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   BVerwG, 26.06.2000 - 11 VR 8.00   

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BVerwG, 26.06.2000 - 11 VR 8.00 (https://dejure.org/2000,5115)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.2000 - 11 VR 8.00 (https://dejure.org/2000,5115)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 11 VR 8.00 (https://dejure.org/2000,5115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO § 123 Abs. 1 Satz 1; PBefG § 28 Abs. 1
    Verlegung von Straßenbahngleisen ohne Planfeststellung; einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Verlegung von Straßenbahngleisen ohne vorheriges Planfeststellungsverfahren; Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Sicherungsanordnung; Abwehrrecht gegen ein das wirtschaftliche Interesse an der Aufrechterhaltung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 28 Abs. 1; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1
    Gerichtsverfahrensrecht; Recht des Verkehrswesens - Verlegung von Straßenbahngleisen ohne Planfeststellung; einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • OVG Berlin - 1 A 1.00
  • BVerwG, 26.06.2000 - 11 VR 8.00

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 89
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.01.1994 - 7 VR 12.93

    Einwendungen gegen den Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Berlin - Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 11 VR 8.00
    Er entspricht zudem der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über dessen Zuständigkeit nach § 5 VerkPBG (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 7 VR 12.93 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 1 S. 2).

    Ebenso unstreitig ist, daß die ungenehmigten Baumaßnahmen keine rechtliche Bindung für die weitere Planung entfalten können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 a. a. O. S. 3).

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende

    Auszug aus BVerwG, 26.06.2000 - 11 VR 8.00
    Ein durch einstweilige Anordnung zu sichernder Anspruch auf Unterlassung des - mangels Planfeststellungsbeschlusses - objektiv rechtswidrigen Baus solcher Anlagen stände den Antragstellerinnen jedoch nur dann zu, wenn sie durch die Baumaßnahmen in ihren materiellen Rechten verletzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4C 24.77 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 S. 105; BVerwGE 62, 243 [248]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 11 D 93/09

    Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Freigabe

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 1980 - 4 C 24.77 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33, S. 105 f.; Beschluss vom 26. Juni 2000 - 11 VR 8.00 -, Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 6, S. 2.
  • VG Karlsruhe, 30.01.2002 - 4 K 333/01

    Anliegerschutz gegen faktischen Straßenbau aufgrund informeller Planung

    Wie bereits mehrfach ausgeführt, kann ein öffentlich-rechtlicher Abwehr- oder Unterlassungs- bzw. (Folgen-)Beseitigungsanspruch gegenüber einer geplanten Baumaßnahme als solcher lediglich dann zum Erfolg führen, soweit ein Dritter gerade durch die Baumaßnahme in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.2000, NVwZ 2001, 89; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.07.1994, NVwZ-RR 1995, 185).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 04.10.2001 - 5 S 1810/01 - ausdrücklich offen gelassen, ob der Auffassung der Kammer in jeder Hinsicht zu folgen ist, insbesondere "ob und inwieweit die Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 - (a.a.O.), das den Fall einer vollzogenen rechtswidrigen förmlichen Straßenplanung betrifft, oder ob andere rechtliche Gesichtspunkte Anlass geben könnten, die ständige Rechtsprechung des Senats in den Fällen nicht-förmlicher Straßenplanung (vgl. Beschl. v. 03.04.1981 - 5 S 405/81 - BWGZ 1981, 856; Urt. v. 07.07.1994 - 5 S 679/94 - VBlBW 1995, 106; Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 1921/99 - VBlBW 2000, 110; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.11.2000 - 8 S 2194/00 - siehe auch BVerwG, Urt. v. 22.02.1980 - IV C 24.77 - DVBl. 1980, 996; Beschl. v. 26.06.2000 - 11 VR 8.00 - NVwZ 2001, 89) zu überdenken.".

  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    In diesem Sinne können die Kläger einen Anspruch auf Abwägung ihres privaten Interesses an Beibehaltung der bisherigen Verkehrslage gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes - PBefG - (vom 8. August 1990 i. d. F. des letzten Änderungsgesetzes vom 07.09.2007, BGBl. I S. 2246) mit dem öffentlichen Interesse an der Durchführung des planfestgestellten Vorhabens geltend machen (BVerwG, B. v. 26.06.2000 - 11 VR 8.00, Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 6).

    Das in § 28 Abs. 1 Satz 2 PBefG normierte Gebot sachgerechter Abwägung ist somit verletzt, wenn ein Abwägungsausfall, ein Abwägungsdefizit, eine Abwägungsfehleinschätzung oder eine Abwägungsdisproportionalität vorliegt (BVerwG, B. v. 26.06.2000 - 11 VR 8.00 -, NVwZ 2001, 89; Siegel in Ziekow, a. a. O., Rdnr. 1499).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei

    In dem dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.06.2000 - 11 VR 8.00 - (NVwZ 2001, 89) zugrunde liegenden Verfahren haben die Antragsteller baustellenbedingte Einschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs zu ihren Grundstücken durch die - bis zum Erlass des erforderlichen Planfeststellungsbeschlusses - zu unterlassenden Bauarbeiten für die Verlegung von Straßenbahngleisen geltend gemacht.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2002 - 5 S 1608/02

    Beschränkung des Gemeingebrauchs umfaßt Sondernutzungen

    Dass die Antragsteller ansonsten durch die beabsichtigten Baumaßnahmen in ihren materiellen Rechten verletzt würden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.06.2000 - 11 VR 8.00 - Buchholz 442.01 § 28 PBefG Nr. 6 = NVwZ 2001, 89 m.w.N.), ist weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 5 S 1399/02

    Straßenplanung: Alternativenprüfung; Lärmschutz; nicht-förmliche Straßenplanung

    In dem dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.06.2000 - 11 VR 8.00 - (NVwZ 2001, 89) zugrunde liegenden Verfahren haben die Antragsteller baustellenbedingte Einschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs zu ihren Grundstücken durch die - bis zum Erlass des erforderlichen Planfeststellungsbeschlusses - zu unterlassenden Bauarbeiten für die Verlegung von Straßenbahngleisen geltend gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2010 - 1 KN 266/08

    Einwand gegen Logistikzentrum abgelehnt

    Es fehlt nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, an einem subjektiven Recht von Dritten auf Einleitung und Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.6.2000 - 11 VR 8.00 - NVwZ 2001, 89 [BVerwG 26.06.2000 - 11 VR 8/00] m.w.N.).
  • VG Neustadt, 13.03.2006 - 3 K 723/05

    Kein Recht des Straßenanliegers auf Beibehaltung einer unveränderten Zufahrt

    Dadurch werden die Kläger zu 1) bis 3) jedoch nicht in ihrem hier allein in Rede stehenden durch Art. 14 GG geschützten Anliegerrecht, das in § 39 Abs. 1 LStrG eine einfachgesetzliche Ausgestaltung erfahren hat, verletzt, weshalb es vorliegend auch unbeachtlich ist, dass die Anlegung des hier in Rede stehenden Bahnsteigs (Haltestelle "H..."), bei dem es sich um eine Betriebsanlage für Straßenbahnen im Sinne des § 28 Personenbeförderungsgesetz - PBefG - handelt (s. hierzu die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen - BOStrab -, dort 4. Abschnitt, § 31), ohne Planfeststellungsbeschluss (s. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2000 - 11 VR 8/00 Berlin -, NVwZ 2001, S. 89), sondern lediglich auf (straßen)baurechtlicher Grundlage erfolgte.
  • VG München, 07.05.2015 - M 24 K 15.420

    Unzulässigkeit der Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen nicht-isolierte

    Unabhängig davon ist aber auch zu sehen, dass etwaige Unterlassungsansprüche ihrerseits wieder an subjektiv-rechtliche Positionen der Gemeinde gebunden wären (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2000 - 11 VR 8/00 - NVwZ 2001, 89 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 45/19

    Straßenbauvorhaben; kein Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungs- oder

    Vielmehr kann sich der Betroffene gegen Straßenbauvorhaben, die ohne Planfeststellung oder -genehmigung durchgeführt werden, nur dann mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen zur Wehr setzen, wenn er in seinen materiellen Rechten verletzt wird (vgl. zu § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 LuftVG a. F.: BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 26. Juni 2000 - 11 VR 8.00 -, juris Rn. 11; Urt. v. 26. September 2001 - 9 A 3.01 -, juris Rn. 25; zu § 37 Abs. 2 Satz 1 StrG BW: VGH BW, Urt. v. 15. Juli 1994 - 8 S 1196/94 -, juris Rn. 25; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2004 - 9 VR 14.04 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 20. Oktober 2003 - 8 AE 03.40047 -, juris; Neumann/Külpmann, a. a. O. Rn. 260, 269 ff.; Schink, in: Knack/Henneke, VwVfG, 10. Aufl. 2014, § 74 Rn. 251).
  • VG Hannover, 08.12.2021 - 7 A 4595/21

    Unterlassungsanspruch gegen die Erneuerung einer Brücke und die damit verbundene

  • VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01

    Unterlassungsanspruch mittelbar betroffener Straßenanlieger

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