 311, 313), hätte es allerdings gute Gründe auch für eine Lösung wie auf Bundesebene gegeben.
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Da ein erhebliches öffentliches Interesse an der alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 im Zusammenhang mit der Wahlprüfungsbeschwerde nach § 48 BVerfGG) besteht und die Wahlprüfungsbeschwerde in erster Linie dem Schutz des objektiven Wahlrechts im Interesse der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments dient (vgl. BVerfGE 1, 430, 432 f.; 66, 311, 313), hätte es allerdings gute Gründe auch für eine Lösung wie auf Bundesebene gegeben.Eine Verlängerung oder Neueröffnung der Frist kommt wegen des öffentlichen Interesses an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 f.; 58, 172).
- BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Es widerspräche dem objektiven Charakter des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu etwa BVerfGE 1, 430, 433; 66, 369, 378; 79, 47, 48), wenn ein durch zulässigen Einspruch eingeleitetes Wahlprüfungsverfahren wegen des späteren Wegfalls persönlicher Voraussetzungen bei dem Beschwerdeberechtigten keiner Sachentscheidung mehr zugeführt werden könnte. - BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 5/81
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Eine Verlängerung oder Neueröffnung der Frist kommt wegen des öffentlichen Interesses an einer alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 f.; 58, 172). - BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Es widerspräche dem objektiven Charakter des Wahlprüfungsverfahrens (vgl. hierzu etwa BVerfGE 1, 430, 433; 66, 369, 378; 79, 47, 48), wenn ein durch zulässigen Einspruch eingeleitetes Wahlprüfungsverfahren wegen des späteren Wegfalls persönlicher Voraussetzungen bei dem Beschwerdeberechtigten keiner Sachentscheidung mehr zugeführt werden könnte. - BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Die in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und 38 Abs. 1 Satz 1 GG umschriebenen Wahlrechtsgrundsätze gelten als allgemeine Rechtsprinzipien für Wahlen zu allen Volksvertretungen im staatlichen und kommunalen Bereich (BVerfGE 47, 253, Leitsatz 3). - BVerfG, 03.05.1956 - 1 BvC 1/55
Voraussetzungen für die Wählbarkeit nach dem BWG 1953
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Die Worte "am Wahltag" dienen erkennbar der Berechnung des Lebensalters (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BbgWahlG) und der Monatsfrist (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BbgWahlG; vgl. BVerfGE 5, 2, 7 zu § 1 BWG in der damals geltenden Fassung). - BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Mindestanzahl der Beschwerdeführer bei Wahlprüfungsbeschwerden
Auszug aus VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 19/00
Da ein erhebliches öffentliches Interesse an der alsbaldigen Klärung der Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Wahl (vgl. BVerfGE 21, 359, 361 im Zusammenhang mit der Wahlprüfungsbeschwerde nach § 48 BVerfGG) besteht und die Wahlprüfungsbeschwerde in erster Linie dem Schutz des objektiven Wahlrechts im Interesse der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Parlaments dient (vgl. BVerfGE 1, 430, 432 f.; 66, 311, 313), hätte es allerdings gute Gründe auch für eine Lösung wie auf Bundesebene gegeben.
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19
Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte
Für den Bedeutungsgehalt der Wahlrechtsgrundsätze zieht das Verfassungsgericht daher die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heran (vgl. bereits Urteil vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 19/00 -, LVerfGE 11, 148, 155, m. w. N.). - VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
Für den Bedeutungsgehalt der Wahlrechtsgrundsätze zieht das Verfassungsgericht daher die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heran (vgl. bereits Urteil vom 12. Oktober 2000 ​- VfGBbg 19/00 -,​LVerfGE 11, 148, 155, m. w. N.). - StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/08
Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren
Das Wahlprüfungsverfahren dient zum einen der objektiven Gewährleistung einer dem Wählerwillen entsprechenden Sitzverteilung im Parlament, zum andern aber auch der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (BVerfGE 85, 148, 159; BbgVerfG, DVBl. 2001, 67 ff.).Als dermaßen rechtfertigungsbedürftige Schrankenziehungen durch den einfachen Gesetzgeber lassen sich sowohl die Beschränkung von Rechtsbehelfen als auch die Einführung prozessualer Fristen qualifizieren (BVerfGE 85, 148, 159; BbgVerfG, DVBl. 2001, 67 ff.), mithin alle gesetzlichen Vorkehrungen, die die Durchsetzung subjektiver öffentlicher Rechte ausschließen oder erschweren.
- OVG Bremen, 22.05.2008 - St 1/08
Zum Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wahlprüfungsverfahren
Das Wahlprüfungsverfahren dient zum einen der objektiven Gewährleistung einer dem Wählerwillen entsprechenden Sitzverteilung im Parlament, zum andern aber auch der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts (BVerfGE 85, 148, 159; BbgVerfG, DVBl. 2001, 67 ff.).Als dermaßen rechtfertigungsbedürftige Schrankenziehungen durch den einfachen Gesetzgeber lassen sich sowohl die Beschränkung von Rechtsbehelfen als auch die Einführung prozessualer Fristen qualifizieren (BVerfGE 85, 148, 159; BbgVerfG, DVBl. 2001, 67 ff.), mithin alle gesetzlichen Vorkehrungen, die die Durchsetzung subjektiver öffentlicher Rechte ausschließen oder erschweren.
- StGH Baden-Württemberg, 12.08.2002 - GR 4/01
Enge Fristen und Quorum für Wahlprüfungsbeschwerden sind mit der Landesverfassung …
Auf die Rechtsprechung des Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Urt. vom 12.10.2000 - VfGBbg 19/00 -, LVerfGE 11 Suppl, S. 143 ) kann er sich nicht berufen; das dortige Landesrecht ist anders gefasst. - VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 18/15
Die Berücksichtigung akademischer Grade und Bezeichnungen sowie der Berufe und …
Bei der Entscheidung über die Gültigkeit einer Landtagswahl prüft das Verfassungsgericht daher auch, ob die Vorschriften des einfach-rechtlichen Wahlrechts verletzt worden sind; hierzu rechnen die das Wahlverfahren unmittelbar regelnden Normen, insbesondere das BbgLWahlG und die BbgLWahlV (nachfolgend 1.), die ihrerseits mit der Landesverfassung vereinbar sein müssen (nachfolgend 2.) (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2010 - VfGBbg 19/00 -, LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 11, 143; Lieber, in: ders./Iwers/Ernst, Verfassung des Landes Brandenburg, 2012, Art. 63 Nr. 3, 6). - VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 37/20 bb) In Brandenburg hat der Gesetzgeber diesem Problem Rechnung getragen, indem Überhangmandate (§ 3 Abs. 6 BbgLWahlG) durch Zusatzmandate nach § 3 Abs. 7 BbgLWahlG ausgeglichen werden, um die Auswirkungen der Erststimmen auf den Proporz zu minimieren (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2000 - VfGBbg 19/00 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; vgl. im Weiteren BVerfG…, Urteil vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11, 2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11 -, Rn. 126, 130, 135, juris).
Rechtsprechung
VerfGH Bayern, 27.03.2001 - 62-VI-00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 797
- DVBl 2001, 1356
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2192/02
GbR als Beitragsschuldner für Fremdenverkehrsbeitrag
In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist bei Rechtsanwälten zumindest ein die Beitragserhebung rechtfertigender mittelbarer Vorteil im Regelfall zu bejahen (ebenso: Bay. VerfGH, Beschluss vom 27.3.2001 - Vf. 62-VI-00 -, NVwZ 2001, 797; OVG Schleswig, Urteil vom 4.10.1995 - 2 L 220/95 -, aaO; Bay. VGH, Urteil vom 21.9.1988 - 4 B 86.03683 - OVG Lüneburg, Urteil vom 22.11.1973 - III OVG C 4/73 -, KStZ 1974, 51; VG Göttingen, Urteil vom 16.6.1997 - 3 A 3571/95 - VG Sigmaringen, Urteil vom 9.9.1986 -7 K 1461/84 -, KStZ 1987, 37; a.A.: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.3.2000 - 6 A 10086/00. - VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Fremdenverkehrsbeitrag, gemeindlicher Eigenanteil, Kostenkalkulation, mittelbarer …
Dass Freiberufler wie Rechtsanwälte und Steuerberater zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden können, weil sie die besondere Chance haben, für Personen oder Unternehmungen tätig zu werden, die zu den am Fremdenverkehr unmittelbar beteiligten Kreisen gehören, ist im Übrigen seit langem anerkannt (vgl. VerfGH, E.v. 27.3.2001 - Vf. 62-VI-00 - VerfGHE 54, 7/11 = BayVBl 2001, 398 m.w.N.). - VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.517
Rechtmäßig erhobener Fremdenverkehrsbeitrag
f) Eine etwaige "Doppelbelastung" von organschaftlich verbundenen Gesellschaften ist nicht willkürlich und liegt im System des Beitragsrechts begründet (Bayer. Verfassungsgerichtshof, U. v. 27.03.2001 - Vf. 62-VI-00 - juris).
- VG Lüneburg, 29.06.2015 - 2 A 114/15
Auffangbetriebsart; Fremdenverkehrsbeitrag; mittelbarer Vorteil; Rückwirkung; …
Soweit im Einzelfall dann eine (faktische) Doppelbelastung vorliegt, ist diese entsprechend dem Wortlaut und der Intention der Fremdenverkehrsbeitragssatzung und des Nds. Kommunalabgabengesetzes, die für die Abgabepflicht einen (nur) mittelbaren Vorteil als ausreichend ansehen, im System des Fremdenverkehrsbeitragsrechts angelegt (vgl. Bayerischer VGH, Verfassungsbeschw. v. 27.03.2001 - Vf. 62-VI-00 -, zit. n. Juris). - VG München, 08.10.2015 - M 10 K 15.156
Rechtmäßiger Fremdenverkehrsbeitrag einer Privatklinik
f) Eine etwaige "Doppelbelastung" von organschaftlich verbundenen Gesellschaften ist nicht willkürlich und liegt im System des Beitragsrechts begründet (Bayer. Verfassungsgerichtshof, U. v. 27.03.2001 - Vf. 62-VI-00 - juris). - VG München, 09.01.2003 - M 10 K 02.953 Auch die Doppelveranlagung, indem die Klägerin als mittelbare Vorteilsnehmerin und die DB Reise & Touristik AG bzw. die DB Regio AG als unmittelbare Vorteilsnehmer zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden, liegt im System des Fremdenverkehrsbeitragsrecht begründet und ist nicht willkürlich (vgl. BayVerfGH vom 27.3.2001, Vf. 62-VI-00 ).