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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00   

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https://dejure.org/2000,255
BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00 (https://dejure.org/2000,255)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 4 C 3.00 (https://dejure.org/2000,255)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 4 C 3.00 (https://dejure.org/2000,255)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; NBauO § 4 Abs. 1 Satz 2, § 46 Abs. 1 Satz 2, § 92; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4
    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; Rücksichtnahme; Zumutbarkeit; Vereinigungsbaulast; Landesrecht; Spezialgesetz; Revisionsbegründung.

  • Wolters Kluwer

    Stellplätze - Drittschutz - Nachbarschutz - Wohnbereich - Gewerbegebiet - Rücksichtnahme - Zumutbarkeit - Vereinigungsbaulast - Landesrecht - Spezialgesetz - Revisionsbegründung

  • Judicialis

    BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; ; NBauO § 4 Abs. 1 Satz 2; ; NBauO § 46 Abs. 1 Satz 2; ; NBauO § 92; ; VwGO § 139 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; Rücksichtnahme; Zumutbarkeit; Vereinigungsbaulast; Landesrecht; Spezialgesetz; Revisionsbegründung.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Stellplätze unzulässig? (IBR 2001, 276)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 813
  • DVBl 2001, 645
  • DÖV 2001, 471
  • BauR 2001, 914
  • ZfBR 2001, 274
 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.11.1987 - 4 B 216.87

    Anspruch auf Löschung einer öffentlich-rechtlichen Baulast - Überprüfung von

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Zwar verbietet es Bundesrecht nicht, dass sich der Eigentümer durch die Übernahme einer Baulast hinsichtlich der bebauungsrechtlich zulässigen Nutzung seines Grundstücks enger bindet, als ihn die Bauaufsichtsbehörde einseitig binden könnte (Beschluss des Senats vom 12. November 1987 - BVerwG 4 B 216.87 - Buchholz 406.17 Nr. 24).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.1996 - 1 M 3898/96

    Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Erläuterungen des

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Insoweit ist das Berufungsgericht jedoch keineswegs der Auffassung, dass der Nachbar durch die Einräumung einer Vereinigungsbaulast seine Rechtsstellung als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baurechts insgesamt verliert (OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. August 1996 - 1 M 3898/96 - NVwZ-RR 1998, 12); nach seiner Auffassung kann er sich nur nicht auf die Grenzabstandsvorschriften sowie auf § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO berufen.
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Würde § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO durch § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO verdrängt, so würde beim Vorliegen einer Vereinigungsbaulast auch der Nachbarschutz aus § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO vollständig entfallen, obwohl der bauplanungsrechtliche Grundstücksbegriff durch landesrechtliche Baulasten nicht verändert werden kann (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BVerwGE 88, 24).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    In diesem Sinne - aber auch nur im Hinblick auf das Ergebnis der Prüfung im konkreten Einzelfall, also aus tatsächlichen Gründen - hat der Senat formuliert, dass für die Anwendung des Rücksichtnahmegebots aus § 15 Abs. 1 BauNVO insoweit kein Raum sei, wie die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1985 - BVerwG 4 CB 49 und 50.85 - ZfBR 1986, 86 - NVwZ 1986, 468; Urteil vom 15. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Eine solche Modifikation des Bundesrechts durch das Landesrecht ist unzulässig (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - ZfBR 1988, 283, zum bundes- und landesrechtlichen Begriff der gesicherten Erschließung).
  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    Die Annahme eines lex-specialis-Verhältnisses zwischen den Regelungen des § 46 Abs. 1 Satz 2 NBauO und des § 15 Abs. 1 BauNVO verbietet sich schon wegen ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen Rechtsgebieten mit unterschiedlicher Zweckrichtung und unterschiedlicher Gesetzgebungskompetenz (vgl. dazu BVerfGE 3, 407 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 L 5277/96

    Buchgrundstück; Baugrundstück; Baulast; Ausschluß eines Abwehranspruchs;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00
    BVerwG 4 C 3.00 OVG 1 L 5277/96 .
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Für die Anwendung des bundesrechtlichen Rücksichtnahmegebots bleibt jedoch aus tatsächlichen Gründen regelmäßig kein Raum, soweit die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 4 C 3.00 - DVBl 2001, 645 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 31).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Allerdings sind, wie der Senat bereits in seinem vom Oberverwaltungsgericht wörtlich wiedergegebenen Urteil vom 7. Dezember 2000 BVerwG 4 C 3.00 (NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160) ausgeführt hat, nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO die in den §§ 2 bis 14 BauNVO aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.

    Auch im Urteil vom 7. Dezember 2000 BVerwG 4 C 3.00 (NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160) hat der Senat nochmals betont, dass eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung nicht möglich sei; sie hänge immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

  • VG Karlsruhe, 12.12.2019 - 1 K 5728/18

    Lärmbelästigung durch eine Stellplatzanlage

    Da aber beide Vorschriften letztlich unzumutbare Beeinträchtigungen verhindern sollen, führt ihre Anwendung in aller Regel zu demselben Ergebnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.2000 - 4 C 3.00 -, juris Rn. 14; Mattes, in: BeckOK, Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand: 01.09.2019, § 37 LBO Rn. 110).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1734
BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99 (https://dejure.org/2000,1734)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.2000 - 1 D 13.99 (https://dejure.org/2000,1734)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2000 - 1 D 13.99 (https://dejure.org/2000,1734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Postobersekretärs bei der Deutschen Post AG - Vorwurf des Zugriffs auf Kundensparbuch mit Guthaben von 1.738 DM mittels Unterschriftsfälschung auf Auszahlungsschein - Verurteilung durch das Strafgericht erster Instanz wegen Betruges und ...

  • rechtsportal.de

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf Kundensparbuch mit Guthaben von 1 738 DM mittels Unterschriftsfälschung auf Auszahlungsschein; Verurteilung durch das Strafgericht erster Instanz wegen Betruges und Urkundenfälschung; Beschränkung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 243
  • NVwZ 2001, 813 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 394
  • DVBl 2001, 754 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 68.98

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schalterbeamter der Bahn; Verfälschen des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99
    Verletzt das Strafgericht das Recht des Beamten auf ein faires Verfahren durch eine fehlerhafte Belehrung über die Folgen einer Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß, kommt der Berufungsbeschränkung ausnahmsweise keine die Unschuldsvermutung widerlegende Wirkung zu (Einschränkung zum Urteil vom 24. November 1999 - BVerwG 1 D 68.98 - BVerwGE 111, 43).

    Zwar wird grundsätzlich die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung zugunsten eines Beamten wirkende Unschuldsvermutung durch seine Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß verfahrensgemäß widerlegt (Urteil vom 24. November 1999 - BVerwG 1 D 68.98 - BVerwGE 111, 43 = Buchholz 235 § 18 BDO Nr. 1).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 18.99

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der Bundespost im Bereich des

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99
    Eine Lösung von den strafgerichtlichen Feststellungen ist nach der Rechtsprechung des Senats ausnahmsweise dann zulässig, wenn das Disziplinargericht sonst gezwungen wäre, auf der Grundlage offensichtlich unrichtiger oder inzwischen als unzutreffend erkannter Feststellungen zu entscheiden, wenn etwa Feststellungen im Widerspruch zu Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen stehen oder aus sonstigen Gründen offenbar unrichtig bzw. in einem ausschlaggebenden Punkt unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind (Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 18.99).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 D 63.96

    Weitergabe von Informationen, die der Amtsverschwiegenheit unterlagen gegen

    Auszug aus BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99
    Ein Lösungsbeschluss kommt auch dann in Betracht, wenn neue Beweismittel - z.B. neue Sachverständigengutachten - vorgelegt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen, und nach denen die strafgerichtlichen Feststellungen offenbar unrichtig sind oder jedenfalls auf erhebliche Zweifel stoßen (Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 D 63.96).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

    Ein Lösungsbeschluss kommt auch dann in Betracht, wenn neue Beweismittel - etwa neue Sachverständigengutachten - vorgelegt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen und nach denen die strafgerichtlichen Feststellungen offenbar unrichtig sind oder jedenfalls auf erhebliche Zweifel stoßen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2000 - 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 zu § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Danach kommt eine Lösung von den tatsächlichen Feststellungen auch in Betracht, wenn neue Beweismittel vorgelegt werden, die dem Strafgericht nicht zur Verfügung standen, und nach denen die Tatsachenfeststellungen jedenfalls auf erhebliche Zweifel stoßen (Urteile vom 29. November 2000 - BVerwG 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 und vom 16. März 2004 - BVerwG 1 D 15.03 - Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 36 und Beschluss vom 24. Juli 2007 - BVerwG 2 B 65.07 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 4 Rn. 11).
  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    An ihrer Richtigkeit bestehen keine Zweifel, so dass kein Grund für eine Lösung von diesen Feststellungen vorliegt (vgl. Urteile vom 7. Oktober 1986 - BVerwG 1 D 46.86 - BVerwGE 83, 228 und vom 29. November 2000 - BVerwG 1 D 13.99 - BVerwGE 112, 243 = Buchholz 235 § 18 BDO Nr. 2 S. 5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5395
BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00 (https://dejure.org/2000,5395)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 1 WB 84.00 (https://dejure.org/2000,5395)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 1 WB 84.00 (https://dejure.org/2000,5395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des Ausgleichs besonderer zeitlicher Belastungen von Soldaten - Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens im Wehrbeschwerderecht

  • rechtsportal.de

    WBO § 17 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 133
  • NVwZ 2001, 813 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 5.91

    Unterschiede zwischen der Dienstzeit der Soldaten und der Arbeitszeit der Beamten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318]> und vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 -).

    Das Wehrbeschwerdeverfahren dient nicht dazu, das Handeln der zuständigen Vorgesetzten im Allgemeinen zu überprüfen, sondern setzt vielmehr stets einen auf einer rechtswidrigen truppendienstlichen Maßnahme oder Unterlassung beruhenden unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Soldaten voraus (Beschluss vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).

  • BVerwG, 20.11.1975 - I WB 104.73
    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00
    Gegen den Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom 20. Oktober 1998 über den "Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen der Soldaten" ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung unzulässig, weil Adressat der darin getroffenen Regelungen nicht der Soldat, sondern der über den Freizeitausgleich entscheidende Disziplinarvorgesetzte ist (im Anschluss an BVerwGE 53, 106).

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318]> und vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).

  • BVerwG, 24.05.2000 - 1 WB 36.00

    Notwendigkeit des Vorliegens einer "dienstlichen Maßnahme" im Sinne des § 17 WBO

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00
    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (stRspr. vgl. zuletzt Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - m.w.N.).

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 -).

  • BVerwG, 01.08.1989 - 1 WB 52.87

    Wehrdienst - Dienstzeiten - Dienstplan

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00
    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 -).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318]> und vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).
  • BVerwG, 25.03.1970 - I WB 137.69

    Beschwerde wegen Untätigkeit des Bundesministers der Verteidigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00
    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - und vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 -).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - m.w.N. und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - m.w.N. und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - <BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41 = ZBR 2001, 254>).

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Handlungen von Vorgesetzten und diesen zugrunde liegenden Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - m.w.N. und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - m.w.N.).

    Das Wehrbeschwerdeverfahren dient nicht dazu, das Handeln oder Anordnungen bzw. Erlasse der zuständigen Vorgesetzten im Allgemeinen zu überprüfen, sondern setzt vielmehr stets einen auf einer truppendienstlichen Maßnahme oder Unterlassung beruhenden unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Soldaten voraus (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 27.05.2009 - 1 WB 18.09
    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums der Verteidigung auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 = NZWehrr 2001, 164 und vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 - m.w.N.).

    Das Wehrbeschwerdeverfahren dient nicht dazu, das Handeln oder die Anordnungen bzw. Erlasse der zuständigen Vorgesetzten im Allgemeinen zu überprüfen, sondern setzt vielmehr stets einen auf einer truppendienstlichen Maßnahme oder Unterlassung beruhenden unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Soldaten voraus (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 a.a.O. und vom 8. Mai 2001 a.a.O.).

    Erst wenn in Umsetzung der vorbezeichneten Bestimmungen von diesen zuständigen Vorgesetzten eine planmäßige Beurteilung erstellt oder gegebenenfalls zu dem vom Antragsteller gewünschten Stichtag unterlassen wird, kann der betroffene Soldat gegen diese Maßnahme bzw. Unterlassung mit den Rechtsbehelfen nach der Wehrbeschwerdeordnung vorgehen (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 a.a.O. und vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 -).

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 51.03

    Auslegung des Rechtsschutzbegehrens bei Nichtstellung eines förmlichen Antrags -

    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - <BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41 = ZBR 2001, 254 = NVwZ 2001, 813 [LS]> m.w.N. und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - m.w.N.).

    Das Wehrbeschwerdeverfahren dient nicht dazu, das Handeln oder die Anordnungen bzw. Erlasse der zuständigen Vorgesetzten im Allgemeinen zu überprüfen, sondern setzt vielmehr stets einen auf einer truppendienstlichen Maßnahme oder Unterlassung beruhenden unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Soldaten voraus (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - jeweils m.w.N.).

    Damit ist seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - ).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 14.11

    Beschwerde eines Berufssoldaten gegen die Neufassungen der

    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des Bundesministers/des Bundesministeriums der Verteidigung auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41, vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 42 = NZWehrr 2001, 164, vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 18.09 - und zuletzt vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 30.10 -).

    Das Verfahren dient vielmehr dem individuellen, subjektiven Rechtsschutz des Soldaten (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 a.a.O., vom 8. Mai 2001 a.a.O., vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 30.10 - und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 39.10 -).

    Damit ist seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt (stRspr, Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 a.a.O., vom 4. März 2004 - BVerwG 1 WB 51.03 - und vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 30.08 -).

  • BVerwG, 19.06.2002 - 1 WB 26.02

    Richtlinien für die für männliche Soldaten festgelegte Haarlänge -

    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies überhaupt denkbar erscheint (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - <NZWehrr 1998, 168>, vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - NJW 2000, 531> und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - <BVerwGE 112, 133 [f.] = Buchholz 311 § 17 Nr. 41 = ZBR 2001, 254 = NVwZ 2001, 813 [LS]> jeweils m.w.N.).

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [BVerwG 01.08.1989 - 1 WB 52/87] [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - , vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - ).

    Das Wehrbeschwerdeverfahren dient nicht dazu, das Handeln der zuständigen Vorgesetzten im Allgemeinen zu überprüfen, sondern setzt vielmehr stets einen auf einer rechtswidrigen truppendienstlichen Maßnahme oder Unterlassung beruhenden unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Soldaten voraus (Beschluss vom 25. Oktober 2000 -BVerwG 1 WB 84.00 - m.w.N.).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 69.01

    Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung über die Haarlänge männlicher und

    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - <NZWehrr 1998, 168>, vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - NJW 2000, 531> und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - < BVerwGE 112, 133 [f.] = Buchholz 311 § 17 Nr. 41 = ZBR 2001, 254 = NVwZ 2001, 813 [LS] jeweils m.w.N.>).

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - <BVerwGE 43, 88 [90]>, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - <BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - , vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 -, vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - , vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 19.01 - und - BVerwG 1 WB 25.01 - <NZWehrr 2001, 164 = ZBR 2001, 343 [LS]>).

    Das Wehrbeschwerdeverfahren dient nicht dazu, das Handeln der zuständigen Vorgesetzten im Allgemeinen zu überprüfen, sondern setzt vielmehr stets einen auf einer rechtswidrigen truppendienstlichen Maßnahme oder Unterlassung beruhenden unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Soldaten voraus (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - m.w.N.).

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 52.03

    Gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen und Unterlassungen des militärischen

    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - <BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41 = ZBR 2001, 254 = NVwZ 2001, 813 [LS]> m.w.N. und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - m.w.N.).

    Das Wehrbeschwerdeverfahren dient nicht dazu, das Handeln oder die Anordnungen bzw. Erlasse der zuständigen Vorgesetzten im Allgemeinen zu überprüfen, sondern setzt vielmehr stets einen auf einer truppendienstlichen Maßnahme oder Unterlassung beruhenden unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Soldaten voraus (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - jeweils m.w.N.).

    Damit ist seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - ).

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 48.03

    Rhythmus der Beurteilung anstehender Kapitänleutnante - Unzulässigkeit des

    Denn eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen, Erlassen oder Verwaltungsvorschriften des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - <BVerwGE 112, 133 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 41 = ZBR 2001, 254 = NVwZ 2001, 813 [LS]> m.w.N. und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - m.w.N.).

    Das Wehrbeschwerdeverfahren dient nicht dazu, das Handeln oder die Anordnungen bzw. Erlasse der zuständigen Vorgesetzten im Allgemeinen zu überprüfen, sondern setzt vielmehr stets einen auf einer truppendienstlichen Maßnahme oder Unterlassung beruhenden unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Soldaten voraus (Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - und vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 25.01 - jeweils m.w.N.).

    Damit ist seinem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG genügt (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - ).

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung -

    Der Antragsteller muss insoweit die Möglichkeit der Verletzung eigener Rechte oder ihm gegenüber bestehender Pflichten eines Vorgesetzten substantiiert darlegen, um damit das Gericht in den Stand zu versetzen zu prüfen, ob dies denkbar erscheint (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 13.98 - < NZWehrr 1998, 168>, vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 24.99 - < Buchholz 236.1 § 6 Nr. 1 = NZWehrr 2000, 33 = NJW 2000, 531 >, vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - m.w.N. und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 - ).

    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen des BMVg auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung fremd (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 25. März 1970 - BVerwG 1 WB 137.69 - < BVerwGE 43, 88 [90] >, vom 1. August 1989 - BVerwG 1 WB 52.87 - < BVerwGE 86, 159 [161]>, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - , vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 36.00 - und vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 84.00 -).

  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 4.11
  • BVerwG, 09.08.2005 - 2 B 15.05

    Dienstzeit der Soldaten; Freizeitausgleich; Rechtsweg zu den

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 36.14

    Anknüpfung an den Geburtsjahrgang als bedarfsbezogenes Kriterium für

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 29.01

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte in Fragen der Einhaltung der Vorschriften

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 30.10

    Eingriff in das Grundrecht der Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit durch die

  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 25.07
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 19.01

    Unterschiedliche Regelung der Haarlänge männlicher und weiblicher Soldaten -

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse;

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 30.08
  • BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 4.16

    Rüge gegen Richtwerte bei Beurteilungen; Eingriff in subjektives Recht des

  • BVerwG, 09.08.2005 - 2 B 14.05

    Bestimmung des Rechtsweges für Klagen von Soldaten aus dem Wehrdienstverhältnis;

  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 42.11

    Vorliegen eines subjektiven Rechts eines Berufssoldaten bei Tätigkeit im

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 20.11

    Anordnung der Neufassung einer dienstlichen Beurteilung; keine anfechtbare

  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07

    Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 15.07

    Maßnahme; militärische Über- und Unterordnung; Rechtsauskünfte; Rechtsberatung.

  • BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 17.18

    Rüge des Personalrats über die Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei

  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 21.22

    Unzulässigkeit der Beschwerde eines Berufssoldaten gegen die neuen

  • BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 10.18

    Verletzung der Beteiligungsrechte eines Personalrats bei Personalmaßnahmen;

  • BVerwG, 24.07.2019 - 1 WB 23.18

    Rüge des Personalrats über die Verletzung seiner Beteiligungsrechte bei

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 33.12

    Antrag eines Berufssoldaten auf Förderung zum Stabshauptmann bei Vorliegen einer

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7488
BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99 (https://dejure.org/2000,7488)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.2000 - 1 D 12.99 (https://dejure.org/2000,7488)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 2000 - 1 D 12.99 (https://dejure.org/2000,7488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an einem Meistervorbereitungslehrgang - Beurlaubung ohne Dienstbezüge - Verlängerung des Urlaubs ohne Bezüge - Kürzung der Dienstbezüge - Enthebung des Dienstes - Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Verhängung einer Gehaltskürzung

  • rechtsportal.de

    Fernmeldebeamter des mittleren Dienstes; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst (über 7 Monate vorsätzlich, 5 Monate fahrlässig); unterbliebene Urlaubsbewilligung; dienstfreies Wochenende; Dienstbereitschaftserklärung; Disziplinarmaß: Gehaltskürzung (Sonderfall des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 813 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 317
  • DÖV 2000, 878
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 1 DB 22.93

    Verlust der Dienstbezüge wegen ungenehmigter und schuldhafter Abwesenheit vom

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
    Das ungenehmigte Fernbleiben vom Dienst endete auch nicht erst mit der vorläufigen Dienstenthebung des Beamten - wie die Vorinstanz meint -, sondern bereits mit Zugang dessen uneingeschränkter Dienstbereitschaftserklärung am 29. August 1997 (vgl. dazu Beschluß vom 5. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 22.93 und 24.93 - m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 5. Juli 1994, a.a.O.; Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ; Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 -) reicht es jedoch nicht aus, wenn die Erklärung der Dienstbereitschaft lediglich im Rahmen einer Vernehmung im Disziplinarverfahren abgegeben wird.

  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 D 176.85

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - Bindungswirkung gerichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
    Die in dem bestandskräftigen Verlustfeststellungsbescheid vom 6. Juni 1997 getroffenen tatsächlichen Feststellungen können der Berufungsentscheidung ebenfalls nicht - gemäß § 18 Abs. 2 BDO - zugrunde gelegt werden, da der Beamte der sachlichen Richtigkeit der Feststellungen mit seiner Berufungsbegründung sinngemäß entgegentritt (vgl. dazu Urteil vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - <BVerwGE 83, 221 = DVBl 1987, 252 = ZBR 1987, 189>).
  • BVerwG, 15.03.1995 - 1 D 14.93

    Zollbeamter des mittleren Dienstes - Fernbleiben vom Dienst während eines

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 5. Juli 1994, a.a.O.; Urteil vom 15. März 1995 - BVerwG 1 D 14.93 - ; Urteil vom 20. August 1996 - BVerwG 1 D 99.95 -) reicht es jedoch nicht aus, wenn die Erklärung der Dienstbereitschaft lediglich im Rahmen einer Vernehmung im Disziplinarverfahren abgegeben wird.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 29.99

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst als Dienstvergehen - Anforderung an

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
    Ausgehend von diesem Grundsatz hat der Senat die Höchstmaßnahme jedenfalls stets dann ausgesprochen, wenn der Beamte - wie hier - ununterbrochen über sieben Monate vorsätzlich ungenehmigt dem Dienst ferngeblieben war (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 29.99 - m.w.N.: Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst von mehr als drei Monaten).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 D 44.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Bahnbeamten des mittleren nichttechnischen

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 D 44.95 - m.w.N.) wird ein dienstfähiger Beamter nur durch eine wirksame Urlaubsbewilligung von seiner Dienstleistungspflicht entbunden.
  • BVerwG, 20.07.1981 - 1 DB 5.81

    Zeiten ohne Dienstleistungspflicht - Verlust der Dienstbezüge - Zeiten der

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
    Erscheint der Beamte über ein dienstfreies Wochenende nicht in seiner Dienststelle, so ist er nicht auch am Wochenende in disziplinarrechtlicher Sicht dem Dienst unerlaubt ferngeblieben, sondern nur an den Tagen, an denen er Dienst zu leisten hatte (vgl. Weiß, a.a.O.; zum Teil anders bei § 9 BBesG nach stRspr des Senats, z.B. Beschluß vom 20. Juli 1981 - BVerwG 1 DB 5, 81 - <BVerwGE 73, 227>; vgl. dazu GKÖD, Bd. I, BBG, § 73 Rn. 7; GKÖD, Bd. III, BBesG, § 9 Rn. 5).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 57.96

    Verspätete Anzeige der Dienstunfähigkeit eines Fernmeldebeamten unter

    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
    Rechtlich unerheblich ist deshalb auch, ob der Beamte möglicherweise einen Anspruch auf Verlängerung seines Urlaubs hatte (vgl. dazu Beschluß vom 28. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 23.80 - ) und bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Antragstellung - eine nachträgliche Urlaubsbewilligung läßt den Disziplinartatbestand für den verflossenen Zeitraum nicht entfallen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 D 57.96 -) - die Urlaubsverlängerung gewährt worden wäre.
  • BVerwG, 28.07.1980 - 1 DB 23.80
    Auszug aus BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99
    Rechtlich unerheblich ist deshalb auch, ob der Beamte möglicherweise einen Anspruch auf Verlängerung seines Urlaubs hatte (vgl. dazu Beschluß vom 28. Juli 1980 - BVerwG 1 DB 23.80 - ) und bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Antragstellung - eine nachträgliche Urlaubsbewilligung läßt den Disziplinartatbestand für den verflossenen Zeitraum nicht entfallen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 D 57.96 -) - die Urlaubsverlängerung gewährt worden wäre.
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Sollte das Berufungsgericht bei seiner neuen Ermessensentscheidung nach § 13 BDG zu dem Ergebnis kommen, angemessene Disziplinarmaßnahme sei die Zurückstufung des Beklagten nach § 9 BDG, so wäre diese aus laufbahnrechtlichen Gründen von vornherein ausgeschlossen (Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 1 D 12.99 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 20 S. 20).
  • BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21

    Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen;

    Dem entspricht, dass er für die Abwesenheitszeiträume nachträglich gestellte Urlaubsanträge abgelehnt hat (zu nachträglichen Genehmigungen: BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 1 D 12.99 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 20, S. 17 = juris Rn. 22 und 27).
  • VG Düsseldorf, 10.02.2004 - 2 K 8986/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der dienstlichen Beurteilung eines Oberamtsrates;

    2002, 351, und vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, DÖD 2000, 264.
  • BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen

    a) Der Beamte war im gesamten Anschuldigungszeitraum, soweit es sich nicht um dienstfreie Tage (z.B. Wochenenden, Feiertage, vgl. dazu Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 1 D 12.99 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 20 = ZBR 2000, 347 = DokBer B 2000, 215) oder um angeordnete bahnärztliche Untersuchungen gehandelt hat, dienstleistungspflichtig.
  • VG Düsseldorf, 22.09.2006 - 2 L 1574/06

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Übertragung eines

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Dezember 2002 - 6 B 1958/02 -, DÖD 2003, 138, vom 13. Februar 2001 - 6 A 2966/00 -, NWVBl. 2002, 351, und vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, DÖD 2000, 264.
  • BVerwG, 06.07.2006 - 1 D 7.05

    Postoberschaffner; Fernbleiben vom Dienst; eigenmächtige Verlängerung des

    Ein pflichtwidriges Fernbleiben vom Dienst liegt selbst dann vor, wenn die Bewilligung des Urlaubs rechtswidrig versagt oder nachträglich ausgesprochen worden ist (Urteil vom 12. April 2000 BVerwG 1 D 12.99 Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 20; stRspr).
  • BVerwG, 12.09.2000 - 1 D 96.97

    Rechtliche Folgen des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst für einen Beamten

    Die in den Verlustfeststellungsbescheiden vom 26. September 1995 und 30. Mai 1996 getroffenen tatsächlichen Feststellungen können der Berufungsentscheidung ebenfalls nicht - gemäß § 18 Abs. 2 BDO - zugrunde gelegt werden, da der Ruhestandsbeamte der sachlichen Richtigkeit der dortigen Feststellungen zum subjektiven Tatbestand eines unerlaubten Fernbleibens vom Dienst mit seiner Berufungsbegründung sinngemäß entgegentritt (vgl. dazu Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 1 D 12.99 - m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 08.09.2006 - 2 L 1398/06

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung der Freihaltung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Dezember 2002 - 6 B 1958/02 -, DÖD 2003, 138, vom 13. Februar 2001 - 6 A 2966/00 -, NWVBl. 2002, 351, und vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, DÖD 2000, 264.
  • BVerwG, 15.10.2003 - 1 D 9.03
    Dieser Sachverhalt ergibt sich hinsichtlich des angeschuldigten Fernbleibens vom Dienst an dienstfreien Tagen (Samstag, Sonntag, Feiertag) aus dem Umstand, dass solche Tage - anders als beim Verlustfeststellungsverfahren gemäß § 9 BBesG - vom disziplinaren Vorwurf nicht erfasst und deshalb auch nicht mitberücksichtigt werden dürfen (vgl. z.B. Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 1 D 12.99 - Buchholz 232 § 73 BBG Nr. 20 = ZBR 2000, 347 = DokBerB 2000, 215).
  • BVerwG, 28.05.2002 - 1 D 25.01

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Dienstunfähigkeit auf Grund neurotischer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können derartige gerichtliche Sachverhaltsfeststellungen der Entscheidung im Disziplinarverfahren grundsätzlich dann nicht zugrunde gelegt werden, wenn der Beamte ihrer sachlichen Richtigkeit substantiiert entgegentritt (instruktiv hierzu Urteil vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - BVerwGE 83, 221; aus jüngerer Zeit: Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 1 D 12.99 -).
  • BVerwG, 26.06.2001 - 1 D 38.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Disziplinarmaßnahme wegen unentschuldigten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2002 - 6d A 5177/00

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens; Betrieb

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